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Änderungstext

Baugebührenordnung; Preisindexzahl

Vom 10. Oktober 2011
(Nds. MBl. Nr. 37 vom 19.10.2011 S. 690)


Die Tabelle der Anlage des Bezugserlasses erhält mit Wirkung vom 01.10.2011 folgende Fassung:

altneu
   Tabelle des durchschnittlichen Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalts
Bezugsjahr 2005 = 100
Nr.GebäudeartenRohbau-
wert in
Euro/m3
1.Wohngebäude97
2.Wochenendhäuser85
3.Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen131
4.Schulen124
5.Kindertageseinrichtungen111
6.Hotels, Pensionen, Heime und Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten111
7.Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten130
8.Krankenhäuser144
9.Versammlungsstätten111
10.Hallenbäder119
11.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden 
11.1bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt34
11.2der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m330
11.3der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt23
12.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5.000 m3 Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden 
12.1mit Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstigen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen74
12.2mit Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss132
13.Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen81
14.Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind96
15.Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind115
16.Tiefgaragen133
17.Fabrikgebäude, Werkstattgebäude, Lagergebäude und Sporthallen mit jeweils nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie eingeschossig sind 
17.1bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt 
17.1.1Bauart schwer *42
17.1.2sonstige Bauart34
17.2der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5000 m3 
17.2.1Bauart schwer *36
17.2.2sonstige Bauart30
17.3der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 
17.3.1Bauart schwer *30
17.3.2sonstige Bauart23
18.Fabrikgebäude, Werkstattgebäude und Lagergebäude mit jeweils nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie mehrgeschossig sind87
19.Stallgebäude, ausgenommen Güllekeller 
19.1bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt 
19.1.1Bauart schwer *40
19.1.2sonstige Bauart28
19.2der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 
19.2.1Bauart schwer *33
19.2.2sonstige Bauart26
19.3der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 
19.3.1Bauart schwer *26
19.3.2sonstige Bauart21
20.Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte21
21.Gebäude zum Abstellen landwirtschaftlicher Maschinen oder landwirtschaftlicher Geräte15
22.Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen77
23.Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude35
24.Gewächshäuser 
24.1bis 1500 m3 Brutto-Rauminhalt26
24.2der 1500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt15
*) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Porenbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen.

Bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauwert um 5 v. H. und bei Hochhäusern um 10 v. H. zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Kränen sind für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 38 Euro/m2 hinzuzurechnen.

Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenwandverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.

Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen.

"Tabelle des durchschnittlichen Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Nr.GebäudeartRohbauwert EUR/m3
1.Wohngebäude110
2.Wochenendhäuser97
3.Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen149
4.Schulen141
5.Kindertageseinrichtungen126
6.Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten126
7.Hotels, Heime, Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten148
8.Krankenhäuser164
9.Versammlungsstätten126
10.Hallenbäder136
11.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden
11.1bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt39
11.2der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m334
11.3der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt26
12.Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5.000 m3 Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden
12.1mit Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstigen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen84
12.2mit Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss150
13.Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen92
14.Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind109
15.Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind131
16.Tiefgaragen151
17.Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Sporthallen mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie eingeschossig sind
17.1bis zu 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt
17.1.1Bauart schwer *48
17.1.2Sonstige Bauart39
17.2der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3
17.2.1Bauart schwer *41
17.2.2sonstige Bauart34
17.3der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt
17.3.1Bauart schwer *34
17.3.2sonstige Bauart26
18.Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie mehrgeschossig sind99
19.Stallgebäude, ausgenommen Güllekeller
19.1bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt
19.1.1Bauart schwer *46
19.1.2sonstige Bauart32
19.2der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3
19.2.1Bauart schwer *38
19.2.2sonstige Bauart30
19.3der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt
19.3.1Bauart schwer *30
19.3.2sonstige Bauart24
20.Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte24
21.Gebäude zum Abstellen landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte17
22.Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen88
23.Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude40
24.Gewächshäuser
24.1bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt30
24.2der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt17".

*) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton einschließlich Leicht- und Porenbeton oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen.