umwelt-online: SVB-Richtlinie - DAfStb-Richtlinie Selbstverdichtender Beton (2)
zurück |
Prüfverfahren zur Bestimmung der Sedimentationsneigung Selbstverdichtender Betone | Anhang N (normativ) |
Vorbemerkungen
(1) Die Prüfung der Sedimentationsneigung dient der Beurteilung, ob der zu verarbeitende Selbstverdichtende (Beton stabil ist, d. h. ob die groben Gesteinskörnungen bis zum Ansteifen des Zement-Feinstoff-Leims bzw. Mörtels gleichmäßig verteilt in ihrer Lage gehalten werden können.
(2) Bei dein sogenannten Verarbeitbarkeitstests werden i. d. R. instabile selbstverdichtende Betone erkannt, soweit sie zum Blockieren neigen. Das Absetzen der groben Gesteinskörnungen, vor allem bei zu hohen Wassergehalten bzw. Fließmittelüberdosierungen oder bei stark verzögerten selbstverdichtenden Betonen, wird jedoch erst nach dem Einbringen in die Bauteilschalung oder am Festbeton z.B. durch die Entnahme von Bohrkernen erkennbar.
(3) Mit dem im Folgenden beschriebenen Verfahren lässt sich die Stabilität eines selbstverdichtenden Betons am Frisch- und am Festbeton beurteilen.
N.1 Prüf- und der Sedimentationsstabilität am Festbeton
N.1.1 Probenahme
Die für den Sedimentationsversuch bestimmte Frischbetonprobe muss für die gesamte Charge repräsentativ sein. Die Probe ist entsprechend DIN EN 12.350-1 zu entnehmen. Die Probenahme ist zeitnah zur Versuchsdurchführung und unmittelbar am Ort der Prüfung durchzuführen. Ist dies nicht möglich, so ist die Probe unmittelbar vor Versuchsdurchführung intensiv zu mischen.
N.1.2 Versuchsdurchführung
Am Festbeton kann die Sedimentationsstabilität an dem Schnittbild eines Betonprobekörpers beurteilt werden. Dazu wird ein Kunststoffzylinder mit einem Durchmesser von 100 mm und einer Höhe von 500 mm mit Frischbeton gefüllt. Der Kunststoffzylinder wird beim Einfüllvorgang rd. 45° geneigt gehalten, damit der selbstverdichtende Beton die Wandung herunterfließen kann und so die Entlüftung gewährleistet ist. Bis zum Erhärten ist der Kunststoffzylinder erschütterungsfrei zu lagern. Nach dem Erhärten des Betons wird der Zylinder mittig in Achsrichtung aufgesägt (vgl. Bild N.1.1) und die Schnittflächen werden hinsichtlich der Verteilung der groben Gesteinskörnung visuell beurteilt (vgl. Bild N.1.2).
Bild N.1.1 - Anordnung des Sägeschnittes | Bild N.1.2 - Visuelle Beurteilung der Schnittflächen |
N.1.3 Prüfbericht
Über das Ergebnis des Sedimentationsversuches ist ein Prüfbericht zu erstellen, der folgende Angaben enthält:
N.2 Auswaschversuch
N.2.1 Allgemeines
Bei diesem Verfahren werden drei gleich hohe Zylinderformen übereinander gestellt (Bild N.2.1) und die Masse des Siebrückstandes nach dem Auswaschen und Absieben des Grobkornanteils im jeweiligen Zylindersegment bestimmt. Die folgende Verfahrensbeschreibung bezieht sich auf SVB mit einem Größtkorn von 16 mm. Dabei wird das Grobgut auf einem Sieb der Nennlochweite 8 mm gemäß
DIN ISO 3310-2 ausgewaschen und abgesiebt. Das Verfahren .gilt für andere Größtkorndurchmesser sinngemäß" wobei das Grobgut jeweils auf dem nächst kleineren Sieb des Grundsiebsatzes oder gegebenenfalls des Ergänzungssiebsatzes 1 nach DIN EN 12.620 ausgewaschen und abgesiebt wird.
Bild N.2.1 - Zylinderform für den Auswaschversuch
N.2.2 Geräte
Folgende Geräte werden zur Durchführung des Versuches benötigt:
N.2.3 Probenahme
Die Probenahme ist gemäß N.1.1 durchzuführen.
