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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Gutachterausschussverordnung NRW
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 25. September 2019
(GV. NRW. Nr. 22 vom 25.09.2019 S. 758)



Auf Grund des § 199 Absatz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Gutachterausschussverordnung NRW vom 23. März 2004 (GV. NRW. S. 146), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 483) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 23 Absatz 6 Satz 2,

Er bedient sich dabei des Geodatenzentrums des Landesvermessungsamtes NRW.

§ 24 Absatz 2 Satz 3

Absatz 3 bleibt unberührt.

und Absatz 3

(3) Die Gebühren und Auslagen für Daten und Produkte aus dem Informationssystem (§ 23 Abs. 6) werden vom Landesvermessungsamt NRW nach den dafür geltenden Gebührenvorschriften festgesetzt und erhoben. Die Einnahmen aus diesem Informationssystem stehen zu 30 % dem Geodatenzentrum zur Deckung seiner Aufwendungen für die Einrichtung und Laufendhaltung zu, der Rest geht an die jeweiligen Kostenträger der Gutachterausschüsse (§ 20).

werden aufgehoben.

2. In § 25 Absatz 1 werden die Wörter "der Bezirksregierung Düsseldorf" durch die Wörter "einer Bezirksregierung nach Maßgabe des für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständigen Ministeriums" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

ID: 192006

ENDE