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Änderungstext
Landesverordnung zum Neuerlass der Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen und der Prüfverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 31. Mai 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 9 vom 10.06.2021 S. 662)
Aufgrund
verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:
Artikel 1
PPVO - Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen
Artikel 2
PrüfVO - Prüfverordnung
Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen vom 12. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 703), außer Kraft.
ID: 211251
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