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BGI 736 / DGUV Information 209-043 - Holzschutzmittel - Handhabung und sicheres Arbeiten
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/736)

(Ausgabe 11/1997; 11/2009)




(Gliederung redaktionell erstellt)

Vorbemerkungen

Holz als organischer nachwachsender Rohstoff unterliegt einem natürlichen Abbau durch verschiedene Organismen. Aus diesem Grund muss Bauholz oft vor dem Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze geschützt werden. Vor dem Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist zu prüfen, ob tragende oder aussteifende Hölzer geschützt werden sollen, oder aber, ob dieser Schutz nur für nichttragende Hölzer erreicht werden soll.

Nur für den konstruktiven Bereich in baulichen Anlagen - und hier auch nur für bestimmte Anwendungsbereiche - ist überhaupt vorgeschrieben, Holzschutzmittel zu verwenden, um eine dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten. Solche Bauteile sind beispielsweise Fachwerke, Pergolen, Stützbalken im Freien, Holzbrücken oder Dachbalken.

Für den zweiten Bereich, dem Schutz nichttragender Hölzer, also beispielsweise für Holzverkleidungen, Fensterrahmen, Außentüren oder Giebelverschalungen, besteht die Gefahr des Verlustes der Standsicherheit nicht. Hier dienen Holzschutzmittel lediglich der Werterhaltung oder Gebrauchstauglichkeit. Bereits an dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass in Innenbereichen, insbesondere in Wohnräumen, chemische Holzschutzmittel grundsätzlich nicht eingesetzt werden sollten.

Charakteristisch für chemische Holzschutzmittel sind ihre bioziden Wirkstoffe:

Je nach Anwendungsbereich (tragende oder nichttragende Bauteile) werden verschiedene Holzschutzmittel eingesetzt:

Für Hölzer baulicher Anlagen dürfen nur Holzschutzmittel angewendet werden, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten haben: "DIBt-Holzschutzmittel". Sie werden im "Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung" veröffentlicht.

Für den vorbeugenden Schutz nichttragender Holzbauteile gegen Verfärbungen, Fäulnisbildung und Schadinsekten sowie für bekämpfende Holzschutzmittel, die bei nichttragenden Hölzern verwendet werden, sind Produkte mit dem Gütezeichen RAL der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., ("RAL-Holzschutzmittel") vorgesehen. Zur Qualitätssicherung haben sich hier namhafte Hersteller zusammengeschlossen. Diese Produkte sind sowohl für Heimwerker als auch für den gewerblichen Bereich bestimmt.

Auch für RAL-Holzschutzmittel gibt es ein ständig aktualisiertes Verzeichnis, das im nichtamtlichen Teil des DIBt-Holzschutzmittelverzeichnis abgedruckt ist.

Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid oder -zeugnis werden von Fachleuten üblicherweise nicht verwendet. Auch der Endverbraucher sollte diese Produkte nicht erwerben, da sie keiner Prüfung auf Wirksamkeit und auch keiner gesundheitlichen Bewertung unterzogen worden sind.

Nicht zu den Holzschutzmitteln zählen wirkstofffreie Produkte, z.B. Grundierungen, Holzlasuren, Holzlacke, Holzwachse.

1 Anwendung

Nach den Bauordnungen der Länder müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass durch pflanzliche und tierische Schädlinge keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen. Aber auch außerhalb von baulichen Anlagen kann Holzschutz sinnvoll und notwendig sein (siehe Tabelle).

Dabei hat konstruktiver Holzschutz Vorrang vor chemischem Holzschutz. Beispielsweise können Hölzer eingesetzt werden, die auf Grund ihrer natürlichen Resistenz gegen Pilze, Insekten und/oder Moderfäule keinen chemischen Holzschutz benötigen. Eine Aufstellung solcher Holzarten findet sich in DIN EN 335-2 "Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil 2: Anwendung von Vollholz".

Chemische Holzschutzmittel unterliegen Anwendungsbeschränkungen. Diese sind dem jeweiligen Zulassungsbescheid bzw. technischen Merkblatt des Herstellers zu entnehmen.

Die Auswahl der Holzschutzmittel und Einbringverfahren richten sich nach der Gebrauchsklasse (bisher: Gefährdungsklasse) - siehe DIN EN 335-1 "Definition der Gefährdungsklassen für einen biologischen Befall - Teil 1: Allgemeines".

Infolge der Biozidrichtlinie 1 dürfen nur Wirkstoffe auf den europäischen Markt kommen, deren Wirksamkeit gegenüber Insekten und Pilzen sowie deren gesundheitliche und umweltbezogene Wirkung geprüft und bewertet sind.

Weitere Ausführungen und Regelungen zum Holzschutz finden sich u.a. in:

Gebrauchs- klasse
(bisher: Gefährdungs-
klasse)
BeanspruchungGefährdung durchBeispiele
InsektenPilzeAuswaschungModerfäule
0Innen verbautes HolzneinneinneinneinHolz in Aufenthaltsräumen, Kinderspielzeug, Fußböden in trockenen Innenräumen, Möbel, Innentüren
1ständig trockenjaneinneinneinTragende oder aussteifende Innenbauteile, z.B. tragende   Innenwände, tragende Decken
2Holz, das weder dem Erdkontakt noch direkt der Witterung oder Auswaschung ausgesetzt ist, vorübergehende Befeuchtung möglichjajaneinneinInnenräume mit höherer Luftfeuchtigkeit, Außenbereiche unter Dach, z.B. Hallentragwerke, Dachstühle
3Holz, der Witterung oder Kondensation ausgesetzt, aber nicht in ErdkontaktjajajaneinNassräume im Innenbereich, Außenbereich, z.B. Wintergärten, Fenster, Balkone, Fassadenverkleidungen, Zaunlatten
4Holz in dauerndem Erdkontakt oder ständiger starker Befeuchtung ausgesetztjajajajaBauteile, die ganz oder teilweise in dauerndem Erd- oder Wasserkontakt stehen, z.B. Bootsstege, Masten, Blumentröge, Spielplatzgeräte
5Holz in ständigem Kontakt mit MeerwasserjajajajaKai-Anlagen


1.1 Holzschutzmittel für tragende und aussteifende Bauteile

Holzschutzmittel für tragende und aussteifende Bauteile (z.B. Stützbalken, Holzbrücken, Fachwerke) müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) aufweisen.

Im Rahmen des bauaufsichtlichen Zulassungsverfahrens wird auch eine gesundheitliche und umweltbezogene Bewertung dieser Holzschutzmittel vorgenommen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung vor allem die Wirksamkeit gegenüber pflanzlichen und tierischen Schädlingen nachgewiesen werden muss.

Diese Holzschutzmittel sind nur für die gewerbliche Verwendung zugelassen und dürfen nur von Fachleuten verarbeitet werden, die im Holzschutz erfahren sind. Für jedes Mittel ist in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt, in welchem Anwendungsbereich und mit welchem Einbringverfahren das Mittel verarbeitet werden darf.

