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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I
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BGI 5021 / DGUV Information 215-820 - Zeitarbeit nutzen, sicher, gesund und erfolgreich - Leitfaden für Unternehmen, die Beschäftigte flexibel einsetzen wollen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 06/2007 aufgehoben)



01.05.2017 BGHM: zurückgezogen

Typische Form der Zeitarbeit

Spezielle Formen der Zeitarbeit

Hier werden einige spezielle Formen der Zeitarbeit beschrieben, die auch in gemischten Formen auftreten - zum Beispiel On-Site-Management in Verbindung mit Master-Vendor. In dieser BGI wird auf die Arbeitsschutzaspekte einiger dieser speziellen Formen an den entsprechenden Stellen eingegangen; weitere rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel das BGB, sind je nach Vertragsgestaltung zu beachten. Informationen zum Arbeitsschutz bei Werkverträgen finden sich in der BGI 865 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen", die auf der CD-ROM "Zeitarbeit" im Volltext nachgelesen werden kann.

On-Site-ManagementMaster-Vendor
  • Der Personalentscheidungsträger (On-Site-Manager) des Zeitarbeitsunternehmens arbeitet direkt im Kundenunternehmen. Diese Form der Zeitarbeit wird auch In-House-Service genannt.

  • Der Einsatz mehrerer Zeitarbeitsunternehmen wird von einem Zeitarbeitsunternehmen, dem Master-Vendor, gesteuert und mit dem Kunden abgestimmt. Die Einsatzbedingungen werden im Master-Vendor-Vertrag geregelt. Der Kunde schließt Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den jeweiligen Arbeitgebern der Zeitarbeitnehmer ab. Der Informationsfluss zwischen Kunden, Master-Vendor und Co-Lieferanten ist durchgängig sichergestellt.

OutplacementDienstvertrag/ Werkvertrag (keine Zeitarbeitsform)
  • Ausgegliederte Beschäftigte des Kunden werden vom Zeitarbeitsunternehmen übernommen. Diese Beschäftigten arbeiten an ihren ehemaligen Arbeitsplätzen beim Kunden.

  • Der Auftragnehmer - zum Beispiel auch ein Zeitarbeitsunternehmen - übernimmt den kompletten Auftrag zur Realisierung eines Produktes/einer Leistung in eigener Regie und Verantwortung. Die Leistung/das Produkt wird im Dienst-/Werkvertrag beschrieben. Haftung und Verantwortung für die Leistung/das Produkt liegen beim Auftragnehmer.
  • Beim Outsourcing wird ein kompletter Bereich eines Unternehmens inklusive Arbeitsmittel und Einrichtungen von einem anderen Unternehmen weitergeführt. Dies kann auch durch ein Zeitarbeitsunternehmen erfolgen.

AÜ-Vertrag = Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
DL-Vertrag = Dienstleistungsvertrag
MV-Vertrag = Master-Vendor-Vertrag
PET = Personalentscheidungsträger/Disponent


Zeitarbeit nutzen - sicher, gesund und erfolgreich

Zeitarbeit ist eine flexible Form der Beschäftigung. Sie ist heute für viele Unternehmen Bestandteil einer bedarfsgerechten Personalorganisation geworden. Zeitarbeit kann Ihnen als Unternehmer helfen, Personalressourcen wirkungsvoll zu planen und einzusetzen. Beschäftigte aus Zeitarbeitsunternehmen können immer dann helfen, wenn Sie Personal benötigen - zum Beispiel, wenn zusätzliches Personal für einzelne Projekte erforderlich ist, wenn vorhandenes Personal ausfällt oder wenn Personal insgesamt flexibler eingesetzt werden soll.

Für Zeitarbeit gilt das Gleiche wie für die Arbeit in Ihrem Unternehmen insgesamt:

Zeitarbeit ist also keine Zauberformel, mit der Sie eventuelle Probleme mit Ihrem eigenen Personal lösen könnten. Beschäftigte der Zeitarbeit können aber eine Hilfe für einen effektiven und flexiblen Personaleinsatz sein.

Hier finden Sie Kriterien und Hilfen,

An dieser BGI 5021 haben der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA), der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ), der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V. (VDSI), die Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) und die Hessische Arbeitsschutzverwaltung mitgearbeitet.

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Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Rechtssicherer Überlassungsprozess

Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern der Zeitarbeit sind eine Reihe von rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen. Die Kriterien und Checklisten dieser BGI 5021 helfen Ihnen bei der Umsetzung.

