BGI 5097 - Zwischenfall, Notfall, Katastrophe - Leitfaden für die Sicherheits- und Notfallorganisation
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 06/2011)
nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten
Viele Unternehmen und Institutionen
... sind auf Zwischenfälle, Notfälle und Katastrophen nicht vorbereitet.
Zwischenfälle, Notfälle und Katastrophen können in unterschiedlichen Ausprägungen Betriebsstörungen, Pandemien, kriminelle Handlungen oder Naturereignisse sein.
Es ist generell sinnvoll, sich auf derartige Ereignisse vorzubereiten.
Bedroht sind nicht nur Anlagen, Einrichtungen und sonstige Werte, sondern auch Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Funktionsfähigkeit des betrieblichen Ablaufs.
Hochwasser wie in Dresden im Jahr 2002 oder kriminelle Handlungen wie Brandstiftungen und Datensabotage machen das immer wieder deutlich.
Es passiert immer unerwartet ...
Hamburg - November 2006: Sturmflut 2,85 m über Normal, viele Firmen werden überrascht
| Madrid - 11. März 2004: Bombenattentat in Pendlerzügen; 200 Tote, 1.200 Verletzte
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Schafstedt - 22. Juni 2006: Großbrand im Baumarkt; Schaden in Millionenhöhe | London - 14. April 2006: Großbank HSBC Plc.; krimineller Zugriff auf Kreditkarten; 180.000 Kunden betroffen
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Mitteleuropa - 18./19. Januar 2007: Orkan Kyrill; 47 Tote; schwere Sachschäden in Betrieben
| Schweinegrippe - 11. Juni 2009: WHO ruft höchste Alarmstufe 6 aus; Maßnahmen in vielen Betrieben
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Zwischenfall, Notfall, Katastrophe
Dieser Leitfaden hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie sich gegen Betriebsstörungen, Pandemien, kriminelle Handlungen oder Naturereignisse schützen sollten und wie Sie das konkret tun können.
Zwischenfälle, die Betriebsabläufe stören oder auch Unternehmen schädigen, treten häufig auf. Notfälle ereignen sich seltener, Katastrophen sind die Ausnahme.
Die Auswirkungen von Notfällen und Katastrophen können aber für das Unternehmen erheblich sein und im schlimmsten Fall zu einer existenzbedrohenden Krise führen.
Umgang mit diesem Leitfaden
Der Leitfaden bietet Ihnen eine Möglichkeit, systematisch vorzugehen.
Um alle Aspekte eines wirkungsvollen Schutzkonzeptes zu berücksichtigen, empfiehlt es sich, den Leitfaden von vorne nach hinten durchzugehen.
Der Leitfaden verweist auf weitergehende Praxishilfen und Informationen, mit denen Sie die Hinweise des Leitfadens in Ihre betriebliche Planung und Ihre betrieblichen Abläufe integrieren können.
Die Praxishilfen und Informationen finden Sie auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe" unterwww.vbg.de/zwischenfall.
Die Praxishilfen können Sie interaktiv ausfüllen oder als Word- beziehungsweise PDF-Dateien downloaden. |
Konzept und Organisation
Risikobeurteilung - Schutzziele - Maßnahmen | Was ist der erste Schritt?
Um festzustellen, ob es überhaupt sinnvoll für Sie ist, sich zum Beispiel gegen Betriebsstörungen, Pandemien, kriminelle Handlungen oder Naturereignisse in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Institution zu schützen, sollten Sie Ihre Situation systematisch betrachten.
Tipps zum Vorgehen
- Überlegen Sie sich, wer sich aus Ihrem Unternehmen oder Ihrer Institution an der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes "Betriebsstörung, Pandemie, kriminelle Handlungen oder Naturereignisse" beteiligen soll.
Dies können zum Beispiel Führungskräfte und/oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit sein.
Gehen Sie nach folgendem Schema vor:
Risikobeurteilung
1. Identifizieren Sie die aus Ihrer Sicht relevanten Bedrohungen.
Diese können interne oder auch externe Ursachen haben.
Praxishilfe:
Risikobeurteilung
2. Schätzen Sie die Risiken ein (Risikoanalyse), indem Sie versuchen, die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sowie das Schadensausmaß zu bestimmen.
Legen Sie dazu geeignete Kriterien für das Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit fest.
Praxishilfe:
Infoblatt "Definieren Schadensschwere - Eintrittswahrscheinlichkeit"
3. Ziehen Sie, sofern erforderlich, die betroffenen Abteilungen sowie Fachleute für die Analyse hinzu.
Prüfen Sie, ob es für die relevanten Bedrohungen bereits vergleichbare Ereignisse gab, die Ihnen bei der Beurteilung helfen können.
Praxishilfen:
BSI-Gefährdungskataloge
4. Bewerten Sie anschließend das zuvor ermittelte Risiko und legen Sie den Handlungsbedarf nach Dringlichkeit gewichtet fest.
Schutzziele
1. Legen Sie das zu erreichende Sicherheitsniveau fest (Welches Restrisiko sind Sie bereit einzugehen?) und legen Sie die Strategie für die Risikominderung fest.
Praxishilfe:
Infoblatt "Beispiel Risikominderung Brandschutz"
2. Legen sie zu den einzelnen Bedrohungen/Gefährdungen Schutzziele fest.
Unterscheiden Sie falls sinnvoll in Grobziele und Feinziele.
Praxishilfe:
Infoblatt "Schutzziele - Beispiel"
Maßnahmen
1. Entwickeln sie Lösungsmöglichkeiten/Maßnahmen zu den Schutzzielen.
Die Maßnahmen müssen entsprechend der Quelle der Gefährdungen ausgewählt werden.
Beachten Sie bei der Auswahl das TOP-Prinzip (technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen). Legen Sie Verantwortliche für die Durchführung, Fristen sowie voraussichtliche Kosten für die einzelnen Maßnahmen fest.
Eine große Auswahl finden Sie hierzu in den folgenden Themenbereichen dieses Leitfadens.
Praxishilfe:
Infoblatt "Risikosteuerung - Maßnahmen"
2. Legen sie fest, wie die Maßnahmen in das Managementsystem und in die Betriebsorganisation integriert werden können.
3. Legen Sie außerdem fest, innerhalb welcher Fristen die Maßnahmen zu überprüfen und zu verbessern sind und wer dies tut (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess - KVP).
Der Weg zum Schutzkonzept
Wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes ist die kontinuierliche Überprüfung der einzelnen Schritte und des gesamten Prozesses (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess- KVP).
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- Risikobeurteilung
- Checkliste "Handlungsbedarf Sicherheits- und Notfallorganisation"
- Infoblatt "Beispiel für eine semiquantitative Risikoanalyse"
- Infoblatt "Beispiel Risikominderung Brandschutz"
- Infoblatt "Definieren Schadensschwere - Eintrittswahrscheinlichkeit"
- Infoblatt "Denkbare Bedrohungsszenarien - Beispiel"
- Infoblatt "Gefährdungsarten"
- Infoblatt "Methoden der Risikobeurteilung"
- Infoblatt "Risikomanagement - Kreislauf"
- Infoblatt "Risikomatrix - Beispiel"
- Infoblatt "Risikoportfolio - Beispiel"
- Infoblatt "Risikosteuerung - Maßnahmen"
- Infoblatt "Schutzziele - Beispiel"
- BMI "Schutz kritischer Infrastrukturen - Basisschutzkonzept"
- BSI-Standard 100-4 - Notfallmanagement
Organisation und Personal | Die Grundlagen schaffen
Legen Sie auf Grundlage des Schutzkonzeptes eine klare Organisation der Maßnahmen sowie die Aufgaben für das Personal fest.
Teile des Schutzkonzeptes sind eine vorausschauende Sicherheitsorganisation und eine Notfallorganisation.
Eine Sicherheitsorganisation zielt darauf ab, Schadensereignisse zu vermeiden oder ihre Folgen zu vermindern.
Eine Notfallorganisation greift, falls es zu einem größeren Schadensereignis kommt.
Investitionen in die Sicherheitsorganisation helfen, den Aufwand in die Notfallorganisation zu reduzieren.
Hinweise zum "Risikomanagement:
Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement" => ff.
Tipps zum Vorgehen
- Konkretisieren Sie die Maßnahmen, die sich aus dem Schutzkonzept ergeben - siehe "Zutrittskontrolle" bis "Evakuierung" und Praxishilfen auf der Internet-Themenseite.
Ziehen Sie Fachleute zur Beratung hinzu - siehe "Ansprechpartner und Fachleute".
- Beachten Sie, dass für diese Maßnahmen gegebenenfalls
eigene Ressourcen und Budgets bereitzustellen sind.
- Machen Sie geeignete Personen für die Umsetzung verantwortlich.
Beauftragen Sie gegebenenfalls externe Dienstleister- zum Beispiel Wach- und Sicherungsdienste, Facility Management.
Achten Sie darauf, dass die Dienstleister eine entsprechende Qualität nachweisen können - zum Beispiel Zertifizierungen von Fachverbänden -, siehe "Ansprechpartner und Fachleute".
