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BGI/GUV-I 7003 / DGUV Information 215-510 - Beurteilung des Raumklimas - Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 10/2010; 12/2016)
Archiv: 10/2010
Das Wohlbefinden des Menschen, seine Leistungsfähigkeit und auch die Sicherheit am Arbeitsplatz werden durch das Raumklima mitbestimmt. Aus gesundheitlichen und ökonomischen Gründen sollten optimale Raumklimabedingungen angestrebt werden.
In nationalen und internationalen Normen sind Verfahren beschrieben, um die Belastung durch Raumklima zu ermitteln und zu bewerten. Die Anwendung dieser Normen erfordert Fach- bzw. Expertenwissen. Zudem wird die Belastung durch das Raumklima zwar ermittelt und bewertet, Möglichkeiten einer Belastungsreduzierung werden dagegen kaum dargestellt.
Diese Information soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine einfache und praxisnahe Hilfestellung bei der Beurteilung des Raumklimas geben. Ziel ist dabei das Erkennen, Beseitigen bzw. Verringern raumklimatischer Probleme. Anwenderinnen und Anwender sollen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, ob das Problem selbst gelöst werden kann oder ob Hilfe von Fachleuten, z.B. Sicherheitsfachkräften, Betriebsärztinnen und -ärzten, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen hinzugezogen werden muss.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist es zudem Aufgabe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Dabei sind auch die so genannten "Arbeitsumgebungsfaktoren" zu berücksichtigen, wozu unter anderem das Raumklima zählt. Die vorliegende Information kann hier als eine Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden.
1 Anwendungsbereich
Diese Information findet Anwendung zur Beurteilung des Raumklimas an Arbeitsplätzen.
Diese Information findet keine Anwendung auf Arbeitsplätze in Fahrzeugen und im Freien.
2 Einflussgrößen auf das Raumklima
2.1 Physikalische und tätigkeitsbezogene Einflussgrößen des Raumklimas
Das Raumklima wird durch die physikalischen Parameter
bestimmt.
Bei der Beurteilung des Raumklimas sind zusätzlich die tätigkeitsbezogenen Parameter
zu berücksichtigen.
2.2 Weitere Einflussgrößen
Das Raumklima kann durch verschiedene Faktoren bestimmt werden:
Darüber hinaus kann das Raumklimaempfinden von folgenden Faktoren beeinflusst werden:
Die Vielzahl dieser Einflussgrößen macht deutlich, dass das Raumklima keine konstante Größe darstellt und daher im Rahmen der Beurteilung des Raumklimas auch der ungünstigste Fall berücksichtigt werden sollte.
Hinweis
Thermisches Unbehagen kann neben einer zu hohen oder zu geringen Lufttemperatur noch durch folgende Faktoren verursacht werden:
- Abkühlung oder Erwärmung einzelner Körperbereiche, verursacht z.B. durch Zugluft. Zugluft ist eine zu hohe Luftbewegung, die zur örtlichen Abkühlung des menschlichen Körpers führen kann. Zugluft hängt ab von der Höhe der Lufttemperatur, Luftgeschwindigkeit und dem Turbulenzgrad (ein Maß für die Luftverwirbelung)
- zu große vertikale oder horizontale Temperaturdifferenzen. Unterschiedlich warme oder kalte Flächen, z.B. kaltes Fenster und gegenüberliegende warme Wand, warmes Fenster und gegenüberliegende kühle Wand, warmer Fußboden und kühle Decke, warme Decke und kühler Fußboden
- zu hohe körperliche Belastung oder unangepasste Bekleidung
- Sonneneinstrahlung über Fensterflächen
Siehe auch DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro".
3 Vorgehensweise zur Beurteilung des Raumklimas
Je nachdem, welches raumklimatische Problem vorliegt, können verschiedene, im Anhang aufgeführte Fragebögen zum Einsatz kommen.
In der folgenden Tabelle sind mögliche Anwendungsfälle und die zur Verwendung empfohlenen Fragebögen aufgeführt:
Anwendungsfall | Anhang 1 | Anhang 3 | Anhang 4 | Anhang 5 | Anhang 6 |
Fragebogen zur Bewertung des Raumklimas | Risikograph Klima - wärmebelastete Arbeitsplätze | Fragebogen zur Bewertung des Raumklimas an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen | Fragebogen Raumlufttechnische Anlagen | Fragebogen Innenraumbelastung an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen | |
Allgemeine Unklarheit, inwieweit Raumklima in Ordnung ist (Büroarbeitsplätze siehe nachstehend) | X | - | - | - | - |
Wärmebelasteter Arbeitsplatz | X | X | - | - | - |
Kältebelasteter Arbeitsplatz | X | - | - | - | - |
Arbeitsplatz mit Problem in der Klima-/ Lüftungsanlage | (X) | - | - | X | - |
Büroarbeitsplätze und ähnliche Arbeitsplätze | |||||
ohne Klima-/ Lüftungsanlage | - | (X) | X | - | - |
mit Klima-/ Lüftungsanlage | - | (X) | X | X | (X) |
mit vermuteter Innenraumbelastung | - | - | X | (X) | X |
X = Bei der Bewertung anzuwenden (X) = Gegebenenfalls zur Vertiefung der Bewertung möglich und empfohlen - = Anwendung nicht empfohlen |
In Anlehnung an DIN EN ISO 15265 "Ergonomie der thermischen Umgebung - Strategie zur Risikobeurteilung zur Abwendung von Stress oder Unbehagen unter thermischen Arbeitsbedingungen" wird das dort beschriebene stufenweise Vorgehen übernommen.
Für die Anwendung in kleinen und mittleren Unternehmen sind dabei Stufe 1 (Raumklimabeobachtung) und Stufe 2 (Raumklimaanalyse) besonders hervorzuheben und werden daher in der folgenden Tabelle einander gegenübergestellt und näher erläutert:
Stufe 1 Raumklimabeobachtung | Stufe 2 Raumklimaanalyse | |
Wann? | Wenn ein "Problem" erkannt wird | Schwierigere Fälle |
Wie? | Qualitative Beobachtung | Messungen |
Kosten? | Gering | Mittel |
Dauer (Größenordnung) | Zwei Stunden | Ein Tag |
Durch wen? | Beschäftigte Vorgesetzte Unternehmerinnen und Unternehmer | Gleicher Personenkreis + Fachleute (neben Sicherheitsfachkräften und Betriebsärztinnen und -ärzten auch die Berufsgenossenschaft und die Unfallkasse) |
Kompetenz:
| Hoch Mittel | Mittel Hoch |
3.1 Stufe 1: Raumklimabeobachtung mittels Fragebogen zur Bewertung des Raumklimas
Erfahrungsgemäß sind in vielen Fällen die Raumklimaprobleme leicht erkennbar. Lösungsmöglichkeiten können auch ohne den Einsatz von Fachleuten gefunden und umgesetzt werden. Dazu reicht es zunächst aus, selbst die Arbeits- und Raumklimasituation zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Raumklimabeobachtung (Stufe 1) soll in die Lage versetzen:
Zunächst ist die jeweilige Arbeitssituation oder Arbeitsbedingung zu benennen, von der bekannt oder bei der wahrscheinlich ist, dass bei dieser ein Raumklimaproblem auftritt.
Dann werden die Beschäftigten befragt, da sie die Arbeitssituation am besten kennen. Dabei ist mit dem Fragebogen zur Bewertung des Raumklimas (siehe Anhang 1) die Situation anhand der vorgegebenen Fragen zu bewerten.
Bei wechselnden Raumklimasituationen (tageszeitlich, jahreszeitlich) wird empfohlen, auch den ungünstigsten Fall zu berücksichtigen. Dieser sollte aber relevant auf das zu beobachtende Raumklima bezogen sein.
Die bei der Raumklimabeobachtung festgestellten Bewertungen dürfen nicht gemittelt werden! Jede Situation / jedes Problem ist getrennt zu bewerten.
Es ist anzumerken, dass es bei diesem Vorgehen nicht nur auf die Bewertung ankommt, sondern auch auf das Auffinden der Gründe, die zu dieser Bewertung führen und die Feststellung, ob und wie die Situation verbessert werden kann.
Die Bewertung ist so angelegt, dass die Null in jedem Falle der optimalen Situation (geringste Belastung) entspricht.
Falls ein oder mehrere Parameter hiervon abweichen, sollten Maßnahmen getroffen werden. Je stärker die Abweichung von Null ausfällt, umso dringender ist die Suche nach Lösungen.
Eine beispielhafte Auflistung möglicher Maßnahmen findet sich in Anhang 2.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen kann anhand des Fragebogens die künftige Situation erneut bewertet werden. Ist diese Vorhersage schwer zu treffen, erscheint sie unzuverlässig oder weicht die künftige Situation von Null ab, so weist dies da rauf hin, dass es einer weitergehenden Raumklimaanalyse nach Abschnitt 3.2 bedarf, um das Gefährdungspotenzial abzuschätzen und zusätzliche Maßnahmen zu bestimmen.
Anzumerken ist, dass sich eine Abweichung vom Optimum aus arbeitstechnischen, sicherheitstechnischen oder technologischen Gründen ergeben kann.
