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BGI 730-4 / DGUV Information 209-037 - Rundholzplatz und Rundholzzubringung in Sägewerken - Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 12/2013)
Vorbemerkungen
Diese Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) ist eine praktische Hilfe für die Auswahl und den Einsatz von Schutzmaßnahmen auf dem Rundholzplatz und in der Rundholzzubringung. Es werden beispielhaft Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen im Rundholzplatz dargestellt, die eine sichere Konstruktion, die Verwendung technischer Schutzmaßnahmen sowie Benutzerinformationen beinhalten.
Grundlage dafür bilden die durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ermittelten Gefährdungen (auch Unfallrisiken) und der in den Mitgliedsbetrieben bekannte und durch Maschinenhersteller angewandte Stand der Technik.
Unter Risiko wird dabei die Wahrscheinlichkeit verstanden, bei einem bestimmten Arbeitsgang (bei einer Tätigkeit) Unfälle bestimmter Schwere zu erleiden. Die Risiken sind in die Gefährdungsstufen I, II und III eingeteilt, die wiederum auf der Auswertung des umfassenden statistischen Materials der BGHM beruhen.
Es bedeuten:
I (hoch)
Sehr häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ oft schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.
II (erheblich)
Häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ selten schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.
III (gering)
Selten leichte Unfälle/Gesundheitsschäden oder nur in extremen Ausnahmefällen schwere Unfälle/ Gesundheitsschäden zu erwarten.
Ein hier als gering bewertetes Risiko bedeutet keinesfalls, dass an dem Arbeitsplatz oder Arbeitsgerät sorglos gearbeitet werden kann oder gesundheitliche Belastungen ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden können.
Die im folgenden beschriebenen sicherheitstechnischen Lösungen sind nach den Erfahrungen der BGHM geeignet, Risiken zu mindern und Unfälle zu vermeiden. Sie haben sich in der Praxis bewährt.
Die Unternehmen können bei Beachtung und Anwendung der hier dargestellten Informationen und Beispiele davon ausgehen, dass der Stand der Technik hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheit eingehalten wird.
Die in dieser BGI beschriebenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Im Anhang 1 werden die für das Betreiben sowie den Bau von Maschinen und Anlagen wesentlichen Vorschriften und Regeln aufgeführt.
Die für den Betrieb häufig erforderlichen Unterweisungshilfen und Formblätter finden Sie im Anhang 2.
Die sicherheitsgerechte Ausführung der Maschinen und Anlagen ist stark abhängig vom Baujahr. Diesen unterschiedlichen Anforderungen trägt der Anhang 3 Rechnung.
Anforderungen an unterschiedliche Maschinen/Anlagen
Anforderungen an neue Maschinen und Anlagen
Seit dem 1.1.1995 ist die Einhaltung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie für alle Hersteller (Lieferanten) zwingend. In Deutschland ist die Maschinenrichtlinie durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt.
Deshalb müssen diese Maschinen und Anlagen die in Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen (Beschaffenheitsanforderungen).
Hinweis:
Gemäß "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC" (2. Auflage - Juni 2010) "gelten Maschinen, die für sich genommen ihre bestimmte Anwendung ausführen können und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung oder Sicherheitsbauteile fehlen, nicht als unvollständige Maschinen" (aus Leitfaden S. 44). Solche Maschinen dürfen folglich nicht mit einer Einbauerklärung ausgeliefert werden. "Unvollständige Maschine" ist gemäß Maschinenrichtlinie fast eine Maschine, die "für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann". |
Die Betriebsanleitung ist gemäß Anhang I, Punkt 1.7.4 Maschinenrichtlinie ein wesentlicher Bestandteil des technischen Arbeitsmittels. Sie gehört zum Lieferumfang für die Maschine. Wichtig ist, dass der Hersteller die Restrisiken ermittelt und in der Betriebsanleitung Empfehlungen zu Verhaltens- und Qualifikationsanforderungen der Maschinenbediener gibt. Die Restrisiken, Warnhinweise auf vorhersehbare Fehlanwendungen sowie die evtl. benötigten persönlichen Schutzausrüstungen zur Vermeidung von Gefährdungen sind zu benennen. Die Betriebsanleitung muss in der Sprache des Verwendungslandes (deutsch) formuliert sein.
Mit der Konformitätserklärung und der Vergabe des CE-Kennzeichens dokumentiert der Hersteller die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie an die Maschine/Anlage.
Unvollständige Maschine
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG führt neu den Begriff der "Unvollständigen Maschine" ein. Damit werden Maschinen definiert, die "für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen können". Für unvollständige Maschinen ist gemäß Maschinenrichtlinie keine Konformitätserklärung, sondern eine sogenannte Einbauerklärung vorgesehen, die den Hinweis enthalten muss, "dass die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn... festgestellt wurde, dass die Maschine... den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht".
Maschinen, die für sich genommen ihre bestimmte Anwendung ausführen können und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung oder Sicherheitsbauteile fehlen, gelten nicht als unvollständige Maschinen. Eine funktionsfähige Maschine mit fehlenden Schutzeinrichtungen darf demzufolge nicht mit einer Einbauerklärung ausgeliefert werden.
Anforderungen an gebrauchte Maschinen und Anlagen
Das neue ProdSG erfasst auch Gebrauchtmaschinen (den Gebrauchtmaschinenhandel). Gebrauchtmaschinen müssen mindestens dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens entsprechen.
Gebrauchtmaschinen müssen des Weiteren dem Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen und geeignet sein, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Pflicht zur Umsetzung der Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung richtet sich an den Maschinenbetreiber (Unternehmer).
Maschinen für den Eigengebrauch
Wird eine Maschine vom Betreiber für den Eigengebrauch hergestellt und erstmals in Betrieb genommen, fällt diese Maschine in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, da dies einem Inverkehrbringen gleich gestellt wird. Der Betreiber wird damit zum Hersteller und hat das CE-Konformitätsverfahren wie für eine neue Maschine durchzuführen.
Wesentliche Veränderung von Maschinen
In Unternehmen kommt es häufig vor, dass Maschinen an eigene spezielle Anforderungen der Fertigung angepasst werden müssen. Einige Betreiber konstruieren sogar einen Teil ihrer Maschinen selbst, entwickeln oder verändern die Steuerungen usw. Manchmal werden alte Maschinen auch komplett umgebaut. In diesen Fällen ist zu überprüfen, ob eine wesentliche Veränderung der Maschine vorliegt.
Die "Wesentliche Veränderung" von Produkten ist im ProdSG geregelt. Dabei ist dieser Begriff jedoch nicht näher definiert und muss ausgelegt werden. Eine Erläuterung des Inhalts erfolgte im Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bekanntmachung des BMA vom 7. September 2000 - 111c 3-39607-3 - [Bundesarbeitsblatt 11/2000 S. 35]).
Bei jeder Veränderung, z.B.:
ist für diese Maschine eine Gefahren- und Risikoanalyse durchzuführen.
Ziel der Analyse ist die Feststellung, ob sich durch die Veränderung neue Gefährdungen ergeben haben oder ob sich ein bereits vorhandenes Risiko erhöht hat. Ist das nicht der Fall, liegt keine wesentliche Veränderung vor.
Führt diese Betrachtung zu dem Ergebnis, dass sich neue Gefährdungen ergeben haben oder sich ein bereits vorhandenes Risiko erhöht hat, ist das CE-Konformitätsverfahren durchzuführen.
Verkettete Maschinen und Anlagen *
Gemäß Maschinenrichtlinie gilt als Maschine auch eine "Gesamtheit von Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren."
Komplexe Anlagen bilden ein zusammengehörendes Ganzes. Zu ihnen zählen u. a.:
Wer erstmals Maschinen verkettet oder zu einer komplexen Anlage zusammenbaut, wird wie ein Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie tätig. Hersteller ist derjenige, der die Verantwortung für den Entwurf und den Bau der Anlage hat. Er trägt damit auch die Verantwortung für die Konformität der verketteten Anlage und muss das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie durchführen und das CE-Zeichen anbringen.
Diese Anforderungen gelten auch für Betreiber, die Gesamtanlagen für den Eigengebrauch herstellen. Dabei kann die Gesamtmaschine
bestehen.
Für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung ist außerdem die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" (Betriebssicherheitsverordnung) zu beachten.
Planung
Die Hauptfunktionen des Rundholzplatzes sind:
Um diese Hauptfunktionen erfüllen zu können, werden für den Transport der Baumstämme Radlader, Krane, Bagger und für die Herstellung von Sägeblöcken Fördereinrichtungen und Bearbeitungsmaschinen benötigt.
