UWS Umweltmanagement GmbHzurück Frame aufrufen


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Beispiel eines ExplosionsschutzdokumentsAnhang 3


Explosionsschutzdokument

nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung

Beurteilung der Explosionsgefahr beim Schleifen von Werkstücken aus Aluminium


Betriebsbereich:(Anlage: Lageplan)
Arbeitsbereich:(Anlage: Aufstellungsplan)
Verantwortlicher:befähigte Personen
Beschreibung des Verfahrens und der Arbeitsabläufe einschließlich Auslegungs- und Betriebsdaten:

Trockenschleifen von Aluminiumwerkstücken mit druckluftbetriebenen Handschleifmaschinen in einer geschlossenen Kabine. Absaugung der entstehenden Al-Stäube über eine Absaugwand, die über eine Rohrleitung mit einem Trockenabscheider verbunden ist. Zuluftnachführung an der der Absaugwand gegenüberliegenden Seite der Kabine über geeignete Einströmöffnungen.

Auslegungs- und Betriebsdaten: Atmosphärische Bedingungen, Raumtemperatur 20 bis 25 °C, Arbeitsraumvolumen (Kabine) 60 m3, Luftwechselzahl 120 l/h, Luftleistung Trockenabscheider 7200 m3/h, Rohgaskonzentration maximal 100 mg/m3, zusätzlich Staubabsaugeinrichtung für Kabinenreinigung mit Anschluss an den Trockenabscheider.

Arbeitskabine: Zugang über automatisches, elektr. angetriebenes Rolltor. Innenwände der Kabine und Werkstückauflagen aus nicht funkenreißendem Material. Betrieb der Handmaschinen nur bei geschlossenem Tor und eingeschalteter Absaugung möglich (Unterdruck). Alle eingesetzten Arbeitsmittel entsprechen der Gerätegruppe II, Kategorie 3 D gemäß RL 94/9/EG.

Trockenabscheider: Aufstellung außerhalb des Gebäudes an der Außenwand. Explosionsdruckstoßfest für einen reduzierten Explosionsüberdruck von 0,4 bar einschließlich der reingasseitig angeordneten Anlagenteile, rohgasseitige Entkoppelung über Schnellschlussschieber, Druckentlastung des Filtergehäuses über Berstscheibe, Druckentlastung so, dass Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte - z.B. durch Flammen- und Druckwirkung - verhindert ist, Überwachung der Filtereinheit mittels Durchbruchwächter, Staubaustrag über explosionsfeste und flammendurchschlagsichere Zellenradschleuse. Abluft wird über Dach abgeführt.

Arbeitsablauf: Zuführung der Werkstücke durch geöffnetes Rolltor. Bearbeitung erst möglich bei geschlossenem Rolltor und eingeschalteter Absaugung. Bearbeitung unmittelbar vor der Absaugwand. Reinigung der Arbeitskabine und des Zugangsbereichs zur Arbeitskabine mittels Staubsaugeinrichtung bei eingeschalteter Absaugung . jeweils nach Schichtende. Kontrolle und gegebenenfalls Entsorgung des gekennzeichneten Staubsammelbehälters nach Schichtende und Lagerung der geschlossenen Behälter in ausgewiesenen gekennzeichneten Bereichen.


Einsatzstoffe mit Mengenangabe1.Aluminiumstaub 1 ca. 20 g/Werkstück[ ]Sicherheitsdatenblatt vorhanden
 [x]in Gefahrstoffkataster eingetragen (Anlage:Gefahrstoffkataster
2.Aluminiumstaub 2 ca. 20 g/Werkstück[ ]Sicherheitsdatenblatt vorhanden
 [x]in Gefahrstoffkataster eingetragen (Anlage:Gefahrstoffkataster)


Stoffdaten der entstehenden Stäube

Stoffdaten/ KenngrößeAluminiumstaub
1
Aluminiumstaub
2
kritischer Wert
Korngröße (Medianwert)10 µm20 µm10 µm
Feuchte2 %2 %2 %
Mindestzündenergie< 3 mJ> 10 mJ< 3 mJ
Zündtemperatur560 °C470 °C470 °C
Glimmtemperatur350 °C320 °C320 °C
Untere Explosionsgrenze30 g/m360 g/m³30 g/m3
Max. Explosionsüberdruck10 bar9 bar10 bar
KSt-Wert/ Staubexplosionsklasse250 bar * m/s
(St 2)
180 bar * m/s
(St 1)
250 bar * m/s
(St 2)
Brennzahl323


