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BRW-RL - Bodenrichtwertrichtlinie
Bekanntmachung der Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten

Vom 11. Januar 2011
(BAnz. Nr. 24 vom 11.02.2011 S. 597)



1 Zweck und Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.

(2) Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums der Finanzen, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird den Gutachterausschüssen zur Anwendung empfohlen.

(3) Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 16 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.

2 Definition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs - BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Absatz 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Absatz 2 ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

3 Ermittlungspflicht

Bodenrichtwerte sind, soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben, mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln (§ 196 Absatz 1 BauGB),

4 Grundlagen

(1) Für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten, vor allem Bodenpreisindexreihen und Umrechnungskoeffizienten, zu Grunde zu legen.

(2) Zweckdienliche sonstige Daten und Informationen sind unterstützend heranzuziehen. Dazu können zum Beispiel gehören:

(3) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten für Richtwertzonen am Rande des Zuständigkeitsbereiches des Gutachterausschusses soll eine Abstimmung mit den benachbarten Gutachterausschüssen herbeigeführt werden.

5 Bildung der Bodenrichtwertzonen

(1) Die Bodenrichtwertzonen sollen so abgegrenzt werden, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen der Mehrzahl der Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück nicht erheblich sind. Wertunterschiede, die sich aus nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück übereinstimmenden Grundstücksmerkmalen einzelner Grundstücke ergeben (z.B. Abweichungen bei der Grundstücksfläche, individuelle rechtliche oder tatsächliche Belastungen), sind bei der Abgrenzung nicht zu berücksichtigen.

(2) Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben. Bodenrichtwertzonen können nicht aus räumlich getrennt liegenden Gebieten bestehen. Bodenrichtwertzonen können sich in begründeten Fällen deckungsgleich überlagern. Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung der Mehrzahl der Grundstücke zum jeweiligen Bodenrichtwertgrundstück gewährleistet bleibt. Bei Bodenrichtwerten nach § 196 Absatz 1 Satz 7 BauGB können sich die Bodenrichtwertzonen auch nicht deckungsgleich überlagern.

(3) Soweit Gemeinbedarfsflächen nicht bereits nach Absatz 1 bei der Bildung der Bodenrichtwertzone unberücksichtigt bleiben, sind Gemeinbedarfsflächen auch in den verbleibenden Fällen nur zu berücksichtigen, wenn ihre Zweckbestimmung eine privatwirtschaftliche Nutzung nicht auf Dauer ausschließt.

(4) Bodenrichtwertzonen für den Entwicklungszustand Bauerwartungsland und Rohbauland sind unter besonderer Berücksichtigung der Bauleitpläne sowie der Entwicklung am Grundstücksmarkt zu bilden. Sie sind so abzugrenzen, dass in der Bodenrichtwertzone ein überwiegend einheitlicher Entwicklungsgrad der Grundstücke gegeben ist.

(5) Im Grenzbereich des baulichen Innen- und Außenbereichs sind der Abgrenzung der Bodenrichtwertzone soweit vorhanden Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB zu Grunde zu legen. Im Übrigen sind der Abgrenzung der Bodenrichtwertzone die tatsächlichen Grenzen des vorhandenen Bebauungszusammenhangs und ggf. Auskünfte der Planungs- oder der Baugenehmigungsbehörde zu Grunde zu legen.

6 Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks

(1) Die Grundstücksmerkmale des Bondenrichtwertgrundstücks sollen mit den vorherrschenden wertbeeinflussenden Merkmalen der Mehrheit der Grundstücke in der Bodenrichtwertzone übereinstimmen.

(2) Zu den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks gehören stets (§ 10 Absatz 2 ImmoWertV) der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung, sowie insbesondere

(3) Die wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale sind nach Anlage 1 zu spezifizieren.

(4) Das Bodenrichtwertgrundstück ist frei von Merkmalen, die nur im Rahmen einer Einzelbegutachtung ermittelt werden können, insbesondere frei von

(5) Bei der Festlegung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung des Bodenrichtwertgrundstücks ist grundsätzlich die zulässige Nutzung zu Grunde zu legen. Diese ergibt sich aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 BauGB und den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom Maß der zulässigen Nutzung in der Umgebung regelmäßig abgewichen, ist das Nutzungsmaß maßgebend, das im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Grunde gelegt wird (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV).

(6) Wird als Maß der baulichen Nutzung das Verhältnis von Geschossfläche zur Grundstücksfläche angegeben, sind auch die Flächen zu berücksichtigen, die nach den baurechtlichen Vorschriften nicht anzurechnen sind, aber der wirtschaftlichen Nutzung dienen (wertrelevante Geschossflächenzahl - WGFZ). Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen. Soweit keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen, ist

zu berechnen.

(7) Bodenrichtwerte für baureifes Land sind in der Regel für erschließungsbeitragsfreie und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke zu ermitteln. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten können Bodenrichtwerte mit dem folgenden abweichenden beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand ermittelt werden:

7 Ermittlung der Bodenrichtwerte

(1) Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Die Kaufpreise sind mittels Umrechnungskoeffizienten oder anderer geeigneter Verfahren an die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und mittels Indexreihen an den Stichtag der Bodenrichtwertermittlung anzupassen.

(2) Für die Bodenrichtwertermittlung in Gebieten ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr sind

heranzuziehen. Darüber hinaus können andere marktbezogene Verfahren Anwendung finden, z.B. deduktive Verfahren, Zielbaummethode,
Wohn-/Geschäftslagenklassifizierung, Miet- und Pachtentwicklung, Verhältnis der Mieten in Geschäftslagen, Mietsäulenverfahren.

(3) Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist zu beachten, dass Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal (§ 6 Absatz 4 ImmoWertV) den Bodenwert beeinflussen können.

(4) Bei forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken enthält der Bodenrichtwert keinen Wertanteil für den Aufwuchs.

(5) Die Bodenrichtwerte sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche zu ermitteln. Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig.

(6) Das Verfahren für die Ableitung der Bodenrichtwerte ist zu dokumentieren, um es bei Bedarf nachvollziehbar darlegen zu können. Einzelne Bodenrichtwerte sind nicht zu begründen.

8 Bereitstellung der Bodenrichtwerte

(1) Bodenrichtwerte sind mit ihren wertbeeinflussenden Merkmalen nutzergerecht bereitzustellen, Zur Berücksichtigung von Wertunterschieden, die auf Abweichungen von den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks beruhen, sind Umrechnungskoeffizienten oder Zu- bzw. Abschläge anzugeben. Es ist auch anzugeben, wenn der Bodenrichtwert für verschiedene Nutzungsarten oder Nutzungsmaße Geltung hat. Bei einer Darstellung der Bodenrichtwerte in einer analogen Karte ist eine Erläuterung in der in Anlage 2 dargestellten Form beizufügen.

(2) Bodenrichtwerte sind automatisiert in einem Informationssystem zum Immobilienmarkt zu führen und für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Dabei kann der in Anlage 3 beschriebene Datenstandard verwendet werden.

.

Wesentliche wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale Anlage 1

Für jeden Bodenrichtwert sind die wertbeeinflussenden Merkmale aus dem folgenden abschließenden Katalog anzugeben.

1 Nutzungsartenkatalog für Bodenrichtwerte

Für jeden Bodenrichtwert sind der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung anzugeben.

Zusätzlich kann eine Ergänzung zur Art der Nutzung angegeben werden (z.B. B, WR, EFH).

 Abkürzung für
Nr. Art der Nutzung bzw. Ergänzung zur Art der NutzungEntwicklungszustandArt der NutzungErgänzung zur Art der Nutzung
Baureifes Land
Rohbauland
Bauerwartungsland
B
R
E
  
