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Regelwerk; Bau & Planung
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DIN 4102-4/A1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile; Änderung A1

November 2004
(Nds.MBl. Anlagenband Nr. 44a vom 07.12.2005 S. 1; aufgehoben)



Veröffentlichung: Nds.MBl. Anlagenband Nr. 44a vom 07.12.2005 S. 1

Ersatz für DIN 4102-4
Berichtigung 1:1995 05, DIN 4102 4
Berichtigung 2:1996 04 und DIN 4102 4
Berichtigung 3:1998 09;
Änderung von DIN 4102-4:1994-03

Vorwort

Diese Norm wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau), Arbeitsausschuss 00.34.04 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Klassifizierung (Katalog)", erarbeitet.

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen besteht aus:

Die Anhänge A und B sind informativ. Diese Norm enthält Literaturhinweise.

Änderungen

Gegenüber DIN 4102-4 Ber1:1995-05, DIN 4102-4 Ber2:1996-04 und DIN 4102-4 Ber3:1998-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

- Berichtigungen in die vorliegende Norm eingearbeitet.

Einleitung

Diese Änderung A1 war erforderlich, um die Anwendbarkeit von DIN 4102-4:1994-03 für die nächste Zeit sicherzustellen. Sie war insbesondere erforderlich, um zwischenzeitliche Änderungen der nationalen Produktbemessungsnormen nach zulässigen Spannungen bzw. nach dem Traglastverfahren zu berücksichtigen.

Die vorhandenen Berichtigungen 1 bis 3 wurden mit in diese Norm aufgenommen.

Der Anwender wird zukünftig, zumindest während der Übergangsphase, drei mögliche Routen der Bemessung begehen können:

  1. Bemessung bei Umgebungstemperatur ("Kaltbemessung") mit Spannungsnachweis wie bisher (Vergleich mit zulässiger Spannung) und Benutzung von DIN 4102-4:1994-03 einschließlich dieser Norm für eine Bemessung im Brandfall ("Heißbemessung");
  2. Bemessung bei Umgebungstemperatur mit überarbeiteter nationaler Bemessungsnorm auf der Basis von Teilsicherheitsbeiwerten und DIN 4102-4:1994-03 einschließlich DIN 4102-22 im Regelfall zusammen mit dieser Norm für eine Heißbemessung;
  3. Bemessung nach den europäischen Bemessungsnormen (Eurocode) sowohl bei Umgebungstemperatur als auch für den Brandfall.

Anhang A enthält weitere Erläuterungen zur Anwendbarkeit von DIN 4102-4:1994-03.

1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt zusammen mit DIN 4102-4:1994-03. Sie gilt insbesondere für eine Bemessung im Brandfall nach einer Bemessung bei Umgebungstemperatur auf der Basis der Produktbemessungsnormen nach zulässigen Spannungen bzw. nach dem Traglastverfahren. Diese Norm gibt darüber hinaus weitere allgemeine Korrekturen und Berichtigungen zu DIN 4102-4:1994-03.

Anm.: 1 Der brandschutztechnische Nachweis nach den europäischen Bemessungsnormen (Eurocode) setzt eine Bemessung bei Umgebungstemperatur ebenfalls nach Eurocode voraus.

Anm.: 2 Für den brandschutztechnischen Nachweis nach einer Bemessung bei Umgebungstemperatur nach den nationalen Produktbemessungsnormen auf der Basis von Teilsicherheitsbeiwerten sind in DIN 4102-22 weitere Festlegungen angegeben.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).1

DIN V 105-6:2002-06, Mauerziegel - Teil 6: Planziegel.

DIN EN 206-1:2001-07, Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206-1:2000.

DIN 4074-5:2003-06, Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 5: Laubschnittholz.

DIN V 20000-1:2004-01, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 1: Holzwerkstoffe.

DIN EN 300:1997-06, Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen; Deutsche Fassung EN 300:1997.

3 Änderungen

3.1 Bauteile aus hochfestem Beton

Bei dem im Folgenden in diesem eingerückten Teil angegebenen Abschnitt handelt es sich um einen neuen Abschnitt 9 in DIN 4102-4:1994-03 zu Bauteilen aus hochfestem Beton.

