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Regelwerk, BGR / DGUV-R
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DGUV Regel 109-006 - Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR/GUV-R 152)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR/GUV-R)
(vorherige ZH 1/326)

(Ausgabe 04/1991; 10/2006; 01/2011)



Archiv 10/2006

Vorbemerkung

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Gebrauch von Anschlag-Faserseilen bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen sind in

enthalten.

In dieser Regel sind die Regeln zusammengestellt, die bei der Verwendung von Anschlag-Faserseilen zu beachten sind. Werden für spezielle Einsätze vom Hersteller weitergehende Festlegungen getroffen, sind auch diese zu beachten.


1 Kennzeichnung und Gebrauchseigenschaften

1.1 Manila-Faserseile

1.1.1 Manila-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Manila und werden nach DIN EN ISO 1181 "Faserseile; Manila und Sisal; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Manila ist "Ma".

1.1.2 Manila-Faserseile haben eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf und besitzen einen geringen Abrieb. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.

1.1.3 Die Farbe des Kennfadens bei Manila-Faserseilen ist "schwarz" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Manila-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".

1.2 Hanf-Faserseile

1.2.1 Hanf-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Hanf und werden nach DIN EN 1261 "Faserseile für allgemeine Verwendung; Hanf" hergestellt. Das Kurzzeichen für Hanf ist "Ha".

1.2.2 Hanf-Faserseile haben eine gute Griffigkeit und Handhabung sowie eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.

1.2.3 Die Farbe des Kennfadens bei Hanf-Faserseilen ist "grün" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Hanf-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".

1.3 Polyamid-Faserseile

1.3.1 Polyamid-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyamid und werden nach DIN EN ISO 1140 "Faserseile; Polyamid; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyamid ist "PA".

1.3.2 Polyamid-Faserseile haben eine gute Handhabung und eignen sich gut für dynamische Belastungsfälle. Sie sind jedoch anfällig gegen Säuren und haben im nassen Zustand einen Festigkeitsverlust bis 15 %.

1.3.3 Die Farbe des Kennfadens bei Polyamid-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyamid-Anschlag-Faserseilen ist "grün".

1.4 Polyester-Faserseile

1.4.1 Polyester-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyester und werden nach DIN EN ISO 1141 "Faserseile; Polyester; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyester ist "PES".

1.4.2 Polyester-Faserseile haben eine gute Handhabung und eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie sind überwiegend chemikalienbeständig.

1.4.3 Die Farbe des Kennfadens von Polyester-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyester-Anschlag-Faserseilen ist "blau".

1.5 Polypropylen-Faserseile

1.5.1 Polypropylen-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polypropylen. Polypropylen-Faserseile werden je nach Herstellungsverfahren der Fasern und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Faserfestigkeiten nach folgenden Normen hergestellt:

1.5.2 Das Kurzzeichen für Polypropylen ist "PP". Für die weitere Unterscheidung in die einzelnen Sorten wird die Sortenkennzahl an das Kurzzeichen angefügt, z.B. für Polypropylen Sorte 2 "PP 2".

1.5.3 Polypropylen-Faserseile sind überwiegend chemisch beständig und gut handhabbar. Die geringe Temperaturbeständigkeit gegenüber anderen Faserseilen aus synthetischen Faserstoffen ist zu beachten.

1.5.4 Die Farbe des Kennfadens bei Polypropylen-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polypropylen-Anschlag-Faserseilen ist "braun".

2 Allgemeine Verwendung

2.1 Vor dem Einsatz ist das geeignete Anschlag-Faserseil entsprechend der vorgesehenen Anschlagart und der erforderlichen Tragfähigkeit auszuwählen; Chemiefaserseile aus Polyethylen und Naturfaserseile aus Baumwolle sind nicht zulässig.

Siehe Kennzeichnung auf dem Kennzeichnungsträger.

2.2 Ausgewählte Anschlag-Faserseile müssen ohne augenfällige Mängel sein.

Mängel, die zur Ablegereife führen, siehe Abschnitt 5.

2.3 Faserseile unter 16 mm Durchmesser dürfen nicht als Anschlagseile verwendet werden.

2.4 Anschlag-Faserseile dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden.

Angaben über die Tragfähigkeit bei verschiedenen Anschlagarten siehe Tabellen des Anhangs.

