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6.3 Wasserversorgung
Mindestlöschwasserleistung:
Bei der Schutzfläche von 15 m2 und der geforderten Wasserbeaufschlagung von mindestens 7,5 l/(m2 * mm) ergibt sich eine Mindestlöschwasserleistung von 15 m2 x 7,5 l/(m2 * mm) = 112,5 l/min.
Düsenwasserleistung:
Der Löschwasserüberdruck an den Löschdüsen muss mindestens 0,5 bar betragen. An den Löschdüsen steht jedoch durch die Wasserversorgung ein Leitungsdruck von 3 bar zur Verfügung. Bei der ausgewählten Löschdüse ergibt sich nach Herstellerangabe bei 3 bar für jede Löschdüse eine Düsenleistung von 69 l/min. Weil 2 Löschdüsen für eine vollständige Besprühung der Schutzfläche notwendig sind, ergibt sich eine gesamte Düsenwasserleistung von 2 x 69 l/min = 138 l/min. Die geforderte Mindestlöschwasserleistung von 112.5 l/min ist damit eingehalten.
Löschwasservorrat:
Die Mindestlöschzeit beträgt 30 min. Die 2 ausgewählten Löschdüsen mit der Mindestlöschwasserleistung von 2 x 56 l/min benötigen innerhalb dieser Zeit einen Mindestwasservorrat von 30 min x 2 x 69 l/min = 4140 l Löschwasser.
Rohrleitungsnetz:
Druckentlastungseinrichtungen | Anhang 2 |
1 Bemessung
Die Größe der Druckentlastungsfläche ist nach VDI 3673 "Druckentlastung von Staubexplosionen", Blatt 1, Juli 1 995, abhängig von:
Die meisten Filtergehäuse sind langgestreckt und haben die Druckentlastungsflächen gleichmäßig über die Gehäuselänge angeordnet. Unter dieser Bedingung kann das Filtergehäuse als sogenannter kubischer Raum betrachtet werden.
Für sogenannte kubische Räume (L/D < 2) oder P
red,max > 1,5 bar kann bei homogener Staubverteilung die erforderliche Druckentlastungsfläche A in m2 gemäß VDI 3673 für Berstscheiben nach folgender empirischer Formel ermittelt werden:
A = (3,264 * 10-5 * pmax * KSt * pred,max-0,569 + 0,27 * (pstat - 0,1) * pred,max-0,5) * V0,753 |
Werden bei langgestreckten Filtergehäusen die Druckentlastungsflächen nicht gleichmäßig über die Gehäuselänge angeordnet, sind - unter der Bedingung, dass Pred,max < 1,5 bar ist - größere Druckentlastungsflächen erforderlich.
Die erforderliche Vergrößerung ΔA ergibt sich bei homogener Staubverteilung für Berstscheiben aus der Gleichung:
ΔA = A * (-4,305 * log pred,max + 0,758) * log (H/D) |
Für langgestreckte Filtergehäuse mit L/D > 2, bei denen die Druckentlastungsflächen nicht gleichmäßig über die Gehäuselänge angeordnet sind und außerdem Pred,max < l,5 bar gegeben ist, ergibt sich damit bei homogener Staubverteilung die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche für Berstscheiben zu:
AL = A + ΔA |
Die Gleichungen gelten für:
2 Erläuterungen zur Anwendung der Formeln
Die ermittelte Gesamt-Druckentlastungsfläche kann in mehrere Einzel-Druckentlastungsflächen aufgeteilt werden.