Praxishilfe:
Infoblatt "Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen"
- Legen Sie die Aufgaben und Maßnahmen für die Beschäftigten sowie für andere Personen im Unternehmen in der Umsetzung des Schutzkonzeptes genau fest.
Kontrollieren Sie auch, ob die vorhandenen Abläufe und betrieblichen Prozesse anzupassen sind.
- Integrieren Sie die Maßnahmen in die vorhandenen Prozesse - zum Beispiel Unternehmenspolitik, Personal-, Technologie-, Gebäudemanagement, Beschaffung, Prozess- und Projektmanagement.
Die Sicherungsmaßnahmen sollten organischer Bestandteil der alltäglichen Abläufe werden, um nicht zu zusätzlichen Belastungen zu führen.
- Legen Sie ein Verfahren für Wirkungskontrollen und Verbesserungsprozesse der Maßnahmen fest, um Fehler und Schwachstellen zu minimieren.
- Erarbeiten Sie Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für die jeweiligen Bereiche.
- Binden Sie gegebenenfalls die Gebäude-, Haftpflicht- und Elementarschadenversicherer in die Planung mit ein. Hierdurch können Versäumnisse vermieden und gegebenenfalls Kostenvorteile (wie Versicherungsprämien, Nachrüstungen) erreicht werden.
Branchenleitfäden zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Im Bereich Sicherheit und Gesundheit beider Arbeit hat die VBG Branchenleitfäden zur systematischen und vorausschauenden Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Betrieb herausgegeben.
Die Branchenleitfäden enthalten viele Praxishilfen wie Beurteilungen der Arbeitsbedingungen, Checklisten, Unterweisungshilfen, Betriebsanweisungen oder Praxisformulare.
Leitfäden gibt es zum Beispiel für die Branchen Dienstleistungsunternehmen allgemein, Zeitarbeit, Wach- und Sicherungsdienste, Produktionen und Veranstaltungen, Kreditinstitute, Bildungsstätten, Sportvereine, Kfz-Prüfstellen, Tierheime, Spielstätten.
Der Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird deswegen in dem vorliegenden Leitfaden nicht weiter behandelt. |
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- Infoblatt "Abgeschlossene Türen"
- Infoblatt "Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen"
- Infoblatt "Beaufsichtigung oder Begleitung von Fremdpersonen"
- Infoblatt "Einarbeitung/Einweisung neuer Beschäftigter"
- Infoblatt "Einsatz von Fremdpersonal"
- Infoblatt "Geregelte Verfahrensweise beim Ausscheiden von Beschäftigten"
- Infoblatt "Geschlossene Fenster und Türen"
- Infoblatt "Pförtnerdienst"
- Infoblatt "Schlüsselverwaltung"
- Infoblatt "Vergabe von Zutrittsberechtigungen"
- Infoblatt "Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile"
- Infoblatt "Verpflichtung der Beschäftigten auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen"
- Infoblatt "Vertretungsregelungen"
- Infoblatt "Vorgaben für die Gebäudereinigung"
- Infoblatt "Zutrittsregelungen und -kontrolle"
- Infoblatt "Zutritt zu Verteilern der Versorgungseinrichtungen"
Information - Kommunikation | Die Köpfe der Beschäftigten erreichen
Jede Sicherheits- und Notfallorganisation ist nur so gut, wie sie die Beschäftigten auf allen Ebenen leben.
Dazu müssen sie gut informiert sein, verstehen, was zu tun ist, und motiviert sein, die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.
Da dies alles nicht im Selbstlauf geschieht, sollten Sie Wert auf eine gezielte Information und Kommunikation über die Sicherheits- und Notfallorganisation legen.
Tipps zum Vorgehen
- Informieren Sie die Führungskräfte und Beschäftigten, wer welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse in der Sicherheits- und Notfallorganisation besitzt.
- Sorgen Sie dafür, dass die Betriebsanweisungen, Alarmpläne und anderen Informationen zur Sicherheits- und Notfallorganisation bekannt sind.
Praxishilfe:
Rufnummernverzeichnis bei Schadensfällen - Muster
- Organisieren Sie die Unterweisung Ihrer Beschäftigten - zum Beispiel welche Aufgaben sie bei Zwischenfällen, Notfällen und Katastrophen haben und wie sie sich verhalten sollen.
Lassen Sie die Unterweisungen regelmäßig nach festgelegten Fristen und bei besonderen Anlässen wiederholen.
- Lassen Sie den Umgang mit sicherheitstechnischen Einrichtungen und die Abläufe der Notfallorganisation trainieren.
- Kontrollieren und besprechen Sie die Kommunikationswege beim Auftreten von Zwischenfällen, Notfällen, Katastrophen und Verdachtsmomenten (wen, wann, wie informieren).
- Beziehen Sie die Erfahrungen der Führungskräfte und der Beschäftigten mit der Sicherheits- und Notfallorganisation ein.
- Integrieren Sie das Thema Sicherheits- und Notfallorganisation in Führungs- und Mitarbeitergespräche.
- Nutzen Sie Mitarbeiterversammlungen, interne Mailaktionen oder Infoblätter, um die Beschäftigten über die Erfahrungen mit den Schutzmaßnahmen zu informieren und zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu motivieren.
- Legen Sie fest, wie Informationen über Ereignisse außerhalb des Unternehmens, die das Unternehmen betreffen, an die Beschäftigten weitergegeben werden - zum Beispiel Störfälle in benachbarten Betrieben.
- Beziehen Sie die Akteure des Arbeitsschutzes in die Planung und Abläufe im Betrieb ein.
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- Rufnummernverzeichnis bei Schadensfällen - Muster
Sicherheitsorganisation
Objektsicherung | Das Gebäude und das Umfeld schützen
Objektsicherung umfasst sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen, die es erschweren, in das Gebäude einzudringen oder auf das Gelände zu gelangen.
Achten Sie darauf, dass die Objektsicherung die betrieblichen Abläufe möglichst wenig stört.
Elemente der Objektsicherung
Tipps zum Vorgehen
- Selten lässt sich ein Objekt mit einer Maßnahme allein wirkungsvoll sichern. Überlegen Sie also, welche Elemente der Objektsicherung Ihre Schutzziele und Ihr Schutzkonzept am besten erfüllen - zum Beispiel Einbruchmeldeanlage plus Videoüberwachung plus Einsatz eines Wach- und Sicherungsdienstes.
Da es in diesem Bereich eine Vielzahl technischer und organisatorischer Möglichkeiten gibt, sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen - siehe "Ansprechpartner und Fachleute".
- Bedenken Sie, dass die beste Sicherheitstechnik ohne eine sinnvolle personelle und organisatorische Unterstützung den gewünschten Schutz alleine nicht sicherstellt.
Sicherheitstechnik ist meistens nur eine Hilfe und ein Instrument dafür, dass Sie eventuelles Eindringen in das Gebäude frühzeitig und besser erkennen und so rechtzeitig reagieren können.
- Sicherheitstechnik hat immer auch eine abschreckende Funktion.
Insofern sollten Sie genau planen, welche Sicherheitseinrichtungen des Gebäudes und des Umfeldes Sie bewusst sichtbar machen und welche Sie verdeckt anbringen - zum Beispiel Videokameras.
- Da es im Bereich der Sicherheitstechnik eine Vielzahl von Anbietern gibt, sollten Sie nur zertifizierte und geprüfte Einrichtungen anschaffen.
Bei der Beauftragung externer Dienstleister - zum Beispiel Wach- und Sicherungsdienste, Errichterfirmen für Sicherheitstechnik - sollten Sie auf Qualität achten.
Nur so können Sie sicher sein, dass die Einrichtungen und die Dienstleistungen Ihren Anforderungen gerecht werden.
- Legen Sie beim Einsatz von Wach- und Sicherungsdiensten die Einsatzbedingungen und die Verhaltensweisen des Security-Personals vertraglich genau fest.
Die Leistung des Wach- und Sicherungsdienstes kann nur dann hochwertig sein, wenn die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen dem Dienstleister bekannt sind.
Vereinbaren Sie deswegen auch, welche eventuellen Schutzmaßnahmen vom Wach- und Sicherungsdienstleister zu beachten sind - zum Beispiel Zutrittsverbote, Tragen Persönlicher Schutzausrüstungen.
Vereinbaren Sie auch, wie Sie die Qualität der Dienstleistung kontrollieren können.
- Sicherheitstechnik im Gebäude und für das Umfeld erfüllt ihre Funktion nur dann, wenn keine Störungen auftreten.
Lassen Sie deswegen die Sicherheitstechnik regelmäßig warten und prüfen. Die befähigten Personen, die mit den Prüfungen beauftragt sind, und die Fristen für die Prüfungen sollten Sie festlegen und die Prüfergebnisse dokumentieren.