Folgende Gefährdungen sind durch sicherheitstechnische bzw. organisatorische Maßnahmen zu regeln:
Folgende Grundprinzipien sollten schon bei der Planung mit dem Hersteller besprochen und vereinbart werden:
Solche Signale müssen vorgesehen werden, wenn z.B.:
Dies gilt nicht für Systeme, die automatisch im Aussetzbetrieb arbeiten.
Bei vorhandenen Anlagen, an denen risikobehaftete Arbeitsweisen beim Einrichten, Warten oder Entstören erkennbar werden, ist zu prüfen, ob durch Verbesserungen anhand untenstehender Liste eine höhere Sicherheit erreicht werden kann.
Es wird dringend empfohlen, sich schon bei der Planung und vor Vertragsabschluss beraten zu lassen, z.B. durch Mitarbeiter des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereichs Holz und Metall der BGHM.
Dies gilt insbesondere:
Unter Berücksichtigung der Leistungsdaten der Maschine bzw. Anlage sollte die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben gemeinsam mit dem Hersteller und z.B. einem Mitarbeiter des Sachgebietes Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereiches Holz und Metall nach Inbetriebnahme überprüft werden. |
Rundholzplatz - Lagerung von Rundholz
Lagerplatzunterbau
Damit die vom gelagerten Holz verursachten Lasten vom Untergrund ohne bleibende Verformungen (z.B. Einsinken des Holzstapels bei Nässe) aufgenommen werden können, sollte eine ebene und ausreichend tragfähige Schicht auf den gewachsenen Untergrund aufgebracht werden. Geeignet sind Schotter- oder Kiesschüttungen, Natur- oder Kunststeinpflaster (Verbundpflaster), Böden aus Beton oder bituminösen Baustoffen. Wasser muss gut abfließen können. Die Ausführung sollte Fachbaufirmen übertragen werden.
Stapelung gegen Seitenstützen
Anforderungen:
Sattelstapel (Polter)
Beim Sattelstapel liegt der höher gelegene Stamm jeweils im Sattel der darunter liegenden Stämme.
Anforderungen:
Bestimmung des maximal zulässigen Böschungswinkels
Abmessungen für Seitenstützen mit Standfüßen
H Stapelhöhe
L Stammlänge
F Fußlänge 0,7 x H
U Überstand 0,5 x H
A Abstand der beiden Stützenschenkel 0,6 x L
Rundholzplatz ohne Mechanisierung
Verfahren
Das angelieferte Rundholz wird auf dem Abladepolter unsortiert zwischengelagert. Anschließend werden von dem Abladepolter einzelne Rundhölzer herausgenommen (vereinzelt). Zum Einteilen und Anreißen werden die Stämme hinsichtlich Qualität und Dimension beurteilt und entsprechend dem Schnittholzbedarf in Sägeblöcke eingeteilt und mit einer Kettensäge abgelängt. Gegebenfalls werden Wurzelanläufe und Äste mit der Kettensäge entfernt.
Lärmeinwirkung
Für die typischen Tätigkeiten des Einteilers auf dem nicht mechanisierten Rundholzplatz ergeben sich folgende personenbezogenen Messwerte:
Einteiler mit Handkettensäge: bis 96 dB(A)
Einzelne Tätigkeiten und Maschinen
Vereinzeln, Einteilen und Anreißen
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Einrichtung von Rundholzpoltern siehe Abschnitt "Lagerung von Rundholz".
Betrieb
Hebezeuge verwenden, die es nicht notwendig machen, zum Anschlagen auf das Rundholzpolter zu steigen.
Nur auf dem Freipolter vereinzelte Stämme vermessen und ablängen.
Bild 1: Einteilen des Rundholzstammes
Handkettensägemaschinen
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Risiko durch:
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Siehe Unterweisungsblatt "Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen" (Anhang 2).
Bild 2: Sicherheitseinrichtungen an Handkettensägemaschinen
1. Vibrationsgedämpfte Griffe gegen Durchblutungsstörungen
2. Handschutz, gleichzeitig Auslösung der Kettenbremse
3. Kettenbremse, nicht sichtbar
4. Handschutz im Bereich des hinteren Griffes, Schutz gegen Verletzung bei Kettenriss
5. Kettenfang, Schutz gegen Verletzung bei Kettenriss
6. Krallenanschlag zur sicheren Führung bei Fäll- und Ablängschnitten
7. Gashebelsperre verhindert unbeabsichtigtes Anlaufen der Sägekette
8. Kurzschlussschalter setzt den Motor still
9. Auspuffabschirmung gegen Verbrennungen
10. Kettenschutz, Schutz beim Transport
11. Sägeschiene mit Sägekette
Rundholzplatz mit Rundholzsortierkran
Verfahren
Der Rundholzsortierkran übernimmt das Transportieren, Vermessen, Ablängen und Sortieren. Der Einsatz der manuellen Kettensäge ist nicht mehr erforderlich. Das riskante Vereinzeln der Stämme sowie Belastungen durch klimatische Witterungseinflüsse und das Manipulieren schwerer Lasten entfallen.
Diese Rundholzplätze werden oft durch einen frei stehenden Wurzelreduzierer ergänzt, weil Wurzelanläufe beim Einschnitt zu Betriebsstörungen führen. Das Beseitigen dieser Störungen erfordert Zeit und ist oft mit einem hohen Unfallrisiko verbunden.
Der Wurzelreduzierer fräst starke Wurzelanläufe und sonstige Wuchsunregelmäßigkeiten ab. Die Sägeblöcke bekommen an den kritischen Stellen eine zylindrische Form, wodurch die Manipulation an den Einschnittmaschinen wesentlich erleichtert wird. Störungen, z.B. durch Schwartenschlag, werden auf ein Minimum begrenzt.
Lärmeinwirkung
Lärmemissionswerte von Einzelmaschinen sind derzeit nicht verfügbar. Deshalb wurden für typische Tätigkeiten in Sägewerken personenbezogene Messwerte erhoben. Für Rundholzplätze mit Rundholzsortierkran ergeben sich danach für dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechende Anlagen folgende Werte:
Bild 3: Rundholzplatz mit Rundholzsortierkran (Layout-Beispiel)
Beschickung des Wurzelreduzierers und des Aufgabe-Querförderers erfolgt mit dem Rundholzsortierkran.
Einzelne Einrichtungen und Maschinen
Rundholzsortierkran
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Bei Rundholzsortierkranen ab Baujahr 2005 sind die gefahrbringenden Bewegungen nur dann möglich, wenn eine Zustimmtaste, z.B. Kontaktschalter im Fahrersitz, betätigt wird.
Bei ausgelieferten Rundholzsortierkranen ist insbesondere die Steuerung der heb- und senkbaren Vermessungseinrichtung je nach dem Ergebnis der Gefahrenanalyse des Herstellers gegebenenfalls im Tippbetrieb zu realisieren.
Lässt sich eine Tippschaltung nicht realisieren, und ist aufgrund der Gefahrenanalyse des Herstellers ein Schalter mit Selbsthaltung tolerierbar, muss zumindest die Steuerung so ausgelegt sein, dass eine Plausibilitätskontrolle des Signalwechsels an den Sensoren für die Ausgangsstellung bzw. Messstellung der Vermessungseinrichtung erfolgt.
Bild 4: Rundholzsortierkran mit Absturzsicherung an der Kranplattform durch Geländer
Wird eine fehlerhafte Belegung der Sensoren durch die Steuerung erkannt (z.B. beide Sensoren für Ausgangs- und Messstellung zur gleichen Zeit belegt), führt dies zu einem Programmstopp.
Ein Wiederanlauf nach der Störungsbeseitigung ist nur nach vorheriger Quittierung des Programmstoppes möglich.
Diese Minimallösung erfordert weitere Sicherungsmaßnahmen gemäß der Gefahrenanalyse (siehe "Betrieb").
Der Abstand des Rundholzsortierkranes zu festen Teilen der Umgebung (Polterstützen, Rundholzsortierboxen) muss mindestens 0,5 m betragen (siehe Bild 5).
Betrieb
Verkehrsweg zum Rundholzsortierkran freihalten von Rinden- und Holzabfällen.
Beschäftigte auf Rundholzsortierkranen über sicheres Auf- und Absteigen unterweisen (z.B. Haltegriffe benutzen).
Neben dem Kranfahrer dürfen keine weiteren Personen auf dem Rundholzsortierkran mitfahren.
