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05 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben der Galvanotechnik
Dr. Ralph Hettrich

Durchführung: Werner Jasny, Peter Michels, Peter Sasse (BGFE)

Klaus Pelster, Gregor Mertens, Antonette Hillbrand (Institut BGF)

Kennzeichnend für Unternehmen der Oberflächenbehandlung/Galvanotechnik sind neben meist geringer Betriebsgröße und schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auch besondere Belastungen und Gefährdungen für die Arbeitnehmer. In der Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik BGFE wiesen die Betriebe der Galvanotechnik schon seit Jahren erhöhte Zahlen von Unfällen und Berufserkrankungen auf. Von der AOK Rheinland wurden zudem Häufungen bei den Erkrankungen des Skeletts und der Atemwege festgestellt.

Vor diesem Hintergrund haben die AOK Rheinland und die BGFE ein gemeinsames Projekt zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in zehn Betrieben der Oberflächenbehandlung/ Galvanotechnik durchgeführt.

Abb.1: Arbeiten an einer Handanlage

 

Um die Ursachen für die genannten Erkrankungen herauszufinden und die Gefährdungen genauer zu analysieren, wurden Untersuchungen in zehn repräsentativen kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt. Alle Unternehmen veredelten Metall- oder Kunststoffteile nach Kundenauftrag. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass alle gängigen Arbeitsverfahren vertreten waren.

Die Untersuchungen wurden jeweils von einem Mitarbeiter des Instituts für Betriebliche Gesundheitsförderung der AOK Rheinland und dem für den Betrieb zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten gemeinsam durchgeführt. So konnte das Fachwissen der eher technisch orientierten Technischen Aufsichtsbeamten und die speziell auf den Gesundheitsschutz ausgerichtete Kompetenz der Fachberater der AOK miteinander verbunden werden.

Ausgangspunkt waren gemeinsame Betriebsbegehungen durch die AOK/BG-Experten und durch eine anonyme Umfrage erhobene Einschätzungen durch die Mitarbeiter.

Projektablauf

1. Ist-Analyse

2. Auswertung und Präsentation der Ergebnisse

Ergebnisse und Empfehlungen

Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes konnte überwiegend positiv bewertet werden.

Defizite ergaben sich z.B. bei:

In den Projektbetrieben wurden insbesondere folgende gesundheitliche Belastungen identifiziert und hinsichtlich Ursachen und Wirkungen näher untersucht:

Abb. 2: Umfüllen von Salpetersäure

 

Neben notwendigen technischen und ergonomischen Verbesserungen am Arbeitsplatz sollten der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter, z.B. für ein rückengerechtes Arbeitsverhalten eine hohe Priorität eingeräumt werden. Es wurde den Projektbetrieben empfohlen, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen für eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter zu nutzen.

Ergebnisse der Mitarbeiterumfragen/ Einschätzungen der Arbeitnehmer

Es beteiligten sich etwa 60 % der befragten Mitarbeiter an der Umfrage. Schwerpunkte der Befragung waren:

Häufige Kritikpunkte äußerten die Mitarbeiter bei der fehlenden Anerkennung ihrer Leistungen. Die Anerkennung durch Vorgesetzte, deren Unterstützung und gerechte Behandlung sind Faktoren, die wesentlich die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter beeinflussen.

Die Kommunikationskultur und der Informationsfluss werden primär durch das Führungs- und Kommunikationsverhalten des Vorgesetzten beeinflusst, der für seine Mitarbeiter Vorbildfunktion hat. Die Erfahrung zeigt, dass Vorgesetzte vorrangig ihrer Sachaufgabe nachkommen und dabei die Verpflichtungen gegenüber dem Personal vernachlässigen. Die Qualifizierung der Vorgesetzten in Gebieten der Führung und Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl und wurde auch den Projektbetrieben empfohlen. Das Verhältnis zu den Kollegen und Kolleginnen wurde generell positiver eingeschätzt als das gesamte Betriebsklima im Unternehmen. Dies ließ sich dadurch erklären, dass Gegebenheiten in der Abteilung für die Mitarbeiter transparenter, also verständlicher und direkter zu beeinflussen sind.