Ermittlung explosionsgefährdeter BereicheJaNeinBemerkungen
Sind brennbare Stoffe vorhanden? (Gase [ ],

Flüssigkeiten [ ], Stäube [x])

[x][ ]Aluminiumstaub, siehe Stoffdaten
Kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden?[x][ ]Begründung siehe Abschnitt "Einteilung des Betriebs- und Arbeitsbereiches in Zonen"
Kann sich im Inneren von Apparaturen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden?[x][ ]
Kann sich im Aufstellungsbereich von Apparaturen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden?[x][ ]
Ist die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre bei Wartungs- und Reparaturarbeiten möglich?[ ][x] 


Vermeiden explosionsfähiger AtmosphäreJaNeinBemerkungen
Werden Maßnahmen getroffen, die die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern oder einschränken?[x][ ]Siehe unten
Allgemeine Maßnahmen:  
  • Ersatz durch anderes oder gröberes Produkt
[ ][x] 
  • Mengenbegrenzung
[ ][x] 
Maßnahmen im Inneren von Apparaturen:  
  • Inertisierung
[ ][x] 
  • Lüftungs- und entstaubungstechnische Maßnahmen
[ ]  
  • Beseitigung von Staubablagerungen
[ ][x] 
  • Sonstige
[ ][x] 
Maßnahmen im Aufstellungsbereich:  
  • Lüftungs- und entstaubungstechnische Maßnahmen
[x][ ]Absaugwand
  • Beseitigung von Staubablagerungen
[x][ ]Über zusätzliche Absaugeinrichtung mit Anschluss an Trockenabscheider

Anlage: Reinigungspläne

  • Sonstige
[x][ ]Technisch dichte Ausführung der Rohrleitungen
Kann durch die ergriffenen Maßnahmen das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre sicher verhindert werden?[ ][x]Begründung siehe Abschnitt "Einteilung in Zonen"

Einteilung des Betriebs- und Arbeitsbereiches in Zonen

Teil-Bereichkein Ex-ZoneBegründungenBemerkungen
1Arbeitskabine[ ]22keine vollständige Erfassung der entstehenden Stäube, Staubablagerungen möglichAnlage: Ex-Zonenplan
2Erfassungseinrichtung[ ]22Staubablagerungen möglich
3Rohrleitungen[ ]21wegen des gelegentlichen Aufsaugens von Staubablagerungen mit der zusätzlichen Absaugeinrichtung
4Rohgasbereich des Abscheiders[ ]20häufige Abreinigung der Filterelemente
5Reingasbereich des Abscheiders[ ]22 -Stauberkennungssystem zur Detektion eines Filterdurchbruches mit Abschaltung des Ventilators
6Umgebung Staubaustrag[x]-Staubablagerungen werden unmittelbar beseitigt 
7Bereich um Kabinenöffnung außerhalb der Kabine[x]-Staubablagerungen werden unmittelbar beseitigt 


Vermeiden wirksamer ZündquellenJaNeinBemerkungen
Sind elektrische Arbeitsmittel vorhanden?[x][ ]Anlage: Geräteliste
Entsprechen alle elektrischen Arbeitsmittel (Geräte) den Anforderungen für die jeweilige Zone?[x][ ] 
  • Geräte entsprechen der RL 94/9/EG (ab 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht)
[x][ ]Anlage: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen
  • Geräte entsprechen der ElexV (bis 30. Juni 2003 in Verkehr gebracht)
[ ][x] 
  • Bewertung der Altgeräte zur sicheren Verwendung in der jeweiligen Zone ist erfolgt
[ ][x] 
Sind nicht elektrische Arbeitsmittel vorhanden?[x][ ]Anlage: Geräteliste
Entsprechen alle nichtelektrischen Arbeitsmittel (Geräte) den Anforderungen für die jeweilige Zone?[x][ ]Anlage: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen
Sind alle leitfähigen und ableitfähigen Anlagenteile zur Vermeidung von Funkenentladung geerdet?[x][ ]Anlage: Erdungsprotokolle
Sind folgende wirksame Zündquellen - auch bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten - vermieden?   
  • Heiße Oberflächen
[x][ ]Begrenzung der zulässigen Oberflächentemperatur der Arbeitsmittel nach Abschnitt 4.6.3 der BGR 109