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung, sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten, z.B. vor Verlassen des Steuerstandes den Automatikbetrieb ausschalten.
Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung der Späne von der Kappsäge mit Container.
Bild 5: Sicherheitsabstand (mind. 0,5 m) zwischen Rundholzsortierkran und Polterstützen
Wurzelreduzierer
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherungsvarianten:
|
Außerdem müssen für Instandhaltungs- und Entstörarbeiten sichere Standflächen geschaffen werden.
Betrieb
Durch Rundholz verursachte Störungen nur mit dem Rundholzsortierkran beseitigen.
Vor dem Einsteigen zum Werkzeugwechsel oder Abschmieren muss der Wurzelreduzierer abgeschaltet und gegen Einschalten gesichert werden.
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Stand der Entsorgungstechnik
Kratzförderer zur Entsorgung der Frässpäne.
Bild 6: Beispiel für Sicherungsvariante 1: Gefahrbereichssicherung durch Verblechungen
1. Blechverkleidung mit elektrisch verriegelter Zugangstür mit Zuhaltung
2. Spundwand auf der Rückseite des Wurzelreduzierers
3. Elektrisch verriegelte Klappen mit Zuhaltung für den Werkzeugwechsel
Bild 7: Beispiel für Sicherungsvariante 1: Gefahrbereichssicherung durch Spundwände
1. Spundwand
2. Zugangstür mit elektrischer Verriegelung und Zuhaltung
Bild 8: Beispiel für Sicherungsvariante 2: Sicherung des Wurzelreduzierers durch distanzierende Schutzeinrichtungen
1. Umzäunung des schwenkbaren Fräsaggregats mit elektrisch verriegelter Zugangstür und Zuhaltung
2. Stehverhinderer als distanzierende Schutzeinrichtung vor Prismenauflage
3. Stirnseitiger Zutrittsschutz der Abwurfbox mit durchgehender Stammauflage in etwa 1 m Höhe und Untersteigsicherung als Zutritts- und Zugriffssicherung zum Wurzelreduzierer
Rundholzplatz voll mechanisiert
Verfahren
Das angelieferte Rundholz wird direkt auf Abladequerförderer aufgelegt (Kurzholzabschnitte bis ca. 6 m Länge oder Langholz bis ca. 18 m Länge und mehr). Transport, Entrindung, Wurzelreduzierung, Vermessung, Einteilung, Kappung und Sortierung erfolgen in voll automatisierten Anlagen.
Schon bei der Planung ist die Lage der NOT-AUS-Schalter (nach EN 619 alle 20 m) entlang der Sortierboxen zu berücksichtigen, weil eine nachträgliche, geschützte Kabelverlegung kaum noch möglich ist.
Lärmeinwirkung
Lärmemissionswerte von Einzelmaschinen sind derzeit nicht verfügbar. Deshalb wurden für typische Tätigkeiten in Sägewerken personenbezogene Messwerte erhoben.
Einzelne Einrichtungen und Maschinen
Rundholzaufgabe Querförderer
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich sind an der Aufgabestelle Sicherungen gegen das Herabfallen von Stämmen anzubringen.
Breite des Querförderers mindestens 75 % der maximalen Stammlänge.
Gefahrstellen der Fallstufe durch distanzierende Schutzeinrichtungen (z.B. Stehverhinderer) vermeiden.
Leicht erreichbarer Not-Aus-Schalter an ungefährlicher Stelle.
Prinzipielle Sicherungsvarianten unterhalb der Förderebene:
|
1. Sicherungsvariante Einzelgefahrstellensicherung:
Auskleidung der Förderebene und Sicherung von Einzelgefahrstellen (z.B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer).
Bild 9: Vollmechanisierter Rundholzplatz
Bild 10: Beispiel für Sicherungsvariante 1: Langholz-Aufgabe-Querförderer
1. Abrollsicherung
2. Auskleidung
Bild 11: Beispiel für Sicherungsvariante 1: Rundholz-Aufgabe-Querförderer mit Vereinzelner
1. Ausgekleidete Förderebene
2. Scherstelle zwischen Mitnehmern des Vereinzelners und der Verblechung des Vereinzelners durch schachtartige Verkleidung (mit Abfallausfallöffnung) gesichert
Bild 12: Beispiel für Sicherungsvariante 1: Übergang vom Rundholz-Aufgabe-Querförderer zum Vereinzelner
1. Ausgekleidete Förderebene
2. Verkleidung der Kettenantriebe
3. Einlaufsicherung der Mitnehmer
4. Sicherung der Vereinzelnerumlenkungen mit Ausfallschächten (so dimensioniert, dass der Zugriff zu den Auflaufstellen von unten verhindert ist).
2. Sicherungsvariante Gefahrbereichssicherung:
Da Umzäunungen einem hohen Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, müssen sie sehr stabil ausgeführt sein (z.B. als Spundwände) und mit der Langholzaufgabetechnik (z.B. mit dem LKW) verträglich sein.
Die eingeschränkten Zutritts- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten über elektrisch verriegelte Türen oder Tore für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen vom Betreiber in Kauf genommen werden.
Dieses Schutzkonzept hat sich zur Sicherung des unteren Bereiches wegen der Behinderung von Reinigungsarbeiten nicht bewährt.
Wird unter dem Querförderer eine vollflächig wirkende Entsorgung installiert (siehe Bild 13), sind anstelle der allseitig installierten Umzäunungen stabile, trennende Schutzeinrichtungen wie z.B. Beton- oder Stahlwände erforderlich.
Sicherung oberhalb der Förderebene:
Der Zutritt wird üblicherweise durch eine Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür gesichert (siehe Abschnitt (Fallstufe, Vereinzelner und Stammeinleger" - Bild 15) |
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Dies gilt auch für die Durchführung von Abschmierarbeiten an Förderketten.
Bei kurzfristigen Arbeiten (z.B. Abschmieren) an der Absturzkante immer zur Absturzkante gewandt arbeiten.
Bild 13: Sicherungsvariante 2: Wannenförmige Schutzeinrichtung unter Rundholz-Aufgabe-Querförderer mit automatischer Entsorgung
1. Vollflächig wirkende Entsorgung
2. Abrollsicherung
3. Trichterförmige Verblechung der Entsorgung als trennende Schutzeinrichtung
Stand der Entsorgung
Kratzförderer mit trichterförmigen Verblechungen (siehe Beschaffenheit).
Fallstufe, Vereinzeln er und Stammeinleger
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Für Störungsbeseitigungen, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten sichere Zugänge auf die Förderebene durch Laufstege, Treppen und Überstiege schaffen.
Zugang durch elektrisch verriegelte Türen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Dies gilt auch für die Durchführung von Abschmierarbeiten von Förderketten.
Bei kurzfristigen Arbeiten (z.B. Abschmieren) an der Absturzkante immer zur Absturzkante gewandt arbeiten.
Stand der Entsorgung
Kratzförderer mit trichterförmigen Verblechungen (siehe Beschaffenheit).
Bild 14: Gefahrstellen der Fallstufe mit distanzierender Schutzeinrichtung gesichert
1. Entsorgung mit trichterförmiger Verblechung
2. Distanzierend wirkende Auskleidung mit Sicherheitsabstand 0,5 m zur Förderebene
3. Wurzelreduzierer mit Umzäunung und elektrisch verriegelter Zugangstür und Zuhaltung
4. Podeste, Treppenaufstieg
Sicherung unterhalb der Förderebene:
1. Gefahrstellen der Fallstufe und des Vereinzelners unterhalb der Förderebene durch Entsorgungskratzförderer mit trichterförmigen Verblechungen und distanzierender Schutzeinrichtung gegen Erreichen sichern. 2. Bei fehlender Entsorgung Umzäunung mit überwachtem Zugang. Die Umzäunung dieses Bereiches muss als praxistaugliche Lösung ausgeführt sein (z.B. Spundwände). Die eingeschränkten Zutritts- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten über elektrisch verriegelte Türen oder Tore für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen vom Betreiber in Kauf genommen werden. |
Sicherung oberhalb der Förderebene:
Der Zutritt wird üblicherweise durch eine Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür gesichert. |
Bild 15: Elektrisch verriegelte Zugangstür zum Förderbereich von Rundholzaufgabe, Fallstufe, Vereinzelner und Stammeinleger
Bild 16: Manipulator macht Einsteigen zur Störungsbeseitigung nicht mehr notwendig
1. Beton- und Blechwände gegen herabfallende Stämme
Wurzelreduzierer
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstür mit Zuhaltung. Im Automatik betrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z.B. Vorschubbewegungen, Werk zeuge) zum Stillstand gekommen sind.
