Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Richtlinie Berechnungsgrundsätze für Hochwasserschutzwände, Flutschutzanlagen und Uferbauwerke im Bereich der Tideelbe der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hamburg -
Fassung April 2013
(Amtl.Anz. Nr. 20 vom 10.03.2015 S. 435)
Anlage 2 Technische Baubestimmung
1. Allgemeines
Die Richtlinie bezieht sich auf Hochwässerschutzwände, Flutschutzanlagen und Uferbauwerke im Tideeinfluss der Elbe.
Hochwasserschutzwände, Flutschutzanlagen und Uferbauwerke werden durch unterschiedliche Einwirkungen beansprucht. Die Ansätze der technischen Normen, insbesondere der EAU, werden in den vorliegenden Bemessungsansätzen für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg spezifiziert.
Basis sind umfangreiche Messreihen und gutachterliche Auswertungen der in Hamburg vorliegenden Verhältnisse. Sollten die örtlichen Verhältnisse stark von den vorausgesetzten Randbedingungen abweichen, so sind die notwendigen Untersuchungen durchzuführen und zutreffende Anforderungen zu stellen.
Die Bemessung ist nach dem Teilsicherheitskonzept gem. Handbuch EC7-1 bzw. EAU 2012 durchzuführen.
1.1 Begriffe und Definitionen
AW | Außenwasserstand | [m über NN] |
BW | Bemessungswasserstand | [m über NN] |
ct | Transmissionskoeffizient | [-] |
Δγ' | Veränderung der Bodenwichte infolge Grundwasserströmungsdruck | [KN/m3] |
d | Wassertiefe vor der HWS-Wand | [m] |
dw | Dicke der dichtenden Schicht | [m] |
Fh | Wellenersatzlast | [KN/m] |
GOK | Geländeoberkante | |
HWS | Hochwasserschutz | |
max Hds | Maximale signifikante Wellenhöhe an der HWS-Wand | [m] |
Hsw | Reduzierte Wellenhöhe an der HWS-Wand unter Berücksichtigung der Wellendämpfung | [m] |
Luv | Wind zugewandte Seite einschließlich eines Übergangsbereiches | |
Lee | Wind abgewandte Seite | |
Sunk | In Tidegebieten Wasserüberdruck in Richtung Wasserseite zum Zeitpunkt des Tideniedrigwassers | |
Thw | Tidehochwasser | |
Φ | Stoßfaktor für Belastung durch Sturzbrecher | [-] |
p1, p2, p3 | Wellendruckordinaten | [KN/m2] |
qt | Örtliche Wellenüberschlagsrate im Mittel über drei Stunden im Verlauf des Sturmflutscheitels (1,5 Std. vor bis 1,5 Std. nach Thw) für die betrachtete Windrichtung | [l/ms] |
qT | Wellenüberschlagsrate im Mittel über drei Stunden im Verlauf des Sturmflutscheitels (1,5 Std. vor bis 1,5 Std. nach Thw) gemittelt über die Abschnittslänge für die betrachtete Windrichtung | [l/ms] |
Rc | Tatsächliche Freibordhöhe bei Hochwasserschutzwänden: Differenz zwischen Wandoberkante und BW bzw. AW | [m] |
Tp | Peakperiode = Wellenperiode bei maximaler Energiedichte | [s] |
χ1, χ2 | Parameter zur Bestimmung der Druckverteilungsfigur von Wellenlasten | [-] |
2. Sollhöhenermittlung für Hochwasserschutzwände und Flutschutzanlagen
2.1 Prinzip der Sollhöhenermittlung
Die Sollhöhe ist bereichsweise aus örtlich unterschiedlichen Faktoren abzuleiten und über den Verlauf von HWS-Anlagen somit nicht zwingend höhengleich.
Bemessungswasserstand (BW) | ||
(vgl. Anlage 1) | ||
+ | ||
Lee | ← Freibord → |
Luv |
Mindestfreibord | Freibord, abgeleitet aus: - Wellenhöhe - Wellenüberschlagsrate - Wellenangriffsrichtung | |
= Sollhöhe |
2.2 Grundlagen der Sollhöhenermittlung
2.2.1 Bemessungswasserstand (BW)
Die Bemessungswasserstände sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die in der Anlage 1 angegebenen Bemessungswasserstände unterteilen sich in Bemessungswasserstände für Bauwerke mit geplanten Lebensdauern bis zu 50 Jahren bzw. von mehr als 50 Jahren.
