TRAV
- Inhalt -
1 Geltungsbereich
1.2 Absturzsichernde Verglasungen nach diesen Regeln werden in drei Kategorien unterteilt (siehe auch Beispiele in Anhang A):
2 Bauprodukte
3 Anwendungsbedingungen
4 Einwirkungen
5 Nachweis der Tragfähigkeit unter statischen Einwirkungen
5.5 Besondere Nachweise für Glasbrüstungen der Kategorie B
6 Nachweis der Tragfähigkeit unter stoßartigen Einwirkungen
6.2 Experimenteller Nachweis
Tabelle 1: Pendelfallhöhen
6.3 Verglasung mit versuchstechnisch nachgewiesener Stoßsicherheit
Tabelle 2: Glasaufbauten mit nachgewiesener Stoßsicherheit
6.3.3 Konstruktive Bedingungen für die Anwendung von Tabelle 3 auf punktförmig über Bohrungen gelagerte Verglasungen der Kategorie Cl
Tabelle 3: Vorgaben für punktförmig über Bohrungen gelagerte Geländerausfachungen aus VSG
Tabelle 4: Vorgaben für VSG-Tafeln für Kategorie B
6.3.4 Konstruktive Bedingungen für die Anwendung von Tabelle 4 auf Brüstungen der Kategorie B
6.4 Nachweis der Stoßsicherheit mittels Spannungstabellen
6.4.2 Allgemeine konstruktive Vorgaben und Beschränkungen:
6.4.3 Nachweisführung
6.4.4 Zulässige Spannungen
Anhang A Relevante Flächen der Auftreffstellen
Anhang B Konstruktive Vorgaben für von Versuchen freigestellte Brüstungen der Kategorie B
Anhang C Spannungswerte für den vereinfachten rechnerischen Nachweis der Stoßsicherheit nach Abschnitt 6.4
Anhang D Zulässige Abweichungen von der Rechteckform bei von Stoßversuchen freigestellten Verglasungen
Anhang E (informativ) Hinweise zur Ermittlung der Spannungswerte in Anhang C