1Wohnbaufläche. W 
1.1Kleinsiedlungsgebiet WS 
1.2reines Wohngebiet WR 
1.3allgemeines Wohngebiet WA 
1.4besonderes Wohngebiet WB 
2gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung) M 
2.1Dorfgebiet MD 
2.2Mischgebiet MI 
2.3Kerngebiet MK 
3gewerbliche Baufläche G 
3.1Gewerbegebiet GE 
3.2Industriegebiet GI 
4Sonderbaufläche S 
4.1Sondergebiet für Erholung (§ 10 BauNVO) SE 
4.2sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO) SO 
4.3Baufläche für Gemeinbedarf GB 
Die Bauflächen (1 bis 4.3) können zusätzlich durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert werden in:
 Ein- und Zweifamilienhäuser  EFH
 Mehrfamilienhäuser  MFH
 Geschäftshäuser (mehrgeschossig)  GH
 Wohn- und Geschäftshäuser  WGH
 Büro- und Geschäftshäuser  BGH
 Bürohäuser  BH
 Produktion und Logistik  PL
 Wochenendhäuser  WO
 Ferienhäuser  FEH
 Freizeit und Touristik  FZT
 Läden (eingeschossig)  LAD
 Einkaufszentren  EKZ
 Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller Art  MES
 Bildungseinrichtungen  BI
 Gesundheitseinrichtungen  MIED
 Hafen  HAF
 Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser  GAR
 Militär  MIL
 landwirtschaftliche Produktion  LP
 Außenbereich  ASB
Flächen der Land- oder ForstwirtschaftLF  
5landwirtschaftliche Fläche LW 
5AAcker A 
5.2Grünland GR 
5.3Erwerbsgartenanbaufläche EGA 
5.3.1Obstanbaufläche EGAOG
5.3.2Gemüseanbaufläche EGAUM
5.3.3Blumen- und Zierpflanzenanbaufläche EGABLU
5.3.4Baumschulfläche EGABMS
5.4Anbaufläche für Sonderkulturen SK 
5.4.1Spargelanbaufläche SKSPA
5,4.2Hopfenanbaufläche SKHPF
5.4.3Tabakanbaufläche SKTAB
5.5Weingarten WG 
5.5.1Weingarten in Flachlage WGFL
5.5.2Weingarten in Hanglage WGHL
5.5.3Weingarten in Steillage WGSTL
5.6Kurzumtriebsplantagen/Agroforst KUP 
5.7Unland, Geringstland, Bergweide, Moor UN 
6Forstwirtschaftliche Fläche F 
Sonstige FlächenSF  
7.1private Grünfläche PG 
7.2Kleingartenfläche KGA 
7.3Freizeitgartenfläche FGA 
7.4Campingplatz CA 
7.5Sportfläche (u. a. Golfplatz) SPD 
7.6sonstige private Fläche SG 
7.7Friedhof FH 
7.8Wasserfläche WF 
7.9Flughäfen, Flugplätze usw. FP 
7.10private Parkplätze, Stellplatzfläche PP 
7.11Lagerfläche LG 
7.12Abbauland AB 
7.12.1Abbauland von Sand und Kies ABSND
7.12.2Abbauland von Ton und Mergel ABTON
7.12.3Abbauland von Torf ABTOF
7.12.4Steinbruch ABSTN
7.12.5Braunkohletagebau ABKOH
7,13Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland) GF 
7.14Sondernutzungsfläche SN 

2 Weitere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale

Bei baureifem Land ist die Beitragssituation anzugeben. Die weiteren Grundstücksmerkmale sind anzugeben, soweit sie wertbeeinflussend sind.

2.1 Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand

keine Angabeerschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
ebferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz,
ebpferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz

2.2 Bauweise oder Anbauart

ooffene Bauweise
ggeschlossene Bauweise
aabweichende Bauweise
ehEinzelhäuser
edEinzel- und Doppelhäuser
dhDoppelhaushälften
rhReihenhäuser
rmReihenmittelhäuser
reReihenendhäuser

2.3 Maß der baulichen Nutzung

IIGeschosszahl (römische Ziffer)
WGFZwertrelevante Geschossflächenzahl
GRZGrundflachenzahl
BMZBaumassenzahl

2.4 Angaben zum Grundstück

tGrundstückstiefe in Metern
bGrundstücksbreite in Metern
fGrundstücksfläche in Quadratmetern

2.5 Sanierungs- oder Entwicklungszusatz

SUsanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
SBsanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EUentwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EBentwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung

2.6 Bewertung der Bodenschätzung

Angabe entsprechend dem Budenschätzungsgesetz

Ackerzahl

Grünlandzahl

.

Erläuterungen zum Auszug aus den Bodenrichtwertkarten Anlage 2

Gesetzliche Bestimmungen

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Absatz 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag [einsetzen: Datum des jeweiligen Stichtags] ermittelt.

Begriffsdefinition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des Beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründet keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Darstellung

Der Bodonrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) sowie mit seinen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen entsprechend einer der folgenden übersichten dargestellt. Der Bodenrichtwertzone können Zonennummern zugeordnet sein.

