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Hersteller persönlicher Schutzausrüstungen, die als Stechschutz Anwendung finden und deren Produkte von der Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses "Persönliche Schutzausrüstungen" (Prüflabor II, Kenn-Nr. 0299) geprüft worden sind.Anhang 1

(Stand: März 2004)

BÀTMETALL
Produktions und Handels GmbH
Szentháromsag tér 3
H-7140 Bátaszék
Tel. 00 36 74 / 493 803
Fax 00 36 74 / 493 158
GLOVES
Produktions- und -Handels KG
Arany J. Straße 17-21
H-7100 Szekszárd
Tel. 00 36 74 / 311 190
Fax 00 36 74 / 410 394
HEILEMANN Sicherheitstechnik GmbH
Mollenbachstr. 14
D-71229 Leonberg
info@euroflex-safety.de,
www.euroflex-safety.de
Tel. 0 71 52 / 97 87 00
Fax 0 71 52 / 97 87 087
MANULATEX-FRANCE
B.P. 4-Z.A. du Mille
F-49123 Champtocé-sur-Loire
philippe.jaunault@manulatex.fr
www.manulatex.com
Tel. 00 33 2 41 39 90 30
Fax 00 33 2 41 39 99 11
ETS FOIN
Export Dept. Metal Chainex
Immeuble Edison
33 rue des Vanesses
ZI Paris Nord
F-93420 Villepinte
Info@foin.fr
www.groupe-foin.com
Tel. 00 33 1 49 90 39 14
Fax 00 33 1 49 90 39 01
NIROFLEX
Friedrich Münch GmbH & Co. KG
Goldshaldenstraße 20
D-75417 Mühlacker
info@niroflex.de
www.niroflex.de
Tel. 0 70 41 / 95 44 0
Fax 0 70 41 / 95 44 55
STAHLNETZ
Schlachthausfreund Fabrikations- und Vertriebs-GmbH
Wacholderweg 7-9
D-21256 Handeloh-Höckel
Schlachthausfreund@t-online.de
www.schlachthausfreund.de
Tel. 0 41 88 / 73 61
Fax 0 41 88 / 35 4
ZIEGLER, mechanische Werkstatt,
Metallgewebe und Arbeitsschutz GmbH
In den Waldäckern 41
D-75417 Mühlacker
info@ziegler-metallgewebe.de
www.ziegler-metallgewebe.de
Tel. 0 70 41 / 810 75-0
Fax 0 70 41 / 810 75-79


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Hersteller von Messern (Auswahl)Anhang 2
Friedr. Dick GmbH
Postf. 1173
D- 73777 Deizisau
mail@dick.de und www.dick.de,
www.kochwelt.de
Tel. 07 153 / 8 17-0
Fax 07 153 / 8 17-2 19
Johannes Giesser
Messerfabrik GmbH
Raiffeisenstr. 15
D-71364 Winnenden
info@giesser.de
www.giesser.de
Tel. 07 195 / 18 08-0
Fax 07 195 / 6 44 66
Martor
Heider Hof 60
D- 42653 Solingen
info@martor.de
www.martor.de
Tel. 02 12 / 25 80 5-0
Fax 02 12 / 25 80 55 5
Victorinox
CH-6438 Ibach-Schwyz
info@victorinox.ch
www.victorinox.com
Tel. ++41 (0) 41 81 81 211
Fax ++41 (0) 41 81 81 511
Deutsches Auslieferungslager:
Victorinox
Postf. 1211
D-79742 Waldshut-Tiengen
Tel. 07 751 / 31 04
Fax 07 751 / 28 32
Wenger S.A.
63 Route de Bäle
CH 2800 Delémont
wenger@wenger-knife.ch
www.wenger-knife.ch
Tel. ++41 (0) 32 913 97 77
Fax ++41 (0) 32 913 97 91
Deutsche Generalvertretung:
Hans Klein + Co. GmbH
In den Binsgärten 11
D-69168 Wiesloch
Tel. 062 22 / 54 0 84
Fax 06 222 / 8911


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Beispielrechnungen Beispiele für die Ermittlung der Risikoprioritätszahl (RPZ)Anhang 3
Risikoprioritätszahl (RPZ) = Verletzungsschwere (V) x Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)

Verletzungsschwere

Die Nummer der "Verletzungsschwere" ist entsprechend den Arbeitsverfahren möglichst objektiv festzulegen.

