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Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: ASR A3.5 "Raumtemperatur"
Vom 24.3.2021
GMBl. Nr. 24 vom 20.04.2021 S. Nr. 561
IIIb4 - 34602 - 12
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.5 "Raumtemperatur" bekannt.
Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" (GMBl 2010, S. 751), zuletzt geändert mit GMBl 2018, S. 474, wird wie folgt geändert:
Der Abschnitt 4.4 "Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C" wird wie folgt geändert:
a) In Tabelle 4 "Beispielhafte Maßnahmen" wird die Angabe in Zeile "g" "Bereitstellung geeigneter Getränke (z.B. Trinkwasser)" gestrichen und durch die Angabe "Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen" ersetzt.
b) Nach Absatz 4 wird der neue Absatz 5 eingefügt:
"(5) Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z.B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden."
ENDE |