DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz
(Ausgabe 06/2015)
Vorwort
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert im § 31: "Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln".
Dies wird durch Festlegungen im einschlägigen Regelwerk, hier vor allem in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" und der DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen", gefordert.
Dieser DGUV Grundsatz stellt als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer geeignete Maßstäbe an Art und Inhalt von Unterweisungen sowie Anforderungen an Ausbildende und Unterweisende dar.
Die in diesem DGUV Grundsatz enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.
1 Anwendungsbereich
Dieser Grundsatz beschreibt die Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die im Zuge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zum Rückhalten, Positionieren oder Auffangen bzw. Rettungsausrüstungen (RA) verwenden.
Darüber hinaus werden Anforderungen an Art und Inhalte von Unterweisungen und an die Ausbildenden bzw. Unterweisenden beschrieben.
Der vorliegende Grundsatz behandelt nicht die Unterweisung von Personen, die Seilzugangs- und Positionierungsverfahren anwenden.
Er behandelt ebenfalls nicht die Ausbildung von Einsatzkräften der Feuerwehren, des THW und der Hilfeleistungsorganisationen.
2 Einführung
Praktische Übungen mit PSA gegen Absturz bzw. Rettungsausrüstungen sind mit Gefährdungen verbunden, die weit über das übliche Maß anderer praktischer Übungen hinausgehen.
Deshalb müssen Personen, die derartige Übungen durchführen, im Folgenden als Ausbildende bezeichnet, über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die speziellen Unterweisungen können entweder durch entsprechend befähigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder durch externe Ausbildende, z.B. von Herstellerfirmen der PSA oder Ausbildungsstätten, durchgeführt werden.
Der im Folgenden aufgeführte Anforderungskatalog bezieht sich auf Ausbildende, die die gesamte Bandbreite der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen unterweisen.
Kommen im Unternehmen nur einzelne PSAgA bzw. RA zum Einsatz, können Kenntnisstand, Fähigkeiten und Rahmenbedingungen an die vorhandenen Gegebenheiten angepasst werden.
In jedem Fall muss die mit der Durchführung von Übungen beauftragte Person eine Qualifikation aufweisen, die eine wirksame Durchführung der Unterweisung mit sicheren Übungen ermöglicht.
Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausbildenden sind abhängig von der jeweiligen Benutzung der PSAgA bzw. RA und den damit verbundenen Gefährdungen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Regel Übungen zur Benutzung der PSAgA und von Rettungsmethoden mit hohen Anforderungen an die Ausbildenden verbunden sind.
Dies sind z.B. Übungen:
- zur Benutzung von Steigschutzeinrichtungen an Konstruktionen,
- mit schwierigen Zugangsbedingungen im Hochregallager bei Störungen,
- mit komplizierten Zugangs- und Rettungsbedingungen in Behältern und engen Räumen.
Im Anhang 1 sind Inhalte der Ausbildung aufgeführt, die grundsätzlich bei der Anwendung von PSAgA und RA behandelt werden sollen.
Für besonders ausgewählte Anwendungsfälle sind im Anhang 2 beispielhaft die Inhalte der speziellen Unterweisung dargestellt.
3 Auswahl geeigneter Personen
Mit der Ausbildung auf dem Gebiet der Benutzung von PSAgA oder RA dürfen nur Personen beauftragt werden, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- über theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügen,
- geistig und charakterlich geeignet sind,
- körperlich geeignet sind,
- als Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer ausgebildet sind.
Die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten sind im Abschnitt 4 formuliert.
4 Anforderungen an Ausbildende
4.1 Geistige und charakterliche Eignung
Geistig und charakterlich geeignet bedeutet, dass von Ausbildenden erwartet wird
- Gefährdungen richtig einschätzen zu können,
- die Leistungsfähigkeit der Übenden richtig einschätzen zu können,
- auf unvorhersehbare Ereignisse schnell reagieren zu können,
- umsichtig und verantwortungsbewusst zu handeln,
- Durchsetzungsvermögen,
- Zuverlässigkeit.
4.2 Körperliche Eignung
Körperlich geeignet bedeutet, dass die Ausbildenden in der Lage sein müssen
- sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Übungen selbst auszuführen (z.B. Aufstieg über größere Höhen, Transport von Ausrüstungen, Transport von Übenden bzw. Verletzten aus dem Gefahrenbereich, Bedienen der Rettungsgeräte),
- Gefahren akustisch und visuell wahrzunehmen.