Die Bewertungsskala reicht hier von einer minimalen "Schnitt- / Stichverletzung" (Nummer 1) bis hin zum Tod (Nummer 10). Infektionsgefahr kann die Folgen der Verletzung deutlich erhöhen.

Tabelle 5: Verletzungsschwere (Verletzungsnummer 1 bis 10)

Verletzungsschwere
(V)
Stich-/Schnittverletzung sowie deren Folgen
1Minimale Stich-/Schnittverletzung
2Leichte Stich-/Schnittverletzung (Selbstpflastern)
3Leichte Stich-/Schnittverletzung (ambulante Versorgung, ggf. im Produktionsbetrieb möglich)
4Mittlere Stich-/Schnittverletzung (AU < 3 Tage)
5Mittlere Stich-/Schnittverletzung (AU > 3 Tage)
6Schwere Stich-/Schnittverletzung mit Krankenhausaufenthalt
7Schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE < 20 %
8Schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE (< 50 %)
9Schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE (> 50 %)
10Schwere Stich-/Schnittverletzung mit Todesfolge


Hinweise zur Tabelle:

AU= Arbeitsunfähigkeit
MdE= Minderung der Erwerbsfähigkeit
MdE < 20 %= z.B. Bauchstich ohne Verletzung tieferer Strukturen
MdE < 50 %= z.B. Leistenstichverletzung mit Venenersatz und postthrombotischem Syndrom (permanente Schwellungen, Geschwüre)
MdE > 50 %= z.B. Verlust des Beines nach Stichverletzung

Wahrscheinlichkeit des Auftretens

Die Nummer zur "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" ist unter anderem von folgenden Einflüssen abhängig:

Tabelle 6: Wahrscheinlichkeit des Auftretens (3 Stufen, Nummern 1 bis 10)

 Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)
1GeringÄußerst unwahrscheinlich
2 
3 
4Mittel 
5Wahrscheinlich
6 
7Hoch 
8 
9Äußerst wahrscheinlich
10 Zwangsläufig, unabdingbar

Hinweise zur Tabelle:

Die Nummern zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens sind generell den 3 Stufen "Gering, Mittel, Hoch" zugeordnet, wobei sich die Zwischenwerte insbesondere durch die oben genannten Faktoren ergeben. Nummer 10 beschreibt ein unabwendbares Ereignis.

Beispiele

Bei den nachfolgenden Beispielen wurde unterstellt, dass es sich um erfahrene Mitarbeiter handelt. Dabei wird nur der beschriebene Arbeitsschritt beurteilt. Transportieren, Reinigen und Schleifen müssen separat betrachtet werden. Da offene Wunden bei Mitarbeitern von Lebensmittelbetrieben grundsätzlich zu Arbeitsunfähigkeiten über drei Tagen führen wurde in den meisten Beispielen eine Verletzungsschwere von mindestens V = 5 angenommen.

