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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

Vom 30.März 2023
(GMBl. Nr. 31 vom 27.04.2023 S. 652)


Bek. d. BMAS v. 30.3.2023 - IIIb4 - 34602 - 18 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekannt. Die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (GMBl 2012, S. 663), zuletzt geändert mit GMBl 2022, S. 240, wird wie folgt geändert:

Im Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird nach der Angabe "Anhang A4.4: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.4, Unterkünfte" folgende Angabe angefügt:

"Anhang A4: Ergänzende Anforderungen zu Nummer 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung bezüglich Kantinen"

Nach "Anhang A4.4: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.4, Unterkünfte" wird nachfolgender Anhang angefügt:

"Anhang A4: Ergänzende Anforderungen zu Nummer 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung bezüglich "Kantinen"

wie eingefügt =>


ENDE

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