In der folgenden Tabelle ist die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche Ages in Abhängigkeit vom Behälterteervolumen V und vom Verhältnis L/D für folgende Werte angegeben:
V in m3 | Ages in m2 bei L/D = 1 | Ages in m2 bei L/D = 2 | Ages n m2 bei L/D = 3 | Ages n m2 bei L/D = 4 |
5 | 0,49 | 1,05 | 1,38 | 1,61 |
10 | 0,83 | 1,77 | 2,33 | 2,72 |
20 | 1,40 | 2,99 | 3,92 | 4,58 |
30 | 1,90 | 4,06 | 5,32 | 6,21 |
40 | 2,36 | 5,04 | 6,60 | 7,72 |
50 | 2,79 | 5,96 | 7,81 | 9,13 |
60 | 3,20 | 6,84 | 8,96 | 10,74 |
70 | 3,60 | 7,68 | 10,07 | 11,76 |
80 | 3,98 | 8,49 | 11,13 | 13,00 |
90 | 4,35 | 9,28 | 12,16 | 14,21 |
100 | 4,71 | 10,04 | 13,17 | 15,38 |
200 | 7,93 | 16,93 | 22,19 | 25,92 |
300 | 10,76 | 22,97 | 30,11 | 35,18 |
400 | 13,37 | 28,53 | 37,40 | 43,69 |
500 | 15,81 | 33,75 | 44,24 | 51,68 |
600 | 18,14 | 38,71 | 50,75 | 59,29 |
700 | 20,37 | 43,48 | 57,00 | 66,59 |
800 | 22,53 | 48,08 | 63,03 | 73,63 |
900 | 24,62 | 52,54 | 68,87 | 80,46 |
1000 | 26,65 | 56,88 | 74,56 | 87,10 |
Für sogenannte kubische Räume (L/D < 2) - also z.B. langgestreckten Filtergehäusen mit gleichmäßig über die Gehäuselänge angeordneten Druckentlastungsflächen - kann bei einem statischen Ansprechüberdruck der Entlastungseinrichtungen von pstat = 0,1 bar und Stäuben mit einem maximalen Explosionsüberdruck pmax = 9 bar bei homogener Staubverteilung die erforderliche Größe der Druckentlastungsfläche auch aus dem Nomogramm entnommen werden. Bei Filtergehäusen mit einem Längen/Durchmesser-Verhältnis von L/D > 2, bei denen die Druckentlastungsflächen nicht gleichmäßig über die Gehäuselänge verteilt sind, ist gegenüber kubischen Filtergehäusen eine Flächenvergrößerung ΔA vorzunehmen. Diese kann auch aus dem nachfolgenden Diagramm bestimmt werden:
3 Berechnungsbeispiel
a) Ausgangsgrößen: | ||
Filtergehäuselänge: | ... ... ... L ... ... | = 6 m |
Filtergehäusebreite | ... ... ... B ... ... | = 2,5 m |
maximaler reduzierter Explosionsüberdruck (Filtergehäusefestigkeit) | ... ... ... pred,max ... | = 0,2 bar |
statischer Ansprechüberdruck der Berstscheiben | ... ... ... pstat ... ... | = 0,1 bar |
Staubtechnische Kenngröße | ... ... ... KSt ... ... | = 200 bar m/s |
maximaler Explosionsüberdruck | ... ... ... pmax ... | = 9 bar |
Druckentlastungsfläche gleichmäßig über die Gehäuselänge verteilt. |
b) Berechnungen:
Filter/Behälter-Leervolumen | V = 16,238 m3 |
Filtergehäusestirnfläche | A = 2,71 m2 |
Äquivalenter Durchmesser | D = 2 x ![]() |
Längen/Durchmesser-Verhältnis | L/D = 3,23 |
c) Bestimmung der Gesamt-Druckentlastungsfläche:
Das Filtergehäuse ist langgestreckt und die Gesamt-Druckentlastungsfläche soll in Einzelflächen aufgeteilt und gleichmäßig über die Gehäuselänge angeordnet werden. In diesem Fall kann das Filtergehäuse als kubischer Raum betrachtet und für die Berechnung die Formel für kubische Räume verwendet werden.
Aus dem Nomogramm ergibt sich für einen kubischen Raum eine erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche A = 1,2 m2.
Die gesamte erforderliche Druckentlastungsfläche wird in 6 Teilflächen zu le etwa 0,2 m2 aufgeteilt.
Zusammenfassung der Forderungen bei der Aufstellung von Filteranlagen in Filteraufstell- und Arbeitsräumen | Anhang 3 |
1 Aufstellung in Filteraufstellräumen
Filteraufstellräume müssen aus Gründen des Personenschutzes gegenüber angrenzenden Arbeitsbereichen mindestens feuerhemmend (F 30 nach DIN 4102) abgetrennt werden. Für den baulichen Brandschutz können höhere Forderungen gestellt werden, z.B. wenn die Abtrennungen von der Bauaufsichtsbehörde als Teil eines Brandabschnittes angesehen werden.
