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Regelwerk

DGUV Regel 113-001 / BGR 104 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) - Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen
- Änderungsübersicht -

Oktober 2019




Vorbemerkungen

DGUV Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

DGUV Regeln bündeln das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebs-/ Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) wurde festgelegt, dass der Textteil der EX-RL ohne Anlagen und ohne Beispielsammlung in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit einfließen soll. Insofern wurde gegenwärtig der Textteil der EX-RL in die Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) implementiert.

Die Abstimmungen zwischen dem ABS UA 3 "Brand- und Explosionsschutz", AGS UA II "Schutzmaßnahmen" und dem Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" laufen so,. dass der Textteil ausschließlich im ABS UA 3 bzw. AGS UA II bearbeitet wird. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, die beim Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" eingehen, werden an den ABS UA 3 bzw. AGS UA II weitergeleitet.

Damit bleibt dem Anwender weiterhin ein in sich geschlossenes Basiswerk zum Explosionsschutz erhalten.

Die Struktur der EX-RL ist wie folgt:

TextteilTRBS 1001Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1111Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1112Instandhaltung
TRBS 1112 Teil 1Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen
EmpfBS 1114Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
TRBS 1122Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV
TRBS 1123Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV
TRBS 1201Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1201 Teil 1Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
TRBS 1201 Teil 3Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU
TRBS 1201 Teil 5Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdung durch Brand und Explosion
TRBS 1203Zur Prüfung befähigte Personen
TRBS 2152 (TRGS 720)Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Allgemeines -
TRBS 2152 Teil 1 (TRGS 721)Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Beurteilung der Explosionsgefährdung -
TRBS 2152 Teil 2 (TRGS 722)Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
TRBS 3151 (TRGS 751)Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
TRGS 407Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung
TRGS 509Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
TRGS 510Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 723Gefährliche explosionsfähige Gemische -Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
TRGS 724Gefährliche explosionsfähige Gemische -Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
TRGS 725Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
TRGS 727 (BGI 5127; T033)Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
DGUV InformationExplosionsschutzdokument (E 6)
xxxOrganisatorische Maßnahmen (E 7)
AnlagenAnlage 1GefStoffV (neu)
Anlage 2BetrSichV (neu)
Anlage 2 altBetrSichV (alt)
Anlage 3Hinweis auf das Verzeichnis der geprüften Gaswarngeräte (www.exinfo.de, Seiten-ID #6HY9)
Anlage 4Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRBS 2152 Teil 2, Anhang Pkt. 2 (blau)


Ein Begriffsglossar befindet sich auf der Homepage der BAuA unter www.baua.de

Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß- nahmen nach TRGS 722Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
3Brennbare StäubeHandhaben brennbarer Stäube oder fester Stoffe unter Staubanfall.
Die Bildung hybrider Gemische nach TRBS 2152 ist auszuschließen, wenn nicht explizit im Beispiel genannt.
Beispiele für explosionsfähige Stäube siehe auch GESTIS-STAUB-EX, Datenbank "Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben":
www.dguv.de/ifa/de/gestis/expl/index.jsp
3.1Umgebung staubführender Apparate und Behälter - Allgemeines
3.1.1Umgebung geschlossener staubführender Apparate und Behälter
3.1.1.1In Räumena) Apparatur auf Dauer technisch dicht. Bildung von g. e. A. und gefährlichen Staubablagerungen ver- hindert.2.4.3.2
2.4.3.5
keine Zonekeine
b) Anlage technisch dicht, aber bereits geringe Leckagen werden schnell erkannt. Leckagen und Ablagerungen werden sofort beseitigt.2.4.3.3

2.4.3.5

2.6

keine Zonekeine
c) Verhinderung des Staubaustritts aus der Apparatur durch Unterdruckfahrweise gewährleistet. Bildung von g. e. A. und gefährlichen Staubablagerungen verhindert.2.4.2keine Zonekeine
d) Anlagenicht technisch dicht. Ablagerungen von Staub sind möglich. Staub sedimentiert im Nahbe- reich der Freisetzungsquelle. Staubablagerungen werden regelmäßig beseitigt, können aber nicht vollständig vermieden werden. Parameter für die Staubfreisetzung können sein:
  • Druck in Anlage
  • Beschaffenheit des Stoffes (Korngrößenverteilung, Dichte, Feuchte, Staubungsneigung).
2.6Zone 22: in einem Bereich um die Austrittstelle bis zum Boden. Ausdehnung ist vom Einzelfall abhängig.keine
e) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und/oder der Sedimentationseigenschaft des Staubes im gesamten Raum zu erwarten. Staubablagerungen werden regelmäßig beseitigt.Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig, in der Regel gRkeine
3.1.1.2Im FreienWie 3.1.1.1, aber:
Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden.
3.1.2Umgebung nicht geschlossener staubführender Apparate und BehälterHinweis:
Unter nicht geschlossenen Apparaten und Behältern werden Einrichtungen verstanden, die betriebsmäßig ständig oder zeitweise offen sind (z.B. Bandförderer, Einfüllöffnungen, Übergabestellen, Probenahmestellen).
3.1.2.1In Räumena) Um Stellen, die geöffnet werden können z.B. Probenahmestellen, Revisionsöffnungen, kommt es zu Staubfreisetzungen, z.B. bei versehentlichem Anfahren einer Apparatur mit offener Revisions- klappe oder Öffnen von Revisionsklappen während des Betriebs. Die auftretenden Staubkonzentrationen liegen jedoch deutlich unter der UEG (z.B. durch Unterdruckfahrweise oder Objektabsaugung); Staubablagerungen werden durch Reinigen vermieden.2.4.2

2.4.3.4

2.4.4.4

2.6

keine Zonekeine
b) Wie a), regelmäßige Reinigung wird durchgeführt, jedoch können Staubablagerungen nicht vollständig vermieden werden, z.B. aufgrund nicht ausreichender Objektabsaugung durch ungünstige geometrische Verhältnisse.2.4.3.4