Aus der bauaufsichtlichen Zulassung kann jedoch nicht gefolgert werden, dass bei der Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung von Holzschutzmitteln keine Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt auftreten.

1.2 Holzschutzmittel für nichttragende und nichtaussteifende Bauteile

Vorbeugender chemischer Holzschutz ist in Wohnräumen nicht erforderlich und sollte deshalb z.B. für Decken, Verkleidungen sowie Möbel in Wohnräumen nicht angewandt werden.

Zu den nichttragenden und nichtaussteifenden Bauteilen gehören z.B.

Holzschutzmittel, die für den Schutz dieser Bauteile angewandt werden, benötigen keine bauaufsichtliche Zulassung.

Ein Teil dieser Holzschutzmittel trägt das RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V.

Die Vergabe der RAL-Gütezeichen erfolgt nach festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Umweltbundesamt (UBA).

1.3 Bläueschutzmittel

Speziell für den Bereich der Bläueschutzmittel, die Bestandteil von Beschichtungssystemen für Fenster und Türen sind, wurde vom Verband der deutschen Lackindustrie e.V. im Rahmen der Biozidrichtlinie ein freiwilliges Registrierverfahren erarbeitet.

Voraussetzung für die Registrierung ist eine Prüfung der Wirksamkeit gegenüber Bläuepilzen durch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), eine gesundheitliche Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und eine Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt durch das Umweltbundesamt (UBA).

2 Holzschutzmitteltypen

2.1 Wässrige Holzschutzmittel

(Holzschutzmittel-Salze, wasserverdünnbare Holzschutzmittel)

Wässrige Holzschutzmittel können entweder gegen Pilz- und/oder Insektenbefall vorbeugend oder bekämpfend wirksam sein. Sie kommen als Salzlösungen, Konzentrate, Emulsionen oder als gebrauchsfertige Produkte in den Handel. Die bioziden Wirkstoffe liegen als Salze oder organische Wirkstoffe vor.

Die vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel werden vorwiegend zum Schutz von Nadelhölzern, z.B. für den Einsatz im Hochbau sowie Garten- und Landschaftsbau und in der Landwirtschaft, verwendet.

Die bekämpfend wirksamen Holzschutzmittel bieten meistens zusätzlich einen vorbeugenden Schutz gegen einen späteren Pilz- und/oder Insektenbefall, z.B. bei Dachkonstruktionen. Zu den bekämpfend wirksamen Holzschutzmitteln gehören auch die Schwammsperrmittel, die das Durchwachsen von Hausschwamm durch Mauerwerk verhindern.

Seit Veröffentlichung der TRGS 618 "Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel" im Bundesarbeitsblatt 12/1997 sind aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel in den Gefährdungsklassen 1 bis 4 (DIN 68800-3) zu ersetzen.

Abweichend davon können Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel in der Gebrauchsklasse 4 eingesetzt werden, wenn

In Trogtränkanlagen müssen daher Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel durch chromatfreie Holzschutzmittel ersetzt werden.

Bei der Umstellung von Trogtränkanlagen auf einen anderen Holzschutzmitteltyp sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Derzeit besitzen folgende wässrige Holzschutzmittel Prüfzeichen:
(Stand: Holzschutzmittelverzeichnis April 2009)

HolzschutzmitteltypWirkstoffeWirksamkeitProdukt-Code
Vorbeugend wirksame Holzschutzmittel
B-SalzeBor-VerbindungenP, IvHSM-W10
CK-Salze 1Kupfer-VerbindungenP, Iv, W, EHSM-W65
CKB-Salze 2Kupfer-Bor- VerbindungenP, Iv, W, EHSM-W70
Quat- PräparateQuaternäre Ammonium-VerbindungenP, IvHSM-W50
Quat- Bor-PräparateQuaternäre Ammonium-Bor-VerbindungenP, Iv, W 3HSM-W47
Chromfreie Kupfer-PräparateKupfer-Verbindungen (Cu-HDO), Bor- Verbindungen, quaternäre

Ammonium-Verbindungen, Triazole

P, Iv, W 4, E 5HSM-W40

HSM-W44

HSM-W60

Wässrige Holzschutzmittel mit   organischen WirkstoffenQuaternäre Ammonium-Verbindungen, Triazole, Pyrethroide u.a.P, Iv, WHSM-LV10

HSM-LV15

Bekämpfend wirksame Holzschutzmittel
B-PräparateBor-VerbindungenIb/M

primär bekämpfend wirksam, aber auch vorbeugend

HSM-LB10
Quat- Bor-PräparateQuaternäre Ammonium-Bor-VerbindungenMHSM-LB15
Wässrige Holzschutzmittel mit   organischen WirkstoffenPyrethroide (Permethrin), FlufenoxuronIb

primär bekämpfend wirksam, aber auch vorbeugend

HSM-LB20
P =gegen Pilze vorbeugend wirksam
Iv =gegen Insekten vorbeugend wirksam
W =auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt und nicht im ständigen Wasserkontakt steht
E =auch für Holz, das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (im ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt sowie bei Schmutzablagerungen in Rissen und Fugen)
Ib =Insektenbekämpfung am verbauten Holz
M =Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk


2.2 Lösemittelhaltige Holzschutzmittel

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel können entweder gegen Pilz- und/oder Insektenbefall vorbeugend oder bekämpfend wirksam sein. Sie kommen als gebrauchsfertige Produkte in den Handel. Als Lösemittel werden hauptsächlich organische Lösemittel (Kohlenwasserstoffgemische) eingesetzt.

Die bekämpfend wirksamen Holzschutzmittel bieten meistens zusätzlich einen vorbeugenden Schutz gegen einen späteren Pilz- und/oder Insektenbefall.

HolzschutzmitteltypWirkstoffeWirksamkeitProdukt-Code
Vorbeugend wirksame HolzschutzmittelPyrethroide (Permethrin), Triazole (Propiconazol), Carbamate (IPBC), Fluanide (Dichlofluanid), Benzoylharnstoffe (Flufenoxuron)P, Iv 6, W 7HSM-LV20
HSM-LV30
HSM-LV40
Bekämpfend wirksame HolzschutzmittelPyrethroide (Permethrin), Triazole (Tebuconazol), Benzoylharnstoffe (Flufenoxuron)Ib 8HSM-LB30
HSM-LB40
HSM-LB50
P =gegen Pilze vorbeugend wirksam
Iv =gegen Insekten vorbeugend wirksam
W =auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt und nicht im ständigen Wasserkontakt steht
Ib =Insektenbekämpfung am verbauten Holz


2.3 Steinkohlenteeröle

Steinkohlenteeröle wirken gegen Pilze und Insekten vorbeugend und dienen zum Schutz von Holz, das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (im ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt). Durch die Chemikalien-Verbotsverordnung ist die Anwendung der Steinkohlenteeröle stark eingeschränkt worden. Sie finden hauptsächlich Verwendung für den Schutz von Leitungsmasten, Bahnschwellen sowie Wein- und Obstbaumpfählen.