Beispiele für das Abweichen vom Optimum:
- Arbeiten in Kühlräumen bei -5 °C Lufttemperatur (Bewertung -3). Hier muss geprüft werden, ob die Kältebelastung durch organisatorische (Aufenthaltszeiten, Aufwärmphasen) oder personenbezogene Schutzmaßnahmen (Bekleidung) kompensierbar ist. Die Lufttemperatur und damit auch die diesbezügliche Bewertung lassen sich hingegen nicht ändern.
- Aus arbeitstechnischen Gründen vorgegebene körperliche Arbeit, ohne Möglichkeiten einer kurzfristigen Reduzierung.
- Aus sicherheitstechnischen Gründen erforderliche spezielle Bekleidung, z.B. gegen Feuchte, Chemikalien, Hitze, Strahlung, Kälte.
In den vorgenannten oder ähnlich gelagerten Beispielen ist auf jeden Fall eine sorgfältige Abwägung zwischen der Abweichung vom Optimum und den Gründen hierfür zu treffen. In Zweifelsfällen (wenn beispielsweise ein zusätzlicher Parameter vom Optimum abweicht) empfiehlt sich auch hier eine weitergehende Raumklimaanalyse durch Fachleute.
Das folgende Ablaufschema zeigt die Vorgehensweise zur Beurteilung des Raumklimas.
Abb. 1 Ablaufschema zur "Beurteilung des Raumklimas"
** Gegebenenfalls Anhang 4 und 6 (Büroarbeitsplätze und ähnliche Arbeitsplätze) und Anhang 5 (Raumlufttechnische Anlagen) beachten!
3.1.1 Wärmebelastete Arbeitsplätze - Risikograph Klima
Wärmebelastete Arbeitsplätze können dann gegeben sein, wenn Lufttemperaturen über 26 °C (Bewertung 1 oder darüber) und gegebenenfalls relative Luftfeuchten über 50 % (Bewertung 0 oder darüber) generell oder über längere Zeiträume vorliegen.
Es besteht dann die Möglichkeit, an diesen Arbeitsplätzen mittels einfacher Messung von Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte und mittels Anwendung des "Risikograph Klima - wärmebelastete Arbeitsplätze" genauere Informationen über die Raumklimasituation zu erhalten, ohne eine Raumklimaanalyse zu veranlassen.
Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn gleichzeitig folgende Bedingungen nach Anhang 1 eingehalten sind:
und
Die gemessene Lufttemperatur und relative Luftfeuchte werden in den "Risikograph Klima" eingetragen.
Beispiel (siehe auch Anhang 3):
Bei einer gemessenen Lufttemperatur von 30 °C und relativen Luftfeuchte von 50 % ergibt sich zunächst Schnittpunkt 1. Schnittpunkt 2 ergibt sich, indem eine waagerechte Gerade vom Schnittpunkt 1 zum linken Rand des Diagramms gezogen wird. Der Punkt 3 ergibt sich aus der gemessenen Lufttemperatur von 30 °C. Verbindet man die Punkte 2 und 3 durch eine Gerade, so wird der grüngelbrot markierte Bereich geschnitten.
Liegt der Schnittpunkt im gelben Bereich, wie im Beispiel dargestellt, sind Maßnahmen angezeigt. In der Regel handelt es sich hierbei um Maßnahmen zur Reduzierung der erhöhten Lufttemperatur oder relativen Luftfeuchte.
Liegt der Schnittpunkt im grünen Bereich, so sind keine weiteren Maßnahmen angezeigt. Liegt der Schnittpunkt im roten Bereich, ist ein Hinweis auf einen möglichen Hitzearbeitsplatz gegeben. Hier liegt erhöhter Handlungsbedarf vor. Gegebenenfalls ist eine weitergehende Raumklimaanalyse unter Hinzuziehung von Fachleuten erforderlich.
Siehe auch DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen ".
Der Bereich behaglicher Lufttemperatur und relativer Luftfeuchtigkeit liegt bei 22 °C ± 2 °C und 45 % ± 15 %. Die im Diagramm des Risikographs Klima grün markierte Fläche kennzeichnet diesen Bereich. Unter den vorstehend genannten Einschränkungen wäre dies der an Arbeitsplätzen generell anzustrebende Raumklimazustand aus Lufttemperatur und relativer Luftfeuchtigkeit. Anzumerken ist, dass die Beurteilung von Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen nach Abschnitt 3.1.4 und Anhang 4 vorzunehmen ist.
3.1.2 Kältebelastete Arbeitsplätze
Bei Lufttemperaturen unterhalb von +10 °C liegen kältebelastete Arbeitsplätze vor (Bewertung -1 oder darunter). Dort können in Abhängigkeit von den Lufttemperaturen besondere Maßnahmen notwendig werden. Gesundheitliche Risiken infolge Kälteeinwirkung können in diesen Bereichen beispielsweise durch Benutzung entsprechender Bekleidung oder Verkürzung der Expositionszeit reduziert werden.
