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BRW-RL - Bodenrichtwertrichtlinie
Bekanntmachung der Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten
Vom 11. Januar 2011
(BAnz. Nr. 24 vom 11.02.2011 S. 597)
1 Zweck und Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.
(2) Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums der Finanzen, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird den Gutachterausschüssen zur Anwendung empfohlen.
(3) Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 16 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.
2 Definition
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs - BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Absatz 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Absatz 2 ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
3 Ermittlungspflicht
Bodenrichtwerte sind, soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben, mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln (§ 196 Absatz 1 BauGB),
4 Grundlagen
(1) Für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten, vor allem Bodenpreisindexreihen und Umrechnungskoeffizienten, zu Grunde zu legen.
(2) Zweckdienliche sonstige Daten und Informationen sind unterstützend heranzuziehen. Dazu können zum Beispiel gehören:
(3) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten für Richtwertzonen am Rande des Zuständigkeitsbereiches des Gutachterausschusses soll eine Abstimmung mit den benachbarten Gutachterausschüssen herbeigeführt werden.
5 Bildung der Bodenrichtwertzonen
(1) Die Bodenrichtwertzonen sollen so abgegrenzt werden, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen der Mehrzahl der Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück nicht erheblich sind. Wertunterschiede, die sich aus nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück übereinstimmenden Grundstücksmerkmalen einzelner Grundstücke ergeben (z.B. Abweichungen bei der Grundstücksfläche, individuelle rechtliche oder tatsächliche Belastungen), sind bei der Abgrenzung nicht zu berücksichtigen.
(2) Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben. Bodenrichtwertzonen können nicht aus räumlich getrennt liegenden Gebieten bestehen. Bodenrichtwertzonen können sich in begründeten Fällen deckungsgleich überlagern. Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung der Mehrzahl der Grundstücke zum jeweiligen Bodenrichtwertgrundstück gewährleistet bleibt. Bei Bodenrichtwerten nach § 196 Absatz 1 Satz 7 BauGB können sich die Bodenrichtwertzonen auch nicht deckungsgleich überlagern.
(3) Soweit Gemeinbedarfsflächen nicht bereits nach Absatz 1 bei der Bildung der Bodenrichtwertzone unberücksichtigt bleiben, sind Gemeinbedarfsflächen auch in den verbleibenden Fällen nur zu berücksichtigen, wenn ihre Zweckbestimmung eine privatwirtschaftliche Nutzung nicht auf Dauer ausschließt.
(4) Bodenrichtwertzonen für den Entwicklungszustand Bauerwartungsland und Rohbauland sind unter besonderer Berücksichtigung der Bauleitpläne sowie der Entwicklung am Grundstücksmarkt zu bilden. Sie sind so abzugrenzen, dass in der Bodenrichtwertzone ein überwiegend einheitlicher Entwicklungsgrad der Grundstücke gegeben ist.
(5) Im Grenzbereich des baulichen Innen- und Außenbereichs sind der Abgrenzung der Bodenrichtwertzone soweit vorhanden Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB zu Grunde zu legen. Im Übrigen sind der Abgrenzung der Bodenrichtwertzone die tatsächlichen Grenzen des vorhandenen Bebauungszusammenhangs und ggf. Auskünfte der Planungs- oder der Baugenehmigungsbehörde zu Grunde zu legen.
6 Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
(1) Die Grundstücksmerkmale des Bondenrichtwertgrundstücks sollen mit den vorherrschenden wertbeeinflussenden Merkmalen der Mehrheit der Grundstücke in der Bodenrichtwertzone übereinstimmen.
(2) Zu den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks gehören stets (§ 10 Absatz 2 ImmoWertV) der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung, sowie insbesondere
(3) Die wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale sind nach Anlage 1 zu spezifizieren.
(4) Das Bodenrichtwertgrundstück ist frei von Merkmalen, die nur im Rahmen einer Einzelbegutachtung ermittelt werden können, insbesondere frei von
(5) Bei der Festlegung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung des Bodenrichtwertgrundstücks ist grundsätzlich die zulässige Nutzung zu Grunde zu legen. Diese ergibt sich aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 BauGB und den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom Maß der zulässigen Nutzung in der Umgebung regelmäßig abgewichen, ist das Nutzungsmaß maßgebend, das im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Grunde gelegt wird (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV).
(6) Wird als Maß der baulichen Nutzung das Verhältnis von Geschossfläche zur Grundstücksfläche angegeben, sind auch die Flächen zu berücksichtigen, die nach den baurechtlichen Vorschriften nicht anzurechnen sind, aber der wirtschaftlichen Nutzung dienen (wertrelevante Geschossflächenzahl - WGFZ). Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen. Soweit keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen, ist
zu berechnen.
(7) Bodenrichtwerte für baureifes Land sind in der Regel für erschließungsbeitragsfreie und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke zu ermitteln. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten können Bodenrichtwerte mit dem folgenden abweichenden beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand ermittelt werden:
7 Ermittlung der Bodenrichtwerte
(1) Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Die Kaufpreise sind mittels Umrechnungskoeffizienten oder anderer geeigneter Verfahren an die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und mittels Indexreihen an den Stichtag der Bodenrichtwertermittlung anzupassen.
(2) Für die Bodenrichtwertermittlung in Gebieten ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr sind
heranzuziehen.
Darüber hinaus können andere marktbezogene Verfahren Anwendung finden, z.B. deduktive Verfahren, Zielbaummethode,
Wohn-/Geschäftslagenklassifizierung, Miet- und Pachtentwicklung, Verhältnis der Mieten in Geschäftslagen, Mietsäulenverfahren.
(3) Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist zu beachten, dass Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal (§ 6 Absatz 4 ImmoWertV) den Bodenwert beeinflussen können.
(4) Bei forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken enthält der Bodenrichtwert keinen Wertanteil für den Aufwuchs.
(5) Die Bodenrichtwerte sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche zu ermitteln. Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig.
(6) Das Verfahren für die Ableitung der Bodenrichtwerte ist zu dokumentieren, um es bei Bedarf nachvollziehbar darlegen zu können. Einzelne Bodenrichtwerte sind nicht zu begründen.
8 Bereitstellung der Bodenrichtwerte
(1) Bodenrichtwerte sind mit ihren wertbeeinflussenden Merkmalen nutzergerecht bereitzustellen, Zur Berücksichtigung von Wertunterschieden, die auf Abweichungen von den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks beruhen, sind Umrechnungskoeffizienten oder Zu- bzw. Abschläge anzugeben. Es ist auch anzugeben, wenn der Bodenrichtwert für verschiedene Nutzungsarten oder Nutzungsmaße Geltung hat. Bei einer Darstellung der Bodenrichtwerte in einer analogen Karte ist eine Erläuterung in der in Anlage 2 dargestellten Form beizufügen.
(2) Bodenrichtwerte sind automatisiert in einem Informationssystem zum Immobilienmarkt zu führen und für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Dabei kann der in Anlage 3 beschriebene Datenstandard verwendet werden.
Wesentliche wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale | Anlage 1 |
Für jeden Bodenrichtwert sind die wertbeeinflussenden Merkmale aus dem folgenden abschließenden Katalog anzugeben.
1 Nutzungsartenkatalog für Bodenrichtwerte
Für jeden Bodenrichtwert sind der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung anzugeben.
Zusätzlich kann eine Ergänzung zur Art der Nutzung angegeben werden (z.B. B, WR, EFH).
