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Änderungstext
VV TB Bln - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- Berlin -
Vom 12. Januar 2024
(ABl. Nr. 4 vom 26.01.2024 S. 192)
Auf Grund des § 86a der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 472) geändert worden ist, werden die Anforderungen nach § 3 BauO Bln durch die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen konkretisiert.
Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2023/1 (angehört als MVV TB 2022/1), die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 17. April 2023 beziehungsweise 10. Mai 2023 (Druckfehlerberichtigung) veröffentlicht wurde. Die geänderten Textpassagen sind dunkelrot hervorgehoben.
Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Sie kann unter:
Bauaufsicht - Berlin.de (Verwaltungsvorschriften)
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml
abgerufen werden.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 25. April 2022, die zuletzt am 28. März 2023 geändert wurde, außer Kraft.
ID: 240159
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