Fazit und Hinweise


Projekte wie das vorgestellte, können insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen sinnvolle und konkrete Anregungen für die Praxis geben.

Eine ausführliche Darstellung des beschriebenen Projektes findet sich in der Broschüre "Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben der Oberflächenbehandlung/Galvanotechnik" , die bei der BGFE in Köln oder der AOK unter der Bestellnummer M4 bezogen werden kann. Weitere branchenbezogene Informationen und Handlungshilfen sind bei der BGFE in Form von Broschüren, einer CD-ROM und einer Video-Unterweisung verfügbar.

06 Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel
Norbert Kluger

Gebäudereiniger gehen u.a. mit einer Vielzahl chemischer Reinigungsmittel um. Ohne Chemie sind viele Anforderungen der Auftraggeber an Sauberkeit, Hygiene und optisches Erscheinungsbild nicht realisierbar. Die Produktpalette besteht sowohl aus anwendungsfertigen Mitteln als auch aus Hochkonzentraten, die stark verdünnt eingesetzt werden. Daraus resultieren unterschiedliche Gefährdungen und Maßnahmen. Die Reinigungskräfte selbst besitzen oft nur ein gering ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit den Produkten, zumal viele Reinigungs- und Pflegemittel nach der Gefahrstoffverordnung nicht gekennzeichnet zu werden brauchen und die Produkte zudem häufig auch im eigenen Haushalt verwendet werden.

 

Nur mit umfassenden Informationen über geeignete Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln können die Produkte sicher verarbeitet werden. Die meisten Reinigungsmittel sind Gefahrstoffe, für die eine Vielzahl gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften gelten. Gerade Klein- und Mittelbetriebe sind ohne externe Hilfe nicht in der Lage, diesen Anforderungen nachzukommen.

Auf Initiative von GISBAU, dem Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, haben sich die betroffenen Verbände und Institutionen mit dem Thema befasst. Dabei wurde beschlossen, eine konkrete Hilfestellung zu geben und ein überbetriebliches Unterstützungskonzept - den Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel - anzubieten. Die große Anzahl der Produkte wird dabei in übersichtlichen

Gruppen zusammengefasst; eine Beurteilung jedes Einzelproduktes bezüglich der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen erübrigt sich. Die Papierflut in den Betrieben wird erheblich eingeschränkt und dadurch die Akzeptanz wesentlich gesteigert. Was sind Produktgruppen?

Die Produktgruppen basieren auf Produkten mit ähnlicher chemischer Zusammensetzung und ähnlichem Einsatzzweck. Von den Produkten einer Gruppe gehen vergleichbare Gefährdungen aus, so dass auch die in den Produktgruppen-Informationen und Betriebsanweisungsentwürfen formulierten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln auf all diese Produkte zutreffen. Mit ca. 50 Produktgruppen lässt sich so das breite Produktspektrum im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz überschaubar gestalten.

Welches Produkt gehört in welche Produktgruppe?

Die Hersteller ordnen ihre Produkte den Produktgruppen zu und nehmen den Produkt-Code in ihre Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter) und auf dem Gebindeetikett auf. Die Codierung erscheint auch auf den von GISBAU herausgegebenen Produktgruppen-Informationen, wodurch jedes Reinigungsmittel eindeutig charakterisiert ist. Der Unternehmer vergleicht lediglich die Codierung auf den Herstellerinformationen mit derjenigen, die beispielsweise auf den Betriebsanweisungsentwürfen angegeben sind. Ist der Code identisch, treffen die Inhalte der Information auch auf das ausgewählte Produkt zu.

Woraus besteht der Produkt-Code?