N.2.4 Versuchsdurchführung
Der Versuch wird in folgenden Schritten durchgeführt:
N.2.5 Prüfbericht
Über das Ergebnis des Sedimentationsversuches ist ein Prüfbericht zu erstellen, der folgende Angaben enthält:
Zur Bewertung der ermittelten Messwerte werden folgende Kenndaten ausgewiesen:
- mittlere Masse des Grobkorns d > 8 mm Gesamtprobe:
(N.2.1) |
prozentuale Abweichung des Grobkornanteils im einzelnen Segment vom mittleren Grobkornanteil in der Gesamtprobe:
(N.2.2) |
N.2.6 Auswertebeispiel
In Tabelle N.2.1 ist die Auswertung des Auswaschversuches beispielhaft zusammengestellt. Tabelle N.2.1 - Auswertebeispiel
m8/16 | Δm8/16 | ||
[g] | [M.-%] | ||
1 | 2 | 3 | |
1 | Oben | 1.380 | -14,37 |
2 | Mitte | 1.701 | +5,54 |
3 | Unten | 1.754 | +8,83 |
4 | Mittelwert | 1.612 | 0 |
Prüfplan für die Erstprüfung von Selbstverdichtendem Beton und den Verarbeitungsversuch | Anhang O (normativ) |
O.1 Allgemeines
Anhang O regelt die im Rahmen der Erstprüfung von Selbstverdichtendem Beton über die DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 hinausgehenden Prüfungen an den Ausgangsstoffen, dem Frisch- und dem Festbeton. In Abschnitt 9.5 wird die Durchführung eines Verarbeitungsversuches vorgeschrieben. Die Frischbetonprüfungen zu diesem Verarbeitungsversuch werden in Anhang O.3 angegeben.
O.2 Ermittlung von Eigenschaftskennwerten an den Ausgangsstoffen
In der Erstprüfung sind Eigenschaftskennwerte an den Ausgangsstoffen gemäß Anhang R.1 zu bestimmen. Darüber hinaus sind zusätzlich folgende Eigenschaftskennwerte zu ermitteln:
Flugasche:
O.3 Prüfungen am Frischbeton in der Erstprüfung und im Verarbeitungsversuch
In der Erstprüfung und im Verarbeitungsversuch sind folgende Frischbetonprüfungen durchzuführen:
Die Verfahrensweise zur Bestimmung des Verarbeitbarkeitsbereiches von Selbstverdichtendem Beton ist in Anhang Q beschrieben.
O.4 Prüfungen am Festbeton in der Erstprüfung
O.4.1 Prüfplan
Die Festbetonprüfungen richten sich nach der Verwendung des Selbstverdichtenden Betons (s. Tabelle O.4.1)
Tabelle O.4.1 - Prüfplan für die im Rahmen der Erstprüfung zu bestimmenden Festbetoneigenschaften von Selbstverdichtendem Beton
Verwendung des SVB für | Prüfung | Prüfzeitpunkt | Abmessungen der Probekörper | Anzahl Probekörper je Prüftermin |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
alle Expositionsklassen | Druckfestigkeit | 2, 7 1, 28, 56 1, 901 d | Würfel mit Kantenlänge 150 mm | 3 |
XF3 2 | - Gesamtluftgehalt im Frischbeton | vor der Probekörperherstellung | nach Anhang M.3 | - |
- Mikroluftgehalt A300 und Abstandsfaktor L´ im Festbeton | 28 d | nach DIN EN 480-11 | nach DIN EN 480-11 | |
XF2 2 und XF4 | - Gesamtluftgehalt im Frischbeton | vor der Probekörperherstellung | nach Anhang M.3 | - |
- Mikroluftgehalt A300 und Abstandsfaktor L´ im Festbeton | 28 d | nach DIN EN 480-11 | nach DIN EN 480-11 | |
1) 7, 56 oder 90 Tage optional
2) falls Luftporenbeton verwendet wird |
O.4.2 Druckfestigkeit
Die Druckfestigkeit ist gemäß DIN EN 12.390-3 zu prüfen.
O.4.3 Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel
Die Bestimmung des Gesamtluftgehaltes im Frischbeton erfolgt nach Anhang M.3. Bei Herstellung von SVB mit künstlich eingeführten Luftporen (LP-Beton) sind die Luftporenkennwerte Mikroluftgehalt A300und Abstandsfaktor L´ am Festbeton nach DIN EN 480-11 zu ermitteln.
O.4.4 Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung
Die Bestimmung des Gesamtluftgehaltes im Frischbeton erfolgt nach Anhang M.3. Bei Herstellung von SVB mit künstlich eingeführten Luftporen (LP-Beton) sind die Luftporenkennwerte Mikroluftgehalt A300und Abstandsfaktor L´ am Festbeton nach DIN EN 480-11 zu ermitteln.
Prüfverfahren zur Ermittlung des Wasseranspruchs | Anhang P (normativ) |
P.1 Bestimmungen des βp-Wertes nach Okamura
P.1.1 Prüfmaterialien
Diese Prüfvorschrift gilt für die Bestimmung des Wasseranspruches von Zement, Flugasche, Kalksteinmehl und an Mischungen aus diesen Stoffen.
P.1.2 Geräte
Es werden folgende Geräte benötigt:
P.1.3 Prüfungsvorbereitung
(1) Alle Ausgangsstoffe (inkl. Wasser) sind unter Laborklima (20 ± 2 °C) vorzulagern, so dass sie zum Zeitpunkt der Prüfung eine einheitliche Temperatur aufweisen.
