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Regelwerk; BGI / DGUV-I
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BGI/GUV-I 503 / DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(bisherige ZH 1/143)

(Ausgabe 04/2003; 09/2006; 05/2011 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 4.3/1 Erste-Hilfe-Räume, 4.3/2, 3 Erste-Hilfe-Ausstattung

1 Aushang zur Ersten Hilfe

Rettungsleitstelle (Notruf):
Ersthelfer:
Betriebssanitäter:
Erste-Hilfe-Material bei:
Erste-Hilfe-Raum:
Ärzte für Erste Hilfe:
Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte:
Info: www.dguv.de/landesverbaende
Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser:
Lerne helfen - werde Ersthelfer - Info: www.dguv.de/erstehilfe

Meldung zur Ausbildung bei:


Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (BGI/GUV-I 510-1) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I 829).

2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person


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3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen

4 Herzdruckmassage


5 Beatmung

6 Stabile Seitenlage

7 Blutungen

Erkennen

Maßnahmen


Anlegen eines Druckverbandes

Bei Abriss von Körperteilen


8 Schock

Erkennen

Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf.

Maßnahmen


9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen

Erkennen

Maßnahmen

10 Verbrennungen

Maßnahmen:

11 Verätzungen

Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.

Allgemeine Maßnahmen:

Augen:

Haut:

Verschlucken:

Atmungsorgane:

Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen und die Ersthelfer entsprechend zu schulen.

12 Vergiftungen

Erkennen:

Allgemeine Maßnahmen:

Haut:

Verschlucken:

Atmungsorgane:

Bei Gefahr durch giftige Stoffe, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote und die Ersthelfer entsprechend zu schulen. *

13 Unfälle durch elektrischen Strom

Bei jedem Stromunfall muss mit Herz-Kreislaufstillstand gerechnet werden.

Allgemeine Maßnahmen:

Niederspannung
(üblich im Haushalt und Gewerbe bis maximal 1000 Volt):

Hochspannung
(durch Warnzeichen mit Blitzpfeil gekennzeichnete Anlagen über 1000 Volt):


Maßnahmen am Patienten:

14 Dokumentationen von Erste-Hilfe-Leistungen

Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens
Name der/ des Verletzten bzw. Erkrankten
Datum/ Uhrzeit
Abteilung/ Arbeitsbereich
Hergang

 

 

 

Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung
Name der Zeugen

Erste Hilfe-Leistungen
Datum/ Uhrzeit
Art und Weise der Maßnahmen

 

 

 

Name des Ersthelfers/ Erste-Hilfe-Leistenden


_____________


* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.


UWS Umweltmanagement GmbHENDE Frame aufrufen