Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
DGUV Regel 113-001 / BGR 104 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) - Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen
- Änderungsübersicht -
Oktober 2019
DGUV Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
DGUV Regeln bündeln das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebs-/ Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) wurde festgelegt, dass der Textteil der EX-RL ohne Anlagen und ohne Beispielsammlung in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit einfließen soll. Insofern wurde gegenwärtig der Textteil der EX-RL in die Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) implementiert.
Die Abstimmungen zwischen dem ABS UA 3 "Brand- und Explosionsschutz", AGS UA II "Schutzmaßnahmen" und dem Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" laufen so,. dass der Textteil ausschließlich im ABS UA 3 bzw. AGS UA II bearbeitet wird. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, die beim Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" eingehen, werden an den ABS UA 3 bzw. AGS UA II weitergeleitet.
Damit bleibt dem Anwender weiterhin ein in sich geschlossenes Basiswerk zum Explosionsschutz erhalten.
Die Struktur der EX-RL ist wie folgt:
Textteil | TRBS 1001 | Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit |
TRBS 1111 | Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung | |
TRBS 1112 | Instandhaltung | |
TRBS 1112 Teil 1 | Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen | |
EmpfBS 1114 | Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln | |
TRBS 1122 | Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV | |
TRBS 1123 | Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV | |
TRBS 1201 | Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen | |
TRBS 1201 Teil 1 | Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen | |
TRBS 1201 Teil 3 | Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU | |
TRBS 1201 Teil 5 | Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdung durch Brand und Explosion | |
TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen | |
TRBS 2152 (TRGS 720) | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Allgemeines - | |
TRBS 2152 Teil 1 (TRGS 721) | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Beurteilung der Explosionsgefährdung - | |
TRBS 2152 Teil 2 (TRGS 722) | Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | |
TRBS 3151 (TRGS 751) | Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen | |
TRGS 407 | Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung | |
TRGS 509 | Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter | |
TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern | |
TRGS 723 | Gefährliche explosionsfähige Gemische -Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische | |
TRGS 724 | Gefährliche explosionsfähige Gemische -Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken | |
TRGS 725 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen | |
TRGS 727 (BGI 5127; T033) | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen | |
DGUV Information | Explosionsschutzdokument (E 6) | |
xxx | Organisatorische Maßnahmen (E 7) | |
Anlagen | Anlage 1 | GefStoffV (neu) |
Anlage 2 | BetrSichV (neu) | |
Anlage 2 alt | BetrSichV (alt) | |
Anlage 3 | Hinweis auf das Verzeichnis der geprüften Gaswarngeräte (www.exinfo.de, Seiten-ID #6HY9) | |
Anlage 4 | Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRBS 2152 Teil 2, Anhang Pkt. 2 (blau) |
Ein Begriffsglossar befindet sich auf der Homepage der BAuA unter www.baua.de
Nr. | Beispiel | Merkmale/Bemerkungen/ Voraussetzungen/Hinweise | Schutzmaß- nahmen nach TRGS 722 | Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723 | Schutzmaßnahmen nach TRGS 724 |
(Sp. 1) | (Sp. 2) | (Sp. 3) | (Sp. 4) | (Sp. 5) | (Sp. 6) |
3 | Brennbare Stäube | Handhaben brennbarer Stäube oder fester Stoffe unter Staubanfall. Die Bildung hybrider Gemische nach TRBS 2152 ist auszuschließen, wenn nicht explizit im Beispiel genannt. | |||
Beispiele für explosionsfähige Stäube siehe auch GESTIS-STAUB-EX, Datenbank "Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben": www.dguv.de/ifa/de/gestis/expl/index.jsp | |||||
3.1 | Umgebung staubführender Apparate und Behälter - Allgemeines | ||||
3.1.1 | Umgebung geschlossener staubführender Apparate und Behälter | ||||
3.1.1.1 | In Räumen | a) Apparatur auf Dauer technisch dicht. Bildung von g. e. A. und gefährlichen Staubablagerungen ver- hindert. | 2.4.3.2 2.4.3.5 | keine Zone | keine |
b) Anlage technisch dicht, aber bereits geringe Leckagen werden schnell erkannt. Leckagen und Ablagerungen werden sofort beseitigt. | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.6 | keine Zone | keine | ||
c) Verhinderung des Staubaustritts aus der Apparatur durch Unterdruckfahrweise gewährleistet. Bildung von g. e. A. und gefährlichen Staubablagerungen verhindert. | 2.4.2 | keine Zone | keine | ||
d) Anlagenicht technisch dicht.
Ablagerungen von Staub sind möglich.
Staub sedimentiert im Nahbe- reich der Freisetzungsquelle.
Staubablagerungen werden regelmäßig beseitigt, können aber nicht vollständig vermieden werden.
Parameter für die Staubfreisetzung können sein:
| 2.6 | Zone 22: in einem Bereich um die Austrittstelle bis zum Boden. Ausdehnung ist vom Einzelfall abhängig. | keine | ||
e) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und/oder der Sedimentationseigenschaft des Staubes im gesamten Raum zu erwarten. Staubablagerungen werden regelmäßig beseitigt. | Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig, in der Regel gR | keine | |||
3.1.1.2 | Im Freien | Wie 3.1.1.1, aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. | |||
3.1.2 | Umgebung nicht geschlossener staubführender Apparate und Behälter | Hinweis: Unter nicht geschlossenen Apparaten und Behältern werden Einrichtungen verstanden, die betriebsmäßig ständig oder zeitweise offen sind (z.B. Bandförderer, Einfüllöffnungen, Übergabestellen, Probenahmestellen). | |||
3.1.2.1 | In Räumen | a) Um Stellen, die geöffnet werden können z.B. Probenahmestellen, Revisionsöffnungen, kommt es zu Staubfreisetzungen, z.B. bei versehentlichem Anfahren einer Apparatur mit offener Revisions- klappe oder Öffnen von Revisionsklappen während des Betriebs. Die auftretenden Staubkonzentrationen liegen jedoch deutlich unter der UEG (z.B. durch Unterdruckfahrweise oder Objektabsaugung); Staubablagerungen werden durch Reinigen vermieden. | 2.4.2
2.4.3.4 2.4.4.4 2.6 | keine Zone | keine |
b) Wie a), regelmäßige Reinigung wird durchgeführt, jedoch können Staubablagerungen nicht vollständig vermieden werden, z.B. aufgrund nicht ausreichender Objektabsaugung durch ungünstige geometrische Verhältnisse. | 2.4.3.4
2.4.4.4 2.6 | Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig | keine | ||
c) G. e. A. tritt im Bereich der ständig offenen Stellen gelegentlich auf (z.B. an Übergabestellen, offenen Förderungen, Einschüttgossen) und führt zu Staubablagerungen; Staubablagerungen können nicht vermieden werden. | 2.6 | Zone 21: im Nahbereich um die offene Stelle Zone 22: gR | keine | ||
3.1.2.2 | Im Freien | Wie 3.1.2.1, aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. | |||
3.2 | Inneres von staubführenden Apparaten und Behältern -Allgemeines | a) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, weil | |||
a1) verfahrensbedingt die UEG immer sicher unterschritten ist. Staubablagerungen und Staubanreicherungen sind verhindert. | 2.3.2 | keine Zone | keine | ||
a2) sichere Zugabe oder Vorhandensein eines nachweislich ausreichenden Anteils inerter Feststoffe gegeben (z.B. über 90 % bei organischen Stäuben) und Entmischung verhindert ist. Hinweis: Entzündungen von Staubablagerungen können ggf. auftreten. | 2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||
a3) die Anlage inertisiert wird.