Entsorgung der Frässchnitzel durch Kratzförderer mit trichterförmigen Verblechungen.
Betrieb
Durch Rundholz verursachte Störungen möglichst mit einem Hebezeug beseitigen.
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung der Späne durch Kratzförderer mit trichterförmigen Verblechungen.
Bild 17: Umzäunung eines Wurzelreduzierers mit elektrisch verriegelter Zugangstür und Zuhaltung bei einer Auslaufzeit der Fräswelle von mehr als 10 s
1. Umzäunung
Bild 18: Entsorgung unterhalb des Wurzelreduzierers durch trichterförmige Verblechung und Kratzförderer
1. Umzäunung des separat gesicherten Wurzelreduzierers
2. Entsorgung mit trichterförmiger Verblechung und Kratzförderer
3. Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür als Zutrittssicherung zu den angrenzenden Anlagenteilen
Blockzug zur Entrindung, Kappstation und Vermessung
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherung der Kettenauflaufstellen bzw. Quetsch- und Scherstellen durch die Mitnehmer des Blockzuges mit Schutzgitter/Umzäunung oder durch Einhalten von Sicherheitsabständen mit distanzierenden Schutzeinrichtungen.
Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Durch Rundholz verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.
Bild 19: Sicherung der Stamm-Einwurfstelle durch massive Streben und wannenförmige Seitenwangen am Blockzug
Bild 20: Blockzug vor Entrinder
1. Schutzbügel gegen herumschlagende Stämme
2. Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür
3. Gefahrbereichsunterteilung zwischen Querförderer/Blockzug und Entrinder
Entrinder
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren mit Zuhaltung. Im Automatik betrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z.B. Vorschubbewegungen, Werk zeuge) zum Stillstand gekommen sind.
Entsorgung der Rindenabfälle durch Fördereinrichtung mit trichterförmigen Verblechungen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bild 21: Entrindungsanlage mit Schutzbügel gegen herumschlagende Stämme und Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür und Zuhaltung
Vermessung
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung durch Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren.
Nach den Erfahrungen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist zum Eichen ortsfester Messeinrichtungen bei Aufgabe der Prüfrohre bei geöffneter Zugangstür ein Tippbetrieb des Förderers erforderlich.
Sichere Zugänge schaffen.
Betrieb
Reinigungs- und Eicharbeiten nicht auf Leitern durchführen, sondern von den vorgesehenen Zugängen und Laufstegen.
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst-, Eich- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bild 22: Vermessung
1. Zugang zum Podest durch eine elektrisch verriegelte Zugangstür (nicht abgebildet)
2. Prüfrohre
3. Vermessung
Bild 23: Verfahrbare Vermessung mit Umzäunung und elektrisch verriegelter Zugangstür
Kappstation
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstür mit Zuhaltung. Im Automatik betrieb darf die Freigabe der Zuhaltung erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringenden Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z.B. Vorschubbewegungen, Werk zeuge) zum Stillstand gekommen sind.
Zum Werkzeugwechsel großer Sägeblätter Hebezeug vorsehen.
Entsorgung der Kappstücke durch Fördereinrichtung mit trichterförmigen Verblechungen.
Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Rüst- und Instandhaltungsarbeiten schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bild 24: Elektrisch verriegelte Zugangstür zu einer Kappstation (von innerhalb des Gefahrbereiches aus fotografiert)
Sortierblockzug mit Sortierboxen
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherung der Kettenauflaufstellen bzw. Quetsch- und Scherstellen durch die Mitnehmer und Auswerfer des Sortierblockzuges durch Schutzgitter bzw. Einhalten von Sicherheitsabständen durch distanzierende Maßnahmen.
Schon bei der Planung ist die Lage der NOT-AUS-Schalter (nach EN 619 alle 20 m) entlang der Sortierboxen zu berücksichtigen, weil eine nachträgliche, geschützte Kabelverlegung kaum noch möglich ist.
Sichere Zugänge für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Durch Rundholz verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.
Bild 25: Sortierblockzug mit Sortierboxen
1. Sicherheit gegen Durchqueren des Sortierblockzuges von einer Seite auf die andere (kann auch Teil der Sicherung der Quetsch- und Scherstellen des Sortierförderers sein)
2. Not-Aus-Schalter beidseitig entlang der Sortierstrecke
3. Stirnseitige Prallflächen an Beginn und Ende der Sortierstrecken
Rundholzzubringung zum Einschnitt
Die Hauptfunktionen der Rundholzzubringung sind:
Folgende Gefährdungen sind durch sicherheitstechnische bzw. organisatorische Maßnahmen zu regeln:
Rundholzaufgabe - Querförderer für kleine Gattersägewerke
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Senkrechte Stützen am Aufgabequerförderer, um ein Herunterrollen der Stämme vom Aufgabetisch zu verhindern.
Einzelgefahrstellensicherung
Keine Auskleidung des Aufgabetisches erforderlich (keine Polterbildung auf dem Rundholzaufgabetisch, deswegen selten unkontrollierte Stammbewegungen und herabfallende Stämme).
Bild 26: Rundholzaufgabe für kleine Sägewerke
Betrieb
Organisatorische Regelungen bzgl. des Reinigens, der Abschmierarbeiten und der Störungsbeseitigung treffen, dabei Hinweise in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Vor der Störungsbeseitigung muss der Aufgabequerförderer ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.
Stand der Entsorgungstechnik
Entsorgung erfolgt durch die manuelle Reinigung der Anlage.
Bild 27: Aufgabe-Querförderer
1. Abrollsicherung
2. Verkehrsweg deutlich außerhalb des Förderbereiches angeordnet
Rundholzaufgabe-Querförderer für vollmechanisierte Sägewerke
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich sind an der Aufgabestelle Stützen und an den Längsseiten wannenförmige Seitenbegrenzungen als Sicherungen gegen das Herabfallen von Stämmen anzubringen.
Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.
Leicht erreichbarer Not-Aus-Schalter an ungefährlicher Stelle.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Störungen durch Sägeblöcke möglichst mit Hebezeug (z.B. Manipulator, Kran) beseitigen.
Bei kurzfristigen Arbeiten (z.B. Abschmieren) an der Absturzkante immer zur Absturzkante gewandt arbeiten.
Hinweise zur Sicherheit in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten. Dies gilt z.B. für die Durchführung von Abschmierarbeiten von Förderketten.
Bild 28: Rundholzaufgabe für voll mechanisierte Sägewerke
Bild 29: Oberer Bereich Rundholzzubringung
1. Umzäunung und elektrisch verriegelte Zugangstür
2. Laufstege oberhalb der Rundholzzubringung
3. Aufgabe-Querförderer in Wannenform
Stand der Entsorgung
Leistenförderer mit trichterförmigen Verblechungen (siehe Beschaffenheit und Bild 38).
Entsorgung mit Radlader (Bild 35).
Sicherung oberhalb der Förderebene
Der Zutritt wird üblicherweise durch eine Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür gesichert (siehe Bilder 31, 32 und 34). |
Prinzipielle Sicherungsvarianten unterhalb der Förderebene:
|
Bild 30: Oberer Bereich Rundholzzubringung
1. Laufstege, Überstiege (Zugang über elektrisch verriegelte Tür, siehe Bild 29).
2. Blockzug mit Auswerfer
3. Aussortierbox
Bild 31: Aufgabequerförderer
1. Wannenförmige Ausführung (anstelle einer Umzäunung) des gesamten Förderbereiches
2. Senkrechte Stützen am Aufgabequerförderer gegen Herunterrollen der Sägeblöcke vom Aufgabetisch
3. Elektrisch verriegelter Zugang zur Störungsbeseitigung
Bild 32: Unterer Bereich Rundholzzubringung
1. Umzäunung des unteren Bereiches mit elektrisch verriegeltem Schiebetor
Bild 33: Rundholzzubringung
1. Wannenförmige Ausführung oberhalb der Förderebene
2. Gefahrbereichsicherung unterhalb der Förderebene (Zugang siehe Bild 32)
Bild 34: Zentralschmierung an der Förderkette eines Vereinzelners
1. Zentralschmierung
Bild 35: Entsorgung (durch Radlader)
1. Überwachte Zugänge mit Sicherheitslichtschranken
Fallstufe, Vereinzelner und Stammeinleger
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich sind an den Außenseiten wannenförmige Seitenbegrenzungen als Sicherungen gegen Herausrutschen und Herabfallen von Stämmen anzubringen (die auf der Anlage maximal mögliche Holzlänge muss bei der Auslegung der wannenförmigen Seitenbegrenzungen berücksichtigt werden).