Der Produkt-Code besteht aus einer Buchstaben-Zahlenkombination. Die Buchstaben verweisen auf das Gebäudereiniger-Handwerk (G) und den Einsatzzweck (beispielsweise S für Sanitärreiniger). Die nachfolgenden Zahlen fassen Produkte mit vergleichbaren Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu Produktgruppen zusammen und unterstützen den Unternehmer bei der Suche nach Ersatzstoffen.

Für den Gebäudereiniger-Unternehmer gilt: Es müssen zukünftig beispielsweise nicht mehr für alle verwendeten Produkte eigene Betriebsanweisungen vorhanden sein. Über Produkte, die einer Produktgruppe zugeordnet sind, kann - und sollte - anhand der entsprechenden Produktgruppen-Information und Betriebsanweisung informiert werden. Die Informationen zu Reinigungs- und Pflegemitteln können bei den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft angefordert werden und sind auf der GISBAU-CD-ROM ">WINGIS" enthalten sowie im Internet unter www.GISBAU.de abrufbar.

07 Pool-Modelle zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung im Metallgewerbe
Hans-Peter Kolbinger

Seit Ende der 90er-Jahre müssen sämtliche Mitgliedsbetriebe der Metall-Berufsgenossenschaften sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vorweisen. Dies betrifft auch die kleinen und mittleren Unternehmen, denen sich im wesentlichen zwei Alternativen bieten. Für Betriebe bis 50 Mitarbeitern kann der Unternehmer kostenlos am Unternehmermodell (Abb. 1) teilnehmen, wo man ihn 4 mal 2 Tage, verteilt über 2 Jahre, informiert, motiviert und so in die Lage versetzt die Gefährdungen in seinem Betrieb zu beurteilen. Damit kann er entscheiden was er selbst erledigt und wofür er externe, sicherheitstechnische Beratung in Anspruch nimmt.

Abb. 1

Für Kleinbetriebe mit 20, 30 oder 40 Mitarbeitern ist das Unternehmermodell gut geeignet und trägt insbesondere dazu bei die eingesetzten Ressourcen optimal zu steuern. In Kleinstbetrieben (unter 10 Mitarbeitern) dagegen fallen geringere Betreuungszeiten an und die Abwesenheit des Chefs durch Seminarteilnahme ist für die Firma problematischer, so dass es für viele Unternehmer dieser Betriebsgröße oft günstiger ist externe Betreuung in Anspruch zu nehmen. Noch sinnvoller ist dieses, wenn sich mehrere Kleinbetriebe zusammentun und einen "POOL" bilden (Abb. 2). Das heißt sie lassen sich von einem überbetrieblichen Dienst so betreuen wie ein größerer Betrieb mit verschiedenen Abteilungen. Daraus ergeben sich beispielsweise folgende Synergieeffekte:

Die erforderlichen Mindesteinsatzzeiten nach den Unfallverhütungsvorschriften "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6) und "Betriebsärzte" (BGV A7) werden dabei sichergestellt, sie können jedoch besser genutzt und auf besondere Einzelfälle flexibler abgestimmt werden.

Abb. 2

 

Die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung kann durch die Metall-BGen nur begleitet, nicht aber organisiert werden. Hierbei sind Kreishandwerkerschaften, Innungen, Kammern oder ähnliche Verbände oft die Institutionen, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und auch die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für ihre Mitgliedsbetriebe vor Ort organisieren bzw. koordinieren. Dies kann durch unterschiedliche Maßnahmen erfolgen, z.B. durch:

Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch Sonderaktivitäten, z.B.:

Solche Pools gibt es unter anderem in: Aachen, Alzey, Berlin, Bremen, Chemnitz, Dieburg, Dresden, Emden, Euskirchen, Frankfurt, Freiburg, Haiger, Köln, Leipzig, Ravensburg, Rendsburg, Reutlingen, Rinteln, Ruhrgebiet ...