2.5 Als Anschlag-Faserseile, die über längere Transportwege um die Ladeeinheit geschlungen bleiben, dürfen nur neue oder vor der Verwendung geprüfte Anschlagseile verwendet werden. Die Faserseile dürfen hierbei weder durch die Art des Gutes noch durch die Lagerung während des Transportes beschädigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Anschlag-Faserseile bis zu 40 % der Tragfähigkeit höher belastet werden.

2.6 Anschlag-Faserseile dürfen nicht geknotet werden.

2.7 Anschlag-Faserseile dürfen nicht über scharfe Kanten gespannt und nicht über scharfe Kanten gezogen werden.

Eine Kante liegt vor, wenn der Radius der Kante kleiner als der Seildurchmesser ist.

2.8 Bei Lasten mit scharfen Kanten dürfen Anschlag-Faserseile nur eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen des Anschlag-Faserseiles geschützt sind.

Dies wird z.B. durch Kantenschoner erreicht.

2.9 Spleiße dürfen nicht an Kanten der Last, in Kranhaken oder in die Bucht der Schnürung gelegt werden.

2.10 Anschlag-Faserseile dürfen nicht durch Umschlingen des Lasthakens gekürzt werden.

2.11 Anschlag-Faserseile dürfen durch Verdrehen nicht verspannt werden.

2.12 Auf Anschlag-Faserseile dürfen Lasten nicht abgesetzt werden, wenn das Seil dadurch beschädigt werden kann.

2.13 Anschlag-Faserseile sind so zu verwenden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass im Hängegang nicht angeschlagen werden darf. Ausgenommen ist der Anschlag

2.14 Beschlagteile müssen im zusammengebauten Zustand frei beweglich sein. Aufhängeglieder müssen auf dem Kranhaken frei beweglich sein.

2.15 Seile, die mehrmals um die Last gelegt werden, dürfen sich nicht kreuzen. Die Windungen müssen nebeneinander liegen.

2.16 Anschlag-Faserseile müssen so angeschlagen werden, dass der Öffnungswinkel der Endschlaufen an den Verbindungsstellen 40° nicht überschreitet (siehe Skizze).

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Bei zu kurzen Schlaufen kann z.B. mit einem Vorläufer, der an einem Ende eine entsprechend vergrößerte Seilschlaufe und am anderen Ende einen kleineren Lasthaken enthält, der zulässige Öffnungswinkel eingehalten werden.

3 Verwendung von Anschlag-Faserseilen in extremen Temperaturbereichen oder in Verbindung mit Chemikalien

3.1 Sollen Anschlag-Faserseile in extremen Temperaturbereichen verwendet werden, sind beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.

Anschlag-Faserseile dürfen in einem Temperaturbereich von -40 °C bis +80 °C mit 100 % der Tragfähigkeit eingesetzt werden.

3.2 Sollen Anschlag-Faserseile in Verbindung mit Chemikalien verwendet werden, sind unter Angabe von Einsatzdauer und Einsatzbedingungen beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.

Notwendige Angaben sind z.B. Chemikalie, Konzentration, Temperatur, Verweildauer.

3.3 Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen aggressiven Stoffen in Verbindung gekommen sind, sollen vor der Lagerung und bei Bedarf gereinigt werden. Vor dem nächsten Einsatz muss das Anschlag-Faserseil vollständig abgetrocknet sein.

Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen wasserlöslichen Chemikalien in Verbindung gekommen sind, können durch Spülen mit Wasser gereinigt werden.

Üblicherweise wird mit einer Reinigung auch eine Prüfung der Anschlag-Faserseile verbunden; siehe Abschnitt 4.

4 Prüfung

Anschlag-Faserseile sind in Abständen, die vom Unternehmer nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden (BetrSichV § § 10 und 11), durch eine befähigte Person prüfen zu lassen und zu dokumentieren.

5 Ablegereife

Anschlag-Faserseile sind während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Werden folgende Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Anschlag-Faserseile der weiteren Benutzung zu entziehen:

  1. Bei Naturfaserseilen (Ma, Ha)
  2. Bei Chemiefaserseilen (PA, PP, PES)

6 Aufbewahrung

6.1 Anschlag-Faserseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden kann, müssen geschützt gelagert werden.

6.2 Anschlag-Faserseile dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 70 °C dürfen nicht überschritten werden.

Heiße Stellen sind z.B. Heißdampfrohre, Heizstrahler

7 Instandsetzungsarbeiten

Anschlag-Faserseile dürfen nur durch das Nachstecken der Spleiße durch einen Sachkundigen instand gesetzt werden.