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Dies gilt auch für die Durchführung von Abschmierarbeiten von Förderketten.
Bei kurzfristigen Arbeiten (z.B. Abschmieren) an der Absturzkante immer zur Absturzkante gewandt arbeiten.
Stand der Entsorgung
Leistenförderer mit trichterförmigen Verblechungen (siehe Beschaffenheit und Bild 38).
Bild 36: Rundholzzubringung oberer Bereich
1. Sichere Zugänge (Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten
2. Wannenförmige Seitenbegrenzungen
Entsorgung mit dem Radlader (Bild 35).
Bei dieser Anlagenausstattung kann die Entsorgung Teil der Zugangssicherung sein.
Gleichzeitig ist ein Zutritt zu Reinigungszwecken nicht mehr erforderlich.
Wird durch die Ausführung der Entsorgung der Zugang zum Gefahrbereich nicht vollständig verhindert oder wird die Entsorgung über den gesamten Aufgabe- und Vereinzelungsbereich ausgeführt, z.B. mit einem Leistungsförderer, kann eine zusätzliche Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstüre erforderlich sein.
Sicherung oberhalb der Förderebene
Die Sicherung von Fallstufe, Vereinzelner und Stammeinleger ist in der Regel mit der Sicherung der Rundholzaufgabe zusammengefasst (siehe Abschnitt "Rundholzaufgabe-Querförderer..."). |
Sicherungsvarianten unterhalb der Förderebene
|
Bild 37: Aufgabe-Querförderer, Ausrichtrollengang und Vereinzelner
1. Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) innerhalb der Umzäunung für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten
Bild 38: Entsorgung über den gesamten Aufgabe- und Vereinzelungsbereich
1. Leistenförderer
2. Seitliche Betonwände
3. Elektrisch verriegeltes Schiebetor
4. Vereinzelungsstufe
Blockzug Vermessung
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren.
Zum Justieren der Messeinrichtungen bei geöffneter Zugangstür ist eine Tippschaltung für die Fördereinrichtungen erforderlich.
Für Reinigungs- und Justierarbeiten sichere Zugänge schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bild 39: Oberer Bereich Rundholzzubringung - Blockzug Vermessung
1. Laufstege
2. Vermessungskabine
3. Blockzug mit Auswerfer
4. Aussortierbox
Aussortierbox
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherung der Kettenauflaufstellen bzw. Quetsch- und Scherstellen durch die Mitnehmer und Auswerfer des Blockzuges durch Schutzgitter bzw. Einhalten von Sicherheitsabständen.
Stirnseitige Prallflächen an beiden Seiten der Box. Durchgangsverhinderung auf der Rückseite der Aussortierbox, z.B. durch eine geschlossene Rückwand, sofern die Box im begehbaren Bereich liegt.
Leicht erreichbarer Not-Aus-Schalter an ungefährlicher Stelle.
Warnschild, welches auf die Gefahr durch die abgeworfenen Stämme hinweist.
Betrieb
Vor der Störungsbeseitigung sowie vor Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten muss der Blockzug ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
Durch Rundholz verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.
Hinweise zur Sicherheit in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bild 40: Erhöhte Aufstellung einer Aussortierbox
1. Umzäunung der unteren Anlagenbereiche
2. Stirnseitige Prallflächen der Aussortierbox
Bild 41: Rundholzzubringung mit Aussortierbox
1. Aussortierbox
2. Anfahrschutz
3. Blockwender mit Wartungspodest und elektrisch verriegeltem Zugang
Bild 42: Aussortierbox
1. Durchgehende Rückwand verhindert Durchqueren/Untersteigen der Aussortierbox
2. Stirnseitige Prallflächen
3. Warnschild, z.B."ACHTUNG! Gefahr durch abgeworfene Stämme. Betreten verboten!"
Blockwender
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelten Zugangstüren.
Sichere Zugänge schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bild 43: Blockwender
1. Umzäunung
2. Elektrisch verriegelte Zugangstür
3. Hebezeug zur Störungsbeseitigung
Blockzug zur Sägehalle mit Auswerfer
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherung der Kettenauflaufstellen und der Quetsch- und Scherstellen durch die Mitnehmer des Blockzuges durch Schutzgitter oder durch Einhalten von Sicherheitsabständen, z.B. wannenartige Schutzeinrichtung mit distanzierender Wirkung.
Schutzgitter bzw. Umzäunungen im Bereich der Auswerferelemente.
Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten schaffen.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Durch Rundholz verursachte Störungen möglichst mit Hebezeug beseitigen.
Bild 44: Aufgabequerförderer, Vereinzelner, Stammeinleger und Blockzug zur Sägehalle
1. Blockzug Sägehalle mit wannenartiger Schutzeinrichtung
2. Elektrisch verriegelte Zugangstür
Bild 45: Blockzug zum Gatter
1. Umzäunung im Auswerferbereich
2. Auskleidung der Übergabe zur Sicherung der Quetschstelle zwischen Gatterspannwagen und der Übergabe
Bild 46: Blockzug zum Gatter
1. Umzäunung im Auswerferbereich
2. Verkleidete Blockzugumlenkung
Bild 47: Rundholzzubringung zur Einschnittlinie
1. Blockzug Rundholzzubringung mit Auswerfer
2. Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür
3. Blockzug zur Spanerlinie
Querförderer mit Einleger zur Einschnittlinie
Risiko
Gefährdungsstufe II.
Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch:
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sicherungsvariante Einzelgefahrstellensicherung:
|
Sicherungsvariante Gefahrbereichssicherung:
Umzäunung des Gefahrbereiches mit elektrisch verriegelten Zugangstüren. |
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Bild 48: Rundholzzubringung und Modelrücklauf zur Einschnittlinie
1. Blockzug Rundholzzubringung mit Auswerfer
2. Querförderer mit Einleger
3. Querförderer Modelrücklauf
4. Einzugs- und Zentriervorrichtung Spaner
5. Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür mit Zuhaltung
Bild 49: Querförderer mit Einleger zur Einschnittlinie
1. Umzäunung mit elektrisch verriegelter Zugangstür
2. Querförderer mit Einleger
3. Blockzug zur Spanerlinie
Wartungs-, Reparatur- und Entstörarbeiten
Risiko
Gefährdungsstufe I.
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch:
Sicherheitstechnisches Grundkonzept
Bereits in der Planungsphase ist ein Schutzkonzept zu erstellen, das den Anreiz zum Manipulieren der Schutzeinrichtungen (Zeitvorteile beim Umgehen von praxisuntauglichen Schutzeinrichtungen) vermeidet. Ansonsten werden erfahrungsgemäß aufgrund fehlender Einricht- und Entstörhilfen Umzäunungen überstiegen oder Verriegelungsschalter von Schutzeinrichtungen unwirksam gemacht.
Das Manipulieren von Schutzeinrichtungen kann z.B. durch einen Betriebsartenwahlschalter vermieden werden. In der Betriebsart "Hand" darf unter bestimmten Voraussetzungen bei geöffneter Schutztür die Anlage im Tippbetrieb gefahren werden (z.B. Betriebsart "Hand" bei der Doppelwellenkreissäge oder "Schmierschaltung" bei Stetigförderer ohne Zentralschmierung) - siehe Beschaffenheitsanforderungen.
Beschaffenheit der Anlage
Nach den Erfahrungen der BGHM haben sich nachfolgende Maßnahmen für sichere Wartungs-, Reparatur- und Entstörarbeiten in Sägewerksbetrieben bewährt.
Abschmierarbeiten an eingeschalteten Stetigförderern
Zentralschmierung
Bei einer Zentralschmierung erübrigt sich das manuelle Eingreifen bei eingeschalteten Förderketten. Gleichzeitig wird ein Ausfall der Produktion vermieden.
Bild 50: Zentralschmierung am rücklaufenden Kettenstrang eines Vereinzelners
1. Zentralschmierung
Betriebsart "Schmierschaltung"
Die betriebliche Praxis zeigt, dass bei fehlender Zentralschmierung das Abschmieren von Förderketten nur bei laufender Kette sinnvoll ist. Hierfür ist nach den Erfahrungen der BGHM eine "Schmierschaltung" erforderlich.
In dieser Betriebsart können die Stetigförderer bei überbrückten Schutzeinrichtungen durch
gesteuert werden.