Prozessbedingt und aufgrund der ausreichenden Qualität der Inertisierung und deren Überwachung ist mit dem Auftreten von g. e. A. nicht zu rechnen. Auch im Stillstand der Anlage treten keine Staubablagerungen auf. | 2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||
a4) Anlagen verfahrensbedingt unter Vakuum betrieben werden, solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann. | 2.3.4 | keine Zone | keine | ||
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich, weil | |||||
b1) keine verfahrensbedingten Staub/Luft-Gemische vorhanden sind. Aufwirbeln von abgelagertem Staub ist selten und kurzzeitig möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.2 | Zone 22 | keine | ||
b2) wie b1), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden. | Zone 22 | erforderlich | |||
b3) verfahrensbedingt die UEG deutlich unterschritten wird (z.B. bei geringen Staubkonzentrationen in Verbindung mit Absaugung zur Verhinderung der Staubakkumulation). Ein Überschreiten der UEG, z.B. durch seltene und kurzzeitige Konzentrationsschwankungen oder Staubaufwirbelungen, ist möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.2 | Zone 22 | keine | ||
b4) wie b3), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden. | Zone 22 | erforderlich | |||
b5) ein ausreichender Anteil inerter Feststoffe (z.B. über 90 % bei organischen Stäuben) zugegeben wird oder vorhanden ist. Entmischung ist verhindert. Unterschreitung des erforderlichen Inertstoffanteils selten und kurzzeitig möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.3.3 | Zone 22 | keine | ||
b6) wie b5), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden. | Zone 22 | erforderlich | |||
b7) die Anlage inertisiert wird.
Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
selten und kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden. | 2.3.3.3 | Zone 22 | keine | ||
b8) wie b7), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden. | Zone 22 | erforderlich | |||
b9) die Anlage zwar unter Vakuum betrieben wird, solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann, jedoch können Undichtigkeiten auftreten, die aber sofort erkannt und beseitigt werden. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.4 | Zone 22 | keine | ||
b10) Wie b9), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden. | Zone 22 | erforderlich | |||
c) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich, weil | |||||
c1) verfahrensbedingt gelegentlich Staub/Luft- Gemische auftreten (z.B. Behälter mit diskontinuierlicher Befüllung und kurzer Fülldauer). Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
c2) wie c1), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden. | Zone 21 | erforderlich | |||
c3) verfahrensbedingt die UEG unterschritten wird. Überschreitung der UEG, z.B. durch Konzentrationsschwankungen, ist gelegentlich möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
c4) wie c3), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden. | 2.3.2 | Zone 21 | erforderlich | ||
c5) ein ausreichender Anteil inerter Feststoffe (z.B. über 90 % bei organischen Stäuben) zugegeben wird oder vorhanden ist. Unterschreitung des Feststoffanteils gelegentlich möglich. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.3.3 | Zone 21 | keine | ||
c6) wie c5), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden. | Zone 21 | erforderlich | |||
c7) die Anlage zwar inertisiert wird, jedoch trotz der Inertisierung der Anlage entweder
gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen ist. | 2.3.3.3 | Zone 21 | keine | ||
c8) wie c7), jedoch können wirksame (auch eingetragene) Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden. | Zone 21 | erforderlich | |||
c9) die Anlagen zwar unter Vakuum betrieben werden solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann. Jedoch wird z.B. der Ausfall des Vakuums nicht sofort erkannt oder beim An- und Abfahren wird gelegentlich das Vakuum aufgehoben. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | 2.3.4 | Zone 21 | keine | ||
c10) wie c9), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden. | Zone 21 | erforderlich | |||
d) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf | |||||
d1) und wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | Zone 20 | keine | |||
d2) Wie d1 ), jedoch können wirksame Zündquellen nicht ausreichend vermieden werden. | Zone 20 | erforderlich |
Nr. | Beispiel | Merkmale/Bemerkungen/ Voraussetzungen/Hinweise | Schutzmaß- nahmen nach TRGS 722 | Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723 | Schutzmaßnahmen nach TRGS 724 |
(Sp. 1) | (Sp. 2) | (Sp. 3) | (Sp. 4) | (Sp. 5) | (Sp. 6) |
3.3 | Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 3.1 und 3.2 | ||||
3.3.1 | Läger | ||||
3.3.1.1 | Läger in Speichern und Hallen | a) Lagerung in staubdichten Gebinden. Mit dem Auftreten von g. e. A. ist nicht zu rechnen. Wenn z.B. durch Beschädigung von Gebinden größere Staubablagerungen auftreten, werden diese sofort beseitigt. | 2.6 | keine Zone | keine |
b) Lagerung in staubdurchlässigen Gebinden, wie z. 8. Jutesäcken. Staubablagerungen sind vorhanden. | 2.6 | Zone 22: gR | keine | ||
c) Offene Lagerung als Schüttgut mit geringer Staubfreisetzung (abhängig von den Stoffeigenschaften, wie Korngrößenverteilung, Dichte, Feuchte, Staubungsneigung). G. e. A. ist im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle nicht zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden. | 2.6 | Zone 22: gR | keine | ||
d) Wie c), jedoch ist g. e. A. gelegentlich im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden. | 2.6 | Zone 21: im Nahbereich der Abwurfstelle bzw. des Auftreffbereichs; Zone 22: üR | keine | ||
3.3.2 | Umgebung von Befüll- und Entleerstellen (z.B. Big-Bag Absackung, automatische Absackung, Waagen, Sackaufgabe) (siehe auch Punkt 3.1.2.1) | ||||
