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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO)

Vom 27. April 2005
(GV. von 2005 S.488)


Aufgrund der §§ 20 Abs. 6 und 24 Abs. 1 Satz 4 der Landesbauordnung (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259), in Verbindung mit § 85 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO) vom 8. März 2000 (GV. NRW. S. 252) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Satz 1 Nr. 2 wird "(Beton B II)" durch "(Beton der Überwachungsklasse 2 oder 3)" ersetzt.

2. In § 2 wird Satz 2

Die Tätigkeiten nach § 1 Nrn. 1 und 4 sind bis zum 31. Mai 2002 von der Überwachungspflicht ausgenommen.

gestrichen.

3. In § 3 wird folgender Satz angefügt:

"Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.