Die Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften VMBG stellt Ihnen hierzu eine Checkliste zur Verfügung, mit der jeder Unternehmer die Qualität seiner Pool-Betreuung einschätzen kann. Damit lassen sich auch verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Vor allem aber werden die Unternehmer so in die Lage versetzt, an ihre sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung die "richtigen" Fragen zu stellen und die richtigen Dienstleistungen abzurufen.

Weitere Informationen über das Zusammenarbeiten in POOLs sind über Kammern und Innungen erhältlich. Auf diesem Weg lassen sich ebenfalls Betriebe mit gleichartigen Interessen finden. Auch die für den jeweiligen Betrieb zuständige Aufsichtsperson der BG kennt verschiedene Erfahrungen ähnlicher Betriebe einer Region und berät gerne.

08 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien - erstmals alles in einem Handbuch
Michael Niedernhuber

Die Vorschriftenvielfalt im Arbeitsschutz bereitet insbesondere KMU-Betrieben zunehmend Schwierigkeiten und ist häufig nur noch von Fachleuten zu übersehen. Um die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen durchschaubarer und verständlicher zu gestalten, sind erstmals alle für einen wirksamen Arbeitsschutz notwendigen Maßnahmen in Schreinereien/ Tischlereien übersichtlich in einer Broschüre zusammengefasst worden.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, für seinen Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf Grund dieser Beurteilung die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für seine Beschäftigten zu treffen. Die Holz-BG hat deshalb u.a. in Schreinereien/Tischlereien umfangreiche Erhebungen und Analysen durchgeführt und ermittelt, wo tatsächlich Unfall- und Erkrankungsrisiken für die Beschäftigten bestehen. Die Ergebnisse der Analysen sind schon bisher in die branchenbezogenen Sicherheitschecks eingeflossen. Nun sind aus den Erkenntnissen über die Risiken hierauf bezogene Informationen entstanden.

Unter Risiko wird die Wahrscheinlichkeit verstanden, bei einem bestimmten Arbeitsgang (bei einer Tätigkeit) im speziellen Gewerk Schreinereien/Tischlereien Unfälle bestimmter Schwere oder - bei chemischen und physikalischen Einwirkungen eine Berufskrankheit - zu erleiden. Dabei spielt auch die Dauer der Tätigkeit und die Qualität der Vorsorge gegen Gefährdungen eine wichtige Rolle. Es gilt die Faustformel: Je besser die Prävention, desto geringer das Risiko. Die Risiken sind in die Gefährdungsstufe I, II und III eingeteilt, die wiederum auf der Auswertung des umfassenden statistischen Materials der Holz-BG über Unfälle und Erkrankungen in der Holzwirtschaft beruhen. Ein hier als gering bewertetes Risiko bedeutet keinesfalls, dass an dem Arbeitsplatz oder Arbeitsgerät sorglos gearbeitet werden kann oder gesundheitliche Belastungen ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden können. Die Gefährdungseinstufung informiert jedoch darüber, in welchen Arbeitsbereichen die höchsten Risiken bestehen und daher an erster Stelle bearbeitet werden sollen.

Nur noch branchenbezogene Sicherheitsanleitungen

Auch die übrigen Schriften der Holz- BG wurden inhaltlich den neuen Erkenntnissen angepasst. Dies bedeutet auch, dass detaillierte Regelungen für Tätigkeiten und Bereiche, wo kein nennenswertes Risiko für die Beschäftigten ermittelt wurde, unterblieben und lediglich allgemeine Hinweise gegeben wurden. Der Schreiner/Tischler sollte nicht mehr verschiedene Hefte zu den für ihn relevanten Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen sammeln müssen, sondern alles Notwendige in einem Heft finden. Dies hat zu der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien" (BGI 725) geführt. Sie ist wegen ihrer vielen Bilder und Skizzen leicht verständlich. Jeder wesentliche Abschnitt endet mit dem Passus "Prüfen im Betrieb" als Checkliste, die für die nötige Gefährdungsbeurteilung verwendet werden kann und soll (siehe Abb.).