Bei Förderketten mit aufgesetzten Mitnehmern sollten zur Risikominimierung Sicherheitsabstände (in der Regel für den Fuß) eingehalten werden, um Quetsch- und Schergefahren zwischen den Mitnehmern und Auskleidungen der Förderebene oder anderen festen Teilen der Anlage zu vermeiden.
Für die Abschmierarbeiten müssen geeignete Zugänge und Standflächen vorhanden sein.
Schmiernippel
Schmiernippel sollten, soweit dies technisch möglich ist, außerhalb des gesicherten Gefahrbereiches angeordnet und nach Möglichkeit in Gruppen zusammengefasst sein.
Verriegelungsschaltungen
Ausführung von Verriegelungsschaltern
Es dürfen nur solche Verriegelungsschalter eingesetzt werden, die den in Sägewerken auftretenden Belastungen (Vibrationen, hohe Kräfte beim Öffnen oder Schließen von beweglichen Schutzeinrichtungen, Stöße durch herabfallende Werkstücke, Verschmutzung durch Späne) standhalten.
Bild 51: Elektrisch verriegelte Zugangstür
1. stabile Türverriegelung
2. Riegel kann nicht vom Gefahrbereich aus betätigt werden
Anforderungen an sicherheitstechnische Steuerungen
Die Norm DIN EN ISO 13849 "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen" macht Vorgaben für die Gestaltung von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen. Wichtiger Bestandteil ist die Einbeziehung wahrscheinlichkeitstheoretischer Ansätze zur sicherheitstechnischen Beurteilung und Auslegung von Steuerungen.
Entsprechend der Risikoanalyse des Herstellers wird ein erforderlicher Performance Level PL, für steuerungstechnische Sicherheitsfunktionen ausgewählt.
Ohne besondere Maßnahmen wird z.B. der Ausfall eines Verriegelungsschalters in einer einkanaligen Struktur (Kategorie 1) nicht erkannt, was dazu führen kann, dass die Anlage nicht abschaltet bzw. trotz geöffneter Schutzeinrichtung wieder eingeschaltet werden kann.
Damit eine Anlage trotzdem sicher abgeschaltet und dieser Ausfall erkannt wird, ist eine redundante Steuerungs-Architektur (Steuerungskategorie 3) erforderlich (siehe Beispielgrafik rechts), die mindestens den geforderten Performance Level PL, erreicht.
Bild 52: Nicht geschützte elektrische Verriegelung einer Zugangstür
1. Schalter nicht gegen eine Beschädigung durch herabfallende Werkstücke geschützt
2. Quittiertaste kann unzulässigerweise vom Gefahrbereich aus betätigt werden
Bild 53: Redundante Stellungsüberwachung beweglicher trennender Schutzeinrichtung in diversitärer Technologie (elektromechanisch und programmierbar elektronisch) - Bild aus BGIA-Report 2/2008 "Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Anwendung der DIN EN ISO 13849"
Sicherheits-SPS
Partiell abschaltbare Anlagenbereiche (Aufteilung einer Gesamtanlage in mehrere Gefahrbereiche) erhöhen die Verfügbarkeit der Gesamtanlage, erfordern aber bei Einsatz konventioneller Steuerungstechnik einen hohen Verdrahtungsaufwand.
Nachträgliche Änderungen der Gefahrbereichsunterteilung sind zudem nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich.
Einen neuen sicherheitstechnischen Ansatz bietet der Einsatz von fehlersicheren SPS (Speicherprogrammierbare Steuerungen). Entscheidender Vorteil dieser SPS-basierten Sicherheitstechnik ist die Möglichkeit, sowohl verfahrenstechnische wie auch sicherheitsrelevante Programme unbeeinträchtigt nebeneinander ausführen zu können.
Dadurch erübrigt sich die separate Sicherheitssteuerung samt Verdrahtung, wie sie beim Einsatz einer gewöhnlichen SPS notwendig ist.
Unerwarteter Maschinenanlauf bei Steuerung mit einem Schalter mit Selbsthaltung
Im Rahmen der Gefahrenanalyse wird gelegentlich der Start einer gefahrbringenden Bewegung durch einen Start-Schalter mit Selbsthaltung ohne weitere Sicherungsmaßnahmen akzeptiert, weil die Zeit zwischen Betätigen des Starttasters und dem Ende der gefahrbringenden Bewegung so kurz ist, dass die Gefahrstelle i.d.R. nicht erreicht werden kann.
Bei Maschinenbewegungen mit einer solchen Steuerung kann das Risiko eines unerwarteten Anlaufes bestehen. Ist z.B. der Endschalter, der die Endlage meldet, fehlerhaft belegt (z.B. durch ein Holzreststück), wird nach einem Startbefehl die gefahrbringende Bewegung nicht ausgeführt. Wird dann dieser Fehler an dem Endschalter ohne vorheriges Abschalten der Anlage beseitig, kommt es zu einem unerwarteten Maschinenanlauf.
Ein solches Risiko kann durch Verwendung eines Tippschalter anstelle eines Schalters mit Selbsthaltung verringert werden.
Lässt sich eine Tippschaltung nicht realisieren, und ist aufgrund der Gefahrenanalyse des Herstellers ein Schalter mit Selbsthaltung tolerierbar, muss die Steuerung mindestens so ausgelegt sein, dass eine Plausibilitätskontrolle des Signalwechsels an den Endschaltern erfolgt.
Wird dadurch eine fehlerhafte Belegung der Endschalter durch die Steuerung erkannt (z.B. beide Endschalter für Anfangs- und Endlage zur gleichen Zeit belegt), muss dies zu einem Programmstop führen.
Ein neuer Startbefehl nach der Störungsbeseitigung darf nur nach vorheriger Quittierung des Programmstopps möglich sein. Diese Minimallösung ist in Ausnahmesituationen denkbar, erfordert aber zwingend weitere Sicherungsmaßnahmen gemäß der Gefahrenanalyse des Herstellers.
Maßnahmen gegen Absturz
An erhöhten Arbeitsplätzen müssen Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden, z.B. durch Geländer, Auskleidungen von Bodenöffnungen und Anlagenbereichen.
Um den Transport von Werkstücken nicht zu behindern, kann es erforderlich sein, auf Geländer teilweise oder sogar vollständig zu verzichten. In diesen Fällen muss die Absturzgefahr z.B. durch Vergrößerung der Standfläche, durch Fangnetze oder durch Holme als Warnung vor der Absturzkante verringert werden.
Für Instandhaltungs- und Entstörarbeiten sind sichere Zugänge und Standplätze einzurichten.
Darüber hinaus muss der Standplatz so ausgeführt sein, dass Werkzeuge, Schrauben usw. so abgelegt werden können, dass sie nicht versehentlich vom Standplatz herunter fallen.
Bild 54: Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen
1. Netz als Absturzsicherung an der Stapelabnahmestelle
2. Holm über Stapelhöhe als "Warnung" vor der Absturzkante
Bild 55: Netz als Absturzsicherung an erhöhten Stapelbereichen
Reinigung
Über Öffnungen in den Maschinen kann Holzstaub austreten und sich auf dem Boden, auf Kabelkanälen, Maschinenteilen, Elektromotoren, Gehäusen von Maschinenlager absetzen. Um im Störungsfall (z.B. heiß laufendes Maschinenlager) die Entzündung der abgelagerten Holzstaubschicht zu vermeiden, ist eine mindestens wöchentliche Grundreinigung erforderlich. Weitere Hinweise siehe Angaben des Sachversicherers.
Maßnahmen gegen Brände bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten
Arbeiten erst beginnen, wenn sie vom Unternehmer oder einem Brandschutzbeauftragten freigegeben sind.
Muster eines Erlaubnisscheins siehe Anhang 2 "Schweißerlaubnis".
Organisation
Grundsätzliche Vorgehensweise:
zu prüfen, wie diese Arbeiten benutzerfreundlich und bedarfsgerecht durchgeführt werden können.
Zur Festlegung dieser Vorgehensweisen ist der Hersteller, die Sicherheitsfachkraft und ggf. der Mitarbeiter des Sachgebietes Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereiches Holz und Metall der BGHM hinzuzuziehen. Die ermittelte Vorgehensweise ist in einer Betriebsanweisung festzuhalten.
Muster für eine Betriebsanweisung zum Einrichten, Warten und Instandsetzen, Entstören siehe Anhang 2 "Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen".
