umwelt-online: ETAG 001 Leitlinie für Metalldübel zur Verankerung im Beton (Teil 5: Verbunddübel)(3)

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6.1.1.2 Zusätzliche Kriterien für besondere Versuche

(e) Versuche mit Dauerlast

Die bei den Versuchen gemessenen Verschiebungen sind nach Gleichung (6.14) (Findley-Konzept) auf 50 Jahre (Versuche bei normaler Umgebungstemperatur) bzw. 10 Jahre (Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur) zu extrapolieren. Die extrapolierten Verschiebungen müssen niedriger sein als der Mittelwert der Verschiebungen Su,adh in den entsprechenden Referenzversuchen bei normaler Umgebungstemperatur bzw. maximaler Langzeit-Temperatur; Su,adh ist die Verschiebung bei Nu,adh (Verlust des Verbundes).

s(t) =s0 +α × tb (6.14)


s0=Anfangsverschiebung unter Dauerlast bei t = 0 (gemessen direkt nach Lastaufbringung)
a, b=Konstanten (Abstimmfaktoren), bewertet durch eine Regressionsanalyse der während der Versuche mit Dauerlasten gemessenen Verformung.

(f) Frost/Tau-Versuche

Das Verhältnis der Zunahme der Verschiebungen muss mit steigender Zahl der Frost/Tauwechsel abnehmen bis zu einem Wert von nahezu gleich Null.

(g) Einfluss der Montagerichtungen

Bei Montage nach den Montageanweisungen des Herstellers für die vorgesehene Richtung ist der Zwischenraum zwischen dem Dübel und der Bohrlochwand vollständig mit Mörtel zu füllen, und es darf im Anschluss an die Montage des Dübels nach Reinigung der Oberfläche zu keinem Verlust an Verbundmaterial aus dem Bohrloch kommen. Das eingebettete Teil sollte sich während der Aushärtezeit nicht signifikant bewegen.

Für Versuche mit Überkopfmontage sind die Bedingungen in 6.1.1.1 a) bis 6.1.1.1 c) und 6.1.1.1 d) mitα = 0,9 zu erfüllen.

6.1.2 Zulässige Anwendungsbedingungen

6.1.2.1 Kriterien

Kriterien für alle Zugversuche

(a) Anstelle der Anforderungen an die Last/Verschiebungskurven in Teil 1, 6.1.2.1 (a) in Bezug auf unkontrollierten Schlupf ist der Faktor α1 gemäß Gleichung (6.12) zu berechnen. Der niedrigste Wert von α1 aus allen Versuchen ist maßgebend.

Liegt der Wert α1 unter 1,0, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p entsprechend 6.1.2.2.1 (b) abzumindern.

(b) Es gelten die Kriterien für das Last/Verschiebungsverhalten von Teil 1, 6.1.2.1 (b).

(c) Bei jeder Versuchsreihe muss der Variationskoeffizient der Bruchlasten kleiner als v = 20 % sein.

Zusätzliche Kriterien für besondere Versuche

(d) Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur

Aus den in den Versuchen bei maximaler Langzeit-Temperatur gemessenen Bruchlasten ist der Faktor α2 nach Gleichung (6.15) zu berechnen.

(6.15)
=Mittelwert (5% Fraktile) der Bruchlasten in den Versuchen bei maximaler Langzeit-Temperatur
=Mittelwert (5% Fraktile) der Bruchlasten aus entsprechenden Referenzversuchen bei normaler Umgebungstemperatur.

Ein Vergleich der 5% Fraktile der Bruchlasten in Gleichung (6.15) ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1 (d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15% beträgt.

Liegt der Wert unter 1,0, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p entsprechend 6.1.2.2.1 (b) abzumindern.

(e) Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur

Aus den in den Versuchen bei maximaler Kurzzeit-Temperatur gemessenen Bruchlasten ist der Faktor α3 nach Gleichung (6.16) zu berechnen.

(6.16)
=Mittelwert (5% Fraktile) der Bruchlasten in den Versuchen bei maximaler Kurzzeit-Temperatur
=Mittelwert (5% Fraktile) der Bruchlasten der Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur. Für den Temperaturbereich a) gemäß 4.1.1.2 dürfen die Ergebnisse der Versuche bei normaler Umgebungstemperatur herangezogen werden.