2.4.4.4

2.6

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängigkeine
c) G. e. A. tritt im Bereich der ständig offenen Stellen gelegentlich auf (z.B. an Übergabestellen, offenen Förderungen, Einschüttgossen) und führt zu Staubablagerungen; Staubablagerungen können nicht vermieden werden.2.6Zone 21: im Nahbereich um die offene Stelle Zone 22: gRkeine
3.1.2.2Im FreienWie 3.1.2.1, aber:
Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden.
3.2Inneres von staubführenden Apparaten und Behältern -Allgemeinesa) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, weil
a1) verfahrensbedingt die UEG immer sicher unterschritten ist. Staubablagerungen und Staubanreicherungen sind verhindert.2.3.2keine Zonekeine
a2) sichere Zugabe oder Vorhandensein eines nachweislich ausreichenden Anteils inerter Feststoffe gegeben (z.B. über 90 % bei organischen Stäuben) und Entmischung verhindert ist.
Hinweis: Entzündungen von Staubablagerungen können ggf. auftreten.
2.3.3.3keine Zonekeine
a3) die Anlage inertisiert wird. Prozessbedingt
und aufgrund der ausreichenden Qualität der Inertisierung und deren Überwachung ist mit dem Auftreten von g. e. A. nicht zu rechnen.
Auch im Stillstand der Anlage treten keine Staubablagerungen auf.
2.3.3.3keine Zonekeine
a4) Anlagen verfahrensbedingt unter Vakuum betrieben werden, solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann.2.3.4keine Zonekeine
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich, weil
b1) keine verfahrensbedingten Staub/Luft-Gemische vorhanden sind. Aufwirbeln von abgelagertem Staub ist selten und kurzzeitig möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.2Zone 22keine
b2) wie b1), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden.Zone 22erforderlich
b3) verfahrensbedingt die UEG deutlich unterschritten wird (z.B. bei geringen Staubkonzentrationen in Verbindung mit Absaugung zur Verhinderung der Staubakkumulation). Ein Überschreiten der UEG, z.B. durch seltene und kurzzeitige Konzentrationsschwankungen oder Staubaufwirbelungen, ist möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.2Zone 22keine
b4) wie b3), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden.Zone 22erforderlich
b5) ein ausreichender Anteil inerter Feststoffe (z.B. über 90 % bei organischen Stäuben) zugegeben wird oder vorhanden ist. Entmischung ist verhindert. Unterschreitung des erforderlichen Inertstoffanteils selten und kurzzeitig möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.3.3Zone 22keine
b6) wie b5), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden.Zone 22erforderlich
b7) die Anlage inertisiert wird. Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
  • prozessbedingt oder
  • bei Fehlern in der Inertisierung oder
  • bei Fehlern in der Überwachung der Inertisierung

selten und kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen.

Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden.

2.3.3.3Zone 22keine
b8) wie b7), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden.Zone 22erforderlich
b9) die Anlage zwar unter Vakuum betrieben wird, solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann, jedoch können Undichtigkeiten auftreten, die aber sofort erkannt und beseitigt werden. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.4Zone 22keine
b10) Wie b9), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden.Zone 22erforderlich
c) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich, weil
c1) verfahrensbedingt gelegentlich Staub/Luft- Gemische auftreten (z.B. Behälter mit diskontinuierlicher Befüllung und kurzer Fülldauer). Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.2Zone 21keine
c2) wie c1), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden.Zone 21erforderlich
c3) verfahrensbedingt die UEG unterschritten wird. Überschreitung der UEG, z.B. durch Konzentrationsschwankungen, ist gelegentlich möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.2Zone 21keine
c4) wie c3), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden.2.3.2Zone 21erforderlich
c5) ein ausreichender Anteil inerter Feststoffe (z.B. über 90 % bei organischen Stäuben) zugegeben wird oder vorhanden ist. Unterschreitung des Feststoffanteils gelegentlich möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.3.3Zone 21keine
c6) wie c5), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden.Zone 21erforderlich
c7) die Anlage zwar inertisiert wird, jedoch trotz der Inertisierung der Anlage entweder
  • prozessbedingt (z.B. beim An- und Abfahren) oder
  • bei Fehlern in der Inertisierung oder
  • bei Fehlern in der Überwachung der Inertisierung

gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen ist.
Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden.

2.3.3.3Zone 21keine
c8) wie c7), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden.Zone 21erforderlich
c9) die Anlagen zwar unter Vakuum betrieben werden solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann. Jedoch wird z.B. der Ausfall des Vakuums nicht sofort erkannt oder beim An- und Abfahren wird gelegentlich das Vakuum aufgehoben. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.2.3.4Zone 21keine
c10) wie c9), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden.Zone 21erforderlich
d) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf
d1) und wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.Zone 20keine
d2) Wie d1 ), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden.Zone 20erforderlich


Nr.BeispielMerkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß- nahmen nach TRGS 722Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1)(Sp. 2)(Sp. 3)(Sp. 4)(Sp. 5)(Sp. 6)
3.3Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 3.1 und 3.2
3.3.1Läger
3.3.1.1Läger in Speichern und Hallena) Lagerung in staubdichten Gebinden. Mit dem Auftreten von g. e. A. ist nicht zu rechnen. Wenn z.B. durch Beschädigung von Gebinden größere Staubablagerungen auftreten, werden diese sofort beseitigt.2.6keine Zonekeine
b) Lagerung in staubdurchlässigen Gebinden, wie z. 8. Jutesäcken. Staubablagerungen sind vorhanden.2.6Zone 22: gRkeine
c) Offene Lagerung als Schüttgut mit geringer Staubfreisetzung (abhängig von den Stoffeigenschaften, wie Korngrößenverteilung, Dichte, Feuchte, Staubungsneigung). G. e. A. ist im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle nicht zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden.2.6Zone 22: gRkeine
d) Wie c), jedoch ist g. e. A. gelegentlich im Bereich
der Abwurf- bzw. Auftreffstelle zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden.
2.6Zone 21: im Nahbereich der Abwurfstelle bzw. des Auftreffbereichs;
Zone 22: üR
keine
3.3.2Umgebung von Befüll- und Entleerstellen (z.B. Big-Bag Absackung, automatische Absackung, Waagen, Sackaufgabe) (siehe auch Punkt 3.1.2.1)
3.3.2.1In Räumena) Es werden nur geringe Mengen gehandhabt, z.B. Waage im Laborbereich. Unmittelbare Reinigung bei geringen Staubfreisetzungen, z.B. Verschütten.2.4.2

2.6

keine Zonekeine
b) Es kommt betriebsmäßig zu keiner Staubfreisetzung, z.B. durch Unterdruckfahrweise, Objektabsaugung. Unmittelbare Reinigung bei geringen störungsbedingten Staubfreisetzungen.2.4.3.4

