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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung
zur Änderung der Arbeitszeitverordnung

Vom 18. Januar 2006

(GVBl. Nr. 1 vom 26.01.2006 S. 10)


Aufgrund des § 88 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Arbeitszeitverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 11) wird wie folgt geändert:

§ 2 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "vierzig" durch das Wort "einundvierzig" ersetzt.

2. Es wird der  neue Absatz 2 eingefügt.

3. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.

ENDE

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