2.2.2 Wellenklima
Das Wellenklima wurde für die Elbe in Hamburg unter Sturmflutbedingungen und eingetretenem Bemessungswasserstand für ein Windspektrum 220° bis 300° einschließlich Übergangsbereich und eine Windgeschwindigkeit von 20 m/s (8 bis 9 Bft.) bis zu den Elbbrücken bzw. 17 m/s ostwärts der Elbbrücken mittels Modellberechnungen simuliert.
Das Ergebnis sind Wellendaten an einer HWS-Wand | |
- | signifikante Wellenhöhe |
- | Wellenangriffswinkel |
- | Wellenperiode |
Topographische Einflüsse auf den örtlichen Seegang:
Als seegangsbeeinflussend wurden berücksichtigt: | Nicht berücksichtigt wurden: |
- Vorlandbreite und -höhe
- Speicherstadtbebauung - ggf. Straßen- u. Eisenbahnbrücken - St. Pauli Landungsbrücken und Überseebrücken - ggf. Hochwasserschutzanlagen | - übrige Bebauung
- Fußgängerbrücken und Landeanlagen - Vorlandbewuchs |
2.2.3 Freibord
Die Freibordhöhe bezeichnet den Abstand vom Bemessungswasserstand zur Oberkante der HWS- Anlage. Dabei wird zwischen Luv- und Lee-Lagen unterschieden. Die Luv-Lagen umfassen die dem Windspektrum (220° bis 300°) zugewandten Seiten einschließlich eines Übergangsbereiches. Die Lee-Lagen umfassen die übrigen windabgewandten Seiten.
In den Lee-Lagen ist ein Mindestfreibord anzusetzen.
In den Luv-Lagen ist die Freibordhöhe in Abhängigkeit vom Wellenklima entweder
zu ermitteln. Die Randbedingungen hierzu sind mit der zuständigen Dienststelle vorab zu klären.
Der Bemessungswert für die Wellenüberschlagsrate beträgt qT = 0,5 l/m s für die ungünstigste Windrichtung eines HWS-Abschnittes.
3. Maßgebende Wasserstände
3.1 Hoch- und Niedrigwasser
Tabelle 1: Maßgebende Wasserstände
Zeile | Bemessungssituation | Außenwasserstand | Innenwasserstand |
1 | Hochwasser | BW | Allgemein GOK |
2 | Sunk 1: Normaltide | NN - 1,70 m | NN + 1,00 m |
3 | Sunk 2: Extremes Niedrigwasser | NN - 3,70 m | NN ± 0,00 m |
4 | Sunk 3: Ablaufendes Hochwasser | s. Abs. 3.2 bzw. 3.3 | s. Abs. 3.2 bzw.3.3 |
3.2 Ablaufendes Hochwasser - Bemessungssituation Sunk 3 mit beschränkter Versickerung
Die Ansatzwerte des Abschnittes 3.2 gelten für:
3.2.1 Freie Fußumströmung (x
> 1,50 m )
Die Wasserstände der Tabelle 2 gelten für | - Wände in durchlässigen Böden
- Wände, die oberhalb dichtender Schichten enden. |
Der Abstand x zwischen Wandfuß und Oberkante der dichtenden Schicht muss im Mittel mindestens 1,50 m betragen. Bei gestaffeltem Wandfuß ist ein Abflussquerschnitt von mindestens 1,5 m2/m Wand einzuhalten.