5 Schritte für eine erfolgreiche Nutzung von Zeitarbeit

Mit diesen fünf Schritten werden Sie Zeitarbeit in Ihrem Unternehmen gut organisieren sowie effektiv und sicher nutzen:

Schritt 1: Bedarf und Anforderungen festlegen

Legen Sie zunächst genau das Profil für die Tätigkeit fest, für die Sie jemanden auf Zeit benötigen, damit der Beschäftigte eines Zeitarbeitsunternehmens tatsächlich für Sie eine Hilfe wird. Dadurch erkennen Sie, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie diese mit Zeitarbeit umgesetzt werden können. Dieses Anforderungsprofil ermöglicht es auch dem Zeitarbeitsunternehmen, einen geeigneten Beschäftigten auszuwählen. Das beschleunigt und vereinfacht die Verständigung zwischen Ihnen und dem Zeitarbeitsunternehmen. Wenn Sie Bedarf für viele Zeitarbeitnehmer haben, sollten Sie sich überlegen, ob ein On-Site-Management Vorteile für Sie bringt. Der Personalentscheidungsträger ist dann in Ihrem Unternehmen vor Ort und übernimmt bestimmte Aufgaben der Betreuung der Zeitarbeitnehmer als On-Site-Manager. Wenn Sie mehrere Zeitarbeitsunternehmen gleichzeitig einsetzen wollen, bietet sich die Möglichkeit der Master-Vendor-Lösung an.

Die folgende Checkliste erleichtert es Ihnen, den Bedarf und die Anforderungen für Zeitarbeit in Ihrem Unternehmen festzulegen - siehe Anhang 2 "Interne Bedarfsermittlung".

Checkliste "Zeitarbeit produktiv nutzen"

1 Bedarf und Anforderungen für Zeitarbeit in unserem Unternehmen

Diese Checkliste hilft Ihnen, auch die Zeitarbeitsunternehmen schnell und direkt über die erforderlichen Anforderungen zu informieren

Bedarf und AnforderungenHandlungsbedarfBemerkungen Umsetzung
JaNeindurchbis
Es ist festgelegt, für welche konkreten Tätigkeiten Beschäftigte der Zeitarbeit eingesetzt werden sollen.
Formular "Interne Bedarfsermittlung" nutzen.
[ ][ ]
Die notwendigen Befähigungen an die Zeitarbeitnehmer/ -innen für die in Frage kommenden Tätigkeiten sind fest- gelegt - zum Beispiel Qualifikation, Kenntnisse, Erfahrungen, körperliche Eignung - Nachweise von Befähigungen wie "Staplerschein", "Schweißerschein".[ ][ ]
Es ist ermittelt, welche Gefährdungen bei diesen Tätigkeiten vorliegen - zum Beispiel Beurteilung der Arbeitsbedingungen. (1)[ ][ ]
Es ist festgelegt, welche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei diesen Tätigkeiten erforderlich sind - zum Bei- spiel spezielle Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Persönliche Schutzausrüstungen. (2)[ ][ ]
Die betroffenen Bereiche und Stellen - zum Beispiel Abteilungs- oder Teamleiter/-in, Meister/-in, Mitarbeitervertretung - sind bei der Bedarfsfestlegung einbezogen.[ ][ ]


Schritt 2: Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen

Um geeignete Beschäftigte eines Zeitarbeitsunternehmens für Ihre Anforderungen einsetzen zu können, benötigen Sie ein geeignetes Zeitarbeitsunternehmen. Woran aber erkennen Sie ein geeignetes Zeitarbeitsunternehmen, das in der Lage ist, Ihre Anforderungen umzusetzen?

Ein gutes Zeitarbeitsunternehmen

Der On-Site-Manager besitzt Berufserfahrung in Ihrer Branche. Der Master-Vendor ist organisatorisch in der Lage, den Anforderungen als Master-Vendor gerecht zu werden.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens.