Mögliche Maßnahmen der Objektsicherung - Anregungen
Organisation
- Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile
- Zutrittsregelungen und -kontrollen unter Berücksichtigung kritischer Infrastrukturen
- Vorgaben für die Gebäudereinigung und Kontrollen
- Einsatz von Fremdpersonal und Kontrollen
- Geschlossene Fenster und Türen
- Wach- und Sicherungsdienst engagieren
| Mechanische Sicherungssysteme
- Schließsysteme, Schlösser, Verriegelungen
- Sicherheitstüren und -fenster
- Stahlgitter-, Maschendraht-, Steckgitterzäune, Mauern (Perimetersicherungen)
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Elektronische Sicherungssysteme
- Einbruchmeldeanlagen (EMA)
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Störmeldeanlagen und -einrichtungen
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Videotechnik
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Spezielle Maßnahmen der Objektsicherung - Anregungen
Zur Gebäudetechnik gehören empfindliche Einrichtungen wie die Stromversorgung oder Klimaanlagen.
Wird beispielsweise die Stromversorgung beschädigt, kann dies zu Störungen und Ausfällen führen. Über raumlufttechnische Anlagen wie Klimaanlagen können biologische oder chemische Schadstoffe in das Gebäude gelangen.
Aus diesen Gründen kann es sinnvoll sein, die Gebäudetechnik besonders zu schützen.
Spezielle Maßnahmen dazu können beispielsweise sein:
- Sicherheitsvorkehrungen für bestehende Frischlufteinlässe
- Videoüberwachung von technischen Bereichen
- Sicherung der Stromversorgung
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- Checkliste "Einbau einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage"
- Infoblatt "Brandmeldeanlage"
- Infoblatt "Einbruchsschutz"
- Infoblatt "Perimeterschutz"
- Infoblatt "Sicherheitstüren"
- Infoblatt "Sicherung der Stromversorgung"
- Infoblatt "Videoüberwachung"
- BHE-Infoblätter - zum Beispiel
"Die mechanische Absicherung von Türen"
- "Einbruchmelder - Auswahl leichtgemacht"
Zutrittskontrolle | Den Zugang zum Gebäude bewusst steuern
Zutrittskontrollen ermöglichen Ihnen, den Zutritt von Personen ins Gebäude oder zu geschützten Bereichen auf dem Gelände gezielt zu steuern.
Ein Zutrittskontrollsystem vereint bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen.
Mögliche Elemente des Zutrittskontrollsystems
Tipps zum Vorgehen
- Legen Sie zuerst die Sicherheitsbereiche fest, für die eine Zutrittskontrolle notwendig ist - zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Räume mit sensiblen Einrichtungen, Archive, Kommunikationstechnik, Haustechnik.
- Konzipieren Sie gemeinsam mit einem Dienstleister das Zutrittskontrollsystem - siehe "Ansprechpartner und Fachleute". Das Zutrittskontrollsystem besteht fast immer aus mehreren einzelnen Elementen und Maßnahmen - zum Beispiel Zutrittsberechtigungen, Ausweissystem, Zutrittskontrollen, Sicherheitsdrehtüren, Videoüberwachung.
- Überprüfen Sie die Qualität und Wirksamkeit der installierten Einrichtungen, das Zusammenspiel von Technik und Personen sowie aller Beteiligten des Zutrittskontrollsystems gemeinsam mit allen Verantwortlichen.
Da die Entwicklung und der Aufbau eines Systems der Zutrittskontrollen viel Fachkenntnis und Erfahrung erfordern, lassen Sie sich von Fachleuten beraten - siehe "Ansprechpartner und Fachleute".
Mögliche Maßnahmen der Objektsicherung - Anregungen
Organisation
- Zutrittsregelungen und -kontrollen
- Regelungen für Zutritt zu Verteilern der Versorgungseinrichtungen
- Schlüsselverwaltung
- Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile
- Geschlossene Fenster und Türen
- Abgeschlossene Türen
- Vergabe von Zutrittsberechtigungen
- Regelung des Passwortgebrauchs
- Beaufsichtigung oder Begleitung von Fremdpersonen
- Vorgaben für die Gebäudereinigung
- Vertretungsregelungen
- Einsatz von Fremdpersonal
- Kontrollschwerpunkte im Empfangsbereich
- Kontrollschwerpunkte im Freigelände
- Regelmäßige Aus- und Weiterbildung
- Verfahrensweise beim Ausscheiden von Beschäftigten
- Einarbeitung und Einweisung neuer Beschäftigter
- Verpflichten der Beschäftigten auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen
| Personen
- Personalauswahl
- Qualifikation und Schulung
- Pförtnerdienst
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Mechanik
- Schließsysteme, Schlösser, Verriegelungen
- Schranken, Drehkreuze
- Sicherheitsdrehtüren und Personenvereinzelungsschleusen
- Vereinzelungsanlagen (Drehtüren, Drehschleusen, Drehsperren)
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Anlagen
- Videoüberwachung
- Biometrische Systeme
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Zutrittskontrollsystem Empfangsbereich - Beispiele für organisatorische Maßnahmen
- Die Sicherungskräfte des Empfangsdienstes arbeiten entsprechend der vorgegebenen Dienstanweisung.
- Der Empfang ist stets mit einer Person besetzt.
- Firmenexterne Sicherungskräfte werden regelmäßig unterwiesen.
- Einfahrende Kraftfahrzeuge und deren Insassen werden stets registriert.
- Ladungs- und Kofferraumkontrollen werden durchgeführt.
- Besucher erhalten einen Besucherausweis.
- Das Anliegen der Besucher wird an die zu besuchenden Personen weitergeleitet.
- Der Empfang der Besucher erfolgt persönlich durch die zu besuchende oder eine entsprechend beauftragte Person.
- Zum Verlassen des Betriebsgeländes werden die Besucher bis zum Empfangsbereich zurückbegleitet.
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- Checkliste "Basisschutz im Unternehmen"
- Checkliste "Kontrollschwerpunkte im Empfangsbereich"
- Infoblatt "Kontrollschwerpunkte im Freigelände"
- Infoblatt "Regelung des Passwortgebrauchs"
- Infoblatt "Sicherheitsdrehtüren und Personenvereinzelungsschleusen"
- BHE-Infoblätter zu Zutrittskontrolltechnik
IT-Sicherheit | Daten vor Zugriff sichern
Die Angriffe auf Informationssysteme von Unternehmen nehmen ständig zu. Von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Informations- und Kommunikationstechnik hängen viele Ihrer Geschäftsprozesse ab. Die IT-Systeme sind anfällig für Angriffe von außen - zum Beispiel von Hackern, von Konkurrenten oder ehemaligen Beschäftigten.
Für viele Unternehmen ist die Beschäftigung mit IT-Sicherheit der Einstieg in ein Schutzkonzept, welches das Unternehmen insgesamt auf Angriffe von außen vorbereitet.
Tipps zum Vorgehen
- Gesunder Menschenverstand, durchdachte organisatorische Regelungen und zuverlässige, gut informierte Beschäftigte, die selbstständig Sicherheitserfordernisse diszipliniert und routiniert beachten, sind die besten Voraussetzungen für ein wirksames IT-Sicherheitskonzept.
Ein IT-Sicherheitskonzept muss nicht kostenaufwendig sein.
- Beim IT-Sicherheitskonzept sollten Sie nicht nur auf technische Schutzmaßnahmen - zum Beispiel eine angemessene Firewall - setzen.
Achten Sie auch auf ein gutes IT-Sicherheitsmanagement - zum Beispiel das Update des Viren-Schutzprogramms - siehe Checkliste "IT-Sicherheitsmanagement".
Praxishilfe: Checkliste "IT-Sicherheit"
- Wichtige Bereiche des IT-Sicherheitskonzeptes sind:
- Vernetzung und Internet-Anbindung
- Beachtung von Sicherheitserfordernissen - zum Beispiel beim Einspielen externer Daten über offene Schnittstellen
- Notfallvorsorge
- Datensicherung
- Infrastruktursicherheit - zum Beispiel Zugänge zu Informationsplattformen und -segmenten; Sicherung von WLAN; Separierung von Datenleitungen ; E-Mail-Verschlüsselung
-
Praxishilfe:
Infoblatt "Regelungen für die Zugriffs- beziehungsweise Zutrittskontrolle zu den IT-Systemen"
- Wartung von IT-Systemen:
Umgang mit Updates
- Passwörter und Verschlüsselung
Praxishilfe:
Infoblatt "Datenverschlüsselung - eine Orientierungshilfe"
- Viele weitere Hilfen und Tipps zur IT-Sicherheit erhalten Sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - siehe "Ansprechpartner und Fachleute".