2.4 Sonderpräparate für Holzwerkstoffe

Für den Schutz von Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten), die für den Einsatz in Feuchtbereichen vorgesehen sind (z.B. Spanplatten V 100 G), werden gegen Pilzbefall Holzschutzwirkstoffe eingesetzt. Sie werden während der Herstellung, bei Spanplatten meist bei der Beleimung, bei Furnier- und Tischlerplatten vor der Verpressung der Furnierlagen zugesetzt.

Derzeit werden als Wirkstoffe häufig eingesetzt: Bor-Verbindungen, Kalium-HDO-Verbindungen.

2.5 Begasungsmittel

Begasung mit Sulfuryldifluorid wirkt bekämpfend gegen Insekten, bietet aber keinen vorbeugenden Schutz. Das Verfahren wird eingesetzt, wenn die Hölzer oder Gegenstände aus Holz nicht zerstört werden sollen wie z.B. in Museen und in der Denkmalpflege.

3 Produkt-Code für Holzschutzmittel

Für Bauprodukte hat GISBAU, das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Produktgruppen gebildet, in denen Produkte mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und demzufolge identischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zusammengefasst sind. Dadurch wird die Vielzahl chemischer Produkte auf wenige Produktgruppen reduziert. Durch einen Produkt-Code, der auf den Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter und auf den Gebindeetiketten) aufgebracht ist, kann das eingesetzte Produkt eindeutig einer Produktgruppe zugeordnet werden.

Der Produkt-Code ist in der Form

Produkt-Code für Holzschutzmittel: HSM- ... ... ...

angegeben.

Vom Produkt-Code für Holzschutzmittel werden Holzschutzmittel erfasst, die im DIBt-Holzschutzmittelverzeichnis aufgeführt sind bzw. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein RAL-Gütezeichen erhalten haben.

Die bläuewidrigen Anstrichmittel sind den Produktgruppen M-BA 01 und M-BA 02 zugeordnet.

Im Internet (www.wingisonline.de) und auf der WINGIS-CD können dann über den Produkt-Code oder den Produktnamen umfangreiche Informationen (z.B. zur Gefährdung, zur sicheren

Verarbeitung und zu persönlichen Schutzmaßnahmen) und Betriebsanweisungsentwürfe - in mehreren Sprachen - abgerufen werden.

Übersicht über die Produktgruppen für Holzschutzmittel

Holzschutzmittel, vorbeugend wirksam, auf Salzbasis:

HSM-W 10 Bor-Verbindungen

HSM-W 40 Kupfer-, Bor- und Kupfer-HDO-Verbindungen

HSM-W 44 Kupfer-, Bor- und Triazol-Verbindungen

HSM-W 47 Bor- und Quaternäre Ammonium-Verbindungen

HSM-W 50 Quaternäre Ammonium-Verbindungen

HSM-W 60 Kupfer- und Quaternäre Ammonium-Verbindungen

HSM-W 65 Chrom- und Kupfer-Verbindungen

HSM-W 70 Chrom-, Kupfer- und Bor-Verbindungen

Holzschutzmittel, vorbeugend wirksam, wasserverdünnbar / lösemittelhaltig:

HSM-LV 10 Wässrig/wasserverdünnbar

HSM-LV 15 Wässrig/wasserverdünnbar, reizend

HSM-LV 20 Lösemittelhaltig, entaromatisiert

HSM-LV 30 Lösemittelhaltig, aromatenarm

HSM-LV 40 Lösemittelhaltig, aromatenreich

Holzschutzmittel, bekämpfend wirksam, wasserverdünnbar / lösemittelhaltig:

HSM-LB 10 Wässrig/wasserverdünnbar, Bor-Verbindungen

HSM-LB 15 Wässrig/wasserverdünnbar, Quaternäre Ammonium-Verbindungen

HSM-LB 20 Wässrig/wasserverdünnbar

HSM-LB 30 Lösemittelhaltig, entaromatisiert

HSM-LB 40 Lösemittelhaltig, aromatenarm

HSM-LB 50 Lösemittelhaltig, aromatenreich

Bläuewidrige Anstrichmittel:

M-BA 01 Bläuewidrige Anstrichmittel, lösemittelverdünnbar, aromatenarm

M-BA 02 Bläuewidrige Anstrichmittel, wasserverdünnbar 

4 Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren

Im Folgenden ist für jeden Holzschutzmitteltyp ein Überblick über die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren gegeben. Die Gefährdungen durch die organischen Wirkstoffe im jeweiligen Produkt können noch nicht abschließend beurteilt werden.

Produktbezogene Hinweise zu den Gesundheitsgefahren sind im Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Holzschutzmittels zu finden.

4.1 Wässrige Holzschutzmittel

Holzschutz-
mitteltyp
GesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung 9
Vorbeugend wirksame Holzschutzmittel
B-Salze
  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • Als Sondermüll entsorgen
T

giftig 

10

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  • Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)
Bei einzelnen Produkten dieser Gruppe können aufgrund weiterer Inhaltsstoffe zusätzlich folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen
 
  • Verursacht Verätzungen
  
  • Reizt die Atmungsorgane
  
CK-Salze

CKB-Salze

Je nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Kann Krebs erzeugen
  • Als Sondermüll entsorgen
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Kann vererbbare Schäden verursachen
  • Wassergefährdungsklasse 3
    (stark wassergefährdend)
  • Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut
  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen
 
  • Verursacht schwere Verätzungen
  
  • Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
  
  • Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
  
  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  
  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  
Quat-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig für Wasserorganismen
C

Ätzend

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich bei der Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
  • Als Sondermüll entsorgen
 
  • Verursacht Verätzungen
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
 
  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen
 
Quat-Bor-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für
    Wasserorganismen
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

10

  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • Als Sondermüll entsorgen
C

Ätzend

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen
  • Reizt die Augen und die Haut
  
  • Verursacht Verätzungen
  
Chromfreie Kupfer- PräparateZu dieser Gruppe gehören die
  • Giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

10

  • Kupfer-, Bor- und Kupfer-HDO- Verbindungen
  • Als Sondermüll entsorgen
C

Ätzend

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Kupfer-, Bor- und Triazol- Verbindungen
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Kupfer- und quaternäre Ammoniumverbindungen (Quat)
  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen
Je nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:  
  • Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
  
  • Verursacht Verätzungen
  
  • Reizt die Augen, Haut und Atmungsorgane
  
  • Gefahr ernster Augenschäden
  
  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  
  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  
Wässrige Holzschutz- mittel mit organischen WirkstoffeDie Gefahren durch die organischen Wirkstoffe, die im anwendungsfertigen Produkt in einer Konzentration unter 5 % enthalten sind, können noch nicht abschließend beurteilt werden.
  • Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
C