Checkliste "Zeitarbeit produktiv nutzen"

2 Kriterien für ein geeignetes Zeitarbeitsunternehmen

Fragen Sie gegebenenfalls andere Unternehmen nach Erfahrungen mit dem Zeitarbeitsunternehmen

KriterienHandlungsbedarfBemerkungen Umsetzung
JaNeindurchbis
Das Zeitarbeitsunternehmen hat eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zeitarbeit.
Liegt keine Erlaubnis vor, gehen die Arbeitgeberpflichten auf Sie als Entleiher über (fiktives Arbeitsverhältnis). (3)
[ ][ ]
Das Zeitarbeitsunternehmen sorgt für gute Schnittstellen und gute Kommunikation.
Qualifizierte Disponenten/ Disponentinnen besprechen persönlich die Anforderungen und die Arbeitsbedingungen des Einsatzes mit den Auftraggebern/Auftraggeberinnen.
[ ][ ]
Das Zeitarbeitsunternehmen verfügt für den Auftrag über geeignete Beschäftigte.
Diplome, Facharbeiter- oder Gesellenbriefe, "Staplerschein", "Schweißerschein", ... geben darüber Auskunft. Referenzen erfragen. (4)
[ ][ ]
Das Zeitarbeitsunternehmen kümmert sich um seine Beschäftigten während des Einsatzes im Kundenunternehmen.
Der Disponent/die Disponentin klärt persönlich die Einsatzbedingungen und betreut den Beschäftigten/die Beschäftigte während des Einsatzes vor Ort.
[ ][ ]
Das Zeitarbeitsunternehmen klärt die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vertraglich.
Zum Beispiel Arbeitsschutzvereinbarung als Bestandteil des Vertrages.
[ ][ ]
Das Zeitarbeitsunternehmen hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin bestellt. (5)[ ][ ]


Schritt 3: Schnittstellen gemeinsam festlegen und Auftrag vergeben

Bei der Auftragsvergabe und der Vorbereitung des Einsatzes von Beschäftigten eines Zeitarbeitsunternehmens werden die Zusammenarbeit, die Schnittstellen und die Arbeitsbedingungen eindeutig geklärt. Nur dann ist ein effektiver und sicherer Arbeitseinsatz möglich. Vor allem zwei Aspekte sind zu beachten:

Bei der Master-Vendor-Lösung schließen Sie neben dem Master-Vendor-Vertrag auch Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit allen beteiligten Zeitarbeitsunternehmen ab (Master-Vendor und Co-Lieferanten).

Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei Kommunikation, Auftragsvergabe und Schnittstellen insgesamt.

Checkliste "Zeitarbeit produktiv nutzen"

3 Schnittstellen: Kommunikation und Auftragsvergabe

MaßnahmenHandlungsbedarfBemerkungen Umsetzung
JaNeindurchbis
Es ist in unserem Unternehmen sichergestellt, wie die beteiligten internen Stellen - zum Beispiel Personalabteilung, Einkauf, Meister/-in, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/ Betriebsärztin, Mitarbeitervertretung - bei der Planung, Organisation und Durchführung der Zeitarbeit zusammenwirken.[ ][ ]
Es ist in unserem Unternehmen festgelegt, wer die Schnittstellen und die Auftragsvergabe mit dem Zeitarbeitsunternehmen regelt, wer verantwortlicher Ansprechpartner/verantwortliche Ansprechpartnerin und wer weisungsbefugt ist.[ ][ ]
Kommunikation
Dem Disponenten/der Disponentin des Zeitarbeitsunternehmens sind die zu besetzenden Arbeitsplätze gezeigt worden. *[ ][ ]
Mit dem Disponenten/der Disponentin sind die genauen Einsatzbedingungen sowie die Anforderungen für einen sicheren und gesundheitsgerechten Einsatz besprochen und abgeklärt.
Beurteilungen der Arbeitsbedingungen sind berücksichtigt wie zum Beispiel körperliche Anforderungen, Umgebungseinwirkungen, Persönliche Schutzausrüstungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. (6)
[ ][ ]
Die Schnittstellen zwischen unserem Unternehmen und dem Zeitarbeitsunternehmen sind festgelegt - zum Beispiel wer Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellt, wer die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführt. (7)[ ][ ]
Es ist festgelegt, wer aus unserem Unternehmen die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens unterweist. (8)[ ][ ]
Auftragsvergabe
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält eine Arbeitsschutzvereinbarung, in der die auftragsbezogenen Aspekte von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geregelt sind. Formular "Muster des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit Arbeitsschutzvereinbarung" verwenden.[ ][ ]
In Arbeitnehmerüberlassungsvertrag/ Arbeitsschutzvereinbarung sind Maßnahmen für Umsetzungen und Änderungen der Tätigkeit geregelt.[ ][ ]
* Falls die Besichtigung vor Ort nicht möglich ist - zum Beispiel Einsätze als Kundendienstmonteur/-in, auf Fernbaustellen oder in zutrittsgesicherten Bereichen wie der Kerntechnik: Sind dem Zeitarbeitsunternehmen die erforderlichen Informationen über die Arbeitsbedingungen an diesen Arbeitsplätzen schriftlich überlassen worden - zum Beispiel Beurteilung der Arbeitsbedingungen?