1.1 Unterdruckanlagen
Aus Filteranlagen mit Ventilatoren im Reinluftbereich (Unterdruckanlagen) kann auch bei Gehäuseundichtigkeiten kein Staub austreten. Solche Filteranlagen haben ein geschlossenes Gehäuse. Die Druckentlastungsöffnungen sollten unmittelbar ins Freie münden. Das erfordert die Aufstellung des Filtergehäuses direkt an einer Gebäudeaußenwand.
1.2 Überdruckanlagen
Neue Filteranlagen mit Ventilatoren im Rohluftbereich (Überdruckanlagen) müssen bei Luftrückführung mit einer Umschalteinrichtung ausgestattet sein, mit der im Sommer auf Abluftbetrieb geschaltet werden kann. Dazu ist grundsätzlich eine Verkleidung des Filterbereiches erforderlich. Ist der Filterbereich unverkleidet, muss der Spänesammelraum staubdicht sein und der Überdruck direkt ins Freie abgeleitet werden.
Überdruckanlagen ohne Luftrückführungsmöglichkeit benötigen kein Gehäuse und damit auch keine Explosionsdruckentlastung. Dies gilt auch für Anlagen mit Sondergenehmigung.
Da eine wirksame Explosionsdruckentlastung des Rohgasraumes direkt ins Freie nicht möglich ist, muss der Filteraufstellraum selbst ins Freie druckentlastet werden. Solche Räume müssen so ausgeführt sein, dass sie dem maximalen reduzierten Explosionsüberdruck pred,max standhalten.
2 Aufstellung in Arbeitsräumen
Das Aufstellen einer Filteranlage im Arbeitsbereich kann aus baulichen oder betrieblichen Gründen )z.B beengte Verhältnisse innerhalb geschlossener Bebauung) notwendig sein. Pro Brandabschnitt darf nur eine solche Filteranlage im Arbeitsraum aufgestellt werden.
2.1 Neue Filteranlagen
Gemäß TRGS 553 "Holzstaub" dürfen neue Filteranlagen aus Gründen des Staubschutzes grundsätzlich nur dann in Arbeitsräumen aufgestellt werden, wenn der Ventilator reinluftseitig angeordnet ist (Unterdruckanlagen).
Die Größe solcher Anlagen wird durch die Europäische Norm für Absauganlagen für Holzstaub und -späne auf 6000 m3/h (maximaler Volumenstrom) begrenzt.
Weiter gelten folgende Bedingungen:
An diesen Anlagen ist eine Verkleidung des Filters erforderlich. Das Gehäuse muss mit Druckentlastungseinrichtungen ausgestattet sein, die den Druck direkt ins Freie leiten.
Ferner ist die explosionstechnische Entkopplung der Absaugleitungen und Rückluftkanäle erforderlich.
2.2 Alte Überdruck-Filteranlagen
Ältere Filteranlagen mit rohluftseitigem Ventilator dürfen gemäß TRGS 553 weiterhin in Arbeitsräumen betrieben werden, wenn
Zum Brandschutz muss der Sammelbereich mit nichtbrennbarem Material verkleidet sein.
Vorschriften und Regeln | Anhang 4 |
Wesentliche Forderungen für das sichere Errichten und Betreiben von Anlagen zum Absaugen und Abscheiden von Holzstaub und -spänen werden insbesondere gestellt in:
1. Gesetze/Verordnungen
Gewerbeordnung, Bauordnungen der Länder, Gefahrstoffverordnung,
Störfall-Verordnung mit TAA-GS-07 Leitfaden "Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung,
Teil 1: Anwendungsbereich" und TAA-GS-13 Leitfaden "Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung,
Teil 2: Störfallvorsorge und Anhang",
Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstätten-Richtlinien,
Technische Regel Dampfkessel TRD 414: "Holzfeuerungen an Dampfkesseln".
