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DGUV Regel 109-006 - Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR/GUV-R 152)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR/GUV-R)
(vorherige ZH 1/326)
(Ausgabe 04/1991; 10/2006; 01/2011)
Archiv 10/2006
Vorbemerkung
Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.
Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Gebrauch von Anschlag-Faserseilen bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen sind in
enthalten.
In dieser Regel sind die Regeln zusammengestellt, die bei der Verwendung von Anschlag-Faserseilen zu beachten sind. Werden für spezielle Einsätze vom Hersteller weitergehende Festlegungen getroffen, sind auch diese zu beachten.
1 Kennzeichnung und Gebrauchseigenschaften
1.1 Manila-Faserseile
1.1.1 Manila-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Manila und werden nach DIN EN ISO 1181 "Faserseile; Manila und Sisal; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Manila ist "Ma".
1.1.2 Manila-Faserseile haben eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf und besitzen einen geringen Abrieb. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.
1.1.3 Die Farbe des Kennfadens bei Manila-Faserseilen ist "schwarz" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Manila-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".
1.2 Hanf-Faserseile
1.2.1 Hanf-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Hanf und werden nach DIN EN 1261 "Faserseile für allgemeine Verwendung; Hanf" hergestellt. Das Kurzzeichen für Hanf ist "Ha".
1.2.2 Hanf-Faserseile haben eine gute Griffigkeit und Handhabung sowie eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.
1.2.3 Die Farbe des Kennfadens bei Hanf-Faserseilen ist "grün" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Hanf-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".
1.3 Polyamid-Faserseile
1.3.1 Polyamid-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyamid und werden nach DIN EN ISO 1140 "Faserseile; Polyamid; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyamid ist "PA".
1.3.2 Polyamid-Faserseile haben eine gute Handhabung und eignen sich gut für dynamische Belastungsfälle. Sie sind jedoch anfällig gegen Säuren und haben im nassen Zustand einen Festigkeitsverlust bis 15 %.
1.3.3 Die Farbe des Kennfadens bei Polyamid-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyamid-Anschlag-Faserseilen ist "grün".
1.4 Polyester-Faserseile
1.4.1 Polyester-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyester und werden nach DIN EN ISO 1141 "Faserseile; Polyester; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyester ist "PES".
1.4.2 Polyester-Faserseile haben eine gute Handhabung und eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie sind überwiegend chemikalienbeständig.
1.4.3 Die Farbe des Kennfadens von Polyester-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyester-Anschlag-Faserseilen ist "blau".
1.5 Polypropylen-Faserseile
1.5.1 Polypropylen-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polypropylen. Polypropylen-Faserseile werden je nach Herstellungsverfahren der Fasern und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Faserfestigkeiten nach folgenden Normen hergestellt:
1.5.2 Das Kurzzeichen für Polypropylen ist "PP". Für die weitere Unterscheidung in die einzelnen Sorten wird die Sortenkennzahl an das Kurzzeichen angefügt, z.B. für Polypropylen Sorte 2 "PP 2".
1.5.3 Polypropylen-Faserseile sind überwiegend chemisch beständig und gut handhabbar. Die geringe Temperaturbeständigkeit gegenüber anderen Faserseilen aus synthetischen Faserstoffen ist zu beachten.
1.5.4 Die Farbe des Kennfadens bei Polypropylen-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polypropylen-Anschlag-Faserseilen ist "braun".
2 Allgemeine Verwendung
2.1 Vor dem Einsatz ist das geeignete Anschlag-Faserseil entsprechend der vorgesehenen Anschlagart und der erforderlichen Tragfähigkeit auszuwählen; Chemiefaserseile aus Polyethylen und Naturfaserseile aus Baumwolle sind nicht zulässig.
Siehe Kennzeichnung auf dem Kennzeichnungsträger.
2.2 Ausgewählte Anschlag-Faserseile müssen ohne augenfällige Mängel sein.
Mängel, die zur Ablegereife führen, siehe Abschnitt 5.
2.3 Faserseile unter 16 mm Durchmesser dürfen nicht als Anschlagseile verwendet werden.
2.4 Anschlag-Faserseile dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden.
Angaben über die Tragfähigkeit bei verschiedenen Anschlagarten siehe Tabellen des Anhangs.