(2) Von den Feststoffen muss die Dichte vor Versuchsbeginn bekannt sein oder mit einem geeigneten Verfahren ermittelt werden.
(3) Das Feststoffvolumen sollte zwischen 250 und 350 cm3 betragen. Als Feststoffeinwaage werden folgende Richtwerte empfohlen:
(4) Die Feststoffe und das Wasser müssen auf 0,1 g genau eingewogen werden.
(5) Vor Versuchsbeginn sind die benötigten Wassermengen aus den gewählten Volumenverhältnissen Wasser (VW) zu Feststoff (VP) zu errechnen. VW/ VPkann in Abhängigkeit des Wasseranspruchs des jeweiligen Feststoffs zwischen 0,6 und 1,5 variieren.
(6) Der Haegermann-Trichter und die Glasplatte müssen sauber und trocken sein. Der Trichter ist mittig auf die ebene Glasplatte aufzusetzen.
(7) Das Steuerteil am Labormörtelmischer muss auf das Mischprogramm gemäß EN 196-1 (60 s niedrige Drehzahl, 30 s hohe Drehzahl, 90 s Pause, 60 s hohe Drehzahl) eingestellt sein. Der Mischer und das Steuerteil sind einzuschalten.
(8) Mischertopf und Mischwerkzeug sind vor Versuchsbeginn feucht aus- bzw. abzuwischen.
P.1.4 Versuchsdurchführung
(1) Das aus dem gewählten Volumenverhältnis ermittelte Wasser ist in den Mischtopf einzuwiegen. Anschließend wird der eingewogene Feststoff zuzugeben, der Mischtopf in den Mischer eingebaut und in Betrieb genommen.
(2) In der Mischpause sind die Ränder des Mischtopfes mit dem Löffel abzustreichen. Weiterhin sind eventuell vorhandene Klumpen am Topfboden zu lösen und kurz einzurühren.
(3) Nach Beendigung des Mischvorganges ist der Mischtopf zu entnehmen und der Haegermann-Trichter zu befüllen. Dabei muss ein Aufschwimmen des Trichters verhindert werden. Überstehendes Material ist mittels Abstreichlineal bündig abzustreichen. Sollten dabei Materialreste auf die Glasplatte gelangen, so sind diese mit trockenen Tüchern zu entfernen.
(4) Anschließend ist der Haegermann-Trichter zügig und unterbrechungsfrei lotrecht hochzuziehen.
(5) Der Durchmesser des ausgebreiteten Leims ist nach dem Auseinanderfließen in zwei zueinander rechtwinklingen Richtungen auf 1 mm genau zu messen. Die Abweichung der Einzelergebnisse sollte 10 mm nicht überschreiten. Der Mittelwert aus beiden Messungen ist als Ergebnis in Millimetern festzuhalten. Je nach VW/VP- Verhältnis sollten die ermittelten Setzfließmaße zwischen 140 und 230 mm betragen. Bei kleineren Setzfließmaßen ist der Versuch zu verwerfen und die Wassermenge bei gleicher Feststoffmenge zu erhöhen. Bei größeren Setzfließmaßen ist der Versuch ebenfalls zu verwerfen und die Wassermenge bei gleicher Feststoffmenge zu verringern.
(6) Für die rechnerische Bestimmung des [3p -Wertes muss dieser Versuch mit mindestens zwei weiteren unterschiedlichen VW/VP- Verhältnissen wiederholt werden. Hierbei sind die Feststoffeinwaagen nicht zu verändern. Die Wassermengen sind an die gewählten VW/VP- Verhältnisse anzupassen.
P.1.5 Auswertung
(1) Der zu ermittelnde βP-Wert ist eine dimensionslose Kenngröße, die das Volumenverhältnis Wasser zu Feststoff beschreibt, bei der ein Wasser-Feststoff-Gemisch noch nicht zu fließen beginnt. Er kann sowohl grafisch als auch rechnerisch aus den durchgeführten Versuchen ermittelt werden.
(2) Für die Auswertung muss aus den Setzfließmaßen der Wert Gamma (Γ) nach folgender Formel errechnet werden:
Γ= (Setzfließmaß/100)2 - 1 | (P1.1) |
(3) Der Wert 100 ist hierbei der untere Innendurchmesser des Haegermann-Trichters in Millimeter. Bei abweichenden Trichtergrößen ist jeweils mit dem Innendurchmesser des verwendeten Trichters zu rechnen.