3.3.2.1 | In Räumen | a) Es werden nur geringe Mengen gehandhabt, z.B. Waage im Laborbereich. Unmittelbare Reinigung bei geringen Staubfreisetzungen, z.B. Verschütten. | 2.4.2
2.6 | keine Zone | keine |
b) Es kommt betriebsmäßig zu keiner Staubfreisetzung, z.B. durch Unterdruckfahrweise, Objektabsaugung. Unmittelbare Reinigung bei geringen störungsbedingten Staubfreisetzungen. | 2.4.3.4
2.4.4.4 2.6 | keine Zone | keine | ||
c) Wie a), jedoch keine unmittelbare Reinigung. | 2.4.3.4
2.4.4.4 2.6 | Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig | keine | ||
d) Es kann zu Staubfreisetzungen kommen, die nicht unmittelbar zur Bildung von g. e. A. führen. Trotz regelmäßiger Reinigung können begrenzte Staubablagerungen nicht vermieden werden. | 2.4.3.4
2.4.4.4 2.6 | Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig | keine | ||
e) Wie d), jedoch treten Staubablagerungen im gesamten Raum auf. Trotz regelmäßiger Reinigung können Staubablagerungen nicht vermieden werden. | 2.6 | Zone 22: R | keine | ||
f) Es kann verfahrensbedingt gelegentlich zu Staubfreisetzungen kommen, die zur Bildung von g. e. A. führen (z.B. bei Befüllung: Abriss oder Platzen eines Packmittels). | 2.4.3.4
2.4.4.4 2.6 | Zone 21: Ausdehnung abhängig von der möglichen Staubwolke
Zone 22: weitere Ausdehnung vom Einzelfall abhängig. | keine | ||
3.3.2.2 | Im Freien | Wie 3.3.2.1, aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. | |||
3.3.3 | Beladen | ||||
3.3.3.1 | Beladen von offenen Fahrzeugen mit groben Schüttgütern mit Staubanteil (z.B. Getreide und Futtermittel) | ||||
3.3.3.1.1 | In Räumen | Das Beladen erfolgt üblicherweise in allseitig geschlossenen Durchfahrten mit Rolltoren an der Ein- und Ausfahrt. Beim Auslaufen am Verladetrichter und Auf- schütten in offene Fahrzeuge lässt sich bei Produkten mit hohem Staubanteil durch Staubabsaugung g. e. A. nicht immer vermeiden. | 2.4.4.4 | Zone 21: im Fülltrichter und im offenen Laderaum des Fahrzeuges
Zone 22: üR | keine |
3.3.3.1.2 | Im Freien | Wie 3.3.3.1, aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. | |||
3.3.4 | Staubführende Leitungen und Förderanlagen | Filter siehe 3.3.5. | |||
3.3.4.1 | Aspirationsleitungen und Absaugleitungen | a) G. e. A. ist betriebsmäßig nicht vorhanden.
Staubablagerungen können vermieden werden durch Einhaltung hoher Absauggeschwindigkeiten ( > 20 m/s), geeignete Rohrleitungsführung ohne Toträume, regelmäßige Kontrollen.
Hinweis:
Dabei sind auch Störungen des Prozesses und Schwankungen der Zusammensetzung der Produkte zubeachten. | 2.4.2 | keine Zone | Ist für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Schutz Explosions erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9 |
b) Wie a), jedoch können Staubablagerungen nicht sicher vermieden werden.
Hinweis: Eine Explosionsübertragung über Aspirationsleitungen kann grundsätzlich nicht sicher vermieden werden. | Zone 22 | Ist für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Explosionsschutz erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9 | |||
c) Undefinierte Staubmengen treten auf und g. e. A. kann nicht sicher vermieden werden, z.B. Absaugung mehrerer Anlagenbereiche. Hinweis: Eine Explosionsübertragung über Aspirationsleitungen kann grundsätzlich nicht sicher vermieden werden. | Zone 21 | Ist für die vor- oder nachgeschalteten Anlagenteile konstruktiver Explosionsschutz erforderlich, ist dieser auch für die Aspirationsleitungen vorzusehen, z.B. Punkte 2.4 und 2.9 | |||
3.3.4.2 | Pneumatische Förderung | Saugförderung, Druckförderung (Produktaufgabe siehe 3.3.2.1). | |||
a) Die Konzentration liegt während der Förderung so hoch, dass nur bei An- und Abfahrvorgängen (z.B. Dichtstromförderer) g. e. A. zu erwarten ist. | 2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
b) Wie a), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen von außen (z.B. Glimmnest im Produkt) nicht sicher vermieden werden. | 2.3.2 | Zone 21 | erforderlich | ||
c) G. e. A. ständig, über lange Zeiträume oder häufig zu erwarten. | Zone 20 | keine | |||
d) Wie c), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen von außen (z.B. Glimmnest im Produkt) nicht sicher vermieden werden. | Zone 20 | erforderlich | |||
3.3.4.3 | Schneckenförderer, Trogkettenförderer | Produkt wird kontinuierlich zugeführt. Umfangsgeschwindigkeit der Schnecke bzw. Fördergeschwindigkeit so gering, dass Bildung von g. e. A. nur gelegentlich zu erwarten ist. Zur Vermeidung wirksamer Zündquellen wird z.B. berücksichtigt:
| Zone 21 | keine | |
3.3.4.4 | Elevatoren | Elevatoren gehören zu den Anlagenteilen, die das höchste Explosionsrisiko aufweisen. Aufgrund der Bauart kann g. e. A. in Elevatoren nur in seltenen Fällen sicher vermieden werden. Explosionen können aufgrund der langgestreckten Konstruktion größere Auswirkungen als in kubischen Behältern zur Folge haben. Somit ist bei der Beurteilung der Explosionsrisiken, der Auswahl und Umsetzung der Explosionsschutzmaßnahmen besonders sorgfältig vorzugehen. | |||
3.3.4.4.1 | Becherelevatoren, z.B. Gurtbecherwerke | a) Schüttgut bestehend aus Grobkorn ( > 1 mm) mit Staubanteil ( < 3 Gew.-%). Das Schüttgut mit dieser Kornzusammensetzung wird als nicht explosionsfähig angenommen, jedoch kann durch Anreicherung von Staub eine g. e. A. auftreten. Auch beim Vorhandensein einer Entstaubung (Aspiration) ist mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind beispielsweise Schieflauf-, Schlupf- und Drehzahlüberwachung sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung vorhanden. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen sicher vermieden. | 2.4.2 | Zone 21 | keine |
b) Wie a), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden. | 2.4.2 | Zone 21 | erforderlich | ||
c) Wie a), jedoch kann eine Explosionsübertragung aus anderen Anlagenteilen nicht sicher vermieden werden. | 2.4.2 | Zone 21 | erforderlich | ||
d) Wie a), jedoch Schüttgut mit höherem Staubanteil.