Ausführliches Beispiel- Brötchen aufschneiden

(ausführliches und anschauliches Durchspielen eines alltäglichen Beispiels)

  1. Arbeitsverfahren ohne Schutzmaßnahmen: Brötchen in die Hand nehmen und mit Messer mit glatter Schneide und Spitze schneiden, Klingenführung zwischen Finger und Daumen
  2. Ermittlung der maximalen Verletzungsschwere (V): schwere Schnittverletzung mit Krankenhausaufenthalt sind möglich.
    Nach Tabelle 3 gilt folgender Wert: V = 6
  3. Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Verletzung(A): Die Erfahrungen und die berufsgenossenschaftliche Unfallstatistik zeigen eine hohe, mindestens aber eine mittlere Wahrscheinlichkeit. Nach Tabelle 4 gilt somit folgender Wert: A = 6 bis 7
  4. Berechnung der Risikoprioritätszahl RPZ: RPZ="V" x A = 6 x 7= 42 oder 6 x 6 = 36 d.h. die Risikoprioritätszahl liegt bei diesem Arbeitsverfahren zwischen 36 und 42.
  5. Änderung des Arbeitsverfahrens: Einsatz eines Messers mit Wellenschliff ohne Spitze (verhindert Abrutschen des Messers von der knusprigen Kruste und Stichverletzungen), die Material haltende Hand wird mit einem schnitthemmenden Handschuh geschützt, das Arbeitsverfahren wird so verändert, dass der Schnitt von der Hand weg geführt wird.
  6. Prüfung der Auswirkung: Die Möglichkeit, sich mit dem Messer schneiden zu können ändert sich nicht, aber die Schwere der Verletzung wird durch das geänderte Messer und ein anderes Arbeitsverfahren reduziert auf V = 5 reduziert. Außerdem wird es weniger wahrscheinlich, dass man sich verletzt. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit des Auftretens in den Bereich "gering" also z.B. auf A = 2 ab.
  7. Neuberechnung der RPZ: RPZ = V x A; aus dem Beispiel ergibt sich folgende Berechnung: RPZ =5 x 2= 10
  8. Bewertung der Änderung: Ausgehend von der riskanten Tätigkeit (RPZ= 36 bis 42) erbringt die Änderung des Werkzeuges (technische Lösung), des Verfahrens (organisatorische Lösung) und Einsatz der persönlichen Schutzausrüstungen (personenbezogene Lösung) ein signifikant anderes Ergebnis (RPZ = 10). Das Risiko des ursprünglichen Arbeitsverfahrens wird im Allgemeinen als zu hoch angesehen.

Abb. 21: Arbeitsverfahren vor Gefährdungsbeurteilung (links) und nach Änderung des Arbeitsverfahrens


Beispiel: Wurst in Stücke schneiden

(Ungeschützte Hände, mit Ausbeinmesser)

V= 5(Schnittverletzung der Material haltenden Hand, Stichverletzung, herunterfallendes Messers, Arbeitsunfähigkeit (=AU) > 3 Tage mgl.)
A = 4 
RPZ = 5 x 4= 20

(Mit Wurstschneidemesser ohne Spitze)

V = 5(Stichverletzungen entfallen, Schnittverletzung mit AU > 3 Tage möglich)
A = 3 
RPZ = 5 x 3 = 15


(Mit schnitthemmendem Handschuh und Messer ohne Spitze)

V = 5(Schnittverletzung mit ambulanter Versorgung im Betrieb, aber keine Stichverletzung möglich)
A = 2 
RPZ = 5 x 2 = 10

Durch das Arbeiten mit dem Messer bleibt ein Restrisiko. Die Möglichkeit sich zu stechen konnte aber eliminiert werden. Durch den Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs wird die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung reduziert.


Beispiel: Kartoffel schälen

(Kartoffel in ungeschützter Hand gehalten, Office-Messer, Schneiden in Richtung Handgelenk)

V = 6

A = 4

RPZ = 6 x 4 = 24

(Kartoffel in ungeschützter Hand gehalten, Sparschäler, Schneiden in Richtung Handgelenk)

V = 3

A = 4

RPZ = 3 x 4 = 12

(Kartoffel in mit schnitthemmendem Handschuh geschützter Hand gehalten, Sparschäler, Schneiden in Richtung Handgelenk)

V = 3

A = 2

RPZ = 3 x 2 = 6

Durch das Arbeiten mit dem Messer bleibt ein Restrisiko. Der Sparschäler reduziert die Verletzungsschwere. Durch den Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs wird die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung reduziert.