Siehe auch DIN 33.403-5 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen".
Bei Zugerscheinungen infolge kalter Luft (Bewertung -2) sind die Ursachen hierfür zu ermitteln und gegebenenfalls zu beseitigen. Beispielhafte Maßnahmen sind in Anhang 2 aufgeführt.
3.1.3 Tätigkeiten mit wechselnden klimatischen Belastungen
Gesundheitlich problematisch sind Arbeiten mit abwechselndem Aufenthalt in warmen und kalten Bereichen. Dies trifft insbesondere für den Wechsel vom warmen in den kalten Bereich zu. Auch wenn der Aufenthalt im kalten Bereich nur kurzzeitig notwendig ist, sollte entsprechend isolierende Bekleidung benutzt werden.
3.1.4 Büroarbeitsplätze und ähnliche Arbeitsplätze
An Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen sollte ein behagliches Raumklima angestrebt werden. Bei diesem Raumklimazustand stehen die vom Menschen gebildete Wärme und die erforderliche Wärmeabgabe an das Umfeld im Gleichgewicht. Subjektiv empfindet man diesen Zustand als klimaneutral, d. h. man hat weder ein Bedürfnis nach kühleren noch nach wärmeren Umgebungsbedingungen. Allerdings ist die Schwelle zur Unzufriedenheit mit dem Raumklima gerade im behaglichen Bereich niedrig.
Das Raumklima kann örtlich ungünstig durch z.B. Sonneneinstrahlung, PC-Abwärme sowie kalte oder warme Oberflächen beeinflusst werden. Für Büroarbeitsplätze und ähnliche Arbeitsplätze wird der "Fragebogen zur Bewertung des Raumklimas an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen" (Anhang 4) empfohlen. Hier werden Hinweise zu Maßnahmen und zum Einsatz von Fachleuten gegeben. Zur weiteren Abklärung kann der Fragebogen "Raumlufttechnische Anlagen" (Anhang 5) herangezogen werden.
Je nach Ausführung, Ausstattung und Nutzung eines Raumes können zusätzliche Faktoren wirksam werden. Dies können chemische Faktoren, mikrobiologische Faktoren sowie Gerüche sein. Der Fragebogen "Innenraumbelastung an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen" in Anhang 6 gibt einfache Hinweise auf diesbezügliche Probleme. Dieser soll helfen, mögliche Ursachen zu erkennen, um deren negative Auswirkungen zu beseitigen oder zu mindern.
Siehe auch Report "Innenraumarbeitsplätze - Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld"; online unter www.dguv.de Webcode: d6274.
3.2 Stufe 2: Raumklimaanalyse durch Fachleute
Es wird in einzelnen Fällen problematische Raumklimasituationen geben, deren Ursachen, Bewertungen und Verbesserungen nicht ohne weiteres erkennbar und lösbar sind.
Sofern im Rahmen der Raumklimabeobachtung das Problem nicht ausreichend erkannt und gelöst werden kann oder Maßnahmen nicht ausreichen, ist eine Raumklimaanalyse durch Fachleute, z.B. Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärztinnen und -ärzte, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erforderlich. Diesen obliegt es, auf Grund der Analyse das raumklimatische Problem zu identifizieren und Maßnahmen oder eine weitergehende Expertise zu empfehlen.
4 Maßnahmen bei hochsommerlichen Außentemperaturen
Sommerliche Hitzeperioden können dazu führen, dass in Gebäuden, auch bei einwandfreier Gebäudeausführung und geeigneten Sonnenschutzvorrichtungen, ein behagliches Raumklima nicht erreicht werden kann. Es werden folgende organisatorische und persönliche Maßnahmen empfohlen:
Sollten die genannten Maßnahmen nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob technische Maßnahmen, z.B. Kühlung möglich und sinnvoll sind. Häufig ist eine technische Kühlung bei kurzzeitigen Hitzeperioden nicht sinnvoll.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur (April 2014) werden unter Ziffer 4.4 Anforderungen an Arbeitsräume bei Außenlufttemperaturen über 26 °C präzisiert. Unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen getroffen wurden und die Lufttemperatur als alleiniger Klimaparameter zur Beurteilung des Raumklimas ausreicht, greift das so genannte "Stufenmodell" (26/30/35 °C), wobei die Lufttemperatur von 26 °C in Räumen überschritten werden darf.