Das Vermeiden von wirksamen Zündquellen als einzige Schutzmaßnahme ist nur bei Einhaltung definierter Randbedingungen möglich, z.B. geringe mechanische Belastung, zündunempfindliche Stäube, niedrige Brennzahl. Als Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind zusätzlich zu den o. g. Randbedingungen u.a. Schieflauf-, Schlupf-, Drehzahl- und Temperaturüberwachung der Lager sowie Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung erforderlich. An die Zuverlässigkeit dieser Überwachungseinrichtung sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Gleichzeitig sind der Eintrag von Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen auszuschließen. | 2.4.2 | Zone 20 | keine | ||
e) Wie d), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden. | 2.4.2 | Zone 20 | erforderlich | ||
f) Wie d), jedoch kann eine Explosionsübertragung aus anderen Anlagenteilen nicht sicher vermieden werden. | 2.4.2 | Zone 20 | erforderlich | ||
3.3.4.4.2 | Winkelbecher-, Pendelbecher- werke, Wellkantenförderer | a) Schüttgut bestehend aus Grobkorn ( > 1 mm) mit Staubanteil ( < 3 Gew.-%, Staub mit geringer Staubungsneigung). Das Schüttgut mit dieser Kornzusammensetzung wird als nicht explosionsfähig angenommen, jedoch können Staubablagerungen insbesondere im horizontalen Bereich nicht sicher vermieden werden. | 2.4.2
2.3.2 | Zone 22 | keine |
b) Wie a), jedoch enthaltener Staub mit höherer Staubungsneigung. | 2.4.2
2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
c) Schüttgut mit höherem Staubanteil.
Auch beim Vorhandensein einer Entstaubung (Aspiration) ist mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Wirksame Zündquellen, insbesondere heiße Oberflächen, z.B. heißlaufende Lager, und Selbstentzündung des Schüttgutes, sind ausreichend sicher zu vermeiden. | 2.4.2
2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
d) Wie c), jedoch können geräteeigene oder eingetragene Zündquellen sowie das Auftreten von Selbstentzündungsvorgängen nicht sicher vermieden werden. | 2.4.2
2.3.2 | Zone 21 | erforderlich | ||
3.3.5 | Filternde Abscheider (Filter) | ||||
3.3.5.1 | Rohgasraum | a) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf. | |||
a1) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes, liegt ständig oder über lange Zeiträume über der UEG oder das regelmäßige Abreinigen des Filtermediums erfolgt häufig. Wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen oder Selbstentzündung, z.B. im Bereich von Ablagerungen, werden sicher vermieden. | Zone 20 | keine | |||
Hinweis: Bei Stäuben mit einer MZE < 10 tn.1 ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. | |||||
a2) Wie a1), jedoch ist die MZE < 3 mJ. | Zone 20 | erforderlich | |||
a3) Wie a1), jedoch können wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen (z.B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündung im Abscheider nicht sicher ver- mieden werden. | Zone 20 | erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9 | |||
b) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich. | 2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
b1) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes liegt betriebsmäßig unter der UEG (Objektabsaugung, Aspiration) und das Abreinigen des Filtermediums erfolgt nur gelegentlich, z.B. am Schichtende. Wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen oder Selbstentzündung, z.B. im Bereich von Ablagerungen, werden sicher vermieden. | |||||
Hinweis: Bei Stäuben mit einer MZE < 10 ml ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. | |||||
b2) Wie b1), jedoch können wirksame Zündquellen, insbesondere eingetragene Zündquellen (z.B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündung im Abscheider nicht sicher vermieden werden. | 2.3.2 | Zone 21 | erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9 | ||
c) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten. | |||||
c1) Wie a3) oder b2), jedoch wird g. e. A. durch Inertisieren immer sicher verhindert. Die Inertisierung kann mit Feststoffen oder Gasen erfolgen. Bei der Inertisierung mit Gasen ist sichergestellt, dass in Zeiten in denen keine Inertisierung vorliegt, z.B. beim Stillstand der Anlage keine nennenswerten Staubablagerungen vorhanden sind. | 2.3.3 | keine Zone | keine | ||
d) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich. | |||||
d1) Wie c1), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim Stillstand der Anlage) kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. durch Aufwirbeln von Staubablagerungen zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen sicher vermieden. | 2.3.3 | Zone 22 | keine | ||
d2) Wie d1), jedoch können während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden. | 2.3.3 | Zone 22 | erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9 | ||
e) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich. | |||||
e1) Wie c1), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim An- und Abfahren) gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen sicher vermieden. | 2.3.3 | Zone 21 | keine | ||
e2) Wie cl), jedoch ist trotz der Inertisierung der Anlage prozessbedingt (z.B. beim An- und Abfahren) oder bei Fehlern in der Inertisierung oder deren Überwachung gelegentlich mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden. | 2.3.3 | Zone 21 | erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9 | ||
3.3.5.2 | Reingasraum | a) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich. | |||
a1) Im Rohgasraum liegt die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes ständig oder über lange Zeiträume über der UEG. In Folge einer Filterstörung (z.B. Filterdurchbruch, Dichtungsprobleme) kann auf der Reinluftseite g. e. A. auftreten, es werden jedoch keine Maßnahmen zur kurzfristigen Erkennung und Beseitigung der Staubfreisetzung ergriffen. Wirksame Zündquellen werden sicher vermieden, (z.B. Einsatz von geeignetem Ventilator). | Zone 21 | keine | |||
a2) Wie al), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden. | Zone 21 | erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9 | |||
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich. | |||||
b1) Wie a1), jedoch wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren und instandgesetzt. | Zone 22 | keine | |||
b2) Wie a2), jedoch wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren und instandgesetzt. | Zone 22 | erforderlich, insbesondere Punkte 2.4 und 2.9 | |||
b3) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes im Rohgasraum liegt betriebsmäßig unter der UEG. Bei einem Filterdurchbruch oder fehlendem Filterelement wird nur sehr wenig Staub auf die Reingasseite verschleppt. Hierdurch kann im Reingasraum g. e. A. betriebsmäßig nur selten und dann nur kurzzeitig auftreten oder es kommt lediglich zu Staubablagerungen. Wirksame Zündquellen werden sicher vermieden (z.B. Einsatz von geeignetem Ventilator). | Zone 22 | keine | |||