Tabelle 2: Bemessungssituation Sunk 3 mit freier Fußumströmung und beschränkter Versickerung
Zeile | Bemessungssituation | Außenwasserstand | Innenwasserstand |
1 | Sunk 3 a | NN + 1,50 m | NN + 5,00 m 1 |
2 | Sunk 3 b | NN - 1,00 m | NN + 3,50 m 1 |
1) Für Bauwerke mit einer geplanten Lebensdauer von mehr als 50 Jahren |
3.2.2 Behinderte Fußumströmung (x < 1,50 m)
Tabelle 3: Lastfall Sunk 3 mit behinderter Fußumströmung und beschränkter Versickerung
Zeile | Bemessungssituation | Außenwasserstand | Innenwasserstand |
1 | Sunk 3 a | NN + 1,50 m | NN + 4,50 m / + 4,75 1 |
2 | Sunk 3 b | NN - 1,00 m | allg. 2,00 m / 1,75 m 1 unter GOK max. NN + 4,00 m / + 4,25 m 1 |
1) Für Bauwerke mit einer geplanten Lebensdauer von mehr als 50 Jahren |
3.3 Ablaufendes Hochwasser -
Bemessungssituation Sunk 3 mit ungehinderter Versickerung
Die Ansatzwerte des Abschnittes 3.3 gelten für:
3.3.1 Freie Fußumströmung (x > 1,50 m)
Die Wasserstände der Tabelle 4 gelten für | - Wände in durchlässigen Böden
- Wände, die oberhalb dichtender Schichten enden. |
Der Abstand x zwischen Wandfuß und Oberkante der dichtenden Schicht muss im Mittel mindestens 1,50 m betragen. Bei gestaffeltem Wandfuß ist ein Abflussquerschnitt von mindestens 1,5 m2/m Wand einzuhalten.
Tabelle 4: Bemessungssituation Sunk 3 mit freier Fußumströmung und ungehinderter Versickerung
Zeile | Bemessungssituation | Außenwasserstände | Innenwasserstände |
1 | Sunk 3 a | NN + 2,50 m | NN + 5,50 m / + 6,00 m 1 |
2 | Sunk 3 b | NN - 1,00 m | NN + 4,00 m / + 4,50 m 1 |
1) Für Bauwerke mit einer geplanten Lebensdauer von mehr als 50 Jahren |
3.3.2 Behinderte Fußumströmung (x < 1,50 m)
Tabelle 5: Bemessungssituation Sunk 3 mit behinderter Fußumströmung und ungehinderter Versickerung
Zeile | Bemessungssituation | Außenwasserstände | Innenwasserstände |
1 | Sunk 3 a | NN + 2,50 m | NN + 5,50 m / + 5,75 m 1 |
2 | Sunk 3 b | NN - 1,00 m | allg. 1,00 m / 0,75 m 1 unter GOK max. NN + 5,00 m / +5,25 m 1 |
1) Für Bauwerke mit einer geplanten Lebensdauer von mehr als 50 Jahren |
4. Wasserüberdruck und Raumgewichtsänderungen
Die Form der Wasserüberdruckflächen und die anzusetzenden Wichteänderungen sind in den hydraulischen Falldefinitionen der Anlage 3 angegeben. Der Abbau des Wasserüberdruckes wird durch die Änderung der Wichte mit der
Vergrößerung: | Δγ' a auf der Aktivseite (Erddruckseite) |
und mit der Verringerung: | Δγ' p auf der Passivseite (Erdwiderstandsseite) |
mit dem Näherungsansatz nach BENT HANSEN berücksichtigt, vergl. dazu EAU 2004 (E 114). Im homogenen Boden ist die Wichteänderung im gesamten Gleitkörper anzusetzen.
Bei mehr als einer dichtenden Schicht bzw. bei unterschiedlichen Schichtdicken auf der aktiven und passiven Seite ist die Wirkung der einzelnen Schichten gemäß EAU 2012 (E 114) zu überlagern.
5. Wellendruck
Die Wellendruckbelastung ist für 2 Wellentypen zu ermitteln:
Sofern keine genauere Ermittlung der Wellendruckbelastung (insbesondere bei Wellenhöhen < 0,4m) geführt wird, sind folgende Ersatzlasten anzusetzen:
5.1 Stehende bzw. gebrochene Welle
Lee-Lagen: Halber Tabellenwert der Wellenlast Zeile 1, Tabelle 6
Luv-Lagen:
Tabelle 6: Wellenersatzlast für stehende bzw. bereits gebrochene Welle
Zeile | Wellenhöhe an der Wand max Hds [m] | Wellenersatzlast [KN/m] | Angriffshöhe unter AW [m] |
1 | < 0,40 | 15,0 | 0,50 |
2 | 0,40 < Hds < 0,60 | 25,0 | 0,50 |
3 | 0,60 < Hds < 0,80 | 35,0 | 0,50 |
4 | Hds > 0,80 | 50,0 | 0,50 |
5.2 Sturzbrecher
Tabelle 7: Wellenersatzlast für Sturzbrecher
Zeile | Wellenhöhe an der Wand max. Hds[m] | Wellenersatzlast [KN/m] | Angriffshöhe unter AW [m] |
1 | < 0,40 | 30,0 · Φ | 0,50 |
2 | 0,40 < Hds < 0,60 | 50,0 · Φ | 0,50 |
3 | 0,60 < Hds < 0,80 | 70,0 · Φ | 0,50 |
4 | Hds > 0,80 | 100,0 · Φ | 0,50 |
Stoßfaktor Φ für Sturzbrecherlasten:
5.3 Belastung von Teilflächen
Zur Ermittlung des Wellendruckes auf Teilflächen nach Abb.1 werden nachfolgend Formeln zur Ermittlung der Wellendruckordinaten p1, p2, p3 angegeben:
Abb. 1: Allgemeiner Druckansatz für Wellenbelastung senkrechter Wände
Die Druckfigur vor der HWS- Wand ist zur Ermittlung der Wellendruckordinaten auf eine wirksame Tiefe bis max. d = 6,00 m zu begrenzen.