Ein Vergleich der 5% Fraktile der Bruchlasten in Gleichung (6.16) ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1 (d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15% beträgt.

Liegt der Wert α3 unter 1,0, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p entsprechend 6.1.2.2.1 (b) abzumindern.

(f) Versuche bei Mindest-Montagetemperatur

Die in den Versuchen bei der Mindest-Montagetemperatur und der entsprechenden Mindest-Aushärtezeit gemessenen mittleren Bruchlasten und 5% Fraktilen der Bruchlasten müssen mindestens gleich den entsprechenden Werten sein, die in Versuchen bei normaler Umgebungstemperatur und entsprechender Mindest-Aushärtezeit gemessen wurden. Diese Anforderungen gelten auch für die Versuche bei anderen Montagetemperaturen und entsprechenden Mindest-Aushärtezeiten.

Ein Vergleich der 5% Fraktile der Bruchlasten ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1 (d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15% beträgt.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist die Mindest-Aushärtezeit bei der Mindest-Montagetemperatur zu erhöhen, und die Versuche bei Mindest-Montagetemperatur sind zu wiederholen, bis die Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt auch für die Versuche bei anderen Montagetemperaturen und entsprechenden Mindest-Aushärtezeiten.

(g) Versuche bei normaler Umgebungstemperatur und entsprechender Mindest-Aushärtezeit

Die in Versuchen bei normaler Umgebungstemperatur und entsprechender Mindest-Aushärtezeit gemessenen mittleren Bruchlasten und 5% Fraktilen der Bruchlasten müssen mindestens das 0,9-fache der Werte betragen, die in Referenzversuchen mit einer "langen Aushärtezeit" bei den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen ermittelt wurden. Die "lange Aushärtezeit" ist die maximale Aushärtezeit, die normalerweise bei den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen verwendet wird (24 Stunden bei Harzen, 14 Tage bei Zementmörteln).

Ein Vergleich der 5% Fraktile der Bruchlasten ist nicht erforderlich, wenn die Bedingungen in Teil 1, 6.1.1.1 (d) erfüllt sind oder wenn der Variationskoeffizient der Bruchlasten in beiden Versuchsreihen < 15% beträgt.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist die Mindest-Aushärtezeit bei normaler Umgebungstemperatur zu erhöhen, und die entsprechenden Versuche sind zu wiederholen oder die in der ETA angegebene charakteristische Tragfähigkeit für Versagen durch Herausziehen ist gemäß 6.1.2.2.1(b) abzumindern.

6.1.2.2 Beurteilung der zulässigen Anwendungsbedingungen

6.1.2.2.1 Charakteristische Tragfähigkeit eines Einzeldübels

(a) Allgemeines

Es gilt Teil 1, 6.1.2.2.1 (a). Zusätzlich gelten für die Bewertung der charakteristischen Zugtragfähigkeit NRk bei Versagen durch Betonausbruch und Herausziehen (NRk,c = NRk,p) die folgenden Bestimmungen.

(b) Abminderung der charakteristischen Zugtragfähigkeit

Die charakteristische Zugtragfähigkeit ist abzumindern, wenn, wie nachfolgend beschrieben, bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind:

(1) Last/Verschiebungsverhalten, Zugbeanspruchung

Wenn der Wert α1 ermittelt gemäß Gleichung (6.12) für die Eignungsversuche (6.1.1.1 (a)) und für die Versuche zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen (6.1.2.1 (a)) kleiner als 1,0 ist, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p = NRk,c gemäß Gleichung (6.20) abzumindern.

(2) Versuche mit Rissbewegungen, wiederholter und Dauerbelastung und Frost/Tau-Versuchen

Sind bei den Versuchen mit Rissbewegungen, wiederholter und dauernder Belastung und Frost/Tau-Versuchen die Anforderungen an das Last/Verschiebungsverhalten nicht erfüllt (siehe 6.1.1.1 und Teil 1, 6.1.1.1), ist die charakteristische Tragfähigkeit abzumindern, und die Versuche sind zu wiederholen, bis die Anforderungen erfüllt sind. Der aus den oben beschriebenen Versuchen ermittelte kleinste Wert der charakteristischen Tragfähigkeit ist maßgebend.

