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DIN 4028 - Stahlbetondielen aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge
Anforderungen, Prüfung, Bemessung, Ausführung, Einbau
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Baugrund
Stand 01/1982
(MABl 1983 S. 785)
Veröffentlichung: MABl 1983 S. 785
Ersatz für die im April 1975 zurückgezogene Ausgabe 10.38
Diese Norm wurde vom Fachbereich VII Beton- und Stahlbetonbau/Deutscher Ausschuss für Stahlbeton des NABau ausgearbeitet.
Die Benennung "Last" wird für Kräfte verwendet, die von außen auf ein System einwirken; das gleiche gilt auch für zusammengesetzte Wörter mit der Silbe ... "Last" (siehe DIN 1080 Teil 1).
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für werkmäßig hergestellte Stahlbetondielen aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge.
2 Begriffe
2.1 Stahlbetondielen sind werkmäßig hergestellte bewehrte Betonbauteile als Dach- oder Deckenplatten oder ausfachende Wandtafeln. Sie werden als Volldielen (VD) oder als Hohldielen (HD) mit in Tragrichtung verlaufenden durchgehenden Hohlräumen ausgebildet.
Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach dieser Norm ist Beton mit Zuschlag mit porigem und/ oder dichtem Gefüge, der nur soviel Feinmörtel besitzt, dass dieser die Zuschlagkörner umhüllt, jedoch die Hohlräume zwischen den Körnern nach dem Verdichten nicht ausfüllt.
3 Norm- Bezeichnung
Bezeichnung einer Stahlbetonhohldiele, die den Anforderungen vorliegender Norm entspricht (HD):
Diele DIN 4028 - HD
Bezeichnung einer Stahlbetonvolldiele, die den Anforderungen vorliegender Norm entspricht (VD):
Diele DIN 4028 - VD
4 Anwendungsrichtlinien
4.1 Allgemeines
(1) Als Deckenplatten dürfen Stahlbetondielen nur bei gleichmäßig verteilten, vorwiegend ruhenden Verkehrslasten (siehe DIN 1055 Teil 3, Ausgabe Juni 1971, Abschnitt 1.4) verwendet werden.
Die höchstzulässige lotrechte Verkehrslast nach DIN 1055 Teil 3 beträgt 3,5 kN/m2. Wenn eine mindestens 4 cm dicke, über die Fugen hinweggehende bewehrte Ortbetonschicht als Oberbeton nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 19.7.5 aufgebracht wird, dürfen Stahlbetondielen auch für Decken mit Verkehrslasten bis zu 5,0 kN/m2 verwendet werden.
(2) Für befahrbare Decken in Garagen, Parkhäusern und für Hubschrauberlandeplätze dürfen Stahlbetondielen nicht verwendet werden.
(3) Bei Decken unter Wohnräumen ist mit einer Verkehrslast von 2,0 kN/m2 nach DIN 1055 Teil 3, Ausgabe Juni 1971, Tabelle 1 Zeile 3a zu rechnen.
(4) Als Dachplatten dürfen Stahlbetondielen außer durch Eigenlast nur durch Wind- und Schneelasten belastet werden.
(5) Stahlbetondielen dürfen nur einachsig über ein Feld gespannt werden, kleinere Dachauskragungen sind zulässig.
(6) Als ausfachende Wandtafeln dürfen Stahlbetondielen nur durch die Eigenlast der Dielen und durch Wind beansprucht werden 1).
4.2 Scheiben
Aus Stahlbetondielen dürfen Dach- und Deckenscheiben hergestellt werden (z.B. zur Weiterleitung der Windkräfte), wenn sie eine ebene Fläche bilden und die Dielen in den Fugen kraftschlüssig miteinander verbunden sind 2).
4.3 Umweltbedingungen
Stahlbetondielen dürfen bei Umweltbedingungen nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Tabelle 10 Zeilen 1 und 2 verwendet werden, bei Umweltbedingungen nach Zeile 3 nur dann, wenn die Dielen durch geeignete Maßnahmen zusätzlich geschützt werden. Die Schutzmaßnahmen sind auf die Art des Angriffs abzustimmen.
5 Anforderungen an Herstellwerke und bauausführende Unternehmen
Es gilt DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 5.3.
6 Baustoffe
6.1 Allgemeines
(1) Für die Herstellung der Dielen ist Zement nach DIN 1164 Teil 1 zu verwenden.