Bodenrichtwert für Bauflächen

 Bodenrichtwert

. . .Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
 Entwicklungszustand

Bbaureifes Land
RRohbauland
EBauerwartungsland
 Art der Nutzung

WWohnbaufläche
WSKleinsiedlungsgebiet
WRreines Wohngebiet
WAallgemeines Wohngebiet
WBbesonderes Wohngebiet

Mgemischte Baufläche
MDDorfgebiet
MtMischgebiet
MKKerngebiet

Ggewerbliche Baufläche
GEGewerbegebiet
GIIndustriegebiet

SSonderbaufläche
SESondergebiet für Erholung (§ 10 BauNVO)
SOsonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO)
GBBaufläche für Gemeinbedarf
 Sanierungs- oder Entwicklungszusatz

SUsanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
SBsanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EUentwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EBentwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
 Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand

keine Angabeerschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
ebferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach
 Kommunalabgabengesetz
ebpferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
 Ergänzung zur Art der Nutzung

EFHEin- und Zweifamilienhäuser
MFHMehrfamilienhäuser
GHGeschäftshäuser (mehrgeschossig)
WGHWohn- und Geschäftshäuser
BGHBüro- und Geschäftshäuser
BHBürohäuser
PLProduktion und Logistik
WOWochenendhäuser
FEHFerienhäuser
FZTFreizeit und Touristik
LADLäden (eingeschossig)
EKZEinkaufszentren
MESMessen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller Art
BIBildungseinrichtungen
MEDGesundheitseinrichtungen
HAFHafen
GARGaragen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser
MILMilitär
LPlandwirtschaftliche Produktion
ASSAußenbereich
Bauweise oder Anbauart

Ooffene Bauweise
Ggeschlossene Bauweise
Aabweichende Bauweise
EhEinzelhäuser
edEinzel- und Doppelhäuser
dhDoppelhaushälften
rhReihenhäuser
IMReihenmittelhäuser
reReihenendhäuser
Maß der baulichen Nutzung

IIGeschosszahl (römische Ziffer)
WGFZ...wertrelevante Geschossflächenzahl
GRZ ...Grundflächenzahl
BMZ ...Baumassenzahl
Angaben zum Grundstück

t...Grundstückstiefe in Metern
b...Grundstücksbreite in Metern
f...Grundstücksfläche in Quadratmetern

Bodenrichtwerte für Flächen der Land- oder Forstwirtschaft

 Bodenrichtwert

...Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
 Entwicklungszustand

LFFlächen der Land- oder Forstwirtschaft
 Art der Nutzung

LWlandwirtschaftliche Fläche
  
AAcker
GRGrünland
EGAErwerbsgartenanbaufläche
SKAnbaufläche für Sonderkulturen
WGWeingarten
KUPKurzumtriebsplantagen/Agroforst
UNUnland, Geringstland, Bergweide, Moor

F 
 Ergänzung zur Art der Nutzung

OGObstanbaufläche
GEMGemüseanbaufläche
BLUBlumen- und Zierpflanzenanbaufläche
BMSBaumschulfläche
SPASpargelanbaufläche
HPFHopfenanbaufläche
TABTabakanbaufläche
FLWeingarten in Flachlage
HLWeingarten in Hanglage
STLWeingarten in Steillage
 Bewertung der Bodenschätzung

. . .Ackerzahl
. . .Grünlandzahl
Angaben zum Grundstück

t...Grundstückstiefe in Metern
b...Grundstücksbreite in Metern
f...Grundstücksfläche in Quadratmetern

Bodenrichtwerte für sonstige Flächen

 Bodenrichtwert

. . .Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
 Entwicklungszustand

SFsonstige Flächen
 Art der Nutzung

PGprivate Grünfläche
KGAKleingartenfläche
FGAFreizeitgartenfläche
CACampingplatz
SPOSportfläche (u. a. Golfplatz)
SGsonstige private Fläche
FHFriedhof
WFWasserfläche
FPFlughäfen, Flugplätze usw.
PPprivate Parkplätze, Stellplatzfläche
LGLagerfläche
ABAbbauland
GFGemeinbedarfsfläche (kein Bauland)
SNSondernutzungsfläche
 Ergänzung zur Art der Nutzung

SNDAbbauland von Sand und Kies
TONAbbauland von Ton und Mergel
TOFAbbauland von Torf
STNSteinbruch
KOHBraunkohletagebau
 Angaben zum Grundstück

t...Grundstückstiefe in Metern
b...Grundstücksbreite in Metern
f...Grundstücksfläche in Quadratmetern

.

