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Regelwerk

Änderungstext

Drittes Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Minderheitsrechte in der 22. Wahlperiode der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hamburg -

Vom 18. Dezember 2020
(HmbGVBl. Nr. 71 vom 22.12.2020 S. 703)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1
Änderung des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung

(Gültig bis siehe =>)
Hinter § 3 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung vom 29. April 1997 (HmbGVBl. S. 131), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 559), wird folgender § 3a eingefügt:

" § 3a Besondere Anwendung von Minderheitsrechten für die Dauer der 22. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft

Für die Dauer der 22. Wahlperiode gilt § 2 Absatz 6 Satz 1 mit der Maßgabe, dass für den Antrag zwei von der Bürgerschaft gewählte ehrenamtliche Mitglieder ausreichend sind."

§ 2
Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ende der 22. Wahlperiode der Bürgerschaft außer Kraft.

(2) Der Tag des Außerkrafttretens nach Absatz 1 ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

ID: 240933


ENDE