(2) Der zu verwendende Betonzuschlag muss DIN 4226 Teil 1 oder Teil 2 entsprechen.
(3) Das Zugabewasser muss den Anforderungen von DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 6.4 entsprechen.
6.2 Beton
6.2.1 Festigkeitsklassen
Die Festigkeitsklassen des Leichtbetons richten sich nach Tabelle 1.
Tabelle 1: Festigkeitsklassen des Leichtbetons
1 | 2 | 3 | |
Festigkeitsklasse des Leichtbetons | Nennfestigkeit βWN (Mindestwert für die Druckfestigkeit βW28 jedes Würfels) 3) N/mm2 | Serienfestigkeit βWS (Mindestwert für die mittlere Druckfestigkeit βWm) N/mm2 | |
1 | LB 5 | 5,0 | 8,0 |
2 | LB 8 | 8,0 | 11,0 |
3 | LB 10 | 10,0 | 13,0 |
3) Siehe Abschnitt 10.2.2 |
6.2.2 Rohdichteklassen
6.2.2.1 Beton-Rohdichteklassen
Die Rohdichteklassen des Leichtbetons richten sich nach Tabelle 2.
Tabelle 2: Beton-Rohdichteklassen
1 | 2 | |
Beton- Rohdichteklasse | Grenzen des Mittelwertes der Beton- Trockenrohdichte Ρb,d nach Abschnitt 10.4.1 kg/dm3 | |
1 | 0,8 | 0,60 bis 0,80 |
2 | 1,0 | 0,81 bis 1,00 |
3 | 1,2 | 1,01 bis 1,20 |
4 | 1,4 | 1,21 bis 1,40 |
5 | 1,6 | 1,41 bis 1,60 |
6 | 1,8 | 1,61 bis 1,80 |
7 | 2,0 | 1,81 bis 2,00 |
6.2.2.2 Platten-Rohdichteklassen
Die Platten-Rohdichteklassen der Hohldielen richten sich nach Tabelle 3.
Tabelle 3: Platten-Rohdichteklassen
1 | 2 | |
Platten- Rohdichteklasse | Grenzen des Mittelwertes der Platten-Rohdichte ΡP,d nach Abschnitt 10.4.2 kg/dm3 | |
1 | 0,8 | 0,60 bis 0,80 |
2 | 1,0 | 0,81 bis 1,00 |
3 | 1,2 | 1,01 bis 1,20 |
4 | 1,4 | 1,21 bis 1,40 |
5 | 1,6 | 1,41 bis 1,60 |
6 | 1,8 | 1,61 bis 1,80 |
7 | 2,0 | 1,81 bis 2,00 |
6.3 Betonstahl
(1) Für die Bewehrung der Dielen ist Betonstahl BSt 220/340 GU nach DIN 488 Teil 1 zu verwenden.
(2) Für ausfachende Wandtafeln dürfen auch geschweißte Betonstahlmatten aus Betonstahl BSt 500/550 RK nach DIN 488 Teil 1 verwendet werden.
7 Bauliche Durchbildung
7.1 Form und Maße
7.1.1 Dach- und Deckenplatten
(1) Die Dicked muss mindestens 6 cm betragen.
(2) Die Breiteb muss bei Dachplatten und bei Geschoßdecken mit bewehrter Ortbetonschicht nach Abschnitt 4.1 mindestens 30 cm, bei den übrigen Geschoßdecken mindestens 50 cm betragen. Passstücke mit Breitenb ≥ 20 cm sind zulässig.
(3) Bei Hohldielen muss das Maßd1 mindestensd/4 und das Maßd2 mindestensd/5 betragen (siehe Bild 1).
(4) Die nach Abzug der Hohlräume verbleibende kleinste Querschnittsbreiteb0 =b - ΣA muss mindestensb/3 sein.
(5) Als Decken- oder Dachplatten sind die Dielen an den Längsseiten mit Nuten oder mit Nut und Feder so zu gestalten, dass die Mindestmaße nach den Bildern 2a, 2b bzw. 2c eingehalten werden.
(6) Die Fugenausbildung nach Bild 2a ist für Dach- und Deckenplatten, die Fugenausbildung nach den Bildern 2b und 2c nur für Dachplatten zulässig.