2.4.4.4

2.6

keine Zonekeine
c) Wie a), jedoch keine unmittelbare Reinigung.2.4.3.4

2.4.4.4

2.6

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängigkeine
d) Es kann zu Staubfreisetzungen kommen, die nicht unmittelbar zur Bildung von g. e. A. führen. Trotz regelmäßiger Reinigung können begrenzte Staubablagerungen nicht vermieden werden.2.4.3.4

2.4.4.4

2.6

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängigkeine
e) Wie d), jedoch treten Staubablagerungen im gesamten Raum auf. Trotz regelmäßiger Reinigung können Staubablagerungen nicht vermieden werden.2.6Zone 22: Rkeine
f) Es kann verfahrensbedingt gelegentlich zu Staubfreisetzungen kommen, die zur Bildung von g. e. A. führen (z.B. bei Befüllung: Abriss oder Platzen eines Packmittels).2.4.3.4

2.4.4.4

2.6

Zone 21: Ausdehnung abhängig von der möglichen Staubwolke

Zone 22: weitere Ausdehnung vom Einzelfall abhängig.

keine
3.3.2.2Im FreienWie 3.3.2.1, aber:
Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden.
3.3.3Beladen
3.3.3.1Beladen von offenen Fahrzeugen mit groben Schüttgütern mit Staubanteil (z.B. Getreide und Futtermittel)
3.3.3.1.1In RäumenDas Beladen erfolgt üblicherweise in allseitig geschlossenen Durchfahrten mit Rolltoren an der Ein- und Ausfahrt. Beim Auslaufen am Verladetrichter und Auf- schütten in offene Fahrzeuge lässt sich bei Produkten mit hohem Staubanteil durch Staubabsaugung g. e. A. nicht immer vermeiden.2.4.4.4Zone 21: im Fülltrichter und im offenen Laderaum des Fahrzeuges

Zone 22: üR

keine
3.3.3.1.2Im FreienWie 3.3.3.1, aber:
Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden.
3.3.4Staubführende Leitungen und FörderanlagenFilter siehe 3.3.5.
3.3.4.1Aspirationsleitungen und Absaugleitungena) G. e. A. ist betriebsmäßig nicht vorhanden. Staubablagerungen können vermieden werden durch Einhaltung hoher Absauggeschwindigkeiten ( > 20 m/s), geeignete Rohrleitungsführung ohne Toträume, regelmäßige Kontrollen.

Hinweis: Dabei sind auch Störungen des Prozesses und Schwankungen der Zusammensetzung der Produkte zubeachten.
Explosionsübertragung kann - selbst bei zonenfreien Aspirationsleitungen - grundsätzlich nicht sicher vermieden werden.

2.4.2keine ZoneIst für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Schutz Explosions erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9
b) Wie a), jedoch können Staubablagerungen nicht sicher vermieden werden.

Hinweis: Eine Explosionsübertragung über Aspirationsleitungen kann grundsätzlich nicht sicher vermieden werden.

Zone 22Ist für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Explosionsschutz erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9
c) Undefinierte Staubmengen treten auf und g. e. A.
kann nicht sicher vermieden werden, z.B. Absaugung mehrerer Anlagenbereiche.

Hinweis: Eine Explosionsübertragung über Aspirationsleitungen kann grundsätzlich nicht sicher vermieden werden.

Zone 21Ist für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Explosionsschutz erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9
3.3.4.2Pneumatische FörderungSaugförderung, Druckförderung
(Produktaufgabe siehe 3.3.2.1).
a) Die Konzentration liegt während der Förderung so hoch, dass nur bei An- und Abfahrvorgängen (z.B. Dichtstromförderer) g. e. A. zu erwarten ist.2.3.2Zone 21keine
b) Wie a), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen von außen (z.B. Glimmnest im Produkt) nicht sicher vermieden werden.2.3.2Zone 21erforderlich
c) G. e. A. ständig, über lange Zeiträume oder häufig zu erwarten.Zone 20keine
d) Wie c), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen von außen (z.B. Glimmnest im Produkt) nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
3.3.4.3Schneckenförderer, TrogkettenfördererProdukt wird kontinuierlich zugeführt. Umfangsgeschwindigkeit der Schnecke bzw. Fördergeschwindigkeit so gering, dass Bildung von g. e. A. nur gelegentlich zu erwarten ist.
Zur Vermeidung wirksamer Zündquellen wird z.B. berücksichtigt:
  • Fördergeschwindigkeit unterhalb 1 m/s
  • Antriebsleistung
  • Heißlaufen innenliegender Lager oder Wellendurchführungen.
Zone 21keine
3.3.4.4ElevatorenElevatoren gehören zu den Anlagenteilen, die das höchste Explosionsrisiko aufweisen. Aufgrund der Bauart kann g. e. A. in Elevatoren nur in seltenen Fällen sicher vermieden werden. Explosionen können aufgrund der langgestreckten Konstruktion größere Auswirkungen als in kubischen Behältern zur Folge haben. Somit ist bei der Beurteilung der Explosionsrisiken, der Auswahl und Umsetzung der Explosionsschutzmaßnahmen besonders sorgfältig vorzugehen.
3.3.4.4.1Becherelevatoren, z.B. Gurtbecherwerkea) Schüttgut bestehend aus Grobkorn
( > 1 mm) mit Staubanteil
( < 3 Gew.-%).

Das Schüttgut mit dieser Kornzusammensetzung wird als nicht explosionsfähig angenommen, jedoch kann durch Anreicherung von Staub eine g. e. A. auftreten.

Auch beim Vorhandensein einer Entstaubung (Aspiration) ist mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen.

Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind beispielsweise Schieflauf-, Schlupf- und Drehzahlüberwachung sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung vorhanden. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen sicher vermieden.

2.4.2Zone 21keine
b) Wie a), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden.2.4.2Zone 21erforderlich
c) Wie a), jedoch kann eine Explosionsübertragung aus anderen Anlagenteilen nicht sicher vermieden werden.2.4.2Zone 21erforderlich
d) Wie a), jedoch Schüttgut mit höherem Staubanteil.

