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Änderungstext
Verordnung zur Anpassung an die Bayerische Bauordnung
- Bayern -
Vom 7. August 2018
(GVBl. Nr. 16 vom 31.08.2018 S. 694)
Auf Grund
verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
§ 1
Änderung der Bauvorlagenverordnung
Die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) vom 10. November 2007 (GVBl. S. 792, BayRS 2132-1-2-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 178 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
2. In § 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 werden die Wörter "Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl 1991 I S. 58)" durch die Angabe "Planzeichenverordnung 1990" ersetzt.
3. In § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. g wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
4. § 15 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayBO" durch die Wörter "den Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und 3, Art. 62a Abs. 1 und Art. 62b Abs. 1 BayBO" ersetzt.
b) In Abs. 2 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 BayBO" durch die Angabe "den Art. 62a Abs. 2, Art. 62b Abs. 2 BayBO" ersetzt.
c) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayBO" durch die Angabe "Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 Satz 2 BayBO" durch die Angabe "Art. 62a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BayBO" ersetzt.
5. § 17 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort " , Außerkrafttreten" gestrichen.
b) In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen.
c) Satz 2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 tritt die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) vom 8. Dezember 1997 (GVBl S. 822, ber. 1998 S. 271, BayRS 2132-1-2-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2007 (GVBl S. 58), außer Kraft.
wird aufgehoben.
§ 2
Änderung der Feuerungsverordnung
§ 15 der Feuerungsverordnung (FeuV) vom 11. November 2007 (GVBl. S. 800, BayRS 2132-1-3-B), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2012 (GVBl. S. 732) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen und wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.
2. Satz 2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 tritt die Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuV) vom 6. März 1998 (GVBl S. 112, BayRS 2132-1-3-I), geändert durch § 2 der Verordnung vom 19. Juli 2005 (GVBl S. 310), außer Kraft.
wird aufgehoben.
§ 3
Änderung der Garagen- und Stellplatzverordnung
Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) vom 30. November 1993 (GVBl. S. 910, BayRS 2132 1-4-B), die zuletzt durch Verordnung vom 25. April 2015 (GVBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
2. In § 12 Abs. 3 Satz 1 Satzteil nach Nr. 2 wird das Wort "ereichbar" durch das Wort "erreichbar" ersetzt.
3. In der Überschrift des § 19 wird vor dem Wort "Bauvorlagen" das Wort "Zusätzliche" eingefügt.
4. In § 21 Abs. 1 wird die Angabe "Art. 3 Abs. 1 BayBO" durch die Angabe "Art. 3 BayBO" ersetzt.
5. § 24 wird wie folgt geändert:
a) Der Überschrift wird das Wort " , Außerkrafttreten" angefügt.
b) Im Wortlaut wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.
§ 4
Änderung der Versammlungsstättenverordnung
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 736, BayRS 2132-1-5-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 62 des Gesetzes vom 8. April 2013 (GVBl. S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
2. In § 11 Abs. 4 wird im Wortlaut die Satznummerierung gestrichen.
3. In § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/ Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" durch die Wörter "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" ersetzt.
4. In § 45 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 4 Satz 2 BayBO" durch die Angabe "Art. 62 Abs. 1 Satz 4 BayBO" ersetzt.
5. § 49 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort " , Übergangsregelung" gestrichen.
b) In Abs. 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.
§ 5
Änderung der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
Die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) vom 3. August 2001 (GVBl. S. 593, BayRS 2132-1-9-B), die durch § 4 der Verordnung vom 29. November 2007 (GVBl. S. 847) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO" durch die Angabe "Art. 62b Abs. 2 Satz 1 BayBO" ersetzt.
§ 3 Bestehende Anlagen und EinrichtungenBei bestehenden technischen Anlagen und Einrichtungen ist die Frist nach § 2 Abs. 2 vom Zeitpunkt der letzten Prüfung zu rechnen.
wird aufgehoben.
3. Der bisherige § 4 wird § 3 und in Nr. 1 wird die Angabe " §§ 2 und 3" durch die Angabe " § 2" ersetzt.
4. Der bisherige § 6 wird § 4 und wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 6 In-Kraft-Treten | " § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". |
b) Im Wortlaut wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.
§ 6
Änderung der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen
Die Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) vom 29. November 2007 (GVBl. S. 829, BayRS 2132-1-10-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 179 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird vor der Angabe "PrüfVBau" das Wort "Prüfsachverständigenverordnung -" eingefügt.
2. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
3. In § 15 Abs. 1 wird die Angabe "Art. 62 Abs. 3 BayBO" durch die Angabe "Art. 62a Abs. 2 BayBO" ersetzt.
4. In § 23 Satz 2 werden die Wörter "Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze" durch die Wörter "Garagen- und Stellplatzverordnung" ersetzt.
5. In § 38 Abs. 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.
§ 7
Änderung der Beherbergungsstättenverordnung
§ 15 der Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538, BayRS 2132-1-19-B), die zuletzt durch § 5 der Verordnung vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 332) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Überschrift wird das Wort " , Außerkrafttreten" angefügt.
2. Im Wortlaut wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft." ersetzt.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft.
ID 181427
ENDE |