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DIN 11622-2- Teil 2: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit - Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton, Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen und Betonschalungssteinen
Gärfuttersilos und Güllebehälter
Vom 8. November 2005
(Nds.MBl. Nr. 43 vom 30.11.2005 S. 910)
Nachfolgeregelung: DIN 11622-2:2015-09
Veröffentlicht:
Vorwort
Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss 11.90.02 "Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Beton und Stahlbeton" ausgearbeitet.
DIN 11622 "Gärfuttersilos und Güllebehälter" besteht aus:
Änderungen
Gegenüber DIN 11622-2:1994-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Frühere Ausgaben
DIN 11621: 1949-12, 1963-08
DIN 11622-2: 1973-08, 1994-07
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für Gärfuttersilos und Güllebehälter nach DIN 11622-1, die aus Stahlbeton (Ortbeton), Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen oder Betonschalungssteinen hergestellt werden; sowie für Bodenplatten von Gärfuttersilos und Güllebehältern aus Holz oder Stahl. Für Güllekanäle und Güllekeller ist die Norm sinngemäß anzuwenden.
Betonformsteine dürfen nur für Hochbehälter und Hochsilos verwendet werden.
Erläuterungen zu dieser Norm sind in DIN 11622 Bbl. 1 enthalten.
2 Normative Verweisungen
Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen).
DIN 1045-1, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und Konstruktion.DIN 1045-2001-07, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität.
DIN 1045-3, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 3: Bauausführung
DIN 1045-4, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 4: Ergänzende Regel für die Herstellung und Konformität von Fertigteilen.
DIN 4226-1, Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel - Teil 1: Normale und schwere Gesteinskörnungen.
DIN 11622-1, Gärfuttersilos und Güllebehälter - Teil 1: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Allgemeine Anforderungen.
DIN 11622-21, Gärfuttersilos und Güllebehälter - Teil 21: Betonformsteine.
DIN 11622-22, Gärfuttersilos und Güllebehälter- Teil 22: Betonschalungssteine.
DIN 11622 Bbl 1, Gärfuttersilos und Güllebehälter- Erläuterungen, Systemskizzen für Fußpunktausbildung.
DIN 18800-1, Stahlbauten - Bemessung und Konstruktion /Achtung: DIN 18800 Teil 1 vom März 1981 gilt noch bis zum Erscheinen einer EN-Norm über die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten.
DIN EN 206-1, Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206-1:2000.
DIN EN 10025, Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen - Technische Lieferbedingungen (enthält Änderung A 1:1993); Deutsche Fassung EN 10025:1990.
DIN EN ISO 12944-5, Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungs-Systeme - Teil 5: Beschichtungssysteme (ISO 12944-5:1998); Deutsche Fassung EN ISO 12944-5:1998.
DAStb-Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" (Alkali-Richtlinie)1
3 Baustoffe, Bauteile und Bauausführung
(1) Soweit nachfolgend nicht anders festgelegt, gelten die Anforderungen nach DIN 1045-1 bis DIN 1045-4 und DIN EN 206-1.
(2) Silagesickersaft kann für Beton eine chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN EN 206-1 darstellen.
(3) Gärfuttersilos aus Stahlbeton (Ortbeton) und Stahlbetonfertigteilen sind der Expositionsklasse XA3 nach DIN EN 206-1:2001-07 zuzuordnen. Bei Gärfuttersilos aus Betonformsteinen oder Betonschalungssteinen gilt dies hinsichtlich des Füllbetons. 2
(4) Gülle stellt für Beton eine chemisch schwach angreifende Umgebung nach DIN EN 206-1 dar, auch wenn die Grenzwerte für Expositionsklasse XA1 nach DIN EN 206-1:2001-07, Tabelle 2 überschritten sind.