Rc | tatsächliche Freibordhöhe bei Hochwasserschutzwänden | |
Rc 0,05 | rechnerische Freibordhöhe gemäß Anlage 2 mit | qT = 0,05 l/ms |
Rc 0,5 | rechnerische Freibordhöhe gemäß Anlage 2 mit | qT = 0,5 l/ms |
d | Wassertiefe vor der Wand | |
Fh | Wellenersatzlast gemäß Tabelle 6 bzw. 7 (mit Φ = 1,40) in KN/m |
Die Parameter χ1, χ2 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tab. 8: Parameter zur Beschreibung der Druckverteilungsfigur
Zeile | Sturzbrecher | Stehende bzw. bereits gebrochene Welle | |
1 | Parameter χ1 | 0,3 | 0,7 |
2 | Parameter χ2 | 0,8 | 0,9 |
6. Berechnungsansätze für Überlaufabweiser und vertikale Wanderhöhungen
Der Überlaufabweiser ist ein 40 cm hohes und im 45° Winkel geneigtes Stahlblech an der HWSWandoberkante. Hinsichtlich Anwendungsbereich sowie Auswirkung auf die Wellenüberlaufrate und Belastung wird auf Anlage 4 verwiesen.
Vertikale Wanderhöhungen sind gem. 2.2.3 sowie der Teilflächenbelastung entsprechend Abschnitt 5.3 zu bemessen.
7. Eisdruck, Zug durch Schutenhalter, Pollerzug, Treibgutstoß
7.1 Eisdruck
Der Eisdruck (Bemessungssituation - A) ist statisch in ungünstigster Höhe zwischen NN - 2,00 m und NN + 5,00 m mit einer Linienersatzlast von 30 kN/m anzusetzen.
7.2 Zug durch Schutenhalter
F = 100 kN (Bemessungssituation - P) charakteristische Last
7.3 Pollerzug
Pollerzug ist anzusetzen, wenn entsprechende Einrichtungen vorgesehen sind. Die Größe des anzusetzenden Pollerzuges kann nach EAU 2012, Tab. E 12-1, erfolgen (Bemessungssituation - T).
7.4 Treibgutstoß
Als charakteristische Ersatzlast für anprallendes Treibgut sind anzusetzen (Luvseiten):
30 KN | auf Spundwände; die Lastverteilungsbreite ist ohne Nachweis mit 3 m anzusetzen |
30 KN | auf Spundwände mit Betonaufsatz; die Lastverteilung ist gemäß DIN EN 1992 anzusetzen |
100 KN | auf Betonwände; die Lastverteilung ist gemäß DIN EN 1992 anzusetzen |
Bei entsprechenden Nachweisen kann eine günstigere Lastverteilung angesetzt werden. Die Lastangriffsfläche ist jeweils mit 0,5 m x 0,5 m mit Schwerlinie in Höhe AW anzunehmen. Ein Stoßbeiwert ist nicht gesondert zu berücksichtigen. Im Bereich von Lee-Lagen ist Treibgutstoß nicht anzusetzen.
8. Verkehrslasten
Die charakteristische Verkehrsbelastung der landseitigen Flächen ist je nach Nutzung festzulegen, jedoch nicht kleiner als 10 KN/m2. Je nach Randbedingungen ist ggf. eine Ersatzlast aus landseitigem Fahrzeuganprall zu berücksichtigen.