P.1.5.1 Grafische Auswertung
In einem Diagramm wird die Ordinate mit F und die Abszisse mit VW/VPbezeichnet. Anschließend werden zu jedem Volumenverhältnis VW/VPdie ermittelten Werte t aufgetragen. Die ermittelten Wertepaare werden durch eine Gerade verbunden. Der Schnittpunkt mit der Abszisse entspricht dem gesuchten βP-Wert. Bild P.1.1 zeigt ein Beispiel zur grafischen Auswertung des βP-Wertes.
Wasser-Feststoff-Volumenverhältnis VW/VP | 0,90 | 0,95 | 1,00 | 1,05 | |
Feststoff | l | 0,25 | |||
Dichte | kg/dm3 | 2,45 | |||
Einwaage | g | 612,5 | |||
Frischwasser | i | 0,225 | 0,238 | 0,250 | 0,263 |
Einwaage | g | 225,0 | 237,5 | 250,0 | 262,5 |
Versuch | |||||
Setzfließmaß a | mm | 155 | 184 | 207 | 225 |
rel. Setzfließmaß t | 1,40 | 2,39 | 3,28 | 4,06 | |
bP-wert | 0,82 |
Bild P.1.1 - Beispiel zur Auswertung des βP-Wertes
P.1.5.2 Rechnerische Auswertung
(1) Mittels linearer Regression kann aus den Wertepaaren VW/VPund F nach der Funktion
VW/VP = m × Γ+ n | (P1.2) |
der Anstieg m und der Schnittpunkt n mit der y-Achse ermittelt werden. n entspricht somit dem gesuchten βP-Wert.
(2) Der Korrelationskoeffizient r2 sollte bei diesem Verfahren aus 3 Messpunkten größer als 0,98 sein. Bei einem kleineren Korrelationskoeffizient wird ein 4. Versuch für einen weiteren Messpunkt durchgeführt.
P.2 Bestimmune des Wasseranspruches nach Puntke
P.2.1 Allgemeines
(1) Der Wasseranspruch nach diesem Verfahren kennzeichnet den Sättigungswasserbedarf feiner, kohäsionsarmer Körnungen (Granulate) bei der erreichbaren Packungsdichte des Korngefüges.
(2) Da die Packungsdichte bzw. das Haufwerksporenvolumen nach vollständiger Verdichtung allein von der Korngrößenverteilung und der Kornform abhängt, ist der Wasseranspruch nach diesem Verfahren ein charakteristischer Kennwert für die Korngrößenverteilung und die Kornform des Prüfguts.
(3) Das Verfahren korreliert bei Zement gut mit der Bestimmung der Normsteife nach DIN EN 196-3:1995 ("Vicat-Verfahren"), hat aber zusätzlich den Vorteil, dass es auch bei anderen Stoffen angewendet werden kann, wie zum Beispiel bei Flugaschen, Gesteinsmehlen und Sanden sowie deren Gemischen. Das Verfahren wird im Zusammenhang mit dieser Richtlinie dazu verwendet, die Gleichmäßigkeit der Ausgangsstoffe für den Selbstverdichtenden Beton im Hinblick auf ihren Wasseranspruch zu erfassen.
P.2.2 Verfahrensbeschreibung
(1) Das Verfahren basiert auf der Feststellung, dass sich ein feinkörniges Haufwerk durch leichte Stöße bis zu einer stoffspezifischen Packungsdichte reproduzierbar verdichten lässt, sobald der Wassergehalt zur Sättigung des dichten Korngefüges ausreicht. Der Übergang von "noch nicht verdichtbar" zu "gerade verdichtbar" kann bereits bei einer zusätzlichen Wasserzugabe von weniger als 0,1 g eintreten. Es gilt also, durch vorsichtige, schrittweise Steigerung des Wassergehalts den Übergangspunkt einzugrenzen.
(2) Durch Rückwägung wird der Wassergehalt der Probe bestimmt und der Wasseranspruch des Korngefüges, bezogen auf die Summe des Feststoff- und Wasservolumens, berechnet. Diese Form der Auswertung eliminiert eventuell im Gemisch enthaltene Luftporen.
P.2.3 Geräte und Hilfsmittel
P.2.4 Versuchsdurchführung
(1) Eine repräsentative Probe des Prüfguts wird bei (105 ± 5) °C bis zur Massekonstanz getrocknet. Die Luft- und Prüfguttemperatur sollte zwischen 18 und 25 °C liegen.
(2) Eine Probe von etwa 100 g wird in den Becher gefüllt und auf 0,01 g genau gewogen. Mit der Spritzflasche wird schrittweise Wasser zugegeben, bis das mit dem Rührwerkzeug sorgfältig durchgeknetete Gemisch beim Aufstoßen des Bechers aus etwa 5 cm Höhe geschlossenes Gefüge gewinnt. Durch weitere tropfenweise Wasserzugabe mit der Dosierpipette und sorgfältiges Durchmischen wird der Sättigungspunkt angestrebt, der erreicht ist, wenn sich die Oberfläche beim wiederholten Aufstoßen des Bechers ebnet und Glanz zeigt. Dabei darf die Oberfläche mäßige Rauhigkeit aufweisen. Eine spiegelglatte Oberfläche deutet auf Wasserüberschuss hin.