(5) Güllebehälter aus Stahlbeton (Ortbeton) oder Stahlbetonfertigteilen sind hinsichtlich Frostangriff der Expositionsklasse XF3 nach DIN EN 206-1:2001-07 zuzuordnen. Bei Güllebehältern aus Betonformsteinen oder Betonschalungssteinen gilt dies hinsichtlich des Füllbetons.2
(6) Betonformsteine müssen DIN 11622-21 und Betonschalungssteine DIN 11622-22 entsprechen.
(7) Bei Betonschalungssteinen sollte ein Füllbeton mindestens der Ausbreitmaßklasse F4 verwendet werden. Das Größtkorn der verwendeten Gesteinskörnungen nach DIN 4226-1 sollte 16 mm nicht überschreiten.
(8) Befahrbare Decken sind der Expositionsklasse XF4 nach DIN EN 206-1:2001-07 zuzuordnen.
(9) Die Bewehrung muss aus Betonstahl bestehen, der den Anforderungen nach DIN 1045-1 entspricht.
(10) Als Fugenmörtel ist Zementmörtel zu verwenden, der hinsichtlich der Expositionsklasse der bauwerksabhängigen Anforderung von Absatz (2) oder Absatz (4) entspricht.
(11) Soweit in Abschnitt 7 nichts anderes festgelegt ist, gilt auf der Innenseite von Gärfuttersilos und Güllebehältern für die Betondeckung der Bewehrung nach DIN 1045-1:2001-07, Tabelle 4, Zeile 2 (Expositionsklasse XC4).
4 Schutzmaßnahmen
(1) Bei Gärfuttersilos sind die Innenflächen der Wände und des Bodens durch eine geeignete Beschichtung zu schützen. Auf diese Beschichtung darf verzichtet werden, wenn der Beton zusätzlich den Anforderungen an die Expositionsklasse XF4 nach DIN 1045-2:2001-07 entspricht.
(2) Bei Güllebehältern aus Betonformsteinen und Betonschalungssteinen sind die Innenflächen der Wände und im Anschluss ein 0,25 m breiter Streifen des Bodens durch eine geeignete, dauerelastische und rissüberbrückende Beschichtung oder flexible Dichtungsschlämme zu schützen.
(3) Die Eignung der Schutzmaßnahmen ist nach DIN 11622-1:1994-07, 4.2 nachzuweisen.
5 Besondere Bestimmungen für Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton (Ortbeton) und Stahlbetonfertigteilen
(1) Für Bemessung und Bauausführung gelten DIN 1045-1, DIN 1045-3 und DIN 1045-4. Beim Nachweis der Beschränkung der Rissbreite braucht DIN 1045-1:2001-07, 11.2.1, Absatz (6), 2. Satz nicht angewendet zu werden.
(2) Werden Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbetonfertigteilen mit außen liegenden Baustählen nach DIN EN 10025 vorgespannt, so gilt für deren Bemessung DIN 18800-1. Die Vorspannung ist so groß zu wählen, dass unter Berücksichtigung der Reibungsverluste, des Kriechens und Schwindens und etwaiger Verformungen in den Fugen unter der ungünstigsten Lastkombination eine Druckspannung von mindestens 0,5 N/mm2 verbleibt.
(3) Für den Korrosionsschutz nicht einbetonierter Stahlteile gilt DIN EN ISO 12944-5.
6 Besondere Bestimmungen für Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Betont Formsteinen
6.1 Bewehrung
(1) In den Lager- und Stoßfugen ist innen und außen eine horizontale und vertikale Bewehrung anzuordnen, deren Durchmesser höchstens 14 mm betragen darf.
(2) In jedem Wandquerschnitt darf von vier aufeinander folgenden Stäben nur ein Stab gestoßen werden.
(3) Die Mörteldeckung der Bewehrung muss zu den Steinaußenflächen hin mindestens 5 cm und zu den Steininnenflächen mindestens 1,5 cm betragen. Im Stoßbereich darf die Mörteldeckung der vertikalen Bewehrung auf 1 cm reduziert werden.
