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Änderungstext
Gesetz Nr. 2079 zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
- Saarland -
Vom 13. Juli 2022
(Amtsbl.
I Nr. 47 vom 11.08.2022 S. 1046)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
Das Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. 2022 I S. 94), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort "Sozialhilfe" werden die Wörter "und die Leistung des Sofortzuschlags nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt und das Wort "wird" durch das Wort "werden" ersetzt.
b) Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Die sachliche Zuständigkeit nach den Absätzen 1 und 2 erfasst jeweils auch die sachliche Zuständigkeit für die Leistung des Sofortzuschlags nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch."
3. § 4 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" und die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft" ersetzt.
4. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" ersetzt.
b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" ersetzt.
5. § 6a Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" ersetzt.
6. § 6b Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" ersetzt.
7. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" ersetzt.
b) Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" ersetzt.
8. § 8 wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" werden durch die Wörter "Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit" und die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.
ID 221688
ENDE |