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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung
- Brandenburg -
Vom 29. August 2022
(GVBl. II Nr. 61 vom 02.09.2022)
Auf Grund des § 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Satz 2 und § 18 Absatz 2 Satz 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246), von denen § 18 Absatz 2 Satz 2 durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I 32 S. 27) neu gefasst worden ist, verordnet der Minister des Innern und für Kommunales:
Die Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung vom 30. Juli 2010 (GVBl. II Nr. 51), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. Januar 2019 (GVBl. II Nr. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
3.bei der Erstattung von Gutachten und Obergutachten jeweils die Kosten einer Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller und den Eigentümer des Grundstücks. | " 3. bei der Erstattung von Gutachten und Obergutachten jeweils die Kosten einer Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller und einer Abschrift für den Eigentümer des Grundstücks, wenn der Eigentümer und Antragsteller nicht identisch sind; bei mehreren Eigentümern gilt je Eigentümer eine digitale Abschrift (PDF) als in die Gebühr einbezogen." |
b) Folgender Satz wird angefügt:
"Für jede weitere beantragte Ausfertigung des Gutachtens werden Auslagen nach § 9 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg sowie Gebühren nach der Tarifstelle 1.9 der Anlage erhoben."
2. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Alt:
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Gebührentarif
Tarif- stelle | Gegenstand | Gebühr |
1 | Erstattung von Gutachten und Obergutachten | |
Ist die Gebühr wertabhängig, wird der im Gutachten für das Bewertungsobjekt ermittelte Wert der Gebührenberechnung zugrunde gelegt.
Folgende Ausnahmen sind zu berücksichtigen:
| ||
1.1 | Gutachten über
| |
a) bei einem Wert bis 250.000 EUR | 0,4 Prozent des Wertes zuzüglich 600 EUR | |
b) bei einem Wert über 250.000 EUR bis 500.000 EUR | 0,2 Prozent des Wertes zuzüglich 1.100 EUR | |
c) bei einem Wert über 500.000 EUR | 0,08 Prozent des Wertes zuzüglich 1.700 EUR | |
1.2 | Gutachten über
| |
a) bei einem Wert bis 250.000 EUR | 0,3 Prozent des Wertes zuzüglich 500 EUR | |
b) bei einem Wert über 250.000 EUR bis 500.000 EUR | 0,15 Prozent des Wertes zuzüglich 875 EUR | |
c) bei einem Wert über 500.000 EUR | 0,06 Prozent des Wertes zuzüglich 1.325 EUR | |
1.3 | Gutachten in Enteignungsverfahren | |
1.3.1 | Gutachten im Enteignungsverfahren über
| Gebühr nach Tarifstelle 1.1 zuzüglich 200 EUR |
1.3.2 | Gutachten im Enteignungsverfahren über
| Gebühr nach Tarifstelle 1.2 zuzüglich 200 EUR |
1.3.3 | Gutachten über die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile | Gebühr nach Tarifstelle 1.2 |
1.3.4 | Zustandsfeststellungen bei vorzeitiger Besitzeinweisung | |
a) für ein unbebautes Grundstück | 500 EUR | |
b) für ein bebautes Grundstück | 600 EUR | |
1.3.5 | Anhörung des Gutachterausschusses bei Verhandlungen vor der Enteignungsbehörde einschließlich der erforderlichen Fahrtzeiten, je angefangene Viertelstunde | 15 EUR |
1.4 | Gutachten über
| 500 EUR |
1.5 | Ist die Gutachtenerstattung mit deutlich geringerem Aufwand möglich und wird dieser durch den Antragsteller veranlasst (z.B. bei der Ermittlung von Anfangs- oder Endwerten auf der Basis besonderer Bodenrichtwerte, bei der Erstattung von mehreren nach verschiedenen Tarifstellen abzurechnenden Gutachten für dasselbe Bewertungsobjekt, bei der Fortschreibung eines vom Gutachterausschuss erstatteten Gutachtens auf einen späteren Bewertungsstichtag bei gleichbleibenden wertbeeinflussenden Merkmalen), so ist die Gebühr unter Berücksichtigung dieses geringeren Aufwands wie folgt festzusetzen: | 50 bis 90 Prozent der Gebühr nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.4 |