(4) Die Bewehrung ist durch Abstandhalter in ihrer vorgesehenen Lage so festzulegen, dass sie sich beim Einbringen und Verdichten des Mörtels nicht verschiebt.
6.2 Vermauern der Betonformsteine
(1) Die Betonformsteine sind vorzunässen und die Bewehrungsstäbe mit Fugenmörtel nach Abschnitt 3, Absatz (10), zu umhüllen.
(2) Stoß- und Lagerfugen müssen mindestens 1 cm und dürfen höchstens 2 cm dick sein.
(3) Die Ecken und Kreuzungspunkte von Rechteckbehältern sind zu verstärken, z.B. Verwendung von Sonderhohlsteinen, die voll mit Beton auszufüllen und durch jeweils mindestens zwei lotrechte Betonrippenstähle von mindestens 12 mm Durchmesser zu bewehren sind.
6.3 Bemessung
(1) Die Bemessung der Wand ist nach DIN 1045-1 wie für einen Beton der Festigkeitsklasse C16/20 durchzuführen. Zur Berechnung der Tragfähigkeit für Querkraft dürfen der Füllmörtel in den Aussparungen und je 5 cm der angrenzenden Formsteine in Rechnung gestellt werden.
(2) Mindestens ist eine Mindestbewehrung anzuordnen, die nach DIN 1045-1:2001-07, 11.2.2, Absatz (5), für den Querschnitt des Füllmörtels zuzüglich eines mitwirkenden Querschnitts der Formsteine von insgesamt 10 cm Dicke unter zentrischem Zwang nachzuweisen ist. Dabei darf die Betonzugfestigkeit fct,eff der Betonfestigkeitsklasse C16/20 zugrunde gelegt werden.
7 Besondere Bestimmungen für Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Betonschalungssteinen
7.1 Bewehrung
(1) Es ist innen und außen eine horizontale und vertikale Bewehrung anzuordnen.
(2) Der Durchmesser der Bewehrungsstäbe darf 16 mm nicht überschreiten.
(3) Die Betondeckung der Bewehrung zu den Wandungen der Betonschalungssteine muss mindestens 3 cm und zu den Stegen mindestens 1 cm betragen.
(4) Die Bewehrung ist durch Abstandhalter in ihrer vorgesehenen Lage so festzulegen, dass sie sich beim Einbringen und Verdichten des Betons nicht verschiebt.
7.2 Herstellung der Wände
(1) Beim Aufbau der Wände ist zunächst die erste Schicht genau nach Höhe und Flucht mit Fugenmörtel nach Abschnitt 3, Absatz (10), anzulegen. Dann sind die übrigen Schichten der Betonschalungssteine ohne Fugenmörtel trocken im Verband zu versetzen. Horizontale Arbeitsfugen dürfen nur in halber Höhe einer Betonschalungssteinschicht angeordnet werden.
(2) Die Betonschalungssteine sind so vorzunässen, dass sie beim Verfüllen noch feucht sind.
7.3 Bemessung
(1) Für die Bemessung der Wände gilt DIN 1045-1, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bemessung der Wände bleiben die Betonschalungssteine unberücksichtigt.
(2) Der Bemessungswert der Querkrafttragfähigkeit ist nach DIN 1045-1:2001-07, 10.3.3 zu bestimmen.
(3) Mindestens ist eine Mindestbewehrung nach DIN 1045-1:2001-07, 11.2.2, Absatz (5) für den Querschnitt des Füllbetons nachzuweisen. Als Füllbetonfläche ist hierbei für die horizontale Bewehrung der Betonquerschnitt der Aussparungsfläche nach DIN 11622-22:2003-08, Bild 1, zuzüglich 50 % der verbleibenden Hohlkammerfläche, für die vertikale Bewehrung die gesamte Hohlkammerfläche zugrunde zu legen.
1) Zu beziehen durch: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin).
2) Die DAStb-Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" (Alkali-Richtlinie) ist gegebenenfalls zu beachten.
ENDE |