Ätzend

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

Je nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten: N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  
  • Verursacht Verätzungen
  
  • Reizt die Augen und die Haut
  
  • Gefahr ernster Augenschäden
  
  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
  
Bekämpfend wirksame Holzschutzmittel
Bor-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Als Sondermüll entsorgen
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

10

  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)
 
  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  
Bei einzelnen Produkten dieser Gruppe können aufgrund weiterer Inhaltsstoffe zusätzlich folgende Gesundheitsschäden auftreten:  
  • Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
  
Quat-Bor-PräparateJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für
    Wasserorganismen
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

10

  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • Als Sondermüll entsorgen
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  
  • Reizt die Augen und die Haut
  
  • Verursacht Verätzungen
  
Wässrige Holzschutz- mittel mit organischen WirkstoffenJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
C

Ätzend

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Verursacht Verätzungen
  • Als Sondermüll entsorgen
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gefahr ernster Augenschäden
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  
  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
  
  • Reizt die Augen und die Haut
  


4.2 Lösemittelhaltige Holzschutzmittel

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel werden sowohl vorbeugend als auch bekämpfend eingesetzt.

Die Gefährdungen durch die organischen Wirkstoffe im jeweiligen Produkt können noch nicht abschließend beurteilt werden.

Holzschutz-
mitteltyp
GesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung 9
Lösemittelhaltige HolzschutzmittelJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Xn

Gesundheitsschädlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
  • Als Sondermüll entsorgen
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
  • Reizt die Augen oder die Haut
  
  • Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  


4.3 Steinkohlenteeröle

Holzschutz-
mitteltyp
GesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung 9
Steinkohl-
enteeröl-
Präparate
  • Kann Krebs erzeugen
  • Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
  • Als Sondermüll entsorgen
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

Bei einzelnen Produkten dieser Gruppe können aufgrund weiterer Inhaltsstoffe zusätzlich folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
  • Verursacht Verätzungen
  


4.4 Begasungsmittel

Holzschutz-
mitteltyp
GesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung 9
Begasungsmittel Sulfuryldifluorid
  • Giftig beim Einatmen
  • Sehr giftig für Wasserorganismen
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich:
 N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:


4.5 Sonderpräparate für Holzwerkstoffe

Holzschutz-
mitteltyp
GesundheitsgefahrenUmweltgefahrenKennzeichnung 9
Borsäure-
Präparate
  • Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • Als Sondermüll entsorgen
T

giftig 

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

10

  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  • Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)
 
 
  • Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen
 
Wässrige Holzschutz- mittel mit organischen WirkstoffenJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:
  • Sehr giftig oder giftig für
    Wasserorganismen
Xn

Gesundheitsschädlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
  • Als Sondermüll entsorgen
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
  • Wassergefährdungsklasse 3
    (stark wassergefährdend)
Kalium-HDO- VerbindungenJe nach Zusammensetzung können folgende Gesundheitsgefahren auftreten:Sehr giftig oder giftig für
Wasserorganismen
Xn

Gesundheitsschädlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  • Als Sondermüll entsorgen
N

Umweltgefährlich

Redakt. Anmerkung: ab 01.12.2010 gültig nach GHS:

  • Verursacht Verätzungen
  • Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend)
  • Reizt die Augen und Haut
  


5 Brand- und Explosionsgefahren

Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln kann Brand- und Explosionsgefahr bestehen. Unabhängig von der Höhe des Flammpunktes sind brennbare Holzschutzmittel in feinverteiltem Zustand (z.B. beim Spritzen) immer entzündbar (Ausnahme: hoher Wasseranteil).

Enthält das Holzschutzmittel Lösemittel, können sich Lösemitteldämpfe am Boden anreichern und in angrenzende und tiefer liegende Bereiche wie untere Stockwerke, Senken, Gruben und Hohlräume kriechen. Es besteht Entzündungsgefahr!

Wässrige Holzschutzmittel, die der Formel

[% Wasser] > 1,70 x [% organische Lösemittel] + 0,96 x [% organischer Feststoff]

entsprechen, sind als nicht entzündbar einzustufen. Maßnahmen zum Explosionsschutz sind hier nicht notwendig.

Informationen dazu enthält das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produktes.

Je nach Verfahren und Arbeitsbereich sind in den Verarbeitungsräumen oder -bereichen folgende Schutzmaßnahmen durchzuführen:

Siehe hierzu auch BG-Information "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb" (BGI 740

6 Schutzmaßnahmen, Vorbeugender Holzschutz

6.1 Ansetzen der Imprägnierlösung

Die wässrigen Holzschutzmittel (Holzschutzmittelsalze und wasserverdünnbare Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen) werden häufig als Konzentrat geliefert und vor Ort durch Zugabe von Wasser die erforderliche Anwendungskonzentration eingestellt.

Aufgrund der höheren Konzentration der Inhaltsstoffe in den Konzentraten im Vergleich zu den fertigen Imprägnierlösungen sind die Gefahren beim Umgang mit den Konzentraten höher als beim Umgang mit den verdünnten Imprägnierlösungen.

Technische Schutzmaßnahmen

Für das sichere Ansetzen der Imprägnierlösung können an Trogtränkanlagen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Organisatorische Maßnahmen

Das Befüllen des Tränk- oder Mischbehälters mit Holzschutzmitteln ist ständig zu überwachen.

Lösemittelhaltige Produkte werden im Allgemeinen als gebrauchsfertiges Produkt geliefert, die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung sind bei den einzelnen Einbringverfahren beschrieben.


Persönliche Schutzausrüstungen

 
HolzschutzmittelSchutzhandschuheAugenschutzAtemschutzSchutzkleidung
Chromathaltige Holzschutzmittel-
konzentrate
  • Fluorkautschuk/ Viton
  • auch geeignet (bis 2 Stunden)
    • Polychloropren
    • Butylkautschuk
    • PVC
  • Ungeeignet: Latex, Nitril
Dichtschließende Schutzbrille

Korbbrille

Bei Auftreten von Stäuben und Aerosolen: Partikelfilter P2Säurebeständige Schutzkleidung

Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze

Wässrige Holzschutzmittel-
konzentrate mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
Dichtschließende Schutzbrille

Korbbrille

Im Allgemeinen nicht erforderlich; bei Auftreten von Stäuben und Aerosolen: Partikelfilter P2laugenbeständige Schutzkleidung, Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Wässrige Holzschutzmittel-
konzentrate mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichChemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


6.2 Einbringverfahren

6.2.1 Streichen

Technische Schutzmaßnahmen

Werden lösemittelhaltige Holzschutzmittel in Räumen verarbeitet, ist für gute Lüftung zu sorgen. Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz siehe Abschnitt 5.