1.6 | Sind im Zusammenhang mit der Gutachtenerstattung deutlich über den üblichen Rahmen hinausgehende Mehrarbeiten erforderlich (z.B. für örtliche Bauaufnahmen wegen fehlender oder nicht verwertbarer Bauunterlagen; für die Untersuchung von gravierenden Mängeln am Wertermittlungsobjekt, bei Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung), so ist die Gebühr unter Berücksichtigung dieses Mehraufwands wie folgt festzusetzen: | 110 bis 175 Prozent der Gebühr nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.4 |
1.7 | Erstattung von Obergutachten | 150 Prozent der Gebühr nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.6 |
1.8 | Farbkopien und -ausdrucke für Gutachten und Obergutachten je Seite | |
a) DIN A4 | 1,50 EUR | |
b) DIN A3 | 2 EUR | |
2 | Ermittlung von Bodenrichtwerten | |
2.1 | Ermittlung von Bodenrichtwerten gemäß § 196 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 BauGB | gebührenfrei |
2.2 | Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten gemäß § 196 Absatz 1 Satz 7 BauGB | |
- je Bodenrichtwert | 350 EUR | |
Mindestgebühr je Antrag | 700 EUR | |
2.3 | Anpassung von besonderen Bodenrichtwerten an die allgemeinen Wertverhältnisse, je Bodenrichtwert und Anpassung | 35 EUR |
3 | Bereitstellung von Daten aus der Kaufpreissammlung | |
3.1 | Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung | |
a) über ein unbebautes Grundstück | ||
Grundgebühr je Auskunft mit bis zu fünf Vergleichsfällen | 60 EUR | |
je weitere angefangene fünf Vergleichsfälle | 20 EUR | |
b) über ein bebautes Grundstück | ||
Grundgebühr je Auskunft mit bis zu fünf Vergleichsfällen | 75 EUR | |
je weitere angefangene fünf Vergleichsfälle | 25 EUR | |
3.2 | Auswertungen und summarische Auskünfte aus der Kaufpreissammlung | 50 bis 2.000 EUR |
3.3 | Übermittlung der Kaufpreissammlung an das zuständige Finanzamt zum Zwecke der Besteuerung | gebührenfrei |
3.4 | Weitergabe von Daten aus der Kaufpreissammlung für wissenschaftliche Zwecke
Anmerkung: | |
a) für die ersten 200 Vergleichsfälle | 140 EUR | |
b) für je weitere angefangene 200 Vergleichsfälle | 70 EUR | |
4 | Auswertungen des Oberen Gutachterausschusses | |
Überregionale Auswertungen und Analysen sowie Bereitstellung von Daten von Objekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt vorhanden sind | ||
a) auf Antrag eines Gutachterausschusses | gebührenfrei | |
b) auf Antrag Dritter | 50 bis 4.000 EUR | |
5 | Auskünfte und Tätigkeiten nach Zeitaufwand | |
5.1 | Erteilung von flächendeckenden Auskünften aus der Datensammlung über vereinbarte Nutzungsentgelte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 NutzEV | |
a) für eine Gemarkung | 22 EUR | |
b) für bis zu drei Gemarkungen | 33 EUR | |
c) für mehr als drei Gemarkungen | 55 EUR | |
5.2 | Erteilung von mündlichen Auskünften über Bodenrichtwerte, aus dem Grundstücksmarktbericht oder von sonstigen Auskünften | |
a) für die erste Viertelstunde | gebührenfrei | |
b) je angefangene weitere Viertelstunde | 12 EUR | |
5.3 | Erteilung von schriftlichen und elektronischen Auskünften - über Bodenrichtwerte
| |
je angefangene Viertelstunde | 12 EUR | |
5.4 | Mitteilung der Bodenrichtwerte an das zuständige Finanzamt zum Zwecke der steuerlichen Bewertung | gebührenfrei |
5.5 | fachliche Äußerungen über Grundstückswerte für Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben | |
je angefangene Viertelstunde | 12 EUR | |
5.6 | Mitwirkung bei der Erstellung des Mietspiegels je angefangene Viertelstunde | 12 EUR |
6 | Bereitstellung der Bodenrichtwerte | |
6.1 | Bodenrichtwertkarte (Druckexemplar auf der Grundlage topografischer Kartenwerke bis Jahrgang 2009) | 30 EUR |
6.2 | BRW-DVD inkl. Software zur Ortsuche für das Gebiet eines Gutachterausschusses je Landkreis oder kreisfreie Stadt | 30 EUR |
6.3 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte, Ausdruck der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Geobasisdaten im Papierformat bis | |
a) DIN A4 | 12 EUR | |
b) DIN A3 | 20 EUR | |
c) DIN A2 | 30 EUR | |
d) DIN A1 | 40 EUR | |
e) DIN A0 | 50 EUR | |
6.4 | Bereitstellung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Geobasisdaten als PDF-Datei auf einem digitalen Datenträger im Seitenformat bis | |