Vorschriften und Regeln | Anhang 1 |
1. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG vom 17.05.2006
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG vom 12.12.2006
Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit EMV Richtlinie 2004/108/EG
2. Europäische Normen
EN ISO 4413 | Fluidtechnik - Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile |
EN ISO 12100 | Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung |
EN ISO 13849-1 | Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze |
EN ISO 13850 | Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungsleitsätze |
EN ISO 13857 | Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen |
EN ISO 14122-1 bis 4 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen |
EN 349 | Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen |
EN 619 | Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut |
EN 953 | Sicherheit von Maschinen - Trennende Schutzeinrichtungen - Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen |
EN 1037 | Sicherheit von Maschinen - Vermeidung von unerwartetem Anlauf |
EN 60204-1 | Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen |
3. Unfallverhütungsvorschriften
BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
VBG 5* Kraftbetriebene Arbeitsmittel
VBG 7j* Maschinen und Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Holz und ähnlichen Werkstoffen
VBG 10* Stetigförderer
4. Berufsgenossenschaftliche Regeln, Informationen
ZH1/3.18* Sicherheitsregeln für Mehrblatt-Besäum- und -Zuschneidekreissägemaschinen
ZH 1/159* Sicherheitsregeln für Vertikalumsetzeinrichtungen
5. Bestimmungen der Feuerversicherer
VdS 2029 Holz bearbeitende und verarbeitende Betriebe - Richtlinien für den Brandschutz
* nur noch gültig für Maschinenaltbestand vor Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie
Unterweisungshilfen, Formblätter | Anhang 2 |
Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen
Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten. | Fahrerrückhalteinrichtung (z.B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) bei jeder Fahrt benutzen. |
Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren. | Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport hoher Lasten rückwärtsfahren oder Einweiser zur Hilfe nehmen. |
Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über Stapelfläche nach vorn neigen. | Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden. |
Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile das Wegrollen verhindern. | Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt, die Feststellbremse angezogen, die Gabeln auf den Boden abgesenkt und der Schlüssel abgezogen ist. |
Bilder: 1 BGHM 2 Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG 3, 4, 5, 7, 8 Rauch Möbelwerke GmbH/BGHM 6 Steelcase/BGHM |
Allgemeines
Verkehrsregelung
Fahrweise
Besondere Einsatzbedingungen
Unterweisung über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen
Folgende Personen wurden anhand der umseitigen Ausführungen über die folgenden Abschnitte unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen.
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] Allgemeines |
[ ] Verkehrsregelung |
[ ] Fahrweise |
[ ] Besondere Einsatzbedingungen |
[ ] |
[ ] |
[ ] |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
* Nichtzutreffendes bitte streichen |
Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Steckbolzen mit Splint gesichert). | Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne. |
Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm x 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca.1 Meter. | Stapelhöhe: im Freien max. 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4x Stapelbreite. Schiefstellung max. 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe). |
Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 x 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand). | Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz. |
Bilder: 1 und 2: Ladenburger GmbH Bilder 3, 4 und 5: BGHM Bild 6: Dorn-Tec GmbH und Co.KG |
Einsatz mit Arbeitsbühne
Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz
Unterweisung über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen
Folgende Personen wurden über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte:
[ ] Allgemeines |
[ ] Verkehrsregelung |
[ ] Fahrweise |
[ ] Besondere Einsatzbedingungen |
Zusätzlich wurden sie auf folgende betriebliche Regelung hingewiesen:
[ ] |
[ ] |
Gleichzeitig wurden sie zur Beachtung der im Bereich der Maschine angebrachten Maschinenplakate angehalten.
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
* Nichtzutreffendes bitte streichen |
Unterweisung zum Tragen von Sicherheitsschuhen
Nachfolgend genannte Mitarbeiter verrichten Tätigkeiten, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist.
Sie erhielten Sicherheitsschuhe und wurden darüber unterrichtet, dass sie nach § 30 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1) zum Tragen dieser Sicherheitsschuhe verpflichtet sind.
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
Frau/Herr* | geb. am |
Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | |
Datum | Unterweisung bestätigt |
* Nichtzutreffendes bitte streichen |
Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen
Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.
Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie z.B.:
1. Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:
2. Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.
3. Auf Grund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:
Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.
An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.
4. Die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.
Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen"
Allgemeines
Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.
Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden!
Das Übersteigen von Zäunen oder Überbrücken von Positionsschaltern mit Sicherheitsfunktion an Türen, Schutzhauben, Deckeln etc. ist verboten. |
Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:
Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:
Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:
Nur folgende, besonders geschulte und beauftragte Personen dürfen in festgelegten Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen nach Störungsursachen suchen: |
Einrichten
Nach jedem Werkzeugwechsel ist zu prüfen, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z.B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.
Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an den Vorgesetzten.
Betreiben
Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.
Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrbereichen.
Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.
Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.
Warten und Instandsetzen
Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge/ Laufstege/Podeste benutzen. Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten. Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Entstören
Vor dem Entstören abschalten.
Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.
Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.
Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, erforderlichenfalls drucklos machen oder gegen Absinken sichern.
Keinesfalls Positionsschalter mit Sicherheitsfunktionen an Türen, Schutzhauben, Deckeln, etc. überbrücken. |
Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte dem Vorgesetzten melden.
Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen
In diesem Ausnahmefall sind von besonders geschultem Personal zur Suche von Störungsursachen angemessene Ersatzmaßnahmen zu treffen.
Dies sind z.B.:
|
Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text.
Unterweisung über sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen
Frau/Herr* |
geb. |
wurde informiert, dass:
und darüber hinaus anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte
unterrichtet sowie anhand der Bilder über sicheres Arbeiten unterwiesen.
Zusätzlich wurde sie/er* auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:
Datum | Inhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) | Unterweisung bestätigt |
* Nichtzutreffendes bitte streichen |
Schweißerlaubnis
Zusammenstellung baujahrabhängiger Einzelheiten | Anhang 3 |
Tabelle 1: Stetigförderer:
nach Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung entsprechend EN 619 | nach VBG 10 bis Baujahr 1994 | |
Gefährdungen durch Quetschen und Scheren | Im Arbeits- und Verkehrsbereich sind neben den Stetigförderern die Gefahrbereiche zwischen geförderten Lasten und festen Teilen der Umgebung durch Mindestabstände entsprechend Tabelle 1 von EN 349 zu vermeiden oder z.B. durch Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion zu sichern | Forderung in VBG 10 explizit nicht enthalten Empfehlung: Sicherung analog EN 619 |
Bei Vertikalumsetzeinrichtungen ist bei einer Resthöhe von weniger als 2,5 m der Bereich unter der Einrichtung zum Beispiel durch verriegelte Türen oder Schranken
zu sichern, für Wartungsarbeiten muss ein Freiraum konstruktiv oder durch Blockiereinrichtungen geschaffen werden | War nicht in VBG 10, sondern in ZH 1/159 geregelt (gültig ab April 85): Bei einem Freimaß kleiner 2 m und Betretbarkeit ohne Übersteigen eines Förderers ist eine Schalteinrichtung erforderlich, die die Abwärtsbewegung stoppt. Bei weniger als 500 mm Sicherung gegen Quetschen | |
Fangstellen | Feste Schutzeinrichtungen erforderlich | Forderung in VBG 10 explizit nicht enthalten Empfehlung: Sicherung analog EN 619 |
Einzugsstellen | Allgemeine Anforderungen im Arbeits- und Verkehrsbereich:
Einzugsstellen müssen durch Sicherheitsabstand konstruktiv vermieden, oder durch Füllstücke oder andere Maßnahmen gesichert werden.
Trennende Schutzeinrichtungen müssen feststehend oder verriegelt sein.