Es wird empfohlen, dass sich die Ausbildenden ihre körperliche Belastbarkeit z.B. durch eine an die Tätigkeit angepasste Eignungsuntersuchung nachweisen lassen.
4.3 Theoretische Kenntnisse
Die Ausbildenden müssen über umfangreiche theoretische Kenntnisse verfügen, u. a.:
- Grundkenntnisse im Arbeitsschutz,
- über das Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere die DGUV Regeln 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" und 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen",
- die Einzelkomponenten der PSAgA und RA wie Anschlageinrichtungen, Auffang- und Rettungsgurte (hier vor allem die unterschiedlichen Funktionen der Ösen), Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte, Steigschutzeinrichtungen, Abseilgeräte, Rettungshubgeräte,
- über den Aufbau der einzelnen Systeme,
- zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere der spezifischen Einsatzbedingungen mit konkreter Auswahl der Anschlagmöglichkeiten, des Auffangsystems und der Rettungsmaßnahmen,
- zu den Rettungsmethoden, insbesondere zur Vermeidung eines Hängetraumas,
- zur Auswahl der geeigneten unabhängigen zweiten Sicherung,
- zur Lagerung, Aufbewahrung und Gebrauchsdauer der Ausrüstung,
- zum Erkennen von Schäden, sinnvoll wäre eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 312-906 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz".
4.4 Praktische Fähigkeiten
Die Ausbildenden müssen über folgende praktische Fähigkeiten verfügen:
- die PSAgA und RA für den jeweiligen Einsatzfall sachgerecht auszuwählen und anzuwenden,
- die geeignete unabhängige zweite Sicherung auszuwählen und zu installieren,
- Fehlhandlungen bei den Übungen zu erkennen und zu intervenieren,
- in Notsituationen schnell und umsichtig zu helfen,
- Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen zu können,
- die aktuelle Einsatzfähigkeit der Übenden einschätzen zu können.
Ausbildende müssen über die pädagogische Fähigkeit verfügen, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch einen Lehrgang führen zu können.
Die praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen haben Ausbildende durch eine zeit- nahe, regelmäßige Benutzung der PSAgA bzw. RA (mind. 15 Tage im Jahr) nachzuweisen.
Diese sollten sich u. a. auf die Auswahl der Anschlagmöglichkeiten, des geeigneten Auffangsystems, der Verbindungsmittel und Verbindungselemente, der geeigneten Rettungsausrüstung, des geeigneten Helms, das Anlegen des Gurtes und das Bedienen der Rettungsgeräte beziehen.
5 Rahmenbedingungen für die Durchführung der Übungen
5.1 Auswahl eines geeigneten Übungsortes
Die Übungen sind arbeitsplatzbezogen oder unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen durchzuführen.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Ausbildende einsetzen oder beauftragen, müssen sicherstellen, dass diese die Einsatzbedingungen und betriebsspezifische Besonderheiten kennen und bei der Ausbildung berücksichtigen.
Ideal ist eine Übung am Einsatzort.
Die Gefährdungsfreiheit des Übungsobjektes muss Vorrang haben.
Werden Übungen nicht am Einsatzort durchgeführt, sollte hier bereits auf evtl.
Unterschiede zwischen den Übungsmöglichkeiten und Einsatzorten sowie den damit verbundenen Gefährdungen hingewiesen werden.
Ist dies nicht möglich, ist eine spezielle Einweisung vor Aufnahme der Tätigkeit am späteren Einsatzort erforderlich.
Für die Ermittlung bzw. Festlegung der wesentlichen Übungsinhalte ist zwischen Unternehmen und Ausbildenden bzw. Ausbildungsstätte eine exakte Absprache erforderlich.
5.2 Durchführung der Übungen
Um Übungen sicher und zielführend durchführen zu können, müssen die folgenden Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- für die Übungen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch ein Rettungskonzept beinhaltet,
- die Übungen müssen entsprechend der Anwendung der vorgesehenen PSAgA und RA ausgewählt werden,
- zur Durchführung von Übungen sind geeignete Übungsmöglichkeiten auszuwählen,
- für Übungen mit Absturzgefahr sind unabhängige zweite Sicherungen zu benutzen,
- die Übungsmöglichkeiten müssen den Ausbildungszielen und Gruppengrößen angepasst sein,
- es müssen Systeme und Komponenten zum Üben und Begutachten zur Verfügung stehen, die im späteren Einsatz zur Anwendung kommen,
- Übungen sollten in angemessenen Gruppengrößen durchgeführt werden (Empfehlung: nicht größer 6 Personen).
