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Regelwerk

Änderungstext

WFB - Wohnraumförderungsbestimmungen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 19.01.2012
(MBl. NRW. Nr. 3 vom 10.02.2012 S. 48)



RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr- VIII.2-2010-2/12 v. 19.1.2012

Der RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 26.1.2006 (MBl. NRW. S. 116), zuletzt geändert durch RdErl. v. 22.7.2011 (MBl. NRW. S. 317), wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 Satz 1 werden nach der Angabe "(GV. NRW. S. 772)" die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.

2. Nummer 2.1.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 5 Buchstabe a wird nach dem Wort "Wohnungen" das Komma durch die Wörter "und/oder" ersetzt.

b) In Satz 5 Buchstabe b wird nach dem Wort "Quartiers" das Komma durch die Wörter "und/oder" ersetzt.

3. Nummer 2.4.1 wird wie folgt geändert:

a) In der Tabelle wird die Angabe "5,10" durch die Angabe "5,25" und die Angabe "6,20" durch die Angabe "6,35" ersetzt.

b) Im letzten Satz werden die Wörter "für besondere Wohnformen" gestrichen und nach dem Wort "Nebenleistungen" die Wörter "(z.B. Entgelt für Kücheneinbauten in Studentenwohnungen oder für PKW-Stellplätze)" eingefügt.

4. In Nummer 2.4.2 Satz 2 Buchstabe b und in Satz 4 wird jeweils das Wort "Ausgangsmiete" durch das Wort "Bewilligungsmiete" ersetzt.

5. In Nummer 2.4.3 Satz 1 werden die Wörter "In der Förderzusage ist sicherzustellen, dass" durch die Wörter "Neben der Miete darf für" ersetzt und im zweiten Halbsatz werden die Wörter "nur niederschwellig sind und das Entgelt den Betrag von 35 Euro pro Haushalt monatlich nicht überschreitet" durch die Wörter "ein Entgelt in Höhe von bis zu 35 Euro monatlich pro Haushalt erhoben werden" ersetzt.

6 In Nummer 2.5.2.5 wird nach dem Wort "Mieteinfamilienhäuser" folgende Angabe eingefügt "(eigenheimähnliche, familienfreundliche Bauform mit dazugehörigem Garten oder Grünflächenanteil)".

7 Nach Nummer 2.5.2.5 wird folgende neue Nummer 2.5.2.6 angefügt:

"2.5.2.6 Zusatzdarlehen für Passivhäuser

Für Mietwohnungen mit Passivhausstandard (Nummer 1.7 Satz 5 Anlage 1) wird ein Zusatzdarlehen in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche gewährt."

8 Nummer 5.1.4 wird wie folgt neu gefasst:

"5.1.4 Der Erwerb von

  1. vorhandenen Eigenheimen und
  2. vorhandenem zur Selbstnutzung bestimmtem Wohneigentum in der Bauform von Doppel- und Reihenhäusern,

die nicht mindestens den energetischen Anforderungen der Nummer 2.2 Satz 2 der Anlage 1 entsprechen, in Kombination mit Maßnahmen zum Zweck der energetischen Verbesserung und anderer Wohnwertverbesserungen des Förderobjekts (Kombimodell).

Bei der Förderung nach Buchstabe b muss mit dem Förderantrag das Protokoll der Eigentümerversammlung vorgelegt werden, aus dem sich die Zustimmung aller Miteigentümer zu den baulichen Veränderungen ergibt oder der Nachweis erbracht werden, dass das Zustimmungserfordernis wirksam abbedungen ist (z.B. mit der Teilungserklärung)."

9. In Nummer 5.4.1 Satz 3 Buchstabe b wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe c angefügt:

"c) 10.000 Euro für barrierefreie Objekte entsprechend Nummern 1.2.1 Buchstaben a bis d, 1.2.2 und 1.2.3 der Anlage 1."

10. In Nummer 5.4.2 wird innerhalb der Klammer nach der Angabe "Nummer 5.4.1" die Angabe "Satz 2 Buchstaben a und b" angefügt.