Abkürzung für | |||||
Nr. | Art der Nutzung bzw. Ergänzung zur Art der Nutzung | Entwicklungszustand | Art der Nutzung | Ergänzung zur Art der Nutzung | |
Baureifes Land Rohbauland Bauerwartungsland | B R E | ||||
1 | Wohnbaufläche. | W | |||
1.1 | Kleinsiedlungsgebiet | WS | |||
1.2 | reines Wohngebiet | WR | |||
1.3 | allgemeines Wohngebiet | WA | |||
1.4 | besonderes Wohngebiet | WB | |||
2 | gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung) | M | |||
2.1 | Dorfgebiet | MD | |||
2.2 | Mischgebiet | MI | |||
2.3 | Kerngebiet | MK | |||
3 | gewerbliche Baufläche | G | |||
3.1 | Gewerbegebiet | GE | |||
3.2 | Industriegebiet | GI | |||
4 | Sonderbaufläche | S | |||
4.1 | Sondergebiet für Erholung (§ 10 BauNVO) | SE | |||
4.2 | sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO) | SO | |||
4.3 | Baufläche für Gemeinbedarf | GB | |||
Die Bauflächen (1 bis 4.3) können zusätzlich durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert werden in: | |||||
Ein- und Zweifamilienhäuser | EFH | ||||
Mehrfamilienhäuser | MFH | ||||
Geschäftshäuser (mehrgeschossig) | GH | ||||
Wohn- und Geschäftshäuser | WGH | ||||
Büro- und Geschäftshäuser | BGH | ||||
Bürohäuser | BH | ||||
Produktion und Logistik | PL | ||||
Wochenendhäuser | WO | ||||
Ferienhäuser | FEH | ||||
Freizeit und Touristik | FZT | ||||
Läden (eingeschossig) | LAD | ||||
Einkaufszentren | EKZ | ||||
Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller Art | MES | ||||
Bildungseinrichtungen | BI | ||||
Gesundheitseinrichtungen | MIED | ||||
Hafen | HAF | ||||
Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser | GAR | ||||
Militär | MIL | ||||
landwirtschaftliche Produktion | LP | ||||
Außenbereich | ASB | ||||
Flächen der Land- oder Forstwirtschaft | LF | ||||
5 | landwirtschaftliche Fläche | LW | |||
5A | Acker | A | |||
5.2 | Grünland | GR | |||
5.3 | Erwerbsgartenanbaufläche | EGA | |||
5.3.1 | Obstanbaufläche | EGA | OG | ||
5.3.2 | Gemüseanbaufläche | EGA | UM | ||
5.3.3 | Blumen- und Zierpflanzenanbaufläche | EGA | BLU | ||
5.3.4 | Baumschulfläche | EGA | BMS | ||
5.4 | Anbaufläche für Sonderkulturen | SK | |||
5.4.1 | Spargelanbaufläche | SK | SPA | ||
5,4.2 | Hopfenanbaufläche | SK | HPF | ||
5.4.3 | Tabakanbaufläche | SK | TAB | ||
5.5 | Weingarten | WG | |||
5.5.1 | Weingarten in Flachlage | WG | FL | ||
5.5.2 | Weingarten in Hanglage | WG | HL | ||
5.5.3 | Weingarten in Steillage | WG | STL | ||
5.6 | Kurzumtriebsplantagen/Agroforst | KUP | |||
5.7 | Unland, Geringstland, Bergweide, Moor | UN | |||
6 | Forstwirtschaftliche Fläche | F | |||
Sonstige Flächen | SF | ||||
7.1 | private Grünfläche | PG | |||
7.2 | Kleingartenfläche | KGA | |||
7.3 | Freizeitgartenfläche | FGA | |||
7.4 | Campingplatz | CA | |||
7.5 | Sportfläche (u. a. Golfplatz) | SPD | |||
7.6 | sonstige private Fläche | SG | |||
7.7 | Friedhof | FH | |||
7.8 | Wasserfläche | WF | |||
7.9 | Flughäfen, Flugplätze usw. | FP | |||
7.10 | private Parkplätze, Stellplatzfläche | PP | |||
7.11 | Lagerfläche | LG | |||
7.12 | Abbauland | AB | |||
7.12.1 | Abbauland von Sand und Kies | AB | SND | ||
7.12.2 | Abbauland von Ton und Mergel | AB | TON | ||
7.12.3 | Abbauland von Torf | AB | TOF | ||
7.12.4 | Steinbruch | AB | STN | ||
7.12.5 | Braunkohletagebau | AB | KOH | ||
7,13 | Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland) | GF | |||
7.14 | Sondernutzungsfläche | SN |
2 Weitere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale
Bei baureifem Land ist die Beitragssituation anzugeben. Die weiteren Grundstücksmerkmale sind anzugeben, soweit sie wertbeeinflussend sind.