Anlage: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen

  • Flammen und heiße Gase
[x][ ]Anlage: Arbeitsfreigabesystem
  • Mechanisch erzeugte Funken
  In Kabine und Absaugrohrleitungen hinreichend sicher vermieden, da Wände und Werkstückauflagen aus nicht zur Funkenbildung neigendem Material. Aber wg. Zone 20 im Rohgasbereich des Abscheiders dürfen auch bei selten zu erwartenden Betriebsstörungen keine wirksamen Zündquellen eingetragen werden. Dies kann beim Schleifen von Aluminium nicht sichergestellt werden.
  • Elektrische Anlagen
[x][ ]siehe oben
  • Elektrische Ausgleichsströme
[x][ ]siehe oben
  • Statische Elektrizität
[x][ ]siehe oben
  • Blitzschlag
[x][ ]installierte Blitzschutzeinrichtung
  • Elektromagnetische Felder und Strahlung
[ ][ ]nicht zutreffend
  • Ionisierende Strahlung
[ ][ ]nicht zutreffend
  • Ultraschall
[ ][ ]nicht zutreffend
  • Adiabatische Kompression, Stoßwellen
[ ][ ]nicht zutreffend
  • Chemische Reaktionen (z.B. Selbstentzündung, Glimmnester)
[x][ ]Der anfallende Staub neigt bei Umgebungstemperatur nicht zur Selbstentzündung; Bildung von Glimmnestern in der Kabine aufgrund der Brennzahl des Staubes und der geringen Schichtdicke unwahrscheinlich. Bei Einsatz der zusätzlichen Absaugeinrichtung wird darauf geachtet, dass keine Glimmnester oder glimmenden Partikel eingesaugt werden.

Anlage: Betriebsanweisung

Kann unter Berücksichtigung aller wirksamen Zündquellen das Entzünden explosionsfähiger Atmosphäre hinreichend sicher verhindert werden?[ ][x]siehe Bemerkung zu "mechanisch erzeugten Funken"


Konstruktiver ExplosionsschutzJaNeinBemerkungen
Werden Maßnahmen getroffen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß begrenzen?[x][ ] 
Konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen (jeweils einzeln dokumentieren):[ ][x] 
explosionsdruckfeste Bauweise (für p = ___ bar)[x][ ] 
explosionsdruckstoßfeste Bauweise (für p = 0,4 bar)[x][ ]Anlage: Festigkeitsnachweis für Abscheider und Rohrleitungen, Betriebsanleitung
Explosionsdruckentlastung[x][ ]Anlage: EG-Baumusterprüfbescheinigung und Nachweis der Eignung (Berechnung der Entlastungsfläche), Betriebsanleitung
Explosionsunterdrückung[ ][x] 
Explosionsentkopplung[x][ ]Anlage: EG-Baumusterprüfbescheinigung für Schnellschlussschieber und Zellenradschleuse und Nachweis der Eignung, Betriebsanleitung
Werden weitere Maßnahmen zur Verringerung des Restrisikos getroffen?[ ][x] 


