umwelt-online: DIN 18551 Spritzbeton; Herstellung und Güteüberwachung (2)

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8.4.2 Mindestquerschnitt

(1) Ist ein Nachweis nach Abschnitt 8.3.2 Absatz (1) nicht erforderlich, so darf bei Platten auf Verbundmittel verzichtet werden, siehe jedoch Abschnitt 8.7 Absatz (3).

(2) Muss bei Balken die Schubbewehrung verstärkt werden, so sind die Zulagebügel in der Druckzone zu verankern und nach Abschnitt 8.4.3 Absatz (2) zu bemessen. Verbundmittel in der Zugzone sind in diesem Fall nicht erforderlich.

(3) Sind Zulagebügel rechnerisch nicht erforderlich, so sind zur Übertragung der Verbundkräfte Verbundmittel anzuordnen, die mindestens für 0,4 τv zu bemessen sind. Auf diese Verbundmittel darf verzichtet werden, wenn τv < 0,5 τ012 ist und im Endbereich der Verstärkung eine konstruktive Verbundbewehrung vorgesehen wird.

(4) Für allseits verstärkte Stützen sind Verbundmittel nicht erforderlich, wenn in der Verstärkung Bügel angeordnet werden, die nach Abschnitt 8.5 bemessen und nach Abschnitt 8.7 ausgebildet werden.

Bild 3. Bemessungswerte zur Berechnung der Verbundmittel für Balken und Platten

8.4.3 Bemessung

(1) Ist ein Nachweis nach Abschnitt 8.3.2 Absatz (1) erforderlich, so sind bei Platten und Balken, bei denen keine Zulagebügel in der Druckzone verankert sind, die Verbundmittel für den Bemessungswert τ  nach Bild 3 zu ermitteln.

(2) Werden bei Balken mit Stegverstärkung Zulagebügel in der Druckzone verankert, so ist diese Verankerung als Verdübelung des alten und neuen Querschnitts auszubilden. Wegen des Verbundes an den Stegflächen darf die Verankerung für 2/3 der Schubkraft bemessen werden.

8.5 Bemessung von Stützenverstärkungen

(1) Bei Stützen erfolgt eine Erhöhung der Tragfähigkeit im wesentlichen durch die Umschnürung des alten Stützenkerns, durch den Spritzbeton und durch die zugelegte Längsbewehrung (siehe Bild 4).

(2) Der Nachweis der Tragfähigkeit ist in der Regel in Stützenmitte für den Gesamtquerschnitt und im Einleitungsbereich zu führen.

Bild 4. Stütze mit quadratischem Querschnitt

(3) Im Einleitungsbereich sind die Bügel so zu bemessen, dass der alte Stützenkern einschließlich seiner Längsbewehrung die notwendige Tragfähigkeit erreicht. Zugelegte Längsbewehrung darf nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie kraftschlüssig unmittelbar am Stützenkopf angeschlossen ist.

8.6 Verankerungen

(1) Die zugelegte Biegebewehrung ist nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitt 18.7 zu verankern. Die Aufnahme der Auflagerkraft aus der Spritzbetonverstärkung ist nachzuweisen; gegebenenfalls sind stahlbaumäßige Elemente anzuordnen.

(2) Für die im Spritzbeton liegende Bewehrung gelten die Werte des Verbundbereiches II nach DIN 1045/07.88, Tabelle 19. Dabei sind die Werte der Festigkeitsklasse des nachträglich aufgebrachten Spritzbetons maßgebend.

8.7 Bauliche Durchbildung

(1) Bezüglich der Betondeckung gilt DIN 1045/07.88, Abschnitt 13.2. Bei spritzrauh belassenen Oberflächen sind die Mindest- und Nennmaße nach DIN 1045 um 5 mm zu erhöhen.

(2) Bei Auftragsdicken über 50 mm ist eine konstruktive Bewehrung anzuordnen; Abschnitt 4.4 ist dabei zu beachten.

(3) Bei der Verstärkung von flächenartigen Bauteilen, z.B. Platten und plattenartigen Bauteilen ist die Bewehrung im vorhandenen Beton mit mindestens 4 Stahldübeln M8 je m2 zu verankern.

Bild 5. Stütze mit Rechteckquerschnitt und Zwischenverankerung

(4) Bei allseits verstärkten Stützen sind im Einleitungsbereich (le = 30 ds) Bügel mit einem Abstand von maximal 80 mm vorzusehen und nach DIN 1045/07.88, Bild 26c oder 26d zu schließen. Ist das Seitenverhältnis nach der Verstärkung d/b > 1,5, sind Zwischenverankerungen auszubilden, siehe Bild 5. Die Zulagebewehrung ist in den Bügelecken zu konzentrieren.