Erfahrungen haben gezeigt, dass entsprechend der Gefährdungen und örtlichen Gegebenheiten pro Ausbildender bzw. Ausbildendem drei Personen gleichzeitig aktiv üben können.
Bei größeren Gruppen ist darauf zu achten, dass sich Personen, die nicht unmittelbar an den Übungshandlungen teilnehmen, in absturz- und gefährdungsfreien Bereichen aufhalten bzw. gegen Absturz gesichert sind.
- Für jeden der Übenden muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um alle erforderlichen Übungselemente durchführen zu können.
Die Zeitdauer der Übungen kann je nach PSAgA bzw. RA, zu überwindender Höhe und Rettungsverfahren ca. 2 bis 10 Stunden betragen.
- Körperliche oder psychische Überlastungen der Übenden sind zu vermeiden, ggf. sind die Übungen zu unterbrechen.
- Die Rettung und die Versorgung verletzter oder in Not geratener Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer muss jederzeit möglich sein.
- Zur Vermeidung von Gefährdungen für Ausbildende kann ein zweiter Ausbildender bzw. eine zweite Ausbildende erforderlich sein, z.B. können sich Ausbildende bei der Durchführung der Übung freihängend im Auffanggurt verletzen und dadurch handlungsunfähig werden.
6 Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen
Ausbildungseinrichtungen müssen so gestaltet und ausgerüstet sein, dass die Unterweisung für den jeweiligen Anwendungsfall sicher und praxisgerecht durchgeführt werden kann.
Die Infrastruktur muss eine Durchführung der praktischen Übungen im Sinne des Abschnittes 5 gewährleisten.
Es müssen den Teilnehmerzahlen angepasste Räumlichkeiten vorhanden sein.
Ein Qualitätsmanagement- oder Arbeitsschutzmanagement-System wird empfohlen.
7 Fortbildung
Die Ausbildenden sind verpflichtet, sich auf dem aktuellen Stand zu halten.
Das betrifft u. a. die Änderungen der betrieblichen Verhältnisse und des Vorschriften- und Regelwerkes sowie aktuelle Produktentwicklungen und Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen.
Die Ausbildenden haben regelmäßig, mindestens im Dreijahres-Rhythmus, an Fortbildungsveranstaltungen (z.B. an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen) teilzunehmen.
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Ausbildungsinhalte | Anhang 1 |
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen".
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Systemkompatibilität,
- Gebrauchsanleitung der PSAgA/RA,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung, Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z.B. PSAgA und Atemschutz),
- zusätzliche Ausrüstung,
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- wiederkehrende Prüfung,
- auftretende Kräfte und Energien,
- Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten,
- Gefahren durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Freileitungen, Kranbewegungen, Schüttgüter in Silos, Chemikalien, Wasser),
- Verweis auf spezifische Schutzmaßnahmen (z.B. Befahren von Behältern, Hygiene),
- Betriebsanweisung,
- Rettungskonzept.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Systeme (Auffang-, Rückhalte-, Positionierungssysteme),
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Verbindungsmittel,
- Falldämpfer,
- Höhensicherungsgeräte,
- mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung,
- mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung,
- Rettungsgurte, Rettungsschlaufen,
- zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,
- Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,
- Beurteilung der Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes für temporär verwendete Anschlagmöglichkeiten,
- Anschlagtechnik (Reduktionsfaktoren der Festigkeit durch Kanten, Knoten und Winkel von Schlingen und Seilen),
- Teleskopstangen,
- Sicht- und Funktionsprüfung,
- Sturzraumbeurteilung (Sturzstrecke, Sicherheitsabstände).
4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
- Rettungsverfahren:
- Rettung nach oben oder nach unten,
- Rettung aktiv oder passiv,
- Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
- Entlastungsverfahren,
- Sicht- und Funktionskontrolle der RA.
5. Erste Hilfe
Als Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:
- besondere Gefahren durch Hängetrauma,
- abweichende Schocklagerung,
- besondere Gefahren unter veränderten atmosphärischen Bedingungen.
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Checkliste für die Unterweisungsinhalte | Anhang 2 |
Beispiel 1: Montage/Demontage eines längenorientierten Fassadengerüstes
Situationsbeschreibung
Ausgewählte PSAgA und RA:
Auffangsystem für den Fassadengerüstbau bestehend aus Auffanggurt mit Rückenösenverlängerung, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Abseilgerät mit Hubeinrichtung, Anschlaghilfe Bandschlinge.