Beispiel: Zwiebeln schneiden

(Kochmesser wiegend, materialhaltende Hand ungeschützt, Messerführung durch gekrümmte Finger der materialhaltenden Hand)

V = 5

A = 4

RPZ = 5 x 4 = 20

(Kochmesser wiegend, materialhaltende Hand durch schnitthemmenden Handschuh geschützt, Messerführung durch gekrümmte Finger der materialhaltenden Hand)

V = 5

A = 2

RPZ = 5 x 2 = 10

Das spitze und scharfe Messer bleibt nach wie vor gefährlich. Der Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs reduziert die Auftretenswahrscheinlichkeit deutlich.


Beispiel: Kräuter zerkleinern

(Kräuter mit Hand gehalten, schneidende Bewegung mit Kochmesser)

V = 5

A = 4

RPZ = 5 x 4 = 20

(Kräuter liegen auf Schneidbrett, wiegende Bewegung mit Kochmesser)

V = 5

A = 3

RPZ = 5 x 3 = 15

(Kräuter liegen auf Schneidbrett, Wiegemesser)

V = 4

A = 2

RPZ = 4 x 2 = 8

(Einsatz von fertig zerkleinerten Kräutern, keinerlei Verwendung eines Messers)

V = 0

A = 0

RPZ = 0 x 0 = 0

Die "Zweihandbedienung" des Wiegemessers entfällt die Möglichkeit sich zu stechen. Die Verwendung fertig zerkleinerter Kräuter schließt eine Verletzung vollständig aus.


Abb. 22: Arbeiten mit Kochmesser und ungefährlicher: Arbeiten mit Wiegemesser
(Fotos: Stephanie Schuster)

Beispiel: Austern öffnen

(Auster in ungeschützter Hand, Austernmesser)

V = 7 (beim Abrutschen tiefe Stiche in Hand möglich)

A = 6

RPZ = 7 x 6 = 42

(Auster in Hand mit Handtuch als "Rutschschutz", Austernmesser)

V = 7 (beim Abrutschen tiefe Stiche in Hand möglich)

A = 5

RPZ = 7 x 5 = 35

(Auster liegt auf anpassungsfähiger Unterlage und wird mit Metallringgeflecht-Handschuh gehalten, Austernmesser)

V = 7

A = 2

RPZ = 7 x 2 = 14

Das Austernmesser wird fast immer mit Kraftaufwand in Richtung Hand geführt, so dass mit entsprechenden Verletzungen zu rechnen ist. Einsatz von Metallgeflechthandschuh und Fixierung der Auster reduzieren die Verletzungswahrscheinlichkeit.


Abb. 23: Austern öffnen ohne und mit persönliche Schutzausrüstungen
(Bild links: Stephanie Schuster; rechts: Dr. Oliver Polanz)

Beispiel: Fisch zerlegen

(Material mit linker Hand halten, mit Handmesser Fisch zerlegen, dabei Schnittführung Richtung Hand)

V = 6 (beim Abrutschen Schnitte in Hand/Finger, rutschiges Material)

A = 7

RPZ = 6 x 7 = 42

(Gleiche Situation aber Schutz der Material haltenden Hand durch Metallgeflechthandschuh)

V = 6 (beim Abrutschen Schnitte in Hand / Finger, rutschiges Material)

A = 2

RPZ = 6 x 7 = 12

Bei der Zerlegung von Fisch wird in Richtung der Material haltenden Hand geschnitten. Durch den Einsatz des Metallgeflechthandschuhes wird die Wahrscheinlichkeit einer Schnittverletzung von Hand oder Finger deutlich reduziert.