Das Vermeiden von wirksamen Zündquellen als einzige Schutzmaßnahme ist nur bei Einhaltung definierter Randbedingungen möglich, z.B. geringe mechanische Belastung, zündunempfindliche Stäube, niedrige Brennzahl.
Da auch bei seltenen Störungen keine Zündquellen wirksam werden dürfen, sind Experten hinzuzuziehen.

Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind zusätzlich zu den o. g. Randbedingungen u.a. Schieflauf-, Schlupf-, Drehzahl- und Temperaturüberwachung der Lager sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung erforderlich. An die Zuverlässigkeit dieser Überwachungseinrichtung sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen auszuschließen.

2.4.2Zone 20keine
e) Wie d), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden.2.4.2Zone 20erforderlich
f) Wie d), jedoch kann eine Explosionsübertragung aus anderen Anlagenteilen nicht sicher vermieden werden.2.4.2Zone 20erforderlich
3.3.4.4.2Winkelbecher-, Pendelbecher- werke, Wellkantenförderera) Schüttgut bestehend aus Grobkorn
( > 1 mm) mit Staubanteil
( < 3 Gew.-%, Staub mit geringer Staubungsneigung).

Das Schüttgut mit dieser Kornzusammensetzung wird als nicht explosionsfähig angenommen, jedoch können Staubablagerungen insbesondere im horizontalen Bereich nicht sicher vermieden werden.

2.4.2

2.3.2

Zone 22keine
b) Wie a), jedoch enthaltener Staub mit höherer Staubungsneigung.2.4.2

2.3.2

Zone 21keine
c) Schüttgut mit höherem Staubanteil.

Auch beim Vorhandensein einer Entstaubung (Aspiration) ist mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen.

Wirksame Zündquellen, insbesondere heiße Oberflächen, z.B. heißlaufende Lager, und Selbstentzündung des Schüttgutes, sind ausreichend sicher zu vermeiden.
Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind beispielsweise Drehzahl- und Temperaturüberwachung der Lager sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung erforderlich. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen auszuschließen.

2.4.2

2.3.2

Zone 21keine
d) Wie c), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden.2.4.2

2.3.2

Zone 21erforderlich
3.3.5Filternde Abscheider (Filter)
3.3.5.1Rohgasrauma) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf.
a1) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes, liegt ständig oder über lange Zeiträume über der UEG oder das regelmäßige Abreinigen des Filtermediums erfolgt häufig. Wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen oder Selbstentzündung, z.B. im Bereich von Ablagerungen, werden sicher vermieden.Zone 20keine
Hinweis:
Bei Stäuben mit einer MZE < 10 tn.1 ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
a2) Wie a1), jedoch ist die MZE < 3 mJ.Zone 20erforderlich
a3) Wie a1), jedoch können wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen (z.B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündung im Abscheider nicht sicher ver- mieden werden.Zone 20erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
b) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.2.3.2Zone 21keine
b1) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes liegt betriebsmäßig unter der UEG (Objektabsaugung, Aspiration) und das Abreinigen des Filtermediums erfolgt nur gelegentlich, z.B. am Schichtende. Wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen oder Selbstentzündung, z.B. im Bereich von Ablagerungen, werden sicher vermieden.
Hinweis:
Bei Stäuben mit einer MZE < 10 ml ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
b2) Wie b1), jedoch können wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen (z.B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündung im Abscheider nicht sicher vermieden werden.2.3.2Zone 21erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
c) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten.
c1) Wie a3) oder b2), jedoch wird g. e. A. durch Inertisieren immer sicher verhindert. Die Inertisierung kann mit Feststoffen oder Gasen erfolgen. Bei der Inertisierung mit Gasen ist sichergestellt, dass in Zeiten in denen keine Inertisierung vorliegt, z.B. beim Stillstand der Anlage keine nennenswerten Staubablagerungen vorhanden sind.2.3.3keine Zonekeine
d) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich.
d1) Wie c1), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim Stillstand der Anlage) kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. durch Aufwirbeln von Staubablagerungen zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen sicher vermieden.2.3.3Zone 22keine
d2) Wie d1), jedoch können während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.2.3.3Zone 22erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
e) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
e1) Wie c1), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim An- und Abfahren) gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen sicher vermieden.2.3.3Zone 21keine
e2) Wie cl), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim An- und Abfahren) oder bei Fehlern in der Inertisierung oder deren Überwachung gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.2.3.3Zone 21erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
3.3.5.2Reingasrauma) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
a1) Im Rohgasraum liegt die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes ständig oder über lange Zeiträume über der UEG.
In Folge einer Filterstörung (z.B. Filterdurchbruch, Dichtungsprobleme) kann auf der Reinluftseite g. e. A. auftreten, es werden jedoch keine Maßnahmen zur kurzfristigen Erkennung und Beseitigung der Staubfreisetzung ergriffen. Wirksame Zündquellen werden sicher vermieden, (z.B. Einsatz von geeignetem Ventilator).
Zone 21keine
a2) Wie al), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.Zone 21erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich.
b1) Wie a1), jedoch wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren und instandgesetzt.Zone 22keine
b2) Wie a2), jedoch wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren und instandgesetzt.Zone 22erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9
b3) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes im Rohgasraum liegt betriebsmäßig unter der UEG. Bei einem Filterdurchbruch oder fehlendem Filterelement wird nur sehr wenig Staub auf die Reingasseite verschleppt. Hierdurch kann im Reingasraum g. e. A. betriebsmäßig nur selten und dann nur kurzzeitig auftreten oder es kommt lediglich zu Staubablagerungen. Wirksame Zündquellen werden sicher vermieden (z.B. Einsatz von geeignetem Ventilator).Zone 22keine
b4) Wie b3), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.Zone 22erforderlich, insbesondere 2.4 und 2.9
  c) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten.
cl) Wie b3) oder b4), jedoch ist die Staub- menge so gering dass betriebsmäßig weder g. e. A. noch Staubablagerungen auftreten. Zusätzlich wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren, gereinigt und instandgesetzt.keine Zonekeine
c2) Durch Einsatz eines nachgeschalteten differenzdrucküberwachten Sicherheitsfilters (Polizeifilter) wird g. e. A. auf der Reinluftseite des nachgeschalteten Sicherheitsfilters auch im Falle eines Filterdurchbruchs am Hauptfilter vermieden. Im Fall eines Ansprechens der Differenzdrucküberwachung wird die Anlage umgehend abgefahren, gereinigt und instandgesetzt.2.3.2keine Zone nach Polizei- Filterkeine
c3) Starrkörper-Filterelemente wie z.B. Plattenfilter, Keramikfilter (Filterdurchbruch konstruktionsbedingt nicht möglich). Der korrekte Einbau der Filter ist überprüft.2.3.2keine Zonekeine
3.3.6Silos, Bunkera) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf.
Das Produkt wird häufig ein- und ausgetragen oder umgewälzt und bleibt langzeitig in Schwebe. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.
Zone 20keine
b) Wie a), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z.B. Glimmnester) nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
c) G. e. A. tritt gelegentlich auf (z.B. Lagersilos mit geringer Entleerrate oder gelegentlich abfallende Anbackungen an Wänden). Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden.Zone 21keine
d) wie c), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z.B. Glimmnester) nicht sicher vermieden werden.Zone 21erforderlich
e) G. e. A. tritt normalerweise nicht auf. Es werden nur grobkörnige Stoffe mit geringem Feinanteil in großvolumige Silos eingetragen (z.B. Silos für gereinigtes Getreide).Zone 22keine
f) G. e. A. im Silo bzw. Bunker durch Inertisierung immer sicher verhindert. Es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen, ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.2.3.3.3keine Zonekeine
3.3.7Mühlen und Auffangbehälter (Mahlgut)Hinweis:
Mühlennachbehälter bilden häufig eine Einheit mit der Mühle. Weitere Beispiele für nachgeschaltete Behälter werden unter 3.2 beschrieben.
3.3.7.1Mühlena) G. e. A. betriebsmäßig zu erwarten. Mühle (z.B. Hammermühle) ist im Fall von Störungen als wirksame Zündquelle anzusehen.Zone 20erforderlich
b) Wie a) jedoch kann die Mühle konstruktionsbe- dingt auch bei seltenen Störungen nicht als Zündquelle wirksam werden (z.B. Luftstrahlmühle ohne Rotorsichter).Zone 20keine
c) Aufgrund des hohen Stoffstromes ist g. e. A. nur gelegentlich beim An- und Abfahren zu erwarten, z.B. bei Kugelmühlen oder Walzenstühlen. Geräteeigene Zündquellen treten i.d.R. bei diesen Mühlentypen nicht auf.Zone 21erforderlich, sofern der Eintrag von Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden kann
d) Wie c), jedoch kann der Eintrag von Zündquellen im Normalbetrieb und bei vorhersehbaren Störungen sicher vermieden werden.Zone 21keine
e) Wie a), b), c) oder d), jedoch ist g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert.keine Zonekeine
3.3.7.2Auffangbehälter (Mahlgut)a) G. e. A. betriebsmäßig zu erwarten. Eintrag von Zündquellen aus der vorgeschalteten Mühle möglich.2.3.3.3Zone 20erforderlich
b) Wie a) jedoch ist g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert.