Organisatorische SchutzmaßnahmenJaNeinBemerkungen
Existieren für alle explosionsgefährdeten Bereiche schriftliche Betriebsanweisungen?[x][ ]Anlage: werkstoff- und arbeitsmittelbezogene Betriebsanweisungen, Betriebsanleitungen
Werden die Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen?[x][ ]Anlage: Dokumentation der Unterweisungen
Wurde ein Reinigungsplan erstellt?[x][ ]Anlage: Reinigungsplan
Existiert ein Instandhaltungsplan zur Aufrechterhaltung von:   
  • Allgemeiner Elektroinstallation und elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln
[x][ ]Anlage: Wartungsplan
  • Nichtelektrischen Betriebsmitteln
[x][ ]
  • Schutzeinrichtungen
[x][ ]
Werden besondere Gefährdungen, die bei Instandhaltungsarbeiten auftreten können, analysiert und dokumentiert?[x][ ]Anlage: Wartungsplan mit Gefährdungsbeurteilung
Existiert ein Arbeitsfreigabesystem mit Erlaubnisscheinen für Arbeiten mit Zündgefahr?[x][ ]Anlage: Arbeitsanweisung und Erlaubnisschein
Sind alle explosionsgefährdeten Bereiche gekennzeichnet:  Anlage: Lage- und Aufstellplan mit festgelegten Kennzeichnung der Bereiche
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre (Warnzeichen W21*))
[x][ ]
  • Verbot von Feuer, offenem Licht und Rauchen (Verbotszeichen P02*))
[x][ ]
  • Verbot von Mobilfunk (Verbotszeichen P18*))
[ ][x]
  • Zutrittsverbot für Unbefugte
[x][ ]
Sind ausreichend Flucht- und Rettungswege vorhanden und gekennzeichnet?[x][ ]Anlage: Flucht- und Rettungsplan
Erfolgte eine Prüfung der Apparatur/ Anlage vor der ersten Inbetriebnahme?[x][ ]Anlage: Prüfdokumentation "Erstprüfung"
Erfolgen wiederkehrende Prüfungen?[x][ ]Anlage: Prüfkataster mit Angaben zu den zu prüfenden Einrichtungen, Art der Prüfungen, Prüfumfängen, Prüffristen und zur Qualifikation der mit den jeweiligen Prüfungen zu beauftragenden Personen.


Bewertung des verbleibenden Risikos (Restrisiko)JaNeinBemerkungen
Kann ein Energieausfall zu einer Gefährdung oder Gefahrenausweitung führen?[ ][x] 
Ist das verbleibende Risiko für die Arbeitnehmer im Hinblick auf Explosionsgefahren vertretbar?[x][ ] 


*) nach der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8)

Anlagen *
[x]Lageplan
[x]Aufstellungsplan
[ ]Sicherheitsdatenblätter
[x]Gefahrstoffkataster
[x]Ex-Zonenplan
[x]Geräteliste elektrische Arbeitsmittel
[x]Geräteliste nichtelektrische Arbeitsmittel
[x]Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen aller Arbeitsmittel und sonstigen Einrichtungen
[x]Erdungsprotokolle
[x]Festigkeitsnachweis für den Abscheider und die Rohrleitungen
[x]EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Druckentlastungseinrichtung, Schnellschlussschieber und Zellenradschleuse mit Nachweisen über deren Eignung für den vorliegenden Anwendungsfall (bestimmungsgemäße Verwendung)
[x]Betriebsanweisungen
[x]Dokumentation der Unterweisungen
[x]Reinigungspläne
[x]Wartungspläne
[x]Arbeitsanweisungen und Erlaubnisscheine
[x]Nachweise über die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
[x]Prüfkataster für wiederkehrende Prüfungen
[x]Flucht- und Rettungspläne
  
 * Die Anlagen sind dem Explosionsschutzdokument beizufügen oder der Aufbewahrungsort ist anzugeben
  
  

Datum:

Unterschriften (Ersteller und Betreiber):


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Beispiel eines Reinigungs- und Wartungsplans mit Dokumentation der ArbeitenAnhang 4


4.1 Beispiel eines Reinigungs- und Wartungsplans

Firma:Reinigungs-, Inspektions- und WartungsplanNummer:

Stand:

Bereich: Schleiferei

Arbeitsplatz: Doppelseitiger Bandschleifer

Anlagenbezeichnung: Bandschleifmaschine Typ BS mit Nassabscheider Typ XY

 Tätigkeit 1) 2)Intervall 1)Zustän-
digkeit
lfd.
Nr.
 täg-
lich
wö-
chentl.
mo-
nat-
lich
vier-
tel-
jährl.
halb-
jährl.
jähr-
lich
SchleiferIn-
stand-
halter
1Arbeitsplatz reinigen, Staubablagerungen beseitigen mit B1-Saugerx     x 
2Wasserstandskontrolle am Nassabscheiderx     x 
3Funktionsprüfung Schwimmerschalter am Nassabscheiderx     xa
4Sichtkontrolle Arbeitsplatz und Abscheider, z.B. Dichtungen am Schlammabsetzwagen an Schlauchverbindernx     x 
5Reinigung der Schutz- und Absaughauben von anhaftenden Aluminiumstaub x    x 
6Füllstand des Schlammabsetzbehälters überprüfen und bei ½-Füllung entleeren und reinigen x    x 
7Abscheider innen inspizieren auf Ablagerungen und Rostbildung x    x 
8Sprühbild des Abscheiders kontrollieren und gegebenenfalls einstellen x    x 
9Ventilatorlaufrad am Ventilatorgehäuse auf Schwingungsfreiheit prüfen (Tastprüfung)  x   x 
10Kontrolle aller sonstigen beweglichen Teile (z.B. Lager) auf Funktionalität und Reibungsfreiheit  x   x 
11Sicht- und Funktionskontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z.B.
  • Schmutzfänger in Frischwasserleitung
  • Strömungsüberwachungseinrichtungen
  • Entlüftungsbohrungen für Wasserstoff auf Durchgängigkeit kontrollieren
  x   x 
12Überprüfung und gegebenenfalls Reinigung der gesamten Absaugeinrichtung   x  x 
13Gesamten Arbeitsraum reinigen und Staubablagerungen beseitigen mit Bauart 1-Sauger     xx 
14Prüfung der Schleifmaschine und der Absaugeinrichtung     x x
15Prüfung und Reinigung der gesamten Abscheideeinrichtung     x x

Name des Erstellers:

Datum/ Unterschrift:

1) Die Angaben zur Art und Häufigkeit der Reinigungs-, Inspektions- und Wartungsarbeiten sind Orientierungshilfen. Sie sind vom Unternehmer unter Beachtung der Herstellerangaben an die betrieblichen Verhältnisse anzupassen.

2) Prüfungen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) sind hier nicht berücksichtigt.


4.2 Beispiel zur Dokumentation der Reinigungsarbeiten

Firma:Reinigungs-, Inspektions- und WartungsnachweisNummer:

Stand:

Bereich: Schleiferei

Arbeitsplatz: Doppelseitiger Bandschleifer

Anlagenbezeichnung: Bandschleifmaschine Typ BS mit Nassabscheider Typ XY

Unterschriften für tägliche bzw. schichtweise Arbeiten

Monat:

TagSchicht ISchicht IISchicht III
1i.O. 1)n.i.O. 1)i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
2i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
3i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
4i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
5i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
6i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
7i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
8i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
9i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
10i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
11i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
12i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
13i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
14i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
15i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
16i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
17i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
18i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
19i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
20i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
21i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
22i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
23i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
24i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
25i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
26i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
27i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
28i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
29i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
30i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.
31i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.i.O.n.i.O.


1) i.O. = in Ordnung, n.i.O. = nicht in Ordnung

Name des Erstellers:

Datum/Unterschrift:

4.3 Beispiel zur Dokumentation der Reinigungsarbeiten

Firma:Reinigungs-, Inspektions- und WartungsnachweisNummer:

Stand:

Bereich: Schleiferei

Arbeitsplatz: Doppelseitiger Bandschleifer

Anlagenbezeichnung: Bandschleifmaschine Typ BS mit Nassabscheider Typ XY

Jahr:

Unterschriften für wöchentliche Arbeiten

KW 1i. O.1)n. i. O.1)KW 14i. O.n. i. O.KW 27i. O.n. i. O.KW 40i. O.n. i. O.
KW 2i. O.n. i. O.KW 15i. O.n. i. O.KW 28i. O.n. i. O.KW 41i. O.n. i. O.
KW 3i. O.n. i. O.KW 16i. O.n. i. O.KW 29i. O.n. i. O.KW 42i. O.n. i. O.
KW 4i. O.n. i. O.KW 17i. O.n. i. O.KW 30i. O.n. i. O.KW 43i. O.n. i. O.
KW 5i. O.n. i. O.KW 18i. O.n. i. O.KW 31i. O.n. i. O.KW 44i. O.n. i. O.
KW 6i. O.n. i. O.KW 19i. O.n. i. O.KW 32i. O.n. i. O.KW 45i. O.n. i. O.
KW 7i. O.n. i. O.KW 20i. O.n. i. O.KW 33i. O.n. i. O.KW 46i. O.n. i. O.
KW 8i. O.n. i. O.KW 21i. O.n. i. O.KW 34i. O.n. i. O.KW 47i. O.n. i. O.
KW 9i. O.n. i. O.KW 22i. O.n. i. O.KW 35i. O.n. i. O.KW 48i. O.n. i. O.
KW 10i. O.n. i. O.KW 23i. O.n. i. O.KW 36i. O.n. i. O.KW 49i. O.n. i. O.
KW 11i. O.n. i. O.KW 24i. O.n. i. O.KW 37i. O.n. i. O.KW 50i. O.n. i. O.
KW 12i. O.n. i. O.KW 25i. O.n. i. O.KW 38i. O.n. i. O.KW 51i. O.n. i. O.
KW 13i. O.n. i. O.KW 26i. O.n. i. O.KW 39i. O.n. i. O.KW 52i. O.n. i. O.


Unterschriften für monatliche Arbeiten

Januari.O.n.i.O.Aprili.O.n.i.O.Julii.O.n.i.O.Oktoberi.O.n.i.O.
Februari.O.n.i.O.Maii.O.n.i.O.Augusti.O.n.i.O.Novemberi.O.n.i.O.
Märzi.O.n.i.O.Junii.O.n.i.O.Septemberi.O.n.i.O.Dezemberi.O.n.i.O.

Unterschriften für vierteljährliche Arbeiten

1. Quartali.O.n.i.O.3. Quartali.O.n.i.O.
2. Quartali.O.n.i.O.4. Quartali.O.n.i.O.


Unterschriften für halbjährliche Arbeiten

1. Halbjahri.O.n.i.O.2. Halbjahri.O.n.i.O.


Unterschriften für jährliche Arbeiten

Jährlichi.O.n.i.O.


1) i.O. = in Ordnung, n. i. O. = nicht in Ordnung

Name des Erstellers:

Datum/Unterschrift:

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Beispiel einer werkstoffbezogenen BetriebsanweisungAnhang 5


FirmaBetriebsanweisung
gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung
Nummer: 7.3.00
1. Anwendungsbereich
Bereich: Schleiferei, Halle

Arbeitsplatz: Bandschleifmaschine

Tätigkeit: Aluminiumbearbeitung durch Schleifen, Polieren

2. Gefahrstoffbezeichnung
Aluminiumstaub
3. Gefahren für Mensch und Umwelt
 
  • Aluminiumstaub ist brennbar (leicht entzündlich)
  • Aluminiumstaub kann mit Luft explosionsfähige Atmosphäre bilden
  • Bei Kontakt von Aluminiumstaub mit Wasser kann Wasserstoffgas entstehen. Wasserstoffgas/ Luft-Gemische sind explosionsgefährlich
  • Einatmen und Verschlucken von Aluminiumstaub kann zu Gesundheitsschäden führen
  • Aluminiumstaub kann zu Augen- und Hautreizungen führen
 
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
 
  • Zündquellen vermeiden
  • Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
  • Arbeiten mit Zündgefahr nur mit schriftlicher Erlaubnis von Herrn1) : _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
  • Staubaufwirbelungen vermeiden, besonders bei Reinigungsarbeiten
  • Kontakt des Aluminiumstaubs mit Wasser vermeiden
  • Lagerung und Transport nur in den dafür vorgesehenen Behältern1)
  • Lagerung nur in den gekennzeichneten Lagerräumen und -bereichen1)
  • Essen, Trinken und Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsbereich nicht zulässig
  • Arbeitskleidung ohne Außentaschen verwenden und regelmäßig von Aluminiumstaub reinigen (keine Druckluft verwenden!)
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Regelmäßige Reinigung und Wartung des Arbeitsbereiches gemäß Reinigungs- und Wartungsplan
 
5. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
Notruf: 112
 
  • Im Brandfall nur Löscher mit Metallbrandpulver, Brandklasse D oder trockenen Sand verwenden - kein Wasser verwenden
  • Staubaufwirbelungen vermeiden
  • Nicht mit Lösch- und Rettungsarbeiten betraute Personen unverzüglich den Gefahrenbereich verlassen
  • Im Brandfall sofort Vorgesetzten informieren und Benachrichtigung Hausruf Nr.1) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ oder Feuerwehr Notruf 112
6. Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe
Notruf: 112
 Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

Nach Verbrennungen: In Brand geratene Kleidung möglichst abwerfen oder mit Löschdecke löschen

Brandverletzungen sofort mit sauberem Wasser kühlen

Ersthelfer 1): Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Tel: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Unfallarzt 1): Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Tel: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Notruf 1): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

7. Instandhaltung, Entsorgung
Verunreinigten Aluminiumstaub in den gekennzeichneten Behältern sammeln Entsorgung nach Absprache mit Abteilung 1) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Herrn 1) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _


Datum:

Unterschrift

1) Betriebsspezifische Daten einfügen


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Beispiel einer arbeitsmittelbezogenen BetriebsanweisungAnhang 6


FirmaBetriebsanweisung
gemäß § 9 der Betriebssicherheitsverordnung
Nummer: 12.00
1. Anwendungsbereich
Arbeitsbereich: Schleiferei, Halle

Arbeitsplatz: Bandschleifmaschine

Tätigkeit: Schleifen/Polieren von Aluminiumteilen mit Stauberfassung und Abscheidung im Nassabscheider

2. Gefahren für Mensch und Umwelt
 Aluminiumstaub ist brennbar und kann mit Luft explosionsfähige Atmosphäre bilden

Beim Kontakt von Aluminiumstaub mit Wasser, z.B. im Nassabscheider, kann Wasserstoffgas entstehen. Wasserstoffgas/Luft-Gemische sind explosionsgefährlich (Knallgas)

Augenverletzungen durch Schleifpartikel

Lärm durch Schleifvorgang

Einatmen und Verschlucken von Aluminiumstaub kann zu Gesundheitsschäden führen

Aluminiumstaub kann zu Augen- und Hautreizungen führen

Bei Berührung mit dem umlaufenden Schleifband besteht Verletzungsgefahr

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
 
  • Im Umkreis von 1 m um die Schleifmaschine und den Nassabscheider sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.
  • Achten Sie darauf, dass die Absaugung stets im Betrieb ist, so dass der beim Schleifen entstehende Staub abgesaugt wird.
  • Schleifen nur mit geschlossener Schutzhaube der Schleifmaschine.
  • Keine funkenreißenden Materialien (z.B. Eisen, Stahl) schleifen.
  • Staubaufwirbelungen vermeiden.
  • Im Arbeitsbereich nicht Essen, Trinken und keine Lebensmittel aufbewahren.
  • Schleifen nur mit Augen- und Gehörschutz sowie mit Schutzschuhen.
  • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz stets sauber und frei von Staub. Der festgelegte Reinigungsplan ist einzuhalten, die bereitgestellten Hilfsmittel sind zu verwenden.
  • Die Reinigung des Arbeitsbereiches mit Druckluft ist verboten.
 
4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
Notruf: 112
 
  • Bei Ausfall der Absaugung sofort Schleifarbeiten einstellen und Vorgesetzten/ Herrn 1) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Tel. 1) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ verständigen.
  • Störungsbeseitigungen sind nur durch eingewiesenes Personal vorzunehmen.