Abb. 24: Beim Zerlegen von Fisch wird die Material haltende Hand mit dem Metallgeflechthandschuh geschützt
(Foto: Roswitha Liekefeld)

Beispiel: Verkaufsfertige/kochfertige Vorbereitung von Fleisch, z.B. Gulasch schneiden

(ungeschützte Hand, Blockmesser, Schnitt quer zur Hand)

V = 5

A = 4

RPZ = 5 x 4 = 20

(Hand mit schnitthemmendem Handschuh, Messer mit langer breiter Klinge ohne Spitze)

V = 5

A = 2

RPZ = 5 x 2 = 10

Durch das Arbeiten mit dem Messer bleibt ein Restrisiko. Die Möglichkeit sich zu stechen konnte aber eliminiert werden. Durch den Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs wird die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung reduziert.

Beispiel: Käsescheiben abschneiden

(Käsemesser mit einem abgewinkeltem Griff)

V = 5

A = 4

RPZ = 5 x 4 = 20

(beidhändig geführtes Käsemesser oder beidhändig geführter Käsespaten)

V = 4

A = 2

RPZ = 4 x 2 = 8

Messer mit zwei Griffen oder mit einem Griff der beidhändig geführt wird, sowie der Verzicht auf die Messerspitze machen Stichverletzungen unmöglich, und Schnittverletzungen ("Zweihandbedienung") weniger wahrscheinlich.


Abb. 25: Käsemesser mit zwei Griffen

Beispiel: Messer transportieren

(manueller Messertransport mit offener Klinge, Spitze zum Boden gehalten)

V = 7 (gegebenenfalls Verletzung zweiter Person)

A = 5

RPZ = 7 x 5 = 35

(Messertransport im Messerkorb, siehe Abb. 20)

V = 7

A = 1

RPZ = 7 x 1 = 7

Der Messerkorb schützt bei sachgemäßer Handhabung und richtiger Fixierung der Messer weitgehend vor Stich- und Schnittverletzungen.

Beispiel: Messer schleifen und polieren

(Messer an trockenem Schleifband schleifen ohne Schutzbrille, ohne Stechschutzschürze, ohne schnitthemmenden Handschuh, anschließend polieren auf Filzscheibe)

V = 10 (tödliche Verletzung durch aus der Hand gerissene Messer sind möglich und dokumentiert)

A = 5

RPZ = 10 x 5 = 50

(Messer an trockenem Schleifband schleifen ohne Schutzbrille, mit Stechschutzschürze, ohne schnitthemmenden Handschuh, anschließend polieren auf Filzscheibe)

V = 9

A = 3

RPZ = 9 x 3 = 27

(Messer an trockenem Schleifband schleifen mit Schutzbrille, mit Stechschutzschürze, mit schnitthemmenden Handschuh, anschließend polieren auf Filzscheibe)

V = 10

A = 2

RPZ = 10 x 2 = 20

Das aus der Hand gerissene Messer kann mit hoher Energie beschleunigt werden. Trotz Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen bleibt ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko. Dies führt dazu, dass neben einer umfassenden Einweisung hohe Aufmerksamkeit bei dieser Arbeit erforderlich ist.

Beispiel: Rinderbauch öffnen in hängender Schlachtung

(Schlachtmesser mit Spitze, Griff in Rinderbauchhöhle)

V = 8

A = 5

RPZ = 8 x 5 = 40

(Schlachtmesser mit Spitze, Griff in Rinderbauchhöhle, Stechschutzschürze)

V = 8

A = 2

RPZ = 8 x 2 = 16

(Verwendung eines Gekrösemessers mit "Kugel" (siehe Abb. 12) in Rinderbauchhöhle)

V = 5

A = 4

RPZ = 5 x 4 = 20

(Verwendung eines Gekrösemessers mit "Kugel" (siehe Abb. 12) in Rinderbauchhöhle und schnitthemmendem Handschuh)

V = 5

A = 2

RPZ = 5 x 2 = 10

Die alleinige Verwendung eines Gekrösemessers bringt zwar eine deutliche Reduktion der Verletzungsschwere, aber erst die Ergänzung mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen schafft den gewünschten Erfolg.