Chromathaltige Holzschutzmittel und Steinkohlenteerölpräparate dürfen im Streichverfahren nicht verarbeitet werden.

Bei allen für die vorbeugende Behandlung von tragenden und aussteifenden Holzbauteilen zugelassenen Holzschutzmitteln ist das Spritzen von Hand nicht mehr zulässig.

Persönliche Schutzausrüstungen

 
HolzschutzmittelSchutzhandschuheAugenschutzAtemschutzSchutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braun)Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


6.2.2 Auftrag/ Sprühen in stationären Anlagen

Umgang mit Holzschutzmitteln besteht an diesen Anlagen im Allgemeinen nur bei der Bereitstellung der Holzschutzmittel bzw. dem Befüllen der Vorratsbehälter und bei Reparaturarbeiten bzw. der Störungsbeseitigung.

Darüber hinaus besteht bei der Abnahme der behandelten Teile Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern, die häufig noch tropfnass sind. Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkleidung (Chemikalienschutzanzug oder großflächige Gummischürze) sind erforderlich (siehe Abschnitt Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern, siehe Abschnitt 7).

Chromathaltige Holzschutzmittel und Steinkohlenteerölpräparate dürfen in stationären Anlagen nicht im Spritz-/Sprühverfahren verarbeitet werden.

Technische Schutzmaßnahmen

Die stationäre Anlage muss soweit möglich geschlossen sein, so dass Holzschutzmittelnebel (Aerosole) nicht in den Arbeitsbereich austreten können.


Persönliche Schutzausrüstungen

 
HolzschutzmittelSchutzhandschuheAugenschutzAtemschutzSchutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichChemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichChemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braunweiß)Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


6.2.3 Tauchtränkung

Beim Tauchen schwimmt das Holz auf bzw. im Holzschutzmittel. Zur allseitigen Behandlung muss das Holz von Zeit zu Zeit gewendet werden. Die Behandlungsdauer ist abhängig von verschiedenen Einflussgrößen (Holzart, Art des Holzschutzmittels, gewünschter Schutz) und beträgt meist nur Minuten bis wenige Stunden. Damit wird eine Eindringtiefe von wenigen Millimetern erreicht.

Chromathaltige Holzschutzmittel dürfen nach TRGS 618 im Tauchverfahren nicht eingesetzt werden.

Technische Schutzmaßnahmen 11

Für den Schutz der Umwelt sind eine Reihe baulicher Maßnahmen erforderlich, z.B.:

Persönliche Schutzausrüstung

Umgang mit Holzschutzmitteln besteht an diesen Anlagen im Allgemeinen nur bei der Bereitstellung der Holzschutzmittel und dem Ansetzen der Imprägnierlösung (siehe Abschnitt "Ansetzen der Imprägnierlösung", Abschnitt 6.1). Werden frisch imprägnierte Hölzer - vor allem tropfnasse Hölzer - von Hand umgesetzt, sind Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkleidung (Chemikalienschutzanzug oder großflächige Gummischürze) erforderlich (siehe Abschnitt "Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern", siehe Abschnitt 7).

 
HolzschutzmittelSchutzhandschuheAugenschutzAtemschutzSchutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu- HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichChemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichChemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braunweiß)Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Steinkohlenteeröl-
präparate
  • Nitril
  • Butylkautschuk
Dichtschließende Schutzbrille KorbbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braunweiß)Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


6.2.4 Trogtränkung

Bei der Trogtränkung wird das Holz in Trögen mit speziellen Vorrichtungen mehrere Stunden (meist mehr als 24 Stunden) bis wenige Tage untergetaucht gehalten.

Die Eindringtiefe ist bei der Trogtränkung deutlich größer, die aufgenommenen Holzschutzmittelmengen sind erheblich größer als beim Streichen, Spritzen oder Tauchen.

Eine Sonderform der Trogtränkung ist die Einstelltränkung von Pfählen, z.B. für den Obst- und Weinbau, mit Steinkohlenteer-Imprägnierölen (Kreosote). Diese können dabei erwärmt werden.

Chromathaltige Holzschutzmittel dürfen nach TRGS 618 in der Trogtränkung nicht eingesetzt werden.

Technische Schutzmaßnahmen 11

Für den Schutz der Umwelt sind eine Reihe baulicher Maßnahmen erforderlich, z.B.:

Organisatorische Maßnahmen

Frisch imprägniertes Holz sollte solange oberhalb der Tränkflüssigkeit auf dem Hubwerk verbleiben, bis kein Holzschutzmittel mehr abtropft.

Persönliche Schutzausrüstung

Umgang mit Holzschutzmitteln besteht an diesen Anlagen im Allgemeinen nur bei der Bereitstellung der Holzschutzmittel und dem Ansetzen der Imprägnierlösung (siehe Abschnitt "Ansetzen der Imprägnierlösung", Abschnitt 6.1). Werden frisch imprägnierte Hölzer - vor allem tropfnasse Hölzer - von Hand umgesetzt, sind Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkleidung (Chemikalienschutzanzug oder großflächige Gummischürze) erforderlich (siehe Abschnitt "Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern", siehe Abschnitt 7).

 
HolzschutzmittelSchutzhandschuheAugenschutzAtemschutzSchutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braunweiß)Chemikalien-
schutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Steinkohlenteeröl -präparate
  • Nitril
  • Butylkautschuk
Bei Spritzgefahr: Dichtschließende Schutzbrille KorbbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braunweiß)Chemikalien-
schutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


6.2.5 Kesseldrucktränkung

Bei Kesseldrucktränkverfahren wird Holzschutzmittel unter Anwendung von Unter- bzw. Normal- und Überdruck oder einer Kombination davon eingebracht. Das Holzschutzmittel wird dabei in die Hohlräume des Holzes gedrückt. Dadurch wird eine größere Eindringtiefe und damit auch eine bessere Schutzwirkung als bei Oberflächenverfahren erzielt.

Für den Schutz der Umwelt sind an Kesseldruckanlagen, an Auffangwannen und dort, wo frisch imprägniertes Holz gelagert wird, eine Reihe von baulichen Maßnahmen durchzuführen 12 .

Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten - vor allem bei Verwendung chromathaltiger Holzschutzmittel -folgende Maßnahmen getroffen werden:

Technische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Im Bereich der Kesselöffnung kann die Freisetzung von Aerosolen verhindert werden, wenn nach dem Druckausgleich durch eine ausreichende Wartezeit (mindestens 1 Stunde) sichergestellt ist, dass sich im Kessel befindliche Aerosole niedergeschlagen haben.


Persönliche Schutzmaßnahmen

Umgang mit Holzschutzmitteln besteht an diesen Anlagen im Allgemeinen nur bei der Bereitstellung der Holzschutzmittel und dem Ansetzen der Imprägnierlösung (siehe Abschnitt "Ansetzen der Imprägnierlösung", Abschnitt 6.1).