Checkliste IT-Sicherheitsmanagement
Aus: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (Hrsg.): Leitfaden IT-Sicherheit, Bonn 2006
Maßnahmen | Bemerkung |
Hat die Unternehmensleitung die IT-Sicherheitsziele festgelegt und sich zu ihrer Verantwortung für die IT-Sicherheit bekannt? | |
Sind alle gesetzlichen oder vertragsrechtlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden? | |
Gibt es einen IT-Sicherheitsbeauftragten? | |
Werden IT-Sicherheitserfordernisse bei allen Projekten frühzeitig berücksichtigt (z.B. bei Planung eines neuen Netzes, Neuanschaffungen von IT-Systemen und Anwendungen, Outsourcing- und Dienstleistungsverträgen)? | |
Besteht ein Überblick über die wichtigsten Anwendungen und IT-Systeme und deren Schutzbedarf? | |
Gibt es einen Handlungsplan, der Sicherheitsziele priorisiert und die Umsetzung der beschlossenen IT-Sicherheitsmaßnahmen regelt? | |
Ist bei allen IT-Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, ob sie einmalig oder in regelmäßigen Intervallen ausgeführt werden müssen (z.B. Update des Viren-Schutzprogramms)? | |
Sind für alle IT-Sicherheitsmaßnahmen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festgelegt? | |
Gibt es geeignete Vertretungsregelungen für Verantwortliche und sind die Vertreter mit ihren Aufgaben vertraut? Sind die wichtigsten Passwörter für Notfälle sicher hinterlegt? | |
Sind die bestehenden Richtlinien und Zuständigkeiten allen Zielpersonen bekannt? | |
Gibt es Checklisten, was beim Eintritt neuer Mitarbeiter und beim Austritt von Mitarbeitern zu beachten ist (Berechtigungen, Schlüssel, Unterweisung etc.)? | |
Wird die Wirksamkeit von IT-Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüft? | |
Gibt es ein dokumentiertes IT-Sicherheitskonzept? | |
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- Checkliste "IT-Sicherheit"
- Infoblatt "Datenverschlüsselung - eine Orientierungshilfe"
- Infoblatt "Datenverschlüsselung im IT-Bereich (Schlüsselmanagement)"
- Infoblatt "Regelungen für die Zugriffs- beziehungsweise Zutrittskontrolle zu den IT-Systemen"
- BSI-Leitfaden "IT-Sicherheit"
- BSI-Standard 100-4 - Notfallmanagement
Brandschutz | Unternehmen vor Brandschäden bewahren
Systematischer vorbeugender Brandschutz verringert das Risiko von Bränden.
Betrieblicher Brandschutz muss in diesem Zusammenhang auch bewusst herbeigeführte Brände berücksichtigen.
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.
Mögliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes - Anregungen
Baulicher Brandschutz - Beispiele:
- Auswahl von Baustoffen
- Eigener Brandabschnitt für einzelne Bereiche
- Brandabschottung von Trassen
Technischer Brandschutz - Beispiele:
- Rauchschutz
- Brandmeldeanlage
- Brandlastenreduzierung in Räumen
- Flucht- und Rettungswege
- Feuerlöscheinrichtungen
Organisatorischer Brandschutz - Beispiele:
- Brandschutzbegehung
- Brandschutzübungen
- Maßnahmen gegen Brandstiftung
Tipps zum Vorgehen
- Schätzen Sie das Brandrisiko ein und erstellen Sie ein Brandschutzkonzept.
Lassen Sie sich bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes von Experten beraten - siehe "Ansprechpartner und Fachleute".
- Beim Brandschutzkonzept sollten Sie folgende Aspekte beachten:
- Ausführungsart des Gebäudes beziehungsweise der baulichen Anlage
- Nutzungsart des Gebäudes beziehungsweise der baulichen Anlage
- Gefährdung durch Personen - zum Beispiel Betriebsstörung, Anschläge, Brandstiftung
- Brandlasten
- Gefährdung von Personen und Sachen
- Bauliche Rauch- und Raumbegrenzung
- Brandentdeckung und Alarmierung
- Verfügbarkeit der hilfeleistenden Stellen - zum Beispiel Hilfskräfte des Betreibers, Feuerwehr, Rettungsdienste
- Die "Kategorien für den Schutzumfang" (siehe Kasten unten) erleichtern Ihnen die Systematisierung der Maßnahmen.
- Die technischen Anlagen und Einrichtungen des Brandschutzes sind regelmäßig zu warten.
Kategorien für den Schutzumfang
- Kategorie 1 Vollschutz - Sämtliche Räume, in denen Brände entstehen können, müssen überwacht sein
- Kategorie 2 Teilschutz - Schutz von einzelnen Brandabschnitten (üblicherweise die verwundbarsten), diese dann wie bei Vollschutz überwacht
- Kategorie 3 Schutz der Fluchtwege - Schutz der Fluchtwege und eventuell angrenzender Räume; rechtzeitige Alarmierung der Beschäftigten, um Fluchtwege noch nutzen zu können
- Kategorie 4 Einrichtungsschutz - Sachschutz von Funktionen, Ausrüstungen oder Bereichen mit hohem Risiko, Voll- oder Teilschutz
Diese Kategorien nach DIN 14675 wurden für den Einsatz von Brandmeldeanlagen entwickelt, können aber auch als Hilfestellung für die Festlegung von Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen verwendet werden. |
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- Checkliste "Aufstellung von Feuerlöschern"
- Checkliste "Vorbeugender Brandschutz bei Bühnen- und Studioarbeiten"
- Unterweisungsnachweis "Brandschutz"
- Infoblatt "Brandgefährdung nach Betriebsbereichen"
- Infoblatt "Brandlastenreduzierung in Räumen"
- Infoblatt "Brandschutz"
- Infoblatt "Brandschutzplanung"
- Infoblatt "Eignung und Anzahl von Feuerlöschern"
- Infoblatt "Was tun, wenn's brennt?"
- Infoblatt "Zündquellen - Brandursachen erkennen"
- Aushang "Verhalten bei Unfällen"
- Aushang "Verhalten im Brandfall"
- Muster "Flucht- und Rettungsplan"
- Organisation des Brandschutzes im Betrieb
- Selbstschutz-Information "Verhalten im Brandfall"
- BHE-Infoblatt "Feststellanlagen (FSA) - Die Notwendigkeit zur Pflege"
- BHE-Infoblatt "Mechanische Sicherungstechnik - Absicherung von Flucht- und Rettungswegen"
Notfallorganisation
Organisation und Erste Hilfe | Auf einen Notfall vorbereitet sein
Wenn doch etwas passiert, sollten Sie vorbereitet sein.
Dafür sorgt eine gute Notfallorganisation.
Die Notfallorganisation setzt sich zusammen aus Ereignisvorsorge und Ereignisbewältigung.
Ihre Beschäftigten wissen, wie sie in einem Notfall zu handeln haben, damit die Folgeschäden möglichst gering gehalten werden.
Es entsteht keine Panik, da jeder weiß, was zu tun ist. Die Führungskräfte reagieren besonnen und entscheiden klar.
Tipps zum Vorgehen
Bauen Sie entsprechend Ihrer Gefährdungssituation und Ihren betrieblichen Anforderungen eine Notfallorganisation auf. Zu dieser Notfallorganisation gehören unter anderem:
- Regeln Sie die Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse für den Notfall.
- Sichern Sie die Verfügbarkeit der Verantwortlichen und anderer Personen für den Notfall ab.
- Legen Sie klare Abläufe und Verhaltensweisen für einen Notfall fest und entwickeln Sie entsprechende Alarmpläne.
Praxishilfen:
Aushang "Verhalten im Brandfall"; Aushang "Verhalten bei Unfällen"
- Legen Sie Informations- und Meldewege fest und stellen Sie entsprechende Pläne auf.
- Warn- und Alarmeinrichtungen sind vorhanden, wie Haussprechanlage, Megaphone, Sirenen, Telefonnetze.
Diese Warn- und Alarmanlagen sind ständig betriebsbereit.
- Die notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen stehen bereit - gegebenenfalls auch für biologische, chemische oder radioaktive Einwirkungen.
Die Ersthelfer sind in ausreichender Anzahl ausgebildet.
- Informieren Sie Ihre Beschäftigten überwichtige Rufnummern im Notfall sowie über die sich aus der Notfallorganisation ergebenden Maßnahmen regelmäßig und verpflichten Sie sie zu entsprechendem Verhalten.
Praxishilfe:
Rufnummernverzeichnis bei Schadensfällen - Muster
- Lassen Sie den Notfall trainieren wie zum Beispiel die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen, das Verhalten bei Räumung - siehe "Evakuierung" - oder das Verhalten nach dem Kontakt mit kontaminierten Postsendungen.
- Lassen Sie die technischen Einrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen - zum Beispiel Warn- und Alarmeinrichtungen.
Dafür sind Fristen und befähigte Personen festgelegt.
- Alle Prozesse, Arbeiten und Fachaufgaben, die auch während eines Stromausfalls weitergeführt werden müssen, sind identifiziert.
Für diese Bereiche ist die Notstromversorgung geregelt.
Praxishilfe:
Checkliste "Notstromversorgung"
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- Checkliste "Notstromversorgung"
- Infoblatt für Beschäftigte "Erste Hilfe"
- Aushang "Verhalten im Brandfall"
- Aushang "Verhalten bei Unfällen"
- Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Rufnummernverzeichnis bei Schadensfällen - Muster
- Unterweisungsnachweis "Erste Hilfe"
- Selbstschutz-Information "Handeln im Notfall"
- Selbstschutz-Information "Verhalten bei biologischen oder chemischen Gefahren"
Pandemie | Krankheitswellen vorbeugen
Unabhängig von den jährlichen Grippewellen im Herbst und Winter kommt es im Abstand von Jahrzehnten zu Influenzaepidemien globalen Ausmaßes, die als Pandemien bezeichnet werden.