2. Unfallverhütungsvorschriften
Allgemeine Vorschriften (BGV A1),
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A2),
Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5),
Stetigförderer (VBG 10),
Leitern und Tritte (BGV D36),
Silos (BGV C12).
3. Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter
Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung
- Explosionsschutz Richtlinien - (BGR 104)
Sicherheitsregeln für den Brand und Explosionsschutz in Spanplattenanlagen (ZH 1/114),
Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen - Richtlinien "Statische Elektrizität" (BGR 132),
Sicherheitsregeln für CO2-Feuerlöschanlagen (BGR 134)
Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159),
Richtlinien für die Beschickungseinrichtungen in Holzspäne und Holzstaubfeuerungen (ZH 1 /472).
4. DIN-Normen
DIN 4102 | Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen |
DIN 14494 | Sprühwasser Löschanlagen |
DIN 24532 | Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl |
DIN 24533 | Geländer aus Stahl |
5. VDE-Bestimmungen
DIN VDE 0100 | Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V |
DIN VDE 0165 | Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen |
DIN EN 50014/ VDE 0170/0171 | Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche |
DIN VDE 0833 | Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall |
VDE 0700 T 1 | Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Allgemeine Anforderungen |
VDE 0700-205 | Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Gewerbliche Bodenbehandlungsmaschinen |
6. VDI-Richtlinien
VDI 2263 | Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren-Beurteilung-Schutzmaßnahmen |
VDI 3673 | Druckentlastung von Staubexplosionen |
7. Bestimmungen der Schadenversicherer
VdS 2029 | Holzbearbeitende und holzverarbeitende Betriebe, Richtlinien für den Brandschutz |
VdS 2093 | Richtlinien für CO2 -Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau |
VdS 2106 | Richtlinien für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen, Planung und Einbau |
VdS 2108 | Richtlinien für Schaum-Löschanlagen, Planung und Einbau |
VdS 2109 | Richtlinien für Sprühwasser Löschanlagen, Planung und Einbau |
VdS 2241 | Betriebsbuch für Funkenlöschanlagen |
VdS 2490 | Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen |
Anerkannte Prüfstellen für Explosionsklappen, Berstscheiben und Reißfolien sind u.a.: | Anhang 5 |
DMT - Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH Institut für Brand- und Explosionsschutz Bergbau-Versuchsstrecke Beylingstr. 65 44329 Dortmund Telefon 02 31/24 91-0 Telefax 02 31/24 91-2 41 |
IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH Fuchsmühlenweg 7 09599 Freiberg Telefon 0 37 31/38 05-0 Telefax 0 37 31/2 36 50 |
FSA Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin mbH Dynamostr. 7-11 68165 Mannheim Telefon 06 21/44 56-4 30 Telefax 06 21/44 56-4 02 |
Das Verzeichnis ist nicht vollständig.
Lieferanten von Filteranlagen | Anhang 6 |
Auskunft erteilt der VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. Fachgemeinschaft Allgemeine Lufttechnik Arbeitskreis Lufttechnik Holz Lyoner Str.18 60528 Frankfurt Telefon 0 69/66 03-0 Telefax 0 69/66 03-5 11 |
Lieferanten von Löschdüsen (1) und Löschanlagen (2) | Anhang 7 |
Lechler GmbH u. Co KG Ulmer Str. 128 72555 Metzingen Telefon 0 7123/96 20 | (1) |