2.1 Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand
keine Angabe | erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei |
ebf | erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz, |
ebpf | erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz |
2.2 Bauweise oder Anbauart
o | offene Bauweise |
g | geschlossene Bauweise |
a | abweichende Bauweise |
eh | Einzelhäuser |
ed | Einzel- und Doppelhäuser |
dh | Doppelhaushälften |
rh | Reihenhäuser |
rm | Reihenmittelhäuser |
re | Reihenendhäuser |
2.3 Maß der baulichen Nutzung
II | Geschosszahl (römische Ziffer) |
WGFZ | wertrelevante Geschossflächenzahl |
GRZ | Grundflachenzahl |
BMZ | Baumassenzahl |
2.4 Angaben zum Grundstück
t | Grundstückstiefe in Metern |
b | Grundstücksbreite in Metern |
f | Grundstücksfläche in Quadratmetern |
2.5 Sanierungs- oder Entwicklungszusatz
SU | sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung |
SB | sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung |
EU | entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung |
EB | entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung |
2.6 Bewertung der Bodenschätzung
Angabe entsprechend dem Budenschätzungsgesetz
Ackerzahl
Grünlandzahl
Erläuterungen zum Auszug aus den Bodenrichtwertkarten | Anlage 2 |
Gesetzliche Bestimmungen
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Absatz 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag [einsetzen: Datum des jeweiligen Stichtags] ermittelt.
Begriffsdefinition
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des Beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründet keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Darstellung
Der Bodonrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) sowie mit seinen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen entsprechend einer der folgenden übersichten dargestellt. Der Bodenrichtwertzone können Zonennummern zugeordnet sein.
Bodenrichtwert für Bauflächen
|
|
Bodenrichtwerte für Flächen der Land- oder Forstwirtschaft
|
|
Bodenrichtwerte für sonstige Flächen
|
|
Schnittstellenbeschreibung für ein Bodenrichtwertinformationssystem im CSV-Format | Anlage 3 |
1 Erläuterung
Die Datenschnittstelle für ein Bodenrichtwertinformationssystem besteht aus der Bodenrichtwertdatei (Name: br*.csv) und der Umrechnungsfaktorendatei (Name: uf".csv). Optional können Umrechnungsfaktorendokumentationen in Form von Dateien im Format PDF Bestandteil der Schnittstelle sein.
Diese Dateien müssen im Dateinamen an der 1.-2. Stelle den Landesschlüssel und danach die Gutachterausschusskennziffer enthalten. Nach einem kann der weitere Teil des Dateinamens individuell vergeben werden.
1.1 Dateiaufbau
Für die Bodenrichtwertdatei und die Umrechnungsfaktorendatei gelten folgende Grundsätze:
1.2 Struktur besonderer Datenfelder
Struktur von Listen
Einzelne Werte in einem Datenfeld werden durch ein Semikolon , ; ' getrennt. Beim Feld "Werteliste" besteht der einzelne Wert aus dem Wert für die Einflussgröße und dem jeweiligen Umrechnungswert getrennt durch ein Leerzeichen.
Struktur von Wertspannen
Soll ein Datenfeld Wertspannen enthalten, wird zuerst der minimale Wert und dann der maximale Wert getrennt durch einen , - angegeben.