Es wird erwartet, dass in den nächsten Jahren erneut eine Pandemie ausbricht.
Daher muss es auch Ziel der Unternehmen sein, Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten der Beschäftigten möglichst gering zu halten.
Diesem Ziel dient eine adäquate Pandemievorsorge.
Tipps zum Vorgehen
- Bestimmen Sie einen Pandemie-Koordinator und/oder ein Team mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, die Vorkehrungen und Reaktionsmöglichkeiten für den Pandemiefall planen.
- Definieren Sie die unentbehrlichen Geschäftsprozesse, unbedingt notwendige Beschäftigte und andere entscheidende Vorgaben - zum Beispiel Versorger, Entstörungsdienste -, die notwendig sind, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens während einer Pandemie aufrechtzuerhalten.
- Suchen Sie nach aktuellen, vertrauenswürdigen Pandemie-Informationen von staatlichen und lokalen Gesundheitsbehörden und von anderen Quellen und stellen Sie tragfähige Verbindungen zu diesen her.
- Erstellen Sie einen Notfallkommunikationsplan und überprüfen Sie diesen regelmäßig. Dieser Plan beinhaltet Schlüsselkontakte (mit Absicherungen, Vertretern, ...) und Kommunikationsketten.
- Führen Sie Richtlinien ein, die die Häufigkeit und Art des unmittelbaren persönlichen Kontaktes zwischen Beschäftigten untereinander und zwischen Beschäftigten und Kunden modifizieren - zum Beispiel Händeschütteln, Sitzungen, Bürogestaltung, gemeinsam benutzte Arbeitsplätze, siehe auch Hygieneempfehlungen.
- Legen Sie Richtlinien zum Ersatz von Beschäftigten und durch die Pandemie verursachte krankheitsbedingte Ausfälle fest.
- Stellen Sie Ressourcen - zum Beispiel Hygieneartikel, Masken und Handschuhe zur Verfügung-, um Ihre Beschäftigten und Kontaktpersonen während einer Pandemie zu schützen.
- Entwickeln und verteilen Sie Programme und Materialien zu den grundsätzlichen Fragen einer Pandemie - zum Beispiel Zeichen und Symptome einer Grippe, Art der Übertragung - zu persönlichem Schutz und dem Schutz der Familie sowie Reaktionsmöglichkeiten - zum Beispiel Handhygiene, Husten-/Nies-Etikette, Krisenplan.
Was finde ich auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe"?
- Checkliste für Firmen im Rahmen der Influenza- Pandemie-Planung
- Checkliste "Notfallmanagement"
- Merkblatt "Pandemieprävention"
- Pandemieplan
- Selbstschutz-Information "Handeln im Notfall"
- Selbstschutz-Information "Verhalten im Brandfall"
Evakuierung | Im Notfall Räume organisiert evakuieren
Eine Evakuierung von Räumen und Gebäuden kann schnell chaotisch werden, wenn sie nicht gut organisiert ist. Für die Räumung des Betriebes oder von Betriebsteilen sind deswegen ausreichende Vorbereitungen zu treffen.
Dazu gehört auch, dass jede Führungskraft und jeder Beschäftigte weiß, was zu tun ist und wie er sich in der jeweils konkreten Situation zu verhalten hat.
Tipps zum Vorgehen
- Für den Notfall haben Sie festgelegt,
- wer Ihr verantwortlicher Einsatzleiter für eine Evakuierung ist und
- nach welchen Kriterien der Einsatzleiter eine Evakuierung veranlasst.
- Es empfiehlt sich, einen Räumungsplan zu erarbeiten, in dem die wesentlichen Maßnahmen der Räumung festgelegt und vereinbart sind.
Praxishilfen:
Checkliste "Räumung von Gebäuden"; Checkliste "Räumungsübung Beobachter"; Infoblatt "Räumungsplan"
- Für die Evakuierung selbst sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen, damit panische und unkontrollierbare Reaktionen möglichst verhindert werden und die Räumung möglichst reibungslos ablaufen kann:
- Es ist festgelegt, wie Art und Grund der Alarmierung sowie die Notwendigkeit der Räumung bekannt gegeben werden.
- Rettungswege, Ausgänge und Sammelplätze sind gekennzeichnet und frei gehalten.
- Behinderte und Betriebsfremde erhalten die notwendige Hilfe bei der Evakuierung des Gebäudes.
Dafür sind sachkundige Beschäftigte benannt und angewiesen.
- Die Anweisung, Aufzüge im Brandfall grundsätzlich nicht zur Flucht zu benutzen, ist bekannt gemacht.
- Für das Abschalten wichtiger Anlagen ist ein Plan aufgestellt.
Sachkundige Beschäftigte zur Umsetzung des Planes sind benannt und angewiesen.
- Wichtige Unterlagen und Gegenstände sind gekennzeichnet und es ist festgelegt, durch wen und wohin sie abtransportiert werden.
- Die Beschäftigten sind angewiesen, persönliches Eigentum nur dann mitzunehmen, wenn es am Arbeitsplatz unmittelbar greifbar ist.
- Für die verschiedenen Betriebsbereiche sind geeignete Personen als "Räumungsbeauftragte" vorgesehen.
- Das Verhalten und die Weisungsbefugnisse bei Evakuierungen sind auch mit den Unternehmen und Verantwortlichen von Fremdpersonal geklärt.
- Die Beschäftigten sind angewiesen, dass private Pkw am Abstellort bleiben.
- Sie sollten die Evakuierungen in jedem Fall regelmäßig proben lassen.
- Mehr Informationen finden Sie in der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- Qualifizieren Sie die Beschäftigten, die mit Aufgaben für die Evakuierung beauftragt sind, für ihre Aufgaben - zum Beispiel bei der VBG, der Feuerwehr oder weiteren Anbietern.
Praxishilfe:
Infoblatt "Aufgaben der Räumungshelfer bei Räumung"
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- ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- Checkliste "Räumung von Gebäuden"
- Checkliste "Räumungsübung Beobachter"
- Infoblatt "Aufgaben der Räumungshelfer bei Räumung"
- Infoblatt "Räumungsplan"
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Externer Katastrophenschutz | Externen Katastrophenschutz einbinden
Ihr Unternehmen kann auch durch Ereignisse in Ihrer Nähe betroffen sein, wie zum Beispiel Giftgaswolken aus einem benachbarten Produktionsbetrieb, Anschläge im Umfeld oder Hochwasser.
Falls derartige Katastrophen möglich sind, sollten Sie auch hierfür Maßnahmen treffen, wie Sie reagieren können.
Sie können dafür auf das staatliche Katastrophenschutz-System zurückgreifen.
Tipps zum Vorgehen
- Informieren Sie sich über Aufgaben und Strukturen des nationalen und regionalen Katastrophenschutzes sowie über mögliche Hilfeleistungen für Ihr Unternehmen.
- Machen Sie eine Führungskraft dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen einzuholen und sie ständig aktuell zu halten.
Der Verantwortliche sollte die möglichen Ansprechpartner und Informationswege kennen.
=> im Kasten finden Sie wesentliche Anlaufstellen der Katastrophenschutz-Organisation in Deutschland.
- Organisieren Sie, dass Veröffentlichungen zum Katastrophenschutz - wie die Selbstschutz-Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden.
Dienstleistungsangebote zum Katastrophenschutz
Der Zivil- und Katastrophenschutz wurde nach den Attentaten vom 11. September 2001 und den Flutkatastrophen an Elbe, Donau und ihren Nebenflüssen neu strukturiert und systematisch ausgebaut.
Die Dienstleistungsangebote werden im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorgehalten und gebündelt.
Das neue System besteht unter anderem aus folgenden Leistungen:
- Die Vernetzung der Informationssysteme von Bund und Ländern im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes erfolgt über das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS). Kernaufgabe dieser Datenbank ist die übergreifende Verknüpfung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen für das Management von Großkatastrophen.
Das Informationssystem steht im Internet zur Verfügung: www.denis.bund.de
- Das Technische Hilfswerk (THW) besitzt als Bundesanstalt umfassende Kompetenzen sowie gerätetechnische und organisatorische Möglichkeiten, um im Not- und Katastrophenfall zielgerichtet und schnell helfen zu können.
Zu den Aufgaben des THW gehören die technische Gefahrenabwehr, die technische Hilfe im Bereich der Infrastruktur, Hilfen in den Bereichen Führung, Kommunikation und Logistik, die technische Hilfe im Umweltschutz sowie die technische Hilfe bei der Versorgung der Bevölkerung im Notfall.
- Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zu einem Kompetenzzentrum und Forum für wissenschaftlichen Austausch sowie zu einer Begegnungsstätte beziehungsweise Ideenbörse für Experten aus dem In- und Ausland ausgebaut.
Die Akademie bietet auch Seminare und Übungen an. Umfassende Informationen über die Dienstleistungen der Akademie und das Seminarprogramm finden sich im Internet unter www.bbk.bund.de.
- Am Robert Koch-Institut (RKI) ist eine Informationsstelle des Bundes für Biologische Sicherheit (IBBS) eingerichtet.