7.1.2 Ausfachende Wandtafeln
Ausfachende Wandtafeln sind als Volldielen mit beidseitiger Bewehrung auszubilden. Ihre Dicked muss mindestens 12 cm, die Breite mindestens 50 cm betragen. Einzelne Passstücke mit Breitenb ≥ 20 cm sind zulässig.
7.2 Bewehrungsrichtlinien
7.2.1 Hauptbewehrung
(1) Endhaken müssen nach Bild 3 bis auf 1,5 cm an das Dielenende heranreichen.
Bild 1: Beispiel einer Hohldiele als Dach- oder Deckenplatte
Tabelle 4: Höchstzulässiger Bewehrungsgehalt
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Betonfestigkeitsklasse | max. Stabdurchmesserds mm | Stahlquerschnittas je m Breite cm2/m | |||
BSt 220/340 GU | BSt 500/550 RK 4) | BSt 220/340 GU | BSt 500/550 RK 4) | ||
1 | LB 5 | 10 | 8 | 6,3 | 5,0 |
2 | LB 8 | 10 | 8 | 9,4 | 5,0 |
3 | LB 10 | 12 | 8 | 13,6 | 5,0 |
4) Nur als geschweißte Betonstahlmatten bei ausfachenden Wandtafeln |
Bild 2: Fugenausbildung (Mindestmaße in cm)
(2) Der gegenseitige Abstand der Längsstäbe darf nicht größer sein als das Doppelte der Dielendicke, höchstens aber 20 cm. Ihr Abstand vom Dielenrand darf höchstens die Hälfte dieser Werte betragen.
(3) In jeder Diele müssen mindestens 3, in jedem Passstück mindestens 2 Längsstäbe vorhanden sein.
(4) Für den höchstzulässigen rechnerischen Bewehrungsgehalt je Meter Breite gelten die Werte der Tabelle 4.
(5) Bei Hohldielen müssen die Längsstäbe im Stegbereich liegen.
(6) Bei Stahlbetondielen, die mit Betonstahl BSt 220/ 340 GU bewehrt sind, sind die Längsstäbe von Auflager zu Auflager ungestoßen durchzuführen. Besteht die Bewehrung bei ausfachenden Wandtafeln aus geschweißten Betonstahlmatten, so darf sie gestoßen werden. Der Stoß ist als Einebenenstoß nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 18, jedoch mit 5 Maschen Überdeckung auszubilden. An den Endauflagern ist eine Bewehrung gemäß Abschnitt 9.4 zur Aufnahme einer ZugkraftZA =QA (QA Querkraft am Auflager) erforderlich.
7.2.2 Querbewehrung
Für Dielen bis zu einer Breite von 50 cm ist eine Querbewehrung bei einer Verkehrslast bis 3,5 kN/m2 nicht erforderlich. Breitere Dielen sind nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitt 20.1.6.3 zu bewehren.
7.2.3 Verankerung der Bewehrung
(1) Alle Bewehrungsstäbe sind durch Haken zu verankern. Dabei müssen der Biegerollendurchmesserdbr mindestens 2,5 ds, der Biegewinkel α mindestens 120° und die freie Schenkellängeü mindestens 5ds betragen (siehe Bild 3). Die Stäbe sind im Endbereich auf eine Länge von wenigstens 50 cm allseitig mindestens 1 cm in Beton mit geschlossenem Gefüge einzubetten.
(2) Besteht die Bewehrung bei ausfachenden Wandtafeln aus geschweißten Betonstahlmatten, so darf auf Endhaken und die Einbettung in Beton mit geschlossenem Gefüge verzichtet werden. In diesem Fall muss mindestens ein Querstab hinter der Auflagervorderkante liegen. Der Abstand der Querstäbe darf höchstens 25 cm betragen.
Bild 3: Endverankerung der Hauptbewehrung von Dach- und Deckenplatten am Auflager nach Abschnitt 9.4
7.2.4 Korrosionsschutz der Bewehrung und Betondeckung
7.2.4.1 Allgemeines
Die Bewehrungsstäbe müssen durch Einbetten in Beton mit geschlossenem Gefüge oder durch Überzüge auf Zementbasis dauerhaft gegen Korrosion geschützt werden.