Schnittstellenbeschreibung für ein Bodenrichtwertinformationssystem im CSV-Format Anlage 3

1 Erläuterung

Die Datenschnittstelle für ein Bodenrichtwertinformationssystem besteht aus der Bodenrichtwertdatei (Name: br*.csv) und der Umrechnungsfaktorendatei (Name: uf".csv). Optional können Umrechnungsfaktorendokumentationen in Form von Dateien im Format PDF Bestandteil der Schnittstelle sein.

Diese Dateien müssen im Dateinamen an der 1.-2. Stelle den Landesschlüssel und danach die Gutachterausschusskennziffer enthalten. Nach einem kann der weitere Teil des Dateinamens individuell vergeben werden.

1.1 Dateiaufbau

Für die Bodenrichtwertdatei und die Umrechnungsfaktorendatei gelten folgende Grundsätze:

1.2 Struktur besonderer Datenfelder

Struktur von Listen

Einzelne Werte in einem Datenfeld werden durch ein Semikolon , ; ' getrennt. Beim Feld "Werteliste" besteht der einzelne Wert aus dem Wert für die Einflussgröße und dem jeweiligen Umrechnungswert getrennt durch ein Leerzeichen.

Struktur von Wertspannen

Soll ein Datenfeld Wertspannen enthalten, wird zuerst der minimale Wert und dann der maximale Wert getrennt durch einen , - angegeben.

2 Bodenrichtwertdatei (CSV)

Feldnr.FeldnameAttributKurzbezeichnungFeldtypFormatElement der BRW-RLBedeutungStatus
123456789
1GemeindekennzeichengemeindekennzeichenGESLZeichenkette12-amtlicher Gemeindeschlüssel des statistischen Bundesamtes im Format LLRKKGGGTTTT
LL = Land
R = Regierungsbezirk
KK = Kreis
GGG = Gemeinde
TTTT = Gemeindeteil nach landesspezifischem Schlüssel
Pflicht
2GemeindegemeindenameGENAZeichenkette30-Name der Gemeinde als Textfreiwillig
3GutachterausschusskennziffergutachterausschusskennzifferGASLInteger5-Nummer des zuständigen Gutachterausschusses gemäß LandesschlüsselPflicht
4Bezeichnung des GutachterausschussesgutachterausschussbezeichnungGABEZeichenkette140-Name des zuständigen Gutachterausschussesfreiwillig
5GemarkungsnummergemarkungsnummerGENUInteger4-Gemarkungsnummerfreiwillig
6GemarkungsnamegemarkungsnameGEMAZeichenkette60-Name der Gemarkung als Textfreiwillig
7OrtsteilortsteilNameORTSTZeichenkette60-Name des Ortsteils bzw. Stadtteils als Textfreiwillig
8BodenrichtwertnummerbodenrichtwertNummerWNUMInteger7-Nummer des Bodenrichtwerts gemäß LandesschlüsselPflicht
9BodenrichtwertbodenrichtwertBRWDezimal5.2jaBodenrichtwertangabe in Euro/m2, auch bei Stichtagen vor 2002Pflicht
10Stichtag des BodenrichtwertsstichtagSTAGDatum
TT.MM.JJJJ
10jaStichtag des BodenrichtwertsPflicht
11BodenrichtwertkennungBodenrichtwertArtBRKEInteger1-1 = zonal Pflicht
2 = lagetypisch (historisch)
 