b4) Wie b3), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden. | Zone 22 | erforderlich, insbesondere 2.4 und 2.9 | |||
c) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten. | |||||
cl) Wie b3) oder b4), jedoch ist die Staub- menge so gering dass betriebsmäßig weder g. e. A. noch Staubablagerungen auftreten. Zusätzlich wird ein Filterdurchbruch kurzfristig erkannt (z.B. durch ein Überwachungssystem) und Anlage wird unverzüglich abgefahren, gereinigt und instandgesetzt. | keine Zone | keine | |||
c2) Durch Einsatz eines nachgeschalteten differenzdrucküberwachten Sicherheitsfilters (Polizeifilter) wird g. e. A. auf der Reinluftseite des nachgeschalteten Sicherheitsfilters auch im Falle eines Filterdurchbruchs am Hauptfilter vermieden. Im Fall eines Ansprechens der Differenzdrucküberwachung wird die Anlage umgehend abgefahren, gereinigt und instandgesetzt. | 2.3.2 | keine Zone nach Polizei- Filter | keine | ||
c3) Starrkörper-Filterelemente wie z.B. Plattenfilter, Keramikfilter (Filterdurchbruch konstruktionsbedingt nicht möglich). Der korrekte Einbau der Filter ist überprüft. | 2.3.2 | keine Zone | keine | ||
3.3.6 | Silos, Bunker | a) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf. Das Produkt wird häufig ein- und ausgetragen oder umgewälzt und bleibt langzeitig in Schwebe. Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | Zone 20 | keine | |
b) Wie a), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z.B. Glimmnester) nicht sicher vermieden werden. | Zone 20 | erforderlich | |||
c) G. e. A. tritt gelegentlich auf (z.B. Lagersilos mit geringer Entleerrate oder gelegentlich abfallende Anbackungen an Wänden). Wirksame (auch eingetragene) Zündquellen werden sicher vermieden. | Zone 21 | keine | |||
d) wie c), jedoch kann der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z.B. Glimmnester) nicht sicher vermieden werden. | Zone 21 | erforderlich | |||
e) G. e. A. tritt normalerweise nicht auf. Es werden nur grobkörnige Stoffe mit geringem Feinanteil in großvolumige Silos eingetragen (z.B. Silos für gereinigtes Getreide). | Zone 22 | keine | |||
f) G. e. A. im Silo bzw. Bunker durch Inertisierung immer sicher verhindert. Es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen, ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann. | 2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||
3.3.7 | Mühlen und Auffangbehälter (Mahlgut) | Hinweis: Mühlennachbehälter bilden häufig eine Einheit mit der Mühle. Weitere Beispiele für nachgeschaltete Behälter werden unter 3.2 beschrieben. | |||
3.3.7.1 | Mühlen | a) G. e. A. betriebsmäßig zu erwarten. Mühle (z.B. Hammermühle) ist im Fall von Störungen als wirksame Zündquelle anzusehen. | Zone 20 | erforderlich | |
b) Wie a) jedoch kann die Mühle konstruktionsbe- dingt auch bei seltenen Störungen nicht als Zündquelle wirksam werden (z.B. Luftstrahlmühle ohne Rotorsichter). | Zone 20 | keine | |||
c) Aufgrund des hohen Stoffstromes ist g. e. A. nur gelegentlich beim An- und Abfahren zu erwarten, z.B. bei Kugelmühlen oder Walzenstühlen. Geräteeigene Zündquellen treten i.d.R. bei diesen Mühlentypen nicht auf. | Zone 21 | erforderlich, sofern der Eintrag von Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden kann | |||
d) Wie c), jedoch kann der Eintrag von Zündquellen im Normalbetrieb und bei vorhersehbaren Störungen sicher vermieden werden. | Zone 21 | keine | |||
e) Wie a), b), c) oder d), jedoch ist g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert. | keine Zone | keine | |||
3.3.7.2 | Auffangbehälter (Mahlgut) | a) G. e. A. betriebsmäßig zu erwarten. Eintrag von Zündquellen aus der vorgeschalteten Mühle möglich. | 2.3.3.3 | Zone 20 | erforderlich |
b) Wie a) jedoch ist g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert.
Weitere Beispiele für nachgeschaltete Behälter siehe 3.2. | 2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||
3.3.8 | Mischer (z.B. mechanische Mischer, mit oder ohne bewegliche Einbauten) | Die nachfolgenden Beispiele basieren auf praxisnahen Versuchen mit verschiedenen Horizontal- und Vertikalmischern. Die Versuche wurden mit unterschiedlichen Stäuben durchgeführt. Das Forschungsvorhaben hat gezeigt, dass wie bisher angewendet, ein Füllgrad von mindestens 70 % nicht grundsätzlich zur Vermeidung von g. e. A. führt. | |||
a) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich. | |||||
a1) diskontinuierlich betriebene Vertikalmischer, Konusmischer:
G. e. A. ist aufgrund einer geringen Staubungsneigung der Mischgüter und maximalen Umfangsgeschwindigkeit der beweglichen Einbauten von < 1 m * s-1 nur während des Befüllens und Entleerens vorhanden. Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden. | 2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
a2) Wie a1), jedoch können wirksame Zündquellen nicht sicher vermieden werden. | 2.3.2 | Zone 21 | erforderlich | ||
b) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf. | |||||
b1) kontinuierliche und diskontinuierliche Mischer ohne bewegliche Einbauten: Das Staub/Luft-Gemisch liegt betriebsmäßig im Explosionsbereich. Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden. | Zone 20 | keine | |||
b2) kontinuierliche und diskontinuierliche Mischer mit beweglichen Einbauten (z.B. Horizontalmischer, Vertikalmischer). Geräteeigene Zündquellen werden sicher vermieden. Die beweglichen Einbauten können aufgrund der Konstruktion und Bauweise (Spaltmaß zwischen Wand und beweglichen Teilen, Wellenausführung und Lagerung) selbst bei seltenen Störungen nicht zur wirksamen Zündquelle werden. Zur Vermeidung wirksamer Zündquellen wird z.B. berücksichtigt:
Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester, Fremdkörper) ist sicher vermieden. | Zone 20 | keine | |||
b3) Wie b1) oder b2), jedoch können Zündquellen nicht sicher vermieden werden. | Zone 20 | erforderlich | |||
c) Wie b2), jedoch können während des Mischens geräteeigene Zündquellen nicht sicher vermieden werden, allerdings wird g. e. A. durch Inertisierung soweit verhindert, dass diese Zündquellen nicht wirksam werden. Je nach Wirksamkeit der Inertisierung kann g. e. A. während des Mischens nicht, selten und nur kurzzeitig oder gelegentlich auftreten. Während des Befüllens und Entleerens können Zündquellen sicher vermieden werden. Es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden. | 2.3.3.3 | Zone 21 | keine | ||