2.5 Als Anschlag-Faserseile, die über längere Transportwege um die Ladeeinheit geschlungen bleiben, dürfen nur neue oder vor der Verwendung geprüfte Anschlagseile verwendet werden. Die Faserseile dürfen hierbei weder durch die Art des Gutes noch durch die Lagerung während des Transportes beschädigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Anschlag-Faserseile bis zu 40 % der Tragfähigkeit höher belastet werden.
2.6 Anschlag-Faserseile dürfen nicht geknotet werden.
2.7 Anschlag-Faserseile dürfen nicht über scharfe Kanten gespannt und nicht über scharfe Kanten gezogen werden.
Eine Kante liegt vor, wenn der Radius der Kante kleiner als der Seildurchmesser ist.
2.8 Bei Lasten mit scharfen Kanten dürfen Anschlag-Faserseile nur eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen des Anschlag-Faserseiles geschützt sind.
Dies wird z.B. durch Kantenschoner erreicht.
2.9 Spleiße dürfen nicht an Kanten der Last, in Kranhaken oder in die Bucht der Schnürung gelegt werden.
2.10 Anschlag-Faserseile dürfen nicht durch Umschlingen des Lasthakens gekürzt werden.
2.11 Anschlag-Faserseile dürfen durch Verdrehen nicht verspannt werden.
2.12 Auf Anschlag-Faserseile dürfen Lasten nicht abgesetzt werden, wenn das Seil dadurch beschädigt werden kann.
2.13 Anschlag-Faserseile sind so zu verwenden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass im Hängegang nicht angeschlagen werden darf. Ausgenommen ist der Anschlag
2.14 Beschlagteile müssen im zusammengebauten Zustand frei beweglich sein. Aufhängeglieder müssen auf dem Kranhaken frei beweglich sein.
2.15 Seile, die mehrmals um die Last gelegt werden, dürfen sich nicht kreuzen. Die Windungen müssen nebeneinander liegen.
2.16 Anschlag-Faserseile müssen so angeschlagen werden, dass der Öffnungswinkel der Endschlaufen an den Verbindungsstellen 40° nicht überschreitet (siehe Skizze).
Bei zu kurzen Schlaufen kann z.B. mit einem Vorläufer, der an einem Ende eine entsprechend vergrößerte Seilschlaufe und am anderen Ende einen kleineren Lasthaken enthält, der zulässige Öffnungswinkel eingehalten werden.
3 Verwendung von Anschlag-Faserseilen in extremen Temperaturbereichen oder in Verbindung mit Chemikalien
3.1 Sollen Anschlag-Faserseile in extremen Temperaturbereichen verwendet werden, sind beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.
Anschlag-Faserseile dürfen in einem Temperaturbereich von -40 °C bis +80 °C mit 100 % der Tragfähigkeit eingesetzt werden.
3.2 Sollen Anschlag-Faserseile in Verbindung mit Chemikalien verwendet werden, sind unter Angabe von Einsatzdauer und Einsatzbedingungen beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.
Notwendige Angaben sind z.B. Chemikalie, Konzentration, Temperatur, Verweildauer.
3.3 Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen aggressiven Stoffen in Verbindung gekommen sind, sollen vor der Lagerung und bei Bedarf gereinigt werden. Vor dem nächsten Einsatz muss das Anschlag-Faserseil vollständig abgetrocknet sein.
Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen wasserlöslichen Chemikalien in Verbindung gekommen sind, können durch Spülen mit Wasser gereinigt werden.Üblicherweise wird mit einer Reinigung auch eine Prüfung der Anschlag-Faserseile verbunden; siehe Abschnitt 4.
4 Prüfung
Anschlag-Faserseile sind in Abständen, die vom Unternehmer nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden (BetrSichV § § 10 und 11), durch eine befähigte Person prüfen zu lassen und zu dokumentieren.
