Saarländisches NachbarrechtsG
- Inhalt -
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter
Zweiter Abschnitt
Nachbarwand
§ 3 Grundsatz
§ 4 Beschaffenheit und Standort der Nachbarwand
§ 5 Tiefere Gründung
§ 6 Anbau an die Nachbarwand
§ 7 Anzeige des Anbaues
§ 8 Vergütung
§ 9 Unterhaltung der Nachbarwand
§ 10 Nichtbenutzung der Nachbarwand für ein später errichtetes Gebäude
§ 11 Beseitigung der Nachbarwand vor dem Anbau
§ 12 Erhöhen der Nachbarwand
§ 13 Verstärken der Nachbarwand
§ 14 Schadensersatz
Dritter Abschnitt
Grenzwand
§ 15 Errichten der Grenzwand
§ 16 Anbau an eine Grenzwand
§ 17 Anschluss bei zwei Grenzwänden
§ 18 Unterfangen einer Grenzwand
§ 19 Einseitige Grenzwand
§ 19a Wärmedämmung
§ 20 Über die Grenze gebaute Wand
Vierter Abschnitt
Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
§ 21 Inhalt und Umfang
§ 22 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 23 Nutzungsentschädigung
Fünfter Abschnitt
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 24 Inhalt und Umfang
§ 25 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 26 Nutzungsentschädigung
Sechster Abschnitt
Duldung von Leitungen
§ 27 Duldungspflicht
§ 28 Unterhaltung von Leitungen
§ 29 Anzeigepflicht und Schadensersatz
§ 30 Anschlussrecht des Duldungspflichtigen
§ 31 Betretungsrecht
§ 32 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 33 Nutzungsentschädigung
§ 34 Anschluss an Fernheizungen
Siebenter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht
§ 35 Inhalt und Umfang
§ 36 Ausnahmen
§ 37 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs
Achter Abschnitt
Wasserrechtliches Nachbarrecht
§ 38 Wild abfließendes Wasser
§ 39 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 40 Anzeigepflicht und Schadensersatz
Neunter Abschnitt
Dachtraufe
§ 41 Ableitung des Niederschlagswassers
§ 42 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen
Zehnter Abschnitt
Einfriedungen
§ 43 Einfriedungspflicht
§ 44 Kosten der Einfriedung
§ 45 Anzeigepflicht
§ 46 Grenzabstand von Einfriedungen
Elfter Abschnitt
Bodenerhöhungen
§ 47 Bodenerhöhungen
Zwölfter Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen
§ 48 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 49 Grenzabstände für Hecken
§ 50 Ausnahmen
§ 51 Berechnung des Abstandes
§ 52 Grenzabstände im Weinbau
§ 53 Grenzabstände für Wald
§ 54 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
§ 55 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs
§ 56 Nachträgliche Grenzänderungen
Dreizehnter Abschnitt
Verjährung
§ 57 Verjährung
Vierzehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 58 Übergangsvorschriften
§§ 59, 60 (weggefallen)
§ 61 In-Kraft-Treten