(3) Anschließend wird die zugegebene Wassermenge durch Rückwägung auf 0,01 g genau bestimmt.
(4) Beim ersten Versuch wird der Sättigungspunkt häufig überschritten. Es ist daher bei mindestens zwei weiteren Versuchen zu prüfen, ob sich der Sättigungspunkt mit weniger Wasser erreichen lässt. Maßgebend ist der kleinste Wert aus drei Einzelbestimmungen.
P.2.5 Auswertung
(1) Für die Ermittlung des Wasseranspruchs sind die Dichten der im Gemisch enthaltenen Stoffe, mindestens aber die Kornrohdichte des Feststoffes nach DIN 18.124 erforderlich.
(2) Der wassergefüllte Porenanteil des luftfreien Gemisches, ausgedrückt als Wasseranspruch nW, ergibt sich bei der erreichten Packungsdichte zu:
(P2.1) |
Hierin bedeuten:
nW | Wassergefüllter Porenanteil [-] |
VW | Volumen des Wasserbedarfs bei Sättigung in dichtester Lagerung, [cm3] |
VK | Volumen des eingewogenen Feststoffs, [cm3] |
mW | Masse des Wasserbedarfs bei Sättigung in dichtester Lagerung, [g] |
mK | Masse des eingewogenen Feststoffs, [g] |
ρK | Kornrohdichte, [g/cm3] |
ρW | Dichte des Wassers, [g/cm3] |
Der Wasseranspruch nach Puntke, WP, ergibt sich aus Gleichung (P.2.1) wie folgt:
WP= nW ×100 in Vol.-% | (P2.2) |
Verfahren zur Bestimmung des Verarbeitbarkeitsbereiches von Selbstverdichtendem Beton - "SVB-Verarbeitungsfenster" | Anhang Q (normativ) |
Q.1 Allgemeines
(1) Feste Grenzwerte oder Verarbeitbarkeitsklassen in dieser Richtlinie sind weder zweckmäßig noch geeignet, selbstverdichtende Betone (SVB) zu erfassen. Bei der Rezepturentwicklung und in der Erstprüfung ermittelt der Betonhersteller in Frisch- und Festbetonprüfungen den optimalen Verarbeitbarkeitsbereich für seinen Selbstverdichtenden Beton. Der optimale Verarbeitbarkeitsbereich ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beton ausreichend fließt, entlüftet und sedimentationsstabil ist. Um für alle Formen des selbstverdichtenden Betons einheitliche Regeln und Bewertungsmaßstäbe zu setzen, wird im Folgenden ein Verfahren zur Bestimmung des Verarbeitbarkeitsbereiches von Selbstverdichtendem Beton beschrieben ("SVB-Verarbeitungsfenster").
(2) Als Messverfahren zur Bestimmung des Fließverhaltens von Selbstverdichtendem Beton haben sich das Setzfließmaß und die Trichterauslaufzeit bewährt. Während das Setzfließmaß überwiegend von der Fließgrenze beeinflusst wird, hängt die Trichterauslaufzeit hauptsächlich von der Viskosität ab. Zur Ermittlung des optimalen Verarbeitbarkeitsbereiches werden zusätzlich zu den Frischbetonprüfungen (Setzfließmaß und Trichterauslaufzeit) Probekörper hergestellt, um das Gefüge des Betons im erhärteten Endzustand zu begutachten (Sedimentierneigung und Oberflächenbeschaffenheit des Betons).
Q.2 Bestimmung des SVB-Verarbeitungsfensters
(1) Für die Beurteilung der Verarbeitbarkeit des Selbstverdichtenden Betons wird in einem Diagramm die Trichterauslaufzeit tTrin Abhängigkeit vom Setzfließmaß sm aufgetragen, siehe Bild Q.1. In diesem Diagramm kann für den Selbstverdichtenden Beton unter Berücksichtigung der Ergebnisse der gespaltenen Probekörper ein Bereich durch Festlegung von unteren und oberen Grenzwerten für Setzfließmaß und Trichterauslaufzeit eingegrenzt werden ("SVB-Verarbeitungsfenster"), in dem eine ausreichend fließfähige und entmischungsarme Verarbeitbarkeit vorliegt, blockierungsfreies Fließen vorausgesetzt. Das blockierungsfreie Fließen wird separat bei der Prüfung des Setzfließmaßes mit Blockierring ermittelt. Außerhalb des SVB-Verarbeitungsfensters liegen Betonzusammensetzungen, die zu Sedimentation neigen bzw. nicht ausreichend entlüften (Lufteinschluss) oder nicht ausreichend fließen (Stagnation).
