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Änderungstext
Erlass der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) mit Druckfehlerkorrektur
- Hamburg -
8. September 2020
(Amtl. Anz. Nr. 79 vom 08.08.2020 S. 1745)
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erlässt die Technischen Baubestimmungen als technische Verwaltungsvorschriften gemäß § 81a Absatz 5 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005. Die am 29. Juni 2020 im Amtlichen Anzeiger veröffentlichte Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) enthält Druckfehler. Diese Fehler werden dadurch berichtigt, dass ab dem Tag dieser Veröffentlichung die Muster-VV TB mit Druckfehlerkorrektur vom 7. August 2020, veröffentlicht auf https://www.hamburg.de/baugenehmigung/152946/techn-baubest/, gelten.
Die Regelungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen gelten in Hamburg mit wenigen Abweichungen. Diese Abweichungen sind im Deckblatt zusammengestellt und gelten unverändert auch für die Version der Muster-VV TB mit Druckfehlerkorrektur.
Auf die einzelnen Abweichungen wird jeweils ein Hinweis am Textrand der jeweils betroffenen Regelung der Muster-VV TB gegeben.
ID 201625
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