Weitere Beispiele für nachgeschaltete Behälter siehe 3.2.

2.3.3.3keine Zonekeine
3.3.8Mischer (z.B. mechanische Mischer, mit oder ohne bewegliche Einbauten)Die nachfolgenden Beispiele basieren auf praxisnahen Versuchen mit verschiedenen Horizontal- und Vertikalmischern. Die Versuche wurden mit unterschiedlichen Stäuben durchgeführt. Das Forschungsvorhaben hat gezeigt, dass wie bisher angewendet, ein Füllgrad von mindestens 70 % nicht grundsätzlich zur Vermeidung von g. e. A. führt.
a) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
a1) diskontinuierlich betriebene Vertikalmischer, Konusmischer: G. e. A. ist aufgrund einer geringen Staubungsneigung der Mischgüter und maximalen Umfangsgeschwindigkeit der beweglichen Einbauten von < 1 m * s-1 nur während des Befüllens und Entleerens vorhanden.
Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.
2.3.2Zone 21keine
a2) Wie a1), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden.2.3.2Zone 21erforderlich
b) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf.
b1) kontinuierliche und diskontinuierliche Mischer ohne bewegliche Einbauten: Das Staub/Luft-Gemisch liegt betriebsmäßig im Explosionsbereich. Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.Zone 20keine
b2) kontinuierliche und diskontinuierliche Mischer mit beweglichen Einbauten (z.B. Horizontalmischer, Vertikalmischer). Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden.
Die beweglichen Einbauten können aufgrund der Konstruktion und Bauweise (Spaltmaß zwischen Wand und beweglichen Teilen, Wellenausführung und Lagerung) selbst bei seltenen Störungen nicht zur wirksamen Zündquelle werden.

Zur Vermeidung wirksamer Zündquellen wird z.B. berücksichtigt:

  • überwachte Spülung der Wellendurchführungen,
  • Temperaturüberwachung an Teilen, bei denen ein Heißlaufen nicht sicher vermieden werden kann (z.B. innenliegende Lager),
  • Verzicht auf lösbare Verbindungen im Inneren,
  • regelmäßige Wartung und Instandhaltung

Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester, Fremdkörper) ist sicher vermieden.

Zone 20keine
b3) Wie b1) oder b2), jedoch können Zündquellen nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
c) Wie b2), jedoch können während des Mischens geräteeigene Zündquellen nicht sicher vermieden werden, allerdings wird g. e. A. durch Inertisierung soweit verhindert, dass diese Zündquellen nicht wirksam werden.
Je nach Wirksamkeit der Inertisierung kann g. e. A. während des Mischens nicht, selten und nur kurzzeitig oder gelegentlich auftreten. Während des Befüllens und Entleerens können Zündquellen sicher vermieden werden.
Es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.
2.3.3.3Zone 21keine
d) Wie c), jedoch können sowohl während des Befüllens bzw. Entleerens als auch während des Mischens geräteeigene störungsbedingte Zündquellen nicht sicher vermieden werden, allerdings wird g. e. A. durch Inertisierung in allen o.g. Prozessschritten soweit verhindert, dass diese Zündquellen nicht wirksam werden.
Nach dem Entleeren können Staubablagerungen im Mischer vorhanden sein, die durch Aufwirbeln g. e. A. bilden können.
Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.
Zone 22keine
e) Diskontinuierliche Mischer mit bewegten Einbau-
ten, bei denen während der Befüllung über die Zugabereihenfolge sichergestellt wird, dass zunächst die inerten Stoffe und danach die explosionsfähigen Stoffe eingefüllt werden. In der Fertigmischung ist der Anteil inerter Feststoffe > 90%. Während der Zugabe wird die Umfangsgeschwindigkeit des Mischers auf < 1 m/s begrenzt. Schnelllaufende Mischwerkzeuge sind während des Befüllvorgangs abgeschaltet. Zündquellen können sicher vermieden werden.

