Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D, DGUV-V
BGV D21 / DGUV-V 64
- Inhalt -
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
DA Abs. 1, 2
Allgemeine Anforderungen
§ 3 außer Kraft.
II. Bau und Ausrüstung
A. Allgemeines
§ 3a Hebezeuge, Fördergeräte und Arbeitsmaschinen auf Schwimm- oder Schiffskörpern im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG
DA Abs. 2
§ 4 Kennzeichnung
§ 5 Schwimmfähigkeit und Kentersicherheit
DA
§ 6 Sicherheitsabstand und Neigungswinkel
DA Abs. 1, 2
§ 7 Kennzeichnung von Gefahrenstellen
DA
B. Schwimmkörper (Schiffskörper)
§ 10 Kollisions- und Heckschotte
§ 11 Tragkonstruktion der Decks
§ 12 Verkehrsgänge (Gangborde, Laufgänge)
§ 15 Fußleisten, Wasserabläufe
§ 16 Einstiegluken und Eingänge
DA
C. Hebezeuge, Fördergeräte und Arbeitsmaschinen
§ 17 Sicherheitsabstand
§ 18 Überlastsicherung, Warneinrichtung
§ 19 Schüttklappen und Förderbänder
DA Abs. 2
III. Prüfung
IV. Betrieb
§ 21 Bedienung
§ 22 Meldung von Mängeln, Einstellen des Betriebes
§ 23 Sicherung gegen Verrutschen
§ 24 Belastung
§ 25 Schrägziehen und Losreißen von Lasten
DA Abs. 3
§ 26 Arbeiten und Fahren bei Dunkelheit und Nebel
§ 27 Abstellen von Gegenständen
§ 28 Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bewegen
§ 29 Verstellen von Schüttklappen (Rutschen) und Förderbändern
§ 30 Begehen von Einstiegluken und Eingängen
§ 31 Instandsetzungs., Änderungs- und Reinigungsarbeiten
DA Abs. 2
V. Zusätzliche Bestimmungen für Eimerkettenschwimmbagger, Saug- und Spülbagger
VI. Ordnungswidrigkeiten
VII. Übergangs. und Ausführungsbestimmungen, Inkrafttreten