5 Ablegereife
Anschlag-Faserseile sind während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Werden folgende Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Anschlag-Faserseile der weiteren Benutzung zu entziehen:
6 Aufbewahrung
6.1 Anschlag-Faserseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden kann, müssen geschützt gelagert werden.
6.2 Anschlag-Faserseile dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 70 °C dürfen nicht überschritten werden.
Heiße Stellen sind z.B. Heißdampfrohre, Heizstrahler
7 Instandsetzungsarbeiten
Anschlag-Faserseile dürfen nur durch das Nachstecken der Spleiße durch einen Sachkundigen instand gesetzt werden.
Belastungstabellen (Erweiterter Auszug aus DIN EN 1492-4) | Anhang |
Nachstehende Tabellen gelten für Anschlag-Faserseile nach dieser Norm.
Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10.787 Berlin, erhältlich ist.
Tabelle 1: Anschlagseile aus Manila (MA) nach DIN EN ISO 1181 dreilitzig für Einzelstrang, zwei Stränge, Endlosseil mit Kurzspleiß und zwei Endlosseile mit Kurzspleiß 7
Seil- Nenn- größe DIN EN ISO 1181 | Tragfähigkeit WLL in kg | |||||||||||||
Ein Seil | Zwei Seile | Ein Endlosseil | Zwei Endlosseile | |||||||||||
Form A (3 Lit- zen) | direkt | Schnürgang | Hängegang, parallel | zweisträngig | direkt | Schnürgang | doppelt | doppelt | doppelt | einfach | einfach | direkt | Schnürgang | |
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Nei- gungs- win- kel β | - | - | - | 0° ≤ 45° | - | - | - | 0° ≤ 45° | 45° ≤ 60° | 0° ≤ 45° | 45° ≤ 60° | 0° ≤ 45° | 0° ≤ 45° | |
mm | ||||||||||||||
16 | 260 | 200 | 1040 | 360 | 280 | 520 | 400 | 1050 | 720 | 520 | 360 | 260 | 720 | 560 |
18 | 320 | 250 | 1280 | 450 | 350 | 640 | 500 | 1300 | 900 | 640 | 450 | 320 | 900 | 700 |
20 | 400 | 320 | 1600 | 560 | 450 | 800 | 640 | 1600 | 1100 | 800 | 560 | 400 | 1100 | 900 |
22 | 470 | 380 | 1900 | 650 | 530 | 950 | 760 | 1900 | 1300 | 950 | 650 | 470 | 1300 | 1060 |
24 | 580 | 460 | 2300 | 810 | 640 | 1150 | 920 | 2300 | 1600 | 1150 | 810 | 580 | 1600 | 1280 |
26 | 680 | 540 | 2700 | 950 | 750 | 1350 | 1100 | 2700 | 1900 | 1350 | 950 | 680 | 1900 | 1500 |
28 | 780 | 620 | 3100 | 1100 | 870 | 1550 | 1250 | 3100 | 2200 | 1550 | 1100 | 780 | 2200 | 1740 |
30 | 880 | 700 | 3500 | 1200 | 980 | 1750 | 1400 | 3500 | 2400 | 1750 | 1200 | 880 | 2400 | 1960 |
32 | 1000 | 800 | 4000 | 1400 | 1120 | 2000 | 1600 | 4000 | 2800 | 2000 | 1400 | 1000 | 2800 | 2240 |
36 | 1300 | 1000 | 5200 | 1800 | 1400 | 2600 | 2000 | 5200 | 3600 | 12.600 | 1800 | 1300 | 3600 | 2800 |
40 | 1500 | 1200 | 6000 | 2100 | 1680 | 3000 | 2400 | 6000 | 4200 | 3000 | 2100 | 1500 | 4200 | 3360 |
44 | 1800 | 1400 | 7200 | 2500 | 2000 | 3600 | 2800 | 7200 | 5000 | 3600 | 2500 | 1800 | 5000 | 4000 |
48 | 2200 | 1800 | 8800 | 3100 | 2500 | 4400 | 3600 | 8800 | 6200 | 4400 | 3100 | 2200 | 6200 | 5000 |