Abb.: Checkliste

Prüfen im Betrieb
Arbeitsbereich, Tätigkeit, EinwirkungGefährdungs-, BelastungsfaktorenFragen zum Sicherheits- und GesundheitsschutzÜberprüfung der FragenLösungsvorschlägeBemerkungen
Handlungsbedarf in
TechnikOrganisationVerhaltenerledigt bisBeratungsbedarfkein HandlungsbedarfPrüfung der Wirksamkeit durch/am
Lager, Transport
Verladetätigkeit
I
  1. Abstürzen von Rampen etc.
  2. Verletzungen durch um-, herabfallende Gegenstände
Sind die Mitarbeiter über die besonderen Gefahren beim Verladen unterwiesen?OOOO
Fördereinrichtung
III
Einziehen an ungesicherten AuflaufstellenSind insbesondere leicht zugängliche Auflauf stellen durch Verkleidung oder Auskleidung gesichert ?OOO
Plattenlager
II
Verletzungen durch herabfallende und umstürzende Platten
  1. Sind in ausreichender Zahl Plattenlager vorhanden?
OOO
Sind senkrecht gelagerte Platten gegen Umfallen gesichert (herumstehende Platten in vorhandene Regale einräumen)?OOOOO

Das Handbuch gliedert sich in die Abschnitte

Der Anhang enthält neben einer Auflistung der wesentlichen Vorschriften vor allem die Unterweisungsblätter zu technischen Arbeitsmitteln und Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, denn ein gut vorbereiteter Mitarbeiter erkennt die Gefahren schneller, grenzt sie aus und kann im Falle einer akuten Gefährdung rasch handeln, um Schaden für sich und andere abzuwenden.

Darüber enthält die BGI 725 die Formblätter, z.B. für das Festlegen von Verantwortungsbereichen und Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, mit denen erfahrungsgemäß in Schreinereien/Tischlereien gearbeitet wird. Am Ende der Broschüre folgt schließlich noch eine Zusammenstellung baujahrabhängiger Einzelheiten zur Beschaffenheit der wichtigsten Standardholzbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen-Werkzeugen. Weitere Broschüren für Möbelwerke, Sägewerke, etc. folgen in Kürze.

09 Chromatarme Zemente und Produkte
Norbert Kluger

Konventionelles Bauen ohne Zement ist heute undenkbar. Daher verarbeiten die meisten der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Zement oder zementhaltige Produkte. Leider kann der unsachgemäße Umgang mit dem klassischen Baustoff aber auch zu gesundheitlichen Problemen, in erster Linie zu allergischen Hauterkrankungen, der sog. "Maurerkrätze", bei den Beschäftigten führen. Jährlich werden ca. 400 Neuerkrankungen bei den zuständigen Berufsgenossenschaften registriert.

Die Ursachen der Hauterkrankung sind seit langem bekannt. Ist man zunächst allein von einer Schädigung der Haut durch die Alkalität des Zementes ausgegangen, konnte schon 1950 eine allergische Reaktion auf das imZement enthaltene Chromat als Ursache nachgewiesen werden. Als erfolgreiche Gegenmaßnahme wird in den skandinavischen Ländern bereits seit vielen Jahren erfolgreich der für die Allergien verantwortliche Chromatgehalt des Zementes von den Herstellern reduziert. Der Einbruch der Erkrankungszahlen in Dänemark, Finnland und Schweden belegt eindrucksvoll die Wirksamkeit der Chromatreduzierung des Zementes.

Im Rahmen der Arbeiten von GISBAU - dem Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft - wurde das Thema Maurerkrätze erneut vor ca. 10 Jahren intensiv aufgegriffen.