9 Nachweis der Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen aus hochfestem Beton

9.1 Allgemeines

Für den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen aus hochfestem Beton nach DIN EN 206-1:2001-07, 3.1.10, gelten bezüglich der Mindestquerschnittsmaße und Mindestachsabstände der Bewehrung die Regelungen von DIN 4102-4:1994-03, Abschnitt 3. Für alle anderen brandschutztechnischen Anforderungen gelten die Festlegungen in 9.2 bis 9.5.

9.2 Ermittlung der Knicklänge für den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse

Die Knicklänge für den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-4:1994-03 ist wie bei Raumtemperatur nach DIN 1045:1988-07, 17.4.2, Absätze (1) und (2) zu bestimmen. Sie ist jedoch mindestens so groß wie die Stützenlänge zwischen zwei Außagerpunkten (lichte Geschosshöhe) anzunehmen. Wenn die Stützenenden konstruktiv als Gelenk ausgebildet sind, ist die so ermittelte Knicklänge um 50 % zu erhöhen, oder es ist ein genauerer Nachweis nach Theorie II. Ordnung für die Brandbeanspruchung zu führen.

9.3 Bewehrung von Balken und Plattenbalken

Bei Balken und Plattenbalken ist im Hinblick auf die Standsicherheit im Brandfall auf brandbeanspruchten Seiten eine Schutzbewehrung gemäß DIN 4102-4:1994-03, 3.1.5.2, mit einer Betondeckung nom c = 15 mm einzubauen. Bei Bauteilen in feuchter und/oder chemisch angreifender Umgebung ist nom c um 5 mm zu erhöhen. Die Schutzbewehrung ist nicht erforderlich, wenn zerstörende Betonabplatzungen bei Brandbeanspruchung durch betontechnische Maßnahmen nachweislich verhindert werden.

9.4 Brandschutzbewehrung von Druckgliedern

Bei Druckgliedern mit Querschnittsmaßen d < 400 mm und entweder Schlankheiten λ > 20 (nach 9.2) oder bezogener Lastausmitten e/di ≥ 1/6 muss eine Schutzbewehrung gemäß DIN 4102-4:1994-03, 3.1.5.2, mit einer Betondeckung nom c = 15 mm eingebaut werden. Bei Bauteilen in feuchter und/oder chemisch angreifender Umgebung muss nom c um 5 mm erhöht werden. Die Schutzbewehrung ist nicht erforderlich, wenn zerstörende Betonabplatzungen bei Brandbeanspruchung durch betontechnische Maßnahmen nachweislich verhindert werden.

9.5 Brandschutzbewehrung von Wänden

Für die brandbeanspruchte Seite von Wänden gilt 9.4 sinngemäß mit den Grenzwerten d < 300 mm und λ > 45.

3.2 Änderungen zum Mauerwerksbau

Die im Folgenden im eingerückten Teil angegebenen Abschnittsnummern und Verweise beziehen sich auf DIN 4102-4:1994-03, sofern in diesem eingerückten Teil nicht anderweitig festgelegt. Es werden dort lediglich die geänderten bzw. neu aufgenommenen Abschnitte bzw. Unterabschnitte einschließlich etwaiger Tabellen und Bilder vollständig aufgeführt. Bei teilweiser Änderung wird dies dort in kursiver Schrift angegeben. Dort nicht aufgeführte Abschnitte bzw. Unterabschnitte, Tabellen und Bilder, die in DIN 4102-4:1994-03 aufgeführt sind, verbleiben unverändert unter Beachtung der in 3.6 und 3.7 dieser Änderung A1 angegebenen Aussagen. Zu:

2 Klassifizierte Baustoffe

2.2.1 Baustoffe der Klasse A1

Die Absätze c) und d) werden wie folgt ersetzt:

c) Aus Steinen und Mineralien durch Brenn- und/oder hydrothermale Prozesse und oder Blähprozesse gewonnene Baustoffe, wie Zement, Kalk, Gips, Anhydrit, Schlacken-Hüttenbims, Blähton, Blähschiefer sowie Blähperlite und -vermiculite, Schaumglas.

d) Mörtel, Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Porenbeton, Leichtbeton, Kalksandsteine, Steine und Bauplatten aus mineralischen Bestandteilen, auch mit üblichen Anteilen von Mörtel- oder Betonzusatzmitteln -siehe DIN 1053-1, DIN 1045 und DIN 18550-2.