Spezielle Anforderungen im Arbeits- und Verkehrsbereich, es müssen gesichert werden:
Spezielle Anforderungen im Arbeitsbereich, es müssen gesichert werden:
| Allgemeine Anforderungen:
Einzugsstellen, die durch das Umlaufen des Zug- oder Tragorgans oder durch das Bewegen von Schubelementen entstehen, sind zu vermeiden oder zu sichern
Spezielle Anforderungen:
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Gefährdungen durch Anstoßen und Anfahren | Entsprechend einer Beurteilung von Gefährdungen und Risiken sind Schutzmaßnahmen an Übergängen erforderlich (z.B. ausgekleidete Förderebene bei geringen Fördergeschwindigkeiten) | Verkehrswege neben, über oder unter Stetigförderern müssen ein gefahrloses Begehen ermöglichen |
Sicherung des Zugangs zu Gefahrbereichen | Um zu verhindern, dass Be- und Entladestellen an Stetigförderern als Zugänge zu Gefahrbereichen benutzt werden, sind diese entsprechend Anhang F zu gestalten | Forderung in VBG 10 explizit nicht enthalten Empfehlung: Einzellösungen auf Grundlage VBG 5 bzw. in Anlehnung an EN 619 |
Sicherung gegen Herabfallen von Gegenständen | An Fahrbahn- und Schienenenden müssen Endbegrenzungen angebracht sein | Forderung in VBG 10 explizit nicht enthalten Empfehlung: Sicherung analog EN 619 |
Vertikalumsetzeinrichtungen mit hydraulischen und pneumatischen Triebwerken müssen mit Einrichtungen zur Begrenzung der Sinkgeschwindigkeit bei Schlauchbruch ausgestattet sein | War nicht in VBG 10, sondern in ZH 1/159 geregelt (gültig ab April 85): Bei Undichtigkeiten im Leitungssystem darf das 1,5-fache der betriebsmäßigen Senkgeschwindigkeit nicht überschritten werden | |
Im Arbeits- und Verkehrsbereich sind Schutzeinrichtungen gegen herabfallende Lasten erforderlich | Im Arbeits- und Verkehrsbereich sind Einrichtungen erforderlich, die verhindern, dass Personen durch herabfallendes oder abgeworfenes Ladegut verletzt werden können | |
Laufstege, Arbeitsbühnen, Zugänge | Es müssen sichere Zugänge zu Steuerständen und anderen Arbeitsplätzen für Bedienung, Inspektion, Reinigung und Wartung vorhanden sein | Vorhandene Steuerstände müssen ohne Gefahr erreicht oder verlassen werden können |
Für Wartungs- und Reparaturarbeiten, die nicht vom Boden aus ausgeführt werden können, müssen:
| Falls erforderlich müssen für regelmäßig wiederkehrende Wartungs- und Reparaturarbeiten Arbeitsstände oder Bühnen vorhanden sein, die gefahrlos zugänglich sind und von denen die Arbeiten gefahrlos durchgeführt werden können | |
Elektrische Ausrüstung | Die elektrische Ausrüstung muss EN 60204-1 entsprechen | (es galt VDE 0113) |
Die Mindestschutzart bei Aufstellung im Freien beträgt IP55 (Schutzart für andere Aufstellung ist in EN 619 nicht festgelegt, übliche Anforderung im Holzbereich IP 54) | In VBG 10 keine Festlegung getroffen (früher üblich: IP 54 Allgemein mit Ausnahme von Motoren, dort IP 44) | |
Bei Energieausfall müssen alle Bewegungen selbsttätig gestoppt werden. Bewegungen ohne Antriebsenergie (ungewollter Vor- oder Rücklauf) müssen verhindert sein | Wenn Gefährdung von Personen besteht, muss ein ungewollter Rücklauf verhindert sein, bei abwärts geneigter Förderstrecke muss der Strang bei Ausfall des Antriebes gehalten werden | |
Steuerungen | Steuerungen müssen EN 954-1 entsprechen und mindestens Kat 1 erfüllen | Forderung in VBG 10 nicht enthalten |
Für Sonderbetriebsarten ist ein abschließbarer Betriebsartenwahlschalter erforderlich | Forderung in VBG 10 nicht enthalten | |
Start und Wiederanlauf | Bei Gefährdung durch Start oder Wiederanlauf muss ein Warnsignal vorgeschaltete werden | Warnsignal erforderlich, wenn der Stetigförderer von der Schaltstelle aus nicht mehr überblickt werden kann |
Wenn ein Stetigförderer einen anderen Stetigförderer belädt, muss eine Verriegelung vorgesehen sein | Forderung in VBG 10 nicht enthalten Empfehlung: Sicherung risikoabhängig analog EN 619 | |
Stopp | An allen Steuerständen müssen Stoppeinrichtungen vorhanden sein, die Stoppfunktion muss den Stetigförderer in kürzest möglichem Zeitraum dauerhaft stillsetzen. Bei Stetigförderersystemen ist eventuell ein zeitverzögertes Abschalten einzelner Teile erforderlich | (es galt VDE 0113) |
NOT-AUS | Müssen an allen Steuerständen, an allen Arbeitsplätzen und direkt zugänglichen Teilen, manuellen Be- und Entladestellen, Laufstegen und Übergabenstellen vorhanden sein. Von jedem direkt zugänglichen Punkt des Stetigförderers darf der nächste NOT-AUS-Schalter max. 10 m entfernt sein | Erforderlich im Arbeits- und Verkehrsbereich (Abstand zwischen 2 NOT-AUS-Schaltern nicht mehr als 20 m), an handbedienten Be- und Entnahmeeinrichtungen |
(nach EN 60204-1 darf das Wiedereinschalten nur möglich sein, wenn der NOT-AUS-Schalter, mit dem ausgelöst wurde, vorher von Hand entriegelt wurde) | Wenn der Förderer von einer Schaltstelle nicht mehr überblickt werden kann, darf ein Wiedereinschalten ohne vorherige Entriegelung des NOT-AUS nicht möglich sein | |
hydraulische und pneumatische Einrichtungen | Müssen EN 982 bzw. EN 983 entsprechen | Forderung in VBG 10 nicht enthalten |
Einrichten und Instandhalten | Unübersichtliche Anlagen benötigen einen oder mehrere Steuerplätze vor Ort (Einsehbarkeit des Gefahrbereiches) mit Steuereinrichtungen ohne Selbsthalt | Forderung in VBG 10 nicht enthalten (VBG 10 verlangt, dass der Stetigförderer bei Einrichtungs- und Instandsetzungsarbeiten abgeschaltet wird) |
Überprüfung der Sicherheits- und EMV-Anforderungen | Es sind verschiedene Überprüfungen im Konstruktions-, Herstellungs- und Inbetriebnahmestadium erforderlich (Einzelheiten sind im Anhang H festgelegt) | Prüfungen sind nur für fahrbare Traggerüste erforderlich |
Benutzerinformation/ Betriebsbestimmungen | Der Hersteller hat eine Betriebsanleitung mitzuliefern, diese muss unter anderem beinhalten:
| Stetigförderer müssen vor Instandsetzungsarbeiten und bei Störungen abgeschaltet werden, sie müssen gegen irrtümliche und unbefugtes Ingangsetzen gesichert werden |
Kennzeichnung | Es muss ein Fabrikschild vorhanden sein mit folgenden Angaben:
| Es muss ein Fabrikschild vorhanden sein mit folgenden Angaben:
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Lastein- und Lastausschleusstellen müssen mit einem Schild "Zutritt für Unbefugte verboten" versehen werden | Forderung in VBG 10 nicht enthalten Empfehlung: Sicherung analog EN 619 |
Abbildungsverzeichnis | Anhang 4 |
Bild 9:
Holtec GmbH & Co. KG, Hellenthal
Bild 53:
IFA/BGIA-Report "Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Anwendung der DIN EN ISO 13849"
Die Rechte für alle übrigen Bilder und Grafiken liegen bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die Aufnahmen erfolgten in Bildungsstätten der BGHM sowie auf dem Gelände folgender Mitgliedsbetriebe:
F.J.B. Binkele, Eppingen:
Bild 1
Johannes Nied GmbH, Ravenstein:
Bild 4
Trinler Säge- und Hobelwerk, Steinen-Hägelberg:
Bild 5
Holzwerk Schilling KG, Rot an der Rot:
Bild 6; Bild 13; Bilder 17 und 18; Bild 19; Bild 25; Bild 31; Bilder 32 und 33; Bild 34, Bild 36, Bild 38, Bild 44, Bild 50
Sägewerk und Hobelwerk Heinrich Jäck GmbH & Co. KG, Straubenhardt:
Bild 7
Baus Sägewerk GmbH, Lambshorn:
Bild 8
Matthäus Sturm GmbH, Herbrechtingen:
Bild 10; Bild 29; Bild 30; Bild 37, Bild 41; Bild 43; Bild 47; Bild 49
Sägewerk Fuchs GmbH, Böhmenkirch
Bilder 11 und 12; Bild 15
Holzwerk Baumann GmbH , Holzwerk Altshausen:
Bild 14; Bild 23
Hermann Keller GmbH, Achern:
Bild 22; Bild 35; Bild 42
Sägewerk Karl Ühlein GmbH & Co. KG, Buchen:
Bild 24
Sägewerk Junker GmbH, Stollenberg:
Bild 27
Helmut Lehmann GmbH & Co. KG, Oberhammersbach:
Bild 48
Hördener Holzwerk GmbH, Gaggenau/Hörden:
Bilder 54 und 55
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* Im Interpretationspapier der Bundesanstalt für Arbeitsschutz werden die Begriffe Gesamtheit von Maschinen, Maschinenanlage, verkettete Anlage und komplexe Anlage behandelt.
ENDE |