Ein bedeutender Schritt, die Erkrankungszahlen "in den Griff" zu bekommen, war zunächst, alle beteiligten Kreise an einen Tisch zu bekommen. Dies gelang letztlich mit der Einrichtung des Gesprächskreises "Chromatarme Zemente und Produkte". Der Gesprächskreis hat sich im Nachgang zu einer Vielzahl von Gesprächen gebildet, die zwischen Vertretern der Zementindustrie, der Hersteller zementhaltiger Produkte (Zubereitungen), des Baustoff-Fachhandels, des Baugewerbes, der Bauindustrie und der Bau-Berufsgenossenschaften, der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, der Gewerkschaften sowie der Staatlichen Arbeitsschutzbehörden geführt wurden. Der Gesprächskreis hat sich zum Ziel gesetzt, durch effiziente Maßnahmen die beim Umgang mit Zement und zementhaltigen Produkten auftretende Chromatallergie (Maurerkrätze) wirkungsvoll zu bekämpfen.

 Mittlerweile sind diese Maßnahmen so weit umgesetzt, dass berechtigte Hoffnung besteht, die Erkrankungszahlen in Zukunft drastisch reduzieren zu können:

Es lässt sich demzufolge im Ergebnis festhalten, dass zukünftig in allen Bereichen, in denen zementhaltige Baustoffe überwiegend von Hand verarbeitet werden, nur noch chromatarme Produkte eingesetzt werden.

Ziel der Branchenregelung ist es aber, alle zementbedingten Hautekzeme zurückzudrängen - nicht nur die chromatbedingten. Schädigungen der Haut, die auf die Alkalität von Mörtel und Frischbeton und die abrasive Wirkung der Zuschlagstoffe zurückzuführen sind, lassen sich selbst durch die ausschließliche Verwendung chromatarmer zementhaltiger Baustoffe nicht vermeiden.

Daher sind zusätzlich geeignete Hautschutzmaßnahmen unverzichtbar. Die seit jeher auf Baustellen üblichen Lederhandschuhe bieten aber keinen Schutz. Geeignet sind hingegen nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe, die zudem angenehmer zu tragen und auch reißfester als Lederhandschuhe sind. Diese Handschuhe verhindern nicht nur den Kontakt mit dem allergieauslösenden Chromat, sondern schützen die Haut auch wesentlich besser vor der Alkalität des Zementes.

Die Branchenregelung wird von allen am Bau Beteiligten getragen und unterstützt. Der nun eingeschlagene Weg verteilt als tragfähiger Kompromiss die Lasten auf alle Akteure - zementherstellende und zementverarbeitende Branchen, Handel, Verarbeiter und Arbeitsschützer.

10 Hautschutz bei Floristen
Dr. Peter Schiefen, Uwe Löhr

Hautkrankheiten und ihre Folgen

Seit Jahren werden von vielen Floristen Hautkrankheiten gemeldet - manche führen zu Berufskrankheiten und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Es handelt sich in den meisten Fällen um Ekzeme allergischer oder toxisch-degenerativer Art (Kontaktallergie oder Abnutzungsdermatose). Ursächlich hierfür sind nach heutigem Erkenntnisstand Feuchtarbeit, Pflanzenallergene und Pflanzenreizstoffe. Als Kontaktallergene sind z.B. die Inhaltstoffe von Primeln und Chrysanthemen bekannt.

Führen berufsbedingte Hauterkrankungen zur Aufgabe der Tätigkeit, so finanziert die Berufsgenossenschaft zwar eine Umschulung, gleichwohl ergeben sich anschließend oft Schwierigkeiten, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die persönlichen und sozialen Auswirkungen dieser Entwicklung für den Arbeitnehmer sind zudem begleitet von erheblichen Kosten. Die Unternehmen werden mit Entgeltfortzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit des Erkrankten belastet und die Berufsgenossenschaft legt die Aufwendungen für Heilungsmaßnahmen, Umschulung und Verdienstausfall auf die Mitgliedsunternehmen der Branche um, so dass es zu steigenden Beiträgen kommen kann.

