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BGI 594 / DGUV Information 203-004 - Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 08/1999; 03/2006; 04/2018)
Archiv 03/2006
Bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel kann
in leitfähiger Umgebung eine erhöhte elektrische Gefährdung bestehen.
Nicht jede elektrische Schutzmaßnahme gewährleistet unter den genannten Bedingungen bei Auftreten eines Fehlers ausreichende Sicherheit.
Bei der Beurteilung der Gefährdung in leitfähiger Umgebung werden folgende Bereiche unterschieden:
Diese DGUV Information empfiehlt für die genannten Bereiche Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen. Dabei werden die elektrophysiologischen Erkenntnisse berücksichtigt.
In den Anhängen ist eine Beispielsammlung unterschiedlicher Arbeitsplätze und -situationen angefügt.
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information enthält Festlegungen zum Schutz von Personen gegen elektrischen Schlag bei der Benutzung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung.
Außerdem werden Schutzmaßnahmen für den Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung beschrieben.
Beim Elektrohandschweißen sind zusätzlich die Anforderungen an "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (in DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.26) zu beachten.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Erhöhte elektrische Gefährdung
ist gegeben, wenn elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung betrieben werden.
Von einer leitfähigen Umgebung kann ohne nähere Betrachtung ausgegangen werden, wenn diese z.B. aus Metall oder aus feuchtem Erdreich besteht.
Leitfähige Umgebung bedeutet: Widerstand < 50 kOhm, vgl. Definition "Nichtleitende Räume" aus VDE 0100-410, C1.5.
2.2 Ein Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung
liegt vor, wenn eine Person mit ihrem Körper großflächig in Berührung mit der Umgebung stehen kann, die Möglichkeit der Unterbrechung dieser Berührung eingeschränkt ist und die Umgebung im Wesentlichen elektrisch leitfähig ist (siehe auch VDE 0100-706).
Beispiele für die praktische Anwendung der Definition siehe Anhang 6.
2.3 Ein Bereich mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung
ist im Wesentlichen elektrisch leitfähig. Eine großflächige Berührung ist hier nicht zwingend gegeben.
Beispiele für die praktische Anwendung der Definition siehe Anhang 7.
2.4 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Siehe VDE 0100-200 Abschnitt 826-16-04
2.5 Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Siehe VDE 0100-200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07
2.6 Trenntransformator
ist ein Transformator mit Schutztrennung zwischen Eingangs- und Ausgangswicklungen.
Siehe VDE 0570-1 Abschnitt 3.1.2
2.7 Sicherheitstransformator
ist ein Trenntransformator zur Versorgung von Schutzkleinspannungsstromkreisen (SELV oder PELV).
Siehe VDE 0570-1 Abschnitt 3.1.3
2.8 Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
ist ein Schaltgerät, das dazu vorgesehen ist, Ströme unter üblichen Betriebsbedingungen einzuschalten, zu führen und auszuschalten und die Öffnung der Kontakte zu veranlassen, wenn der Fehlerstrom einen vorgegebenen Wert erreicht (nach VDE 0664-10 Beiblatt 1). Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden u. a. charakterisiert durch ihren Bemessungsstrom In und ihren Bemessungsdifferenzstrom IΔn.
Im Folgenden werden Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen RCDs (Residual Current protective Device) genannt.
Zur Auswahl des geeigneten Typs (A, F, B oder B+) siehe DGUV Information 203-006.
2.9 PRCD-S
ist eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, 3-polig oder 5-polig schaltend. Sie erfasst Fehlerströme, die von aktiven Leitern im Fehlerfall gegen Erde oder PE fließen und ist mit einer zusätzlichen Überwachung der Versorgungsspannung, der Spannung auf dem Schutzleiter, des Bruchs des Schutzleiters und der Aufrechterhaltung der Schutzleiterfunktion bei Fremdspannung ausgerüstet.
3 Gefährdungsermittlung und -beurteilung
3.1 Allgemeine Anforderungen
Beim Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln ist grundsätzlich von einer elektrischen Gefährdung auszugehen. Das Risiko (Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Verletzungsschwere) steigt mit der Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung durch äußere Einwirkungen und mit der Höhe der Körperdurchströmung, begünstigt durch großflächigen Kontakt mit der leitfähigen Umgebung.
Daher sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag festzulegen und umzusetzen. Der Stand der Technik, z.B. die Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von nicht größer als 30 mA für Steckdosenstromkreise und fest angeschlossene handgeführte elektrische Betriebsmittel, ist dabei zu berücksichtigen.