9. HWS - Tore
Für HWS-Tore sind - ergänzend zu den Abschnitten 5, 7 und 8 - die folgenden Berechnungsansätze zu Grunde zu legen:
10. Bemessungssituation und Sicherheiten
10.1 Bemessungssituation: Hochwasser
Tabelle 9: Bemessungssituation Hochwasser
Zeile | Wände auf der LUV- Seite | Wände auf der LEE- Seite | Bemessungssituation |
1 | AW + halber Wellendruck gemäß Tab. 6, Zeile 1 | AW + halber Wellendruck gemäß Tab. 6, Zeile 1 | Bemessungssituation - T |
2 | AW + Wellendruck (stehende bzw. gebrochene Welle) | ./. | Bemessungssituation - A |
3 | AW + Wellendruck (stehende bzw. gebrochene Welle) + Treibgutstoß | ./. | Extremfall 1 |
4 | AW + Wellendruck (Sturzbrecher) |
./. |
Extremfall 1 |
1) Bei der Überlagerung dieser außergewöhnlichen Ereignisse sind sämtliche Teilsicherheiten sowohl auf der Einwirkungsseite wie auch auf der Widerstandsseite mit 1,0 anzusetzen. |
10.2 Bemessungssituation: Niedrigwasser
Tabelle 10: Bemessungssituation Niedrigwasser
Zeile | HWS-Wände und Uferbauwerke auf der LUV- und LEE-Seite | Bemessungssituation |
1 | Sunk 1: Normaltide | Bemessungssituation - P |
2 | Sunk 2: Extremes Niedrigwasser | Bemessungssituation - A |
3 | Sunk 3: Ablaufendes Hochwasser | Bemessungssituation - A |
11. Hydraulische Nachweise
11.1 Hydraulischer Grundbruch
Nachweise sind gemäß EAU 2012 (E115) zu führen. Die Angaben des Baugrund- und Gründungsgutachtens sind zu berücksichtigen. Im Allgemeinen ist bei Einhaltung des in E 165, Kap. 12.7.4, geforderten Sickerweges eine ausreichende Sicherheit gegen hydraulischen Grundbruch eingehalten. Die EAU 2012 bezieht sich hierbei auf die Situation bei Hochwasser.
Bei HWS-Wänden an standsicheren Böschungen oder in deren Einflussbereich ist in den Sunklastfällen eine Sickerweglänge in Größe der 2,5-fachen Spiegeldifferenz ausreichend. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Böschungsoberfläche mit einer fachgerecht ausgebildeten, filterstabilen Abdeckung versehen ist.
11.2 Sicherheit gegen Aufbruch und Auftrieb
Maßgebend ist das Handbuch EC7-1.
11.3 Erosionssicherheit
Maßgebend sind EAU 2012 (E116) und (E165). Der Ansatz einer dichtenden Schicht gemäß EAU 2012 (E165), Punkt 12.7.4 ist nur möglich, wenn anhand von geeigneten Untergrundaufschlüssen (siehe Baugrund und -Gründungsgutachten) der erforderliche Nachweis einer durchgehend dichtenden Schicht von mindestens 0,5 m Stärke erbracht wird.
Sickerwege dürfen nicht angerechnet werden, wenn Hohlräume entstehen können.
Ansonsten ist der horizontale Sickerweg mit höchstens 50% seiner Länge zu berücksichtigen. Mindestens 50% des Sickerweges müssen vertikal verlaufen, bei HWS-Wänden an standsicheren Böschungen und in deren Einflussbereich gilt dies für die Bemessungssituation Hochwasser.
12. Standsicherheitsnachweise
Zum Nachweis der Standsicherheit eines Baukörpers (HWS- Wand) gehört auch der Nachweis von Bauwerken, die zur Stützung benötigt werden.
