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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 445)



ASR A.2.2 "Mai Maßnahmen gegen Brände"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 446)
- IIIb4-34602-8 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" bekannt.

Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe November 2012 (GMBl 2012, S. 1225).

Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.

Wendet der Arbeitgeber die Maßnahmen gegen Brände gemäß der neuen ASR A2.2 beim Einrichten und Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Maßnahmen gegen Brände nach ASR A2.2 (Ausgabe November 2012, GMBl 2012, S. 1225) weiterhin angewendet werden können.

ASR A3.7 "Lärm"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 456)
- IIIb4-34602-20 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene ASR A3.7 "Lärm" bekannt.

ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 469)
- IIIb4-34602-18 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekannt.

Die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (GMBl 2012, S. 663), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 398, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt ergänzt:

a) Vor den Angaben "Anhang A1.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.3 , Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"" werden folgende Angaben neu eingefügt:

"Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 , Raumabmessungen und Bewegungsflächen""

b) Nach den Angaben "Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 , Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"" werden folgende Angaben neu eingefügt:

"Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"

2. Vor den "Anhang A1.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.3 , Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"" wird nachfolgender Anhang eingefügt:

"Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

zu 4 Allgemeines

(1) Bei der Festlegung der Grundflächen von Arbeitsräumen sind die besonderen Belange von Beschäftigten mit Behinderungen so zu berücksichtigen, dass sie ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Je nach Auswirkung der Behinderung ist insbesondere auf Nutzbarkeit der Arbeitsräume zu achten. (ASR A1.2 Pkt. 4 Abs.1)

(2) Für die Ermittlung der Grundflächen und Höhen des notwendigen Bewegungsfreiraumes am Arbeitsplatz sind in Abhängigkeit von den individuellen Erfordernissen der Beschäftigten mit Behinderungen erforderlichenfalls weitere Zuschläge zu berücksichtigen, z.B. für individuelle Hilfsmittel wie Prothesen, Unterarmgehhilfen oder Sauerstoffgeräte. (ASR A1.2 Pkt. 4 Abs.3)

zu 5 Grundflächen von Arbeitsräumen

(3) In Abhängigkeit von den individuellen Erfordernissen der Beschäftigten mit Behinderungen sind zusätzliche Flächen notwendig, z.B. für persönliche Assistenz, Assistenzhund (z.B. Blindenführhund), medizinische Hilfsmittel oder Elektrorollstuhl. (ASR A1.2 Pkt. 5 Abs. 3)

(4) Für Rollatoren, Rollstühle oder Gehhilfen von Beschäftigten sind gegebenenfalls zusätzliche Stellflächen erforderlich, z.B. im Fall des Umsetzens vom Rollstuhl auf einen Arbeitsstuhl. Sofern Abstellplätze für Rollstühle außerhalb des Arbeitsraumes eingerichtet werden, z.B. im Eingangsbereich, ist für das Umsetzen von einem Außen- auf einen Innenrollstuhl eine Umsetzfläche von mindestens 1,50 m x 1,80 m notwendig. (ASR A1.2 Pkt. 5 Abs. 1)

zu 5.1 Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz

(5) Wenn sich Beschäftigte am Arbeitsplatz von einem Rollstuhl auf einen Arbeitsstuhl umsetzen müssen, ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m erforderlich. Die Bewegungsflächen für das Umsetzen dürfen sich mit zusätzlich notwendigen Flächen nach Absatz 3 und zusätzlichen Stellflächen nach Absatz 4 überlagern (siehe Abbildung 1). (ASR A1.2 Pkt. 5. 1.1 Abs. 2)

Abb. 1: Mindestgröße der Bewegungsfläche für das Umsetzen am Arbeitsplatz (Maße in cm)

Bild

(6) Für Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen, muss die Bewegungsfläche bei Nichtunterfahrbarkeit von Ausrüstungs- und Ausstattungselementen mindestens 1,50 m x 1,50 m und bei Unterfahrbarkeit mindestens 1,50 m x 1,20 m (siehe Abbildung 2) betragen. (ASR A1.2 Pkt. 5.1.2 )

(7) Für nebeneinander angeordnete Arbeitsplätze gilt Absatz 6, sofern sich zwischen diesen Arbeitsplätzen Trennwände befinden. Sind Trennwände nicht vorhanden, reicht eine Breite der Bewegungsfläche von 1,20 m aus, wenn dabei die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. (ASR A1.2 Pkt. 5.1.4)