Für Arbeitsbereiche, in denen eine erhöhte elektrische Gefährdung vorliegt oder vorliegen kann, sind weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich.
3.2 Unterscheidung der Arbeitsbereiche
Folgende Arbeitsbereiche können unterschieden werden:
1. Begrenzte Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z.B.
2. Ausreichende Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z.B.
Beispielbilder zu einigen der genannten Arbeitsbereiche sind in den Anhängen 6 und 7 dargestellt.
Abb. 1 Übersicht "Elektrische Gefährdung und Schutzmaßnamen beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel"
4 Auswahl, Bereitstellung, Benutzung
Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Festlegungen dieser DGUV Information sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bereitgestellt und benutzt werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
Elektrische Betriebsmittel müssen unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen ausgewählt werden.
Zu berücksichtigen sind z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Staub, mechanische oder chemische Beanspruchung. Siehe auch DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen".
Elektrische Betriebsmittel sind so zu benutzen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird.
Bei Vorliegen besonderer Gefährdungen dürfen elektrische Betriebsmittel nur unter Einhaltung zusätzlicher Bestimmungen benutzt werden.
Besondere Gefährdungen sind außer erhöhter elektrischer Gefährdung z.B. Brand- oder Explosionsgefahr.
5 Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag
5.1 Schutzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung
5.1.1 Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung einer der folgenden Maßnahmen zu betreiben:
IΔn ≤ 30 mA zu verwenden.
5.1.2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung einer der folgenden Maßnahmen zu betreiben:
Handleuchten dürfen nur mit Schutzkleinspannung (SELV) betrieben werden.
Leuchtstofflampen-Leuchten mit eingebautem Transformator, der mit SELV gespeist wird und eine höhere Ausgangsspannung erzeugt, sind gleichermaßen zugelassen (siehe VDE 0100-706).
Ortsveränderliche Stromquellen müssen außerhalb des Bereiches mit erhöhter elektrischer Gefährdung aufgestellt werden.
Nur wenn das aus technischen Gründen nicht möglich ist, z.B. bei sehr langen Rohrleitungen, Kanälen, Kastenträgern usw., darf im Einzelfall die Stromquelle innerhalb des Bereiches mit erhöhter elektrischer Gefährdung aufgestellt werden. Dazu muss die Zuleitung
Bei der Auswahl von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist anzustreben, nur solche der Schutzklasse II zu verwenden. Ortsveränderliche Trenn- und Sicherheitstransformatoren müssen der Schutzklasse II entsprechen.
Die Festlegungen dieses Abschnittes gelten nicht für ortsveränderliche Betriebsmittel mit eigener Stromquelle.
Solche Betriebsmittel sind z.B. Akku-Schrauber und -Handleuchten.
5.2 Schutzmaßnahmen in Bereichen mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung
5.2.1 Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung der Schutzmaßnahmen nach VDE 0100-410 zu betreiben.
Es ist jedoch die Anwendung des zusätzlichen Schutzes durch RCDs nach VDE 0100-410 Abschnitt 415.1 zu empfehlen.
Für Stromkreise mit Steckvorrichtungen In ≤ AC 32 A sind RCDs mit IΔn ≤ 30 mA vorzusehen.
5.2.2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung einer der folgenden Schutzmaßnahmen zu betreiben:
6 Auswahl von Betriebsmitteln
6.1 Leitungen
Bewegliche Leitungen (Ausnahme für Geräteanschlussleitungen siehe Abschnitte 6.4 und 6.5) müssen von der Bauart H07RN-F oder H07BQ-F oder höherwertig sein (H07BQ-F ist nur eingeschränkt beständig gegenüber thermischer Einwirkung von außen, z.B. bei Schweißarbeiten).
Bei sehr hohen mechanischen Beanspruchungen, z. B im Bergbau oder Tunnelbau, sind nur Leitungen höherwertiger Bauart zu verwenden, z.B. NSSHÖU.
An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen. Leitungen gelten als geschützt verlegt, wenn sie z.B.
sind.
6.2 Leitungsroller
Leitungsroller sind geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen" erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach DIN EN 61242 (VDE 0620-300) oder DIN EN 61316 (VDE 0623-100) gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:
Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage (aufrecht auf Tragegestell stehend) zu betreiben.