Entmischung ist verhindert. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden.

2.3.3.3Zone 21: im Mischer Zone 21: in der Befüllstellekeine
3.3.9Trockner
3.3.9.1Wirbelschichtanlagen (Wirbelschichtgranulatoren, Wirbelschichttrockner, Wirbelschichtcoating-Anlagen)
3.3.9.1.1Zuluftvorwärmera) Frischluftbetrieb: Konstruktionsbedingt ist kein Eindringen von Staub in gefahrdrohender Menge zu erwarten; auch wenn im Produktraum (siehe 3.3.9.1.3) hybride Gemische während der Trocknung auftreten können, ist im Zuluftvorwärmbereich das Auftreten von Lösungsmittel/Luft-Gemischen nicht zu erwarten.2.3.2keine Zonekeine
b) Kreisgasbetrieb: Verfahrensbedingt können Staubablagerungen nicht in gefahrdrohender Menge auftreten. Hybride Gemische können infolge Kondensation und Reinigungsstufen im Kreisgas vermieden werden.2.3.2keine Zonekeine
3.3.9.1.2Luftverteilera) Aufgrund der Produkteigenschaften (z.B. Partikelgröße) und der Konstruktion des Luftverteilerbodens kann kein Produkt durch den Luftverteilerboden fallen und Staubablagerungen in gefahrdrohender Menge können vermieden werden.2.3.2keine Zonekeine
b) Produkt kann durch den Luftverteilerboden fallen
und es können Staubablagerungen in gefahrdrohender Menge auftreten.
2.3.2Zone 22keine
c) Wie a), jedoch können infolge lösungsmittelfeuchtem Produkt oder durch den Sprühprozess bedingt Gas- bzw. Dampf/Luft-Gemische nicht sicher vermieden werden, kann zusätzlich zu a) g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische störungsbedingt im Bereich des Luftverteilers auftreten.2.3.2Zone 2erforderlich
d) Wie b), jedoch können infolge lösungsmittelfeuchtem Produkt oder durch den Sprühprozess bedingt hybride Gemische nicht sicher vermieden werden, kann zusätzlich zu b) g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische störungsbedingt im Bereich des Luftverteilers auftreten.Zone 22

Zone 2

erforderlich
3.3.9.1.3Produktrauma) Aufgrund der Produkteigenschaften (z.B. staub- arme, abriebfeste Granulate) ist im Produktraum beim Trocknen g. e. A. betriebsmäßig nicht zu erwarten.
Staubablagerungen können nicht sicher vermieden werden; es werden keine lösungsmittelfeuchte Produkte eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht.
Der Eintrag von Zündquellen in den Trockner kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden.
2.3.2Zone 22keine
b) Im Produktraum kann beim Trocknen grobkörniger oder granulatartiger Produkte g. e. A. örtlich oder zeitlich begrenzt auftreten, z.B. bei nicht abriebfesten Produkten oder bei nicht vernachlässigbarem Feinanteil.
Es werden keine lösungsmittelfeuchten Produkte eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht.
Der Eintrag von Zündquellen in den Trockner kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden.
2.3.2Zone 21keine
c) Im Produktraum kann beim Trocknen staubförmiger Produkte g. e. A. auftreten.
Es werden keine lösungsmittelfeuchten Stäube eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht.
Der Eintrag von Zündquellen in den Trocknern kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden.

Hinweis: Bei Stäuben mit einer MZE < 10 mJ ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Zone 20keine
d) Wie c), jedoch wird der Trockner inertisiert. Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
  • bei Fehlern in der Inertisierung oder
  • bei Fehlern in der Überwachung der Inertisierung oder
  • bei Ablagerungen nach Aufheben der Inertisierung

selten und kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen.

Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden.

2.4.3

2.3.3.3

Zone 22keine
e) Wie c), jedoch wird der Trockner inertisiert. Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
  • bei Fehlern in der Inertisierung oder
  • bei Fehlern in der Überwachung der Inertisierung

gelegentlich mit Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden.

2.4.3

2.3.3.3

Zone 21keine
f) Wie a) bis c), jedoch kann das Vermeiden wirksamer Zündquellen nicht vollständig umgesetzt werden, daher wird der Trockner mit konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen geschützt.2.4.3Zone wie a) bis c)erforderlich
g) Wie c), jedoch ist das Auftreten hybrider Gemische während des Trocknungsprozesses nicht sicher vermieden; bedingt durch die hohe Luftzufuhr treten explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische nur gelegentlich auf.2.4.3Zone 1

Zone 20

erforderlich
h) Wie c), jedoch ist das Auftreten hybrider Gemische nicht sicher vermieden; daher wird der Trockner so inertisiert, dass die Bildung von g. e. A. sicher vermieden werden kann.2.4.3

2.3.3.3

2.3.3.4

keine Zonekeine
3.3.9.1.4Produktraum bei eingebautem ProduktrückhaltefilterSiehe 3.3.5.1 (Rohgasraum).
3.3.9.1.5Umgebung der Wirbelschichtanlagea) Im geöffneten Zustand der Wirbelschichtanlage treten Staubablagerungen in der Umgebung normalerweise nicht auf; wider Erwarten auftretende Staubablagerungen werden sofort entfernt:2.3.2keine Zonekeine
b) Im geöffneten Zustand der Wirbelschichtanlage können Staubablagerungen in der Umgebung in gefahrdrohender Menge auftreten. Regelmäßige Reinigung wird durchgeführt.2.3.2Zone 22keine
c) Zusätzlich zu a) kann es selten zu g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/ Luft-Gemische kommen.2.3.2

2.4.4

Zone 2keine
d) Zusätzlich zu b) kann es selten zu g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische kommen.Zone 22

Zone 2

keine
3.3.9.2Sprühtrocknungsanlagen
3.3.9.2.1Heißluftzufuhr, LuftverteilerBildung von g. e. A. nicht zur erwarten, weil kein Ein- dringen von Staub in gefahrdrohender Menge zu erwarten. Lufterhitzung erfolgt indirekt.2.3.2keine Zonekeine
3.3.9.2.2Trockenkammera) G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder häufig vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.