Abb. 2: Überlagerung von Stell- und Bewegungsflächen bei Unterfahrbarkeit von Ausrüstungs- und Ausstattungselementen (Maße in cm)

Bild

zu 5.2 Flächen für Verkehrswege

(8) Ergänzende Anforderungen an Flächen für Verkehrswege sind im Anhang A1.8: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.8 "Verkehrswege" und für Fluchtwege im Anhang A2.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" enthalten. (ASR A1.2 Pkt. 5.2)

Hinweis:
Ergänzende Anforderungen an Flächen an Türen sind im Anhang A1.7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 "Türen und Tore" enthalten.

zu 5.5 Flächen für Sicherheitsabstände

(9) Für Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen, muss zur Vermeidung von Ganzkörperquetschungen bei seitlicher Anfahrbarkeit der Sicherheitsabstand mindestens 0,90 m betragen. (ASR A1.2 Pkt. 5.5)"

3. Nach dem "Anhang A3.4/7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" wird nachfolgender Anhang eingefügt:

"Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

(1) Beim Einrichten und Betreiben von Erste-Hilfe-Räumen und bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind die besonderen Belange von Beschäftigten mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Hinweis:
Ist im Rahmen der Organisation der Ersten Hilfe oder im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt worden, dass Beschäftigte mit Behinderungen Aufgaben der Ersten Hilfe übernehmen, müssen die Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe durch sie wahrnehmbar, erkennbar, erreichbar und benutzbar sein.

(2) Bei der Verteilung und Anbringung der Verbandkästen innerhalb der Arbeitsstätte sind im Rahmen der Organisation der Ersten Hilfe die besonderen Belange von Beschäftigten mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Dies kann z.B. erreicht werden, indem:

(ASR A4.3 Punkt 4 Abs. 3 und 4)

(3) Meldeeinrichtungen müssen für Beschäftigte mit Behinderungen wahrnehmbar, erkennbar, erreichbar und nutzbar sein. Dies kann z.B. durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen erreicht werden.

(ASR A4.3 Punkt 5. 1)

(4) Für Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen, ist für den Zugang zum Erste-Hilfe-Raum eine lichte Durchgangsbreite der Tür gemäß Absatz 3 Anhang A1.7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 "Türen und Tore" zu gewährleisten. Schrägrampen zum Ausgleich von Höhenunterschieden sind gemäß Absatz 3 Anhang A1.8: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1. 8 "Verkehrswege" zu gestalten. (ASR A4.3 Punkt 6.1 Abs. 5)."

ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 471)
- IIIb4-34602-2 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" bekannt.

Die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" (GMBl 2013, S. 910), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 398, wird wie folgt geändert:

1. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird der Hinweis

"Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt.
"

durch den Hinweis

"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Raumabmessungen und Bewegungsflächen gilt die ASR V3a. 2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"
."

ersetzt.

2. Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu
Informationen der Unfallversicherungsträger
  • BGI 532 Teil 1 Sitz-Kassenarbeitsplätze
  • BGI 532 Teil 2 Steh-Kassenarbeitsplätze
  • BGI 5050 Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros
  • BGI/GUV-I 8681-1 Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes
  • BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung

Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI-Veröffentlichungen)

  • LV 20 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen
  • LV 50 Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit

Weitere Literaturstellen

Handlungshilfen:

  • INFO-MAP: Büroräume planen (VBG)
  • Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 106: Die systemische Beurteilung von Bildschirmarbeit (BAuA)
  • Quartbroschüre: Qualifizierung, Q 6 Büroraumtypen und Ergonomieprobleme. Humanisierung in Büro und Verwaltung (BAuA)
"Informationen der Unfallversicherungsträger
  • DGUV Information 208-002 Sitz-Kassenarbeitsplätze 10/2015
  • DGUV Information 208-003 Steh-Kassenarbeitsplätze 03/2014 aktualisiert 05/2015
  • DGUV Information 215-441 Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros 09/2016
  • DGUV Information 207-017 Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes 09/2011
  • DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung 09/2015

Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI-Veröffentlichungen)

  • LV 20 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen, Oktober 1999
  • LV 50 Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit, März 2009

Weitere Literaturstellen

Handlungshilfen:

  • INFO-MAP: Büroräume planen (VBG), Juni 2009
  • Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 106: Die systemische Beurteilung von Bildschirmarbeit (BAuA), 1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 1999
  • Quartbroschüre: Qualifizierung, Q 6 Büroraumtypen und Ergonomieprobleme. Humanisierung in Büro und Verwaltung (BAuA) 1. Auflage. Dortmund: 2001 (vergriffen)"

ASR A1.5/1,2 "Fußböden"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 471)
- IIIb4-34602-4 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.5/1,2 "Fußböden" bekannt.