Im Brandfall

  • Im Brandfall nur Löscher mit Metallbrandpulver, Brandklasse D oder trockenen Sand verwenden
  • kein Wasser verwenden.
  • Staubaufwirbelungen vermeiden.
  • Nicht mit Lösch- und Rettungsarbeiten betraute Personen unverzüglich den Gefahrbereich verlassen.
  • Im Brandfall sofort Vorgesetzten informieren und Benachrichtigung Hausruf Nr. 1) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ oder Feuerwehr Notruf 112.
5. Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe
Notruf: 112
 Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

Nach Brandfall: In Brand geratene Kleidung möglichst abwerfen oder mit Löschdecke löschen

Brandverletzungen sofort mit sauberem Wasser kühlen

Ersthelfer 1): Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Tel: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Unfallarzt 1): Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Tel: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Notruf 1): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

6. Instandhaltung, Entsorgung
  • Wartung und Instandhaltung von Schleifmaschine und Abscheider nur durch beauftragtes Personal (Abtl. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ , Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _) 1)
  • Entsorgung des Schleifschlammes aus dem Nassabscheider nur durch beauftragtes Personal (Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _)1)


Datum:

Unterschrift

1) Betriebsspezifische Daten einfügen


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Vorschriften und RegelnAnhang 7


Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften

1. Gesetze, Verordnungen

Arbeitsschutzgesetz,

Richtlinie 94/9/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen,

Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV),

Gefahrstoffverordnung mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere

TRGS 220Sicherheitsdatenblatt,
TRGS 555Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV,
TRGS 720Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre; Allgemeines,
TRGS 721Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre; Beurteilung der Explosionsgefährdung,
TRGS 722Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre; Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,

Betriebssicherheitsverordnung mit zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere

TRBS 1201Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen,
TRBS 1201 Teil 1Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen,
TRBS 1203Befähigte Personen; Allgemeine Anforderungen,
TRBS 1203 Teil 1Befähigte Personen; Besondere Anforderungen - Explosionsgefährdungen,
TRBS 2152Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre; Allgemeines,
TRBS 2152 Teil 1Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre; Beurteilung der Explosionsgefährdung,
TRBS 2152 Teil 2Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre; Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,

Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR).

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Unfallverhütungsvorschrift

"Grundsätze der Prävention" (BGV A1),

"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3),

"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),

BG-Regeln

"Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104),

"Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" (BGR 121),

"Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132),

"Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (BGR 133),

"Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen" (BGR 134),

"Benutzung von Schutzkleidung" (BGR 189),

"Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190),

"Benutzung von Fuß- und Beinschutz" (BGR 191),

"Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (BGR 192),

"Benutzung von Kopfschutz" (BGR 193),

"Benutzung von Gehörschutz" (BGR 194),

"Benutzung von Schutzhandschuhen" (BGR 195),

"Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500),

BG-Information

"Sicherheit durch Unterweisung" (BGI 527),

"Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (BGI 578),

"Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen beim Einsatz brennbarer Kühlschmierstoffe" (BGI 719),

"Gefahrstoffe; Chlorkohlenwasserstoffe" (BGI 767).

3. Normen
(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH,
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin)

DIN EN 2Brandklassen,
DIN EN 3Tragbare Feuerlöscher,
DIN EN 1127-1Explosionsfähige Atmosphäre; Explosionsschutz, Teil 1: Grundlagen und Methodik,
DIN EN 13218Werkzeugmaschinen; Sicherheit; Ortsfeste Schleifmaschinen,
DIN EN 14373Explosions-Unterdrückungssysteme,
DIN EN 14460Explosionsfeste Geräte,
DIN EN 14491Schutzsysteme zur Druckentlastung von Staubexplosionen,
DIN EN 15089Explosionsentkopplungs-Systeme,
DIN EN 60335-2-69/A1Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 2-69: Besondere Anforderungen für Staub- und Wassersauger einschließlich kraftbetriebener Bürsten für industrielle und gewerbliche Zwecke,
DIN EN 60529Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code),
DIN EN 61241-10Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub; Teil 10: Einteilung von staubexplosionsgefährdeten Bereichen,
DIN EN 61241-14Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub; Teil 14: Auswahl und Errichten,
DIN 4102Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,
DIN 51385Kühlschmierstoffe; Begriffe,
DIN VDE 0100Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V,
VDI 2263Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen,
VDI 2263 Blatt 2Inertisierung,
VDI 2263 Blatt 3Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen; Explosionsdruckstoßfeste Behälter und Apparate; Berechnung, Bau und Prüfung,
VDI 2263 Blatt 6Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen,
E VDI 2263 Blatt 6.1Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen - Beispiele,
VDI 3673Druckentlastung von Staubexplosionen.


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