4 Klassifizierte Wände

4.1 Grundlagen zur Bemessung von Wänden

4.1.1.5 Nichtraumabschließende, tragende Wände sind tragende Wände, die 2-seitig - im Falle teilweiser oder ganz freistehender Wandscheiben auch 3- oder 4-seitig - vom Brand beansprucht werden, siehe auch DIN 4102-2:1977-09, 5.2.5.

Als Pfeiler oder kurze Wände aus Mauerwerk gelten Querschnitte, die aus einem oder mehreren ungetrennten Steinen oder aus getrennten Steinen mit einem Lochanteil < 35 % bestehen und nicht durch Schlitze oder Aussparungen geschwächt sind oder deren Querschnittsfläche < 0,10 m2 ist. Gemauerte Querschnitte, deren Flächen < 0,04 m2 sind, sind als tragende Teile unzulässig - siehe auch DIN 1053-1:1996-11, 6.9.1.

4.5 Feuerwiderstandsklassen von Wänden aus Mauerwerk und Wandbauplatten einschließlich von Pfeilern und Stürzen

4.5.2.2 Der Ausnutzungsfaktor α2 ist beim vereinfachten Berechnungsverfahren das Verhältnis der vorhandenen Beanspruchung zu der zulässigen Beanspruchung nach DIN 1053-1:1996-11 (vorh σ/zul σ).

Bei der Bemessung nach dem genaueren Berechnungsverfahren ist bei planmäßig ausmittig gedrückten Pfeilern bzw. nichtraumabschließenden Wandabschnitten für die Ermittlung von α2 von einer über die Wandhöhe konstanten Ausmitte nach DIN 1053-1 auszugehen.

In 4.5.2.10 wird der erste Satz wie folgt ersetzt:

4.5.2.10 Als Putze zur Verbesserung der Feuerwiderstandsdauer können Putze der Mörtelgruppe IV nach DIN 18550-2, Wärmedämmputzsysteme nach DIN 18550-3 oder Leichtputze nach DIN 18550-4 verwendet werden.

Tabelle 38 - Mindestdicke d nichttragender, raumabschließender Wände aus Mauerwerk oder Wandbauplatten (1-seitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

In Tabelle 38 werden die Zeilen 1, 3.1 und 4 wie folgt ersetzt und die Fußnoten 7) und 8) werden ergänzt:

  ZeileKonstruktionsmerkmale

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Wände mit Mörtel 1, 2, 3

 
Mindestdicke d in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Porenbetonsteine nach DIN V 416575 4
(50)
75
(75)
100 5
(75)
115
(75)
150
(115)
(Plansteine und Planelemente)
Porenbeton-Bauplatten und
Porenbeton-Planbauplatten nach DIN 4166
3Mauerziegel nach     
3.1DIN V 105-1 Voll- und Hochziegel,115
(70)
115
(70)
115
(100)
140
(115)
175
(140)
DIN V 105-2 Wärmedämmziegel und Hochlochziegel,
DIN 105-3 hochfeste Ziegel und hochfeste Klinker,
DIN 105-4 Keramikklinker
DIN V 105-6 Planziegel
4Kalksandsteine nach     
DIN V 106-1Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente, Bauplatten,70
(50)
115 6
(70)
115 7
(100) 8
115
(115)
175
(140)
DIN V 106-2Vormauersteine und Verblender
7) Bei Verwendung von Steinen der Rohdichteklasse ≥ 1,8 und Dünnbettmörtel d ≥ 100 mm
8) Bei Verwendung von Steinen der Rohdichteklasse ≥ 1 8 - und Dünnbettmörtel d ≥ 70 mm

Tabelle 39 - Mindestdicke d tragender, raumabschließender Wände aus Mauerwerk oder Wandbauplatten (1-seitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

In Tabelle 39 werden die Zeilen 1, 1.2, 1.3, 2, 3.2, 3.2.1, 3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3, 4 wie folgt ersetzt und die Fußnoten 5) bis 8) werden ergänzt:

ZeileKonstruktionsmerkmale

 

Wände

Mindestdicke d in mm für die
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Porenbetonsteine nach DIN V 4165 (Plansteine und Planelemente 8), Rohdichteklasse > 0,4 unter Verwendung von 2




1.2Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6115
(115)
115
(115)
150
(115)
150
(150)
175
(175)
1.3Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0115
(115)
150
(115)
175
(150)
175
(175)
200
(200)
2Hohlblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18151, Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18152
Mauersteine aus Beton nach DIN 18153, Rohdichteklasse ≥ 0,5 unter Verwendung von 1, 3





3.2Mauerziegel nach DIN V 105-2 und DIN V 105-6 8
Rohdichteklasse ≥ 0,8
unter Verwendung von 1, 2, 3
     
3.2.1Lochung A und B     
3.2.1.1Ausnutzungsfaktor α2 = 0,2175 5
(115)
175 5
(115)
175 5
(115)
240 6
(115)
-
(140)
3.2.1.2Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6175 5
(115)
175 5
(115)
175 5
(115)
240 6
(115)
-
(140)
3.2.1.3Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0175 5, 7
(115)
175 5, 7
(115)
175 5, 7
(115)
240 6, 7
(140)
-
(175)
4Kalksandsteine nach     
DIN V 106-1Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente 8, Bauplatten
DIN V 106-2Vormauersteine und Verblender
unter Verwendung von 1, 2,
5) Rohdichteklasse > 0,9
6) Rohdichteklasse > 1,0
7) Gilt nicht bei Verwendung von Fußnote 2).
8) Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Tabelle 40 - Mindestdicke d tragender, nichtraumabschließender Wände aus Mauerwerk oder Wandbauplatten (mehrseitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

In Tabelle 40 werden die Zeilen 1, 2, 3.2, 3.2.1, 3.2.1.2, 4, 4.2 und 4.3 wie folgt ersetzt und die Fußnoten 5) und 6) werden ergänzt:

ZeileKonstruktionsmerkmale

Wände

Mindestdicke d in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Porenbetonsteine nach DIN V 4165 (Plansteine und Planelemente 6), Rohdichteklasse ≥ 0,4 unter Verwendung von 2     
2Hohlblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18151, Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18152
Mauersteine aus Beton nach DIN 18153, Rohdichteklasse ≥ 0,5 unter Verwendung von 1, 3
     
3.2Mauerziegel nach DIN V 105-2 und DIN V 105-6 6 Rohdichteklasse ≥ 0,8 unter Verwendung von 1, 2, 3     
3.2.1Lochung A und B     
3.2.1.2Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6 (zusätzlich auch unter Verwendung von 2)(115)(115)(115)(115)(200)
4Kalksandsteine nach




DIN V 106-1Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente 6, Bauplatten
DIN V 106-2Vormauersteine und Verblender
4.2Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6115
(115)
115
(115)
140 5
(115)
150
(115)
200
(175)
4.3Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0 4115
(115)
115
(115)
140 5
(115)
200
(175)
240
(190)
5) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel ist d mindestens 115 mm.
6) Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Tabelle 41 - Mindestdicke d und Mindestbreite b tragender Pfeiler bzw. nichtraumabschließender Wandabschnitte aus Mauerwerk (mehrseitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Pfeiler mit allseitigem Putz nach 4.5.2.10.

Der Putz kann 1- oder mehrseitig durch eine Verblendung ersetzt werden.

In Tabelle 41 werden die Zeilen 1, 1.1.5, 1.2.3, 2, 3.2, 3.2.1, 3.3, 3.3.1.1, 3.3.2.1, 3.3.2.2, 4 und 4.2.1.1 wie folgt ersetzt und die Fußnote 10) und die Zeile 4.1.1.1 werden ergänzt:

ZeileKonstruktionsmerkmale

 

Wände

Mindest-
dicke d
Mindestbreite b in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
mmF 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Porenbetonsteine nach DIN V 4165 (Plansteine und Planelemente 10),
Rohdichteklasse ≥ 0,4
unter Verwendung von 2
      
      
      