Werden frisch imprägnierte Hölzer - vor allem tropfnasse Hölzer - von Hand umgesetzt, sind Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkleidung (Chemikalienschutzanzug oder großflächige Gummischürze) erforderlich (siehe Abschnitt"Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern", siehe Abschnitt 7).

Wird der Kessel nach Abschluss der Imprägnierung ohne ausreichende Wartezeit geöffnet und der Kessel betreten, ist geeigneter Atemschutz, Schutzkleidung und Augenschutz erforderlich.

 
HolzschutzmittelSchutzhandschuheAugenschutzAtemschutzSchutzkleidung
Chromathaltige Holzschutzmittel
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: Dichtschließende Schutzbrille KorbbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlich; Bei Kontakt mit Aerosolen: Partikelfilter P2Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu- HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungs-
verhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braunweiß)
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Steinkohlenteeröl -präparate
  • Nitril
  • Butylkautschuk
Bei Spritzgefahr: Dichtschließende Schutzbrille KorbbrilleBei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungs-
verhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braunweiß)
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


7 Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern

Technische Schutzmaßnahmen

Für frisch imprägnierte Hölzer müssen geeignete Abtropfbereiche eingerichtet werden, z.B. Regale über der Tränkanlage oder Abtropfwannen.

Erst nach vollständigem Abtropfen der überschüssigen Imprägnierlösung darf das Holz zu anderen Lagerplätzen auf dem Betriebsgelände transportiert werden.

Für frisch imprägnierte Hölzer sowie Hölzer, die mit nichtfixierenden Holzschutzmitteln behandelt wurden, müssen befestigte und undurchlässige Lagerflächen ausreichender Kapazität eingerichtet werden. Diese Lagerflächen müssen überdacht sein.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Aus Umweltschutzgründen dürfen Hölzer, die mit fixierenden Holzschutzmitteln behandelt wurden, erst nach Ablauf der Fixierzeit der freien Bewitterung ausgesetzt werden. Hölzer der Gebrauchsklassen 3 und 4 dürfen erst nach abgeschlossener Fixierung des Schutzmittels ausgeliefert werden. Hinweise zu den Fixierzeiten gibt das Technische Merkblatt des jeweiligen Holzschutzmittels.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Werden frisch imprägnierte Hölzer - vor allem tropfnasse Hölzer - von Hand umgeladen oder gestapelt, müssen Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitril getragen werden - siehe auch "Persönliche Schutzmaßnahmen" bei den verschiedenen Einbringverfahren. Normale Arbeitshandschuhe, z.B. aus Leder, sind ungeeignet, weil sie vom Holzschutzmittel durchtränkt werden können.

Bei der spanenden Bearbeitung imprägnierter Hölzer muss berücksichtigt werden, dass in den Stäuben und Spänen auch die Holzschutzmittel enthalten sind. Bei der Anwendung chromathaltiger Holzschutzmittel ist daher bis zum Abschluss der Fixierung mit krebserzeugenden Chrom(VI)- Verbindungen zu rechnen. Bei der Anwendung borhaltiger Holzschutzmittel enthalten die Stäube Borverbindungen, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit und als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden (Reproduktionstoxisch Kategorie 2).

In diesem Fall ist zur Vermeidung von Gesundheitsschäden während der Bearbeitung geeigneter Atemschutz (mindestens Partikelfilter FFP2 nach DIN EN 143) zu tragen.

 

8 Schutzmaßnahmen, Bekämpfender Holzschutz

Organisation

Vor der Bekämpfungsmaßnahme ist zunächst durch Fachleute oder Sachverständige die Art der Schadorganismen und der Umfang des Befalls festzustellen.

Die Bekämpfung darf nur von Fachfirmen durchgeführt werden.

Für die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen, bei denen die Stoffe oder Zubereitungen mit den genannten Gefährlichkeitsmerkmalen freigesetzt werden, ist gemäß Anhang III Nr. 4 Gefahrstoffverordnung ein Sachkundenachweis erforderlich. Außerdem muss dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen vor Aufnahme der ersten Tätigkeit mitgeteilt werden. Zur Sachkunde gehört eine anerkannte Prüfung oder Ausbildung sowie die regelmäßige Fortbildung.

Beim Einsatz von lösemittelhaltigen Produkten besteht Brand- und Explosionsgefahr und es sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen - siehe Abschnitt 5 "Brand- und Explosionsgefahren". Zusätzlich sind die Besonderheiten vor Ort zu berücksichtigen, z.B. Lichtschalter und elektrische Leitungen abdecken und vor Kurzschluss schützen, keine Verarbeitung in der Nähe von Zündquellen (bei lösemittelhaltigen Produkten).

Nach der chemischen Bekämpfung müssen die Maßnahmen dokumentiert und an einer sichtbar bleibenden Stelle des Bauwerks in einer dauerhaften Form (z.B. in Folie) ausgehängt werden. Anzugeben sind Name und Anschrift des Unternehmens, angewendete bekämpfende und gegebenenfalls vorbeugende Holzschutzmittel mit Wirkstoffen und Prüfzeichen, Einbringmengen und Jahr und Monat der Behandlung.

Vordrucke dieser sogenannten Dachkarten werden z.B. von Holzschutzmittel-Herstellern angeboten - Beispiel siehe unten.

9 Auftragverfahren

9.1 Handauftrag/ Streichen

Technische Schutzmaßnahmen

Werden lösemittelhaltige Holzschutzmittel in Räumen verarbeitet, müssen Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz getroffen werden (siehe Abschnitt 5).

Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.

Persönliche Schutzausrüstungen

 
HolzschutzmittelHandschutzAugenschutzAtemschutzKörperschutz
Wasserbasierte Bor- haltige HolzschutzmittelBei andauerndem Hautkontakt:
  • Nitril
  • Polychloropren
GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wasserbasierte Quat-Bor-Präparate
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr: KorbbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichBei Spritzgefahr: Alkalibeständige Schutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleGasfilter: A1 oder A2 (braun)Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


9.2 Spritzverfahren

Technische Schutzmaßnahmen

Werden lösemittelhaltige Holzschutzmittel in Räumen verarbeitet, müssen Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz getroffen werden (siehe Abschnitt 5).

Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.

Damit möglichst wenig Aerosole freigesetzt werden, sollte das Holzschutzmittel möglichst nahe an der zu behandelnden Oberfläche aufgebracht werden.