Schritt 4: Einsatz vorbereiten und sicher durchführen

Beschäftigte des Zeitarbeitsunternehmens können nur dann effektiv und sicher für Ihr Unternehmen arbeiten, wenn deren Arbeitseinsatz so vorbereitet wird, dass sie ihre Leistungen sicher und störungsfrei einbringen können. Dazu sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Einsatzvorbereitung und -durchführung.

Checkliste "Zeitarbeit produktiv nutzen"

4 Einsatzvorbereitung und -durchführung

MaßnahmenHandlungsbedarfBemerkungen Umsetzung
JaNeindurchbis
Voraussetzungen im Unternehmen und reibungsloser Beginn
In unserem Unternehmen ist festgelegt, wer gegenüber den Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens weisungs- befugt ist.
Zum Beispiel Meister/-in, Vorarbeiter/-in, eventuell "Paten"/"Patin" als Ansprechpartner/-in benennen.
[ ][ ]
Die Arbeitsaufgaben für die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens sind mit dem/der zuständigen Verantwortlichen in unserem Unternehmen festgelegt und abgegrenzt.[ ][ ]
Es ist festgelegt, wer aus unserem Unternehmen die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren unterrichtet (Unterweisung). (9)[ ][ ]
Es ist festgelegt, wie und vom wem die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens eingewiesen und eingearbeitet werden.[ ][ ]
Es stehen sichere Arbeitsmittel für die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens zur Verfügung. (10)[ ][ ]
Die vereinbarten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind durchgeführt. (11)
Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchungen durchführen, stellen Sie dem Zeitarbeitsunternehmen die Daten zur Verfügung.
[ ][ ]
Die vereinbarte Persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung. (12)
Auch an Umkleidemöglichkeiten - zum Beispiel Spind, Schließfach - denken.
[ ][ ]
Die Arbeitsgruppe, in der die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens tätig sein werden, ist über deren Einsatz informiert.
Darüber hinaus auch an Pförtner/-in, Kantine, Sicherungskräfte denken.
[ ][ ]
Es ist überprüft, ob es soziale Probleme zwischen eigenen Beschäftigten und Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens geben könnte und es sind gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet, um eventuelle Konflikte vermeiden zu können.[ ][ ]
Es ist sichergestellt, wer Umsetzungen und Änderungen der Tätigkeit der Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens dem/der Ansprechpartner/-in für das Zeitarbeitsunternehmen rechtzeitig meldet.[ ][ ]
Durchführung des Einsatzes
Unser(e) zuständige(r) Verantwortliche(r) dokumentiert mit dem "Einsatzcheck Zeitarbeit" die Umsetzung der Maß- nahmen.
Formular "Einsatzcheck Zeitarbeit" nutzen.
[ ][ ]
Der Disponent/die Disponentin oder andere Personen des Zeitarbeitsunternehmens - zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/Betriebsärztin - haben die Möglichkeit, die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens am Tätigkeitsort in Ihrem Unternehmen zu betreuen.[ ][ ]
Dem/der zuständigen Verantwortlichen sind die Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bekannt.[ ][ ]
Umsetzung der Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens
Es ist sichergestellt, dass das Zeitarbeitsunternehmen rechtzeitig informiert wird, bevor die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens umgesetzt werden sollen - zum Beispiel anderer Arbeitsbereich, andere Tätigkeit, andere Arbeitsschutzanforderungen.[ ][ ]
Bei einer Umsetzung sind die vertraglichen Vereinbarungen - zum Beispiel aus Arbeitnehmerüberlassungsvertrag/ Arbeitsschutzvereinbarung - gegebenenfalls angepasst.
Zum Beispiel Qualifikation, Befähigung. (13)
[ ][ ]
Die entsprechenden Maßnahmen des Überlassungsprozesses sind überprüft und werden bei Bedarf verändert.
Zum Beispiel Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Persönliche Schutzausrüstung. (14)
[ ][ ]


Schritt 5: Erfahrungen auswerten und Verbesserungen festlegen

Die Vorteile von Zeitarbeit können Sie nur dann auf Dauer nutzen, wenn Sie die Erfahrungen des Einsatzes auswerten und Verbesserungen festlegen. Das kann während des Einsatzes geschehen, sollte aber in jedem Fall am Ende erfolgen, um zukünftig Fehler zu vermeiden und die Ressourcen besser zu nutzen. Die größten Verbesserungspotenziale sind in folgenden Bereichen zu finden:

Beziehen Sie beim Erfahrungsaustausch der Zusammenarbeit mit einem Master-Vendor auch die Co-Lieferanten mit ein.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Auswertung des Einsatzes und weist auf Verbesserungspotenziale hin.

