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Änderungstext
6. Anpassungsverordnung
Sechste Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien
Vom 29. Oktober 2004
(GBl. Nr. 15 vom 26.11.2004 S. 810)
Auf Grund von § 5a Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1984 (GBl. S.101) wird im Einvernehmen mit dem Justizministerium, dem Wirtschaftsministerium und dem Sozialministerium verordnet:
Erster Abschnitt
Anpassung von Gesetzen
Das Architektengesetz in der Fassung vom 5. Oktober 1999 (GBl. S.411) wird wie folgt geändert:
In § 13 Abs.3 Satz 2, § 15 Abs. 3, § 20 Abs. 3 Satz 1, § 27 Abs. 1 und 2 Satz 2 und § 29 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Das Ingenieurkammergesetz vom 8. Januar 1990 (GBl. S. 16), geändert durch Artikel 25 der 5. Anpassungsverordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S. 278), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs.2, § 7 Abs.4 Sätze 1 und 3, § 11 Abs. l Satz 1 und Abs. 5 Satz 3, § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 24 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
2. In § 11 Abs.5 Satz 2 wird die Bezeichnung ≫Wirtschaftsminister≪ durch die Bezeichnung ≫Innenminister≪ ersetzt.
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 8. August 1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 2003 (GBl. S. 695), wird wie folgt geändert:
In § 46 Abs. 1 Nr. 1 wird die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Das Gesetz zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) und über Zuständigkeiten nach dem Bauproduktengesetz vom 15. Dezember 1992 (GBl. S. 761) wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Das Gesetz zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. Dezember 2001 (GBl. S. 682) wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. l Satz 1, § 2 Abs.2 Satz 3 und § 4 Satz 1 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Das Gesetz zur Ausführung des Wohngeldgesetzes vom 13. Dezember 2001 (GBl. S.683) wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 2 wird die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für Baden-Württemberg in der Fassung vom 2. März 2002 (GBl. 5.154) wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 2 Satz 1 und § 9 Satz 3 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Zweiter Abschnitt
Änderungen von Rechtsverordnungen
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst vom 29. Oktober 2002 (GBl. S.480, ber. 2003 S.198, S.539) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 18 Abs. 3 Nr. 2 und 4, Abs. 4 Nr. 1 und 5, Abs. 6 Nr. 2 und Abs. 10, 11 und 13 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
2. In der Eingangsformel werden die Worte ≫im Einvernehmen mit dem Innenministerium≪ gestrichen.
Die Berufsgerichtsordnung in der Fassung vom 7. Juli 1975 (GBl. S.588), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1994 (GBl. S. 317), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift, §§ 13, 33 Abs. 3 Satz 2 und § 54 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz vom 25. April 1983 (GBl. S.186), zuletzt geändert durch Artikel 82 der 5. Anpassungsverordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S.278), wird wie folgt geändert:
In § 2 Satz 2 wird die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Fachaufsicht bei der Durchführung der Gesetze über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen durch Bundesbehörden vom 15. Juni 1998 (GBl. S.374) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift und § 1 Nr. 2 wird jeweils die Bezeichnung ≫Wirtschaftsministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Innenministerium≪ ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 19. Januar 1965 (GBl. S.5), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. September 1998 (GBl. S. 561), wird wie folgt geändert:
In § 2 wird die Bezeichnung ≫Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung≪ durch die Bezeichnung ≫Justizministerium≪ ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigungen nach den §§ 20 und 37 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 24. September 2002 (GBl. S.370) wird wie folgt geändert:
In § 1 wird die Bezeichnung ≫Sozialministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Justizministerium≪ ersetzt.
Die Verordnung des Sozialministeriums über die Dienstaufsicht bei den Gerichten für Arbeitssachen vom 12. Mai 1995 (GBl. S.456) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift und § 1 Nr.1 wird jeweils die Bezeichnung ≫Sozialministerium≪ durch die Bezeichnung ≫Justizministerium≪ ersetzt.
2. In der Eingangsformel werden in Nummer 1 die Worte ≫im Einvernehmen mit dem Justizministerium≪ gestrichen.
Die Verordnung des Innenministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Sozialministeriums und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge und des Sachschadenersatzes vom 18. Dezember 1980 (GBl. 1981 S.2), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 1. Juli 2004 (GBl. S.469), wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird folgende Nummer 7 angefügt: ≫7. im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit
- auf den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts.≪
b) Absatz 4 wird aufgehoben.
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Nummer 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Spalte 2 wird folgende Nummer 4.5 angefügt:
≫4.5 Präsident des Landesarbeitsgerichts≪.
bb) In Spalte 3 wird folgende Nummer 4.5 angefügt:
≫4.5 des Landesarbeitsgerichts und Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts≪.
b) Nummer 8 wird wie folgt geändert:
In den Spalten 2 und 3 wird Nummer 8.2 gestrichen.
Dritter Abschnitt
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.