Wenn für eine bestimmte Dübelgröße die aus den Ergebnissen der Versuche mit Rissbewegungen nach Gleichung (5.4) berechnete charakteristische Tragfähigkeit kleiner ist als der nach 6.1.2.2.1 ermittelte Wert, so ist für den betroffenen Durchmesser dieser Wert von NRk maßgebend.

Wenn die anhand der Ergebnisse der Versuche mit wiederholter und dauernder Belastung und der Frost/Tau-Versuche berechnete charakteristische Tragfähigkeit entsprechend Gleichung (5.5), (5.6) oder (5.7) kleiner ist als der nach 6.1.2.2.1 für den mittleren Dübeldurchmesser ermittelte Wert, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p = NRk,c aller Dübeldurchmesser im gleichen Verhältnis abzumindern.

(3) Bruchlast bei den Eignungsversuchen

Wenn der Wert α1 für die Bruchlast bei den Versuchen zur Ermittlung der Eignung (siehe 6.1.1.1 (d), Gleichung (6.13)) für die Versuche nach Tabelle 5.1, Zeilen 1 bis 6 und 8, 9 bzw. Tabelle 5.2, Zeilen 1 bis 6 und 8, 9 bei einer Versuchsreihe kleiner als der erforderliche Wert req.α ist, so ist die charakteristische Zugtragfähigkeit NRk,p = NRk,c gemäß Gleichung (6.20) abzumindern.

(4) Bruchlast bei den Versuchen mit erhöhter Temperatur

Sind die Anforderungen an die Bruchlasten bei den Versuchen mit erhöhter Temperatur (siehe 6.1.2.1 (d) und 6.1.2.1 (e)) nicht erfüllt, so ist die charakteristische Zugtragfähigkeit NRk,p = NRk,c gemäß Gleichung (6.20) abzumindern.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass bis zur Langzeit-Temperatur eine konstante charakteristische Tragfähigkeit NRk verwendet wird. Auf Antrag des Herstellers kann der Einfluss der Temperatur auf

NRk in der ETA angegeben werden. Jedoch sind in diesem Fall das erforderliche Versuchsprogramm und die Bewertung der Versuchsergebnisse mit der Zulassungsstelle abzustimmen.

(5) Bruchlast bei den Versuchen der Dauerhaftigkeit

Sind die Anforderungen an die Bruchlasten bei den Versuchen nach 5.1.4 nicht erfüllt (siehe 6.1.3, Gleichung (6.22)), so ist die charakteristische Zugtragfähigkeit NRk,p = NRk,c gemäß Gleichung (6.20) abzumindern.

NRk=
αα1
NRk×min(min
; min
)×  α2×  α3×  α4
req. αreq. α
(6.20)
NRk=charakteristische Tragfähigkeit gemäß ETA
NRk,0=charakteristische Tragfähigkeit gemäß Gleichung (6.19)
minα/ req. α=kleinstes Verhältnis aus allen Eignungsversuchen
min α1/ req. α=kleinstes Verhältnis aus allen Eignungsversuchen und aus den Versuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen < 1,0
α=Wert gemäß Gleichung (6.13) (Bedingungen für die Eignungsversuche)
req. α=erforderliche Wertα gemäß Tabelle 5.1 oder 5.2
α1=Wert gemäß Gleichung (6.12) (Bedingungen 6.1.1.1 (a) und 6.1.2.1 (a); Last/Verschiebungsverhalten)
α2=Wert nach Gleichung (6.15) (Versuche bei maximaler Langzeit-Temperatur) < 1,0
α3=Wert nach Gleichung (6.16) (Versuche bei maximaler Kurzzeit-Temperatur) < 1,0
α4=Wert nach Gleichung (6.22) (Versuche zur Prüfung der Dauerhaftigkeit des Verbundes) < 1,0

6.1.2.2.2 Teilsicherheitsbeiwerte γ2 und γ3

Der Teilsicherheitsbeiwert γ2 wird anhand der Ergebnisse der Eignungsversuche nach Zeile 1 der Tabellen 5.1 oder 5.2 ermittelt.