In Hinblick auf einzuschränkende Wandverformungen werden für die Sicherheitsnachweise zwei Fälle unterschieden:
Fall 1 | - Bemessung mit den Teilsicherheitsbeiwerten gem. Handbuch EC7-1: anzuwenden für Hochwasserschutzanlagen, bei denen die Wandverformung aus Gründen der Gebrauchstauglichkeit, z.B. durch Nachbarschaft zu Bebauungen zu begrenzen ist |
Fall 2 | - Bemessung mit reduzierten Teilsicherheitsbeiwerten gem. EAU 2012: anzuwenden für Hochwasserschutzanlagen, bei denen keine Einschränkung der Wandverformung erforderlich ist |
13. Berechnungstiefe
Im Bereich von Seeschifffahrtsverkehr ist die Berechnungstiefe um 2,00 m tiefer anzusetzen als die für den jeweiligen Abschnitt geplante Hafensohle (Solltiefe). Hierin sind 0,50 m Baggertoleranz und 1,50 m Kolkzuschlag berücksichtigt. Im Bereich von Binnenschifffahrtsverkehr ist die Berechnungstiefe um 1,00 m tiefer anzusetzen als die für den jeweiligen Abschnitt geplante Hafensohle (Solltiefe). Hierin sind 0,50 m Baggertoleranz und 0,50 m Kolkzuschlag berücksichtigt. Für Wände in Böschungen und an Böschungen, deren landseitiger Abstand von der Böschungskante gleich oder weniger als 5,00 m beträgt, ist die Berechnungstiefe auf der Wasserseite der HWS-Wand mindestens 0,50 m tiefer anzusetzen als die tatsächliche Gelände- bzw. Böschungsoberkante. In der statischen Berechnung ist die wasserseitige Böschungsneigung entsprechend der vorhandenen bzw. geplanten Neigung zu berücksichtigen. Die Standsicherheit (z.B. Böschungsbruch) der Hafenböschung ist für alle relevanten Lastfälle nachzuweisen. Sind die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt oder ist eine dauerhafte Unterhaltung der Böschung nicht gewährleistet, dann gilt der Mindestansatz für die Berechnungssohle gemäß Bild 1. Wenn Leitungen parallel zur Wand vorhanden oder geplant sind, ist die Berechnungssohle mit der zuständigen Dienstelle abzustimmen. Es kann unter Umständen sinnvoll sein, für die Sickerwegsberechnungen andere Berechnungstiefen festzulegen, als für die statischen Berechnungen.
Bild 1: Mindestansatz der Berechnungssohle für Wände in und an Böschungen
HWS-Wand in den Bereichen: |
14. Schrifttum
Bemessungswasserstände für Anlagen im zentralen Hafengebiet | Anlage 1 |
Nomogramm zur Bestimmung des Wellenüberschlags an HWS - Wänden | Anlage 2 |
Nomogramm zur Bestimmung der Freibordhöhe Rc [m] oder der Wellenüberschlagsrate qt [i / ms] in Abhänggikeit von der Wellenhöhe Hds [m] und em Wellenangriffswinkel a.
qt = örtliche Wellenüberschlagsrate im Mittel über drei Stunden | |
Beispiel: vorgeg.: Hds = 0,4 m; a = 5° ; qt = 0,5 l/ms | → ergibt auf der linken Seite eine Freibordhöhe Rc = 0,75 m |
Beispiel: vorgeg.: Hds = 0,4 m; a = 5° ; Rc = 0,75 m | → ergibt auf der rechten Seite eine Wellen überschlagsrate qt = 0,5 l/ms |
Für große Wellenperioden Tp > 4,1 s erhöht sich die Wellenüberschlagsrate um den Faktor Tp / 4,1 s |
Prinzipdarstellungen der Wasserüberdruckflächen und Raumgewichtsänderungen | Anlage 3a |
1. Hochwasser - Bemessungssituationen
Anlage 3b |
2. Niedrigwasser - Bemessungssituationen
Anlage 3c |
2. Niedrigwasser - Bemessungssituation (Fortsetzung)
Überlaufabweiser | Anlage 4 |
Definitionsskizze:
Ausführung Der Wellenabweiser ist ein 40 cm hohes und im 45° Winkel geneigtes Stahlblech an der HWS-Wandoberkante. Hierdurch wird der Freibord RC um dieses Maß erhöht. Die Art der Verbindung (Schweißnaht etc.) sowie die Wahl des Materials sind den erforderliche Randbedingungen anzupassen. |