2 Bodenrichtwertdatei (CSV)
Feldnr. | Feldname | Attribut | Kurzbezeichnung | Feldtyp | Format | Element der BRW-RL | Bedeutung | Status |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
1 | Gemeindekennzeichen | gemeindekennzeichen | GESL | Zeichenkette | 12 | - | amtlicher Gemeindeschlüssel des statistischen Bundesamtes im Format LLRKKGGGTTTT LL = Land R = Regierungsbezirk KK = Kreis GGG = Gemeinde TTTT = Gemeindeteil nach landesspezifischem Schlüssel | Pflicht |
2 | Gemeinde | gemeindename | GENA | Zeichenkette | 30 | - | Name der Gemeinde als Text | freiwillig |
3 | Gutachterausschusskennziffer | gutachterausschusskennziffer | GASL | Integer | 5 | - | Nummer des zuständigen Gutachterausschusses gemäß Landesschlüssel | Pflicht |
4 | Bezeichnung des Gutachterausschusses | gutachterausschussbezeichnung | GABE | Zeichenkette | 140 | - | Name des zuständigen Gutachterausschusses | freiwillig |
5 | Gemarkungsnummer | gemarkungsnummer | GENU | Integer | 4 | - | Gemarkungsnummer | freiwillig |
6 | Gemarkungsname | gemarkungsname | GEMA | Zeichenkette | 60 | - | Name der Gemarkung als Text | freiwillig |
7 | Ortsteil | ortsteilName | ORTST | Zeichenkette | 60 | - | Name des Ortsteils bzw. Stadtteils als Text | freiwillig |
8 | Bodenrichtwertnummer | bodenrichtwertNummer | WNUM | Integer | 7 | - | Nummer des Bodenrichtwerts gemäß Landesschlüssel | Pflicht |
9 | Bodenrichtwert | bodenrichtwert | BRW | Dezimal | 5.2 | ja | Bodenrichtwertangabe in Euro/m2, auch bei Stichtagen vor 2002 | Pflicht |
10 | Stichtag des Bodenrichtwerts | stichtag | STAG | Datum TT.MM.JJJJ | 10 | ja | Stichtag des Bodenrichtwerts | Pflicht |
11 | Bodenrichtwertkennung | BodenrichtwertArt | BRKE | Integer | 1 | - | 1 = zonal Pflicht 2 = lagetypisch (historisch) | |
12 | Bedarfswert | bedarfswert | BEDW | Dezimal | 5.2 | - | Bedarfswertangabe (zum 1.1.1996) in Euro/m2, historisch | freiwillig |
13 | Postleitzahl | postleitzahl | PLZ | Zeichenkette | 5 | - | Nummer des Postleitzahlbezirks, in dem die Bodenrichtwertzone überwiegend liegt | freiwillig |
14 | Basiskarten-Bezeichnung | basiskartenbezeichnung | BASBE | Zeichenkette | 20 | - | Angabe zur Kartengrundlage, auf welcher der Bodenrichtwert beschlossen wurde (Basiskarte) | freiwillig |
15 | Basiskarten-Maßstabszahl | basiskartenmassstabszahl | BASMA | Integer | 6 | - | Maßstabszahl der Basiskarte | Pflicht |
16 | Rechtswert/Ostwert | ostwertBRW | YWERT | Integer | 8 | - | Georeferenz der Bodenrichtwertangabe (Präsentationskoordinate) | Freiwillig |
17 | Hochwert/Nordwert | nordwertERW | XWERT | Integer | 7 | - | Georeferenz der Bodenrichtwertangabe (Präsentationskoordinate) | freiwillig |
18 | Bezugssystem | bezugssystemBRW | BEZUG | Zeichenkette | 12 | - | Bezugssystem der angegebenen Koordinaten gemäß AdV-Schlüssel DE_DHDN3GK2 DE_DRDN _3GK3 DE_DEDN 3GK4 ETRS89_UFM32 ETRS89_UTM33 | Pflicht |
19 | Entwicklungszustand | entwicklungszustand | ENTW | Zeichenkette | 2 | ja | Entwicklungszustand nach § 5 ImmoWertV: B = Baureifes Land R = Rohbauland E = Bauerwartungsland L = Fläche der Land- oder Forstwirtschaft SF = Sonstige Fläche | Pflicht |
20 | Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand | beitrags_abgabenrechtlZustand | BEIT | Zeichenkette | 1 | ja | Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand 1 = erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei 2 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz 3 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz | Pflicht falls 19 = B |