a) DIN A4 | 12 EUR | |
b) DIN A3 | 20 EUR | |
c) DIN A2 | 24 EUR | |
d) DIN A1 | 30 EUR | |
e) DIN A0 | 37 EUR | |
7 | Grundstücksmarktberichte | |
7.1 | Abruf des allgemeinen Teils ohne die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach § 193 Absatz 5 BauGB im Internetportal | kostenfrei |
7.2 | vollständiger Grundstücksmarktbericht (gedruckte oder digitale Form) für den Bereich eines Gutachterausschusses | 30 EUR |
7.3 | vollständiger Grundstücksmarktbericht (gedruckte oder digitale Form) des Oberen Gutachterausschusses für das Land Brandenburg | 40 EUR |
7.4 | Mitteilung der vollständigen Grundstücksmarktberichte für den Bereich eines Gutachterausschusses oder für den Bereich des Landes Brandenburg für das zuständige Finanzamt zum Zwecke der steuerlichen Bewertung | kostenfrei |
8 | Sonstiges | |
8.1 | Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem vom Gutachterausschuss wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen | 10 bis 500 EUR |
8.2 | Zurückweisung und teilweise Zurückweisung von Drittwidersprüchen, wenn die Sachentscheidung gebührenfrei war | 10 bis 500 EUR |
Neu:
"Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Gebührentarif
Tarifstelle | Gegenstand | Gebühr |
1 | Erstattung von Gutachten und Obergutachten sowie Zustandsfeststellungen
Ist die Gebühr wertabhängig, wird der im Gutachten für das Bewertungsobjekt ermittelte Wert der Gebührenberechnung zugrunde gelegt. Folgende Ausnahmen sind zu berücksichtigen:
| |
1.1 | Gutachten über
| |
1.1.1 |
|
1.000 EUR zuzüglich 0,3 Prozent des Wertes |
1.1.2 |
|
1.250 EUR zuzüglich 0,2 Prozent des Wertes |
1.1.3 |
|
1.850 EUR zuzüglich 0,15 Prozent des Wertes |
1.2 | Gutachten über
| |
1.2.1 |
|
900 EUR zuzüglich 0,2 Prozent des Wertes |
1.2.2 |
|
1.025 EUR zuzüglich 0,15 Prozent des Wertes |
1.2.3 |
|
1.475 EUR zuzüglich 0,06 Prozent des Wertes |
1.3 | Gutachten und Zustandsfeststellungen in Enteignungsverfahren | |
1.3.1 | Gutachten im Enteignungsverfahren über
|
Gebühr nach Tarifstelle 1.1 zuzüglich 200 EUR |
1.3.2 | Gutachten im Enteignungsverfahren über
|
Gebühr nach Tarifstelle 1.2 zuzüglich 200 EUR |
1.3.3 | Gutachten über die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile |
Gebühr nach Tarifstelle 1.2 |
1.3.4 | Zustandsfeststellungen bei vorzeitiger Besitzeinweisung | |
1.3.4.1 |
|
900 EUR |
1.3.4.2 |
|
1.000 EUR |
1.3.5 | Anhörung des Gutachterausschusses bei Verhandlungen vor der Enteignungsbehörde einschließlich der erforderlichen Fahrt- und Wartezeiten, je angefangene Viertelstunde |
20 EUR |
1.4 | Gutachten über | |
1.4.1 |
|
1.000 EUR |
1.4.2 |
|
1.000 EUR |
1.5 | Gutachten über Miet- und Pachtwerte |
1.000 EUR |
1.6 | Ist die Gutachtenerstattung nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.5 mit deutlich geringerem Aufwand möglich und wird dieser durch den Antragsteller veranlasst (zum Beispiel bei der Ermittlung von Anfangs- oder Endwerten auf der Basis besonderer Bodenrichtwerte, bei der Erstattung von mehreren nach verschiedenen Tarifstellen abzurechnenden Gutachten für dasselbe Bewertungsobjekt, bei der Fortschreibung eines vom Gutachterausschuss erstatteten Gutachtens auf einen späteren Bewertungsstichtag bei gleichbleibenden wertbeeinflussenden Merkmalen), so ist die Gebühr unter Berücksichtigung dieses geringeren Aufwands wie folgt festzusetzen: |
50 bis 90 Prozent der Gebühr nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.5 |
1.7 | Sind im Zusammenhang mit der Gutachtenerstattung nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.5 deutlich über den üblichen Rahmen hinausgehende Mehrarbeiten erforderlich (zum Beispiel für die Beschaffung von Miet- und Pachtdaten, für örtliche Bauaufnahmen wegen fehlender oder nicht verwertbarer Bauunterlagen; für die Untersuchung von gravierenden Mängeln am Wertermittlungsobjekt, bei Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung), so ist die Gebühr unter Berücksichtigung dieses Mehraufwands wie folgt festzusetzen: |