(2) Durch die festgelegten unteren und oberen Grenzwerte für Setzfließmaß und Trichterauslaufzeit werden der Zielwert und die zulässigen Abweichungen vom Zielwert wie folgt bestimmt:
Zielwert des Setzfließmaßes sm: zulässige Abweichung vom Zielwert: | sm = (smu+ smo) / 2 Δsm = ± (smo- smu) / 2 |
Zielwert der Trichterauslaufzeit tTr. zulässige Abweichung vom Zielwert: | tTr = (tTr,u+ tTr,o) / 2 ΔtTr = ± (tTr,o- tTr,u) / 2 |
(3) Da manche Selbstverdichtende Betone unterschiedliches Verhalten in verschiedenen Frischbetontemperaturbereichen zeigen, muss in der Erstprüfung der zum Einsatz kommende Temperaturbereich nachgewiesen werden. Gegebenenfalls müssen in Abhängigkeit von der Temperatur unterschiedliche SVB-Verarbeitungsfenster festgelegt werden.
(4) Der Hersteller gibt die Zielwerte und zulässigen Abweichungen für das Setzfließmaß und die Trichterauslaufzeit als Maß für die Verarbeitungseigenschaften an.
(5) Die Grenzen des Fensters müssen in einer laufenden Produktion durch die werkseigene Produktionskontrolle kontinuierlich überprüft werden, da sie sich durch Schwankungen der Ausgangsstoffe verändern können.
(6) Befindet sich mindestens ein Wert nicht im Fenster, wird der Beton verworfen oder es müssen geeignete Korrekturmaßnahmen (z.B. Fließmittelnachdosierung) eingeleitet werden, um den Selbstverdichtenden Beton wieder in den Verarbeitbarkeitsbereich zu bringen.
Bild Q .1 - Beispiel für einen Verarbeitbarkeitsbereich eines Selbstverdichtenden Betons
Zusätzliche Vorschriften für Selbstverdichtenden Beton | Anhang R (normativ) |
Dieser Anhang enthält zusätzlich zu DIN EN 206-1, Tabellen 22, 23 und 24 Festlegungen für die Produktionskontrolle bei der Herstellung von Selbstverdichtendem Beton bis zur Druckfestigkeitsklasse C70/85.
Für Selbstverdichtenden Beton ist gemeinsam mit dem Verarbeiter ein Qualitätssicherungsplan aufzustellen. Darin wird im Einzelnen festgelegt, was, wie, wie oft und durch wen zu überprüfen ist und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Für das Vorgehen bei Abweichungen vom Soll müssen die notwendigen Maßnahmen festgelegt und die Verantwortlichen benannt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen von den Verantwortlichen dokumentiert werden. Aus dem Qualitätssicherungsplan müssen die verantwortlichen Personen klar hervorgehen.
Die Zeilennummern in den folgenden Tabellen R.1, R.2 und R.3 beziehen sich auf jene in DIN EN 206-1, Tabellen 22, 23 und 24 und ersetzen oder ergänzen die entsprechenden Anforderungen.
Tabelle R.1 - Zusätzliche Kontrolle der Betonausgangsstoffe bei SVB
Betonausgangsstoff 1 | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit | |
1 | Zement | Wasserbedarf entweder zur Erzielung der Normsteife nach DIN EN 196-3 oder nach Anhang P.1 | Einhalten der vereinbarten Anforderungen | Jede Lieferung vor Betonherstellung |
Rückstellproben | Aufbewahren bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt | |||
4 | Gesteinskörnung | Siebversuch an feiner Gesteinskörnung | Einhalten der vereinbarten Anforderungen | Einmal je Produktionstag vor Betonherstellung |
8 | Zusatzmittel | Dichte | Einhalten der festgelegten Anforderungen | Jede Lieferung vor Betonherstellung |
Rückstellproben | Aufbewahren bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt | |||
10 | Zusatzstoffe | Flugasche:
Gesteinsmehl:
| Einhalten der vereinbarten Anforderungen | Jede Lieferung vor Betonherstellung |
10a | Kalksteinmehl nach DIN EN 12.620:
| Einhalten der Anforderungen nach DIN EN 197-1, 5.2.6 für Kalksteinmehl LL oder der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung | Erstlieferung von einer neuen Herkunft, wenn diese Angaben durch den Lieferanten des Kalksteinmehls nicht verfügbar sind | |