Diese Regelung besagt Folgendes:
Wird eine Lufttemperatur im Raum von 26 °C überschritten, sollen Maßnahmen wie z.B. in der unten aufgeführten Auflistung "Beispielhafte Maßnahmen" ergriffen werden.
Wird eine Lufttemperatur im Raum von 30 °C überschritten, müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. in der unten aufgeführten Auflistung "Beispielhafte Maßnahmen", ergriffen werden, welche die Beanspruchung reduzieren.
Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet (siehe auch DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen").
Beispielhafte Maßnahmen sind:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtung (z.B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Bereitstellung geeigneter Getränke (z.B. Trinkwasser)
5 Raum lufttechnische Anlagen
In Arbeitsräumen werden mitunter auch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) eingesetzt. Diese können neben den gewünschten Effekten auch Belastungen wie beispielsweise Zugluft oder Verschleppung von Keimen verursachen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, deren Einfluss zu bewerten.
In Anhang 5 findet sich ein Fragebogen "Raumlufttechnische Anlagen". Dieser ist so aufgebaut, dass eine einfache Bewertung der RLT-Anlage hinsichtlich Hygiene, Wartung und Luftqualität durchgeführt werden kann. Er soll Hinweise auf mögliche Probleme, die durch die RLT-Anlage entstehen, liefern und Maßnahmen zur Problembeseitigung aufzeigen. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass wegen der möglichen Komplexität von RLT-Anlagen nicht alle Probleme selbst erkannt bzw. beseitigt werden können. In diesen Fällen ist die Einbeziehung von Fachleuten (Hersteller, Wartungsfirmen, Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure, Hygieneinspektorinnen und -inspektoren) erforderlich. Dies trifft insbesondere für das Erkennen und Beseitigen von Hygienerisiken zu.
Siehe auch VDI 6022 Blatt 1 "Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)".
6 Psychische Belastungen
Psychische Belastungen der Beschäftigten können ihre subjektive Klimabeurteilung beeinflussen.
Diese Belastungen können z.B. aus monotonen Tätigkeiten, Stress oder einem schlechtem Betriebsklima resultieren und dazu führen, dass sich die Beschäftigten unzufrieden über die klimatischen Verhältnisse am Arbeitsplatz äußern.
Arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus
Fragebogen zur Bewertung des Raumklimas nach DIN EN 15265 (Für Büroarbeitsplätze bitte Anhang 4 verwenden!) | Anhang 1 |
Bewertung | Bedingung | Bewertung | Bemerkung |
Lufttemperatur | |||
-3 | generell unter dem Gefrierpunkt | siehe DIN 33403-5 | |
-2 | generell im Bereich 0 °C bis 10 °C | siehe DIN 33403-5 | |
-1 | generell im Bereich 10 °C bis 18 °C | Maßnahme ggf. Analyse | |
0 | generell im Bereich 18 °C bis 26 °C | Behaglichkeit? | |
1 | generell im Bereich 26 °C bis 32 °C | Maßnahme ggf. Analyse | |
2 | generell im Bereich 32°C bis 40°C | siehe Information "Hitzearbeit" (DGUV Information 213-002) | |
3 | generell über 40°C | siehe Information "Hitzearbeit" (DGUV Information 213-002) | |
Luftfeuchte | |||
0 | relative Luftfeuchte bis 60 % | ||
1 | feuchte Haut oder relative Luftfeuchte über 60 % | in Kombination mit hoher Lufttemperatur => Gefahr Hitze | |
2 | vollständig nasse Haut oder relative Luftfeuchte über 80 % | in Kombination mit hoher Lufttemperatur => Gefahr Hitze | |
Wärmestrahlung | |||
-1 | kaltes Gesicht nach 2 bis 3 Minuten | Maßnahme ggf. Analyse | |
0 | keine Strahlung erkennbar | ||
1 | warmes Gesicht nach 2 bis 3 Minuten | Maßnahme ggf. Analyse | |
2 | im Gesicht unerträglich nach über 2 Minuten | Maßnahme ggf. Analyse | |
3 | sofort Verbrennungsempfinden | Maßnahme ggf. Analyse | |
Luftbewegungen | |||
-2 | starke Kaltluftbewegungen | Maßnahme ggf. Analyse | |
-1 | schwache Kaltluftbewegungen | Maßnahme ggf. Analyse | |
0 | keine Zugerscheinungen | ||
1 | schwache Heißluftbewegungen | Maßnahme ggf. Analyse | |
2 | starke Heißluftbewegungen | Maßnahme ggf. Analyse | |