Beispiel: Abvierteln von hängenden Rindern

(langes Ausbeinmesser, keine persönliche Schutzausrüstungen)

V = 10 (kein Metallgeflechthandschuh, keinen Armschutz)

A = 7

RPZ = 10 x 7 = 70

(langes Ausbeinmesser, Stechschutzschürze)

V = 10 (kein Metallgeflechthandschuh, keinen Armschutz)

A = 5

RPZ = 10 x 5 = 50

(langes Ausbeinmesser, Stechschutzhemd mit langen Ärmeln, Stechschutzhose, Metallgeflechthandschuh mit überlappendem Handgelenkschutz, schnitthemmender Handschuh an Messerhand)

V = 10

A = 2

RPZ = 10 x 2 = 20

Durch die hohe Dynamik bei dieser Arbeit von Kopf- bis Kniehöhe ergeben sich hohe Restrisiken, auch für benachbarte Mitarbeiter. Selbst durch den "Vollschutz" bleibt der Kopf- und Halsbereich ungeschützt.

Abb. 26: Abvierteln eines hängenden Rindes

Beispiel: Grob Zerlegen am Tisch

(Extrem spitzes Ausbeinmesser, keine persönliche Schutzausrüstungen)

V = 10

A = 6

RPZ = 10 x 6 = 60

(Extrem spitzes Ausbeinmesser, Stechschutzschürze zu klein, Ausbeinhandschuh ohne Handgelenks- und Unterarmschutz)

V = 10

A = 5

RPZ = 10 x 5 = 50

(vorschriftsmäßiges Ausbeinmesser, passende Stechschutzschürze, Ausbeinhandschuh mit Unterarmschutz)

V= 8

A= 3

RPZ= 8x3=24

(Schnittschutzhemd mit zwei langen Armen, Schnittschutzhose, Handschuh mit überlappendem Handgelenkschutz, schnitthemmender Handschuh an messerführender Hand)

V= 8

A= 1

RPZ= 8x1=8

Das spitze und scharfe Messer bleibt nach wie vor gefährlich, da zum Körper hin gearbeitet wird. Der Einsatz von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen macht schwere Unfälle weniger wahrscheinlich, abhängig von einem möglichen "Vollschutz" sogar äußerst unwahrscheinlich.

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Vorschriften und RegelnAnhang 4


Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:

1. Gesetze, Verordnungen

Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),

Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Persönlichen Schutzausrüstungen 8. GSGV),

Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz; Art. 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV).

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1),

BG-Regel "Benutzung von Stechschutzbekleidung" (BGR 196),

BG-Regel "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (BGR 200),

Prüfanforderung für Fleischermesser PA 80-2.1.6.

3. Normen

DIN EN ISO 1050Leitsätze zur Risikobeurteilung,
DIN EN 1082Schutzkleidung; Handschuhe und Armschützer zum Schutz gegen Schnitt- und Stichverletzungen durch Handmesser;
Teil 1: Metallringgeflechthandschuhe und Armschützer
Teil 2: Handschuhe und Armschützer aus Werkstoffen ohne Metallringgeflecht,
DIN EN ISO 8442-1Schneidwaren und Tafelgeräte Teil 1: Anforderungen für Schneidwaren zur Zubereitung für Speisen,
DIN EN ISO 13997Schutzkleidung, mechanische Eigenschaften; Bestimmung des Widerstandes gegen Schnitte mit scharfen Gegenständen,
DIN EN ISO 13998Schutzbekleidung, Schürzen Hosen und Westen gegen Schnitte und Stiche durch Handmesser,
prEN ISO 14328Schutzkleidung- Handschuhe und Armschützer gegen Schnitte durch angetriebene Messer- Anforderungen und Prüfmethoden.


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