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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 16. Oktober 2023
(MBl. NRW. Nr. 43 vom 08.11.2023 S. 1205)



Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

1

Die Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW vom 15. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 444), die durch Runderlass vom 17. Juli 2022 (MBl. NRW. S. 654) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

Sie wird in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts veröffentlicht und ist darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts unter https://recht.nrw.de abrufbar. Die Anlage wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des für Bauen zuständigen Ministeriums veröffentlicht.

2

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 18. Oktober 2023 in Kraft.

ID: 232040


ENDE