Empfehlungen zum Umgang mitverdächtigen Proben und Informationen für Poststellen zum Umgang mitverdächtigen Sendungen sind auf der Homepage des RKI (www.rki.de) einzusehen.
- Die Bundesregierung hat ein Konzept für die Warnung der Bevölkerung entwickelt, das auf der Nutzung verschiedener moderner und zukunftsweisender Technologien basiert.
Wichtigste Komponente ist das satellitengestützte Warnsystem.
- Die Bundesregierung unterstützt die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung beispielsweise durch folgende Maßnahmen:
- Wiederaufnahme der Förderung der Ausbildung in "Erster Hilfe" mit Selbstschutz-Inhalten
- Neuauflage/Ergänzung von Selbstschutz-Informationen, speziell auch zum Verhalten bei Hochwassergefahren für die Bürgerinnen und Bürger - komplett unter www.denis.bund.de
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- Selbstschutz-Information "Hochwasser"
- Selbstschutz-Information "Unwetter I. Allgemeine Hinweise zu starken Regenfällen"
- Selbstschutz-Information "Unwetter II. Zusatzhinweise zu Gewittern"
- Selbstschutz-Information "Unwetter III. Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen"
- Selbstschutz-Information "Verhalten in Gefahrenbereichen nach Einsturz oder Teileinsturz eines Gebäudes"
- Selbstschutz-Information "Vorsorge gegen Energieausfall"
- Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)"
Psychische Verarbeitung | Extremsituationen bewältigen
Bei Naturkatastrophen, Überfällen, kriminellen Handlungen und ähnlichen Extremsituationen kann es zu extremen psychischen Belastungen einzelner Beschäftigter kommen.
Beispiele hierfür sind das Betreuen von schwerverletzten oder sterbenden Menschen oder auch Geiselnahme und Bedrohung mit Waffen.
Planen und organisieren Sie den verantwortungsvollen Umgang mit Beschäftigten, die durch solche Ereignisse psychisch belastet sind.
Tipps zum Vorgehen
- Stellen Sie sicher, dass Vorgesetzte oder Kollegen sich um die betroffenen Beschäftigten kümmern und sie angemessen unterstützen.
- Wenn Beschäftigte durch Extremsituationen psychisch belastet werden, sollte auf jeden Fall ärztliche Hilfe - zum Beispiel bei dem zuständigen Betriebsarzt, dem Hausarzt oder dem Durchgangsarzt - in Anspruch genommen sowie vom Unternehmen eine Unfallanzeige erstellt werden.
- Organisieren Sie, dass gemeinsam mit dem behandelnden Arzt überprüft wird, ob weitere psychologische Betreuung erforderlich ist.
- Berücksichtigen Sie, dass auch bei körperlichen Verletzungen erlebnisbedingte psychische Belastungen vorliegen können.
Sorgen Sie dafür, dass diese Belastungen gegenüber dem Durchgangsarzt erwähnt werden.
- Überlegen Sie gemeinsam mit dem betroffenen Beschäftigten, wie er nach Notfällen und Katastrophen im Unternehmen eingesetzt werden will und kann.
- Planen und organisieren Sie die Betreuung betroffener Beschäftigter mit Ihrem Betriebsarzt.
"Erstbetreuer nach psychisch belastenden Ereignissen"
Überlegen Sie, ob es für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, eine Person als "Erstbetreuer" zu benennen.
Erstbetreuer können zum Beispiel für Banken oder Firmen mit Einsätzen in Krisengebieten hilfreich sein.
Der Erstbetreuer besitzt spezielle Kenntnisse zur Betreuung von Personen nach psychisch belastenden Ereignissen.
Der Erstbetreuer kümmert sich persönlich um die betroffene Person, vermittelt Nähe und Ruhe, bietet Fürsorge und Zuwendung an.
Hilfen der VBG bei Betreuung von Beschäftigten nach Katastrophen
- Jede Katastrophe ist für die betroffenen Beschäftigten zunächst ein einschneidendes Ereignis, das in der Regel einen schockartigen Zustand bei den Betroffenen hervorrufen kann (sehr aufgeregt, verwirrt, traurig, wütend, wie betäubt). Danach versuchen die Betroffenen, mit der Erfahrung "fertig" zu werden.
Auch dann können aber noch Angst, Selbstzweifel, Schlafstörungen, starke Wut, Niedergeschlagenheit oder andere Probleme auftreten.
Das sind normale Reaktionen.
Bei den meisten Betroffenen gehen die beschriebenen psychischen Folgen nach wenigen Tagen zurück. Bei der Bewältigung der psychischen Folgen können Sie die betroffenen Beschäftigten unterstützen.
- Die VBG berät die Betroffenen und den Unternehmer.
Die VBG wird umgehend mit den betroffenen Beschäftigten Kontakt aufnehmen.
Erfordern die erlebnisbedingten psychischen Symptome eine geeignete fachliche Betreuung - zum Beispiel durch einen qualifizierten Psychotherapeuten -, bietet die VBG den Betroffenen diese Hilfe an. Diese Betreuung kann nach Bedarf als Einzel- oder Gruppengespräch durchgeführt werden.
Die Kosten der auf diesem Weg eingeleiteten Maßnahmen sind im Mitgliedsbeitrag an die VBG enthalten.
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- Infoblatt "Gewaltvorfälle in Ausbildungseinrichtungen"
- Infoblatt "Verhalten während eines Überfalls"
Management von Risiken, Notfällen, Katastrophen und Krisen
Risikomanagement | Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement
Das Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement kann als Teilgebiet eines ganzheitlichen Risikomanagementsystems betrachtet werden und ist deshalb eng mit diesem verknüpft.
Das Risikomanagement umfasst alle organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.
Praxishilfe:
Infoblatt "Prozessablauf Risikomanagement"
Risikomanagement und Unternehmenssicherheit
Trotz aller Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -minimierung verbleiben aber oft Restrisiken, die bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit erhebliche Auswirkungen auf ein Unternehmen haben können.
Mit einem Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement soll bei Eintritt eines Ereignisses der Schaden für Menschen und Unternehmenswerte möglichst gering gehalten werden. |
Ereignisse und Bewältigungsstrategien
Um bei Eintritt eines Ereignisses schnell und zielorientiert reagieren zu können, bedarf es bereits im Vorfeld einer geeigneten Organisationsstruktur über die nachfolgend dargestellten Phasen.
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- Infoblatt "Prozessablauf Risikomanagement"
Schäden systematisch minimieren | Notfallmanagement
Notfälle sind Ereignisse, die in der Regel plötzlich und unvorhersehbar auftreten und ein hohes Schadenspotential beinhalten.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen - zum Beispiel Maßnahmen zum Brandschutz und Erste Hilfe -, die vorrangig dem Personenschutz dienen, unterstützt ein strukturiertes Notfallmanagement sämtliche Aktivitäten, die geeignet sind, negative Konsequenzen für ein Unternehmen zu minimieren.
Vorbereitung
Leitlinie Notfallmanagement
Aufbauorganisation
Unternehmensleitung legt Verantwortlichkeiten und Kompetenzen fest - zum Beispiel
- Notfallkoordinator
- Notfallbeauftragter
- Ersthelfer
- Evakuierungshelfer
- Brandschutzbeauftragte
- ...
Ablauforganisation
- Notfallpläne
- Evakuierungspläne
- Übungen
- ...
| Bewältigung
Feststellen der Ereignisschwere
Informationssammlung
Lageplan
Lagedarstellung und Beurteilung
Schutzmaßnahmen Menschen und Infrastruktur - zum Beispiel Menschen evakuieren, Brände löschen, externe Stellen wie Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei einbeziehen
Aktivierung Kontinuitätsmanagement (optional) | Nachbereitung
Dokumentation
Evaluierung
Optimierung der Notfallorganisation |
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- VDS-Information über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten
Organisiert auf Krisen reagieren | Krisenmanagement
Im Unterschied zum Notfall wird als Krise eine gefährliche und existenzbedrohende Extremsituation bezeichnet.
Krisensituationen können zum Beispiel resultieren aus Katastrophen oder eskalierten Notfällen.
Zu diesen Ereignissen gehören beispielsweise solche,
- bei denen in erheblichem Maße Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen besteht,
- die bedeutende Sachwerte bedrohen,
- die kritische Geschäftsprozesse länger als maximaltolerierbar unterbrechen oder beeinträchtigen,
- die einen gravierenden Imageverlust für das Unternehmen befürchten lassen.
Krisenmanagement erfordert daher besondere Organisationsstrukturen und Maßnahmen.
Beispiele für Katastrophen oder Krisen:
- Havarie einer Ölplattform 2010 im Golf von Mexiko
- Oder-Hochwasser1997
- Zugunglück von Eschede 1998 aufgrund defekter Radreifen
- Weltweite Rückrufaktionen in der Automobilbranche 2010
Vorbereitung
Krisenhandbuch beinhaltet u.a.:
Aufbauorganisation
Unternehmensleitung legt Verantwortlichkeiten und Kompetenzen fest - zum Beispiel
- Strategische Ebene (Unternehmensleitung)
- Taktische Ebene (Krisenstab)
- Operative Ebene
- Feuerwehr
- Werkschutz
- Spezialisten
- ...