Persönliche Schutzausrüstungen

HolzschutzmittelHandschutzAugenschutzAtemschutzKörperschutz
Wasserbasierte Borhaltige Holzschutzmittel
  • Nitril
  • Polychloropren
KorbbrillePartikelfilter P2Geschlossene Arbeitskleidung
Wasserbasierte Quat-Bor-Präparate
  • Nitril
  • Polychloropren
KorbbrillePartikelfilter P2Alkalibeständige Schutzkleidung, Chemikalienschutzanzug
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
KorbbrillePartikelfilter P2Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
KorbbrilleA2-P2 (braunweiß)Chemikalienschutzanzug
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


9.3 Schaumverfahren

Wasserlösliche Holzschutzmittel, die bei Zugabe eines Schaumbildners mit Hilfe von Druckluft verschäumt werden können, werden als Schaum auf das Holz aufgebracht. Das Verfahren wird eingesetzt, um größere Wirkstoffmengen aufzutragen und die Einwirkzeit zu verlängern.

Technische Schutzmaßnahmen

Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.

Persönliche Schutzausrüstungen

 
HolzschutzmittelHandschutzAugenschutzAtemschutzKörperschutz
Wasserbasierte Bor- haltige HolzschutzmittelBei andauerndem Hautkontakt:
  • Nitril
  • Polychloropren
GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlich; bei Auftreten von Aerosolen Partikelfilter P2Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wasserbasierte Quat-Bor- Präparate
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr: KorbbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlich; bei Auftreten von Aerosolen Partikelfilter P2Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr: GestellbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlich; bei Auftreten von Aerosolen Partikelfilter P2Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


9.4 Injektions-/ Bohrlochverfahren

Zu den Injektionsverfahren gehören die Bohrlochtränkung und die Bohrlochdrucktränkung.

Diese Verfahren werden beim bekämpfenden Holzschutz eingesetzt, um eine tiefere Eindringtiefe als beim Handauftrag zu erreichen. Durch Bohrungen in das Holz in bestimmten Abständen wird das Holzschutzmittel manuell oder über Hilfsaggregate drucklos oder unter Druck eingebracht.

Technische Schutzmaßnahmen

Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.

Persönliche Schutzausrüstungen

 
HolzschutzmittelHandschutzAugenschutzAtemschutzKörperschutz
Wasserbasierte Bor- haltige HolzschutzmittelBei andauerndem Hautkontakt:
  • Nitril
  • Polychloropren
Beim Druckverfahren: KorbbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wasserbasierte Quat-Bor- Präparate
  • Nitril
  • Polychloropren
Beim Druckverfahren: KorbbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Beim Druckverfahren: KorbbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlichIm Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
Beim Druckverfahren: KorbbrilleIm Allgemeinen nicht erforderlich; Gasfilter: A1 oder A2 (braun)Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung beim Druckverfahren: Chemikalienschutzkleidung
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.


9.5 Begasung

Die Verwendung von Brommethan (Methylbromid) zur Begasung ist nicht mehr zulässig. Als "Ersatzstoff' steht Sulfuryldifluorid zur Verfügung. Die Arbeiten dürfen nur in geschlossenen Räumen oder in mit gasdichten Folien abgeplanten Bereichen durchgeführt werden.

Die Begasung ist nur zulässig mit Stoffen, die in Anhang III Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung genannt sind.

Für die Begasung mit sehr giftigen und giftigen Biozid-Produkten ist gemäß Anhang III Nr. 5 Gefahrstoffverordnung ein Sachkundenachweis erforderlich. Außerdem müssen ein Befähigungsschein und ein Erlaubnisschein der zuständigen Behörde vorhanden sein. Die Tätigkeiten sind der zuständigen Behörde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Ausführliche Informationen sind in der TRGS 512 "Begasungen" enthalten.

Persönliche Schutzausrüstungen

 
HolzschutzmittelHandschutzAugenschutzAtemschutzKörperschutz
Begasung mit SulfuryldifluoridIm Allgemeinen nicht erforderlichDichtschließende Schutzbrille oder GesichtsspritzschutzBei Kontakt mit dem Begasungsmittel: Umgebungsluft unabhängiges AtemschutzgerätKörperdeckende Arbeitskleidung
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.

 
10 Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Betriebsanweisung

Vor Beginn der Arbeiten müssen die Gefährdung am Arbeitsplatz durch Einatmen und Hautkontakt sowie durch physikalisch-chemische Gefährdungen beim Einsatz des Produktes bestimmt, die geeigneten Schutzmaßnahmen festgelegt und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.

Beschäftigte, die mit Holzschutzmitteln umgehen, sind jährlich mindestens einmal - Jugendliche mindestens halbjährlich - über die Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Hierzu müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Die regelmäßige Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen. Ein Exemplar der Betriebsanweisung ist an den Arbeitsplätzen auszuhängen.

Entwürfe von Betriebsanweisungen für verschiedene Holzschutzmittel sind im Internet abrufbar unter www.holzbg.de/pages/service/download.htm und unter www.wingisonline.de

11 Hygienische Maßnahmen, Hautschutz, Vorsorgeuntersuchungen

Hygienische Maßnahmen

Bei Tätigkeiten mit Holzschutzmitteln

Hautschutzplan

Konsequenter Hautschutz bedeutet:

Hautschutzmittel

Hautschutzmittel haben die Aufgabe,

Hautreinigungsmittel

Die Reinigungswirkung wird erzielt durch

Hautpflegemittel

Nach der Reinigung der Haut unbedingt Hautpflegemittel auftragen.

Geeignete Hautpflegemittel sind fett- und feuchtigkeitshaltig. Sie unterstützen die natürliche Regeneration der Haut.

Verschmutzte Haut mit geeigneten Hautreinigungsmitteln waschen.

Nach Arbeitsende Arbeitskleidung wechseln. Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren.

ArbeitsstoffHautschutzmaterial
wasserlösliche Arbeitsstoffe, z.B. wasserlösliche Holzschutzmittelwasserunlösliche Hautschutzmittel (sog. Wasserin-Öl-Emulsionen)
wasserunlösliche Arbeitsstoffe, z.B. lösemittelhaltige und ölige Holzschutzmittelwasserlösliche Hautschutzmittel (sog. ÖlinWasser-Emulsionen)


Verdünnungen (z.B. Nitroverdünnungen, Universalverdünnungen, Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Trotz technischer Arbeitsschutzmaßnahmen und der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen können z.B. Betriebsstörungen oder bei einem zu sorglosen Umgang Gesundheitsschädigungen durch Holzschutzmittel nicht völlig ausgeschlossen werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sie umfasst u.a. die arbeitsmedizinische Beurteilung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, die Empfehlung von Schutzmaßnahmen, die Aufklärung und Beratung von Beschäftigten und die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten.

Die Erfordernis von über die Beratung der Beschäftigten hinausgehenden arbeitsmedizinischen Maßnahmen, insbesondere von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, hängt von der Gefährlichkeit der Stoffe und Produkte, mit denen umgegangen wird, und den technischen und organisatorischen Randbedingungen ab. Bei Arbeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Holzschutzmitteln ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung meist erforderlich oder zumindest anzubieten.

Die Notwendigkeit von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sollte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung geklärt werden.