11. In Nummer 5.7 Satz 4 werden die Angaben "725", "935" und "235" durch die Angaben "740", "955" und "240" ersetzt.

12. Nummer 7.3.1 Satz 1 Buchstabe a Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

"Das Baudarlehen ist ab Bezugsfertigkeit mit 0,5 v. H. pro Jahr zu verzinsen (Zinskategorie 1)."

13 In Nummer 10.1 wird die Angabe "27. Januar 2011" durch die Angabe "19. Januar 2012" ersetzt.

14 Nummer 10.2 wird wie folgt neu gefasst:

"10.2 Übergangsregelung

Für Förderanträge, die vor dem 19. Januar 2012 gestellt und - soweit es Eigentumsmaßnahmen betrifft - zur Wahrung des Stichtags in die Antragseingangsliste eingetragen worden sind, finden weiterhin diese Bestimmungen in der Fassung vom 27. Januar 2011 einschließlich der Übergangsregelung, zuletzt geändert am 22. Juli 2011, Anwendung."

15 In Anlage 1 Nummer 1.1.2 wird folgender Satz angefügt:

"Planungen von Bauvorhaben mit mehr als 25 Wohnungen an einem Hauseingang sind mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abzustimmen."

16 In Anlage 1 Nummer 1.1.4 Satz 1 werden die Wörter "150 geförderte Mietwohnungen" durch die Wörter "100 Mietwohnungen, davon mindestens 50 gefördert" ersetzt.

17 Anlage 1 Nummer 1.2.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Buchstaben a bis e wie folgt neu gefasst:

altneu
"
  1. der Haupteingang des Gebäudes leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar (Nummer 4.2.3 DIN 18040 Teil 2) ist, Erdgeschosswohnungen und Aufzüge von der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufen- und schwellenlos zugänglich sind,
  2. innerhalb der Wohnung keine Stufen, Schwellen oder unteren Türanschläge vorhanden sind und der Freisitz stufen- und schwellenlos erreichbar ist,
  3. in jeder Wohnung mindestens ein Sanitärraum vorhanden ist, der den Vorgaben der Nummern 5.5.1 bis 5.5.5 der DIN 18040 Teil 2 (jeweils ohne Markierung R) entspricht (barrierefreier Sanitärraum),
  4. alle Bewegungsflächen, die lichten Tür- und Durchgangsbreiten einschließlich der Türen zu den Freisitzen sowie alle Rampen der DIN 18040 Teil 2 (jeweils ohne Markierung R) entsprechen,
  5. die äußere Erschließung des Gebäudes den Nummern 4.2.1 und 4.2.2 der DIN 18040 Teil 2 entspricht."

b) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

"Die Aufzugsanlage muss der Nummer 4.3.5 der DIN 18040 Teil 2 entsprechen."

c) Der letzte Satz wird durch folgende Sätze ersetzt:

altneu
"Wohnungen für Rollstuhlnutzer müssen stufen- und schwellenlos erreichbar sein. Bei der Planung solcher Wohnungen sind zusätzliche Anforderungen der DIN 18040 Teil 2 an Türen gemäß Nummer 4.3.3, an die barrierefreie Erreichbarkeit von Bedienelementen gemäß Nummer 4.5.2 Satz 2 und alle mit R gekennzeichneten Regelungen zu beachten. Bedienelemente und Stützen im Sinne der Nummer 5.5.3 Sätze 5 bis 8 der DIN 18040 Teil 2 müssen nicht eingebaut werden, aber nachrüstbar sein."

18 In Anlage 1 Nummer 1.2.2 werden die Wörter "stufenlose Erreichbarkeit" ersetzt durch die Wörter "barrierefreie Erreichbarkeit und/oder die stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit" und die Wörter "oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand" gestrichen.