Checkliste "Zeitarbeit produktiv nutzen"

5 Einsatzauswertung und Verbesserungen

KriterienHandlungsbedarfBemerkungen Umsetzung
JaNeindurchbis
Organisation im eigenen Unternehmen
Anforderungsprofil[ ][ ]
Weisungsbefugnisse[ ][ ]
Information/ Unterweisung über Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen[ ][ ]
Einarbeitung[ ][ ]
Persönliche Schutzausrüstung[ ][ ]
Beurteilung der Arbeitsbedingungen[ ][ ]
Arbeitszeiteinteilung[ ][ ]
Vorbereitung der eigenen Beschäftigten[ ][ ]
Konflikte von Zeitarbeitnehmern/Zeitarbeitnehmerinnen mit Beschäftigten[ ][ ]
Schnittstellen zum Zeitarbeitsunternehmen
Abstimmung mit dem Disponenten/der Disponentin[ ][ ]
Kompetenz des Disponenten/der Disponentin[ ][ ]
Betreuung durch den Disponenten/die Disponentin/andere Personen des Zeitarbeitsunternehmens[ ][ ]
Regelungen in Arbeitnehmerüberlassungsvertrag/ Arbeitsschutzvereinbarung[ ][ ]
Beschäftigte des Zeitarbeitsunternehmens
Fachwissen/ Qualifikation[ ][ ]
Belastbarkeit[ ][ ]
Ausführung der Arbeit[ ][ ]
Pünktlichkeit[ ][ ]
Anwesenheit am Arbeitsplatz[ ][ ]
Teamfähigkeit/Integration[ ][ ]
Verständigung
- zum Beispiel Sprache, Kommunikationsfähigkeit
[ ][ ]
Sicherheitsgerechtes Verhalten[ ][ ]


Was ist gut gelaufen?


Was kann verbessert werden?


.

Zehn häufig gestellte Fragen zur ZeitarbeitAnhang 1


Zehn häufig gestellte Fragen zur Zeitarbeit
1Wer ist in meinem Unternehmen der Weisungsbefugte für die Zeitarbeitnehmer?
In Ihrem Unternehmen ist der zuständige Verantwortliche - zum Beispiel Meister - weisungsbefugt wie bei Ihren Beschäftigten.
2Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung?
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bezahlt derjenige, der sie veranlasst.
3Wer stellt und bezahlt die Persönliche Schutzausrüstung?
Wer Persönliche Schutzausrüstung stellt und bezahlt, ist zwischen Ihnen und dem Zeitarbeitsunternehmen zu vereinbaren und in der Arbeitsschutzvereinbarung zu regeln.
4Wer ist für die Unterweisung zuständig?
Allgemeine Unterweisungen werden durch das Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt. Die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Unterweisungen führen Sie in Ihrem Unternehmen vor Beginn der Tätigkeiten durch.
5Kann ich bei Problemen den Zeitarbeitnehmer austauschen?
Ja, wenn der Beschäftigte den vertraglichen Regelungen nicht entspricht.
6Wo sind die Zeitarbeitnehmer gegen Unfälle versichert?
Die Zeitarbeitnehmer sind bei der Berufsgenossenschaft des Zeitarbeitsunternehmens - in der Regel die VBG - versichert.
7In welchen Fällen haftet unser Unternehmen?
Für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern gilt Ihre übliche Unternehmerhaftung wie bei Ihren Beschäftigten.
8Wer bezahlt die Sachschäden, die Zeitarbeitnehmer verursachen?
Zeitarbeitnehmer arbeiten auf Ihre Weisung, daher haften Sie für Sachschäden der Zeitarbeitnehmer wie für Sachschäden Ihrer Beschäftigten.
9Wie ändern sich die Einsatzzeiten meiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und meines Betriebsarztes bei zusätzlichem Einsatz von Zeitarbeit?
Zeitarbeitnehmer unterliegen der sicherheitstechnischen und der betriebsärztlichen Betreuung in Ihrem Unternehmen wie Ihre Beschäftigten. Dementsprechend erhöhen sich die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
10Wem sind Unfälle zu melden?
Unfälle von Zeitarbeitnehmern in Ihrem Unternehmen sind dem Zeitarbeitsunternehmen zu melden. Das Zeitarbeitsunternehmen erstattet dann die erforderlichen Unfallanzeigen. Unabhängig davon haben auch Sie Unfälle von Zeitarbeitnehmern in Ihrem Unternehmen zu erfassen und zu dokumentieren.