Abb. 2 Geeigneter Leitungsroller und Typschild mit notwendigen Angaben
6.3 Installationsmaterial
Installationsmaterial, z.B. Schalter, Steckvorrichtungen, muss während des Betriebes mindestens die Schutzart IP X4 erfüllen. Die vom Hersteller vorgesehene Einbaulage und Verwendung sind zu beachten.
Die Gehäuse von Steckvorrichtungen müssen aus Isolierstoff bestehen und eine ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit aufweisen.
Wenn die Verschraubung einer Steckvorrichtung nicht nur abdichtet, sondern auch die Zugentlastung übernimmt, ist bei wiederkehrenden Prüfungen darauf zu achten, dass die Verschraubung fest angezogen ist und die genannten Funktionen weiterhin erfüllt werden. Falls erforderlich, sind die Leitungen neu abzusetzen und anzuschließen.
6.4 Handgeführte elektrische Betriebsmittel
Diese müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen und mit einer Geräteanschlussleitung gemäß Abschnitt 6.1 ausgestattet sein.
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Geräteanschlussleitung auch die Leitungsbauart H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm eine höherwertige Bauart fordert.
6.5 Leuchten
6.5.1 Allgemeines
Bei erschwerten mechanischen Bedingungen müssen Leuchten ihren jeweils zutreffenden Produktnormen (Reihe VDE 0711) entsprechen und zusätzlich folgenden Anforderungen genügen:
6.5.2 Zusätzliche Anforderungen für Bodenleuchten
Leuchten, die als Bodenleuchten eingesetzt werden, müssen mindestens in der Schutzart IP 55 ausgeführt sein (für in Leuchten eingebaute Steckdosen gilt Abschnitt 6.3).
Abb. 3 Geeignete Bodenleuchte
6.5.3 Zusätzliche Anforderungen für Handleuchten
Handleuchten müssen mindestens in der Schutzart IP 55 ausgeführt sein und den Festlegungen in VDE 0711-2-8 entsprechen.
Handleuchten müssen der Schutzklasse II oder III entsprechen.
Handleuchten zur Verwendung bei erhöhter elektrischer Gefährdung müssen der Schutzklasse III entsprechen (siehe Abschnitt 5.1.2).
Körper, Griff und äußere Teile der Fassung müssen aus Isolierstoff bestehen. Handleuchten müssen mit einem Schutzglas und einem Schutzkorb ausgerüstet sein.
Der Schutzkorb kann entfallen, wenn statt des Schutzglases eine bruchfeste Umschließung aus Kunststoff oder vergleichbarem Material vorhanden ist.
Die Leitungseinführung muss über eine ausreichende Zugentlastung und einen Knickschutz verfügen.
Die Geräteanschlussleitung muss den Anforderungen aus Abschnitt 6.1 entsprechen.
Bis zu einer Leitungslänge von 5 m ist als Geräteanschlussleitung auch die Leitungsbauart H05RN-F oder H05BQ-F zulässig.
Abb. 4 Geeignete Handleuchte mit Typschild
7 Instandsetzung, Wartung, wiederkehrende Prüfungen
7.1 Instandsetzung und Wartung
Elektrische Betriebsmittel, von denen infolge eines Mangels eine Gefährdung ausgeht, müssen sofort wirksam der Benutzung entzogen werden.
Die Instandsetzung und Wartung von elektrischen Betriebsmitteln darf nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden. Nach einer elektrotechnischen Instandsetzung muss eine abschließende Prüfung erfolgen.
7.2 Wiederkehrende Prüfungen
Elektrische Betriebsmittel sowie Anlagen oder Anlagenteile, die zur direkten Versorgung elektrischer Betriebsmittel in diesen Bereichen genutzt werden, müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine zur Prüfung befähigte Person (Elektrofachkraft) geprüft werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Betriebssicherheitsverordnung § 3, Abs. 6). Zur Ermittlung von Prüffristen siehe Technische Regeln zur Betriebssicherheit TRBS 1201 und DGUV Information 203-071.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel unterzogen werden.
7.3 Prüfnachweis
Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren.
Am Einsatzort ist ein Prüfnachweis vorzuhalten.
Der Prüfnachweis gilt als erbracht, wenn die geprüften und als mängelfrei beurteilten Betriebsmittel mit einer Kennzeichnung versehen werden, z.B. mit einer Prüfplakette oder einer Banderole mit Angabe des nächsten Prüftermins.