Ablauforganisation
- Krisenkommunikation
- Krisenintervention
- Übungen
- Vorhandene Notfall- und Evakuierungspläne
- Dokumentation
- ...
- Krisenstabsraum
| Bewältigung
Feststellen der Ereignisschwere
Informationssammlung
Lageplan
Lagedarstellung und Beurteilung
Sofortmaßnahmen
Schutzmaßnahmen Menschen und Infrastruktur - zum Beispiel Menschen evakuieren, Brände löschen, externe Stellen wie Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei einbeziehen
Aktivierung Kontinuitätsmanagement (optional)
Schnelle Bereitstellung erforderlicher Ressourcen für die Bewältigung (Material, Maschinen, Nahrung, Unterkunft,...)
Krisenkommunikation (intern/extern) | Nachbereitung
Dokumentation
Evaluierung
Optimierung des Krisenhandbuches |
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- Infoblatt "Krisenstab"
- Infoblatt "Krisenstabsraum"
- Infoblatt "Krisenstabsübungen"
- BMI "Krisenkommunikation (Leitfaden für Behörden und Unternehmen)"
- BSI-Standard 100-4 - Notfallmanagement
Schnell zurück zur Normalität | Kontinuitätsmanagement
Ziel des Kontinuitätsmanagements ist die möglichst schnelle Wiedererlangung von verlorenen kritischen Betriebsfunktionen aufgrund eines Notfalls oder einer Katastrophe.
Dabei steht insbesondere die Ersatzbeschaffung mit dem Ziel der Wiederherstellung der Leistungserstellung im Vordergrund.
Die Maßnahmen betreffen unter anderem Beschäftigte, Räumlichkeiten, Anlagen, Lieferanten, Energie sowie Informationstechnologie.
Das Kontinuitätsmanagement kann bereits im Zuge der Notfall-, oder Krisenbewältigung aktiviert werden.
Vorbereitung
Aufbauorganisation
vergleiche Notfall-/Krisenorganisation
Ablauforganisation
BIA (Business Impact Analyse)
- Identifikation kritischer Geschäftsprozesse
- Auswahl von Wiederherstellungsstrategien und Wiederherstellungsplänen (unter anderem Bestimmung kritischer Ausfallzeiten, Wiederanlaufzeiten)
- Maßnahmenkatalog
- ...
| Bewältigung
Feststellen der Ereignisschwere
Ablauf der Ersatzbeschaffung und Wiederanlaufverfahren nach festgelegten Wiederherstellungsplänen
Ständiger Abgleich mit Notfall- oder Krisenmanagement | Nachbereitung
Dokumentation
Evaluierung
Optimierung des Kontinuitätsmanagements |
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- Infoblatt "Business Impact Analyse"
Weiterführende Informationen
Praxishilfen zur Sicherheits- und Notfallorganisation - Weiterführende Infos (Auszug)
Auf der Internet-Themenseite "Zwischenfall, Notfall, Katastrophe" unter www.vbg.de/zwischenfall finden Sieden Text dieses Leitfadens sowie viele Praxishilfen zur Umsetzung der hier beschriebenen Anforderungen:
Risikobeurteilung und Maßnahmen
- Risikobeurteilung (auch als Download)
Checklisten
- Checkliste "Aufstellung von Feuerlöschern"
- Checkliste "Basisschutz im Unternehmen"
- Checkliste "Einbau einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage"
- Checkliste "Handlungsbedarf Sicherheits- und Notfallorganisation"
- Checkliste "IT-Sicherheit"
- Checkliste "Kontrollschwerpunkte im Empfangsbereich"
- Checkliste "Notstromversorgung"
- Checkliste "Räumung von Gebäuden"
Infoblätter
Allgemein
- Infoblatt "Definieren Schadensschwere - Eintrittswahrscheinlichkeit"
- Infoblatt "Denkbare Bedrohungsszenarien - Beispiel"
- Infoblatt "Gefährdungsarten"
- Infoblatt "Methoden der Risikobeurteilung"
- Infoblatt "Risikoportfolio - Beispiel"
- Infoblatt "Risikosteuerung - Maßnahmen"
- Infoblatt "Schutzziele - Beispiel"
Organisation
- Infoblatt "Abgeschlossene Türen"
- Infoblatt "Beaufsichtigung oder Begleitung von Fremdpersonen"
- Infoblatt "Einbruchsschutz"
- Infoblatt "Einsatz von Fremdpersonal"
- Infoblatt "Geschlossene Fenster und Türen"
- Infoblatt "Kontrollschwerpunkte im Freigelände"
- Infoblatt "Krisenstabsübungen"
- Infoblatt "Pförtnerdienst"
- Infoblatt "Schlüsselverwaltung"
- Infoblatt "Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile"
- Infoblatt "Vorgaben für die Gebäudereinigung "
Personal
- Infoblatt "Einarbeitung/Einweisung neuer Beschäftigter"
- Infoblatt "Geregelte Verfahrensweise beim Ausscheiden von Beschäftigten"
- Infoblatt "Vergabe von Zutrittsberechtigungen"
- Infoblatt "Verhalten während eines Überfalls"
- Infoblatt "Verpflichtung der Beschäftigten auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen"
- Infoblatt "Vertretungsregelungen"
- Infoblatt "Zutrittsregelung und -kontrolle"
- Infoblatt "Zutritt zu Verteilern der Versorgungseinrichtungen"
IT-Sicherheit
- Infoblatt "Datenverschlüsselung - eine Orientierungshilfe"
- Infoblatt "Regelung des Passwortgebrauchs"
- Infoblatt "Regelungen für die Zugriffs - beziehungsweise Zutrittskontrolle zu den IT-Systemen"
Gebäudetechnik
- Infoblatt "Brandmeldeanlage"
- Infoblatt "Einbruchsschutz"
- Infoblatt "Perimeterschutz"
- Infoblatt "Sicherheitsdrehtüren und Personenvereinzelungsschleusen"
- Infoblatt "Sicherheitstüren"
- Infoblatt "Sicherung der Stromversorgung"
- Infoblatt "Videoüberwachung"
- BHE-Infoblatt "Die mechanische Absicherung von Türen"
- BHE-Infoblatt "Einbruchmelder - Auswahl leicht gemacht"
Brandschutz
- Infoblatt "Beispiel Risikominderung Brandschutz"
- Infoblatt "Brandlastenreduzierung in Räumen"
- Infoblatt "Brandgefährdung nach Betriebsbereichen"
- Infoblatt "Brandschutzplanung"
- Infoblatt "Eignung und Anzahl von Feuerlöschern"
- Infoblatt "Was tun, wenn's brennt?"
Weitere Praxishilfen
- Muster "Flucht- und Rettungsplan"
- Organisation des Brandschutzes im Betrieb
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Rufnummernverzeichnis bei Schadensfällen - Muster
- Unterweisungsnachweis "Brandschutz"
Selbstschutz-Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Selbstschutz-Information "Handeln im Notfall"
- Selbstschutz-Information "Hochwasser"
- Selbstschutz-Information "Unwetter I. Allgemeine Hinweise zu starken Regenfällen"
- Selbstschutz-Information "Unwetter II. Zusatzhinweise zu Gewittern"
- Selbstschutz-Information "Unwetter III. Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen"
- Selbstschutz-Information "Verhalten bei biologischen oder chemischen Gefahren"
- Selbstschutz-Information "Verhalten bei Gefahr radioaktiver Kontamination"
- Selbstschutz-Information "Verhalten im Brandfall"
- Selbstschutz-Information "Verhalten in Gefahrenbereichen nach Einsturz oder Teileinsturz eines Gebäudes"
- Selbstschutz-Information "Vorsorge gegen Energieausfall"
Weitere Hilfen
- Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)"
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): "BSI-Standard 100-4 - Notfallmanagement"
Rechtliche Grundlagen, Normen
- ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
Ansprechpartner und Fachleute - Die Kompetenz von Fachleuten nutzen ...
Die Gestaltung der Sicherheits- und Notfallorganisation erfordert viel Erfahrung und umfangreiches Fachwissen.
Wenden Sie sich an eine der vielen kompetenten Institutionen, die Sie in diesen Fragen beraten.