19 Anlage 1 Nummer 1.2.3 wird wie folgt neu gefasst:

altneu
"1.2.3 Die Bewilligungsbehörden können Abweichungen von Nummer 1.2.1 Buchstabe b zulassen, wenn Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge technisch unabdingbar und nicht höher als zwei Zentimeter sind. Mieteinfamilienhäuser und Maisonettewohnungen dürfen - abweichend von Nummer 1.2.1 - gefördert werden, wenn die Barrierefreiheit gemäß Nummer 1.2.1 Buchstaben a bis e nur im Erdgeschoss bzw. im Eingangsgeschoss erfüllt wird und in diesem Geschoss die Küche, ein Sanitärraum, der den Anforderungen der Nummer 1.2.1 Anlage 1 Buchstabe c entspricht und mindestens ein Wohnraum liegen. Der barrierefreie Sanitärraum darf auch in einem anderen Geschoss liegen, sofern eine Treppe dorthin führt, die mit einem Treppenlift nachgerüstet werden oder die barrierefreie Zugänglichkeit auf andere Weise hergestellt werden kann."

20 Anlage 1 Nummer 1.2.4 wird wie folgt neu gefasst:

altneu
"1.2.4 Auf dem vollständig ausgeführten niveaugleichen Duschplatz darf eine demontierbare Badewanne oder Duschtasse aufgesetzt werden."

21 Anlage 1 Nummer 1.3.1 wird wie folgt geändert:

a)In Satz 1 wird nach dem Wort "geeignet" die Angabe " , von guter Wohnqualität" eingefügt.

b)Dem letzten Satz wird folgender neuer Satz angefügt:

"Jede geförderte Wohnung ist mit einem Freisitz (Balkon, Terrasse oder Loggia) auszustatten und muss über der Geländeoberfläche im Sinne des § 2 Absatz 6 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen liegen."

22 In Anlage 1 Nummer 1.3.2 Satz 5 werden die Wörter "Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrern" durch das Wort "Rollstuhlnutzern" ersetzt.

23 In Anlage 1 Nummer 1.4.1 Satz 3 und Satz 6 Tabelle wird jeweils das Wort "Rollstuhlfahrer" durch das Wort "Rollstuhlnutzer" ersetzt.

24 In Anlage 1 Nummer 1.4.4 wird die Angabe "Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer gemäß DIN 18025 Teil 1" durch das Wort "Rollstuhlnutzer" ersetzt.

25 Anlage 1 Nummer 2.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 Buchstabe c wird das Wort "Energieausweis" durch das Wort "Energiebedarfsausweis" ersetzt.

b) In Satz 3 werden die Wörter "von Eigenheimen" und "bauteilbezogenen" gestrichen.

c) Satz 4 wird aufgehoben.

d) Die alten Sätze 5 bis 11 werden durch folgende Sätze ersetzt:

altneu
"Alternativ zum Verfahren nach Satz 3 ist der Antragsteller in der Förderzusage zu verpflichten, innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Förderzusage den Nachweis zu erbringen, dass Maßnahmen durchgeführt worden sind, die gewährleisten, dass die Anforderungen nach § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV 2009 erfüllt werden. Die Planung geeigneter Maßnahmen ist mit Antragstellung nachzuweisen. Der Nachweis ihrer Eignung ist mit einem Energiebedarfsausweis nach EnEV 2009 zu führen, der die geplanten Maßnahmen berücksichtigt.

Die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen nach Satz 3 oder 4 sind durch Kostenvoranschläge oder durch qualifizierte Kostenaufstellung anzugeben. Die Bewilligungsbehörde prüft die Angemessenheit und die sachliche und rechnerische Richtigkeit.

Die Maßnahmen dürfen nicht in Selbsthilfe durchgeführt werden. Die Durchführung ist mittels Rechnung des mit der Durchführung Beauftragten und Unternehmererklärung in Form der Anlage 2 und/oder 3 der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) vom 31. Mai 2003 (GV. NRW. S. 210, ber. S. 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. November 2009 (GV. NRW. S. 633/SGV. NRW. 75), nachzuweisen."

26 In Anlage 1 Nummer 3.4.4 Satz 2 werden die Wörter "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch die Wörter "nach derzeitigem Erkenntnisstand" ersetzt.

27 In Anlage 2 Nummer 1.3 Satz 5 wird die Angabe "22,00" durch die Angabe "22,60" und die Angabe "26,00" durch die Angabe "26,70" ersetzt.

