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Regelwerk, Bau

DIBt-Richtlinie
zur Messung der Wärmeleitfähigkeit l10,tr von Mauersteinprobekörpern

- Fassung Oktober 2002 -
(DIBt Mitteilungen Nr. 2 vom 03.04.2003 S. 56)



1 Verfahren

Die Prüfung ist in Anlehnung an DIN EN 12664 1 mit dem Zweiplattengerät durchzuführen. Je nach Mauersteingröße und Dicke der Mauersteine bilden aus ganzen Mauersteinen oder aus Mauersteinhälften (Halbsteine) zusammengesetzte Platten die 2 Probekörper zwischen der Heizplatte und den beiden Kühlplatten.

Ersatzweise kann auch ein Einplattengerät verwendet werden. Die beiden Probekörper sind getrennt zu messen. Das Ergebnis ist zu mitteln. Die Halbsteindicke darf die zulässige maximale Probendicke des Gerätes nicht überschreiten.

2 Größe und Einbau der Probekörper

Die Abmessungen der Probekörper ergeben sich aus der Dicke der zu prüfenden Mauersteine. Grundsätzlich sind die Probekörper immer so zusammenzusetzen und zu prüfen, dass der Verlauf des Wärmestroms im Probekörper dem Verlauf des Wärmestroms im Mauerwerk entspricht.

De Probekörper können bis 200 mm Steindicke aus ganzen Mauersteinen, bei Steinen mit einer Dicke größer 200 mm aus parallel zur Ansichtsfläche der Wand halbierten Mauersteinen (Halbsteine) zusammengesetzt werden (siehe Bild 1).

Die beiden quadratischen Probekörper mit den Abmessungen 500 mm x 500 mm sind gemäß Bild 2 aus ganzen Mauersteinen oder aus Halbsteinen so zusammenzusetzen, dass im Probekörper mindestens 1 Stoßfuge liegt, wobei in Abhängigkeit vom Format der Mauersteine die in den Bildern angegebene Anordnung der Mauersteine einzuhalten ist.

Bild 1: Schematische Darstellung des zu schneidenden Mauersteins (Draufsicht, linke Abbildung) und der Mauersteinprobekörper im Zweiplattengerät (rechte Abbildung)

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Die ganzen Mauersteine oder die Halbsteine sind knirsch aneinander zu stoßen. Die größte Fugenbreite darf 3 mm nicht überschreiten. Zur Vermeidung von Konvektion ist ein Dichten der unvermörtelten Stoß- oder der Lagerfugen, z.B. mit dünnen Schaumstoffscheiben, zulässig.

Luftzwischenräume zwischen den Probekörpern und den Heiz- und Kühlplatten sind zu vermeiden. Sofern eine Profilierung der Oberfläche, wie z.B. Putzrillen, vorhanden ist, ist diese mit Zementmörtel 2 zu egalisieren.

Bei Probekörpern, die sich der Oberfläche der Heiz- und Kühlplatte nicht völlig anpassen, sind Luftzwischenräume durch dünne Ausgleichsschichten (Schaumstoff, Mörtelschicht) 2 zu vermeiden. Die Oberflächen müssen über die gesamte Fläche innerhalb von 2 % der Probekörperdicke parallel sein.

3 Durchführung und Auswertung

Die Durchführung erfolgt in Anlehnung an DIN EN 12664 1; die Auswertung erfolgt nach DIN EN 12664 1.

Bei der Messung mit dem Einplattengerät sind die beiden Einzelergebnisse zu mitteln.

Zur Messung der mittleren Temperaturdifferenz zwischen den Oberflächen sind jeweils mindestens 4 Temperaturfühler erforderlich, die unmittelbar auf die Probekörper aufzulegen sind.

Die Temperaturdifferenz zwischen den Oberflächen der Probekörper soll nicht weniger als 10 K betragen. Die Prüfung ist bei 10 °C Mitteltemperatur durchzuführen.

4 Prüfbericht

Im Prüfbericht sind ergänzend zu DIN EN 12664 1 folgende Kennwerte der Mauersteine anzugeben:

  1. Art, Abmessungen, Druckfestigkeit, Bezugsfeuchtegehalt, Stein- und Scherbenrohdichte (Betonrohdichte) der Mauersteine, Lochbild, Lochquerschnitt, Dicke der Stege und Summe der Querstegdicke
  2. Anordnung der Mauersteine oder der Halbsteine, Ausbildung der Stoß- und Lagerfugenverbindung.

Bild 2: Schematische Darstellung der Anordnung von ganzen Mauersteinen oder Halbsteinen für die Probekörper in Abhängigkeit von dem Nennmaß der Seitenlänge (Draufsichten)

1) DIN EN 12664:2001-05: Wärmetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten; Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrommessplatten-Gerät; Trockene und feuchte Produkte mit mittlerem und niedrigem Wärmedurchlasswiderstand; Deutsche Fassung EN 12664:2001

2) Die Wärmeleitfähigkeit des Mörtels soll im Bereich der Mauersteine liegen.