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Regelwerk

Änderungstext

H-VV TB - Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2023/1

- Hessen -

Vom 1. August 2023
(StAnz. Nr. 34 vom 21.08.2023 S.1079)



Bezug: Erlass vom 29. September 2022 (StAnz. S. 1189)

Aufgrund des § 90 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO) werden die in der Anlage des Erlasses enthaltenen Technischen Baubestimmungen bekannt gemacht.

Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2023/1 (angehört als MVV TB 2022/1), die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 17. April 2023 einschließlich Druckfehlerberichtigung vom 10. Mai 2023 veröffentlicht wurden. Die erforderlichen Anpassungen an das Landesrecht sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht. Die Änderungen gegenüber der H-VV TB 2021/1 (Erlass vom 29. September 2022 (StAnz. S. 1189) sind in Rot dargestellt, sofern sie auf Änderungen der MVV TB 2023/1 beruhen und in Blau, sofern sie sich aus dem Landesrecht ergeben.

Soweit sich gegenüber dem Mustertext in dieser Bekanntmachung Änderungen und Ergänzungen ergeben, handelt es sich um erläuternde Hinweise oder um Angleichungen an das hessische Landesrecht.

Die zum 22. Februar 2022 aktualisierte Fassung des Musters der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen wird als Technische Regel unter der lfd. Nr. A 2.2.1.10 bekannt gemacht und als Anhang HE 5 übernommen.

Die Technische Regel zur Verwendung von normalentflammbaren Verglasungen in Außenwänden wird unter der lfd. Nr. A 2.2.1.17 eingeführt und erstmals als Anhang 18 eingeführt.

Der vorliegende Erlass tritt zum 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlass vom 29. September 2022 (StAnz. S. 1189) aufgehoben.

Von einer Veröffentlichung der Anlage wird im Hinblick auf ihren Umfang abgesehen. Sie kann unter https://wirtschaft.hessen.de/ Wohnen-Bauen/Bauvorschriften/Technische-Baubestimmungen-Planung-Bemessung- und- Ausfuehrungsregelnbaulicher-Anlagen abgerufen werden.

ID: 231670

ENDE