.

Belastungstabellen (Erweiterter Auszug aus DIN EN 1492-4)Anhang


Nachstehende Tabellen gelten für Anschlag-Faserseile nach dieser Norm.

Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10.787 Berlin, erhältlich ist.

Tabelle 1: Anschlagseile aus Manila (MA) nach DIN EN ISO 1181 dreilitzig für Einzelstrang, zwei Stränge, Endlosseil mit Kurzspleiß und zwei Endlosseile mit Kurzspleiß 7

Seil- Nenn-
größe
DIN EN ISO 1181


Tragfähigkeit WLL in kg
 Ein SeilZwei SeileEin EndlosseilZwei Endlosseile
 Form A
(3 Lit-
zen)
direktSchnürgangHängegang, parallelzweisträngigdirektSchnürgangdoppeltdoppeltdoppelteinfacheinfachdirektSchnürgang
1 2 3, 64, 6 5 6
Nei-
gungs-
win-
kel β
---0° ≤ 45°---0° ≤ 45°45° ≤ 60°0° ≤ 45°45° ≤ 60°0° ≤ 45°0° ≤ 45°
mm
1626020010403602805204001050720520360260720560
1832025012804503506405001300900640450320900700
204003201600560450800640160011008005604001100900
2247038019006505309507601900130095065047013001060
245804602300810640115092023001600115081058016001280
2668054027009507501350110027001900135095068019001500
287806203100110087015501250310022001550110078022001740
308807003500120098017501400350024001750120088024001960
321000800400014001120200016004000280020001400100028002240
3613001000520018001400260020005200360012.6001800130036002800
4015001200600021001680300024006000420030002100150042003360
4418001400720025002000360028007200500036002500180050004000
4822001800880031002500440036008800620044003100220062005000
1) Spalte auch für Zweistranggehänge ab 45° bis 60° Neigungswinkel
2) Spalte auch für Zweistranggehänge oder zwei Seile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
3) Spalte auch für zwei Endlosseile
4) Spalte auch für zwei Endlosseile direkt ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
5) Spalte auch für zwei Endlosseile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
6) Die Handhabungstoleranz ist 6° für Anschlagseile, die als senkrecht betrachtet werden; Hängegangregeln beachten
7) Alle Endlosseile mit Langspleiß nur 60 % der Tragfähigkeit!


Tabelle 2: Anschlagseile aus Hanf nach DIN EN 1261 dreilitzig für Einzelstrang, zwei Stränge, Endlosseil mit Kurzspleiß und zwei Endlosseile mit Kurzspleiß

Seil-Nenngröße
DIN EN 1261

7

Form A
(3 Litzen)

Tragfähigkeit WLL in kg
Ein SeilZwei SeileEin EndlosseilZwei Endlosseile
direktSchnürgangHängegang, parallelzweisträngigdirektSchnürgangdoppeltdoppeltdoppelteinfacheinfachdirektSchnürgang
1 2 3, 6 4, 6 5 6
Neigungswinkel β---0° ≤ 45°---0° ≤ 45°45° ≤ 60°0° ≤ 45°45° ≤ 60°0° ≤ 45°0° ≤ 45°
mm
1625020010003502805004001000700500350250700560
1830024012004203306004801200840600420300840670
203502801400500400700560140010007005003501000800
224303501720600480860700175012008606004301200960
245004002000700560100080020001400100070050014001100
266004802400850680120096024001700120085060017001360
287005602800100080014001100280020001400100070020001600
308006403200110088016001300320022001600110080022001760
3290072036001300104018001450360026001800130090026002080
361200960480017001360240019004800340024001700120034002700
4014001100560020001600280022005600400028002000140040003200
4416001300640022001760320026006400440032002200160044003500
4820001600800028002240400032008000560040002800200056004500
1) Spalte auch für Zweistranggehänge ab 45° bis 60° Neigungswinkel
2) Spalte auch für Zweistranggehänge oder zwei Seile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
3) Spalte auch für zwei Endlosseile
4) Spalte auch für zwei Endlosseile direkt ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
5) Spalte auch für zwei Endlosseile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
6) Die Handhabungstoleranz ist 6° für Anschlagseile, die als senkrecht betrachtet werden; Hängegangregeln beachten
7) Die Tragfähigkeit (WLL) für Form B (vierlitzig, gedreht) ist um 10 % geringer. Alle Endlosseile mit Langspleiß nur 60 % der Tragfähigkeit!
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