13a | Rückstellproben | Aufbewahren bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder vereinbarten Zeitpunkt | ||
1) Die Prüfungen an den Betonausgangsstoffen können auch durch Daten aus der werkseigenen Produktionskontrolle des Lieferanten der Ausgangsstoffe ersetzt werden. |
Tabelle R.2 - Zusätzliche Kontrolle der Ausstattung bei der Herstellung von SVB
Ausstattung | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit | |
3a | Wägeeinrichtungen für Zement, Gesteinskörnung, Zusatzstoffe | Prüfung der Wägegenauigkeit | Sicherstellen der Genauigkeit nach 9.6.2.2 (Funktionsprüfung) | Je Betoniertag vor der Herstellung |
5 | Zugabegeräte für Betonzusatzmittel | Prüfung der Genauigkeit | Erzielen genauer Zugaben | Je Betoniertag vor der Herstellung |
6a | Wasserzähler | Vergleich zwischen Messwert und Zielwert | Einwandfreies Arbeiten | Je Betoniertag vor der Herstellung |
7 | Gerät zur stetigen Messung des Wassergehaltes der feinen Gesteinskörnungen | Vergleich des z.B. durch Darren ermittelten Wassergehaltes | Sicherstellen der Genauigkeit | Je Betoniertag vor der Herstellung |
10 | Mess- und Laborgeräte | Funktionskontrolle | Einwandfreies Arbeiten | Je Betoniertag vor der Herstellung |
11a | Mischwerkzeuge | Funktionskontrolle | Einwandfreies Arbeiten | Je Betoniertag vor der Herstellung |
11b | Fahrmischer | Augenscheinprüfung | Kein Spülwasser in der Trommel | Vor jeder Beladung |
Tabelle R.3 - Zusätzliche Kontrolle der Herstellverfahren und der Betoneigenschaften bei SVB
Prüfgegenstand 1 | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit | |
2 | Wassergehalt der feinen Gesteinskörnung | Darrversuch und automatisches Feuchtemessgerät | Bestimmen der Trockenmasse und des noch erforderlichen Zugabewassers | Messung am Betoniertag vor Beginn der Betonherstellung (Darrversuch), sowie kontinuierlich während der Produktion |
4a | Wassergehalt des Frischbetons | Überprüfung der Menge des Zugabewassers | Einhalten der in der Erstprüfung festgelegten Höchstwerte | Bei jeder Herstellung von Probekörpern für die Festigkeitsprüfung |
7 | Konsistenz des Frischbetons | Prüfung nach Anhang M.1 | Einhalten der in der Erstprüfung und dem Verarbeitungsversuch festgelegten Konsistenz | Unmittelbar vor Verlassen des Werkes oder auf der Baustelle und unmittelbar vor und nach Fließmittelzugabe an jedem Mischfahrzeug |
7a | Trichterauslaufzeit | Prüfung nach Anhang M | Einhalten des in der Erstprüfung und dem Verarbeitungsversuch festgelegten Bereiches. | Einmal je Produktionstag |
7b | Sedimentationsneigung | Prüfung nach Anhang N | Einhalten der Anforderungen nach Abschnitt 5.4.1 | analog zu DIN 1045-2, Tabelle 13 |
17 | Mischanweisung a | Augenschein | Beachten der Mischanweisung | Vor jedem Mischen |
a) Die Reihenfolge der Zugabe der Betonausgangsstoffe und die Mischzeit sind in einer Mischanweisung für jedes Herstellwerk festzuhalten. Der Zeitpunkt der Fließmitteldosierung (auch Nachdosierung) ist bei der Erstprüfung entsprechend den voraussichtlichen Zugabezeiten zu wählen. |
Teil 3
Änderungen und Ergänzungen zu DIN 1045-3
4.4 Bauleitung | |
Absatz wird hinzugefügt | (4) Es sollte nur Personal mit der Herstellung von Selbstverdichtendem Beton befasst sein, das Erfahrung mit Selbstverdichtendem Beton hat. Das mit der Herstellung von Selbstverdichtendem Beton befasste Personal ist vor der ersten Herstellung besonders zu schulen. Die Schulungen sind im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle zu dokumentieren. |
5. Gerüste, Schalungen und Einbauteile
5.1 Allgemeines | |
Absatz (2), vierter Spiegelstrich wird ergänzt | - Die Schalung ist für den vollen Flüssigkeitsdruck |
8 Betonieren
8.2 Transport von Beton 8.2.1 Befördern von Beton zur Baustelle | |
Absatz (4) wird ergänzt | zu bemessen, falls keine anderen Nachweise vorliegen.