Anwendungsbereich Abweiser (nach Definitionsskizze) zur Reduzierung des Wellenüberlaufs können bei relativen Freibordhöhen von RC / max Hds > 1,2 verwendet werden. |
Einfluss auf Wellenüberlauf Durch Einsatz des Wellenabweisers bei relativen Freiborden von RC / max Hds > 1,2 beträgt die Überlaufrate qT (im Mittel über 3 h) unabhängig vom Wellenangriffswinkel < 0,5 l /(m · s) |
Einfluss auf Belastung Abweiser führen aufgrund des vergrößerten Freibordes RC zu geringeren Überlaufraten. Die Wellendruckbelastung der Wand gemäß Kap. 5 bleibt unverändert. Bei Abweisern (nach Definitionsskizze) und relativen Freiborden RC / Hds > 1,2 kann für die Belastung FNA unabhängig vom Wellenangriffswinkel pauschal 15 KN/m angesetzt werden. Die Horizontalkomponente von FNA ist im Wellendruck gemäß Kap. 5 enthalten. |
Maßgebende Werte für Spundwandberechnungen | Anlage 5 |
a. für den aktiven Erddruck
Rammtiefe, auch von Füllbohlen, mindestens 4,0 m unter Berechnungssohle;
Rammtiefenzuschlag gem. EAU, E 56, jedoch
bei Volleinspannung: mindestens 0,50 m
(außer bei frei auskragenden Wänden mit H < 2,00m;
bei Teileinspannung: Mindestwert entsprechend dem Einspannungsgrad reduzieren;
Mindesteinbindetiefe bei Teileinspannung T = TFrei + (TVoll - TFrei) · 0,50
mit | TFrei = Einbindetiefe bei freier Auflagerung ab Berechnungssohle |
TVoll = Einbindetiefe bei Volleinspannung ab Berechnungssohle |
Ermittlung von ΔΦk' : ΔΦk' = (400 · a) / H
mit | a = Σ A1-n / m mit A1, 2, ... n = Querschnittsfläche der Pfähle |
H = Geländesprung von OK Kaimauer bis zur Hafensohle |
Anmerkung:
Die Verbesserung der Bodenkennwerte für die Bemessung der Spundwand und der Verankerung dürfen nur für die Berechnungsebene I angesetzt werden.
b. für den passiven Erddruck
Ansatz gemäß EAU, E 215, Lastbild nach Bild 215-1, nicht Bild 215-2
sandige Böden: | Φk' < 35° für x < 3,0 m | |
Φk' | für x .. 3,0 m | |
bindige Böden: | Φk', ck', cu, k | |
gilt nur für bindige Böden mit mind. steifer Konsistenz; breiige und weiche Böden werden nicht angesetzt (Φk' = ck' = 0) |
c. für die Standsicherheit
Für den Nachweis der Geländebruchsicherheit und der tiefen Gleitfuge gelten die charakteristischen Werte der Böden Φk' und ck'. Wird die Wand in Ebene I zur Berücksichtigung der Vernadelung des Bodenkörpers mit Pfählen mit dem Bodenverbesserungswert ΔΦk' dimensioniert ist der Ankerkraftanteil aus Erddruck um 15% zu erhöhen.
Lasteinfluss aus Ebene II auf Ebene I (Prinzipdarstellung) | Anlage 6 |
Im Falle einer teil- bzw. eingespannten Wand ist die C-Kraft zu berücksichtigen (Vereinfachung: Ansatz in der BS-P als ständige Last).
Sturzbrecher-Prüfung | Anlage 7 |
Nur bei folgenden Querschnitten können Sturzbrecher auftreten:
Zeichenerklärung:
GOK = Geländeoberkante = Vorlandhöhe vor der HWS-Wand [mNN]
d1 = BW - GOK [m] Wassertiefe bei Bemessungswasserstand an der HWS-Wand
H* = Für die Sturzbrecher-Prüfung maßgebende Wellenhöhe nach Vorgabe der zuständigen Fachbehörde
Bb = Vorlandbreite [m]
αds = Wellenangriffswinkel an der HWS-Wand (siehe Wellendatenblatt)
StRw = Sturzbrecher-Rechenwasserstand
d2 = StRw - GOK [m] Wassertiefe bei Sturzbrecher-Rechenwasserstand an der HWS-Wand; d2 = H*/0,35
Ablaufdiagramm Sturzbrecher-Prüfung:
Verfahrensweise bei geneigtem Vorland:
Sollte wasserseitig der HWS-Wand das Vorland geneigt verlaufen, so ist jeweils für die höhere Geländeoberkante das Brecherkriterium anzuwenden, da bei höherer GOK mit der entsprechend geringeren Wassertiefe zuerst der Sturzbrecher auftritt, bei gleichzeitig ungünstigstem hydrostatischem Wasserüberdruck (höherer Wasserspiegel).
ENDE |