d) Wie c), jedoch können sowohl während des Befüllens bzw. Entleerens als auch während des Mischens geräteeigene störungsbedingte Zündquellen nicht sicher vermieden werden, allerdings wird g. e. A. durch Inertisierung in allen o.g. Prozessschritten soweit verhindert, dass diese Zündquellen nicht wirksam werden. Nach dem Entleeren können Staubablagerungen im Mischer vorhanden sein, die durch Aufwirbeln g. e. A. bilden können. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden. | Zone 22 | keine | |||
e) Diskontinuierliche Mischer mit bewegten Einbau- ten, bei denen während der Befüllung über die Zugabereihenfolge sichergestellt wird, dass zunächst die inerten Stoffe und danach die explosionsfähigen Stoffe eingefüllt werden. In der Fertigmischung ist der Anteil inerter Feststoffe > 90%. Während der Zugabe wird die Umfangsgeschwindigkeit des Mischers auf < 1 m/s begrenzt. Schnelllaufende Mischwerkzeuge sind während des Befüllvorgangs abgeschaltet. Zündquellen können sicher vermieden werden. Entmischung ist verhindert. Der Eintrag von Zündquellen (z.B. Glimmnester) ist sicher vermieden. | 2.3.3.3 | Zone 21: im Mischer Zone 21: in der Befüllstelle | keine | ||
3.3.9 | Trockner | ||||
3.3.9.1 | Wirbelschichtanlagen (Wirbelschichtgranulatoren, Wirbelschichttrockner, Wirbelschichtcoating-Anlagen) | ||||
3.3.9.1.1 | Zuluftvorwärmer | a) Frischluftbetrieb: Konstruktionsbedingt ist kein Eindringen von Staub in gefahrdrohender Menge zu erwarten; auch wenn im Produktraum (siehe 3.3.9.1.3) hybride Gemische während der Trocknung auftreten können, ist im Zuluftvorwärmbereich das Auftreten von Lösungsmittel/Luft-Gemischen nicht zu erwarten. | 2.3.2 | keine Zone | keine |
b) Kreisgasbetrieb: Verfahrensbedingt können Staubablagerungen nicht in gefahrdrohender Menge auftreten. Hybride Gemische können infolge Kondensation und Reinigungsstufen im Kreisgas vermieden werden. | 2.3.2 | keine Zone | keine | ||
3.3.9.1.2 | Luftverteiler | a) Aufgrund der Produkteigenschaften (z.B. Partikelgröße) und der Konstruktion des Luftverteilerbodens kann kein Produkt durch den Luftverteilerboden fallen und Staubablagerungen in gefahrdrohender Menge können vermieden werden. | 2.3.2 | keine Zone | keine |
b) Produkt kann durch den Luftverteilerboden fallen und es können Staubablagerungen in gefahrdrohender Menge auftreten. | 2.3.2 | Zone 22 | keine | ||
c) Wie a), jedoch können infolge lösungsmittelfeuchtem Produkt oder durch den Sprühprozess bedingt Gas- bzw. Dampf/Luft-Gemische nicht sicher vermieden werden, kann zusätzlich zu a) g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische störungsbedingt im Bereich des Luftverteilers auftreten. | 2.3.2 | Zone 2 | erforderlich | ||
d) Wie b), jedoch können infolge lösungsmittelfeuchtem Produkt oder durch den Sprühprozess bedingt hybride Gemische nicht sicher vermieden werden, kann zusätzlich zu b) g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische störungsbedingt im Bereich des Luftverteilers auftreten. | Zone 22
Zone 2 | erforderlich | |||
3.3.9.1.3 | Produktraum | a) Aufgrund der Produkteigenschaften (z.B. staub- arme, abriebfeste Granulate) ist im Produktraum beim Trocknen g. e. A. betriebsmäßig nicht zu erwarten. Staubablagerungen können nicht sicher vermieden werden; es werden keine lösungsmittelfeuchte Produkte eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht. Der Eintrag von Zündquellen in den Trockner kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden. | 2.3.2 | Zone 22 | keine |
b) Im Produktraum kann beim Trocknen grobkörniger oder granulatartiger Produkte g. e. A. örtlich oder zeitlich begrenzt auftreten, z.B. bei nicht abriebfesten Produkten oder bei nicht vernachlässigbarem Feinanteil. Es werden keine lösungsmittelfeuchten Produkte eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht. Der Eintrag von Zündquellen in den Trockner kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden. | 2.3.2 | Zone 21 | keine | ||
c) Im Produktraum kann beim Trocknen staubförmiger Produkte g. e. A. auftreten. Es werden keine lösungsmittelfeuchten Stäube eingesetzt; es werden keine brennbaren Lösungsmittel versprüht. Der Eintrag von Zündquellen in den Trocknern kann sicher vermieden werden. Entstehung von Selbstentzündung kann verfahrensbedingt und oder produktbedingt sicher vermieden werden. Hinweis: Bei Stäuben mit einer MZE < 10 mJ ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. | Zone 20 | keine | |||
d) Wie c), jedoch wird der Trockner inertisiert.
Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
selten und kurzzeitig mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden. | 2.4.3
2.3.3.3 | Zone 22 | keine | ||
e) Wie c), jedoch wird der Trockner inertisiert.
Trotz der Inertisierung der Anlage ist entweder
gelegentlich mit Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Während der Betriebszustände mit nicht ausreichender Inertisierung werden wirksame Zündquellen vermieden. | 2.4.3
2.3.3.3 | Zone 21 | keine | ||
f) Wie a) bis c), jedoch kann das Vermeiden wirksamer Zündquellen nicht vollständig umgesetzt werden, daher wird der Trockner mit konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen geschützt. | 2.4.3 | Zone wie a) bis c) | erforderlich | ||
g) Wie c), jedoch ist das Auftreten hybrider Gemische während des Trocknungsprozesses nicht sicher vermieden; bedingt durch die hohe Luftzufuhr treten explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische nur gelegentlich auf. | 2.4.3 | Zone 1
Zone 20 | erforderlich | ||
h) Wie c), jedoch ist das Auftreten hybrider Gemische nicht sicher vermieden; daher wird der Trockner so inertisiert, dass die Bildung von g. e. A. sicher vermieden werden kann. | 2.4.3
2.3.3.3 2.3.3.4 | keine Zone | keine | ||
3.3.9.1.4 | Produktraum bei eingebautem Produktrückhaltefilter | Siehe 3.3.5.1 (Rohgasraum). | |||
3.3.9.1.5 | Umgebung der Wirbelschichtanlage | a) Im geöffneten Zustand der Wirbelschichtanlage treten Staubablagerungen in der Umgebung normalerweise nicht auf; wider Erwarten auftretende Staubablagerungen werden sofort entfernt: | 2.3.2 | keine Zone | keine |
b) Im geöffneten Zustand der Wirbelschichtanlage können Staubablagerungen in der Umgebung in gefahrdrohender Menge auftreten. Regelmäßige Reinigung wird durchgeführt. | 2.3.2 | Zone 22 | keine | ||
c) Zusätzlich zu a) kann es selten zu g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/ Luft-Gemische kommen. | 2.3.2
2.4.4 | Zone 2 | keine | ||
d) Zusätzlich zu b) kann es selten zu g. e. A. durch Lösungsmitteldampf/Luft-Gemische kommen. | Zone 22
Zone 2 | keine | |||
3.3.9.2 | Sprühtrocknungsanlagen | ||||
3.3.9.2.1 | Heißluftzufuhr, Luftverteiler | Bildung von g. e. A. nicht zur erwarten, weil kein Ein- dringen von Staub in gefahrdrohender Menge zu erwarten. Lufterhitzung erfolgt indirekt. | 2.3.2 | keine Zone | keine |
3.3.9.2.2 | Trockenkammer | a) G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder häufig vorhanden.
Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb.
G. e. A. im Nahbereich um den Zerstäuber nur selten vorhanden, da Produkt noch nicht ausreichend getrocknet. | Zone 20
Zone 22: im Nahbereich um den Zerstäuber (zweifacher Scheibendurchmesser bei Zentrifugalzerstäubung oder zweifacher des Hülldurchmessers bei Düsenzerstäubung) | erforderlich | |
b) Wie a), jedoch können wirksame Zündquellen sicher vermieden werden, Insbesondere Selbstentzündung und Elektrostatik müssen betrachtet werden. | Zone 20
Zone 22: im Nahbereich um den Zerstäuber (zweifacher Scheibendurchmesser bei Zentrifugalzerstäubung oder zweifacher des Hülldurchmessers bei Düsenzerstäubung) | keine | |||
c) Wie a), jedoch sicher inertisiert. | 2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||
d) Wie a), jedoch wird Inertisierung zu regelmäßigen Reinigung aufgehoben. | 2.3.3.3 | Zone 22 | keine | ||
3.3.9.2.3 | Fließbett intern | Wirksame Zündquellen sind sicher vermieden. | |||
a) Oberhalb des Siebbodens: G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder überwiegend vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb. | Zone 20 | keine | |||
Unterhalb des Siebbodens: G. e. A. selten, nur durch Staubablagerungen möglich. | Zone 22 | keine | |||
b) Wie a), jedoch wirksame Zündquellen sind nicht sicher vermieden. | |||||
Oberhalb des Siebbodens: Wie a). | Zone 20 | erforderlich | |||
Unterhalb des Siebbodens: Wie a). | Zone 22 | erforderlich | |||
3.3.9.2.4 | Fließbett extern | ||||
3.3.9.2.4.1 | Oberhalb des Siebbodens | a) G. e. A. während des Betriebes der Anlage gelegentlich vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb. | Zone 21 | erforderlich, wenn das Eintragen von Zündquellen z.B. aus der Trockenkammer nicht sicher vermieden werden kann. | |
b) G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder häufig vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb. | Zone 20 | erforderlich, wenn das Eintragen von Zündquellen z.B. aus der Trockenkammer nicht sicher vermieden werden kann | |||
3.3.9.2.4.2 | Unterhalb des Siebbodens | G. e. A. selten, nur durch Staubablagerungen möglich. | Zone 22 | keine | |
3.3.9.2.5 | Zyklonabscheider | ||||
3.3.9.2.5.1 | Zuluftseite | G. e. A. während des Betriebes der Anlage ständig oder überwiegend vorhanden. Dies gilt auch für den An- und Abfahrbetrieb. | |||
a) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden. | Zone 20 | keine | |||
b) Wie a), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden. | Zone 20 | erforderlich | |||
3.3.9.2.5.2 | Abluftseite | Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit von den Produkteigenschaften, der Betriebsweise und der Abscheideleistung des Zyklons. | |||
a) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich. | |||||
a1) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden. | Zone 21 | keine | |||
a2) Wie a1), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden. | Zone 21 | erforderlich | |||
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich, weil | |||||
b1) Eingetragene und interne Zündquellen sowie die Übertragung von Explosionen sind sicher vermieden. | Zone 22 | keine | |||
b2) Wie b1), jedoch können eingetragene oder interne Zündquellen oder Übertragung von Explosionen nicht sicher vermieden werden. | Zone 22 | erforderlich | |||
3.3.9.2.6 | Abluftfilter | Siehe 3.3.5. | |||
3.3.9.2.7 | Feinpulverrückführung | G. e. A. während des Betriebes der Anlage gelegentlich vorhanden. | Zone 21 | keine | |
3.3.9.3 | Hordentrockner/ Tellertrockner | G. e. A. tritt während des Trocknungsvorgangs normalerweise nicht auf. G. e. A. kurzzeitig durch Aufwirbeln abgelagerten Staubes in Folge von betrieblichen Störungen möglich. Die Trocknung wird so betrieben, dass die Bildung brennbarer Schwelgase und eine Selbstentzündung des Produktes sicher vermieden werden. | Zone 22 | keine | |
3.3.10 | Stationäre Strahlanlagen | Die bei der Durchführung von Strahlarbeiten anfallenden Stäube können in Abhängigkeit der Kombination aus Strahlmittel, Werkstückmaterial und dem Werkstück anhaftenden Stoffen (z.B. Öle, Oberflächenbeschichtungen) sowie weiterer Strahlprozessparameter brennbar und im Gemisch mit Luft explosionsfähig sein. | |||
3.3.10.1 | Inneres von Strahlanlagen | ||||
3.3.10.1.1 | Inneres von Strahlkammern | a) Die Bildung von g. e. A. ist verhindert durch Strahlen mit nicht explosionsfähigem Strahlmittel und Betrieb mit Strahlmittelaufbereitung (mit Entfernen des Feinanteils) und Absaugung sowie Vermeidung von nennenswerten Ablagerungen in der Strahlkammer. | 2.3.2
2.4.4.4 | keine Zone | keine |
b) Wie a1, jedoch nicht alle Bedingungen erfüllt: Einzelfallbetrachtung erforderlich. | |||||
3.3.10.1.2 | Inneres von Strahlmittelaufbereitungen | Zur Strahlmittelaufbereitung gehören:
| |||
a) Die Bildung von g. e. A. ist verhindert durch Verwendung von nicht explosionsfähigem Strahlmittel, Entfernen des Feinanteils und Absaugung. Ablagerungen werden konstruktionsbedingt vermieden. | 2.4.4.4 | keine Zone | keine | ||
b) Wie a), jedoch können Ablagerungen nicht vermieden werden. Geräteeigene und eingetragene Zündquellen werden vermieden. | Zone 22 | keine | |||
3.3.10.1.3 | Inneres von Abscheidern | ||||
3.3.10.1.3.1 | Inneres von Nassabscheidern | Der anfallende Staub wird in einem Nassabscheider gebunden und fällt nur noch als Schlamm an. Gefährliche Staubanbackungen oder -ansammlungen werden vermieden. Beim Vorhandensein von Aluminium- und Leichtmetallstäuben wird die Ansammlung gefährlicher Wasserstoff/Luft-Gemische durch Lüftungsmaßnahmen vermieden. Eine hinreichende Verdünnung ist bei laufender Absaugung gewährleistet; bei Stillstand reichen üblicherweise Abströmöffnungen an der Abscheider-Oberseite zur Vermeidung von Anreicherung. Die Abscheidung des Nassabscheiders wird ständig überwacht, z.B. Füllstandskontrolle. | 2.2