12BedarfswertbedarfswertBEDWDezimal5.2-Bedarfswertangabe (zum 1.1.1996) in Euro/m2, historischfreiwillig
13PostleitzahlpostleitzahlPLZZeichenkette5-Nummer des Postleitzahlbezirks, in dem die Bodenrichtwertzone überwiegend liegtfreiwillig
14Basiskarten-BezeichnungbasiskartenbezeichnungBASBEZeichenkette20-Angabe zur Kartengrundlage, auf welcher der Bodenrichtwert beschlossen wurde (Basiskarte)freiwillig
15Basiskarten-MaßstabszahlbasiskartenmassstabszahlBASMAInteger6-Maßstabszahl der BasiskartePflicht
16Rechtswert/OstwertostwertBRWYWERTInteger8-Georeferenz der Bodenrichtwertangabe (Präsentationskoordinate)Freiwillig
17Hochwert/NordwertnordwertERWXWERTInteger7-Georeferenz der Bodenrichtwertangabe (Präsentationskoordinate)freiwillig
18BezugssystembezugssystemBRWBEZUGZeichenkette12-Bezugssystem der angegebenen Koordinaten gemäß AdV-Schlüssel
DE_DHDN3GK2
DE_DRDN _3GK3
DE_DEDN 3GK4
ETRS89_UFM32
ETRS89_UTM33
Pflicht
19EntwicklungszustandentwicklungszustandENTWZeichenkette2jaEntwicklungszustand nach § 5 ImmoWertV:
B = Baureifes Land
R = Rohbauland
E = Bauerwartungsland
L = Fläche der Land- oder Forstwirtschaft
SF = Sonstige Fläche
Pflicht
20Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustandbeitrags_abgabenrechtlZustandBEITZeichenkette1jaBeitrags- und abgabenrechtlicher Zustand
1 = erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
2 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
3 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
Pflicht falls 19 = B
21Art der NutzungArtNutzungNUTAZeichenkette8jaArt der Nutzung gemäß Anlage 1 zur BRW-RLPflicht
22Ergänzung zur Art der NutzungErgaenzungArtNutzungERGNUTAZeichenkette30jaErgänzung zur Art der Nutzung gemäß Anlage 1 zur BRW-RLPflicht soweit wertrelevant
23BauweisebauweiseBAUWZeichenkette2jaBauweise des Bodenrichtwertgrundstücks:
o = offene Bauweise
g = geschlossene Bauweise
a = abweichende Bauweise
eh = Einzelhäuser
ecl = Einzel- und Doppelhäuser
dh = Doppelhaushälften
rh = Reihenhäuser
rm = Reihenmittelhäuser
re = Reihenendhäuser
Pflicht soweit wertrelevant
24GeschosszahlgeschosszahlGEZZeichenkette9jaGeschosszahl des BodenrichtwertgrundstücksPflicht soweit wertrelevant
25Wertrelevante GeschossflächenzahlwertrelevantegeschossflaechenzahlWGFZZeichenkette11jawertrelevante Geschossflächenzahl des Bodenrichtwertgrundstücks gemäß Nummer 6 Absatz 6 BRW-RLPflicht soweit wertrelevant
26GrundflächenzahlgrundflaechenzahlGRZZeichenkette7jaGrundflächenzahl des BodenrichtwertgrundstücksPflicht soweit wertrelevant
27BaumassenzahlbaumassenzahlBMZZeichenkette9jaBaumassenzahl des BodenrichtwertgrundstücksPflicht soweit wertrelevant
28FlächeflaecheFLAEZeichenkette12jaFläche des Bodenrichtwertgrundstücks in m2Pflicht soweit wertrelevant
29TiefetiefeGTIEZeichenkette8jaTiefe des Bodenrichtwertgrundstücks in mPflicht soweit wertrelevant
30BreitebreiteGBREIZeichenkette8jaBreite des Bodenrichtwertgrundstücks in mPflicht soweit wertrelevant
31ErschließungsverhältnisseerschliessungsverhaeltnisseERVEInteger1-Qualität der Erschließungsanlagen, historisch
1 = sehr gute Erschließungsverhältnisse
2 = schlechte Erschließungsverhältnisse
freiwillig
32VerfahrensgrundverfahrensartVERGZeichenkette4-Maßnahmen nach BauGB:
Angabe des Verfahrensgrundes, historisch:
San = Sanierungsgebiet
Entw = Entwicklungsbereich
freiwillig
33Entwicklungs-/ SanierungszusatzEntwicklungsSanierungszusatzVERFZeichenkette2jaAngabe des verfahrensrechtlichen Zustandes (Maßnahmen nach BauGB):
SU = sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
SB = sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EU = entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EB = entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
Pflicht falls Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich
34Rechtswert/Ostwert der MaßnahmeostwertVerfYVERGInteger8-Georeferenz der Beschriftung zur städtebaulichen Maßnahme (Präsentationskoordinate), historischfreiwillig
35Hochwert/Nordwert der MaßnahmenordwertVerfXVERGInteger7-Georeferenz der Beschriftung zur städtebaulichen Maßnahme (Präsentationskoordinate), historischfreiwillig
36BodenartbodenartBODZeichenkette6-Bodenart gemäß BodenschätzungsgesetzPflicht soweit wertrelevant
37AckerzahlackerzahlACZAZeichenkette7jaAckerzahl des BodenrichtwertgrundstücksPflicht soweit wertrelevant
38GrünlandzahlgruenlandzahlGRZAZeichenkette7jaGrünlandzahl des BodenrichtwertgrundstücksPflicht soweit wertrelevant
39AufwuchsaufwuchsAUFWZeichenkette2-land- und forstwirtschaftliche Richtwerte mit Berücksichtigung des Aufwuchses, historisch:
mA = mit Aufwuchs
freiwillig
40WegeerschließungwegeerschliessungWEERZeichenkette1-Wegeerschließung für land-/forstwirtschaftliche Flächen:
1 = erschlossen
0 = nicht erschlossen
freiwillig
41Koordinatenliste BodenrichtwertzonekoordlisteBRWKOORWERTZeichenkette500000-Umgrenzung der Bodenrichtwertzone; Angabe im Format WKT; Koordinaten als Rechts- bzw. Ostwert und Hoch- bzw. Nordwert jeweils im Format 7.3 oder 8.3Pflicht, falls 11 = 1
42Koordinatenliste VerfahrenumringKOORVERFZeichenkette120000-Umgrenzung der städtebaulichen Maßnahme; Angabe im Format WKT; Koordinaten als Rechts- bzw. Ostwert und Hoch- bzw. Nordwert jeweils im Format 7.3 oder 8.3, historischfreiwillig
43BemerkungenbemerkungenBEMZeichenkette255-Sonstige Hinweisefreiwillig
44Freies FeldlandesspezifischeAngabenFREIZeichenkette255-Merkmal von den Ländern frei belegbar; Zuordnung zum Bundesland über das Gemeindekennzeichenfreiwillig
45BodenrichtwertzonennamebodenrichtwertzonennameBRZNAMEZeichenkette255-Bezeichnung der Bodenrichtwertzonefreiwillig
46Art der UmrechnungsfaktorendokumentationumrechnungdokartUMARTZeichenkette1-D = Dateidokumente
1 = Datensatz
freiwillig
47Umrechnungstabellenliste_umrechnungstabellenLUMNUMZeichenkette255jaListe der Nummern der Umrechnungstabellen (Datensatz) oder Liste der Namen der DateidokumentePflicht soweit wertrelevant