110 bis 175 Prozent der Gebühr nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.5 |
1.8 | Erstattung von Obergutachten |
150 Prozent der Gebühr nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.7 |
1.9 | Farbkopien und -ausdrucke für Gutachten und Obergutachten je Seite | |
1.9.1 |
|
1,50 EUR |
1.9.2 |
|
2 EUR |
2 | Ermittlung von Bodenrichtwerten | |
2.1 | Ermittlung von Bodenrichtwerten gemäß § 196 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) |
gebührenfrei |
2.2 | Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten gemäß § 196 Absatz 1 Satz 7 BauGB | |
2.2.1 |
|
500 EUR |
2.2.2 |
|
920 EUR |
2.3 | Anpassung von besonderen Bodenrichtwerten an die allgemeinen Wertverhältnisse | |
2.3.1 |
|
46 EUR |
2.3.2 |
|
92 EUR |
3 | Bereitstellung von Daten aus der Kaufpreissammlung und aus der Datensammlung über vereinbarte Nutzungsentgelte | |
3.1 | Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung | |
3.1.1 |
|
70 EUR |
3.1.2 |
|
85 EUR |
3.1.3 |
|
5 EUR |
3.2 | abschließende Auskunft darüber, dass keine Vergleichsfälle vorhanden sind (Negativauskunft) | |
3.2.1 |
|
35 EUR |
3.2.2 |
|
gebührenfrei |
3.3 | Auswertungen und summarische Auskünfte aus der Kaufpreissammlung |
60 bis 2.000 EUR |
3.4 | Bereitstellung von Daten aus der Kaufpreissammlung für wissenschaftliche Zwecke
Anmerkung: Wissenschaftliche Zwecke liegen nicht vor, wenn die Nutzung der Ergebnisse aus den wissenschaftlichen Untersuchungen überwiegend kommerziellen Zwecken dienen soll. | |
3.4.1 |
|
500 EUR |
3.4.2 |
|
550 bis 2.000 EUR |
3.5 | Erteilung von flächendeckenden Auskünften aus der Datensammlung über vereinbarte Nutzungsentgelte gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 NutzEV | |
3.5.1 |
|
44 EUR |
3.5.2 |
|
22 EUR |
3.6 | Überregionale Auswertungen und Analysen des Oberen Gutachterausschusses sowie Bereitstellung von Daten von Objekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt vorhanden sind | |
3.6.1 |
|
gebührenfrei |
3.6.2 |
|
60 bis 4.000 EUR |
4 | Auskünfte und Tätigkeiten nach Zeitaufwand | |
4.1 | Erteilung von mündlichen Auskünften über Bodenrichtwerte, aus dem Grundstücksmarktbericht oder von sonstigen Auskünften | |
4.1.1 |
|
gebührenfrei |
4.1.2 |
|
16 EUR |
4.2 | Erteilung von schriftlichen und elektronischen Auskünften | |
4.2.1 |
|
16 EUR |
4.2.2 |
|
16 EUR |
4.3 | Mitteilung der Bodenrichtwerte an das zuständige Finanzamt für Zwecke der steuerlichen Bewertung |
gebührenfrei |
4.4 | fachliche Äußerungen über Grundstückswerte für Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben, je angefangene Viertelstunde |
16 EUR |
4.5 | Mitwirkung bei der Erstellung des Mietspiegels, je angefangene Viertelstunde |
16 EUR |
5 | Bereitstellung der Bodenrichtwerte | |
5.1 | Bodenrichtwertdaten, die von den Nutzerinnen und Nutzern über automatisierte Verfahren abgerufen werden |
gebührenfrei |
5.2 | Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (Darstellung der Bodenrichtwerte auf Kartengrundlagen) im Papierformat bis maximal DIN A3 oder als PDF-Datei im Seitenformat bis | |
5.2.1 |
|
23 EUR |
5.2.2 |
|
30 EUR |
5.2.3 |
|
35 EUR |
5.2.4 |
|
40 EUR |
5.3 | automatisierte Ansicht von Bodenrichtwerten und automatisierter Abruf von Bodenrichtwertinformationen im PDF-Format aus dem Bodenrichtwert-Portal |
gebührenfrei |
6 | Grundstücksmarktberichte | |
6.1 | Abruf als PDF-Dokument über automatisierte Verfahren |
gebührenfrei |
6.2 | individuelle Bereitstellung des Grundstücksmarktberichts für den Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses oder des Oberen Gutachterausschusses in gedruckter Form |
46 EUR |
6.3 | Mitteilung der vollständigen Grundstücksmarktberichte für das zuständige Finanzamt zum Zwecke der steuerlichen Bewertung |
gebührenfrei |
7 | Sonstiges | |
7.1 | Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem vom Gutachterausschuss wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen |
16 bis 600 EUR |
7.2 | Zurückweisung und teilweise Zurückweisung von Drittwidersprüchen |
10 bis 500 EUR |
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
ID: 221808
ENDE |