Die ASR A1.5/1,2 "Fußböden" (GMBl 2013, S. 348), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 398, wird wie folgt geändert:

Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:


altneu
  • DGUV Information 208-007 - Roste - Auswahl und Betrieb
  • DGUV Information 208-008 - Roste - Montage
  • DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
  • DGUV Information 208-041 - Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
  • IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste in: IFA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • DIN 51130:2014- 02 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene
 
  • DGUV Information 208-007 Roste - Auswahl und Betrieb 01/1996 aktualisiert 05/2013
  • DGUV Information 208-008 Montage 01/2017
  • DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche 06/2015
  • DGUV Information 208-041Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen 01/2011
  • IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste, in: IFA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin
  • DIN 51130:2014-02 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene"
  • TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
  • TRPV Technische Regeln für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
  • RAB 32 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Unterlage für spätere Arbeiten
  • DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten 1.4.1977 aktualisiert 01/1997
  • DGUV Information 208-014 Glastüren, Glaswände 10/2010
  • DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten 11/2007
  • VFF Merkblatt KB.01:2017-07 Kraftbetätigte Fenster (Verband Fenster und Fassade [VFF] in Frankfurt) Juli 2017
  • Glas- und Fassadenreinigung - Instandhaltung sicher und wirtschaftlich planen (BG BAU)"

ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 472)
- IIIb4-34602-5 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" bekannt.

Die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" (GMBl 2012, S. 5), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 399, wird wie folgt geändert:

Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
  • TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
  • TRBS 2121 Teil 3 Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
  • TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
  • TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
  • TRPV Technische Regeln für die Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
  • RAB 32 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Unterlage für spätere Arbeiten
  • BGV C22 Bauarbeiten
  • BGI/GUV-I 669 Glastüren, Glaswände
  • BGI 694 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
  • VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster (Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.)
  • Glas- und Fassadenreinigung - Instandhaltung sicher und wirtschaftlich planen (BG BAU)
 
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
  • TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch
    Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
  • TRBS 2121 Teil 3 Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
  • TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)

ASR A1.7 "Türen und Tore"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 472)
- IIIb4-34602-6 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.7 "Türen und Tore" bekannt.

Die ASR A1.7 "Türen und Tore" (GMBl 2009, S. 1619), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 399, wird wie folgt geändert:

Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu
  • BGI 861-1 Sicherer Umgang mit Toren
  • BGI 861-2 Sicherer Umgang mit Türen
  • BGI 5043 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren
  •  DGUV Information 208-022 Türen und Tore 09/2017
  • DGUV Information 208-026 Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren 09/2007"


ASR A1.8 "Verkehrswege"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 473)
- IIIb4-34602-7 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.8 "Verkehrswege" bekannt.

Die ASR A1.8 "Verkehrswege" (GMBl 2012, S. 1210), zuletzt geändert mit GMBl 2016, S. 442, wird wie folgt geändert:

1. Der Punkt 4.5 "Treppen" wird wie folgt geändert:

a) Die Abbildung "Abb. 4"

Bild

wird gestrichen und durch die "Abb. 4"

Bild

ersetzt.

b) In der Tabelle 4 "Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen" Spalte 1, Zeile 2 wird die Angabe ", Kindertageseinrichtungen" gestrichen.

c) In der Tabelle 4 "Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen" Spalte 1, Zeile 3 wird nach dem Wort "Horte" die Angabe ", Kindertageseinrichtungen" eingefügt.

d) In der Fußnote "*", die zur Tabelle 4 "Auftrittse und Steigungen unterschiedlicher Treppen" gehört, wird das Wort "Auftrittstiefe" durch das Wort "Stufentiefe" ersetzt.

2. Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu
  • BGI/GUV-I 504-41 Handlungsanleitung zum Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
  • BGI 520 Ladebrücken
  • BGI 561/GUV-I 561 Treppen
  • BGI 770 Gestaltung von Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Eisenbahnen
  • BGI/GUV-I 835 Innenreinigungsanlagen für Eisenbahnfahrzeuge zur Personenbeförderung
  • BGI 5040 Sicherheitsräume, Sicherheitsabstände und Verkehrswege bei Straßenbahnen
  • BGI 5042 Sicheres Arbeiten mit Fahrzeugen an Laderampen
  • BGI 5069-1 Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 1: Sicherer Betrieb
  • BGI 5069-2 Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung
  • BGI/GUV-I 5160 Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen
  • BGI/GUV-I 5189 Auswahl und Benutzung von Steigleitern
  • BGR/GUV-R 177 Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
 
  • Information 240-410 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" 01/2010
  • DGUV Information 208-001 Ladebrücken, Informationen zum Arbeitsschutz (Merkblatt M 74) 08/2010
  • DGUV Information 208-005 Treppen 04/1991 aktualisiert 07/2010
  • DGUV Information 208-028 Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 1: Sicherer Betrieb 04/2009
  • DGUV Information 208-029 Fahrtreppen und Fahrsteige; Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung 12/2007
  • DGUV Information 208-030 Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen 03/2016
  • DGUV Information 208-032 Auswahl und Benutzung von Steigleitern 05/2013
  • DGUV Regel 103-008 Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume 05/2007"

ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 473)
- IIIb4-34602-19 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" bekannt.

Die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" (GMBl 2012, S. 1220), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 400, wird wie folgt geändert:

1. Im Punkt 3 "Begriffsbestimmungen" wird in Punkt 3.5 die Angabe "Punkt 3.7" gestrichen und durch die Angabe "Punkt 3.8" ersetzt.

2. Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu


TRBS 2121Technische Regel für Betriebssicherheit, Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen
RAB 32Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen, Unterlage für spätere Arbeiten
BGR 203Dacharbeiten
BGI 515Persönliche Schutzausrüstungen - Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
BGI 588Teil 1 Roste - Auswahl und Betrieb
BGI 605Lagerbühnen und andere hochgelegene Arbeitsplätze
BGI 694Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
BGI 826Schutz gegen Absturz, Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen
BGI 5074Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern
BGI 5164Planungsgrund lagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
ETB-RichtlinieBauteile, die gegen Absturz sichern
TRAVTechnische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
TRLVTechnische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
DIN 4426Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung
DIN EN 795Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen
DIN EN 1263-1Schutznetze (Auffangnetze), Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren
DIN EN 1263-2Schutznetze (Sicherheitsnetze) Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für die Errichtung von Schutznetzen
DIN EN 12811-1Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
DIN EN 13374Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren
 
  • TRBS 2121 Technische Regel für Betriebssicherheit, Gefährdung von Personen durch Absturz
  • RAB 32 Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen, Unterlage für spätere Arbeiten
  • DGUV Information 201-054 Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten 10/2015
  • DGUV Information 212-515 Persönliche Schutzausrüstungen 09/2006
  • DGUV Information 208-007 Roste - Auswahl und Betrieb 01/1996 aktualisiert 05/2013
  • DGUV Information 201-056 Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern 08/2012 aktualisiert 08/2015
  • ETB-Richtlinie Bauteile, die gegen Absturz sichern
  • TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
  • TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (Deutsches Institut für Bautechnik)
  • DIN 4426:2013-12 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung
  • DIN EN 795:2012-10 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen
  • DIN EN 1263-1:2013-01 Schutznetze (Auffangnetze), Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren
  • DIN EN 1263-2:2013-01 Schutznetze (Sicherheitsnetze), Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für die Errichtung von Schutznetzen
  • DIN EN 12811-1:2004-03 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke, Teil 1: Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
  • DIN EN 13374:2004-08 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren"

ASR A3.5 "Raumtemperatur"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 474)
- IIIb4-34602-12 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.5 "Raumtemperatur" bekannt.

Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" (GMBl 2010, S. 751), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 400, wird wie folgt geändert:

Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu
  • BGI 579 Hitzearbeit
  • BGI 827 Sonnenschutz im Büro
  • BGI 7002 Beurteilung von Hitzearbeit
  • BGI 7003 Beurteilung des Raumklimas
  • LV16 Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter
 
  • DGUV Information 213-002 Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen 08/2013
  • DGUV Information 215-444 Sonnenschutz im Büro 12/2016
  • DGUV Information 213-022 Beurteilung von Hitzearbeit - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung 06/2011
  • DGUV Information 215-510 Beurteilung des Raumklimas 12/2016
  • LV16 Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter, September 2011 "

ASR A3.6 "Lüftung"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 474)
- IIIb4-34602-13 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.6 "Lüftung" bekannt.

Die ASR A3.6 "Lüftung" (GMBl 2012, S. 92), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 400, wird wie folgt geändert:

Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu
  • LV 16 Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter
  • BGV C 22 Bauarbeiten
  • BGR 160 Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage
  • BGR 126 Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
  • BGR 117-1 Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
 
  • LV 16 Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter, September 2011
  • DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten 01/1997
  • DGUV Regel 101-007 Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage 10/1994
  • DGUV Regel 103-003 Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen 09/2008
  • DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und enge Räume, Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen 09/2008 aktualisiert 07/2013"

ASR A4.2 " Pausen- und Bereitschaftsräume"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 474)
- IIIb4-34602-15 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" bekannt.

Die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" (GMBl 2012, S. 60), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 401, wird wie folgt geändert:

Im Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird in der Angabe zum "LASI LV 50" nach dem Wort "Steharbeit" die Angabe ", März 2009" eingefügt.

ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 474)
- IIIb4-34602-16 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtun- gen zur Ersten Hilfe" bekannt.

Die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (GMBl 2010, S. 1764), zuletzt geändert mit GMBl 2017, S. 401, wird wie folgt geändert:

1. In Punkt 2 "Anwendungsbereich" wird der Hinweis

"Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt.
"

durch den Hinweis

"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Erste-Hilfe-Räume sowie Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASiA4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
."

ersetzt.

2. Der Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" wird wie folgt gefasst:

altneu
  • BGI/GUV-I 503 "Anleitung zur Ersten Hilfe"
  • BGI 509 "Erste Hilfe im Betrieb"
  • BGI 510 "Aushang: Erste Hilfe"
  • BGI 829 "Handbuch zur Ersten Hilfe"
  • Information des "Fachausschusses Erste Hilfe" der DGUV "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe"
 
  • DGUV Information 204-006 Anleitung zur Ersten Hilfe 05/2011
  • DGUV Information 204-001 Erste Hilfe Plakat 08/2017 (engl. 204-005 Ausgabe 08/2017)
  • DGUV Information 204-007 Handbuch zur Ersten Hilfe 01/2017
  • DGUV Information 204-010 Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe 11/2014"

Definition des Begriffes "Arbeitsplatz" in ASR

Vom 2. Mai 2018
(GMBl. Nr. 24 vom 18.05.2018 S. 475)
- IIIb4-34602-1 -

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Folgendes bekannt:

Erkenntnisse des Ausschusses für Arbeitsstätten - ASTA - zur Definition des Begriffes Arbeitsplatz in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Mit der Übergangsvorschrift in § 8 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584) geändert worden ist, wird geregelt, dass die Anforderungen an den "Arbeitsplatz" in den vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten ASR hinsichtlich der Übereinstimmung mit der geänderten Begriffsbestimmung in § 2 Absatz 4 der ArbStättV durch den ASTA überprüft und ggf. entsprechend angepasst werden müssen. Der ASTA ist bei seiner Prüfung der ASR zu folgendem Ergebnis gekommen:

Bei 8 ASR sind keine Änderungen hinsichtlich der Verwendung des Begriffes "Arbeitsplatz" erforderlich. Dabei handelt es sich um:

- ASR V3"Gefährdungsbeurteilung"
- ASR A1.3"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A1.7"Türen und Tore"
- ASR A1.8"Verkehrswege"
- ASR A3.5"Raumtemperatur"
- ASR A3.6"Lüftung"
- ASR A4.2"Pausen- und Bereitschaftsräume"
- ASR A4.4"Unterkünfte"

Für alle übrigen ASR gelten die Regelungen zum Fortbestand der ASR bis zur Bekanntmachung neuer Fassungen gemäß § 8 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung.

ID: 180843

ENDE