7.2.4.2 Korrosionsschutz durch Einbettung in Beton mit geschlossenem Gefüge
Soll der Korrosionsschutz allein durch Einbettung in Beton mit geschlossenem Gefüge bewirkt werden, so richtet sich die Dicke der Betondeckung bei Leichtzuschlag mit einem Größtkorn bis zu 16 mm nach DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, Tabelle 10 Spalte 3. Bei Verwendung von Leichtzuschlag mit einem Größtkorn über 16 mm bis zu 25 mm muss die Betondeckung mindestens 25 mm betragen. Der wirksame Wasserzementwert des umhüllenden Betons darf nicht höher sein als 0,60.
7.2.4.3 Korrosionsschutz durch Überzüge auf Zementbasis
Bewehrungsstäbe, die nicht nach Abschnitt 7.2.4.2 in Beton mit geschlossenem Gefüge eingebettet sind, sind vor dem Einbau mit einem korrosionsschützenden Überzug auf Zementbasis zu versehen. Die Bewehrungsstäbe dürfen auf ihrer gesamten Oberfläche vor dem Aufbringen der Schutzmasse nur leichten Rostanflug aufweisen. Bewehrungsstäbe mit Blätterrost oder Narbenrost dürfen nicht verwendet werden. Die Eignung des Korrosionsschutzüberzugs ist von der fremdüberwachenden Stelle nach Abschnitt 10.5 zu beurteilen.
Die Betondeckung muss zur Sicherstellung des Verbundes allseits mindestens 10 mm betragen.
8 Kennzeichnung und Lieferschein
(1) Jede Diele ist gut lesbar und dauerhaft wie folgt zu kennzeichnen:
(2) Die Dielen sind mit Lieferscheinen auszuliefern, die folgende Angaben enthalten müssen:
9 Bemessung
9.1 Ermittlung der Schnittgrößen
(1) Als Stützweite gilt der Abstand der vorderen Drittelpunkte der Auflagertiefe.
(2) Bei Dach- und Deckenplatten ist für den Montagezustand je Diele eine Einzellast von 1 kN in Plattenmitte anzunehmen.
9.2 Bemessung für Biegung und Biegung mit Längskraft
9.2.1 Sicherheitsabstand
Bei Biegung und bei Biegung mit Längskraft ist die Bemessung nach Abschnitt 9.2.2 durchzuführen. Die Sicherheit ist ausreichend, wenn die Schnittgrößen, die vom Querschnitt im Bruchzustand rechnerisch aufgenommen werden können, mindestens gleich den mit dem Sicherheitsbeiwert (siehe Abschnitt 9.2.3) vervielfachten Schnittgrößen des Gebrauchszustandes sind.
9.2.2 Grundlagen und Ermittlung der Bruchschnittgrößen
(1) Der für die Bemessung nach Abschnitt 9.2.1 maßgebende Zusammenhang zwischen Spannung und Dehnung ist für den Leichtbeton im Bild 4 und für den Betonstahl im Bild 5 dargestellt.
Bild 4: Rechnerische Spannungsverteilung in der Biegedruckzone der Dielen im Bruchzustand
Bild 5: Rechenwerte für die Spannungsdehnungslinie der Betonstähle
(2) Bei der Berechnung des Druckquerschnitts brauchen bei Hohldielen im Falle reiner Biegung die Hohlräume nicht abgezogen zu werden.
(3) Eine in der Druckzone vorhandene Längsbewehrung darf nicht als Druckbewehrung in Rechnung gestellt werden.
(4) Bei Bauteilen mit Nutzhöhen h < 10 cm sind für die Biegebemessung die Schnittgrößen im Verhältnis 15/h + 5 vergrößert in Rechnung zu stellen. Die Vergrößerung entfällt bei eingeschossigen untergeordneten Bauten (z.B. frei stehenden Einzel- oder Reihengaragen).
9.2.3 Sicherheitsbeiwerte
(1) Der Sicherheitsbeiwert bei Lastschnittgrößen beträgt einheitlich γ= 2,1.
(2) Für die ungünstigsten Beanspruchungen, die beim Befördern der Dielen bis zum Abschluss des Einbaus entstehen können, beträgt der Sicherheitsbeiwert bei Biegung und Biegung mit Längskraft
____________________
1) Der Nachweis des Tragverhaltens und der Befestigungen ist in jedem Einzelfall zu erbringen. Der Stabilitätsnachweis darf bei Wandhöhen unter 3,5 m entfallen.
2) Der Nachweis der Scheibenwirkung ist in jedem Einzelfall zu erbringen; siehe hierzu auch Heft 288 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton. γ = 1,3.
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