Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung
- Inhalt -
I.
Arbeitsschutzrechtliche Geheimhaltungsvorschriften
1 Grundsätzliches zu Auskunftsverlangen
2 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Geheimhaltungspflicht
3 Anwendungsbereich; Abgrenzung der Vorschriften voneinander; Verweis auf das UIG
4 Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 ArbSchG
5 Voraussetzungen des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO
6 Ausnahmen und Befreiung von den Geheimhaltungspflichten
6.1 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
6.2 Allgemeine Mitteilungen ohne Bezug auf geheimhaltungspflichtige Tatsachen
6.3 Mitteilungen zu statistischen Zwecken
6.4 Mitteilungen aufgrund von Weisungen
6.5 Mitteilungen gegenüber Arbeitsschutzbehörden
7 Folgen eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht
II.
Arbeitsschutzrechtliche Unterrichtungspflichten
1. § 23 Abs. 3 ArbSchG
2. § 139b Abs. 7 und 8 GewO
3. § 21 Abs. 3 ArbSchG
4. § 8 Abs. 10 GPSG
III.
Regelungen aus anderen Rechtsgebieten
1 UIG
1.1 Anspruch nach § 3 Abs. 1 UIG
1.2 Ablehnungsgründe nach §§ 8, 9 UIG
2 IFG NRW
2.1 Jedermanns Recht nach § 4 Abs. 1 IFG
2.2 Verhältnis zu anderen Informationsrechten, § 4 Abs. 2 IFG
2.3 Verhältnis zu arbeitsschutzrechtlichen Geheimhaltungsvorschriften
2.4 Ausschluss und Beschränkungen nach §§ 6 bis 9 IFG
3 VwVfG NRW
3.1 Akteneinsichtsrecht nach § 29 Abs. 1 und 3 VwVfG
3.2 Ausschluss und Beschränkungen nach §§ 29 Abs. 2, 3 b VwVfG
3.3 Amtshilfe nach §§ 4 ff. VwVfG
4 DSG NRW
4.1 Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 18 Abs. 1 und 2 DSG
4.2 Ausschluss nach § 18 Abs. 3 DSG
4.3 Übermittlung personenbezogener Daten an andere als den Betroffenen
5 OwiG
6 PresseG NRW
7 Landesverfassung
8 FSHG NRW
IV.
Auskunftsersuchen von Gerichten und
Verfolgungsbehörden
1 Auskunftsersuchen von Strafgerichten und Verfolgungsbehörden
2 Auskunftsersuchen von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten
3 Auskunftsersuchen anderer Gerichte
V.
Aussage der Bediensteten der Arbeitsschutzverwaltung
vor Gericht als Zeuge oder Sachverständiger
1 Aussagen vor Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzgerichten in Steuerstrafsachen
2 Aussagen vor Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie vor Ausschüssen des Landtages
3 Regelungen für Angestellte und Arbeiter