Wege zur Vermeidung von Hautkrankheiten

Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel hat zahlreiche Hauterkrankungen bei Floristen untersucht. Dabei wurden neben den medizinischen Befunden auch Gespräche vor Ort mit den erkrankten Floristen und den betroffenen Unternehmen geführt. In einem Pilotprojekt wurden unter Beteiligung von Fachärzten, Erkrankten und Unternehmern vorbeugende Maßnahmen gegen Hauterkrankungen entwickelt.

Abb.: Das Tragen von Schutzhandschuhen: Nach kurzer Zeit der Umgewöhnung eine Selbstverständlichkeit

 

Neues Merkblatt informiert über Schutzmaßnahmen

Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt wurden in das Merkblatt "Blumen und Pflanzen" (Bestell-Nr. M 57) aufgenommen. Hierin werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Hauterkrankungen praxisnah und leicht verständlich beschrieben.

Sonderaktion "Hautschutzset"

Entscheidend für den dauerhaften Erfolg ist, dass die Möglichkeiten des Hautschutzes in den Betrieben bekannt sind und dort angewandt werden. Um dies zu erreichen hat der Technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel einen praxisnahen Hautschutzplan erarbeitet und die dazugehörigen Handschuhe, ein wirkungsvolles Hautschutzmittel, ein schonendes Reinigungsmittel und ein Hautpflegemittel zu einem beispielhaften Set zusammengestellt. So gerüstet besuchten die Revisionstechniker und Technischen Aufsichtsbeamten Anfang des Jahres 2000 insgesamt 12.000 Floristenbetriebe in ganz Deutschland. Dort wurden die Unternehmer und Beschäftigten zur Hautgefährdung im Floristenberuf informiert und zur Anwendung der Handschuhe und Hautschutzpräparate beraten und motiviert. Kernpunkt war die Demonstration des richtigen Umgangs mit dem Hautschutzset, das den Unternehmen zusammen mit weiteren Informationsmaterialien kostenlos überlassen wurde.

Im ersten Halbjahr 2001 wurde dann den angesprochenen Blumeneinzelhandelsunternehmen ein Wiederholungsbesuch abgestattet. Hierbei wurde anhand eines standardisierten Fragebogens überprüft, wie die Informationen zum Hautschutz und das hinterlassene Hautschutzset angenommen wurden und wie es sich in der praktischen Arbeit bewährt hat.

Erste Erfolge

In einem Gespräch mit einem Blumenhändler zeigte dieser sich von den Hautschutzmaßnahmen überzeugt: "Meine Beschäftigten legen mittlerweile großen Wert auf die Hautschutz- und Pflegeprodukte, denn fast alle haben gemerkt, dass dadurch die Hände gepflegter aussehen. Bei dem einen oder anderen sind erste Anzeichen von Hautproblemen wie Rötungen und Jucken zurückgegangen. Bei regelmäßiger Anwendung wird der Hautzustand der Hände deutlich verbessert und bei den Auszubildenden traten bisher keine Anzeichen für mögliche Hautprobleme auf."

Der Erfolg der beschriebenen Aktionen und Maßnahmen schlägt sich auch im neuen Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel nieder. Die Gefahrklasse für die Gefahrtarifstelle "Blumen und Pflanzen" konnte um knapp 15% gesenkt werden. Diese Reduzierung, die den Blumenhandel spürbar in der Beitragszahlung entlastet, geht im Wesentlichen auf eine erhebliche Senkung der berufsgenossenschaftlichen Ausgaben für Berufskrankheiten zurück.

11 Office-Infoline "Arbeitssystem Büro" - Beratung, Information und Auditierung
Martin Schulze-Pfützner

Das Internet ist dabei, viele unserer eingefahrenen Kommunikationswege zu verändern und bietet zugleich Möglichkeiten für neue Formen der Dienstleistung.