2.3.2 2.4.4.3 | keine Zone | keine |
3.3.10.1.3.2 | Inneres von Trockenabscheidern | a) Das Auftreten von g. e. A. ist sicher verhindert, wenn
| 2.3.2 | keine Zone | keine |
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nicht sicher verhindert, siehe 3.3.5 Filternde Abscheider (Filter). | |||||
Hinweis: Bei Strahlen von Leichtmetallen bzw. Leichtmetall-Eisen-Kombinationen ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. | |||||
3.3.10.1.4 | Inneres von Rohrleitungen | a) Gefährliche Staubablagerungen sind durch geeignete Leitungsführung (Einzelabsaugung) und Sicherstellung einer hohen Strömungsgeschwindigkeit sowie regelmäßiger Kontrolle und Reinigung vermieden. | 2.4.4.3 | keine Zone | keine |
b) Zentralabsaugung mit mehreren Absaugstellen. Staubablagerungen können nicht sicher vermieden werden. | 2.4.4.3 | Zone 22 | keine | ||
3.3.70.2 | Umgebung von Strahlanlagen | Umgebung der Strahlkammer, der Strahlmittelaufbereitung, der Abscheider, Luftrückführungsstellen. | |||
a) Staubaustritt wird durch Unterdruckfahrweise vermieden. Ablagerungen von Strahlstaub und Strahlmittel werden durch ein festgelegtes Reinigungsmanagement beseitigt. | 2.4.3.4
2.6 | keine Zone | keine | ||
b) Wie a) jedoch sind aufgrund fehlenden Reinigungsmanagement insbesondere im Bereich der Filter und Luftrückführung Staubablagerungen nicht sicher vermieden. | 2.4.3.4 | Zone 22: in einem Bereich um die Austrittstelle bis zum Boden. Ausdehnung ist vom Einzelfall abhängig | keine | ||
c) bei Verwendung von Nassabscheidern zum Abscheiden von Leichmetallstäuben ist die Ansammlung von Wasserstoff im Deckenbereich durch Lüftungsmaßnahmen verhindert. | 2.4.4 | keine Zone | keine | ||
3.3.11 | Freistrahlräume | ||||
3.3.11.1 | Inneres von Freistrahlräumen bei Strahlarbeiten | Ausführung von manuellen Strahlarbeiten in abgesaugten Räumen. | |||
3.3.11.1.1 | Strahlarbeiten mit kontinuierlicher Rückführung | Das Strahlmittel wird vollflächig erfasst und kontinuierlich dem Strahlmittelkreislauf zurückgeführt, siehe 3.3.10.1.1. | |||
3.3.11.1.2 | Strahlarbeiten mit diskontinuierlicher Rückführung | Beim Strahlen ist aufgrund der Absaugung nur mit einem sehr geringen Staubanteil im abgelagerten Strahlmittel und somit nicht mit dem Auftreten von g. e. A. zu rechnen. Das Strahlmittel wird nach Beendigung der Strahlarbeiten erfasst und dem Strahlmittelkreislauf zurückgeführt. Ein Überschreiten der UEG beim Reinigen ist unwahrscheinlich, kann aber nicht sicher vermieden werden. | 2.3.2
2.6 | Zone 22: gR | keine |
3.3.11.2 | Inneres von Strahlmittelaufbereitungen | Siehe 3.3.10.1.2. | |||
3.3.11.3 | Inneres von Abscheidern | Siehe 3.3.10.1.3. | |||
3.3.11.4 | Inneres von Rohrleitungen | Siehe 3.3.10.1.4. | |||
3.3.11.5 | Umgebung von Freistrahlräumen | Siehe 3.3.10.2. |
Erläuterungen zu den in der Beispielsammlung benutzten Abkürzungen
Ausdehnung der Zonen | Die Zahlenangabe für die Ausdehnung der Zonen ist stets in Metern zu verstehen. Sofern keine besondere Angabe über die geometrische Ausdehnung der Zone gemacht ist, bedeutet die Zahl den Radius einer Kugel um die Quelle für die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (Austrittsstelle brennbarer Stoffe oder dgl.). |
b) wie a) | bedeutet in Sp. 3 (Merkmale, Bemerkungen/Voraussetzungen) gleicher Sachverhalt wie unter a) angegeben. In Sp. 4 wird jedoch eine andere Schutzmaßnahme vorgesehen; hieraus ergibt sich in Sp. 5 eine andere Zoneneinteilung als bei a); u. U. kann sie sogar entfallen. |
g. e. A. | gefährliche explosionsfähige Atmosphäre. |
gR | Schutzmaßnahmen nach TRGS 723 sind im ganzen Raum durchzuführen. |
keine | Schutzmaßnahmen nach TRGS 724 sind nicht erforderlich. |
OEG | Obere Explosionsgrenze |
UEG | Untere Explosionsgrenze |
üR | übriger Raum |
TRBS 2152 Teil 2 Abschnitt | |
2.2 | Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen |
2.3 | Verhindern oder Einschränken explosionsfähiger Atmosphäre im Inneren von Anlagen und Anlagenteilen |
2.3.2 | Konzentrationsbegrenzung |
2.3.3 | Inertisierung |
2.3.3.2 | Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus brennbaren Gasen und Dämpfen |
2.3.3.3 | Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus brennbaren Stäuben |
2.3.3.4 | Inertisierung explosionsfähiger Atmosphäre aus hybriden Gemischen |
2.3.4 | Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre durch Druckabsenkung |
2.4 | Verhindern oder Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Anlagen und Anlagenteilen |
2.4.2 | Verfahrenstechnische Maßnahmen, Bauart und räumliche Anordnung der Anlagen und Anlagenteile |
2.4.3 | Dichtheit von Anlagenteilen |
2.4.3.2 | Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile |
2.4.3.3 | Technisch dichte Anlagenteile |
2.4.3.4 | Verringern betriebsbedingter Austritte brennbarer Stoffe |
2.4.3.5 | Prüfen der Anlagenteile auf Dichtheit |
2.4.4 | Lüftungsmaßnahmen |
2.4.4.2 | Natürliche Lüftung |
2.4.4.3 | Technische Lüftung (Raumlüftung) |
2.4.4.4 | Objektabsaugung |
2.5 | Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen oder Anlagenteilen |
2.5.2 | Gaswarnanlagen mit Alarmierung |
2.5.3 | Gaswarnanlagen mit automatischen Schaltfunktionen |
2.5.4 | Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen |
2.6 | Maßnahmen zum Beseitigen von Staubablagerungen in der Umgebung staubführender Apparaturen und Behälter |
TRGS 724 | Konstruktiver Explosionsschutz |
ENDE |