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Regelwerk, Bau, DIN

DIN 4109/A1 Anforderungen und Nachweise Änderung A1
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Schallschutz im Hochbau

Vom Dezember 2005
(MBl. Nr. 44 vom 07.12.2005 S. 940; 22.12.2010 S. 1211 aufgehoben)



ICS 91.120.20

Vorwort

DIN 4109, einschließlich der Beiblätter, wird aufgrund der Ergebnisse der Europäischen Normung grundsätzlich überarbeitet.

Um Verwirrungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, soll auf eine derzeitige Neuausgabe von DIN 4109 verzichtet werden und die Änderung A1, die Tabelle 4 betrifft, als Norm veröffentlicht werden, da die vorgenommene Änderung eine wesentliche Verbesserung für den Verbraucher darstellt.

Tabelle 4 - Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen
aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben

Spalte123
ZeileGeräuschquelleArt der schutzbedürftigen Räume
Wohn- und SchlafräumeUnterrichts und Arbeitsräume
Kennzeichnender Schalldruckpegel dB(A)
1Wasserinstallationen
(Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam)
< 30 a, b< 35 a
2Sonstige haustechnische Anlagen< 30 c< 35 c
3Betriebe tags 6 bis 22 Uhr< 35< 35 c
4Betriebe nachts 22 bis 6 Uhr< 25< 35 c
a) Einzelne, kurzseitige Spitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 6 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.) entstehen, sind z. Z. nicht zu berücksichtigen.

b) Werkvertragliche Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Installationsschalldruckpegels:

  • Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h. u. a. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen.
  • Außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilnahme vor Verschließen bzw. Verkleiden der Installation hinzugezogen werden. Weitergehende Details regelt das ZVSHK-Merkblatt. (Zu beziehen durch:
    Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin)

c) Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 dB(A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt.

ENDE