G. e. A. im Nahbereich um den Zerstäuber nur selten vorhanden, da Produkt noch nicht ausreichend getrocknet.

Zone 20

Zone 22: im Nahbereich um den Zerstäuber (zweifacher Scheibendurchmesser bei Zentrifugalzerstäubung oder zweifacher des Hülldurchmessers bei Düsenzerstäubung)

erforderlich
b) Wie a), jedoch können wirksame Zündquellen sicher vermieden werden, Insbesondere Selbstentzündung und Elektrostatik müssen betrachtet werden.Zone 20

Zone 22: im Nahbereich um den Zerstäuber (zweifacher Scheibendurchmesser bei Zentrifugalzerstäubung oder zweifacher des Hülldurchmessers bei Düsenzerstäubung)

keine
c) Wie a), jedoch sicher inertisiert.2.3.3.3keine Zonekeine
d) Wie a), jedoch wird Inertisierung zu regelmäßigen Reinigung aufgehoben.2.3.3.3Zone 22keine
3.3.9.2.3Fließbett internWirksame Zündquellen sind sicher vermieden.
a) Oberhalb des Siebbodens:
G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder überwiegend vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.
Zone 20keine
Unterhalb des Siebbodens:
G. e. A. selten, nur durch Staubablagerungen möglich.
Zone 22keine
b) Wie a), jedoch wirksame Zündquellen sind nicht sicher vermieden.
Oberhalb des Siebbodens:
Wie a).
Zone 20erforderlich
Unterhalb des Siebbodens:
Wie a).
Zone 22erforderlich
3.3.9.2.4Fließbett extern
3.3.9.2.4.1Oberhalb des Siebbodensa) G. e. A. während des Betriebes der Anlage gelegentlich vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.Zone 21erforderlich, wenn das Eintragen von Zündquellen z.B. aus der Trockenkammer nicht sicher vermieden werden kann.
b) G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder häufig vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.Zone 20erforderlich, wenn das Eintragen von Zündquellen z.B. aus der Trockenkammer nicht sicher vermieden werden kann
3.3.9.2.4.2Unterhalb des SiebbodensG. e. A. selten, nur durch Staubablagerungen möglich.Zone 22keine
3.3.9.2.5Zyklonabscheider
3.3.9.2.5.1ZuluftseiteG. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder überwiegend vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.
a) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden.Zone 20keine
b) Wie a), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden.Zone 20erforderlich
3.3.9.2.5.2AbluftseiteEinzelfallbetrachtung in Abhängigkeit von den Produkteigenschaften, der Betriebsweise und der Abscheideleistung des Zyklons.
a) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
a1) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden.Zone 21keine
a2) Wie a1), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden.Zone 21erforderlich
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich, weil
b1) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden.Zone 22keine
b2) Wie b1), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden.Zone 22erforderlich
3.3.9.2.6AbluftfilterSiehe 3.3.5.
3.3.9.2.7FeinpulverrückführungG. e. A. während des Betriebes der Anlage gelegentlich vorhanden.Zone 21keine
3.3.9.3Hordentrockner/
Tellertrockner
G. e. A. tritt während des Trocknungsvorgangs normalerweise nicht auf. G. e. A. kurzzeitig durch Aufwirbeln abgelagerten Staubes in Folge von betrieblichen Störungen möglich. Die Trocknung wird so betrieben, dass die Bildung brennbarer Schwelgase und eine Selbstentzündung des Produktes sicher vermieden werden.Zone 22keine
3.3.10Stationäre StrahlanlagenDie bei der Durchführung von Strahlarbeiten anfallenden Stäube können in Abhängigkeit der Kombination aus Strahlmittel, Werkstückmaterial und dem Werkstück anhaftenden Stoffen (z.B. Öle, Oberflächenbeschichtungen) sowie weiterer Strahlprozessparameter brennbar und im Gemisch mit Luft explosionsfähig sein.
3.3.10.1Inneres von Strahlanlagen
3.3.10.1.1Inneres von Strahlkammerna) Die Bildung von g. e. A. ist verhindert durch Strahlen mit nicht explosionsfähigem Strahlmittel und Betrieb mit Strahlmittelaufbereitung (mit Entfernen des Feinanteils) und Absaugung sowie Vermeidung von nennenswerten Ablagerungen in der Strahlkammer.2.3.2

2.4.4.4

keine Zonekeine
b) Wie a1, jedoch nicht alle Bedingungen erfüllt: Einzelfallbetrachtung erforderlich.
3.3.10.1.2Inneres von StrahlmittelaufbereitungenZur Strahlmittelaufbereitung gehören:
  • Mechanische Fördereinrichtung, z.B. Schnecke, Elevator
  • Windsichter.
a) Die Bildung von g. e. A. ist verhindert durch Verwendung von nicht explosionsfähigem Strahlmittel, Entfernen des Feinanteils und Absaugung. Ablagerungen werden konstruktionsbedingt vermieden.2.4.4.4keine Zonekeine
b) Wie a), jedoch können Ablagerungen nicht vermieden werden. Geräteeigene und eingetragene Zündquellen werden vermieden.Zone 22keine
3.3.10.1.3Inneres von Abscheidern
3.3.10.1.3.1Inneres von NassabscheidernDer anfallende Staub wird in einem Nassabscheider gebunden und fällt nur noch als Schlamm an. Gefährliche Staubanbackungen oder -ansammlungen werden vermieden. Beim Vorhandensein von Aluminium- und Leichtmetallstäuben wird die Ansammlung gefährlicher Wasserstoff/Luft-Gemische durch Lüftungsmaßnahmen vermieden. Eine hinreichende Verdünnung ist bei laufender Absaugung gewährleistet; bei Stillstand reichen üblicherweise Abströmöffnungen an der Abscheider-Oberseite zur Vermeidung von Anreicherung. Die Abscheidung des Nassabscheiders wird ständig überwacht, z.B. Füllstandskontrolle.2.2