Anschlageinrichtung:
Anschlagpunkte am Fassadengerüst gemäß der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers.
Anzahl der Versicherten: 3
Ort der Unterweisung: vor Ort
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen",
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung und Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- Kombination mit anderen PSA (Wechselwirkungen, z.B. PSAgA und Kopfschutz),
- wiederkehrende Prüfung,
- auftretende Kräfte und Energien,
- Gefahren durch äußere Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze),
- Rettungskonzept,
- Systemkompatibilität.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Auffangsystem, Rettungssystem,
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Verbindungsmittel,
- Falldämpfer,
- zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,
- Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten am Gerüst,
- Abseilgerät mit Hubeinrichtung,
- Sicht- und Funktionsprüfung,
- Sturzraumbeurteilung (Sturzstrecke, Sicherheitsabstände).
4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
- Rettungsverfahren,
- Sicht- und Funktionskontrolle der RA,
- Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte am Gerüst),
- Benutzen der Teleskopstange,
- zweite unabhängige Sicherung bei der Übung,
- Verbinden des Auffangsystems mit der RA,
- Lösen des Auffangsystems vom Anschlagpunkt des Gerüstes,
- Hubvorgang.
5. Erste Hilfe
Als besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:
- Gefahren durch Hängetrauma,
- abweichende Schocklagerung.
Beispiel 2: Arbeiten auf einem Flachdach
Situationsbeschreibung
Anschlageinrichtung:
Drahtseilsystem, bauseits vorhanden.
Ausgewählte PSA:
Auffanggurt, Seil mit Bandfalldämpfer (BFD) verwendet als Rückhaltesystem.
Anzahl der Versicherten:
2 Ort der Unterweisung: vor Ort
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung und Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- Gefahren durch äußere Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze),
- wiederkehrende Prüfung.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Positionierungssystem,
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Verbindungsmittel,
- Falldämpfer,
- Sicht- und Funktionsprüfung.
4. Rettung
Die Rettung ist nicht Inhalt der Schulung, da durch die Verwendung der PSAgA als Rückhaltesystem zum Arbeiten in der Nähe der Absturzkante eine Rettung nicht erforderlich sein sollte.
Beispiel 3: Arbeiten in einem Kanalschacht
Situationsbeschreibung
Zugang über permanent installierte Steigleiter ohne Steigschutzeinrichtung.
Person benutzt Atemschutz und muss sich im Kanal ohne Sicherung vom Mannloch wegbewegen.
Ausgewählte PSAgA und RA:
Auffanggurt, transportable Anschlageinrichtung (Dreibein), Höhensicherungsgerät mit integrierter Rettungshubeinrichtung.
Anzahl der Versicherten: 2
Ort der Unterweisung: vor Ort
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen",
- DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume",
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
- Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung und Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z.B. PSAgA und Atemschutz),
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- wiederkehrende Prüfung,
- auftretende Kräfte und Energien,
- Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten,
- Verweis auf spezifische Schutzmaßnahmen zum Befahren von Behältern, Hygiene,
- Rettungskonzept.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Auffangsystem,
- Höhensicherungsgerät,
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Verbindungsmittel,
- Rettungssystem,
- Rettungsgurte, Rettungsschlaufen,
- Sicht- und Funktionsprüfung.
4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
- Sicht- und Funktionskontrolle der RA,
- Rettung nach oben,
- Rettung horizontal aus dem Kanal,
- Rettung passiv.
Beispiel 4: Benutzen einer Steigschutzeinrichtung inkl.
Rettung
Situationsbeschreibung
Aufstieg über Steigschutzeinrichtungen an Gebäuden und Anlagen.
Benutzte PSAgA und RA:
Auffanggurt, mitlaufende Auffanggeräte, Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung zum Positionieren, Rettungsausrüstungen.
Anzahl der Versicherten: 2
Ort der Unterweisung: vor Ort - Grundlagenausbildung und Rettungsübung; eventuell externe Ausbildungsstätte.
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen",
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Gebrauchsanleitung der Ausrüstungen,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung und Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z.B. PSAgA und Kopfschutz),
- wiederkehrende Prüfung,
- auftretende Kräfte und Energien,
- Gefahren durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung),
- Rettungskonzept,
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Systemkompatibilität.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Systeme (Auffangsystem, Positionierungssystem, Rettungssystem),
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Benutzung des mitlaufenden Auffanggerätes,
- richtiges Steigen im Steigschutz,
- Sicht- und Funktionsprüfung.