(5) Bei nicht allseits verstärkten Stützen sind besondere Maßnahmen erforderlich.

Tabelle 1. Eigenüberwachung

 1234
 Gegenstand der PrüfungArt der Prüfung
Prüfung an Prüfgröße
AnforderungenHäufigkeit
Ausgangsstoffe
1ZementLieferschein und Verpackungsaufdruck bzw. Silozettel (gegebenenfalls auch Plomben)Kennzeichnung (Art, Festigkeitsklasse und Nachweis der Oberwachung) nach DIN 1164 Teil 2Jede Lieferung
2BetonzuschlagLieferscheinBezeichnung nach DIN 4226 Teil 1 oder Teil 2 Überwachung nach DIN 4226 Teil 4Jede Lieferung
3Sichtprüfung auf Zuschlagart, Kornzusammensetzung, Gesteinsbeschaffenheit und schädliche BestandteileEinhalten der Festlegungen nach DIN 4226 Teil 1 oder Teil 2Jede Lieferung
4Kornzusammensetzung durch Siebversuch nach DIN 4226 Teil 3Einhalten der Kornzusammensetzung und des Streubereichs nach DIN 1045/07.88, Abschnitte 6.2.2, 6.5.6.2 und 7.3Bei der ersten Lieferung, 1 x je Betonierwoche
5BetonzusatzstoffeLieferschein und gegebenenfalls VerpackungsaufdruckBezeichnung
Prüfzeichen oder Zulassung und Nachweis der Überwachung
Jede Lieferung
6BetonzusatzmittelLieferschein und Verpackungsaufdruck, KennzeichnungBezeichnung, Prüfzeichen und Nachweis der ÜberwachungJede Lieferung
7SichtprüfungKeine auffälligen VeränderungenLaufend
8Lagerung der AusgangsstoffeLagerungsbedingungenNach Anweisung des Herstellers oder technischer RegelwerkeBei der Einlagerung, in Zweifelsfällen
9ZugabewasserAuf erstarrungs- und erhärtungsstörende BestandteileKeine erstarrungs- und erhärtungsstörende Bestandteile, z.B. nach DBV-Merkblatt "Zugabewasser für Beton"Nur, wenn kein Trinkwasser verwendet wird und Verdacht auf störende Verunreinigung besteht
Vorgefertigte Bereitstellungsgemische
10Transportbeton oder WerkfrischmörtelLieferscheinVollständigkeit der Angaben nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 5.5.3 oder DIN 18557/05.82, Abschnitt 6.4Jede Lieferung
11Werkgemischte TrockenprodukteLieferschein und Verpackungsaufdruck, KennzeichnungBezeichnung, Nachweis der Überwachung nach DAfStb-Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel/07.88, Abschnitt 6Jede Lieferung
12SichtprüfungKeine auffälligen VeränderungenLaufend
13LagerungsbedingungenNach Anweisung des HerstellersBei der Einlagerung, in Zweifelsfällen
Bereitstellungsgemisch, Prüfebene 1 (siehe Bild 1)
14BetonEignungsprüfung nach Abschnitt 6.2Die jeweils verlangten Eigenschaften müssen erreicht seinVor Beginn der Arbeiten und wenn sich die Ausgangsstoffe oder die Verhältnisse auf der Baustelle wesentlich verändern
15Baustellen-Beton BBe, BBnZusammensetzung der MischungEinhalten der MischanweisungZu Beginn jedes Betoniertages; bei Herstellung der Probekörper für Festigkeitsprüfungen
16Bereitstellungsgemisch, Trockenspritzverfahren TBe, BBeEigenfeuchte nach DIN 1048 Teil 1/06.91, Abschnitt 3.4.2Einhalten der vereinbarten Eigenfeuchtebis 100 m3 (bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100 m3 (bzw. 500 m2) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3 (bzw. 500 m2); über 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3 (bzw. 1250 m2);
17Bereitstellungsgemisch, Naßspritzverfahren
(TR, TBn)

Trockenspritzverfahren mit Wasserzugabe nach Abschnitt 6.1.3.1
(TBe, TR)

