Regelwerk, Bau&Planung

TRAV
- Inhalt -

1 Geltungsbereich

1.2 Absturzsichernde Verglasungen nach diesen Regeln werden in drei Kategorien unterteilt (siehe auch Beispiele in Anhang A):

2 Bauprodukte

3 Anwendungsbedingungen

4 Einwirkungen

5 Nachweis der Tragfähigkeit unter statischen Einwirkungen

5.5 Besondere Nachweise für Glasbrüstungen der Kategorie B

6 Nachweis der Tragfähigkeit unter stoßartigen Einwirkungen

6.2 Experimenteller Nachweis

Tabelle 1: Pendelfallhöhen

6.3 Verglasung mit versuchstechnisch nachgewiesener Stoßsicherheit

Tabelle 2: Glasaufbauten mit nachgewiesener Stoßsicherheit

6.3.3 Konstruktive Bedingungen für die Anwendung von Tabelle 3 auf punktförmig über Bohrungen gelagerte Verglasungen der Kategorie Cl

Tabelle 3: Vorgaben für punktförmig über Bohrungen gelagerte Geländerausfachungen aus VSG

Tabelle 4: Vorgaben für VSG-Tafeln für Kategorie B

6.3.4 Konstruktive Bedingungen für die Anwendung von Tabelle 4 auf Brüstungen der Kategorie B

6.4 Nachweis der Stoßsicherheit mittels Spannungstabellen

6.4.2 Allgemeine konstruktive Vorgaben und Beschränkungen:

6.4.3 Nachweisführung

6.4.4 Zulässige Spannungen

Anhang A Relevante Flächen der Auftreffstellen

Anhang B Konstruktive Vorgaben für von Versuchen freigestellte Brüstungen der Kategorie B

Anhang C Spannungswerte für den vereinfachten rechnerischen Nachweis der Stoßsicherheit nach Abschnitt 6.4

Tabelle C1

Tabelle C2

Anhang D Zulässige Abweichungen von der Rechteckform bei von Stoßversuchen freigestellten Verglasungen

Anhang E (informativ) Hinweise zur Ermittlung der Spannungswerte in Anhang C