28 In Anlage 2 Nummer 2.2.3 Satz 2 wird das Wort "Erbbaurechtsverordnung" durch das Wort "Erbbaurechtsgesetz" ersetzt.

29 Im Anhang wird Tabelle 1 wie folgt neu gefasst:

GemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveauGemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveau
ABünde12
Aachen34Burbach12
Ahaus12Büren11
Ahlen12Burscheid34
Aldenhoven12
Alfter34C
Alpen23Castrop-Rauxel23
Alsdorf12Coesfeld23
Altena11
Altenbeken12D
Altenberge13Dahlem11
Anröchte11Datteln22
Arnsberg12Delbrück13
Ascheberg13Detmold22
Attendorn23Dinslaken33
Augustdorf12Dörentrup11
Dormagen34
BDorsten23
Bad Berleburg22Dortmund23
Bad Driburg11Drensteinfurt13
Bad Honnef34Drolshagen12
Bad Laasphe12Duisburg33
Bad Lippspringe23Dülmen23
Bad Münstereifel12Düren12
Bad Oeynhausen12Düsseldorf34
Bad Salzuflen23
Bad Sassendorf23E
Bad Wünnenberg11Eitorf12
Baesweiler23Elsdorf13
Balve12Emmerich am Rhein23
Barntrup11Emsdetten22
Beckum12Engelskirchen22
Bedburg23Enger12
Bedburg-Hau22Ennepetal23
Beelen12Ennigerloh12
Bergheim23Ense12
Bergisch Gladbach34Erftstadt24
Bergkamen12Erkelenz23
Bergneustadt12Erkrath34
Bestwig11Erndtebrück11
Beverungen11Erwitte12
Bielefeld23Eschweiler12
Billerbeck12Eslohe (Sauerland)11
Blankenheim11Espelkamp11
Blomberg11Essen33
Bocholt23Euskirchen23
Bochum33Everswinkel23
Bönen22Extertal11
Bonn34
Borchen12F
Borgentreich11Finnentrop11
Borgholzhausen12Frechen34
Borken13Freudenberg23
Bornheim24Fröndenberg/Ruhr12
Bottrop33
Brakel11G
Breckerfeld23Gangelt12
Brilon11Geilenkirchen12
Brüggen23Geldern23
Brühl34Gelsenkirchen22


GemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveauGemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveau
Gescher12Iserlohn23
Geseke12Isselburg12
Gevelsberg23Issum23
Gladbeck23
Goch13J
Grefrath23Jüchen23
Greven13Jülich13
Grevenbroich24
Gronau (Westf.)13K
Gummersbach12Kaarst34
Gütersloh23Kalkar12
Kall12
HKalletal11
Haan34Kamen23
Hagen22Kamp-Lintfort13
Halle (Westf.)22Kempen33
Hallenberg11Kerken23
Haltern am See24Kerpen24
Halver23Kevelaer13
Hamm13Kierspe12
Hamminkeln23Kirchhundem11
Harsewinkel23Kirchlengern11
Hattingen33Kleve23
Havixbeck23Köln34
Heek12Königswinter34
Heiden23Korschenbroich34
Heiligenhaus33Kranenburg22
Heimbach12Krefeld33
Heinsberg12Kreuzau13
Hellenthal11Kreuztal22
Hemer13Kürten24
Hennef (Sieg)24
Herdecke33L
Herford12Ladbergen13
Herne22Laer12
Herscheid12Lage12
Herten22Langenberg12
Herzebrock-Clarholz13Langenfeld (Rhld.)34
Herzogenrath23Langerwehe12
Hiddenhausen12Legden11
Hilchenbach12Leichlingen (Rhld.)34
Hilden34Lemgo12
Hille11Lengerich12
Holzwickede23Lennestadt12
Hopsten11Leopoldshöhe23
Horn-Bad Meinberg11Leverkusen34
Hörstel12Lichtenau11
Horstmar12Lienen12
Hövelhof23Lindlar23
Höxter11Linnich12
Hückelhoven12Lippetal11
Hückeswagen23Lippstadt12
Hüllhorst12Lohmar24
Hünxe23Löhne12
Hürtgenwald12Lotte12
Hürth34Lübbecke12
Lüdenscheid23
ILüdinghausen23
Ibbenbüren12Lügde11
Inden12Lünen23


GemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveauGemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveau
MOverath24
Marienheide12
Marienmünster11P
Marl23Paderborn23
Marsberg11Petershagen11
Mechernich12Plettenberg11
Meckenheim24Porta Westfalica12
Medebach11Preußisch Oldendorf11
Meerbusch34Pulheim34
Meinerzhagen12
Menden (Sauerland)13R
Merzenich13Radevormwald22
Meschede12Raesfeld23
Metelen11Rahden11
Mettingen12Ratingen34
Mettmann34Recke11
Minden12Recklinghausen23
Moers33Rees23
Möhnesee12Reichshof12
Mönchengladbach23Reken12
Monheim am Rhein34Remscheid23
Monschau11Rheda-Wiedenbrück23
Morsbach12Rhede23
Much13Rheinbach23
Mülheim an der Ruhr33Rheinberg23
Münster34Rheine12
Rheurdt23
NRietberg12
Nachrodt-Wiblingwerde12Rödinghausen11
Netphen23Roetgen23
Nettersheim12Rommerskirchen24
Nettetal23Rosendahl11
Neuenkirchen12Rösrath34
Neuenrade12Ruppichteroth12
Neukirchen-Vluyn23Rüthen11
Neunkirchen12
Neunkirchen-Seelscheid23S
Neuss34Saerbeck12
Nideggen12Salzkotten12
Niederkassel34Sankt Augustin34
Niederkrüchten23Sassenberg12
Niederzier12Schalksmühle12
Nieheim11Schermbeck33
Nordkirchen23Schieder-Schwalenberg11
Nordwalde12Schlangen12
Nörvenich12Schleiden11
Nottuln13Schloß Holte-Stukenbrock13
Nümbrecht12Schmallenberg11
Schöppingen12
OSchwalmtal23
Oberhausen23Schwelm23
Ochtrup12Schwerte23
Odenthal34Selfkant13
Oelde12Selm13
Oer-Erkenschwick23Senden23
Oerlinghausen23Sendenhorst13
Olfen23Siegburg34
Olpe23Siegen13
Olsberg11Simmerath11
Ostbevern13Soest23


GemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveauGemeindeKostenkategorie WohneigentumMietniveau
Solingen33Wesseling24
Sonsbeck13Westerkappeln22
Spenge12Wetter (Ruhr)23
Sprockhövel23Wettringen12
Stadtlohn12Wickede (Ruhr)12
Steinfurt12Wiehl12
Steinhagen23Willebadessen11
Steinheim11Willich34
Stemwede11Wilnsdorf23
Stolberg (Rhld.)22Windeck11
Straelen23Winterberg11
Südlohn12Wipperfürth23
Sundern (Sauerland)12Witten23
Swisttal23Wülfrath34
Wuppertal33
TWürselen23
Tecklenburg22
Telgte23X
Titz12Xanten23
Tönisvorst34
Troisdorf24Z
Zülpich12
U
Übach-Palenberg12
Uedem12
Unna23
V
Velbert33
Velen12
Verl23
Versmold12
Vettweiß12
Viersen23
Vlotho11
Voerde (Niederrhein)23
Vreden13
W
Wachtberg34
Wachtendonk23
Wadersloh11
Waldbröl12
Waldfeucht12
Waltrop23
Warburg11
Warendorf13
Warstein11
Wassenberg13
Weeze12
Wegberg23
Weilerswist23
Welver12
Wenden22
Werdohl11
Werl23
Wermelskirchen33
Werne23
Werther (Westf.)13
Wesel23

Anhang: Tabelle 2. Kommunen, in denen ein Stadtbonus gewährt wird

AachenKöln
BielefeldKrefeld
BochumLeverkusen
BonnLünen
BottropMönchengladbach
Castrop-RauxelMülheim an der Ruhr
DortmundMünster
DuisburgNeuss
DüsseldorfOberhausen
EssenPaderborn
GelsenkirchenRecklinghausen
GladbeckRemscheid
HagenSiegen
HammSolingen
HerneWitten
HertenWuppertal


ENDE