Konsistenz
(mit Ausnahme von BBe)
Einhalten des aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Konsistenzmaßesbis 100 m3 (bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100 m3 (bzw. 500 m2) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3 (bzw. 500 m2); über 300 m3 (bzw. 1500 m2 ): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3 (bzw. 1250 m2);
18Frischbetonrohdichte
(mit Ausnahme von BBe)
Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Frischbetonrohdichte
19Druckfestigkeit nach DIN 1048 Teil 5
(mit Ausnahme von BBn und BBe)
Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Druckfestigkeit
Spritzbeton, Prüfebene 2 (siehe Bild 1)
20FrischbetonFrischbetonrohdichteEinhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Frischbetonrohdichtebis 100m3 (bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100m3 (bzw. 500m2 ) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3 (bzw. 500 m2); über 300 m3 bzw. 1500 m2): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3 (bzw. 1250 m2);
21Wassergehalt nach DIN 1048 Teil 1/06.91, Abschnitt 3.4.2*)Einhalten des aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Wassergehaltes
22Kornanteile < 0,25 mm in Anlehnung an DIN 52171Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Kornanteilein Zweifelsfällen
Festbeton, Prüfebene 3 (siehe Bild 1)
23FestbetonRohdichte bei Temperatur 20°C und relativer Luftfeuchte von 65 %Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Rohdichtebis 100 m3 bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100 m3 (bzw. 500m2) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3 bzw. 500 m2); über 300 m3 bzw. 1500 m2): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3 (bzw. 1250 m2);
24Druckfestigkeit nach DIN 1048 Teil 5Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Festigkeitsklasse
25Wasserundurchlässigkeit nach DIN 1048 Teil 5Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegte WasserundurchlässigkeitDie Hälfte der Prüfungen der Druckfestigkeit, mindestens aber drei Probekörper
Untergrund
26AuftragflächeAnweisung für die Behandlung des Untergrunds und gegebenenfalls den Einbau der BewehrungEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 4.6Vor Beginn der Arbeiten
27AuftragflächeSichtprüfungEignung für die vorgesehene MaßnahmeVor Beginn der nachfolgenden Arbeiten
28AuftragflächeFeuchteEignung hinsichtlich der Feuchtigkeit für die vorgesehene Maßnahme nach Abschnitt 5Vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten, oder in Zweifelsfällen
29TemperaturEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.5.2In Zweifelsfällen
30OberflächenfestigkeitEignung für die vorgesehene Maßnahme nach Abschnitt 4.6Nach Vereinbarung
Verarbeiten
31ArbeitsanweisungAnweisung für das Herstellen (Mischanweisung); Fördern, Verarbeiten und NachbehandelnEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5Vor Beginn der Arbeiten
32WitterungLufttemperatur, Höchst- und Mindestwert, WitterungsverhältnisseEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.5 und nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitte 4.3 und 11Arbeitstäglich
33BaustoffTemperaturEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.5Arbeitstäglich oder in Zweifelsfällen
34Oberfläche des SpritzbetonsNachbehandlungEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.7Jeder Arbeitsabschnitt
35fertiges BauteilSchichtdickeEinhalten der vereinbarten SchichtdickeJeder Arbeitsabschnitt
36HaftzugfestigkeitEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 4.6Nach Abschnitt 4.4 oder in Zweifelsfällen
37BetondeckungEinhalten der Festlegungen nach Abschnitt 4.4 und DIN 1045/07.88, Tabelle 10In Zweifelsfällen
Technische Einrichtungen
38AbmessvorrichtungSichtprüfungEinwandfreies ArbeitenWöchentlich
39Ausgangsstoffe und für vorgefertigte BaustoffeFunktionskontrolle die Ausgangsstoffe oderEinhalten der Sollmengen nach DIN 1045Bei Beginn der Arbeiten, dann monatlich
40Mischer, SpritzmaschineFunktionskontrolleEinwandfreies ArbeitenBei Beginn der Arbeiten, dann mindestens monatlich
41Mess- und PrüfgeräteFunktionskontrolleAusreichende MessgenauigkeitBei Inbetriebnahme, dann in angemessenen Zeitspannen
42Gegebenenfalls eigene oder angemietete Fahrzeuge mit Rührwerk oder Mischfahrzeuge für Transport von Beton und MörtelAusreichende Einweisung der Fahrer durch die Prüfstelle EEinhalten der Bestimmungen nach DIN 1045/07.88, Abschnitte 5.4.6, 9.3.2 und 9.4Bei Inbetriebnahme, dann in angemessenen Zeitspannen
*) Bei Zugabe von Beschleunigern (BE) gegebenenfalls nicht messbar


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Zitierte Normen und andere Unterlagen


