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Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes
Vom 21. Dezember 2015
(GVBl. Nr. 11 vom 30.12.2015 S. 237)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Thüringer Nachbarrechtsgesetz vom 22. Dezember 1992 (GVBl. S. 599), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291), wird wie folgt geändert:
1. § 56 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
"Inkrafttreten"
b) Die Worte "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
2. Die Inhaltsübersicht wird der vorstehenden Änderung angepasst.
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. L>
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