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Formulare zur Anwendung der Leitmerkmalmethode | Anhang 2 |
Beurteilung von Heben und Tragen anhand von Leitmerkmalen
Die Gesamttätigkeit Ist ggf. in Teiltätigkeiten zu gliedern.
Jede Teiltätigkeit mit erheblichen körperlichen Belastungen ist getrennt zu beurteilen.
Arbeitsplatz/ Teiltätigkeit: |
1. Schritt. Bestimmung der Zeltwichtung (Nur eine zutreffende Spalte ist auswählen!)
Hebe- oder Umsetzvorgänge (< 5 s) | Halten (> 5 s) | Tragen (> 5 m) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anzahl am Arbeitstag | Zeit- wichtung | Gesamtdauer am Arbeitstag | Zeit- wichtung | Gesamtweg am Arbeitstag | Zeit- wichtung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
< 10 | 1 | <5 min | 1 | < 300m | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10 bis < 40 | 2 | 5 bis 15 min | 2 | 300 m bis < 1 km | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
40 bis < 200 | 4 | 15 min bis < 1 Stunde | 4 | 1 km bis < 4 km | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
200 bis < 500 | 6 | 1 Stunde bis < 2 Stunden | 6 | 4 bis < 8 km | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
500 bis < 1.000 | 8 | 2 Stunden bis < 4 Stunden | 8 | 8 bis < 16 km | 8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
> 1.000 | 10 | > 4 Stunden | 10 | > 16 km | 10 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiele:
| Beispiele:
| Beispiele:
|
2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Last, Haltung und Ausführungsbedingungen
Wirksame Last 1 für Männer | Lastwichtung | Wirksame Last 1 für Frauen | Lastwichtung |
< 10 kg | 1 | < 5kg | 1 |
10 bis < 20 kg | 2 | 5 bis < 10 kg | 2 |
20 bis < 30 kg | 4 | 10 bis < 15 kg | 4 |
30 bis < 40 kg | 7 | 15 bis < 25 kg | 7 |
> 40 kg | 25 | > 25 kg | 25 |
1) Mit der "wirksamen Last" ist die Gewichtskraft bzw. Zug-/Druckkraft gemeint, die der Beschäftigte tatsächlich bei der Lastenhandhabung ausgleichen muss. Sie entspricht nicht immer der Lastmasse. Beim Kippen eines Kartons wirken nur etwa 50 %, bei der Verwendung einer Schubkarre oder Sackkarre nur 10 % der Lastmasse. |
Charakteristische Körperhaltungen und Lastposition 2 | Körperhaltung, Position der Last | Haltungswichtung |
| 1 | |
| 2 | |
| 4 | |
| 8 | |
2) Für die Bestimmung der Haltungswichtung ist die bei der Lastenhandhabung eingenommene charakteristische Körperhaltung einzusetzen; z.B. bei unterschiedlichen Körperhaltungen mit der Last sind mittlere Werte zu bilden - keine gelegentlichen Extremwerte verwenden! |
Ausführungsbedingungen | Ausf.-wichtung |
Gute ergonomische Bedingungen, z.B. ausreichend Platz, keine Hindernisse im Arbeitsbereich, ebener rutschfester Boden, ausreichend beleuchtet, gute Griffbedingungen | 0 |
Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ungünstige ergonomische Bedingungen (z.B.
| 1 |
Stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit und/oder Instabilität des Lastschwerpunktes (z.B. Patiententransfer) | 2 |
3. Schritt: Bewertung
Die für diese Tätigkeit zutreffenden Wichtungen sind in das Schema einzutragen und auszurechnen.
| |||||||||
+ | |||||||||
+ | |||||||||
= | X |
| = |
|
Anhand des errechneten Punktwertes und der folgenden Tabelle kann eine grobe Bewertung vorgenommen werden 3 Unabhängig davon gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Risikobereich | Punktwert | Beschreibung | |
1 | < 10 | Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchgung ist unwahrscheinlich. | |
2 | 10 bis < 25 | Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen 4 möglich. Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll. | |
3 | 25 bis < 50 | Wesenlich erhöhte Belasttung, körperliche Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen möglich. Gestaltungsmaßnahmen sind angezeigt. 5 | |
4 | > 50 | Hohre Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich.5 | |
3) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit steigenden Punktwerten die Belastungsdes Muskelskelett-Systems zunimmt.
Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind aufgrund der individuellen Arbeitstechniken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur als Orientlerungshilfe verstanden werden. 4) Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder jünger als 21 Jahre alt, "Neulinge" im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert sind. 5) Gestaltungserfordemisse lassen sich anhand der Punktwerte der Tabellen ermitteln. Durch Gewichtsverminderung, Verbesserung der Ausführungsbedingungen oder Verringerung der Belastungszeiten können Belastungen vermieden werden. |
Überprüfung des Arbeitsplatzes aus sonstigen Gründen erforderlich: | [ ] | ||||
Begründung: .................................................................................................................................................. | |||||
........................................................................................................................................................................ | |||||
Datum der Beurteilung: | ........................................... | Beurteilt von: | .................................................. | ||
Herausgeber: | Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Franz-Josef-Roeder-Str. 23, 66119 Saarbrücken |
Beurteilung von Ziehen und Schieben anhand von Leitmerkmalen Version Sept. 2002
Die Gesamttätigkeit ist ggf. in Teiltätigkeiten zu gliedern.
Jede Teiltätigkeit mit erheblichen körperlichen Belastungen ist getrennt w beurteilen.
Arbeitsplatz/ Teiltätigkeit: |
1. Schritt:
Bestimmung der Zeitwichtung (Nur eine zutreffende Spalte ist auszuwählen!)
Ziehen und Schieben über kurze Distanzen oder häufiges Anhalten (Einzelweg < 5 m) | Ziehen und Schieben über längere Distanzen (Einzelweg ≥ 5 m) | ||
Anzahl am Arbeitstag | Zeitwichtung | Gesamtweg am Arbeitstag | Zeitwichtung |
< 10 | 1 | < 300m | 1 |
10 bis < 40 | 2 | 300 m bis < 1 km | 2 |
40 bis < 200 | 4 | 1 km bis < 4 km | 4 |
200 bis < 500 | 6 | 4 bis < 8 km | 6 |
500 bis < 1.000. | 8 | 8 bis < 16 km | 8 |
> 1.000 | 10 | > 16 km | 10 |
Beispiele: Bedienen von Manipulatoren, Bestücken von Maschinen, Essenverteilung im Krankenhaus, | Beispiele: Müllabfuhr, Möbeltransport in Gebäuden auf Rollern, Aus- und Umladen von Containern, |
2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Masse, Positioniergenauigkeit Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen
Zu bewegende Masse
(Lastgewicht) Rollend | Flurförderzeug, Hilfsmittel | ||||
Ohne, Last wird gerollt | Karren
| Wagen, Roller, Trolleys ohne Bockrollen (nur Lenkrollen)
| Gleiswagen, Handwagen, Handhubwagen, Rollenbahnen, Wagen mit Bockrollen
| Manipulatoren, Seilbalancer
| |
< 50 kg | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 |
50 bis < 100 kg | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
100 bis < 200 kg | 1,5 | 2 | 2 | 1,5 | 2 |
200 bis < 300 kg | 2 | 4 | 3 | 2 | 4 |
300 bis < 400 kg | 3 | 4 | 3 | ||
400 bis < 600 kg | 4 | 5 | 4 | ||
600 bis < 1.000 kg | 5 | 5 | |||
> 1.000 kg | |||||
Gleitend | Hellgraue Bereiche: Kritisch, da die Kontrolle der Bewegung von Flurförderzeug / Last stark von der Geschicklichkeit und Körperkraft abhängt. Dunkelgraue Bereiche | ||||
< 10 kg | 1 | ||||
10 bis < 25 kg | 2 | ||||
25 bis < 50 kg | 4 | ||||
> 50 kg |
Positioniergenauigkeit | Bewegungsgeschwindigkeit | |
langsam (< 0,8 m/s) | schnell (0,8 bis 1,3 m/s) | |
Gering
| 1 | 2 |
Hoch
| 2 | 4 |
Anmerkung: Die mittlere Schrittgeschwindigkeit beträgt ca. 1 m/s |
Körperhaltung 1 | ||
Rumpf aufrecht, keine Verdrehung | 1 | |
Rumpf leicht vorgeneigt und oder leicht verdreht (einseitiges Ziehen) | ||
Stärkere Neigung des Körpers in Bewegungsrichtung Hocken, Knien, Bücken | 4 | |
Kombination von Bücken und Verdrehen | 8 | |
1) Es ist die typische Körperhaltung zu berücksichtigen.