DIN 1045Beton und Stahlbeton, Bemessung und Ausführung
DIN 1048 Teil 1Prüfverfahren für Beton; Frischbeton
DIN 1048 Teil 2Prüfverfahren für Beton; Festbeton in Bauwerken und Bauteilen
DIN 1048 Teil 5Prüfverfahren für Beton; Festbeton, gesondert hergestellte Probekörper
DIN 1084 Teil 1Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Beton B ff auf Baustellen
DIN 1084 Teil 3Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Transportbeton
DIN 1164 Teil 1Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement; Begriffe, Bestandteile, Anforderungen, Lieferung
DIN 1164 Teil 2Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement; Überwachung (Güteüberwachung)
DIN 1164 Teil 100Zement; Portlandölschieferzement; Anforderungen, Prüfungen, Überwachung
DIN 4219 Teil 1Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Anforderungen an den Beton, Herstellung und Überwachung
DIN 4219 Teil 2Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Bemessung und Ausführung
DIN 4226 Teil 1Zuschlag für Beton; Zuschlag mit dichtem Gefüge; Begriffe, Bezeichnung und Anforderungen
DIN 4226 Teil 2Zuschlag für Beton; Zuschlag mit porigem Gefüge (Leichtzuschlag); Begriffe, Bezeichnung und Anforderungen
DIN 4226 Teil 3Zuschlag für Beton; Prüfung von Zuschlag mit dichtem oder porigem Gefüge
DIN 4226 Teil 4Zuschlag für Beton; Überwachung (Güteüberwachung)
DIN 4227 Teil 1Spannbeton; Bauteile aus Normalbeton mit beschränkter oder voller Vorspannung
DIN 4227 Teil 2Spannbeton; Bauteile mit teilweiser Vorspannung
DIN 4227 Teil 4Spannbeton; Bauteile aus Spannleichtbeton
DIN 4227 Teil 6Spannbeton; Bauteile mit Vorspannung ohne Verbund
DIN 18557Werkmörtel; Herstellung, Überwachung und Lieferung
DIN 52171Stoff mengen und Mischungsverhältnis im Frisch-Mörtel und Frisch-Beton
DAfStb Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel, Ausgabe 07.88
DBV-Merkblatt Stahlfaserspritzbeton, Fassung 02.84
DBV-Merkblatt Zugabewasser für Beton, Fassung 01.82


Frühere Ausgaben

DIN 18551 :12.74,07.79

Änderungen

Gegenüber der Ausgabe Juli 1979 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Die Norm wurde in Terminologie und technischen Regelungen DIN 1045/07.88 angepasst; dabei wurden besonders die Anforderungen an Zemente und Betonzusatzmittel eingehender geregelt.
  2. Regelungen für die Herstellung und Verarbeitung von Trockenbetonen und -mörteln bei der Anwendung in Spritzverfahren wurden aufgenommen.
  3. Angaben über die Qualifikation von ausführendem Personal und die Ausstattung von ausführenden Unternehmen gemacht.
  4. Angaben für die Vorbereitung und die Beschaffenheit von Untergrund und Auftragflächen wurden erweitert.
  5. Angaben über die Herstellung des Spritzbetons und Ausführung von Arbeitsfugen.
  6. Angaben für die Bemessung und bauliche Durchbildung von Spritzbetonkonstruktionen.

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Erläuterungen zu Abschnitt 6.1.3.2


Die Feuchte des Bereitstellungsgemisches und des angelieferten Gemisches, der erforderliche Zugabewassergehalt des angelieferten Gemisches und das erforderliche Zugabewasser für die Probe können mit den folgenden Gleichungen ermittelt werden.

  1. Die Feuchte des Bereitstellungsgemisches hBM wird als Massenanteil des Wassers in % berechnet:
  2.  
    (1)
    md1Trockenmasse der Probe in kg bei Ermittlung der Eigenfeuchte
    md2Trockenmasse der Probe in kg bei Herstellung des Frischbetons
    mhFeuchtmasse der Probe in kg
  3. Die Feuchte des angelieferten Gemisches hAM wird als Massenanteil des Wasser in % berechnet:
  4.  
    (2)
    gZuschlaggehalt in kg/m3
    wWassergehalt in kg/m3
    zZementgehalt in kg/m3
  5. Der erforderliche Zugabewassergehalt des angelieferten Gemisches wird als Massenkonzentration in kg/m3 berechnet:
  6.  
    (3)

    Die Stoffmenge des erforderlichen Zugabewassers für die Probe WPR wird in kg berechnet:

  7.  
    (4)

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Internationale Patentklassifikation


C 04 B 7/00

C 04 B 11/00

C 04 B 12/00

C 04 B 14/00

C 04 B 18/00

C 04 B 20/00

C 04 B 28/00

C 04 B 40/00

E 02 D 17/20

E 21 D 11/10

E 04 G21/04

E 04 G 23/02

G 01 B

G 01 K

G 01 L 1/00

G 01 L 7/00

G01 N

G 01 N 3/00

G 01 N 27/00

______________ 


1) Institut für Bautechnik, Berlin

2) Zur Ermittlung der Eigenfeuchte des Bereitstellungsgemisches und des erforderlichen Zugabewassers für die Proben siehe Erläuterungen.

 

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