21 | Art der Nutzung | ArtNutzung | NUTA | Zeichenkette | 8 | ja | Art der Nutzung gemäß Anlage 1 zur BRW-RL | Pflicht |
22 | Ergänzung zur Art der Nutzung | ErgaenzungArtNutzung | ERGNUTA | Zeichenkette | 30 | ja | Ergänzung zur Art der Nutzung gemäß Anlage 1 zur BRW-RL | Pflicht soweit wertrelevant |
23 | Bauweise | bauweise | BAUW | Zeichenkette | 2 | ja | Bauweise des Bodenrichtwertgrundstücks: o = offene Bauweise g = geschlossene Bauweise a = abweichende Bauweise eh = Einzelhäuser ecl = Einzel- und Doppelhäuser dh = Doppelhaushälften rh = Reihenhäuser rm = Reihenmittelhäuser re = Reihenendhäuser | Pflicht soweit wertrelevant |
24 | Geschosszahl | geschosszahl | GEZ | Zeichenkette | 9 | ja | Geschosszahl des Bodenrichtwertgrundstücks | Pflicht soweit wertrelevant |
25 | Wertrelevante Geschossflächenzahl | wertrelevantegeschossflaechenzahl | WGFZ | Zeichenkette | 11 | ja | wertrelevante Geschossflächenzahl des Bodenrichtwertgrundstücks gemäß Nummer 6 Absatz 6 BRW-RL | Pflicht soweit wertrelevant |
26 | Grundflächenzahl | grundflaechenzahl | GRZ | Zeichenkette | 7 | ja | Grundflächenzahl des Bodenrichtwertgrundstücks | Pflicht soweit wertrelevant |
27 | Baumassenzahl | baumassenzahl | BMZ | Zeichenkette | 9 | ja | Baumassenzahl des Bodenrichtwertgrundstücks | Pflicht soweit wertrelevant |
28 | Fläche | flaeche | FLAE | Zeichenkette | 12 | ja | Fläche des Bodenrichtwertgrundstücks in m2 | Pflicht soweit wertrelevant |
29 | Tiefe | tiefe | GTIE | Zeichenkette | 8 | ja | Tiefe des Bodenrichtwertgrundstücks in m | Pflicht soweit wertrelevant |
30 | Breite | breite | GBREI | Zeichenkette | 8 | ja | Breite des Bodenrichtwertgrundstücks in m | Pflicht soweit wertrelevant |
31 | Erschließungsverhältnisse | erschliessungsverhaeltnisse | ERVE | Integer | 1 | - | Qualität der Erschließungsanlagen, historisch 1 = sehr gute Erschließungsverhältnisse 2 = schlechte Erschließungsverhältnisse | freiwillig |
32 | Verfahrensgrund | verfahrensart | VERG | Zeichenkette | 4 | - | Maßnahmen nach BauGB: Angabe des Verfahrensgrundes, historisch: San = Sanierungsgebiet Entw = Entwicklungsbereich | freiwillig |
33 | Entwicklungs-/ Sanierungszusatz | EntwicklungsSanierungszusatz | VERF | Zeichenkette | 2 | ja | Angabe des verfahrensrechtlichen Zustandes (Maßnahmen nach BauGB): SU = sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung SB = sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung EU = entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung EB = entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung | Pflicht falls Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich |
34 | Rechtswert/Ostwert der Maßnahme | ostwertVerf | YVERG | Integer | 8 | - | Georeferenz der Beschriftung zur städtebaulichen Maßnahme (Präsentationskoordinate), historisch | freiwillig |
35 | Hochwert/Nordwert der Maßnahme | nordwertVerf | XVERG | Integer | 7 | - | Georeferenz der Beschriftung zur städtebaulichen Maßnahme (Präsentationskoordinate), historisch | freiwillig |
36 | Bodenart | bodenart | BOD | Zeichenkette | 6 | - | Bodenart gemäß Bodenschätzungsgesetz | Pflicht soweit wertrelevant |