Betriebsmittel | bewährte Prüffrist | Prüfumfang |
ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit ausreichender Bewegungsfreiheit | 4 Jahre | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln (siehe auch DGUV Information 203-072) |
ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung | 1 Jahr | |
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (auch Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen) | 6 Monate *) | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln (siehe auch DGUV Information 203-070) |
stark beanspruchte, handgeführte elektrische Betriebsmittel (auch Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen) | 3 Monate *) | |
*) Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist angemessen verlängert werden auf maximal 1 Jahr. Bei der Ermittlung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Betriebsmittel aus gleichen oder vergleichbaren Bereichen herangezogen werden. |
Schutzmaßnahmen | bewährte Prüffrist | Prüfumfang |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit |
Fehlerstrom- und Differenzstrom-Schutzschalter
| 6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung (auch durch den Benutzer bzw. die Benutzerin) |
8 Unterweisung
Die Beschäftigten sind, z.B. auf der Grundlage von Betriebsanweisungen, über die Schutzmaßnahmen zu unterweisen, die aufgrund der besonderen Gefahren beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung festgelegt wurden.
Diese Unterweisung muss vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, erfolgen.
Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln | Anhang 1 |
GS-Prüfzeichen, z.B. DGUV Test | |
EG-Konformitätszeichen (CE-Kennzeichnung) | |
Prüfzeichen des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitutes | |
VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen | |
Gefährliche elektrische Spannung | |
Doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II) | |
Schutzkleinspannung (Schutzklasse III) | |
Sicherheitstransformator | |
Trenntransformator | |
Leuchten für rauen Betrieb | |
Steckvorrichtung für erschwerte Bedingungen | |
Potentialausgleich | |
Schutzleiteranschluss | |
Explositionsschutzkennzeichnung (ATEX-Richtlinie) | |
Nicht zur direkten Befestigung auf normalentflammbaren Oberflächen geeignete Leuchten (nur zur Befestigung auf nicht brennbaren Oberflächen geeignet) | |
Leuchte mit begrenzter Oberflächentemperatur nach DIN EN 60598-2-24 (VDE 0711-2-24) | |
Gleichspannungsversorgung | |
Wechselspannungsversorgung | |
Wechselspannungs- und Gleichspannungsversorgung | |
RCD vom Typ A zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz | |
RCD vom Typ F zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz und bei Fehlerströmen mit Mischfrequenzen abweichend von der Netzfrequenz | |
RCD vom Typ B zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehler strömen bis mindestens 1 kHz | |
RCD vom Typ B+ für den gehobenen vorbeugenden Brandschutz zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehler strömen bis 20 kHz | |
RCD zum Einsatz bei tiefen Temperaturen |
Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) | Anhang 2 |
Schutzart | Kennziffer des Schutzgrades | ||
Schutz gegen Fremdkörper und Staub | Fremdkörper > 50 mm | IP 1X | |
Fremdkörper > 12 mm | IP 2X | ||
Fremdkörper > 2,5 mm | IP 3X | ||
Fremdkörper > 1,0 mm | IP 4X | ||
keine Staubablagerung | IP 5X | ||
kein Staubeintritt | IP 6X | ||
Schutz gegen Nässe | Tropfwasser senkrecht | IP X1 | |
Tropfwasser schräg | IP X2 | ||
Sprühwasser | IP X3 | ||
Spritzwasser | IP X4 | ||
Strahlwasser | IP X5 | ||
starkes Strahlwasser | IP X6 | ||
zeitweiliges Untertauchen (Wasserdicht) | IPX7 | ||
dauerndes Untertauchen (druckwasserdicht) (_ _ m Tauchtiefe) | IP X8 | ||
geschützt gegen Hochdruck und hohe Strahlwassertemperaturen | IP X9 |
Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen | Anhang 3 |
Tabelle 1: Kurzzeichen für harmonisierte Leitungen
*) | U0 Effektivwert der Spannung zwischen Außenleiter und Erde |
U Effektivwert der Spannung zwischen Außenleiter und Außenleiter |
Tabelle 2: Beispiele für Leitungsbauarten
harmonisiert | Leitung | früher |
H05V-U H05V-K | PVC-Verdrahtungsleitung | NYFA NYFAF |
H07V-U H07V-K | PVC-Aderleitung | NYA NYAF |
H03VV-F
H03VVH2-F | Leichte Kunststoffschlauchleitung | NYLHY |