Total Walther Feuerschutz GmbH Waltherstr. 51 51069 Köln Telefon 02 21/67 85-0 Telefax 02 21/67 85-3 70 | (1,2) |
Minimax GmbH Industriestr. 10-12 23843 Bad Oeldesloe Telefon 0 45 31/8 03-0 Telefax 0 45 31/8 03-2 43, -2 99 | (1,2) |
Jakob Nohl GmbH Gebäudetechnik, Feuerschutzanlagen Martinstr. 22-24 64285 Darmstadt Telefon 0 61 51/4 04-0 Telefax 061 51/404-255 | (2) |
AME-Brandschutz Arendt, Mildner & Evers GmbH Lilienthalstr. 1 30179 Hannover Telefon 0511/67 93-0 Telefax 05 11/67 93-2 90 | (2) |
H. Krantz-TkT GmbH Uersfeld 24 52072 Aachen Telefon 02 41/4 34-1 | (2) |
Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der Verband der Schadenversicherer (VdS) e.V. Riehler Str. 36 50668 Köln Telefon 02 21/77 66-0 Telefax 02 21/77 66-1 09 |
Lieferanten von Funkenlöschanlagen | Anhang 8 |
TOTAL Walther Feuerschutz GmbH Waltherstr. 51 51069 Köln Telefon 02 21/67 85-0 Telefax 02 21/67 85-3 70 |
Fagus-GreCon Greten GmbH & Co. KG Hannoversche Str. 58 31061 Alsfeld Telefon 051 81/79-0 Telefax 051 81/79-2 29 |
MINIMAX GmbH Industriestr. 10-12 23843 Bad Oeldesloe Telefon 0 45 31/8 03-0 Telefax 0 45 31/8 03-2 48 |
Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der Verband der Schadenversicherer (VdS) e.V. Riehler Str. 36 50668 Köln Telefon 02 21/77 66-0 Telefax 02 21/77 66-1 09 |
Lieferanten von Berstscheiben (1) und Explosionsklappen (2) | Anhang 9 |
Rembe GmbH Meß- und Regeltechnik Gallbergweg 21 59929 Brilon Telefon 0 29 61/74 05-0 | (1) |
Johann Wolf GmbH & Co. Systembau KG Am Stadtwald 20 94486 Osterhofen Telefon 0 99 32/3 70 Telefax 0 99 32/28 93 | (1) |
Bormann und Neupert Armaturen, Einbindesysteme, Berstscheiben, Filter Volmerswerther Straße 30 40221 Düsseldorf Telefon 02 1 1/9 30 55-0 Telefax 0211/3 98 21 71 | (1) |
Fike Deutschland GmbH Edisonstr. 22 68309 Mannheim Telefon 06 21/73 80 12 | (1) |
A. Thorwesten Silobau Daimlerring 39 59269 Beckum Telefon 0 25 21/93 3 3-0 | (2) |
Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der Verband der Schadenversicherer (VdS) e.V. Riehler Str. 36 50668 Köln Telefon 02 21/7766-0 Telefax 02 21/7766-1 09 |
Lieferanten von schwerentflammbaren | Anhang 10 |
(DIN 4102 - Baustoffklasse B 1) Absaugschläuchen aus Kunststoff (Inhaber entsprechender Prüfbescheide des Instituts für Bautechnik, Berlin)
Hersteller: | Produkt: |
Flexschlauch Produktions GmbH Offendorfer Str.12 23626 Ratakau-Kreuzkamp Telefon 04 51/39 88 20 Telefax 04 51/39 15 47 | FLEXTRACT PU 7 (alle Nennweiten) |
MASTERFLEX Fabrik für Technische Schläuche Industriegebiet Herten-Süd Hertener Mark 3 45699 Herten Telefon 0 23 66/80 03 54 Telefax 0 23 66/80 03 37 | Master-PUR-FLAMEX (alle Nennweiten) |
Joseph Norres u. Co. GmbH Leit- und Schutzschläuche Freiligrathstr. 38 45881 Gelsenkirchen Telefon 02 09/8 00 00-0 Telefax 02 09/8118 77 | Protape PUR-SE (alle Nennweiten) |
Claus Wall GmbH u. Co. KG 45881 Gelsenkirchen (Schläuche und restliche Adresse siehe Fa. Borres) | |
Schauenburg Ruhrkunststoff GmbH Weseler Str. 35 45478 Mülheim Ruhr Telefon 02 08/99 91 -0 Telefax 02 08/5 33 74 | Flexodur P 1 N PU SE/A (alle Nennweiten) |
Venair GmbH & Co. Industrieschläuche KG Neubohlingen 1 b 78315 Radolfzell Telefon 0 77 32/6014 Telefax 073 32/5 6171 | VENA-PUR (alle Nennweiten) |
Das Verzeichnis ist nicht vollständig.
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