Es gilt die folgende Tabelle 6.1:

Tabelle 6.1 Werte von req.α bei den Versuchen zur Montagesicherheit an Verbunddübeln

Teilsicherheitsbeiwert γ2req.α  bei Versuchen gemäß Tabelle 5.1 bzw. 5.2
Zeile 1(a) und 1(d)Zeile 1(b) und 1(c)
1,0> 0,95> 0,9
1,2> 0,8> 0,75
1,4> 0,7> 0,65

Bei einen Variationskoeffizienten der Bruchlasten in den Eignungsversuchen von 20 % < v < 30 % ist in der ETA ein zusätzlicher Sicherheitsbeiwert γ3 anzugeben.

γ3 = 1 + (v(%) - 20) × 0,03            (6.21a)

Bei einen Variationskoeffizienten der Bruchlasten in den Zugversuchen zur Ermittlung der zulässigen Anwendungsbedingungen von 15% < v < 20% ist in der ETA ein zusätzlicher Sicherheitsbeiwert γ3 anzugeben

γ3 = 1 + (v(%) - 15) × 0,03            (6.21b)

Der größte Wert γ3 aus Gleichung (6.21a) und (6.21b) ist maßgebend.

6.1.2.2.8 Verschiebungsverhalten

Im Allgemeinen sind die Verschiebungen gemäß Teil 1, 6.1.2.2.8 zu ermitteln; die Verschiebungen bei Kurzzeit- und Langzeitbelastung (δNO und δVO) im ungerissenen Beton sind aus den Dauerlastversuchen zu ermitteln.

6.1.3 Beurteilung der Dauerhaftigkeit

In Bezug auf Korrosion gilt Teil 1, 6.1.3 für die Metallteile der Verbunddübel.

Bei Überprüfung der Dauerhaftigkeit unter den Bedingungen h) und c) (siehe 2.2.2) ist jede Beanspruchung der eingebetteten Teile an der abgelegenen Seite des Betonbauteils zu berücksichtigen.

Bei den Versuchen an Scheiben nach 5.1.4 ist zu zeigen, dass die Verbundfestigkeit der in den Medien alkaliner Flüssigkeit und schwefelhaltige Atmosphäre gelagerten Scheiben mindestens so groß ist wie die bei den Vergleichsversuchen an unter normalen Bedingungen gelagerten Scheiben erhaltene Verbundfestigkeit. Um die Erfüllung dieser Anforderung nachzuweisen, ist der Faktor α4 nach Gleichung (6.22) zu berechnen.

min τum(gelagert)
α4=
                (6.22)
τum, trocken


min τum (gelagert)=kleinster Wert der mittleren Verbundfestigkeit der in verschiedenen Medien gelagerten Scheiben
τum, trocken=mittlere Verbundfestigkeit bei den Vergleichsversuchen an unter normalen Bedingungen gelagerten Scheiben

Ist der Wert α4 niedriger als 1,0, so ist die charakteristische Tragfähigkeit NRk,p gemäß 6.1.2.2.1 (b) abzumindern.

Die Verbundfestigkeit bei den Versuchen an Scheiben ist nach Gleichung (6.2 3) zu berechnen.

Nu
τu =
                   (6.23)
π × d × hsl


Nu= gemessene Höchstlast
d= Durchmesser des eingebetteten Teils
hsl= Dicke der Scheibe, Messwerte

6.3 Beurteilung zu 4.3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)

6.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe

Das Produkt/der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen, Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETA abgedeckt werden, gilt die Option "keine Leistung festgestellt".

6.7 Identifizierung von Dübeln

Alle Komponenten der Materialien sind chemisch einwandfrei zu beschreiben und durch Standardversuche zu identifizieren (z.B. "fingerprinting tests"). Alle Teilmengen der Komponenten sind entweder durch Gewicht, Volumen oder Prozentsatz mit entsprechenden Toleranzen anzugeben.