37 | Ackerzahl | ackerzahl | ACZA | Zeichenkette | 7 | ja | Ackerzahl des Bodenrichtwertgrundstücks | Pflicht soweit wertrelevant |
38 | Grünlandzahl | gruenlandzahl | GRZA | Zeichenkette | 7 | ja | Grünlandzahl des Bodenrichtwertgrundstücks | Pflicht soweit wertrelevant |
39 | Aufwuchs | aufwuchs | AUFW | Zeichenkette | 2 | - | land- und forstwirtschaftliche Richtwerte mit Berücksichtigung des Aufwuchses, historisch: mA = mit Aufwuchs | freiwillig |
40 | Wegeerschließung | wegeerschliessung | WEER | Zeichenkette | 1 | - | Wegeerschließung für land-/forstwirtschaftliche Flächen: 1 = erschlossen 0 = nicht erschlossen | freiwillig |
41 | Koordinatenliste Bodenrichtwertzone | koordlisteBRW | KOORWERT | Zeichenkette | 500000 | - | Umgrenzung der Bodenrichtwertzone; Angabe im Format WKT; Koordinaten als Rechts- bzw. Ostwert und Hoch- bzw. Nordwert jeweils im Format 7.3 oder 8.3 | Pflicht, falls 11 = 1 |
42 | Koordinatenliste Verfahren | umring | KOORVERF | Zeichenkette | 120000 | - | Umgrenzung der städtebaulichen Maßnahme; Angabe im Format WKT; Koordinaten als Rechts- bzw. Ostwert und Hoch- bzw. Nordwert jeweils im Format 7.3 oder 8.3, historisch | freiwillig |
43 | Bemerkungen | bemerkungen | BEM | Zeichenkette | 255 | - | Sonstige Hinweise | freiwillig |
44 | Freies Feld | landesspezifischeAngaben | FREI | Zeichenkette | 255 | - | Merkmal von den Ländern frei belegbar; Zuordnung zum Bundesland über das Gemeindekennzeichen | freiwillig |
45 | Bodenrichtwertzonenname | bodenrichtwertzonenname | BRZNAME | Zeichenkette | 255 | - | Bezeichnung der Bodenrichtwertzone | freiwillig |
46 | Art der Umrechnungsfaktorendokumentation | umrechnungdokart | UMART | Zeichenkette | 1 | - | D = Dateidokumente 1 = Datensatz | freiwillig |
47 | Umrechnungstabellen | liste_umrechnungstabellen | LUMNUM | Zeichenkette | 255 | ja | Liste der Nummern der Umrechnungstabellen (Datensatz) oder Liste der Namen der Dateidokumente | Pflicht soweit wertrelevant |
3 Umrechnungsfaktorendatei (CSV)
Feldnr. | Feldname | Attribut | Kurzbezeichnung | Feldtyp | Format | Bedeutung | Status |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
1 | Länderschlüssel | landesschluessel | LAND | Integer | 2 | Länderschlüssel | Pflicht |
2 | Gutachterausschusskennziffer | gutachterausschusskennziffer | GASL | Integer | 5 | Nummer des zuständigen Gutachterausschusses nach Landesschlüssel | Pflicht |
3 | Nummer der Umrechnungstabelle | umrechnungstabelle | UMNUM | Integer | 16 | Nummer der Umrechnungstabelle / der Indexreihe nach Landesschlüssel | Pflicht |
4 | Art der Umrechnung | umrechnungsart | UMART | Integer | 1 | Art der Umrechnung: 1 = Umrechnungsfaktoren 2 = Zu-/Abschläge | Pflicht |
5 | Einflussgröße | einflussgroesse | UMEIN | Zeichenkette | 4 | Einflussgröße: BEIT, NUTA, BAUW, WGEZ, GFZ, GRZ, BMZ, FLAE, TIE, BREI, ACZA, GRZA | Pflicht |
6 | Stetigkeit | stetigkeit | UMSTET | Integer | 1 | Indikator zur Verarbeitungsfähigkeit der Einflussgröße: 1 = ja, interpolierbare Zahlen 2 = ja, interpolierbares Datum 3 = nein, nur diskrete Zahlen 4 = nein, nur diskreter Text-Parameter | Pflicht |
7 | Warteliste | werteliste | UWERT | Zeichenkette | 2500 | Warteliste Einflussgröße | Pflicht |
8 | Umrechnungsformel | umrechnungsformel | UFORM | Zeichenkette | 100 | Umrechnungsformel mit numerischem Geltungsbereich | freiwillig |
ENDE |