1) Spalte auch für Zweistranggehänge ab 45° bis 60° Neigungswinkel 2) Spalte auch für Zweistranggehänge oder zwei Seile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel 3) Spalte auch für zwei Endlosseile 4) Spalte auch für zwei Endlosseile direkt ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel 5) Spalte auch für zwei Endlosseile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel 6) Die Handhabungstoleranz ist 6° für Anschlagseile, die als senkrecht betrachtet werden; Hängegangregeln beachten 7) Alle Endlosseile mit Langspleiß nur 60 % der Tragfähigkeit! |
Tabelle 2: Anschlagseile aus Hanf nach DIN EN 1261 dreilitzig für Einzelstrang, zwei Stränge, Endlosseil mit Kurzspleiß und zwei Endlosseile mit Kurzspleiß
Seil-Nenngröße DIN EN 1261 7 Form A | Tragfähigkeit WLL in kg | |||||||||||||
Ein Seil | Zwei Seile | Ein Endlosseil | Zwei Endlosseile | |||||||||||
direkt | Schnürgang | Hängegang, parallel | zweisträngig | direkt | Schnürgang | doppelt | doppelt | doppelt | einfach | einfach | direkt | Schnürgang | ||
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Neigungswinkel β | - | - | - | 0° ≤ 45° | - | - | - | 0° ≤ 45° | 45° ≤ 60° | 0° ≤ 45° | 45° ≤ 60° | 0° ≤ 45° | 0° ≤ 45° | |
mm | ||||||||||||||
16 | 250 | 200 | 1000 | 350 | 280 | 500 | 400 | 1000 | 700 | 500 | 350 | 250 | 700 | 560 |
18 | 300 | 240 | 1200 | 420 | 330 | 600 | 480 | 1200 | 840 | 600 | 420 | 300 | 840 | 670 |
20 | 350 | 280 | 1400 | 500 | 400 | 700 | 560 | 1400 | 1000 | 700 | 500 | 350 | 1000 | 800 |
22 | 430 | 350 | 1720 | 600 | 480 | 860 | 700 | 1750 | 1200 | 860 | 600 | 430 | 1200 | 960 |
24 | 500 | 400 | 2000 | 700 | 560 | 1000 | 800 | 2000 | 1400 | 1000 | 700 | 500 | 1400 | 1100 |
26 | 600 | 480 | 2400 | 850 | 680 | 1200 | 960 | 2400 | 1700 | 1200 | 850 | 600 | 1700 | 1360 |
28 | 700 | 560 | 2800 | 1000 | 800 | 1400 | 1100 | 2800 | 2000 | 1400 | 1000 | 700 | 2000 | 1600 |
30 | 800 | 640 | 3200 | 1100 | 880 | 1600 | 1300 | 3200 | 2200 | 1600 | 1100 | 800 | 2200 | 1760 |
32 | 900 | 720 | 3600 | 1300 | 1040 | 1800 | 1450 | 3600 | 2600 | 1800 | 1300 | 900 | 2600 | 2080 |
36 | 1200 | 960 | 4800 | 1700 | 1360 | 2400 | 1900 | 4800 | 3400 | 2400 | 1700 | 1200 | 3400 | 2700 |
40 | 1400 | 1100 | 5600 | 2000 | 1600 | 2800 | 2200 | 5600 | 4000 | 2800 | 2000 | 1400 | 4000 | 3200 |
44 | 1600 | 1300 | 6400 | 2200 | 1760 | 3200 | 2600 | 6400 | 4400 | 3200 | 2200 | 1600 | 4400 | 3500 |
48 | 2000 | 1600 | 8000 | 2800 | 2240 | 4000 | 3200 | 8000 | 5600 | 4000 | 2800 | 2000 | 5600 | 4500 |
1) Spalte auch für Zweistranggehänge ab 45° bis 60° Neigungswinkel 2) Spalte auch für Zweistranggehänge oder zwei Seile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel 3) Spalte auch für zwei Endlosseile 4) Spalte auch für zwei Endlosseile direkt ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel 5) Spalte auch für zwei Endlosseile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel 6) Die Handhabungstoleranz ist 6° für Anschlagseile, die als senkrecht betrachtet werden; Hängegangregeln beachten 7) Die Tragfähigkeit (WLL) für Form B (vierlitzig, gedreht) ist um 10 % geringer. Alle Endlosseile mit Langspleiß nur 60 % der Tragfähigkeit! |
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