Arbeitsschwere | |||
0 | leicht: z.B. Bürotätigkeit, Kontroll- und Steuertätigkeiten, geringe muskuläre Zwänge | ||
1 | mittel: z.B. mäßige Arm- und Beinarbeit, Gebrauch schwerer Maschinen, stetes Gehen | ||
2 | schwer: z.B. anstrengende Arm- und Körperarbeit, Handhabung schwerer Objekte, Schaufeln, Holzschneiden, schnelles Gehen oder beim Tragen einer schweren Last | ggf. Reduzierung der Arbeitsbelastung prüfen oder Maßnahme ggf. Analyse | |
3 | sehr schwer: z.B. anstrengende körperliche Arbeit bei hoher Geschwindigkeit | ggf. Reduzierung der Arbeitsbelastung prüfen oder Maßnahme ggf. Analyse | |
Bekleidung | |||
0 | leicht, elastisch, die Arbeit nicht behindernd | ||
1 | lang, schwer, die Arbeit behindernd | Prüfen, ob leichtere Bekleidung möglich oder Maßnahme ggf. Analyse | |
2 | klobig, schwer, speziell bei Wärmestrahlung, Feuchte, Chemikalieneinwirkung oder kalten Temperaturen | Prüfen, ob leichtere Bekleidung möglich oder Maßnahme ggf. Analyse | |
Raumklimaempfinden des Beschäftigten | |||
-3 | Frösteln, starkes Unbehagen am ganzen Körper | Maßnahme ggf. Analyse | |
-2 | starkes örtliches Unbehagen, allgemeines Kältegefühl | Maßnahme ggf. Analyse | |
-1 | leichtes örtliches Unbehagen | ||
0 | kein Unbehagen | ||
1 | leichtes Schwitzen und Unbehagen, Durst | ||
2 | starkes Unbehagen, starker Durst, Arbeitstempo verändert | Maßnahme ggf. Analyse | |
3 | extremes Schwitzen, stark ermüdende Arbeit, besondere Bekleidung | Maßnahme ggf. Analyse |
Durchführung der Klimabewertung:
Jede Situation und jedes Problem einzeln bewerten.
Keine Mittelung der Bewertungen durchführen.
Vorgehen nach der Klimabewertung:
Bei Abweichung von 0 Maßnahmen gemäß Anhang 2 oder gleichwertige Maßnahmen prüfen. Anschließend erneute Klimabewertung durchführen. Bei weiterer Abweichung von 0 oder schwer zu treffender Vorhersage gegebenenfalls Stufe 2 "Raumklimaanalyse" durchführen.
Beispiele für Maßnahmen | Anhang 2 |
Lufttemperatur
Luftfeuchte
Wärmestrahlung
Luftbewegungen
Arbeitsschwere
Bekleidung
Risikograph Klima - wärmebelastete Arbeitsplätze (weitere Blanko-Muster sind angefügt) | Anhang 3 |
Beispiel
In einem Backwarenverteilzentrum werden heißwarme Backwaren zur Verteilung und Kommissionierung zwischengelagert. Während der Zwischenlagerung kühlen die Backwaren ab und geben an den Raum Wärme und Feuchtigkeit ab.
In der ungenügend be- und entlüfteten Halle kam es zu einer Temperatur- und Feuchteerhöhung der Raumluft. Die Beschäftigten klagten über die erhöhte klimatische Belastung.
Abb. 2 Backwarenverteilzentrum
Gestapelte heißwarme Backwaren geben Wärme und Feuchte an die Raumluft ab
Messungen ergaben insbesondere im Sommer Mittelwerte über die Hallenfläche von Lufttemperatur: 28 °C und relative Luftfeuchte: 60 % (siehe Linie 1 im Risikograph). Bei Anwendung des Fragebogens zur Bewertung des Raumklimas (Anhang 1) ergibt sich bei der Lufttemperatur eine Bewertung von 1 und bei der Luftfeuchte eine Bewertung von Null. Da die anderen Bedingungen den Anwendungsvoraussetzungen des Risikographen Klima entsprechen, können diesem genauere Informationen über die Raumklimasituation entnommen werden.
Im Risikograph Klima ergibt sich bei den vorstehend genannten Werten ein Schnittpunkt im gelben Bereich. Eine klimatische Belastung ist daher gegeben. An einzelnen Tagen im Sommer, bei hohen Außentemperaturen und großen Warenumsätzen, konnten Mittelwerte in der Halle von bis zu 32 °C Lufttemperatur und 70 % relative Luftfeuchte (Linie 2) gemessen werden.
Im Risikograph Klima ergibt sich bei diesen Werten ein im roten Bereich liegender Schnittpunkt, d. h. dass an diesen einzelnen Tagen mit Gefahr durch Hitze zu rechnen ist. Wegen der generell gegebenen klimatischen Belastung (gelb) und der zusätzlichen Hitzegefahr an einigen Tagen im Sommer (rot) wurde eine neue Hallenbe- und Hallenentlüftungsanlage installiert. Dabei wurde über bodennah positionierte Quellluftdurchlässe das Prinzip der Schichtenströmung umgesetzt.