Die Ergebnisse der Erstprüfung müssen vorgelegt werden. |
8.4 Vorbereiten des Betonierens | |
Absatz (4) wird ersetzt | (4) Bei Verarbeitung von Selbstverdichtendem Beton ist der Betoniertermin dem Transportbetonwerk mindestens 2 Tage im Voraus mitzuteilen, damit die Ausgangsstoffe sowie die Geräte und Einrichtungen bereitgestellt bzw. geprüft werden können. |
neuer Absatz wird eingefügt | (8) Selbstverdichtender Beton muss nach Übergabe auf der Baustelle die erforderliche Konsistenz eine ausreichende Zeit lang aufweisen (Verarbeitbarkeitszeit tVB). Die Zeit ist in Abhängigkeit von den Baustellenbedingungen festzulegen. Sie muss so groß sein, dass der in der Schalung vorhandene Beton stets mit dem neu hinzukommenden Beton als einheitliche Masse in der Schalung fließt und aufsteigt. Bei chargenweisem Betonieren muss sichergestellt werden, dass sich zwei aufeinander folgende Lagen vermischen. |
neuer Absatz wird eingefügt | (9) Die Verarbeitbarkeitszeit tVBdarf
- bei der Fertigteilherstellung 20 Minuten und - bei Transportbeton ab Anlieferung auf der Baustelle 45 Minuten nicht unterschreiten. |
neuer Absatz wird eingefügt | (10) Es dürfen keine Trennschichten durch Überfließen bereits angesteifter Frischbetonoberflächen entstehen. |
neuer Absatz wird eingefügt | (11) Zwischen Hersteller und Verwender sind Liefermengen pro Stunde und Einbaugeschwindigkeit aufeinander abzustimmen. |
Anmerkung wird ergänzt | ANMERKUNG: Die Temperaturabhängigkeit der Frischbetoneigenschaften ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. |
8.5 Einbringen und Verdichten | |
Absätze (3) bis (6) gelten nicht | |
neuer Absatz wird eingefügt | (7) Eine ausreichende Entlüftung des Selbstverdichtenden Betons ist durch Wahl eines geeigneten Einbauverfahrens sicherzustellen. |
8.6 Oberflächenbearbeitung | |
Anmerkung wird ergänzt | ANMERKUNG: Bei Selbstverdichtendem Beton sollten die für den Anwendungsfall vorgesehenen Bearbeitungsverfahren vor Ausführung in einem Praxisversuch überprüft werden. |
8.7 Nachbehandlung und Schutz
8.7.3 Beginn der Nachbehandlung | |
Anmerkung wird ergänzt | ANMERKUNG: Auf die Forderung nach dem unmittelbarem Beginn der Nachbehandlung nach dem Einbau von Selbstverdichtendem Beton wird besonders hingewiesen. |
11.5 Überwachung des Betonierens | |
Neuer Absatz wird eingefügt | (3) Selbstverdichtender Beton ist mindestens in der Überwachungsklasse 2 mit erweiterten Frischbetonprüfungen nach Anhang A einzuordnen. |
Tabelle 3, Zeile 5, 6. Spiegelstrich wird ergänzt | - Selbstverdichtender Beton |
Anhang A, Tabelle A.1 wird ersetzt.
Tabelle A.1 - Umfang und Häufigkeit der Prüfungen bei SVB
Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Zeile | Gegenstand | Prüfverfahren | Anforderung | Häufigkeit für Überwachungsklasse | |
2 | 3 | ||||
Frisch- und Festbetoneigenschaften | |||||
1 | Lieferschein | Augenscheinprüfung | Übereinstimmung mit der Festlegung | Jedes Lieferfahrzeug | |
2 | Konsistenz | Prüfung nach Teil 2, Anhang M.1 | Verarbeitbarkeitsbereich, wie in Erstprüfung festgelegt | Jedes Lieferfahrzeug | |
2a | Trichterauslaufzeit | Prüfung nach Teil 2, Anhang M.2 | Verarbeitbarkeitsbereich, wie in Erstprüfung festgelegt | Jedes Lieferfahrzeug | |
3 | Frischbetonrohdichte | DIN EN 12.350-6 | Wie festgelegt | Bei Herstellung von Probekörpern für die Festigkeitsprüfung; In Zweifelsfällen | |
4 | Gleichmäßigkeit des Betons | Augenscheinprüfung | Homogenes Erscheinungsbild | Jedes Lieferfahrzeug | |
Vergleich von Eigenschalten | Stichproben müssen die gleichen Eigenschaften aufweisen | In Zweifelsfällen | |||
4a | Sedimentationsneigung | Prüfung nach Teil 2, Anhang N | Einhalten der Anforderungen nach Teil 2, Abschnitt 5.4.1 | Mit Betonierbeginn und bei Herstellung von Probekörpern für die Festigkeitsprüfung; In Zweifelsfällen | |
5 | Druckfestigkeit | Prüfung nach DIN 1045-3, Anhang A.2 | Wie festgelegt mit den Annahmekriterien nach DIN 1045-3, Anhang A.2 | Nach DIN 1045-3, Anhang A.2 | |
6 | Luftgehalt von Luftporenbeton | DIN 12.350-7 | Wie festgelegt | Zu Beginn jedes Betonierabschnitts; In Zweifelsfällen | |
7 | Andere Eigenschaffen | In Übereinstimmung mit Normen, Richtlinien oder wie vorab vereinbart. | - | - | - |
Technische Einrichtungen | |||||
9 | Mess- und Laborgeräte | Funktionskontrolle | Ausreichende Messgenauigkeit | Je Betoniertag |
ENDE |