4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
- Rettungsverfahren,
- Sicht- und Funktionskontrolle der RA,
- Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
- richtiges Steigen im Steigschutz,
- Positionieren mittels Halteseil,
- lückenlose Sicherung,
- zweite unabhängige Sicherung bei der Übung,
- Rettungsvorgang
- Übersteigen des Verletzten,
- Schaffung einer Anschlagmöglichkeit
- Einhängen des Gerätes,
- Sichern des Gerätes,
- Hubvorgang und Entlasten des Läufers,
- Aushängen des Gerätes,
- Ablassen,
- Schulterrettung.
5. Erste Hilfe
Als besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:
- Gefahren durch Hängetrauma,
- abweichende Schocklagerung.
Beispiel 5: Arbeiten auf einer Plattform
Situationsbeschreibung
Stahlplattform, Rettung nur nach oben möglich.
Ausgewählte PSAgA und RA:
Auffanggurt, mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung, Teleskopstange, Rettungsausrüstung.
Anschlageinrichtung:
Stahlkonstruktion des Gebäudes.
Anzahl der Versicherten: 3
Ort der Unterweisung: vor Ort
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen",
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Gebrauchsanleitung der Ausrüstungen.
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung und Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z.B. PSAgA und Kopfschutz),
- wiederkehrende Prüfung,
- auftretende Kräfte und Energien,
- Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten,
- Gefahren durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Freileitungen, Kranbewegungen),
- Rettungskonzept,
- Systemkompatibilität.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Auffangsystem, Rettungssystem,
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Verbindungsmittel,
- mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung,
- zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,
- Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,
- Beurteilung der Tragfähigkeit der Konstruktion für temporär verwendete Anschlagmöglichkeiten,
- Anschlagtechnik (Reduktionsfaktoren der Festigkeit durch Kanten, Knoten und Winkeln von Schlingen und Seilen),
- Teleskopstange,
- Sicht- und Funktionsprüfung,
- Sturzraumbeurteilung (Sturzstrecke, Sicherheitsabstände).
4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
- Rettungsverfahren,
- Rettungsausrüstung,
- Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
- Benutzen der Teleskopstange,
- Rettung nach oben,
- Verbinden des Rettungsgerätes mit dem Auffangsystem,
- Lösen des Auffangsystems vom Anschlagpunkt,
- Hubvorgang.
5. Erste Hilfe
Als besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:
- Gefahren durch Hängetrauma,
- abweichende Schocklagerung.
Beispiel 6: Reinigungsarbeiten an Fenstern
Situationsbeschreibung
Anschlageinrichtung:
Ringöse, bauseits vorhanden
Ausgewählte PSA:
Auffanggurt, Seil mit Bandfalldämpfer (BFD) verwendet als Auffangsystem
Anzahl der Versicherten: 3
Ort der Unterweisung: vor Ort
1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:
- Grundsätze der Unfallverhütung:
- Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),
- TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).
- Verwendete Unterlagen:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen",
- Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,
- Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.
2. Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:
- Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
- Kennzeichnung,
- Gebrauchsdauer,
- Pflege, Wartung und Lagerung,
- bestimmungsgemäße Verwendung,
- Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
- wiederkehrende Prüfung,
- auftretende Kräfte und Energien,
- Rettungskonzept.
3. Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA
Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:
- Auffangsystem, Rettungssystem,
- Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
- Verbindungselemente,
- Verbindungsmittel,
- Falldämpfer,
- zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,
- Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,
- Abseilgerät mit Hubeinrichtung und Seilklemme,
- Sicht- und Funktionsprüfung.
4. Rettung
Übungen zur Rettung beinhalten:
- Rettungsverfahren,
- Sicht- und Funktionskontrolle der RA,
- Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
- zweite unabhängige Sicherung bei der Übung,
- Verbinden der Seilklemme der RA mit dem Verbindungsmittel des Auffangsystems,
- Anheben der Person mittels Hubeinrichtung des Abseilgerätes,
- Lösen des Karabinerhakens des Auffangsystems vom Anschlagpunkt,
- Abseilvorgang,
- Annahme der Person durch zweiten Retter.
5. Erste Hilfe
Als besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:
- Gefahren durch Hängetrauma,
- abweichende Schocklagerung.
| ENDE | |