Zusätzlich zu den in Teil 1 angegebenen Versuchen sind folgende Eigenschaften, wenn relevant, nach ISO, europäischen oder nationalen Normen, gegebenenfalls zusammen mit anderen zu spezifizieren.

  1. Organische Verbundmittel
    Härter für das Harz und Zusätze sind durch folgende Versuche zu identifizieren:

    Darüber hinaus sind folgende Versuche erforderlich:

    Harz und Härter gehärtet durch Polvadditionsmechanismus

    Epoxide


    Polyurethane

    Harz und Härter gehärtet durch Polymerisation Ungesättigter Polyester, Vinylester (Epoxymethacrylate) und Vinylesterurethane (Urethanmethacrylate)

    Methylmethacrylate (MMA)

    Füllstoff

  2. Anorganische Verbundmittel

    Füllstoff, Zusätze

7 Voraussetzungen, unter denen die Zulassung gültig ist

7.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen

Für die Bemessung von Verankerungen mit Verbunddübeln können die Bemessungsverfahren A, B oder C des Anhangs C entsprechend der gewählten Option verwendet werden.

Vorliegende Erfahrungen mit Verbunddübeln gelten nur für Dübel mit einer Verankerungstiefe im Bereich von 8 d < hef < 12 d im ungerissenen Beton. Für Verankerungen außerhalb dieses Bereichs ist nach Anhang B das vollständige Versuchsprogramm durchzuführen.

Vorliegende Erfahrungen über Achs- und Randabstände zur Gewährleistung des charakteristischen Widerstandes bei Zugbeanspruchung eines Verbunddübels liegen vor für:

Scr,N > 2 hef

Ccr,N > 1 hef

h > 2 hef

Bei einer Dicke des Betonbauteils von h > 2 hef tritt kein Versagen durch Spalten auf und eine Prüfung auf Versagen durch Spalten ist nicht erforderlich.

Ist die Mindest-Bauteildicke kleiner als 2 hef so muss die charakteristische Tragfähigkeit des Dübels aus den Versuchen an Einzeldübeln in der Ecke und der gewählten Bauteildicke beurteilt werden (Teil 1, Tabelle 5.4, Zeile 14). Diese charakteristische Tragfähigkeit gilt für Bauteildicken von hmin < h < 2 hef

Folgende Änderungen im Anhang C, 5.2.2 für den charakteristischen Widerstand bei Zugbeanspruchungen sollten berücksichtigt werden:

Der charakteristische Widerstand bei Druckbeanspruchung ist gleich NRk,p

7.2 Empfehlungen für Verpackung, Transport und Lagerung

Besondere Transportbedingungen sind in den Begleitdokumenten anzugeben.

Besondere Lagerbedingungen sind auf der Verpackung anzugeben einschließlich

Lagerungstemperaturbereich
Beschränkungen wie Schutz vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung
Verfalldatum.

7.3 Montage des Dübels

Folgende Anforderungen werden zusätzlich zu den in Teil 1 genannten gestellt.

Werden Piktogramme verwendet, so muss ihre Bedeutung klar und eindeutig sein. Gegebenenfalls ist zur Klarstellung der Bedeutung Text in der jeweiligen Sprache hinzuzufügen.

Begriffe

Die genaue Bedeutung aller Begriffe wie Montage-Umgebungstemperatur, Verbundmaterial-Montagetemperatur, Offenzeit, Aushärtezeit usw. muss für den Verbraucher klar sein.

Zustand des Verankerungsgrundes

Sämtliche Beschränkungen hinsichtlich des Zustands des Verankerungsgrundes sind anzugeben. Zum Beispiel, ob Dübel nicht im gerissenen Beton oder nicht in mit Wasser gefüllten Bohrlöchern eingebaut werden dürfen.

Bohrlochreinigung

Die Anweisungen für die Bohrlochreinigung müssen Einzelheiten über die Art des zu verwendenden Reinigungsgerätes enthalten, z.B. Größe der Gebläsepumpe und Durchmesser und Material der Bürste, zusammen mit dem genauen Reinigungsverfahren einschließlich der Anzahl und Reihenfolge der Blas-/Bürstvorgänge.