1.1.5Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6365175175240240365
1.2.3Ausnutzungsfaktor α2= 1,0240300365615730730
2Hohlblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18151, Vollsteine und Vollblöcke aus
Leichtbeton nach DIN V 18152
Mauersteine aus Beton nach DIN 18153,
Rohdichteklasse ≥ 0,5
unter Verwendung von 1, 3






3.2Mauerziegel nach DIN V 105-2 und DIN V 105-6 8, Lochung A und B,
Rohdichteklasse ≥ 0,8
unter Verwendung von 1, 3






3.2.1Ausnutzungsfaktor 0L2 = 0,6 (zusätzlich auch unter Verwendung von 2





3.3Mauerziegel nach DIN V 105-2 Leichthochlochziegel W
Rohdichteklasse ≥ 0,8
unter Verwendung von 1, 3






3.3.1.1Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6240(240)(240)(240)(240)(365)
3.3.2.1Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0240(240)(240)(300)(365)(365)
3.3.2.2Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0300(240)(240)(240)(240)(300)
4Kalksandsteine nach      
DIN V 106-1Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente 10,
Bauplatten
      
DIN V 106-2Vormauersteine und Verblender





unter Verwendung von 1, 2      
4.1.1.1Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6150300300300365898
4.2.1.1Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0 4150300300300490- 8
10) Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Tabelle 42 - Mindestdicke d und Mindesthöhe h von vorgefertigten Flachstürzen, ausbetonierten U-Schalen und Porenbetonstürzen nach 4.5.3.5

Die ()-Werte gelten für Stürze mit 3-seitigem Putz nach 4.5.2.10.

Auf den Putz an der Sturzunterseite kann bei Anforderungen von Stahl- oder Holz-Umfassungszargen verzichtet werden.

In Tabelle 42 werden die Zeilen 1.2, und 2.1 wie folgt ersetzt und Zeile 1.4 wie folgt ergänzt:

ZeileKonstruktionsmerkmaleMindest- 
betondeckung
mm
höhe h
mm
Mindestbreite b in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-AF 60-AF 90-AF 120-AF 180-A
1Vorgefertigte Flachstürze       
1.2Kalksandsteine nach   DIN V 106-1-71115115175
(115)
-
(175)
-
-113115115115(175)-
1.4Flachstürze und Kombistürze aus Porenbeton-124175
(115)
175
(115)
240
(175)
--
2Ausbetonierte U-Schalen aus       
2.1Porenbeton-199175175175--

Tabelle 45 - Zulässige Schlankheit, Mindestwanddicke und Mindestachsabstand von 1- und 2-schaligen Brandwänden (1-seitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

Die Tabelle 45 wird wie folgt ersetzt:

ZeileSchema-Skizze für bewehrte WändeSchema-Skizze für Wände aus Mauerwerk
 unverputzt

verputzt

1 QuerbewehrungZulässige SchlankheitMindestdicke d in mm beiMindestachsabstand u
1-schaliger2-schaliger 9
Wandarths/dAusführungmm
1Wände aus Normalbeton nach DIN 1045Bemessung nach DIN 10452002 x 180nach DIN 1045
1.1Unbewehrter Beton
1.2Bewehrter BetonBemessung nach DIN 10451202 x 100nach DIN 1045
1.2.1Nichttragend
1.2.2Tragend251402 x 120 125
2Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach
DIN 4232 der Rohdichteklasse
Bemessung nach DIN 4232  entfällt
2.1 ≥ 1,42502 x 200
2.2 ≥ 0,83002 x 200
3Wände aus bewehrtem Porenbetonnach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung1752 x 17520
3.1Nichttragende Wandplatten der Festigkeitsklasse
4,4, Rohdichteklasse ≥ 0,55
3.2Nichttragende Wandplatten der Festigkeitsklasse
3,3, Rohdichteklasse ≥ 0,55
2002 x 20030
3.3Tragende, stehend angeordnete, bewehrte Wandtafeln der Festigkeitsklasse 4,4,
Rohdichteklasse ≥ 0,65
200 22 x 200 220 2
4Wände aus Ziegelfertigbauteilen nach DIN 1053-4251652 x 165nach DIN 1053-4
4.1Hochlochtafeln mit Ziegeln für vollvermörtelte Stoßfugen
4.2Verbundtafeln mit zwei Ziegelschichten252402 x 165
5Wände aus Mauerwerk 8 nach DIN 1053-1 unter Verwendung von Normalmörtel der Mörtelgruppe II, IIA oder III, IIIaBemessung nach DIN 1053-1 3   
5.1Mauerziegel nach DIN V 105-1≥ 1,4240
(175)
 entfällt
5.1.1der Rohdichteklasse -2 x 175
5.1.2 ≥ 1,2300
(175)
2 x 200
(2 x 150) 11
 Mauerziegel nach DIN V 105-2    
5.1.3Lochung A und B der Rohdichteklasse≥ 0,9Bemessung nach 3 DIN 1053-1(175)(2 x 150)11)entfällt
5.1.4 ≥ 0,8365 6
(240)
2 x 240
(2 x 175)
5.1.5Leichthochlochziegel W der Rohdichteklasse -≥ 0,8(240)(2 x 175)
5.1.6Mauerziegel nach DIN V 105-6 5 der Rohdichteklasse≥ 0,9nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung240 12
(240) 13
(2 x 175)
5.2Kalksandsteine nach DIN V 106-1 4 sowie DIN V 106-2Bemessung nach DIN 1053-1 3