... für eine persönliche Beratung in Ihrem Unternehmen
- Das Service-Telefon der VBG: 0180 5 8247728
... für Fragen zur aktuellen Sicherheitslage und des Katastrophenschutzes:
- Bundesministerium des Innern (BMI)
(www.bmi.bund.de; Tel.: 030 18681-0)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
(www.bbk.bund.de; Tel.: 0228 5554-0)
- center for Disaster Management and Risk Reduction Technology (CEDIM)
(www.cedim.de; Tel.: 0721 608-4436)
- Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS)
(www.denis.bund.de; Tel.: 0228 5554-0)
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
(www.bsi.bund.de; Tel.: 0228 999582-0)
... für Fragen zur Gefährdung durch Krankheitserreger:
- Robert Koch-Institut (RKI)
(www.rki.bund.de; Tel.: 030 18754-0)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
(www.fli.bund.de; Tel.: 038 3517-0)
... für Fragen zur Gebäudesicherung:
- VdS Schadenverhütung GmbH
(www.vds.de; Tel.: 0221 7766-0)
- Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e. V. (BHE)
(www.bhe.de; Tel.: 0638 6 9214-0)
- Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland e. V. (BSD)
(www.bsdev.de; Tel.: 0211 4705035)
- Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI)
(www.zvei.org; Tel.: 069 6302-0)
... für Fragen zum Brandschutz:
- Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
(www.dfv.org; Tel.: 030 288848800)
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb)
(www.vfdb.de; Tel.: 0250 5 2468)
... für Fragen zur Sicherheit im Wirtschaftsleben:
- Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e. V. (ASW)
(www.aswonline.de; Tel.: 030 20308-1513)
- BMWi-Sicherheitsforum "Geheimschutz in der Wirtschaft"
(www.bmwisicherheitsforum.de; Tel.: 0188 8615-0)
Glossar
Hier werden einige Begriffe erläutert, die in diesem Leitfaden verwendet werden:
Arbeitsschutz
Siehe Sicherheit und Gesundheit beider Arbeit
Betriebsstörung
Eine Betriebsstörung ist eine durch eine äußere oder innere Einwirkung eintretende Unterbrechung des regelmäßigen Betriebsablaufes.
Datenschutz
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (nicht zu verwechseln mit Datensicherheit).
Datensicherheit
Mit Datensicherheit wird der Schutz von Daten hinsichtlich gegebener Anforderungen an deren Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität bezeichnet.
Ein anderer Begriff dafür ist "IT-Sicherheit".
Datensicherung
(engl.
Backup): Bei einer Datensicherung werden zum Schutz vor Datenverlust Sicherungskopien von vorhandenen Datenbeständen erstellt.
Evakuierung
Organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten Bereich in einen sicheren Bereich.
IT-Sicherheit
Siehe Datensicherheit
Katastrophe
Groß-Schadensereignis natürlichen Ursprungs (Erdbeben, Sturmfluten, ...) oder durch menschliche Aktivitäten verursacht (Chemieunfall, Verlust sensibler Daten, Anschlag, ...), das zu einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, für die Umwelt oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter führt. Es gibt auch technisches Versagen - zum Beispiel Flugzeugabsturz durch Elektronikfehler wie der Beinahe-Absturz eines A 320 im März 2008 in Hamburg-Fuhlsbüttel.
Katastrophen kommen äußerst selten vor, haben aber in der Regel ein existenzbedrohendes Schadensausmaß.
Kontinuitätsmanagement
Kontinuitätsmanagement verfolgt das Ziel, die durch einen Notfall oder eine Katastrophe beeinträchtigten kritischen Betriebsfunktionen und Geschäftsprozesse so schnell wie möglich wiederherzustellen, um die Leistungsfähigkeit und Wertschöpfung der Organisation zu sichern.
Die kritischen Betriebsfunktionen und Geschäftsprozesse werden im Kontiunitätsmanagement in einer Business Impact Analyse festgelegt.
Krise
Eine vom Normalzustand abweichende, sich plötzlich oder schleichend entwickelnde Lage, die durch ein Risikopotenzial gekennzeichnet ist, das Gefahren und Schäden für Leib und Leben von Menschen, bedeutende Sachwerte, schwerwiegende Gefährdungen des politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Systems in sich birgt und der Entscheidung bedarf - oftmals unter Unsicherheit und unvollständiger Information.
Sie betrifft ein Unternehmen als Ganzes und erfordert außerordentliche Maßnahmen zu ihrer Bewältigung, da die bestehenden Organisationsstrukturen und -prozesse in der Regel nicht ausreichen.
Krisenmanagement
Unter Krisenmanagement sind Prozesse, Verhaltensweisen und koordinierte Tätigkeiten zu verstehen, die eine Organisation als Ganzes ausführen muss, um drohende oder bereits eingetretene Krisen zu bewältigen.
Notfall
Ein Notfall ist ein plötzliches, in der Regel unvorhersehbares, auf eine Organisation begrenztes Schadensereignis mit schwerwiegenden Folgen, welches außerordentliche Maßnahmen und rasches Eingreifen erfordert.
Dieser kann durch natürliche Ursachen (Unwetter, Stürme, Hochwasser), technische Ursachen (Ausfall technischer Systeme, fehlerhafte Systeme) oder menschliche Aktivitäten (Brand, längerer IT-Systemausfall) entstanden sein.
Ein Notfall stellt eine erhebliche Gefährdung von Leben, Gesundheit, Umwelt oder sonstigen bedeutsamen Rechtsgütern dar.
Notfallmanagement
Unter Notfallmanagement sind die Prozesse, Verhaltensweisen und koordinierte Tätigkeiten zu verstehen, die eine Organisationseinheit ausführen muss, um drohende oder bereits eingetretene Notfälle zu bewältigen.
Notfallorganisation
Die Notfallorganisation umfasst die betrieblichen Maßnahmen, um Schäden nach Zwischenfällen oder Notfällen von Menschen, dem Betrieb oder der Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Pandemie
Unter Pandemie versteht man eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit, im engeren Sinn einer Infektionskrankheit.
Im Gegensatz zur Epidemie ist eine Pandemie somit örtlich nicht beschränkt.
Risiko
Kombination von Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und seines Schadensausmaßes.
Risikoanalyse
Risikoanalyse ist die systematische Ermittlung und der Gebrauch von Information, um ein Risiko zu verstehen und nach Wahrscheinlichkeit und Auswirkung auf eine Organisation oder ein System einzuschätzen.
Risikobeurteilung
Gesamtheit des Verfahrens, das Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst.
Risikobewertung
Prozess, der anhand der Ergebnisse der Risikoanalyse bestimmt, ob die Risikohöhe akzeptierbar beziehungsweise tolerierbar ist.
Risikoidentifikation
Prozess, um Risiken zu finden, und mit ihren Ursachen und Auswirkungen zu beschreiben.
Risikomanagement
Prozesse, Verhaltensweisen und koordinierte Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, eine Organisation bezüglich Risiken zu steuern.
Das bedeutet eine systematische Anwendung von Grundsätzen, Verfahren und Tätigkeiten, um Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten, zu bewältigen, zu überwachen sowie über Risiken zu kommunizieren.
Notfall-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement sollten in das Risikomanagement integriert sein.
Safety
Siehe Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Schutzziel
Beschreibung eines herbeizuführenden Sollzustands; Schutzziele werden aus den Ergebnissen der Risikoanalyse und der Risikobewertung abgeleitet.
Schutzkonzept
Die Beschreibung aller strukturellen und prozessorientierten Maßnahmen zum Erreichen der Schutzziele.
Das Schutzkonzept beinhaltet die Sicherheits- und Notfallorganisation (Notfallmanagement/Krisenmanagement).
Security
Bewahrung von Sachwerten und die Bewahrung von Leben und Gesundheit gegen Angriffe von außen aus der Sicht einer Institution - zum Beispiel Unternehmen, Institut, Behörde. Der Begriff beschreibt die Schutzmaßnahmen gegen die Angriffe von außen für die Personen im Unternehmen (Beschäftigte, Besucher) sowie für die Gebäude, Einrichtungen und Daten (IT-Sicherheit) des Unternehmens.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Berufsarbeit.
Der Begriff beschreibt eine menschengerechte Gestaltung und eine ständige Verbesserung der Arbeit, damit diese insgesamt den körperlichen und geistigen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten entspricht.
Der Begriff umfasst die Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Der Begriff wird synonym mit Arbeitsschutz oder Safety verwendet.
Sicherheitsorganisation
Die Sicherheitsorganisation umfasst alle strukturellen und prozessorientierten Maßnahmen des Unternehmens in den Bereichen
- Security und
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Safety). Ziel der Sicherheitsorganisation ist es, präventiv Schadensereignisse (Unfälle, Zwischenfälle, Notfälle, Katastrophen) zu verhindern.
Terrorakt
Ein Terrorakt ist ein schwerer Anschlag durch arbeitsteilig organisierte, grundsätzlich verdeckt operierende Gruppen, der zu einer schweren Schädigung für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, für die Umwelt oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter führen kann.
Terrorismus ist die aggressivste und militanteste Form des politischen/ideologischen Extremismus, bei der die extremistischen Ziele mit Mitteln eines nachhaltig geführten gewaltsamen Handelns durch systematische Anwendung massiver Gewaltakte verfolgt werden.
Zwischenfälle
Ein Zwischenfall ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes (Ausfall der Heizungsanlage, kurzzeitiger Serverabsturz, ...), bei der sofort oder später eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, für die Umwelt oder für sonstige Rechtsgüter auftreten kann.
Die Einschätzung, was als Zwischenfall angesehen wird, basiert auch auf der subjektiven Beurteilung der handelnden Personen.
Zwischenfälle kommen in Unternehmen häufig vor, haben aber in der Regel ein geringes Schadensausmaß.
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