Abb. 3 Hallenbe- und Hallenentlüftungsanlage
Zur Umsetzung von Schichtenströmung wird die Zuluft über bodennah positionierte zylinderförmige Quellluftdurchlässe in die Halle eingebracht
Abnahmemessungen im Sommer ergaben nach Installation der Be- und Entlüftungsanlage Mittelwerte über die Hallenfläche von 22,5°C Lufttemperatur und 50 % relative Luftfeuchte (Linie 3). Im Risikograph Klima ergibt sich bei diesen Werten ein im grünen Bereich liegender Schnittpunkt. Es ergibt sich somit ein Bereich behaglicher Lufttemperatur und Luftfeuchte.
Durch die Installation der Be- und Entlüftungsanlage und der Umsetzung von Schichtenströmung ist es gelungen, die vormals gegebene klimatische Belastung durch erhöhte Lufttemperaturen und Luftfeuchten vollständig abzubauen.
Fragebogen zur Bewertung des Raumklimas an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen | Anhang 4 |
Der Fragebogen ist eine Hilfestellung zur Beurteilung des Raumklimas an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen.
Falls eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantwortet werden, können die beispielhaft aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden.
Reichen diese nicht aus, sind weitergehende Untersuchungen durch Fachleute (Stufe 2 - Raumklimaanalyse) durchzuführen.
Lufttemperatur | |
Die Lufttemperatur liegt zwischen 20 °C und 22 °C, gelegentlich auch bis 26 °C und wird von den Beschäftigten als behaglich empfunden.
Trifft zu => in Ordnung (weiter: Sonneneinstrahlung) Trifft nicht zu => siehe nachfolgende Fragen! | |
1. Liegt die Lufttemperatur im Büroraum unter 26 °C und empfinden die Beschäftigten diese als zu warm? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
2. Liegt bei Außenlufttemperaturen unter 26 °C die Lufttemperatur im Büroraum häufig über 26 °C ? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
Weitergehende Untersuchungen:
oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, um die Lufttemperatur nachhaltig zu senken. | [ ] Nein |
3. Liegt bei Außenlufttemperaturen über 26 °C die Lufttemperatur im Büroraum auch über 26 °C ? | |
[ ] Ja
Maßnahmen (siehe auch Abschnitt 4):
| [ ] Nein |
4. Liegt die Lufttemperatur im Büroraum unter 20 °C und empfinden die Beschäftigten diese als zu kalt? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
Weitergehende Untersuchungen:
oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, um die Lufttemperatur nachhaltig zu erhöhen. | [ ] Nein |
5. Wird die Lufttemperatur im Kopf- und Fußbereich, bzw. innerhalb des Büroraumes unterschiedlich empfunden? | |
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
Sonneneinstrahlung | |
6. Tritt für die Beschäftigten unangenehme Sonneneinstrahlung auf? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
Luftfeuchte | |
Die Beschäftigten äußern keine Beschwerden hinsichtlich zu trockener oder zu feuchter Luft.
Trifft zu => in Ordnung (weiter: Luftgeschwindigkeit) Trifft nicht zu => siehe nachfolgende Fragen! | |
7. Liegt die relative Luftfeuchte im Winter über 50 %? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
8. Äußern die Beschäftigten Beschwerden hinsichtlich trockener Luft? 1) | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
Luftgeschwindigkeit | |
9. Klagen die Beschäftigten über Zugluft? | |
[ ] Ja
Maßnahmen
Weitergehende Untersuchungen:
oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, um die Zugluft nachhaltig zu vermeiden. | [ ] Nein |
Luftqualität | |
10. Wird die Luft im Arbeitsraum als schlecht oder stickig empfunden? | |
[ ] Ja
Maßnahmen (siehe Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung):
Weitergehende Untersuchungen: | [ ] Nein |
1) In den Wintermonaten / der Heizperiode kann es auch zu Werten der relativen Luftfeuchte von weniger als 30 % kommen. Dies muss nicht negativ bewertet werden, weil trockene Luft im Allgemeinen nicht zu gesundheitlichen Problemen führt. Jedoch sind Sekundäreffekte wie statische Aufladung oder das längere Verweilen von Staub in der Luft möglich. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist wichtig für die Gesunderhaltung und das persönliche Wohlbefinden. Dadurch wird auch die natürliche Regulation der Schleimhautbefeuchtung unterstützt. |
Fragebogen "Raumlufttechnische Anlagen (RLT)" | Anhang 5 |
Diese Checkliste ist eine Hilfestellung zur Beurteilung des Wartungs- und Hygienezustandes von Raumlufttechnischen Anlagen.