Temperaturgrenzen

Folgende Temperaturgrenzen sind anzugeben:

Bereich der Montage-Umgebungstemperatur
Bereich der Verbundmaterial-Montagetemperatur.

Grenzen der Verarbeitungszeit

Offenzeit und Aushärtezeit sind bezogen auf die jeweiligen Temperaturgrenzen anzugeben z.B.

Offenzeit bezogen auf die Verbundmaterial-Montagetemperatur
Aushärtezeit bezogen auf die Montage-Umgebungstemperatur

Werden Tabellen verwendet, um die Zeiten den jeweiligen Temperaturbereichen gegenüberzustellen, so sind diese als Inklusiv-Werte anzugeben, so dass die jeweilige Zeit für alle Temperaturen innerhalb des entsprechenden Bereichs deutlich erkennbar ist. Ein akzeptiertes Beispiel ist nachstehend angeführt:

 Montage-Umgebungs-
temperatur °C
Aushärtezeit
(Minuten)
z.B.5 - 15120 min
 16- 2560 min

Folgendes Beispiel wird nicht akzeptiert:

 Montage-Umgebungs-
temperatur °C
Aushärtezeit
(Minuten)
     5120 min
 1560 min

Werden Aushärtezeiten angegeben, so ist deutlich zu machen, dass es sich hierbei um den frühesten Zeitpunkt handelt, zu dem das Drehmoment aufgebracht oder der Dübel belastet werden darf. Eine längere Wartezeit kann bei der Prüfung der Bruchwerte auf der Baustelle empfohlen werden, dies ist dann aber anzugeben.

Werden Dübel unter Verwendung von an der Gewindestange oder Hülse befestigten Adaptern eingebaut, so ist die genaue Zeit anzugeben, wann diese Adapter entfernt werden können.

Mischanweisungen

Bei Systemen mit Einzelkomponenten, deren Komponenten vom Monteur gemischt werden, ist anzugeben, dass das Mischen nur einer Teilmenge nicht erlaubt ist und dass alle Komponenten in den gelieferten Mengen zu mischen sind.

Die zum Mischen zu verwendenden Geräte, ihre Wartung und die Mischverfahren sind in ausreichenden Einzelheiten zu beschreiben, um, wie gefordert, ein sorgfältiges Mischen zu gewährleisten. Der Zeitpunkt, zu dem die Mischung fertig ist, ist deutlich anzugehen, egal ob es sich dabei um eine Zeitangabe oder eine Mischbedingung, wie z.B. gleichmäßige Farbe des Mischguts, handelt.

Einbringen des Verbundmaterials, kontrolliert durch den Monteur Bei Systemen, bei denen die Menge des Materials durch den Monteur kontrolliert wird, z.B. bei Spritzsystemen und Systemen mit Einzelkomponenten, sollten die Anweisungen dem Benutzer genau angeben, wie die korrekte Menge einzufüllen und sicherzustellen ist, dass der Ring vollständig gefüllt ist.

Die Anweisungen für das Einfüllen sollten angeben, wie zu gewährleisten ist, dass keine Luft während des Einfüllens des Harzes oder Einsetzens der Stange mit eingeschlossen wird.

9 Inhalt der Zulassung

Zusätzlich zu den Anforderungen von Teil 1, 9.1.3:

9.1.3 Außerdem sind die verschiedenen vorgesehenen Verwendungszwecke entsprechend den Montage- und/oder Anwendungsbedingungen in der ETA anzugehen.

9.2 (b) Merkmale des Dübels in Bezug auf Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

In Abschnitt 11.2 "Merkmale der Produkte und Nachweisverfahren" muss folgende Anmerkung in die ETA aufgenommen werden:

"In Ergänzung zu den speziellen Bestimmungen dieser ETA, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, können im Geltungsbereich dieser Zulassung weitere Anforderungen an das Produkt gestellt werden (z.B. umgesetzte europäische Gesetzgebung und nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, müssen diese Anforderungen, sofern sie gelten, ebenfalls eingehalten werden."

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