H05VV-F | mittlere Kunststoffschlauchleitung | NYMHY |
H05RR-F | mittlere Gummischlauchleitung | NLH |
H05RN-F | mittlere Gummischlauchleitung | NMH |
H07RN-F | schwere Gummischlauchleitung | NMHöu |
H07BQ-F | EPR-isolierte Schlauchleitung mit Polyurethan-Mantel | NGMMYÖ |
H03VH -Y | leichte Zwillingsleitung | NLYZ |
H03VH-H | Zwillingsleitung | NYZ |
H03RT-F | Gummiaderschnur | NSA |
nationale Norm | Leitung | |
NSSHÖU | schwere Gummischlauchleitung für sehr hohe mechanische Beanspruchung und für ständige Verwendung im Freien |
Tabelle 3: Kabel und Leitungen ohne grüngelbe Ader
Anzahl der Adern | Farben der Adern a) | ||||
2 | Blau | Braun | |||
3 | - | Braun | Schwarz | Grau | |
3 b) | Blau | Braun | Schwarz | ||
4 | Blau | Braun | Schwarz | Grau | |
5 | Blau | Braun | Schwarz | Grau | Schwarz |
Tabelle 4: Kabel und Leitungen mit grüngelber Ader
Anzahl der Adern | Farben der Adern a) | ||||||||
Schutzleiter | Aktive | Leiter | |||||||
3 | Grün-Gelb | Blau | Braun | ||||||
4 | Grün-Gelb | - | Braun | Schwarz | Grau | ||||
5 | Grün-Gelb | Blau | Braun | Schwarz | Grau | ||||
|
Literaturverzeichnis | Anhang 4 |
1. Gesetze, Verordnungen
Bezugsquelle:
Buchhandel und Internet, z.B. www.gesetze-im-internet.de
2. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Bezugsquelle:
Buchhandel und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
3. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Bezugsquelle:
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und unter www.dguv.de/publikationen
Informationen
DGUV Regeln 100-500 und 100-501
Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Information 203-005
Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen
DGUV Information 203-006
Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
DGUV Information 203-070
Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen
DGUV Information 203-071
Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
DGUV Information 203-072
Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen
DGUV Prüfgrundsatz GS-ET-35
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen
4. Normen/ VDE-Bestimmungen
Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
und VDE-Verlag, Bismarckstraße 30, 10625 Berlin
Erläuterungen zu den Festlegungen des Abschnitts 5 | Anhang 5 |
Eine erhöhte elektrische Gefährdung kann durch besondere Bedingungen oder Gegebenheiten (begrenzte Bewegungsfreiheit mit großflächiger Berührung in leitfähiger Umgebung) im Arbeitsbereich bestehen.
Daraus kann im Fehlerfall eine gefährliche Körperdurchströmung resultieren.
Die Vornorm VDE V 0140-479-1 gibt hierzu nähere Angaben.
Von den dort in Bild 20 angegebenen vier Zeit-Stromstärke- Bereichen werden zur Erläuterung hier nur die Bereiche AC-3 und AC-4 betrachtet.
Abb. 5: Konventionelle Zeit/Stromstärke-Bereiche mit Wirkungen von Wechselströmen auf Personen bei einem Stromweg von der linken Hand zu den Füßen (15 Hz bis 100 Hz) aus VDE V 0140-479-1
Bereich AC-3:
Normalerweise sind keine organischen Schäden zu erwarten. Mit zunehmender Stromstärke und Dauer der Einwirkung werden reversible Störungen der Reizbildung und der Reizleitung des Herzens möglich, die auch Vorhofflimmern und vorübergehenden Herzstillstand beinhalten, jedoch nicht zu Herzkammerflimmern führen; im Bereich lang andauernder Stromeinwirkung bei Stromstärken oberhalb der Loslassgrenze kommt es zu Muskelkontraktionen und Atembeschwerden.
Bereich AC-4:
Herzkammerflimmern ist wahrscheinlich. Mit zunehmender Stromstärke und Dauer der Einwirkung treten zusätzlich zu den für den Bereich AC-3 beschriebenen Auswirkungen auch pathophysiologische Auswirkungen wie Herzstillstand, Atemstillstand und schwere Verbrennungen auf.
Entscheidend für die Größe des Körperstroms ist die Körperimpedanz, die mit steigender Berührungsspannung abnimmt. Die Körperimpedanz ist jedoch auch abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Berührungsfläche.
Unter normalen Bedingungen wird davon ausgegangen, dass die Körperimpedanz so groß ist, dass im Fehlerfall nur Körperströme < 500 mA zu erwarten sind. Eine gefährliche Körperdurchströmung im Bereich AC-4 wird nicht erreicht, wenn eine Unterbrechung der Körperdurchströmung durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA erfolgt.