2.3.2

2.4.4.3

keine Zonekeine
3.3.10.1.3.2Inneres von Trockenabscheiderna) Das Auftreten von g. e. A. ist sicher verhindert, wenn
  • Mit einem inerten Strahlmittel (Korund-, Glas-, Keramikanteil) gestrahlt wird und der Anteil dieser Strahlmittel im Strahlstaub größer 90 % ist oder
  • Stahlwerkstücke mit Korund gestrahlt werden oder
  • - Nachgewiesen wurde, dass der anfallende Strahlstaub nicht staubexplosionsfähig ist.
2.3.2keine Zonekeine
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nicht sicher verhindert, siehe 3.3.5 Filternde Abscheider (Filter).
Hinweis: Bei Strahlen von Leichtmetallen bzw. Leichtmetall-Eisen-Kombinationen ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
3.3.10.1.4Inneres von Rohrleitungena) Gefährliche Staubablagerungen sind durch geeignete Leitungsführung (Einzelabsaugung) und Sicherstellung einer hohen Strömungsgeschwindigkeit sowie regelmäßiger Kontrolle und Reinigung vermieden.2.4.4.3keine Zonekeine
b) Zentralabsaugung mit mehreren Absaugstellen. Staubablagerungen können nicht sicher vermieden werden.2.4.4.3Zone 22keine
3.3.70.2Umgebung von StrahlanlagenUmgebung der Strahlkammer, der Strahlmittelaufbereitung, der Abscheider, Luftrückführungsstellen.
a) Staubaustritt wird durch Unterdruckfahrweise vermieden. Ablagerungen von Strahlstaub und Strahlmittel werden durch ein festgelegtes Reinigungsmanagement beseitigt.2.4.3.4

2.6

keine Zonekeine
b) Wie a) jedoch sind aufgrund fehlenden Reinigungsmanagement insbesondere im Bereich der Filter und Luftrückführung Staubablagerungen nicht sicher vermieden.2.4.3.4Zone 22: in einem Bereich um die Austrittstelle bis zum Boden. Ausdehnung ist vom Einzelfall abhängigkeine
c) bei Verwendung von Nassabscheidern zum Abscheiden von Leichmetallstäuben ist die Ansammlung von Wasserstoff im Deckenbereich durch Lüftungsmaßnahmen verhindert.2.4.4keine Zonekeine
3.3.11Freistrahlräume
3.3.11.1Inneres von Freistrahlräumen bei StrahlarbeitenAusführung von manuellen Strahlarbeiten in abgesaugten Räumen.
3.3.11.1.1Strahlarbeiten mit kontinuierlicher RückführungDas Strahlmittel wird vollflächig erfasst und kontinuierlich dem Strahlmittelkreislauf zurückgeführt, siehe 3.3.10.1.1.
3.3.11.1.2Strahlarbeiten mit diskontinuierlicher RückführungBeim Strahlen ist aufgrund der Absaugung nur mit einem sehr geringen Staubanteil im abgelagerten Strahlmittel und somit nicht mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Das Strahlmittel wird nach Beendigung der Strahlarbeiten erfasst und dem Strahlmittelkreislauf zurückgeführt. Ein Überschreiten der UEG beim Reinigen ist unwahrscheinlich, kann aber nicht sicher vermieden werden.2.3.2

2.6

Zone 22: gRkeine
3.3.11.2Inneres von StrahlmittelaufbereitungenSiehe 3.3.10.1.2.
3.3.11.3Inneres von AbscheidernSiehe 3.3.10.1.3.
3.3.11.4Inneres von RohrleitungenSiehe 3.3.10.1.4.
3.3.11.5Umgebung von FreistrahlräumenSiehe 3.3.10.2.


Erläuterungen zu den in der Beispielsammlung benutzten Abkürzungen

Ausdehnung der ZonenDie Zahlenangabe für die Ausdehnung der Zonen ist stets in Metern zu verstehen. Sofern keine besondere Angabe über die geometrische Ausdehnung der Zone gemacht ist, bedeutet die Zahl den Radius einer Kugel um die Quelle für die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (Austrittsstelle brennbarer Stoffe oder dgl.).
b) wie a)bedeutet in Sp. 3 (Merkmale, Bemerkungen/Voraussetzungen) gleicher Sachverhalt wie unter a) angegeben. In Sp. 4 wird jedoch eine andere Schutzmaßnahme vorgesehen; hieraus ergibt sich in Sp. 5 eine andere Zoneneinteilung als bei a); u. U. kann sie sogar entfallen.
g. e. A.gefährliche explosionsfähige Atmosphäre.
gRSchutzmaßnahmen nach TRGS 723 sind im ganzen Raum durchzuführen.
keineSchutzmaßnahmen nach TRGS 724 sind nicht erforderlich.
OEGObere Explosionsgrenze
UEGUntere Explosionsgrenze
üRübriger Raum


TRBS 2152 Teil 2 Abschnitt
2.2Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen
2.3Verhindern oder Einschränken explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Anlagen und Anlagenteilen
2.3.2Konzentrationsbegrenzung
2.3.3Inertisierung
2.3.3.2Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus brennbaren Gasen und Dämpfen
2.3.3.3Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus brennbaren Stäuben
2.3.3.4Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus hybriden Gemischen
2.3.4Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre durch Druckabsenkung
2.4Verhindern oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Anlagen und Anlagenteilen
2.4.2Verfahrenstechnische Maßnahmen, Bauart und räumliche Anordnung der Anlagen und Anlagenteile
2.4.3Dichtheit von Anlagenteilen
2.4.3.2Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile
2.4.3.3Technisch dichte Anlagenteile
2.4.3.4Verringern betriebsbedingter Austritte brennbarer Stoffe
2.4.3.5Prüfen der Anlagenteile auf Dichtheit
2.4.4Lüftungsmaßnahmen
2.4.4.2Natürliche Lüftung
2.4.4.3Technische Lüftung (Raumlüftung)
2.4.4.4Objektabsaugung
2.5Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen oder Anlagenteilen
2.5.2Gaswarnanlagen mit Alarmierung
2.5.3Gaswarnanlagen mit automatischen Schaltfunktionen
2.5.4Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen
2.6Maßnahmen zum Beseitigen von Staubablagerungen in der Umgebung staubführender Apparaturen und Behälter
TRGS 724Konstruktiver Explosionsschutz


UWS Umweltmanagement GmbHENDE