Die beim Anfahren, Abbremsen und Rangieren möglicherweise deutlichere Rumpfneigung ist zu vernachlässigen, wenn sie nur gelegentlich auftritt. |
Ausführungsbedingungen | ||
Gut: → Fußboden oder andere Fläche eben, fest, glatt, trocken, → ohne Neigung, → keine Hindernisse im Bewegungsraum, →Rollen oder Räder leichtgängig, kein erkennbarer Verschleiß der Radlager | 0 | |
Eingeschränkt: → Fußboden verschmutzt, etwas uneben, weich, geringe Neigung bis 2° → Hindernisse im Bewegungsraum, die umfahren werden müssen, → Rollen oder Räder verschmutzt, nicht mehr ganz leichtgängig, Lager ausgeschlagen | 2 | |
Schwierig: → unbefestigter oder grob gepflasterter Fahrweg, Schlaglöcher, starke Verschmutzung, Neigungen 2 bis 5°, Flurförderzeuge müssen beim Anfahren "losgerissen" werden Rollen oder Räder verschmutzt, schwergängig, | 4 | |
Kompliziert: → Stufen, Treppen, Absätze, → Neigungen > 5°, → Kombinationen der Merkmale von "Eingeschränkt" und "Schwierig" | 8 | |
In der Tabelle nicht genante Merkmale sind sinngemäß zu ergänzen. |
3. Schritt: Bewertung
Die für diese Tätigkeit zutreffenden Wichtungen sind in das Schema einzutragen und auszurechnen. Masse/Flurförderzeug
| ||||||||||||
+ | ||||||||||||
+ | ||||||||||||
+ | für weibl. Beschäftigte | |||||||||||
= | X |
| X |
| = |
|
Anhand des errechneten Punktwertes und der folgenden Tabelle kann eine grabe Bewertung vorgenommen werden.
Risikobereich | Punktwert | Beschreibung | |
1 | < 10 | Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchgung ist unwahrscheinlich. | |
2 | 10 bis < 25 | Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen möglich. Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll. | |
3 | 25 bis < 50 | Wesenlich erhöhte Belasttung, körperliche Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen 3 möglich. Gestaltungsmaßnahmen sind angezeigt. | |
4 | > 50 | Hohre Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich. | |
2) Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind aufgrund der individuellen Arbeitstechniken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur als Orientierungshilfe verstanden werden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit steigenden Punktwerten die Belastung des Muskel-Skelett-Systems zunimmt.
3) Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder jünger als 21 Jahre alt, Neulinge im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert sind |
Im allgemeinen ist beim Ziehen und Schieben das gesamte Muskel-Skelett-System belastet, besonders jedoch der Hand-Arm-Schulter-Bereich. In Abhängigkeit von den konkreten Kraftaufwendungen und Körperhaltungen können aber auch die Lendenwirbelsäule, die Hüft- oder Kniegelenke verstärkt belastet sein. Da die Körperkräfte im Vergleich zum Heben und Tragen deutlich geringer und vielseitiger sind, ist der Nachweis von chronischen Überlastungsschäden schwirig. Typisch ist beim Schieben und Ziehen eine Gefährdung des Muskel-Skelett-Systems durch plötzliche Überlastungen als Folge von Anstoßen, Wegrutschen oder unerwarteten und hohen Kräften beim Richtungswechsel oder Anhalten. |
Herausgeber:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Franz Josef-Röder Str. 23, 66119 Saarbrücken
Vorschriften und Regeln | Anhang 3 |
Nachstehend sind die in dieser BG-Information aufgeführten Vorschriften und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Bezugsquelle: Zuständige Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag KG Luxemburger Straße 449, 50939 Köln
Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel Niebuhrstraße 5, 53113 Bonn
3. Normen
Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
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