RCDs können im Fehlerfall die Höhe eines Fehlerstroms (Körperstrom) nicht begrenzen. Sie bewirken jedoch, dass in Abhängigkeit von der Höhe eines Fehlerstroms die Stromflussdauer auf unkritische Werte reduziert wird.
Liegen jedoch besondere Bedingungen vor, z.B. wenn eine Person ein fehlerhaftes elektrisches Betriebsmittel in der Hand hält und auf einer Metallfläche sitzt oder diese mit schweißnassem Rücken berührt, dann muss aufgrund der großflächigen Berührung mit einem niedrigen Körperwiderstand gerechnet werden. Körperströme > 500 mA (Bereich AC-4) sind dann möglich, so dass selbst bei einer schnellen Abschaltung durch eine RCD Herzkammerflimmern auftreten kann. Diese Überlegungen können als Definitionshilfe für Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung dienen.
Die Trennungslinie zwischen den Bereichen AC-3 und AC-4 liegt bei sehr kurzzeitiger Stromeinwirkung bei einem Körperstrom von 500 mA. Diese Grenze wurde zur folgenden Unterteilung herangezogen:
In Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung gemäß a) ist bei einem Isolationsfehler mit Körperströmen von mehr als 500 mA zu rechnen. In dieser Situation wäre, auch bei sehr kurzzeitiger Körperdurchströmung, Herzkammerflimmern wahrscheinlich. RCDs bieten hier auch bei schneller Abschaltung keine ausreichende Sicherheit. Daher dürfen in diesem Fall nur solche Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln angewendet werden, die das Auftreten eines elektrischen Schlags im Fall eines Isolationsfehlers von vornherein verhindern. Das sind Schutztrennung mit nur einem angeschlossenen Betriebsmittel und Kleinspannung SELV.
Liegen jedoch die Bedingungen von Bereichen mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung gemäß b) vor (mit Körperströmen über 500 mA ist bei einem Isolationsfehler nicht zu rechnen), ist die Schutzmaßnahme "automatische Abschaltung der Stromversorgung" in Verbindung mit einer RCD ausreichend. Eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA erfüllt dabei auch die Anforderungen für den zusätzlichen Schutz.
Beispiele für Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung | Anhang 6 |
Bilder A6.1 bis A6.6 zeigen Beispiele für begrenzte Bewegungsfreiheit in Verbindung mit großflächiger Berührung metallisch leitfähiger Teile.
Bild A6.1
Bild A6.2
Bild A6.3
Bild A6.4
Bild A6.5
Bild A6.6
Bild A6.7: Rohrgraben mit Holzverbau: feuchtes Holz ist leitfähig
Bilder A6.8 bis A6.10 zeigen Arbeitssituationen mit körperlicher Zwangshaltung und großflächiger Berührung leitfähiger Teile.
Bild A6.8
Bild A6.9
Bild A6.10
Bild A6.11
Trotz großem Behälterdurchmesser ist durch die eingenommene Körperhaltung eine begrenzte Bewegungsfreiheit gegeben. Im Fehlerfall kann eine gefährliche Körperdurchströmung (siehe Anhang 5) auftreten. Aufgrund der Zwangshaltung ist die Möglichkeit der Unterbrechung dieser Berührung eingeschränkt (vergleiche hierzu Bild A7.1 in Anhang 7).
Beispiele für Bereiche mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung | Anhang 7 |
Bild A7.1
Bei der dargestellten Arbeitssituation ist die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt und es besteht kein großflächiger Kontakt zur leitfähigen Umgebung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist jedoch die Möglichkeit von Arbeiten in körperlicher Zwangshaltung (vergleiche hierzu Bild A6.11 in Anhang 6) zu berücksichtigen.
Bild A7.2
In dieser Situation sind weder Zwangshaltung noch großflächiger Kontakt zu leitfähigen Teilen gegeben. Mit zunehmendem Baufortschritt, z.B. Einbringen eines Rohres (siehe Bild A6.5) oder von Bewehrung (siehe Bild A6.8) kann diese Situation aber eintreten und ist daher bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Die Bilder A7.3 bis A7.8 zeigen Arbeitsplätze in leitfähiger Umgebung, aber ohne Zwangshaltung und ohne großflächigen Kontakt zu leitfähigen Teilen.
Bild A7.3
Bild A7.4
Bild A7.5
Bild A7.6
Bild A7.7
Bild A7.8
ENDE |