entfällt
5.2.1Voll-, Loch, Block- und Plansteine der Rohdichteklasse  
5.2.1.1≥ 1,8175 52 x 150 5
5.2.1.2≥ 1,42402 x175
5.2.1.3≥ 0,9300
(300)
2 x 200
(2 x 175)
5.2.1.4= 0,83002 x 240
(2 x 175)
5.2.2Planelemente der Rohdichteklassenach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung  entfällt
5.2.2.1≥ 1,8175 11
200
2 x 150 11
2 x 175
5.3Porenbetonsteine nach DIN V 4165 5 der RohdichteklasseBemessung nach DIN 1053-1 3  entfällt
5.3.1Plansteine der Rohdichteklasse  
5.3.1.1≥ 0,553002 x 240
5.3.1.2≥ 0,55 72402 x 175
5.3.1.3Plansteine der Rohdichteklasse
fortgesetzt
≥ 0,40 10Bemessung nach DIN 1053-1 33002 x 240entfällt
5.3.1.4 ≥ 0,40 11, 142402 x 175
5.3.2Planelemente der Rohdichteklasse nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung  entfällt
5.3.2.1 ≥ 0,55240 11, 152 x 175 11, 15
5.3.2.2 ≥ 0,453002 x 240
5.4Steine nach DIN V 18151, DIN V 18152, DIN 18153 Bemessung nach DIN 1053-1 3  entfällt
5.4.1der Rohdichteklasse≥ 0,8240
(175)
2 x 175
(2 x 175)
5.4.2 ≥ 0,6300
(240)
2 x 240
(2 x 175)
ANMERKUNG Weitere Angaben siehe auch [2].
1) Sofern infolge hohen Ausnutzungsfaktors nach Tabelle 35 keine größeren Werte gefordert werden.
2) Sofern infolge hohen Ausnutzungsfaktors nach Tabelle 44 keine größeren Werte gefordert werden.
3) Exzentrizität e ≤ d/3.
4) Auch mit Dünnbettmörtel.
5) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen.
6) Bei Verwendung von Leichtmauermörtel; Ausnutzungsfaktor α2 ≤ 0,6.
7) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen mit Vermörtelung der Stoß- und Lagerfugen.
8) Weitere Angaben siehe z.B. [1].
9) Hinsichtlich des Abstandes der beiden Schalen bestehen keine Anforderungen.
10) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen ohne Stoßfugenvermörtelung.
11) Mit außiegender Geschossdecke mit mindestens F 90 als konstruktive obere Halterung.
12) Ausnutzungsfaktor α2 ≤ 0,6.
13) Bei Ausnutzungsfaktor α2 ≤ 0,6 gilt: (175).
14) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen mit glatter, vermörtelter Stoßfuge.
15) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Planelementen mit Vermörtelung der Stoß- und Lagerfugen.
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