Der Forschungsverbund "Prävention online"

Die Verwaltungs-BG (VBG) nutzt für die Entwicklung der neuen Leistungen auch Forschungsprojekte, in denen neue Arbeits- und Organisationsformen sowie Alternativen der Beratung und Betreuung erprobt werden, um Erkenntnisse für die Verbesserung des Arbeitsschutzes insbesondere in KMU zu gewinnen. Eines dieser schon jetzt nutzbaren Projekte ist Office-Infoline, eine Kooperation mit dem Forschungsverbund "Prävention online".

Das Forschungsprojekt "Prävention online" bietet die Möglichkeit, neue Leistungen und Strukturen intensiv zu testen. Office-Infoline ist Teil des Verbundprojektes "Prävention online - der Internetmarktplatz zum Arbeitsschutz". "Prävention online" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bmbf gefördert und vom Bundesministerium für Arbeit BMA unterstützt. Neben der VBG beteiligen sich an dem Projekt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten BGN, das Team Gesundheit der Betriebskrankenkassen BKK, die BASI - Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und zwei große Energieversorger (EnBW und Pfalzwerke). Die Koordination des Projekts liegt bei der BC GmbH Verlags- und Mediengesellschaft in Wiesbaden, die wissenschaftliche Begleitung bei der TU TECH Hamburg-Harburg.

Office-Infoline - Arbeitsschutz auf einen Blick

Was nun ist Office-Infoline? Office-Infoline besteht aus zwei speziellen Dienstleistungen, die sich in erster Linie an KMU wenden:

Office-Infoline-Dienstleistung: Alles was ein Kleinbetrieb zum Arbeitsschutz wissen muss

Die Kleinbetriebe erhalten unter www.office-infoline.de seit Frühjahr 2001 alle Informationen zur Büro- und Bildschirmarbeit über 10 häufig gestellte Fragen, die so genannten FAQs (Frequently Asked Questions). Die Unternehmen finden in den 10 Fragen zunächst einmal alles, was sie zum Thema Prävention und Qualität bei Büroarbeiten wissen müssen.

Die Unternehmen können sich nach Bedarf aber auch tiefer gehender informieren. Sie werden über Verknüpfungen (Links) zu immer differenzierteren Wissensbeständen geführt, bis hin zu Vorschriftentexten. Alle Informationen sind über das Internet erhältlich. "Prävention online" bietet hierbei eine gute Hilfe und Plattform, da der Marktplatz den Zugang zu den Quellen und Anbietern deutlich beschleunigt und vereinfacht.

Die 10 FAQs von Office-Infoline zur Arbeit im Büro sind jedem kostenlos zugänglich, der einen Internetanschluss besitzt. Unter Office-Infoline findet jeder alle Informationen rund um die Büroarbeit zu den Themen

Abb.1: Internet-Portal (Ausschnitt)

 

Online-Auditierung und - Beratung als Pilotprojekt

Die zweite spezielle Dienstleistung von Office-Infoline wird im Herbst 2002 freigeschaltet und besteht in einem Pilotprojekt, das mit dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) realisiert wird und sich mit Online-Beratung, Online-Information und Online-Auditierung befasst.

Diese VBG-Dienstleistung von Office-Infoline, die im Rahmen des Verbundprojektes "Prävention online" entwickelt und erprobt wird, ist eine neue Form der Beratung, Information und Auditierung. Es wurde ein Modell entwickelt, in dem die sicherheitstechnische Betreuung, die Beratungs- und Überwachungsarbeit der VBG gemeinsam mit neuen Formen der betrieblichen Dienstleistungen verbessert und effektiver gestaltet werden kann. In dem Pilotprojekt können die Versicherungsagenturen folgende Office-Infoline Dienstleistungen nutzen:

Weitere Infos unter www.office-infoline.de.

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