3 Umrechnungsfaktorendatei (CSV)

Feldnr.FeldnameAttributKurzbezeichnungFeldtypFormatBedeutungStatus
12345678
1LänderschlüssellandesschluesselLANDInteger2LänderschlüsselPflicht
2GutachterausschusskennziffergutachterausschusskennzifferGASLInteger5Nummer des zuständigen Gutachterausschusses nach LandesschlüsselPflicht
3Nummer der UmrechnungstabelleumrechnungstabelleUMNUMInteger16Nummer der Umrechnungstabelle / der Indexreihe nach LandesschlüsselPflicht
4Art der UmrechnungumrechnungsartUMARTInteger1Art der Umrechnung:
1 = Umrechnungsfaktoren
2 = Zu-/Abschläge
Pflicht
5EinflussgrößeeinflussgroesseUMEINZeichenkette4Einflussgröße: BEIT, NUTA, BAUW, WGEZ, GFZ, GRZ, BMZ, FLAE, TIE, BREI, ACZA, GRZAPflicht
6StetigkeitstetigkeitUMSTETInteger1Indikator zur Verarbeitungsfähigkeit der Einflussgröße:
1 = ja, interpolierbare Zahlen
2 = ja, interpolierbares Datum
3 = nein, nur diskrete Zahlen
4 = nein, nur diskreter Text-Parameter
Pflicht
7WartelistewertelisteUWERTZeichenkette2500Warteliste EinflussgrößePflicht
8UmrechnungsformelumrechnungsformelUFORMZeichenkette100Umrechnungsformel mit numerischem Geltungsbereichfreiwillig

 

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