Falls eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantwortet werden, sollten die aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden.
Reichen diese nicht aus, sind weitergehende Untersuchungen durch Fachleute durchzuführen.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT) | |
1. Treten gesundheitliche Beschwerden wie Augenreizungen, Augentränen, Niesreiz, verstopfte Nase, trockener Rachen, Husten oder Atembeschwerden in Zusammenhang mit dem Betrieb der RLT-Anlage auf? | |
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen/Maßnahmen:
| [ ] Nein |
2. Wird die Luft im Arbeitsraum als schlecht oder stickig empfunden? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
3. Wird die RLT-Anlage nicht regelmäßig (gemäß Herstellerangaben) gewartet? | |
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen/Maßnahmen:
| [ ] Nein |
4. Handelt es sich bei der RLT-Anlage um eine Anlage geringer räumlicher Ausdehnung ausschließlich mit Filter oder Beheizung? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
5. Handelt es sich bei der RLT-Anlage um eine umfangreiche Anlage oder eine Anlage mit Befeuchter, Entfeuchter, Kühler, Wärmetauscher oder Wärmerückgewinnung? | |
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
Fragebogen "Innenraumbelastung an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen" | Anhang 6 |
Dieser Fragebogen ist eine Hilfestellung zur Beurteilung der Innenraumbelastung an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen.
Falls eine oder mehrere Fragen mit "Ja" beantwortet werden, können die beispielhaft aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden.
Reichen diese nicht aus, sind weitergehende Untersuchungen durch Fachleute durchzuführen.
Für die weitergehenden Untersuchungen sei auch auf den Report "Innenraumarbeitsplätze - Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld" mit seinen ausführlichen Fragebögen verwiesen.
Innenraumbelastung an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen Arbeitsplätzen | |
1. Wurden im Arbeitsbereich im letzten halben Jahr Renovierungsmaßnahmen durchgeführt? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
2. Befinden sich Maschinen oder Geräte im Arbeitsbereich, von denen Gerüche ausgehen? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
3. Werden über mehr als die Hälfte der Arbeitszeit sonstige unangenehme Gerüche im Arbeitsbereich wahrgenommen? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
4. Treten Beschwerden an den Atemwegen oder der Haut auf, die bei längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz zurückgehen? | |
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
5. Treten Beschwerden an den Augen auf, die bei längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz zurückgehen? | |
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
6. Wird die Luft im Arbeitsraum als schlecht oder stickig empfunden? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
7. Sind Auffälligkeiten wie Flecken an Decken, Wänden oder in der Nähe von Fenstern zu beobachten, die auf den Befall von Schimmelpilzen hindeuten? | |
[ ] Ja
Weitergehende Untersuchungen:
| [ ] Nein |
8. Ist Schimmelbildung auf Blumenerde sichtbar? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
9. Werden Verdunstungsgefäße, Zimmerbrunnen o. Ä. im Arbeitsbereich eingesetzt? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
10. Werden Kompaktluftbefeuchter im Arbeitsbereich eingesetzt? | |
[ ] Ja
Maßnahmen:
| [ ] Nein |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt.
1. Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Informationen
DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit erkennen - beurteilen - schützen" (bisher BGI/GUV-I 597)
DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro" (bisher BGI/GUV-I 827)
DGUV Information 213-022 "Beurteilung von Hitzearbeit - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung" (bisher BGI/GUV-I 7002)
DGUV Information 215-520 "Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen" (bisher BGI 7004)
DGUV Information 215-530 "Klima im Fahrzeug - Antworten auf die häufigsten Fragen" (bisher BGI 7005)
2. Normen
Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin oder VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
DIN EN ISO 15.265:2004-11 Ergonomie der thermischen Umgebung - Strategie zur Risikobeurteilung zur Abwendung von Stress oder Unbehagen unter thermischen Arbeitsbedingungen
DIN 33.403 Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung
Teil 3:2011-07: Beurteilung des Klimas im Warm- und Hitzebereich auf der Grundlage ausgewählter Klimasummenmaße
Teil 5:1997-01: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen
VDI 6022 Blatt 1:2011-07 Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)
3. Report "Innenraumarbeitsplätze - Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld"
Bezugsquelle:
online unter www.dguv.de Webcode: d6274
4. Technische Regeln
Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A3.5 Raumtemperatur (April 2014)
ASR A3.6 Lüftung (Februar 2013)
5. Ergänzende Informationen
Status-Report Nr. 17 "Bewertung des Innenraumklimas" des Fachinstituts Gebäude-Klima e. V.
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