12 Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf der Unternehmer Jugendliche mit

nur dann beschäftigen, wenn

Werdende oder stillende Mütter

Nach der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz dürfen werdende oder stillende Mütter mit

nicht beschäftigt werden, wenn die Grenzwerte überschritten sind.

Werdende Mütter dürfen mit

nur dann beschäftigt werden, wenn sie beim bestimmungsgemäßen Umgang den Holzschutzmitteln nicht ausgesetzt sind.

Es wird dringend empfohlen, stillende Mütter nicht mit

zu beschäftigen, wenn es keine Grenzwerte gibt.

13 Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Entsorgung

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt:

Nach Hautkontakt:

Nach Verschlucken:

Bei Bewusstlosigkeit:

Der Arzt muss über Art und Wirkung des schädigenden Arbeitsstoffes informiert werden. Dazu Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen mitgeben.

Lagerung, Aufbewahrung

Nach Umfüllen müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet werden. Auf keinen Fall dürfen sie in Behälter abgefüllt werden, in denen üblicherweise Getränke oder Lebensmittel aufbewahrt werden.

Container mit Holzschutzmittelkonzentraten müssen so gelagert werden, dass sie nicht beschädigt werden können und durch Leckagen eine Umweltgefährdung nicht auftreten kann (z.B. Aufstellung in Auffangwannen).

Sehr giftige und giftige Arbeitsstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden.

Entsorgung

Für die Verwertung und Beseitigung von Altholz gilt die Altholzverordnung (AltholzV). Mit Holzschutzmittel behandelte Althölzer werden der Altholzkategorie A IV zugeordnet und müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden.

Holzschutzmittelreste sind ebenfalls besonders überwachungsbedürftiger Abfall und müssen entsprechend entsorgt werden.

 
.

GHS-Verordnung und GefahrstoffverordnungAnhang 1


Da Chemikalien in der ganzen Welt hergestellt und gehandelt werden, wurde von den Vereinten Nationen ein weltweit harmonisiertes System für die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS = Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) entwickelt. Europaweit erfolgte die Umsetzung der GHS-Regelungen durch die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), die seit Januar 2009 in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gültig ist.

Große Veränderungen sind bei den Kennzeichnungselementen erfolgt. Anstelle der bisherigen orangefarbenen Gefahrensymbole werden im GHS-System weiße, rautenförmige Piktogramme mit rotem Rahmen verwendet. Das "Andreaskreuz" gibt es unter GHS nicht mehr, dafür kommen neue Gefahrenpiktogramme wie das "Ausrufezeichen", "Unter Druck stehende Gase" und "Gesundheitsgefahr" hinzu. Die Kennbuchstaben entfallen.

Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen werden als neue Kennzeichnungselemente die Signalwörter "Gefahr" bzw. "Achtung" für schwerwiegende bzw. weniger schwerwiegende Gefährdungen eingeführt.

Bisher wurden die gefährlichen Eigenschaften durch 15 Gefährlichkeitsmerkmale wie "hochentzündlich", "giftig" usw. beschrieben. Im GHS-System werden die Gefahren in 28 Gefahrenklassen eingeteilt, z.B. "Ätz-/Reizwirkung auf die Haut", "entzündbare Flüssigkeiten", "Karzinogenität".

Aufgrund geänderter Einstufungskriterien bei einigen Gefahrenklassen kann es bei bestimmten Stoffen und Gemischen zu Änderungen in der Einstufung und Kennzeichnung kommen.

In einer Übergangszeit bis zum 30.11.2010 für Einzelstoffe und bis 31.05.2015 für Gemische (Zubereitungen) kann die Kennzeichnung nach dem bisherigen System oder - alternativ - nach der CLP-Verordnung (GHS-System) erfolgen. Zusätzlich gibt es noch eine 2-jährige Übergangsfrist für vorher hergestellte Lagerbestände.

Zuordnung der GHS-Gefahrenaiktogramme (Auswahl)

GHSGefStoffV
PiktogrammGefahrenklasseSymbolGefahrenbezeichnung
Entzündlich, Kategorie 1F+
Hochentzündlich
Entzündlich, Kategorie 2F
Leichtentzündlich
Entzündlich, Kategorie 3-Entzündlich
Akute Toxizität, Kategorie 1T+
Sehr giftig
Akute Toxizität, Kategorie 2T+

T

Sehr giftig bzw. Giftig
Akute Toxizität, Kategorie 3T

Xn

Giftig bzw. Gesundheitsschädlich
Akute Toxizität, Kategorie 4 Xn
Gesundheitsschädlich
Haut- und Augenreizend Xi
Reizend
Atemwegsreizend Xi
Reizend
Hautsensibilisierend Xi
Reizend
Narkotisierende Wirkung -
Metallkorrosiv--
HautätzendC
Ätzend
Schwere AugenschädigungXi
Reizend
CMR, Kategorie 1A, 1B, 2T

Xn

Giftig bzw. Gesundheitsschädlich
AtemwegssensibilisierendXn
Gesundheitsschädlich
Spezifische Zielorgan- Toxizität, Kategorie 1, 2 T

Xn

Giftig bzw. Gesundheitsschädlich
AspirationsgefahrXn
Gesundheitsschädlich
Akute WassergefährdungN
Umweltgefährlich
Chronische Wassergefährdung, Kategorie 1, 2N
Umweltgefährlich

 

 

 

1Diese Produkte enthalten Chrom (VI)-Verbindungen, die eine krebserzeugende Wirkung besitzen. Sie sind kein biozider Wirkstoff im Rahmen der Biozid-Richtlinie, sondern nur Hilfsstoff zur Fixierung
2Diese Produkte enthalten Chrom (VI)-Verbindungen, die eine krebserzeugende Wirkung besitzen. Sie sind kein biozider Wirkstoff im Rahmen der Biozid-Richtlinie, sondern nur Hilfsstoff zur Fixierung
3in Abhängigkeit von der Zusammensetzung
4in Abhängigkeit von der Zusammensetzung
5in Abhängigkeit von der Zusammensetzung
6in Abhängigkeit von der Zusammensetzung
7in Abhängigkeit von der Zusammensetzung
8Insektenbekämpfung an verbautem Holz
9siehe Anhang 1
10diese Kennzeichnung ist erst ab 01.12.2010 verpflichtend
11Siehe auch "Merkblatt für den sicheren Betrieb von Nichtdruckanlagen mit wasserlöslichen Holzschutzmitteln" der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH) und Merkblatt Nr. 3.3/3 "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Holzimprägnieranlagen" des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft.
12Siehe hierzu: "Merkblatt für den sicheren Betrieb von Kesseldruckanlagen mit wasserlöslichen Holzschutzmitteln" und "Merkblatt für den sicheren Betrieb von Kesseldruckanlagen mit Steinkohlenteerölen" der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH), Schwanthalerstr. 79, 80336 München


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