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Gemeinsame Erklärung der Beiräte der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) und der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung mbH (GQB) zur Qualität der Betreuung der Betriebe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Vom 25. September 2000
(Bundesarbeitsblatt 2000 Nr. 11)
Die moderne Arbeitswelt steht vor neuen Herausforderungen. Der Charakter der Arbeit wird offener, beweglicher und multifunktionaler. Dabei sind es vor allem die Menschen selbst, die durch ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz
bestimmen. Menschen entwickeln Ideen, sie stehen für den Fortschritt, der das Unternehmen im Wettbewerb nach vorn bringt. Dafür sind Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen Grundvoraussetzung.
Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern, für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für die menschengerechte Gestaltung der Arbeit Sorge zu tragen und sie zu fördern. Diesem Ziel dient auch eine bedarfsgerechte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe 1. Es liegt gleichermaßen im Interesse der Unternehmer und der Arbeitnehmer, sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch des öffentlichen Dienstes, dass nachvollziehbare Qualitätsstandards und Qualitätskriterien Grundlage der Beauftragung und Maßstab für die Beurteilung der erbrachten Leistungen sind.
Ein darauf ausgerichtetes Qualitätssicherungssystem
Entsprechend dem europäischen Recht wurde die Pflicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung inzwischen auf alle Betriebe und die dort Beschäftigten ausgeweitet. Uni die Qualität der Betreuung, auch nach Einbeziehung aller Klein- und KIeinstbetriebe. zu fördern und zu sichern, haben der Verband der Deutschen Sicherheitsingenieure (VDSI) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. den Ländern, den Sozialpartnern. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den entsprechenden Berufsvertretungen jeweils spezifische Qualitätssicherungssysteme entwickelt. Dies erfolgte entsprechend den Rahmenempfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung 2. in denen einer freiwilligen Gütegemeinschaft der Vorrang vor einer staatlichen Regelung eingeräumt wird.
Als Träger der Qualitätssicherung haben der VDSI die GQA - Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH - und der VDBW die GQB - Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung mbH - gegründet. Ihre Aufgabe ist es. Anbieter betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienstleistungen einer freiwilligen und unabhängigen Güteprüfung zu unterziehen. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Recht verliehen, das Gütesiegel der GQA bzw. GQB zu führen. Dienstleister mit Gütesiegel %%erden in eine Liste geprüfter Anbieter aufgenommen. Zertifikat und Gütesiegel signalisieren eine qualifizierte Beratung und Betreuung der Betriebe.
Es liegt im humanitären und wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen, die nicht über eigene Fachkräfte Für Arbeitssicherheit und/oder Betriebsärzte verfügen, für die gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstleistungen solche Dienstleister zu beauftragen, die das Prüfsiegel der GQA bzw. GQB führen dürfen und damit nachgewiesen haben, dass sie die notwendigen Leistungen auf dem erforderlich hohen Niveau erbringen können. Auch Betrieben mit eigenen Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. eigenen Betriebsärzten wird empfohlen, diesen eine Güteprüfung durch die GQA bzw. GQB zu ermöglichen. Eine erfolgreiche Güteprüfung versteht sich innerbetrieblich als Leistungsnachweis und führt zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit für den Betrieb.
Die unterzeichnenden Institutionen in den Fachbeiräten der GQA und der GQB appellieren an alle Unternehmer, Qualität im Arbeitsschutz
und deshalb mit der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ihres Betriebes möglichst solche Dienste zu beauftragen. die über ein Gütesiegel der GQA bzw. GQB verfügen.
Fachbeirat der GQA
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Bundesverband der Unfallkassen (BUK)
Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI)
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
Beirat der GQB
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Bundesverband der Unfallkassen (BUK)
Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (UB)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V. (VDSI)
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin DGAUM)
Bundesärztekammer (BÄK)
2) Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 30. Juni 1995, Bundesarbeitsblatt 7/8-1995, S. 71
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