.

Interne BedarfsermittlungAnhang 2


Interne Bedarfsermittlung
Einsatzort/ Arbeitsbereich:
Einsatzbeginn:Einsatzende:
Arbeitszeit:
Auszuführende Arbeiten:
Erforderliche Qualifikation/Befähigung:
Liegen Gefährdungen/Belastungen vor:Schutzmaßnahmen:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:
Bemerkungen:
Datum:Unterschrift:


.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit ArbeitsschutzvereinbarungAnhang 3


.

Einsatzcheck ZeitarbeitAnhang 4


Diesen Check können Sie Ihrem/Ihrer verantwortlichen Vorgesetzten vor Ort übergeben. Damit kann diese(r) überprüfen und dokumentieren, wie die geplanten Maßnahmen umgesetzt sind.

Einsatzcheck Zeitarbeit

Dokumentation für unsere(n) zuständige(n) Verantwortliche(n) für den Beginn des Einsatzes von Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen

Abteilung/Bereich:
Auftrag:
Zeitarbeitsunternehmen:
Mitarbeiter/-in des Zeitarbeitsunternehmens:
Zuständige(r) Verantwortliche(r) unseres Unternehmens:
Datum:
MaßnahmenHandlungsbedarfBemerkungen
JaNein
Einsatzbesprechung vor Arbeitsaufnahme[ ][ ]
Unterweisung und Einweisung am Arbeitsplatz Auch Fluchtwege, Erste Hilfe[ ][ ]
Dokumentation der Unterweisung[ ][ ]
Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt[ ][ ]
Für den Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, sind besondere Unterweisungen mit Übungen durchgeführt - zum Beispiel Atemschutz[ ][ ]
Vorstellung Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen[ ][ ]
Persönliche(r) Ansprechpartner/-in[ ][ ]
Bemerkungen (Arbeitsschutzvereinbarung aus Arbeitnehmerüberlassungsvertrag einsehen)


.

Hinweise zum Master-Vendor-Vertrag zwischen Master-Vendor und KundenAnhang 5


Die folgenden Hinweise zum Arbeitsschutz sollten beim Master-Vendor-Vertrag berücksichtigt werden:

Vertragliche Regelungen zuerforderlichnicht erforderlich
Informationen über die Anforderungen des Kunden an die Tätigkeiten[ ][ ]
Information über Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung
(darauf achten, dass sich arbeitsschutzrelevante Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages und der Arbeitsschutzvereinbarungen zwischen Master-Vendor und Kunden sowie zwischen Co-Lieferant und Kunden nicht unterscheiden)
[ ][ ]
Einsatzbedingungen der Beschäftigten des Co-Lieferanten[ ][ ]
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung für den Einsatz beim Kunden[ ][ ]
Erstellung, Nachhaltung und Pflege von Dokumentationen[ ][ ]
Durchführung der Arbeitsplatzbesichtigungen[ ][ ]
Weisungsbefugnis[ ][ ]
Information bei Umsetzung aller Beschäftigten[ ][ ]
Untersuchungen von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen und gegenseitiger Information[ ][ ]
Besprechungen während des Einsatzes und nach Einsatzende[ ][ ]
Zutrittsberechtigung für Co-Lieferanten[ ][ ]


Rechtsquellen

(1) § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV,
§ 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(2) §§ 3, 11, 12 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 9 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV,
§§ 2, 4, 29-31 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(3) § 1 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
(4) § 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 7 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(5) §§ 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz ASiG,
§ 19 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1),
§ 2 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2)
(6) § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV,
§ 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(7) § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 6 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(8) § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG,
§ 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(9) § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG,
§ 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 9 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV,
§ 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(10) § 4 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
(11) § 11 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG,
§ 11 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV,
Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4)
(12) §§ 9-11 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV,
PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV,
§§ 29-31 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
(13) § 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
(14) § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG,
§ 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG


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