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Regelwerk, Bau und Planung

Bekanntmachung zur Verwendung von Vordrucken in Verfahren nach Landesbauordnung

Vom 19. August 2015
(AmtsBl. II Nr. 34 vom 03.09.2015 S. 934; AmtsBl. I 12.03.2020 S. 241; 07.10.2021 S. 2333; 21.02.2022 S. 462 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Gemäß § 1 Abs. 6 Bauvorlagenverordnung vom 15. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 254), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2019 (Amtsbl. I 2020 S. 211), gibt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport nachstehende Vordrucke in Verfahren nach der Landesbauordnung bekannt:

  1. Antrag auf Baugenehmigung nach § 65 LBO, Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO, Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO, Vorlage/ Kenntnisgabe von verfahrensfreien Vorhaben nach § 61 LBO
  2. Beschreibung des Baugrundstückes
  3. Nachweis der baulichen Nutzung nach der Baunutzungsverordnung
  4. Beschreibung der baulichen Anlage
  5. Beschreibung der Baumaßnahmen geringen Umfanges, Werbe anlagen und Warenautomaten
  6. Beschreibung der Feuerungs anlage
  7. Betriebsbeschreibung
  8. Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  9. Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung nach § 68 Abs. 2 LBO
  10. Erklärung der Tragwerksplanerin/ des Tragwerksplaners nach § 67 Abs. 4 LBO und § 8 Abs. 2 BauVorlVO
  11. Erklärung der Nachbarschaft nach § 71 LBO
  12. Baubeginnanzeige nach § 73 LBO Abs. 8 LBO, Benennung der Verantwortlichen nach § 53 Abs. 1 und § 78 Abs. 2 LBO
  13. Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung nach § 75 LBO
  14. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 76 LBO
  15. Anzeige der Rohbaufertigstellung nach § 79 Abs. 1 LBO
  16. Anzeige der abschließenden Fertigstellung nach § 79 Abs. 1 LBO
  17. Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 4 LBO

Inhalt und graphische Anordnung sind verbindlich.

Die Bekanntmachung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE